Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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John Galt
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von John Galt »

McKnee hat geschrieben:(12 May 2019, 10:43)

Rein rechnerisch hat die Frau eine um 6 Monate längere Freiheitsstrafe erhalten. Zum Thema Langeweile wüprde ich dir die Lektüre deiner eigenen Links empfehlen.
Tolle Leseschwäche. 10,5 Jahre nach 7 Jahren frei weil sie ein Kind aus Langeweile getötet hat, im Vergleich zu Kinderschändern die 10 Jahre Haft + Sicherungsverwahrung droht. Man muss auch nicht die Märchengeschichten glauben, die über Sicherungsverwahrung in der Luft schwirren. Das ist nicht anderes als Knast mit bisschen Therapie.

Also Lebenslänglich für Sex-Gestörte und 7 Jahre für Kindestöter. Tja.
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McKnee
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

John Galt hat geschrieben:(12 May 2019, 11:28)

Tolle Leseschwäche.
Ach Johnny Boy ...
10,5 Jahre nach 7 Jahren frei
Du hast die Strafen und Urteile kritisiert, die sind nun mal 10 und 10,5 ... wann kam/kommt der Kinderschänder frei?
weil sie ein Kind aus Langeweile getötet hat,
wie gut, dass du meine Leseschwäche nicht hast.
im Vergleich zu Kinderschändern die 10 Jahre Haft + Sicherungsverwahrung droht.
Richtig festgestellt (Unterstrich)

Sagt dir das KURS-PRogramm etwas? Auch im Zusammenhang mit SV?!
Man muss auch nicht die Märchengeschichten glauben, die über Sicherungsverwahrung in der Luft schwirren. Das ist nicht anderes als Knast mit bisschen Therapie.
und jetzt?
Also Lebenslänglich für Sex-Gestörte und 7 Jahre für Kindestöter. Tja.
Also, du bist dir sicher, dass jeder Kinderschänder "lebenslänglich" bekommt und jeder "Mörder" nach 7 Jahren auf freien Fuß?!

Ich dachte nicht, dass du wirklich so schlecht informiert bist und neben dem Thema stehst.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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John Galt
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von John Galt »

Toller Doppelaccount übrigens, aber dieser Rechtspositivismus bringt niemanden etwas.
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McKnee
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

John Galt hat geschrieben:(12 May 2019, 13:49)

Toller Doppelaccount übrigens, aber dieser Rechtspositivismus bringt niemanden etwas.
Nenn du es Positivismus, ich nenne es Realitätsbezug und Auffassungsgabe komplexer Lebenssachverhalte.

Nenn du es Doppelaccount, ich nenne es Ablenkungsversuch.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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John Galt
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von John Galt »


Körperverletzung mit Todesfolge – dafür sind zwei Afghanen im Prozess um den Tod des 22-jährigen Markus B. aus Köthen am Freitag schuldig gesprochen worden.

Die beiden Angeklagten sind zu für ein Jahr und fünf Monate und ein Jahr und acht Monate in Jugendhaft verurteilt worden. Beim Strafmaß des Älteren wurden zwei weitere Straftaten berücksichtigt. Der 19-Jährige muss wegen seiner Alkoholsucht in eine Entziehungsanstalt
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessa ... n-100.html

Menschen umbringen und dafür 1,5 Jahre Urlaub bekommen.
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Julian
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Julian »

John Galt hat geschrieben:(18 May 2019, 09:01)

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessa ... n-100.html

Menschen umbringen und dafür 1,5 Jahre Urlaub bekommen.
Für die Angehörigen ein Alptraum. Aus dem Bericht:
Die Familie aus Köthen, zwei Brüder, zwei Schwestern und die Mutter, sagten nach dem Urteil, das Strafmaß sei viel zu gering. Mit Gerechtigkeit habe das nichts zu tun. Richterin Schmidt richtete sich an die Familie. Sie wünsche ihr viel Kraft, mit dem Verlust des Sohnes und Bruders umzugehen. "Das Strafmaß wird Ihnen milde vorkommen. Es wird ihn nicht mehr lebendig machen." Es gehe hier aber um die individuelle Schuld. Den beiden 17- und 19-Jährigen gab sie auf, über das Geschehene nachzudenken. "Körperverletzung kann tödlich enden."
[...]
Ein MDR-Reporter berichtete von der Urteilsverkündung, dass es zu tumultartigen, sehr emotionalen Reaktionen der Angehörigen des Opfers gekommen sei. Die beiden Brüder seien nach der Urteilsverkündung aufgesprungen, einer warf Tische und Bänke um, beschimpfte die Richterin und wollte auf die beiden Angeklagten losgehen. Sie mussten von mehreren Beamten gebändigt werden.
In Deutschland ist eben ein deutsches Menschenleben nicht viel wert. In Amerika hätten die beiden Straftäter vermutlich lebenslang bekommen. Zu zweit unprovoziert einen anderen Menschen zusammenschlagen und noch auf den Kopf des am Boden Liegenden eintreten - naja, das ist moralisch schon unter aller Sau. Die Richterin hatte aber offenbar großes Verständnis für die beiden "Geflüchteten".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Julian hat geschrieben:(18 May 2019, 09:38)

Für die Angehörigen ein Alptraum. Aus dem Bericht:


In Deutschland ist eben ein deutsches Menschenleben nicht viel wert. In Amerika hätten die beiden Straftäter vermutlich lebenslang bekommen. Zu zweit unprovoziert einen anderen Menschen zusammenschlagen und noch auf den Kopf des am Boden Liegenden eintreten - naja, das ist moralisch schon unter aller Sau. Die Richterin hatte aber offenbar großes Verständnis für die beiden "Geflüchteten".
Man kann diesen Saustall Justiz einfach nicht mehr ernst nehmen sondern nur noch auslachen so wie es Kriminelle tun.
Kein Wunder das Deutschland bei Kriminellen so beliebt ist.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Julian hat geschrieben:(18 May 2019, 09:38)
Für die Angehörigen ein Alptraum. Aus dem Bericht:

In Deutschland ist eben ein deutsches Menschenleben nicht viel wert. In Amerika hätten die beiden Straftäter vermutlich lebenslang bekommen. Zu zweit unprovoziert einen anderen Menschen zusammenschlagen und noch auf den Kopf des am Boden Liegenden eintreten - naja, das ist moralisch schon unter aller Sau. Die Richterin hatte aber offenbar großes Verständnis für die beiden "Geflüchteten".
Wenn sie wirklich auf den Kopf des am Boden liegenden eingetreten haben, dann ist die Bewertung der Richterin in meinen Augen falsch.

Ich kann ja nicht davon ausgehen, dass alle Menschen top fit sind. Es ist normal, dass Tritte gegen den Kopf ernsthafte Konsequenzen haben können. Da ist in meinen Augen klare Inkaufnahme im Spiel. Das ist kein unvorhersehbares Ereignis, wenn dann ein Mensch stirbt. Soll das nun also heißen das Opfer hat eben selber Schuld gehabt, weil es sich nicht hätte einmischen sollen? Das hielte ich für eine fatale Aussage.

Nein, ich bewerte die Schuld da anders als die Richterin, vorausgesetzt die Tritte haben in der Folge zum dem Herzanfall geführt. Sind sonst alle herzkranken Menschen vogelfrei, weil sie nicht "normaler" Gewalteinwirkung "standhalten"?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Julian »

Skeptiker hat geschrieben:(18 May 2019, 10:34)

Wenn sie wirklich auf den Kopf des am Boden liegenden eingetreten haben, dann ist die Bewertung der Richterin in meinen Augen falsch.

