Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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McKnee
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

Skeptiker hat geschrieben:(01 Jan 2019, 15:27)

Um es positiv auszudrücken, hat die Berichterstattung in den Medien ganz allgemein, vielen in der Bevölkerung wieder eine kritische Distanz zum Journalismus nahegelegt. Es mag unterschiedliche Sichtweisen darauf geben, im Ergebnis kommen offenbar viele zu dem gleichen Schluss.
Warten wir ab, was der Focus macht. Ich bin eher skeptisch, aber offen für Überraschungen.

Ich kenne nur zu gut die tendenziöse Medienarbeit und leider auch Manipulation. Über erste habe ich mich bereits ausgelassen, über die zweite werde ich im Eigeninteresse über diese Feststellung hinaus keine machen.
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Wolverine
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wolverine »

Skeptiker hat geschrieben:(01 Jan 2019, 15:27)

Um es positiv auszudrücken, hat die Berichterstattung in den Medien ganz allgemein, vielen in der Bevölkerung wieder eine kritische Distanz zum Journalismus nahegelegt. Es mag unterschiedliche Sichtweisen darauf geben, im Ergebnis kommen offenbar viele zu dem gleichen Schluss.
Das sehe ich ebenfalls als positiv an.
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Berlin – Versuchter Totschlag in der S-Bahn: So lautete die Anklage, nachdem er einen Studenten in der Ringbahn S41 halb tot stach, einen zweiten schwer verletzte.

Verurteilt wird Qamar I. (32) aber nur wegen gefährlicher Körperverletzung: Das Landgericht schickt den Pakistani viereinhalb Jahre ins Gefängnis.

Der 16. Juni 2018. Ein Sonnabend, 5.45 Uhr, wenig los. Die S-Bahn verlässt den Bahnhof Prenzlauer Allee. Nächster Stop: Greifswalder Straße (Prenzlauer Berg). Zwei Studenten (19, 21) aus Mexiko taumeln blutend aus dem Waggon. Beide mit mehreren Stichen im Bauch.

Sie hätten „so komisch geguckt“, versucht sich der Messerstecher später rauszureden.

„Es gab nur Blicke, mehr war nicht passiert“, so der Richter im Urteil. „So eine Tat in öffentlichen Verkehrsmitteln erschüttert das Vertrauen in die Sicherheit des Verkehrs.“ Der Richter sieht „eine gewisse Hinterhältigkeit in der Begehungsweise.“

Nach der Tat hatte sich der Messerstecher gebrüstet, er habe den Männern „die Bäuche offen gemacht.“ Dass er irgendwann aufhörte, auf die Fahrgäste einzustechen, werten die Richter dennoch als „strafbefreienden Rücktritt vom Tötungsversuch“.

Übrig bleibe deshalb zweifache gefährliche Körperverletzung plus verminderte Schuldfähigkeit wegen Drogenkonsums (§21).

Vor Gericht habe der Messerstecher zwar „Reue bekundet, sich aber in keinster Weise bei den Opfern entschuldigt“, so der Richter.
https://www.bild.de/regional/berlin/ber ... .bild.html
Na super, er hat irgendwann aufgehört zu stechen, deswegen nur gefährliche Körperverletzung :rolleyes: Und dann natürlich auch wieder dieser Quatsch wegen vermindertet Schuldfähigkeit wegen Drogenkonsums => Er hätte dafür noch zusätzlich was aufgebrummt bekommen müssen da Drogenkonsum verboten ist.
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Sevastopol
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Sevastopol »

jack000 hat geschrieben:(07 Feb 2019, 12:41)

https://www.bild.de/regional/berlin/ber ... .bild.html
Na super, er hat irgendwann aufgehört zu stechen, deswegen nur gefährliche Körperverletzung :rolleyes: Und dann natürlich auch wieder dieser Quatsch wegen vermindertet Schuldfähigkeit wegen Drogenkonsums => Er hätte dafür noch zusätzlich was aufgebrummt bekommen müssen da Drogenkonsum verboten ist.
Sie hätten „so komisch geguckt“ ... Nach der Tat hatte sich der Messerstecher gebrüstet, er habe den Männern „die Bäuche offen gemacht.“
Weniger doof gucken, weniger offene Bäuche. Merkt es euch!

