Verkauf eines Brillant-Kreuzes bei "bares für rares"

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Heiner Mölenbarg
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Verkauf eines Brillant-Kreuzes bei "bares für rares"

Beitrag von Heiner Mölenbarg »

Als ich davon gehört und gelesen habe, dass so ein unheimlich wertvolles Kirchenkreuz bei "bares für rares" verkauft wurde, habe ich zu allererst auch gedacht, woher hat die denn das. Man hat nur gelesen, dass es geerbt wurde und irgendwie von einer alten Frau auf eine Tante und die auf die Verkäuferin oder so ... aber wer stand ganz am Anfang und da fand ich schon, dass kann doch nicht mit rechten Dingen zugegangen sein, da muss doch am Anfang sowas wie ein Diebstahl oder Ähnliches gestanden haben. SO (!) ein Kreuz hat doch nicht einfach eine Oma auf dem Boden in einer alten Truhe versteckt und wenn doch, dann wohl aus gutem Grunde (Diebstahl / Beutekunst)? Gibt es dann aber dafür nicht den Vorwurf der Hehlerei?
Das diamantenbesetze Brustkreuz ist 40 Karat schwer, soll Holzsplitter vom Kreuz Jesu enthalten und ist 300 Jahre alt. Schon in der Sendung bezifferte die Kunsthistorikerin Heide Rezepa-Zabel den Wert des religiösen Kreuzes auf 60.000 bis 80.000 Euro. Allein die Diamanten sollen einen Materialwert von 15.000 Euro haben.
Ich meine, hier muss erstmal lückenlos nachgeforscht werden, wie das Kreuz in die Hände der jetzigen Besitzer kam, bevor die damit ihren Reibach machen können.

Einzelheiten: https://www.focus.de/kultur/kino_tv/rel ... 67255.html
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Emin
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Re: Verkauf eines Brillant-Kreuzes bei "bares für rares"

Beitrag von Emin »

Falls die Verkäuferin das nicht selbst gestohlen hat, dann wäre der Tatbestand sowieso schon verjährt. Das spielt für dieses Kaufgeschäft keine Rolle. Finde es aber auch fragwürdig, unter welchen Rahmenbedingungen dieses Geschäft stattfindet, falls es denn nicht gestellt ist.
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Ein Terraner
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Re: Verkauf eines Brillant-Kreuzes bei "bares für rares"

Beitrag von Ein Terraner »

Das war eh alles zu billig, sowohl die Schätzung als auch der Verkauf.
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John Galt
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Re: Verkauf eines Brillant-Kreuzes bei "bares für rares"

Beitrag von John Galt »

(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung).
Einfach Kunstwerke klauen und solange die Person die erbt nicht weiß, woher das Zeugs kam, gehört es nach 10 Jahren dem Erbe.

Aktueller Fall: https://www.welt.de/regionales/bayern/a ... heute.html

Wertvolle Kunstgegenstände sollte man versteigern und nicht an irgendwelche Tandhändler veräußern.
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Quatschki
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Re: Verkauf eines Brillant-Kreuzes bei "bares für rares"

Beitrag von Quatschki »

John Galt hat geschrieben:(28 May 2019, 23:54)

Einfach Kunstwerke klauen und solange die Person die erbt nicht weiß, woher das Zeugs kam, gehört es nach 10 Jahren dem Erbe.

Aktueller Fall: https://www.welt.de/regionales/bayern/a ... heute.html

Wertvolle Kunstgegenstände sollte man versteigern und nicht an irgendwelche Tandhändler veräußern.
Und warum wird dann ständig NS-Raubkunst restituiert?
Haben die sich eine Extrawurst ins Gesetzblatt schreiben lassen?
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John Galt
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Re: Verkauf eines Brillant-Kreuzes bei "bares für rares"

Beitrag von John Galt »

Quatschki hat geschrieben:(29 May 2019, 00:02)

Und warum wird dann ständig NS-Raubkunst restituiert?
Haben die sich eine Extrawurst ins Gesetzblatt schreiben lassen?
§ 937 BGB

(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung).
(2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht.

§ 1006 BGB

(1) 1Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei. 2Dies gilt jedoch nicht einem früheren Besitzer gegenüber, dem die Sache gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist, es sei denn, dass es sich um Geld oder Inhaberpapiere handelt.
(2) Zugunsten eines früheren Besitzers wird vermutet, dass er während der Dauer seines Besitzes Eigentümer der Sache gewesen sei.
(3) Im Falle eines mittelbaren Besitzes gilt die Vermutung für den mittelbaren Besitzer.
https://www.bundesgerichtshof.de/Shared ... n=10660434

Muss halt unbekannter sein. :?
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Re: Verkauf eines Brillant-Kreuzes bei "bares für rares"

Beitrag von garfield336 »

Das Ding ist Millionen Wert
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Fuerst_48
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Re: Verkauf eines Brillant-Kreuzes bei "bares für rares"

Beitrag von Fuerst_48 »

garfield336 hat geschrieben:(29 May 2019, 00:47)

Das Ding ist Millionen Wert
Bisschen viel für eine gestellte Szene in der Reihe.
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Teeernte
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Re: Verkauf eines Brillant-Kreuzes bei "bares für rares"

Beitrag von Teeernte »

John Galt hat geschrieben:(28 May 2019, 23:54)

Wertvolle Kunstgegenstände sollte man versteigern und nicht an irgendwelche Tandhändler veräußern.
Dann kommt der Staat und sagt >>> 1-2-3 - MEINS. (Exportverbot und der Preis ist hin)
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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