Ich kann ja nicht davon ausgehen, dass alle Menschen top fit sind. Es ist normal, dass Tritte gegen den Kopf ernsthafte Konsequenzen haben können. Da ist in meinen Augen klare Inkaufnahme im Spiel. Das ist kein unvorhersehbares Ereignis, wenn dann ein Mensch stirbt. Soll das nun also heißen das Opfer hat eben selber Schuld gehabt, weil es sich nicht hätte einmischen sollen? Das hielte ich für eine fatale Aussage.

Nein, ich bewerte die Schuld da anders als die Richterin, vorausgesetzt die Tritte haben in der Folge zum dem Herzanfall geführt. Sind sonst alle herzkranken Menschen vogelfrei, weil sie nicht "normaler" Gewalteinwirkung "standhalten"?
Aus dem Bericht:
Als er am Boden lag, habe der 17-Jährige ihn von oben "stampfend, aber nicht kraftvoll" auf das Gesicht getreten. Der 22-Jährige starb an einem plötzlichen Herztod. Nach Aussagen der Sachverständigen war der junge Mann so schwer krank, dass er jederzeit hätte sterben können, erklärte die Richterin weiter. Der psychische und physische Stress des Angriffs hätte aber schließlich dafür gesorgt, dass das Herz versagte. Schmidt betonte: "Den Angeklagten war es möglich, den Tod vorherzusehen."
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessa ... n-100.html

Der Täter hat also stampfend auf das Gesicht getreten, aber für die Richterin nicht kraftvoll genug.

Wenn sich eine solche Rechtsprechung durchsetzt, wird die Rate an Tötungen an alten und kranken Leuten sehr schnell abnehmen. Wenn ich einer gebrechlichen 85-jährigen einen Faustschlag versetze und sie stirbt, werde ich mich darauf berufen können, dass ein gesunder, kräftiger 30-jähriger Mann wahrscheinlich daran nicht gestorben wäre, und dass die 85-jährige vielleicht ohnehin nur noch kurze Zeit zu leben gehabt hätte.

Auch im Fall des getöteten Niklas P., bei dem es ja letztlich zu keiner Verurteilung kam, wäre es selbst bei einer Verurteilung zu einer glimpflichen Strafe gekommen, wegen einer post mortem nachgewiesenen Gefäßanomalie des Opfers.
https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... as-p-.html

Auch bei einem weiteren Todesfall, der anlässlich einer Schlägerei auftrat, wurde das Verfahren gegen einen Geflüchteten eingestellt.
https://www.mz-web.de/wittenberg/sohn-n ... r-30652178

Auch wurde erst kürzlich festgestellt, dass sechs Messerstiche, die zum Tod eines Flüchtlingshelfers durch einen Geflüchteten führten, durchaus als Notwehr zu werten sind.
https://www.tz.de/welt/muenster-fluecht ... 88000.html

Offenbar setzt sich solch ein Denken langsam in Deutschland durch, nicht zuletzt durch die Erfordernisse, die die Masseneinwanderung seit 2015 geschaffen hat. Die Kriminalstatistik wäre sonst Wasser auf die Mühlen der Rechten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von John Galt »

Nach Aussagen der Sachverständigen war der junge Mann so schwer krank, dass er jederzeit hätte sterben können, erklärte die Richterin weiter.
Nur weil man einen Stent hat oder ähnliches kann man nicht jederzeit abnippeln. So herzkrank kann man mit Anfang 20 gar nicht sein.

Das Alter der Täter stimmt vermutlich auch nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

John Galt hat geschrieben:(18 May 2019, 11:30)
Das Alter der Täter stimmt vermutlich auch nicht.
Ach was, wir wissen doch das die bei sowas immer ehrlich sind.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Julian hat geschrieben:(18 May 2019, 10:51)
Aus dem Bericht:

https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/dessa ... n-100.html

Der Täter hat also stampfend auf das Gesicht getreten, aber für die Richterin nicht kraftvoll genug.

Wenn sich eine solche Rechtsprechung durchsetzt, wird die Rate an Tötungen an alten und kranken Leuten sehr schnell abnehmen. Wenn ich einer gebrechlichen 85-jährigen einen Faustschlag versetze und sie stirbt, werde ich mich darauf berufen können, dass ein gesunder, kräftiger 30-jähriger Mann wahrscheinlich daran nicht gestorben wäre, und dass die 85-jährige vielleicht ohnehin nur noch kurze Zeit zu leben gehabt hätte.

Auch im Fall des getöteten Niklas P., [...]
Das ist wirklich eine kniffelige Sitation. Auf der einen Seite muss man natürlich die persönliche Schuld des Angeklagten berücksichtigen, auf der anderen Seite kann man m.E. die Grenze für die Inkaufnahme einer Tötung nicht unendlich hoch setzen, sodass es immer bei Fahrlässigkeit bleibt.

Hier hat die Richterin ja geurteilt, dass es den Angeklagten möglich war den Tod des Opfers vorherzusehen. Dadurch hat sie schon härter Geurteilt als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte (war m.E. schon kurios ist). Sie hat aber dann die persönliche Schuld als eher gering eingestuft, wodurch die Milde erklärt werden kann.

Wahrscheinlich geht das Urteil im Kontext der typischen Rechtssprechung in Ordnung. Ich frage mich allerdings, ob man von Menschen nicht ein größeren Grad der Verantwortung für gewaltsames Handeln einfordern kann. Niemand kann den Gesundheitszustand eines anderen Menschen kennen. Ein Stoß gegen die Brust, sodass das Opfer fällt ohne sich abstützen zu können - das ist potentiell tödliche Gewalt. Für die Folgen, selbst wenn diese ungewöhnlich hoch sind, muss der Täter m.E. voll haften. Da kann es in meinen Augen keinen Rabatt für die augenscheinliche Konstitution des Opfers geben, die hier äußerlich besser gewesen sein mag als es tatsächlich der Fall war.

Es wäre dann aber wohl eine gesellschaftliche Frage Menschen für Gewaltausübung stärker an den Folgen direkt zu beteiligen. Die Rechtssprechung scheint mir da sehr verständnisvoll Gewaltausübern gegenüber zu sein. In dem Kontext hat wohl die Richterin, mit der gängigen Praxis verglichen, schon ein "hartes" Urteil gefällt. In meinen Augen aber nicht hart genug um solche Formen der Auseinandersetzung wirklich zu ächten und wirkungsvoll zu bekämpfen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

So wird geurteilt, wenn der Täter Deutscher ist und das Opfer nicht stirbt: https://rp-online.de/nrw/staedte/moench ... d-20840779
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Keine Ahnung, ob "so geurteilt" wird, auf jeden Fall wird so geraunt, wenn ein Fall als paradigmatisch dargestellt wird. Glückwunsch für diese Leistung.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Fälle, die vor dem BGH landen, kann man durchaus als paradigmatisch einstufen. Meine Glückwünsche bekommen Richter, die Gewalttäter ungeachtet ihrer Herkunft hart bestrafen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von space »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 May 2019, 12:21)

So wird geurteilt, wenn der Täter Deutscher ist und das Opfer nicht stirbt: https://rp-online.de/nrw/staedte/moench ... d-20840779
So wird in einem anderen Fall von einem anderen Gericht geurteilt, ist die richtige Formulierung. Alles andere ist Ideologie.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Der BGH, der das Urteil letztinstanzlich rechtskräftig machte, ist nur eben nicht irgendein anderes Gericht. Anscheinend haben die Richter viel zu viel Ermessensspielraum, wenn man solche krassen Diskrepanzen bei den Verurteilungen sieht und Körperverletzung ohne Todesfolge härter bestraft wird als Körperverletzung mit Todesfolge, dass da dann etwas nicht stimmt, erkennt ein Blinder mit Krückstock. Wenn man es denn erkennen will, von wegen "Ideologie".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 May 2019, 12:30)

Fälle, die vor dem BGH landen, kann man durchaus als paradigmatisch einstufen. Meine Glückwünsche bekommen Richter, die Gewalttäter ungeachtet ihrer Herkunft hart bestrafen.
"Hauptsächlich entscheidet der BGH über Revisionen gegen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte. Wie jedes Revisionsgericht erhebt er dabei – anders als ein Berufungsgericht – im Regelfall keine Beweise, sondern entscheidet lediglich darüber, ob das Urteil des Land- oder Oberlandesgerichts auf Rechtsfehlern beruht. " wiki
Was auch immer daran für dich paradigmatisch ist.