Zum dem ganzen Vorfall kann man natürlich nur lachen. Als weiter, lieber Rechtsstaat.
Zuletzt geändert von Sevastopol am Do 7. Feb 2019, 12:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Wolverine
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wolverine »

jack000 hat geschrieben:(15 Dec 2018, 12:35)

https://www.rtl.de/cms/sechs-jugendlich ... fMiAt91eEY

Unglaublich sowas und hier die Begründung:

Und das ist totaler Blödsinn. Wer auch unter Alkoholeinfluss ("Im Wein liegt die Wahrheit") jemanden ins Koma tritt, ist schwerkriminell und es liegen schwere menschliche Defizite vor und so jemand muss sofort ins Gefängnis (Wer hier im Forum würde jemals (egal in welchem Zustand) auf die Idee kommen jemanden ins Koma zu treten??
Wie das mit den guten Sozialprognosen ausgeht ist in anderen Beiträgen in diesem Strang zu lesen.
Solche Urteile sind für mich ein Skandal. Punkt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(07 Feb 2019, 12:41)

https://www.bild.de/regional/berlin/ber ... .bild.html
Na super, er hat irgendwann aufgehört zu stechen, deswegen nur gefährliche Körperverletzung :rolleyes: Und dann natürlich auch wieder dieser Quatsch wegen vermindertet Schuldfähigkeit wegen Drogenkonsums => Er hätte dafür noch zusätzlich was aufgebrummt bekommen müssen da Drogenkonsum verboten ist.
Verantwortung für den Konsum nennt sich das.
Urteil zu wenig.
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jack000
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Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von jack000 »

Deutsche Gerichte haben ja schön öfter in Fällen von Mord und Totschlag bei Menschen, die in einem islamischen Kulturraum sozialisiert wurden, besondere Milde walten lassen. Insbesondere bei sogenannten „Ehrenmorden“ gab es oft Strafrabatt, weil der Täter die Schwere der Tat in seinem kulturellen Verständnis gar nicht habe ermessen können, schließlich hätte er ja nach den Wertvorstellungen seiner Welt völlig legitim gehandelt.

Wurden solche Urteile der breiteren Öffentlichkeit bekannt, so ernteten sie viele empörte Reaktionen der kulturell eher hier Beheimateten. Schlimm genug, dass sich Menschen, die hier leben wollen, unangefochten an ein Wertegerüst klammern, das mit einer aufgeklärten westlichen Gesellschaft vollkommen unvereinbar ist und die gewalttätige Durchsetzung eigener Regeln fördert. Doch dass diese Täter dann auch noch Straferlass für die Pflege ihrer kruden Weltanschauung bekommen, ist schwer verständlich. Deshalb mündete die Aufregung über ein entsprechendes Urteil sehr oft in den letzten Jahren in diverse Politiker-Beschwörungen, dass es so einen Strafrabatt nicht mehr geben dürfe.

Inzwischen sind solche Äußerungen seltener zu hören – vielleicht, weil ein Teil der einstigen Empörung einer resignierten Gewöhnung beim Publikum gewichen ist. Ob sich beispielsweise noch jemand über das folgende Stuttgarter Urteil im Verfahren gegen einen 20-jährigen afghanischen Asylbewerber aufregen wird?

Dem Gerichtsbericht der Lokalpresse kann man entnehmen: Der junge Mann hatte eine Freundin in Plüderhausen, die sich allerdings wohl von ihm getrennt hatte. Als die 19-Jährige dann auch noch zusammen mit einem anderen jungen Mann in der Stadt gesehen wurde, sah der Afghane seine Ehre verletzt. Er musste handeln, also steckte er sich ein 17 Zentimeter langes Messer ein und machte sich nachts auf den Weg zur Wohnung der Familie der Ex-Freundin. Dort stieg er in ihr Zimmer ein, doch sie war noch unterwegs. Dafür traf er auf den Vater und soll ohne Vorwarnung siebenmal auf ihn eingestochen haben. Nicht nur für die Staatsanwaltschaft, sondern auch für die Richterin war dies offenbar eindeutig ein Mordversuch, den der Vater des Mädchens glücklicherweise überlebte. Im Gerichtsbericht der Badischen Neuesten Nachrichten heißt es:

“Es war Ihnen vollkommen gleichgültig, wohin sie treffen, ob Sie ihn tödlich verletzen“, sagte die Richterin. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft sieht sie das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt: Das Opfer habe nicht mit einem Einbrecher gerechnet, „wehrlos war der unbewaffnete, unbekleidete Mann in der Nacht sowieso“.