Und Fälle lassen sich nicht einfach so vom Urteil her vergleichen. Was du offensichtlich nennst, bleibt obskur.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

"Obskur" bleibt es nur für Ideologen :cool: Aber ich weiß ja, was los ist, ist halt voll rassistisch von mir, sowas aufzubringen, der Trigger hat mal wieder bestens funktioniert :cool: Und selbstverständlich hab ich das überspitzt, denn es gibt un­zwei­fel­haft auch nichtdeutsche Gewalttäter, die für Körperverletzung ohne Todesfolge hart bestraft werden. "Obskur" ist allenfalls die Milde, mit der so manche Gewalttäter von den Richterinnen und Richtern wieder auf die Bevölkerung losgelassen werden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Wenn du meinst.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von John Galt »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 May 2019, 12:53)

Der BGH, der das Urteil letztinstanzlich rechtskräftig machte, ist nur eben nicht irgendein anderes Gericht. Anscheinend haben die Richter viel zu viel Ermessensspielraum, wenn man solche krassen Diskrepanzen bei den Verurteilungen sieht und Körperverletzung ohne Todesfolge härter bestraft wird als Körperverletzung mit Todesfolge, dass da dann etwas nicht stimmt, erkennt ein Blinder mit Krückstock. Wenn man es denn erkennen will, von wegen "Ideologie".
Jugendstrafrecht hat halt immer geringere Strafen. Das wird aber sicherlich nicht der letzte Eintrag im Führungszeugnis bleiben, da hätte man die Abschiebung gleich auch noch ins Urteil packen können.

Ich hatte es auf der letzten Seite schon gesagt und sage es auch gerne wieder, die einzigen Straftaten die in Deutschland noch hart bestraft werden, sind Innenstadtraser und Kinderschänder. Andere Gewalttäter mit Todesfolgen haben Narrenfreiheit.

https://www.zeit.de/news/2019-03/26/wie ... -99-539850
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 May 2019, 13:25)
Aber ich weiß ja, was los ist, ist halt voll rassistisch von mir, sowas aufzubringen, der Trigger hat mal wieder bestens funktioniert :cool: Und selbstverständlich hab ich das überspitzt, denn es gibt un­zwei­fel­haft auch nichtdeutsche Gewalttäter, die für Körperverletzung ohne Todesfolge hart bestraft werden. "Obskur" ist allenfalls die Milde, mit der so manche Gewalttäter von den Richterinnen und Richtern wieder auf die Bevölkerung losgelassen werden.
So wird laviert, wenn man sich ertappt fühlt.

Ist übrigens ein mieser Move, nachträglich den eigenen Beitrag immer weiter abzuändern. Aber jeder so, wie er kann.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von space »

Unité 1 hat geschrieben:(18 May 2019, 13:37)

So wird laviert, wenn man sich ertappt fühlt.

Ist übrigens ein mieser Move, nachträglich den eigenen Beitrag immer weiter abzuändern. Aber jeder so, wie er kann.
ganz nach dem Motto: 'hätte ja klappen können'.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Unité 1 hat geschrieben:(18 May 2019, 13:37)

So wird laviert, wenn man sich ertappt fühlt.
"Ertappt" LOL :D
Ist übrigens ein mieser Move, nachträglich den eigenen Beitrag immer weiter abzuändern. Aber jeder so, wie er kann.
Ja, voll mies. Muss schlimm sein, so eine Paranoia.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(18 May 2019, 13:47)

Ja, voll mies. Muss schlimm sein, so eine Paranoia.
Integrität erwarte ich vorderhand auch nicht von Raunenden, die keine Verantwortung für ihr Reden kennen. Wurde bestätigt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Du bist eh nicht satisfaktionsfähig, also gib dir kein Mühe mit unterschwelligen Beleidigungsversuchen :cool:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Unité 1 »

Wenn du meinst.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Skeptiker »

Zur Abwechslung möchte ich hier mal kein Urteil diskutieren, sondern einen Artikel posten, der interessante Hintergründe zur Strafbemessung deutscher Gerichte liefert.

In der KriPoZ ist im Januar folgender Artikel erschienen:
https://kripoz.de/2018/09/20/die-oeffen ... -reformen/

Es wird darin über die Wahrnehmung der Strafzumessung für bestimmte Delikte geschrieben. Da geht es auch um die Analyse von Userkommentaren in Zeitschriften.