Bessere Begründungen beruhigen
Gegen den jungen Afghanen wurde nach Jugendstrafrecht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft forderte für die Bluttat eine Haftstrafe von zehn Jahren, der absoluten Höchststrafe im Jugendstrafrecht. Doch das Gericht mochte dem nicht folgen. „Sie waren verzweifelt, Sie waren in Ihrer Ehre gekränkt und Sie waren wütend.“, wird die vorsitzende Richterin zitiert. Die Höchststrafe sah das Gericht nicht als angemessen an, wie die Badischen Neuesten Nachrichten weiter berichten:

„Die Kammer ging – anders als Jugendgerichtshilfe und Staatsanwaltschaft – von einer Reifeverzögerung beim Angeklagten aus, der mit 16 Jahren aus Afghanistan nach Europa floh. Schon viele Jahre zuvor habe er sich weitestgehend alleine durchschlagen müssen: Mit acht Jahren schickten ihn die Eltern auf eine Schule in eine entfernte Stadt, wo er selbst Geld dazu verdienen musste.“

Er ist nicht reif genug, zu erkennen, dass man nicht einfach auf Menschen einsticht, weil er sich allein durchschlagen musste und immerhin selbstständig genug war, von Afghanistan nach Deutschland zu kommen?

Ja, genau deshalb hielt das Gericht eine Strafe von sechs Jahren und zehn Monaten Haft für angemessen. Das klingt immerhin besser, als wenn man den Strafrabatt nur mit dem Verständnis für die verletzte Ehre und seinen traditionellen Ehrbegriff begründet hätte. Möglicherweise hat jeder, der an solch mörderischen Ehrbegriffen hängt, eine „Reifeverzögerung“. Sollten wir dann nicht mal über das Reifeverzögerten-Problem reden, das wir in diesem Lande haben?
https://www.achgut.com/artikel/strafrab ... Hi4sA_SBpE

Es heißt doch immer "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht". Wenn ich z.B. in der Schweiz mit 200 km/h über eine Autobahn fahre kann ich doch auch nicht sagen "Bei mir in Deutschland ist es aber so, dass ich so schnell fahren kann wie ich will". Somit war ich doch auch in der Reife noch nicht auf das Schweizer Verkehrskonzept eingestellt.

Das Beispiel des Täters mit seinen (wohl wie immer selbst angegeben Alter) 20 Jahren zeigt offensichtlich dass dumme wie auch betrunkene Menschen Strafrabatt bekommen. Macht eine solche Vorgehensweise Sinn oder sollte die Härte des Gesetzes für alle Täter gelten?
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McKnee
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von McKnee »

Er wird nicht nach Jugendstrafrecht bestraft, weil er das Unrecht gar nicht erkennt. Dann würde er gar nicht bestraf, weil er schuldunfähig wäre. Er geht auch nicht straffrei raus, er wird nach Jugendstrafrecht bestraft, weil er nicht die Reife eines Erwachsenen hat.

Ich finde, gerade bei Straftaten in diesem Kontext von Familie und Ehre kommt es besonders zum Tragen, dass junge Erwachsene zu sehr fremdbestimmt bzw beeinflußt sind.

Ein Strafnachlass aus rein kulturellen Gründen ist für mich inakzeptabel.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von Benutzername »

Mir ist es eigentlich völlig egal, ob so ein Abschaum bestraft wird oder nicht. Ich habe resigniert. Ich verlasse mich disbezüglich nicht mehr auf das Justizsystem.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von Nuertinger »

Benutzername hat geschrieben:(14 Feb 2019, 20:51)

Mir ist es eigentlich völlig egal, ob so ein Abschaum bestraft wird oder nicht. Ich habe resigniert. Ich verlasse mich disbezüglich nicht mehr auf das Justizsystem.
Das klingt, als wolltest du die Sache selbst in die Hand nehmen, oder?
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von McKnee »

Benutzername hat geschrieben:(14 Feb 2019, 20:51)

Mir ist es eigentlich völlig egal, ob so ein Abschaum bestraft wird oder nicht. Ich habe resigniert. Ich verlasse mich disbezüglich nicht mehr auf das Justizsystem.
Ergibst dich deinem Schicksal? Oder nimmst du unser aller Schicksal selbst in die Hand?

Da könnte man in deinem Sinne nicht hoffen, dass das System bei dir funktioniert. Im Sinne der Allgemeinheit muss man hoffen, dass du dann die volle Härte erfährst.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von Benutzername »

McKnee hat geschrieben:(14 Feb 2019, 21:01)

Ergibst dich deinem Schicksal? Oder nimmst du unser aller Schicksal selbst in die Hand?

Da könnte man in deinem Sinne nicht hoffen, dass das System bei dir funktioniert. Im Sinne der Allgemeinheit muss man hoffen, dass du dann die volle Härte erfährst.
Ich bin Deutscher. Natürlich würde mich die volle Härte des Gesetzes treffen, wenn ich ein Verbrechen begehen würde. Für mich gibt es keinen Salafistenrabbat.
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Sevastopol
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von Sevastopol »

jack000 hat geschrieben:(14 Feb 2019, 20:37)sollte die Härte des Gesetzes für alle Täter gelten?
Ja, sollte sie.
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McKnee
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von McKnee »

Benutzername hat geschrieben:(14 Feb 2019, 21:04)

Ich bin Deutscher. Natürlich würde mich die volle Härte des Gesetzes treffen, wenn ich ein Verbrechen begehen würde. Für mich gibt es keinen Salafistenrabbat.
Ne, bei dir wird der Vorsatz zur Absicht

Ich kenne so viele Deutsche, die zu gut weggekommen sind und viele Ausländer, die eine angemessene Strafe erhalten haben.

Umgekehrt natürlich auch.

Merkste was?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Milady de Winter »

MOD - ich sag's kurz und knapp genau EIN MAL: das aktuelle Thema, und wie damit umgegangen und darauf reagiert wird, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Scheitern verurteilt, weil sich abzeichnet, dass es sich auf Hetztiraden u.ä. fokussieren wird. Wenn sich nicht wider Erwarten eine halbwegs sachliche Diskussion dazu einstellt, wandert der Part in die Ablage. Danke für Eure Kooperation.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von Benutzername »

McKnee hat geschrieben:(14 Feb 2019, 21:12)

Ne, bei dir wird der Vorsatz zur Absicht

Ich kenne so viele Deutsche, die zu gut weggekommen sind und viele Ausländer, die eine angemessene Strafe erhalten haben.

Umgekehrt natürlich auch.

Merkste was?
Spielt keine Rolle für mich, weil ich keine Verbrechen begehe.
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McKnee
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von McKnee »

Benutzername hat geschrieben:(14 Feb 2019, 21:13)

Spielt keine Rolle für mich, weil ich keine Verbrechen begehe.
Gut!

Du hast resigniert und vertraust der Justiz nicht mehr. Wenn du sie kritisch siehst, kann ich das verstehen.

Ich sehe es eher so, dass es zu viele Urteile gibt, in denen die strafmildernden Umstände zu großzügig ausgelegt werden. Aus meiner Erfahrung gibt es da keine Tendenzen, die sich an der Herkunft der Angeklagten orientieren. Nur werden bestimmte Verfahren öffentlich intensiver diskutiert, also auch eher und intensiver wahrgenommen als andere.

Ich kann nur empfehlen die Chance zu nutzen solche Verhandlungen als Zuschauer zu verfolgen.
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Re: Strafrabatt für "Reifeverzögerte"?

Beitrag von firlefanz11 »

McKnee hat geschrieben:(14 Feb 2019, 21:01)
Oder nimmst du unser aller Schicksal selbst in die Hand?
Ich glaub kaum dass er in schwarzer Hose u. schwarzem T-Shirt mit weissem Totenkopf drauf mit nem schwarzen Plymouth u. nem Kofferraum voller Waffen durch die Gegend fahren wird... :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Moses »

Der Herr gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich nicht hinnehmen kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
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imp
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Egal, wenns nun schon mal alle wissen :)
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jack000
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Betrunken schlug Rommel Abou-Chaker einen Taxi-Fahrer

Trunkenheit schützt wohl doch vor Strafe. Weil Rommel Abou-Chaker, der Bruder des berüchtigten Clan-Chefs Arafat Abou-Chaker, sturzbetrunken war, als er einen Taxifahrer attackierte, kam er am Dienstag vor dem Amtsgericht glimpflich davon.