Ich poste hier nur mal Teile aus dem letzten Abschnitt des Beitrages, weil er interessante Erklärungsansätze, durchaus justizkritisch, aufzeigt, und auch Lösungsansätze darstellt.
2. Erklärungsansätze
Die beobachtete Kritik an den Urteilen der Strafgerichte lässt sich auf zwei Weisen erklären: (1) Es besteht tatsächlich eine Diskrepanz in der Strafschwereeinschätzung durch RichterInnen und Laien oder (2) Das Unverständnis über die Sanktionsentscheidung der Gerichte ist Folge eines defizitären Kommunikationsprozesses. Eine Annäherung an diese Fragen können Studien ermöglichen, die das Strafzumessungsverhalten von RichterInnen und Laien auf Basis gleicher Sachverhaltsinformationen untersuchen. Erste Erkenntnisse einer von der Verfasserin durchgeführten Befragung weisen darauf hin, dass Laien gerade im Bereich von Sexual- und Gewaltdelikten tatsächlich – deutlich – strengere Strafen befürworten als RichterInnen.[27]
a) Diskrepanzen in der Strafschwereeinschätzung
Eine unterschiedliche Bewertung angemessenen Strafens durch RichterInnen und Laien kann drei Ursachen haben: Die Strafvorstellungen der Bevölkerung sind zu hoch, die Urteile der Gerichte zu milde oder die Strafschwereeinschätzung der Gruppen beruht auf verschiedenen Prämissen.
aa) Unterschiedliche Wertungen
Möglicherweise legen RichterInnen und Laien ihrer Strafzumessungsentscheidung unterschiedliche Wertungen zugrunde.[28] So hat die Analyse der Kommentarspalten gezeigt, dass die Kritik der Nutzer an zu milden Strafen häufig mit der Vernachlässigung der Opferperspektive begründet wurde. Eine Hypothese könnte daher lauten, dass Laien die Folgen der Tat für das Opfer in ihrer Strafzumessungsentscheidung stärker gewichten als RichterInnen, die den Täter im Zentrum des Strafverfahrens sehen. Ebenfalls unterschiedlich scheinen RichterInnen und Laien die Bedeutung eines Geständnisses zu bewerten. In der gerichtlichen Praxis stellt die geständige Einlassung des Täters einen zentralen Strafzumessungsfaktor dar.[29] Ein Geständnis wird auch dann strafmildernd berücksichtigt, wenn es nicht „in erster Linie aus Schuldeinsicht und Reue, sondern aus verfahrenstaktischen Gründen im Rahmen der Verständigung“[30] abgegeben wird. Selbst wenn ein Geständnis bei Vorliegen „erdrückender Beweise“ erfolgt, ist dem Gericht eine strafmildernde Würdigung nicht verwehrt.[31] Viele Laien lehnen hingegen eine Strafmilderung für ein rein taktisches Geständnis ab. Damit liegen sie nicht „falsch“, sondern treffen eine nachvollziehbare Wertung, die auch im Schrifttum geteilt wird.[32] In der Tat birgt die geltende Rechtsprechung die Gefahr, ein Geständnis allein aus arbeitsökonomischen Gründen zu belohnen und dabei die Grenzen schuldangemessenen Strafens zu unterschreiten.[33] Ein weiteres Risiko besteht darin, dass die Strafmilderung zum Automatismus wird und RichterInnen selbst ein „schlichtes Geständnis“ am Ende einer eindeutigen Beweisaufnahme zu Gunsten des Angeklagten in Ansatz bringen. Ein solches Vorgehen wäre mit dem Ziel einer schuldangemessenen Strafe nicht mehr vereinbar; schließlich ist die Einlassung des Täters in diesem Fall weder ein Zeichen moralischer Besserung (die dann nicht mehr durch Strafe erreicht werden muss) noch kann in einem formelhaften Bekenntnis zur Tat eine ausreichende Kommunikationsleistung zur Anerkennung der verletzten Norm gesehen werden. Die öffentliche Kritik könnte hier also nicht nur legitim sein, sondern auf eine notwendige Korrektur der gerichtlichen Praxis hinweisen.
bb) Fehlende Entscheidungsmaßstäbe
Auf den ersten Blick liegt die Annahme nahe, dass RichterInnen gegenüber der Bevölkerung über eine „größere Urteilskompetenz“ verfügen und folglich eher in der Lage sind, „richtige“ Strafmaßentscheidungen zu treffen. Dabei wird jedoch stillschweigend vorausgesetzt, dass es für jeden Fall ein „richtiges“ Strafmaß gibt, dem sich die Beteiligten annähern können. Dass diese Voraussetzung nicht zutrifft, zeigt aber bereits die Tatsache, dass ausländische Rechtsordnungen andere Strafrahmen vorgeben als das deutsche Recht. Ob etwa ein Wohnungseinbruchsdiebstahl mit einem, drei oder fünf Jahren bestraft werden soll, lässt sich nicht theoretisch bestimmen, sondern ist das Ergebnis einer durch gesellschaftliche Rechtsvorstellungen geprägten Wertentscheidung.
Im Übrigen gibt das deutsche Strafrecht – abgesehen von den seltenen Fällen „absoluter“ Strafdrohungen wie in § 211 StGB – nur wenige verbindliche Maßstäbe für eine „richtige“ Strafzumessungsentscheidung vor. Die gesetzlichen Strafrahmen sind bei den meisten Tatbeständen sehr weit – so liegt die Mindeststrafe für Erpressung (§ 253 StGB) bei fünf Tagessätzen Geldstrafe, die Höchststrafe nach § 253 Abs. 4 StGB bei 15 Jahren Freiheitsstrafe. Auch die allgemeinen Regelungen in §§ 46-47 StGB enthalten nur vage Kriterien, deren Gewichtung und Verhältnis zueinander offen bleibt.[34] Damit wird die Frage nach der angemessenen Strafe dem jeweils entscheidenden Richter überlassen, ohne dass sich dieser auf klare gesetzliche Vorgaben stützen könnte. Dies hat zur Folge, dass Strafmaßentscheidungen unterschiedlicher RichterInnen, wie verschiedene empirische Studien gezeigt haben, nicht homogen sind, sondern ganz erhebliche Diskrepanzen aufweisen.[35] Jüngst hat Strengdie Erkenntnisse eines Experiments veröffentlicht, in dem RichterInnen in unterschiedlich zusammengesetzten Gruppen ein Strafmaß festlegen sollten. Die von den sieben „Gerichten“ für denselben Fall einer räuberischen Erpressung erarbeiteten Strafen reichten von 3 Jahren und 3 Monaten bis zu 8 Jahren Freiheitsstrafe.[36] Und auch der gleiche Richter verhängt für eine Straftat nicht immer dieselbe Sanktion: Studien, die den ProbandInnen in zeitlichen Abständen einen identischen Sachverhalt zur Bewertung präsentiert haben, belegen deutlich abweichende Strafmaßentscheidungen.[37] Angesichts dieser Befunde wird man der Kritik an einzelnen Urteilen schwerlich entgegenhalten können, dass die Strafzumessung durch das Gericht objektiv „richtig“ war und Einwände gegen sie daher unberechtigt sind.
Als Ausblick wird vorgeschlagen Strafbemessungsrichtlinien zu erarbeiten, wie sie in anderen Ländern existieren.
3. Ausblick: Die Einführung von Strafzumessungsrichtlinien
Gerichtliche Strafmaßentscheidungen treffen in der Bevölkerung nicht selten auf Unverständnis. Die gesellschaftlichen Folgen sind in hohem Maße problematisch: Die Wut über zu milde Urteile schwächt das Vertrauen in die deutsche Justiz und die Handlungsfähigkeit des Staates, begünstigt Vorbehalte gegen Ausländer und vertieft die Gräben in der deutschen Flüchtlingspolitik. Das Recht gibt den Gerichten kaum klare Maßstäbe für eine gerechte Strafzumessung an die Hand. Es kann daher wenig überraschen, dass richterliche Sanktionen regional und individuell höchst unterschiedlich ausfallen. Strafhöhen erscheinen daher nicht selten zufällig und sind der Öffentlichkeit kaum vermittelbar.
Diese Befunde machen ein grundsätzliches Umdenken im Bereich der Strafzumessung notwendig. Da es keine absolut „richtige“ Strafe gibt, müssen Strafrahmen und Strafzumessungskriterien das Ergebnis eines gesellschaftlichen Aushandlungsprozesses sein. Aufgabe des Richters ist es, die vereinbarten Regelungen im Einzelfall anzuwenden – nicht aber, weitgehend losgelöst von rechtlichen Vorgaben eigene Strafzumessungssysteme zu entwickeln.
Transparente und allgemeingültige Maßstäbe für gerechtes Strafen könnten durch Strafzumessungsrichtlinien bestimmt werden, wie sie etwa in den USA oder Australien gelten.[48] Diesen Sentencing Guidelines begegnet man in der deutschen rechtswissenschaftlichen Literatur jedoch seit jeher mit Skepsis.[49] Ein wesentlicher Grund für die Vorbehalte dürften die oft drakonischen Strafen US-amerikanischer Gerichte sein, die – auch wenn einige Leser dies fordern (oben III. 4 a)) – kaum zum Vorbild dienen können.[50] Die strengen Strafen in den USA sprechen freilich nicht gegen das Modell der Strafzumessungsrichtlinien, sondern allenfalls gegen seine konkrete Umsetzung im US-amerikanischen Recht.[51] Für die Gestaltung einer deutschen Regelung könnten die Erfahrungen aus den USA nutzbar gemacht werden, um ähnliche Entwicklungen zu vermeiden. Gewichtigere Bedenken gegen Strafzumessungsrichtlinien bestehen allerdings dahingehend, dass ein vorab festgelegtes „Punktesystem“ für die Bestimmung der angemessenen Strafe der Komplexität des jeweiligen Einzelfalls möglicherweise nicht gerecht wird.[52] Eine strikte „Mathematisierung“ der Strafzumessung würde die Besonderheiten von Tat und Täter ausblenden und damit nur eine „vordergründige Gleichheit der Strafen“ herstellen.[53] Erlaubte man hingegen in großem Umfang Abweichungen durch den Richter, würde der Vorteil von Sentencing Guidelines erheblich relativiert.[54]
All dies vermag die Vorzüge von Strafzumessungsrichtlinien jedoch nicht grundsätzlich in Frage zu stellen.[55] Mit den Richtlinien würde die Gesellschaft grundlegende Entscheidungen darüber treffen, welche Strafhöhen sie für welche Taten als angemessen erachtet, welche Umstände eine Strafe mildern und welche sie verschärfen sollen. Der Richter erhielte auf diese Weise eine klare Orientierung für sein Urteil, und für die Öffentlichkeit wäre eine Strafmaßentscheidung, die auf feststehenden Kriterien beruht, leichter nachzuvollziehen. Sinnvollerweise wären Abweichungen von den Richtlinien zur Gewährleistung einer individuell gerechten Sanktionsentscheidung zulässig, müssten vom Gericht jedoch hinreichend begründet werden. RichterInnen wären also verpflichtet, sich mit den Richtlinien auseinanderzusetzen und eine unterschiedliche Einschätzung des angemessenen Strafmaßes zu erklären. Ein solches Modell würde dem Gericht den notwendigen Spielraum für die Berücksichtigung außergewöhnlicher Umstände belassen und gleichzeitig einen hohen Gewinn an Transparenz mit sich bringen.
Die Einführung von Sentencing Guidelines würde das geltende Strafzumessungsrecht grundlegend verändern und von den Gerichten ein erhebliches Umdenken erfordern. Um ein für RichterInnen praktikables Modell zu schaffen, müsste zuvor eine Vielzahl von Aspekten geklärt werden: etwa das Maß an Verbindlichkeit und an Detailgenauigkeit der Richtlinien. Zentral für die Akzeptanz von Strafzumessungsrichtlinien in Justiz und Öffentlichkeit dürfte die Entscheidung darüber sein, wer an der Erarbeitung der Richtlinien beteiligt wird: In welchem Umfang und auf welchem Wege sollen Gerechtigkeitsvorstellungen der Bevölkerung Eingang in die Sentencing Guidelines finden – und welches Gewicht kommt sachverständigem Rat zu? Strafrechtswissenschaft, Politik und Justiz sollten den Mut haben, diese Diskussionen in den nächsten Jahren zu führen, und sich nicht aus Angst vor Veränderung mit dem status quo einer uneinheitlichen und für die Öffentlichkeit kaum nachvollziehbaren Strafzumessungspraxis begnügen.
Um es mal mathematisch zu formulieren: Es gibt einen extrem großen persönlichen Entscheidungsspielraum im deutschen Strafrecht (offenbar größer als in anderen Ländern), was zu einer sehr großen Streuung von Strafzumessungen führt. Zudem wird das Strafmittel durch Umstände begünstigt, die von der Bevölkerung nicht geteilt werden (wozu Milde für ein taktisches Geständnis? Wieso Strafrabatt für Arbeitsersparnis in der Justiz?). Bei der Menge an Urteilen muss das automatisch zu einer großen Menge viel zu milder Urteile führen (ggf. auch weniger zu harter). Das MUSS folgerichtig zu Irritationen zwischen Justiz und Bevölkerung führen.
Den Vorschlag Strafbemessungsrichtlinien zu erarbeiten finde ich sehr gut. Hoffen wir mal, dass daraus was wird.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Skeptiker hat geschrieben:(21 May 2019, 23:40)

Zur Abwechslung möchte ich hier mal kein Urteil diskutieren, sondern einen Artikel posten, der interessante Hintergründe zur Strafbemessung deutscher Gerichte liefert.
Unsere Justiz ist immer noch geprägt durch unsere düstere Historie.

Die Unabhängigkeit der Gerichte/Richter besteht bis zur Revisionssicherheit. Richter sind auch nur Menschen.

Hinzu kommen natürlich Faktoren wie die Unmittelbarkeit des Beweismittels, unzählige Formvorschriften und uneingeschränkte Rechte der Rechtsanwälte.

All das lässt sich zurückführen und historisch begründen. Bei der Aussicht auf eine Reform werden uns diese Faktoren immer einen Strich durch die Rechnung machen.

Die Opfer treten in der Strafzumessung (zumindest überwiegend und gefühlt) in den Hintergrund, da es um die Schuld des Täters geht, weniger um das Leid des Opfers, wenn es nicht Folge einer besonders schweren Schuld ist. Vielmehr wird dem Täter nicht das Leid der Opfer angelastet, jedoch wird ein Wohlverhalten vor Gericht (inkl. Geständnis) meist strafmildernd angerechnet.

Ein internationaler Vergleich ist kritisch zu sehen. Einige Länder kennen z.B. die lebenslange Freiheitsstrafe nicht, verurteilen Täter aber zu Strafen, die kein Mensch überleben kann. Auch International werfen Strafrahmen oft mehr Fragen auf, als sie Antworten geben. Da werden Mehrfachmörder auch schon mal zu 20 Jahren verurteilt, die nach 5 Jahren in Hausarrest und weiteren 5 Jahren in eine Bewährungsstrafe umgewandelt werden.

Es gibt Richtschnüre in der Strafzumessung, aber Richtlinien müssen auch all das berücksichtigen:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 46 Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Deine Zitate bieten viele Denkansätze. Wie viele Lösungsansätze daraus tatsächlich entstehen, ist fraglich.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

OLDENBURG Im Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes um tödliche Messerstiche in einer Oldenburger Flüchtlingsunterkunft ist der 25-jährige Angeklagte aus dem Südsudan am Dienstag nur wegen der Skalpierung des Opfers verurteilt worden (zweieinhalb Jahre Gefängnis). Der ursprünglich angeklagte Mord war nach Überzeugung der Kammer durch Notwehr gedeckt.

Zwischen dem Angeklagten und dem später Verstorbenen aus Eritrea war es im Vorfeld der Tat immer wieder zu Streitigkeiten gekommen. Es ging ums Geld, das der Mann aus Eritrea dem Angeklagten gestohlen haben soll. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann war davon überzeugt, dass die Aggressionen im Vorfeld der Tat in erster Linie von dem später Verstorbenen ausgegangen waren.

Am 4. November vorigen Jahres eskalierte vor der Flüchtlingsunterkunft dann der Streit zwischen den Männern. Den Feststellungen zufolge schlug der Mann aus Eritrea mit einer schweren Eisenstange auf den Kopf des Angeklagten. Und weil weitere Schläge zu erwarten waren, rammte der Angeklagte dem Angreifer ein Messer tief in den Brustkorb. Nach der durch Notwehr gedeckten Tat war der Angreifer außer Gefecht gesetzt, die Notwehrlage damit beendet.