Anfang April 2018 stieg Rommel Abou-Chaker (41) an einem Taxistand an der Budapester Straße (Charlottenburg) in ein Taxi. Er kam gerade aus der Monkey Bar. Doch der geschiedene Familienvater (zwei Kinder, 11, 13) war so betrunken, dass der Fahrer Kasper K. die Beförderung ablehnte.

Daraufhin soll ihn der Angeklagte wegen seiner Hautfarbe beleidigt und ihn laut Anklage vier Faustschläge gegen den Kopf versetzt haben. Das Opfer verlor die Kontrolle über den Wagen und fuhr gegen einen Audi (2800 Euro Schaden).

Die Polizei nahm den Schläger mit. 90 Minuten nach der Tat wurde noch ein Blutalkohol von 2,17 Promille festgestellt. Rein rechnerisch hatte er dann zur Tatzeit knapp 3 Promille.

Wegen Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung wurde Rommel Abou-Chaker angeklagt. Doch wegen der Trunkenheit ist er schuldunfähig. „Das Gericht sprach ihn wegen des Vollrauschs schuldig, sah aber von einer Strafe ab“, sagt eine Gerichtssprecherin.

Grund: Rommel Abou-Chaker hatte sich im Vorfeld bei seinem Opfer entschuldigt und im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs 1500 Euro an ihn gezahlt. Kasper K. zog daraufhin seine Strafanzeige zurück.
https://www.bild.de/regional/berlin/ber ... 7RSZH59vkc

Na super, für ein Taschengeld ist er mal wieder aus der ganzen Sache raus und vor allem war es ein Vorteil, dass er beweisen konnte, betrunken zu sein => Ein beschissener Character und die Straftat an sich waren mal wieder nicht so wichtig! :rolleyes: :dead:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Nightrain »

Kasper K. freut sich über 1500€ und Abou-Chaker spart sich die Arbeit dem Kasper seine Bude abzubrennen. Eine Win-Win Situation.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Vergewaltigung und dafür gibt es natürlich eine saftige Bewährungsstrafe:
Eine Bewährungsstrafe erhält ein Jugendlicher wegen einer Vergewaltigung auf einer Kirchentreppe. Der Komplize taucht ab. Hier die Hintergründe.

Ein Fall, der gleich mehrfach aus dem Rahmen fällt: Auf den Treppenstufen einer Kirche in Hagen war eine junge Frau (19) am 28. Mai 2017 von zwei Männern vergewaltigt worden. Einer der beiden Angeklagten (seinerzeit 17) ist dafür gestern zu einer milden Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten (auf Bewährung) verurteilt worden, der andere (damals 16) ist jedoch seit gestern spurlos verschwunden.
https://www.wp.de/staedte/hagen/vergewa ... sRLXAYiPbU
Ich habe keine Ahnung welche Idee dahinter steckt, aber so kann man Jugendlichen nicht mehr vermitteln warum man keine Straftaten begehen sollte :dead:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Saxon »

jack000 hat geschrieben:(26 Apr 2019, 09:00)

Vergewaltigung und dafür gibt es natürlich eine saftige Bewährungsstrafe:

https://www.wp.de/staedte/hagen/vergewa ... sRLXAYiPbU
Ich habe keine Ahnung welche Idee dahinter steckt, aber so kann man Jugendlichen nicht mehr vermitteln warum man keine Straftaten begehen sollte :dead:

Ich kann deinen Frust nachvollziehen. Solche Straftaten sollten wie einige andere ohne Bewährung grundsätzlich ausgesprochen werden. Dazu ein frühes Gerichtsverfahren um pädagogische Wirkung zu erzielen.

Es geht mir nicht nur um wegsperren. Man sollte auch Bildung und Therapie ausreichend anbieten. Dazu Verhaltestraining
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(09 May 2019, 14:34)

Der Rechtsstaat kapituliert: https://www.welt.de/vermischtes/article ... tehen.html
Vor allem wird das auch so wirkungsvoll sein, bei Leuten die sich um Recht und Gesetz einen Dreck scheren. Man sieht, dass der Staat der zugewanderten Kriminalität nicht das Geringste entgegensetzen kann.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Vllt gibts ja nächstes Sylvester auch rosa Bereiche für Grabbler oder rosa Fahrspuren für Rennenfahrer...
Ganz weg kriegt man die ja eh nicht. Man muss mit den Realitäten leben... :rolleyes:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

firlefanz11 hat geschrieben:(09 May 2019, 15:39)

Vllt gibts ja nächstes Sylvester auch rosa Bereiche für Grabbler oder rosa Fahrspuren für Rennenfahrer...
Ganz weg kriegt man die ja eh nicht. Man muss mit den Realitäten leben... :rolleyes:
Schon Müntefering sagte vor Zeiten, dass jede Arbeit besser als gar keine Arbeit sei. Und der Verkauf von Stimulanzien ist doch eine Handelstätigkeit.