Doch dann hatte der Angeklagte den Angreifer bei lebendigem Leib skalpiert. Dazu musste er mehrmals nachschneiden. Richter Bührmann sprach von einer grausamen Herangehensweise. Zum Glück war das Opfer bewusstlos. Bei vollem Bewusstsein halte man die unvorstellbaren Schmerzen nicht aus, sagte eine medizinische Sachverständige. Der 28-Jährige war im Juni 2018 aus Friedland nach Oldenburg überwiesen worden. Seit knapp einem Jahr war das Opfer als Flüchtling anerkannt. Er besuchte Deutschkurse und war bestens integriert. Die Schwurgerichtskammer wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung. Die Kammer ging bei der Skalpierung des Opfers von einer Bestrafungsaktion aus. Der Mann aus Eritrea ist noch am Tatort verstorben.
https://www.nwzonline.de/oldenburg/blau ... eRMX_7hirg

Nun, der Verurteilte wurde angegriffen (Warum auch immer) und es ist wichtig das Notwehr unbestraft bleibt. Aber dann den anderen (Dann Wehrlosen) noch zu skalpieren obwohl die Notwehrsituation nicht mehr vorliegt ist eine Logik die sich mir nicht erschließt, ebenso wenig wieso man dafür nur 2,5 Jahre Haft bekommt ... Und nach Anrechnung von U-Haft und ggf. guter Führung im Knast dürfen wir den wieder als neuen Mitbürger begrüßen ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

Skeptiker hat geschrieben:(21 May 2019, 23:40)
Um es mal mathematisch zu formulieren: Es gibt einen extrem großen persönlichen Entscheidungsspielraum im deutschen Strafrecht (offenbar größer als in anderen Ländern), was zu einer sehr großen Streuung von Strafzumessungen führt. Zudem wird das Strafmittel durch Umstände begünstigt, die von der Bevölkerung nicht geteilt werden (wozu Milde für ein taktisches Geständnis? Wieso Strafrabatt für Arbeitsersparnis in der Justiz?). Bei der Menge an Urteilen muss das automatisch zu einer großen Menge viel zu milder Urteile führen (ggf. auch weniger zu harter). Das MUSS folgerichtig zu Irritationen zwischen Justiz und Bevölkerung führen.
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Vor ca. 25 Jahren hat Uwe Wesel ein Buch veröffentlich, in denen er die einzelnen Bereiche des Rechts beschreibt. Also Verfassungsrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht usw. Beim Thema Strafrecht hat er damals beklagt, es gäbe kaum Fachliteratur oder Aufsätze zur Strafzumessung. Und dies schon lange. So schilderte er, daß bei Aufkommen der SB-Tankstellen lange diskutiert wurde, welcher Straftat sich denn nun derjenige schuldig macht, der abfährt ohne zu zahlen. Ist es Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung? Da gab es in den entsprechenden Fachzeitschriften schwere Auseinandersetzungen. Witzigerweise war für alle diese Taten der Strafrahmen der selbe. Also eigentlich eine Diskussion um des Kaisers Bart. Aber die Frage wie genau der Täter denn nun bestraft werden soll spielte eben keine Rolle. Da wird kaum thematisiert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Die Vorwürfe der Augsburger Staatsanwalt­schaft machen fassungslos: Fünf afghanische Flüchtlinge sollen die deutsche Schülerin Sarah (15, Name geändert) zu verschiedenen Zeitpunkten insgesamt dreimal vergewaltigt haben! Am Donnerstag mussten sich die ersten drei Asylbewerber deshalb vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten, zwei von ihnen wurden noch am Nachmittag verurteilt.
https://www.bild.de/regional/muenchen/m ... QfT7m5M3I4

Man könnte denken, denen droht jetzt richtig Ärger, aber:
Amir A. wurde wegen Vergewaltigung und Körperverletzung zu zwei Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt, sei­n Komplize Hamed S. wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Zudem müssen beide dem Opfer je 5000 Euro zahlen und Kontakt zu dem Mädchen meiden.
Natürlich muss man sich auch die Frage stellen, was die Trulla überhaupt in einem Asylbewerberheim zu suchen hatte. Da stellen sich die Fragen nach den Tätern, die anderen Leuten eintrichtern, dass man keine Vorurteile haben sollte, "Die sind genauso wie wir", etc ... blabla
=> Das hat zur Folge, dass sämtliche natürliche Schutzmechanismen abhanden gekommen sind.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Messerattacke in Beucha: Bewährungsstrafe für Syrer

Er ging in Beucha mit einem Messer auf einen 17-Jährigen los und verletzte ihn schwer: Ein syrischer Flüchtling ist jetzt vom Amtsgericht Leipzig verurteilt worden. Hinter Gitter muss er nicht.

Beucha
Nach der fast tödlichen Messerattacke Anfang des Jahres am Bahnhof in Beucha ist ein 17-jähriger Syrer unter Ausschluss der Öffentlichkeit verurteilt worden. Nach LVZ-Informationen verhängte das Amtsgericht Leipzig gegen Mohammad A. eine Jugendstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung und mit strengen Auflagen.

Der Fall hatte über Beucha hinaus für Bestürzung gesorgt. „Der junge Syrer hat Schutz bei uns gesucht, nun wird er selbst zur Gefahr – mir fehlen die Worte“, hatte der Brandiser Bürgermeister Arno Jesse (SPD) nach der Tat gesagt.

Mindestens vier Messerstiche
Das Jugendschöffengericht hielt es nun für erwiesen, dass der in Damaskus geborene Teenager am 5. Januar dieses Jahres gegen 19.40 Uhr mindestens vier Mal mit einem Messer auf den 17-jährigen Sebastian M. (*) eingestochen hat. Aktenkundig sind weitere fünf Messerangriffe gegen den Jugendlichen, der Stichverletzungen in beiden Oberschenkeln, am Schlüsselbein, am linken Oberarm und im Bauch erlitt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte wusste, dass seine Attacke potenziell lebensgefährlich war. Der Schwerverletzte wurde noch in der Tatnacht in der Uniklinik Leipzig operiert.

Auslöser der Bluttat war offenbar der Streit um ein Mädchen, welches im Sommer 2017 etwa zwei Monate lang mit Mohammad A. zusammen war, dann aber Schluss machte und sich Sebastian M. zuwandte. Schon am 30. Dezember 2018 soll Mohammad A. dem Nebenbuhler am Bahnhof in Borsdorf angedroht haben, ihn abzustechen, nachdem er von ihm verprügelt worden war. Wenige Tage später eskalierte dann am Bahnsteig 1 in Beucha die Situation. Trotz des massiven Angriffs sah die Anklagebehörde letztlich aber keinen hinreichenden Tatverdacht wegen Begehung eines Tötungsdeliktes. Ein Tötungsvorsatz sei dem Syrer nicht sicher nachzuweisen. Ursprünglich war gegen ihn Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags erlassen worden.

Pistole an Kopf
Ebenfalls angeklagt waren Taten aus einer DRK-Unterkunft in Waldsteinberg. Dort soll der unbegleitete, minderjährige Flüchtling in zwei Fällen Ende Februar und Anfang März 2018 Betreuern eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole an den Kopf gehalten und sie bedroht haben. Beide Opfer hatten Angst um ihr Leben. Ohnedies waren gegen den Beschuldigten in jüngster Zeit etliche Ermittlungs- und Strafverfahren anhängig. „Die fünf Monate Untersuchungshaft haben Mohammad A. vor Augen geführt, welche Konsequenzen es hat, wenn er weiterhin Straftaten begeht“, sagte dessen Verteidiger Andreas Meschkat am Freitag auf LVZ-Anfrage. Sein Mandant werde nun in einer Einrichtung bei Zwickau betreut, wo er auch die Schule besuchen soll. Beim kleinsten Vergehen drohe ihm jedoch Haft.
https://www.lvz.de/Region/Grimma/Messer ... sbaX4cjRCg
Jemanden ins Krankenhaus zu stechen, mit diversen Vordelikten und dann auch (mal wieder) so ein beschissener Charakter von dem der hier Schutz gesucht hat.
Und dann auch noch die Bestürzung des SPD-Politikers, das hatte man ja alles gar nicht ahnen können :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

... mindestens vier Mal mit einem Messer auf den 17-jährigen Sebastian M. (*) eingestochen hat. Aktenkundig sind weitere fünf Messerangriffe gegen den Jugendlichen, ...
Trotz des massiven Angriffs sah die Anklagebehörde letztlich aber keinen hinreichenden Tatverdacht wegen Begehung eines Tötungsdeliktes. Ein Tötungsvorsatz sei dem Syrer nicht sicher nachzuweisen.
Das ist doch n schlechter Witz! :mad2:
Is klar...! Er wollte den pösen Weiberhelden nur n bissie pisaken...! :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Elfjährige vergewaltigt – Verdächtiger ist vorbestraft
Der Mann ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehr als einem Dutzend Fällen bereits einschlägig vorbestraft. Zurzeit verbüßt er eine Haftsstrafe von vier Jahren und elf Monaten, befindet sich seit November aber in Maßregelvollzug und lebt in einer therapeutisch betreuten Wohngemeinschaft.

https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... traft.html

Schon wieder eine Kinderseele zerstört.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Teeernte »

firlefanz11 hat geschrieben:(17 Jun 2019, 15:49)

Das ist doch n schlechter Witz! :mad2:
Is klar...! Er wollte den pösen Weiberhelden nur n bissie pisaken...! :rolleyes:
Haltet den Dieb - der hat mein Messer im Rücken.....
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Zur Identiät des tatverdächtigen machten die Behörden keine näheren Angaben.
https://www.n-tv.de/panorama/Fahrgast-g ... 13711.html

Hmm... Waaaarum wohl...?! :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wolverine »

Julian hat geschrieben:(18 May 2019, 09:38)

Für die Angehörigen ein Alptraum. Aus dem Bericht:


In Deutschland ist eben ein deutsches Menschenleben nicht viel wert. In Amerika hätten die beiden Straftäter vermutlich lebenslang bekommen. Zu zweit unprovoziert einen anderen Menschen zusammenschlagen und noch auf den Kopf des am Boden Liegenden eintreten - naja, das ist moralisch schon unter aller Sau. Die Richterin hatte aber offenbar großes Verständnis für die beiden "Geflüchteten".
Das liegt an der gesetzlich festgelegten Unabhängigkeit aller Richter. Für offensichtliche Fehlurteile gibt es Revision oder Berufung. In jedem verkündeten Urteil steht im Rechtsbehelf was die Angehörigen tun können, um das Urteil nicht anerkennen zu müssen. Nach der ersten Instanz steht immer noch der Rechtsweg offen. Man muss dann nur selbst tätig werden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Julian »

In Cottbus ist ein syrischer "Flüchtling", der wegen der Ermordung einer deutschen Rentnerin im Dezember 2016 angeklagt ist und weiterhin als dringend tatverdächtig gilt, aus der U-Haft freigelassen worden - trotz weiterhin bestehender Fluchtgefahr.

In Cottbus herrscht Unverständnis; viele sehen hier einen Skandal. Die deutschen überregionalen Qualitätsmedien sehen darin offenbar nur einen Fall von lokaler Bedeutung, der nicht berichtet werden muss.
Nach der Verhandlung um den Mord an der 82-jährigen Gerda K. am Dienstag hat die Jugendkammer des Landgerichts Cottbus entschieden, dass der Haftbefehl gegen den Angeklagten außer Vollzug gesetzt wird.
https://www.lr-online.de/lausitz/cottbu ... d-39841141

Die Lokalzeitung berichtet zwar, verschweigt aber natürlich die Herkunft des Täters. Besser weiß es die Junge Freiheit:
Der zum Tatzeitpunkt 17jährige Syrer soll die 82 Jahre alte Renterin Gerda K. im Dezember 2016 in ihrer Wohnung ermordet haben. Danach habe er ihre Wohnung durchwühlt. Nach fast dreimonatiger Suche verkündete die Sonderkommission der Kriminalpolizei zusammen mit der Staatsanwaltschaft Cottbus Anfang März 2017 die Festnahme des jungen Mannes. Das Bürgerbündnis „Zukunft Heimat“ hat für Freitag zu einer Demonstration unter dem Motto „Opfer zweiter Klasse? Gerechtigkeit für die Opfer von Zuwandererkriminalität“ aufgerufen.
https://jungefreiheit.de/politik/deutsc ... entlassen/
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Vongole »

Julian hat geschrieben:(07 Jul 2019, 18:58)

In Cottbus ist ein syrischer "Flüchtling", der wegen der Ermordung einer deutschen Rentnerin im Dezember 2016 angeklagt ist und weiterhin als dringend tatverdächtig gilt, aus der U-Haft freigelassen worden - trotz weiterhin bestehender Fluchtgefahr.
In Cottbus herrscht Unverständnis; viele sehen hier einen Skandal. Die deutschen überregionalen Qualitätsmedien sehen darin offenbar nur einen Fall von lokaler Bedeutung, der nicht berichtet werden muss.


https://www.lr-online.de/lausitz/cottbu ... d-39841141
Die Lokalzeitung berichtet zwar, verschweigt aber natürlich die Herkunft des Täters. Besser weiß es die Junge Freiheit:
https://jungefreiheit.de/politik/deutsc ... entlassen/
Meine Güte, kommt eigentlich keiner Ihrer Beiträge ohne Unterstellungen aus?

Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Cottbuser Landgerichts eingelegt, den Hauptverdächtigen in einem Prozess um den Mord an einer Rentnerin aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Die Staatsanwaltschaft könne der Einschätzung des Gerichts nicht folgen. Aus ihrer Sicht ist eine weitere U-Haft auch nach 28 Monaten Dauer verhältnismäßig. Über die Beschwerde muss nun das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel entscheiden. Die Entscheidung wird vermutlich erst in einigen Wochen fallen.

https://www.rbb24.de/studiocottbus/pano ... bmord.html

Die Welt informiert ebenfalls: https://www.welt.de/regionales/berlin/a ... assen.html
Der Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/berlin/mord ... 22036.html

Alle Beiträge nennen die Nationalität des mutmaßlichen Täters.

Kleiner Tipp: Posts ohne Übertreibungen und unbelegbare Unterstellungen sind diskussionswürdiger.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Julian »

Vongole hat geschrieben:(07 Jul 2019, 19:12)

Meine Güte, kommt eigentlich keiner Ihrer Beiträge ohne Unterstellungen aus?

Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Cottbuser Landgerichts eingelegt, den Hauptverdächtigen in einem Prozess um den Mord an einer Rentnerin aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Die Staatsanwaltschaft könne der Einschätzung des Gerichts nicht folgen. Aus ihrer Sicht ist eine weitere U-Haft auch nach 28 Monaten Dauer verhältnismäßig. Über die Beschwerde muss nun das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel entscheiden. Die Entscheidung wird vermutlich erst in einigen Wochen fallen.

https://www.rbb24.de/studiocottbus/pano ... bmord.html

Die Welt informiert ebenfalls: https://www.welt.de/regionales/berlin/a ... assen.html
Der Tagesspiegel: https://www.tagesspiegel.de/berlin/mord ... 22036.html

Alle Beiträge nennen die Nationalität des mutmaßlichen Täters.

Kleiner Tipp: Posts ohne Übertreibungen und unbelegbare Unterstellungen sind diskussionswürdiger.
Erstens ging es hier um die Skandalentscheidung des Gerichts, einen mutmaßlichen Mörder aus der U-Haft zu entlassen und damit erstens seine Flucht zu ermöglichen und zweitens die Bevölkerung zu gefährden. Es nützt mir nichts, dass die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde eingelegt hat; der Typ ist bereits frei und läuft herum. Meiner Meinung nach ist das Kuscheljustiz, weswegen ich den Beitrag in diesem Strang verfasst habe.

Sind Sie etwa nicht empört bei solchen Dingen?

Zweitens wurde im Artikel der Lokalzeitung nicht erwähnt, dass es sich um einen syrischen Flüchtling handelte. Die Welt berichtet nur unter "Regionalem" davon, und der Tagesspiegel ist die regionale Zeitung für Berlin und Brandenburg, ebenso wie RBB der lokale Fernsehsender ist. Wenn Sie nicht nach solchen Nachrichten suchen, wie ich es tue, werden Sie sie in der Regel nicht finden. Genau das scheint gewünscht zu sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Vongole »

Julian hat geschrieben:(07 Jul 2019, 19:25)

Erstens ging es hier um die Skandalentscheidung des Gerichts, einen mutmaßlichen Mörder aus der U-Haft zu entlassen und damit erstens seine Flucht zu ermöglichen und zweitens die Bevölkerung zu gefährden. Es nützt mir nichts, dass die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde eingelegt hat; der Typ ist bereits frei und läuft herum. Meiner Meinung nach ist das Kuscheljustiz, weswegen ich den Beitrag in diesem Strang verfasst habe.

Sind Sie etwa nicht empört bei solchen Dingen?

Viele fragen sich eben nun - zurecht oder nicht - ob die deutsche Justiz besondere Milde walten lässt, wenn der Täter Flüchtling und/ oder das Opfer eine autochthone Deutsche ist.

Zweitens wurde im Artikel der Lokalzeitung nicht erwähnt, dass es sich um einen syrischen Flüchtling handelte. Die Welt berichtet nur unter "Regionalem" davon, und der Tagesspiegel ist die regionale Zeitung für Berlin und Brandenburg, ebenso wie RBB der lokale Fernsehsender ist. Wenn Sie nicht nach solchen Nachrichten suchen, wie ich es tue, werden Sie sie in der Regel nicht finden. Genau das scheint gewünscht zu sein.
Ich finde die Entscheidung des Gerichts auch nicht gut, und zwar unabhängig von der Nationalität des Täters.
Die "Milde" orientiert sich nämlich nur am Alter des Tatverdächtigen.

Aber ich verbringe meine Zeit nicht damit, statt nach Trüffeln nach ausländischen Straftätern zu suchen, wenn ich die Zeitung aufschlage, bzw. online lese, springt mir schon genug einheimisches Gesindel ins Auge,
"Nordkreuz" z.B. oder Lüdge, und meine Kritik oder Nichtkritik an Urteilen der Gerichte orientiert sich ebenfalls nicht an der Nationalität, sondern an der Tat.
Am Yisrael Chai

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Senexx »

Vongole hat geschrieben:(07 Jul 2019, 19:35)

Ich finde die Entscheidung des Gerichts auch nicht gut, und zwar unabhängig von der Nationalität des Täters.
Die "Milde" orientiert sich nämlich nur am Alter des Tatverdächtigen.

Aber ich verbringe meine Zeit nicht damit, statt nach Trüffeln nach ausländischen Straftätern zu suchen, wenn ich die Zeitung aufschlage, bzw. online lese, springt mir schon genug einheimisches Gesindel ins Auge,
"Nordkreuz" z.B. oder Lüdge, und meine Kritik oder Nichtkritik an Urteilen der Gerichte orientiert sich ebenfalls nicht an der Nationalität, sondern an der Tat.
Jeder hat eben andere Sorgen. Ihr Trüffeln nach Nordkreuzlern ist nicht ethisch wertvoller.
Ger9374

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ger9374 »

Mit Kopfschütteln allein lässt sich seit längerem das Verhalten der Deutschen Justiz nicht mehr alleine beschreiben wenn es um Angeklagte mit Flüchtlingshintergrund geht.
Da vieles bei der Urteilsfindung( wenn es soweit kommt) dem Richter mit Ermessensspielraum obliegt , sind wohl deren Kriterien für uns rätselhaft .
Da aber die deutsche Justiz ohne politische Beeinflussung agieren soll müssen wir dieses gebaren so hinnehmen!
Zweifeln darf man aber;-))
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Vongole
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Vongole »

Senexx hat geschrieben:(07 Jul 2019, 19:41)

Jeder hat eben andere Sorgen. Ihr Trüffeln nach Nordkreuzlern ist nicht ethisch wertvoller.
Das hat nichts mit Ethik zu tun, aber Sie waren ja vermutlich noch nie im Fadenkreuz von Rechtsextremen.
Ich schon, allerdings nicht wegen Flüchtlingen.
Am Yisrael Chai

"It's God's job to judge the terrorists, it's our duty to arrange that meeting." (IDF)
Senexx

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Senexx »

Vongole hat geschrieben:(07 Jul 2019, 19:45)

Das hat nichts mit Ethik zu tun, aber Sie waren ja vermutlich noch nie im Fadenkreuz von Rechtsextremen.
Ich schon, allerdings nicht wegen Flüchtlingen.
Ich erlebe es halt nun, dass überall vor Diskotheken oder Nightoutdoorspots Taschenkontrollen stattfinden. Und drinnen braucht es Sicherheitspersonal. Aber nicht Rechtsradikaler wegen.
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Vongole hat geschrieben:(07 Jul 2019, 19:45)

Das hat nichts mit Ethik zu tun, aber Sie waren ja vermutlich noch nie im Fadenkreuz von Rechtsextremen.
Ich schon, allerdings nicht wegen Flüchtlingen.
Bist du mir einer Kippa durch Berlin gelaufen?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
Ger9374

Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ger9374 »

Vongole hat geschrieben:(07 Jul 2019, 19:45)

Das hat nichts mit Ethik zu tun, aber Sie waren ja vermutlich noch nie im Fadenkreuz von Rechtsextremen.
Ich schon, allerdings nicht wegen Flüchtlingen.
Das jemand wegen seiner politischen Überzeugung verfolgt wird, lehne ich vehement aber! Auch wenn mir das rumgekloppe auf immer nur die rechten widerstrebt. Das Gewaltpotenzial der linken
verfolge ich auch seit Jahrzehnten. Das dieses mehr mit Sachbeschädigungen und Drohungen einhergeht beruhigt mich auch nicht so Recht.Beide extremen Lager stehen mit ihrer militanz klar ausserhalb unseres Rechtsstaates. Es würde unserem Rechtsstaat gut zu Gesicht stehen beide
militanten Lager härter zu verfolgen und abzuurteilen. Kein Demokrat darf tolerieren das das Gewaltmonopol in unserer Gesellschaft von nicht staatlichen Organisationen unterhöhlt wird, das gilt natürlich auch für Einzelpersonen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Julian hat geschrieben:(07 Jul 2019, 18:58)

In Cottbus ist ein syrischer "Flüchtling", der wegen der Ermordung einer deutschen Rentnerin im Dezember 2016 angeklagt ist und weiterhin als dringend tatverdächtig gilt, aus der U-Haft freigelassen worden - trotz weiterhin bestehender Fluchtgefahr.

...
Der Angeklagte befinde sich seit mehr als zwei Jahren und vier Monaten in Untersuchungshaft und ein kurzfristiger Verfahrensabschluss sei nicht absehbar.
Ein Vorgang, der wiederholt vorkommt. Auch für die Dauer der U-Haft gibt es Grenzen und die haben nichts mit der Hautfarbe oder Herkunft zu tun.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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Julian
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Julian »

McKnee hat geschrieben:(07 Jul 2019, 20:18)

Ein Vorgang, der wiederholt vorkommt. Auch für die Dauer der U-Haft gibt es Grenzen und die haben nichts mit der Hautfarbe oder Herkunft zu tun.
Dann hat sich ja die Taktik der Verteidigung ausgezahlt, den Prozess maximal zu verzögern. Mich wundert nur, dass dies möglich zu sein scheint. Der Angeklagte ist ja nicht freigelassen worden, weil der dringende Tatverdachte nicht fortbestünde - nein, er ist weiterhin dringend verdächtig und es besteht Fluchtgefahr.

Normale, rechtschaffene Menschen verstehen so etwas eben nicht mehr. Es scheint, als führe sich der linksliberale Rechtsstaat selbst ad absurdum.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
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