Ich finde man sollte auch ein Studio einrichten, in dem die Produzenten von Kinderpornos ihrer wertvollen Arbeit nachgehen können. Die Kleinen Nachwuchsdarsteller können dann im Anschluss gleich wahlweise zum Psychoterapeuthen oder einem Seelsorger.
Hm, und wenn letzterer ein katholischer Priester ist?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Ammianus hat geschrieben:(09 May 2019, 16:03)
Hm, und wenn letzterer ein katholischer Priester ist?
Dann gibts ne Sonderschicht für die Darsteller...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tomaner »

jack000 hat geschrieben:(09 May 2019, 14:50)

Vor allem wird das auch so wirkungsvoll sein, bei Leuten die sich um Recht und Gesetz einen Dreck scheren. Man sieht, dass der Staat der zugewanderten Kriminalität nicht das Geringste entgegensetzen kann.
Dealer können wohl nur da existieren, wo auch Kunden sind. Glaubst du da wird denen aus Solidarität etwas abgekauft und dann in die Spree geschmissen? Es gibt einfach einen Bedarf. Hat man nicht Drogen über jahrzehnte kriminalisiert, auch Kleinstdealer und hat dies irgendjemand interessiert? Wurde deshalb, von jemanden der einen Joint rauchen wollte, nur einer weniger geraucht?
Selbst in der Schweiz, ein Vorbild für AfD, gibt es Kantons wo es legal ist. Das Problem kann man nur damit beseitigen, würde es man legal in Apotheken verkaufen. Auf einen Schlag wäre dealen nicht mehr lukrativ. Jedenfalls hat dies mit Zuwanderung nichts zu tun. Selbst ohne einen einzigen Ausländer in Deutschland, würde in Deutschland kein Joint weniger geraucht werden von Deutschen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

firlefanz11 hat geschrieben:(09 May 2019, 16:12)

Dann gibts ne Sonderschicht für die Darsteller...
Ja, manches kann man nur noch als Realsatire ansehen ...

Auf manche Ideen würden vielleicht nicht mal die Macher von South-Park kommen ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von MoOderSo »

Tomaner hat geschrieben:(09 May 2019, 18:05)

Dealer können wohl nur da existieren, wo auch Kunden sind. Glaubst du da wird denen aus Solidarität etwas abgekauft und dann in die Spree geschmissen? Es gibt einfach einen Bedarf. Hat man nicht Drogen über jahrzehnte kriminalisiert, auch Kleinstdealer und hat dies irgendjemand interessiert? Wurde deshalb, von jemanden der einen Joint rauchen wollte, nur einer weniger geraucht?
Selbst in der Schweiz, ein Vorbild für AfD, gibt es Kantons wo es legal ist. Das Problem kann man nur damit beseitigen, würde es man legal in Apotheken verkaufen. Auf einen Schlag wäre dealen nicht mehr lukrativ. Jedenfalls hat dies mit Zuwanderung nichts zu tun. Selbst ohne einen einzigen Ausländer in Deutschland, würde in Deutschland kein Joint weniger geraucht werden von Deutschen.
Bei den deutschen Apothekenpreisen macht man keinem Straßendealer ernsthafte Konkurrenz. Und was ist mit Crystal und Co.? Verkaufen wir das dann auch frei in der Apotheke? Und warum wurde man nicht früher schon so penetrant von den Dealern belästigt?
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Tomaner hat geschrieben:(09 May 2019, 18:05)

Dealer können wohl nur da existieren, wo auch Kunden sind. Glaubst du da wird denen aus Solidarität etwas abgekauft und dann in die Spree geschmissen? Es gibt einfach einen Bedarf. Hat man nicht Drogen über jahrzehnte kriminalisiert, auch Kleinstdealer und hat dies irgendjemand interessiert? Wurde deshalb, von jemanden der einen Joint rauchen wollte, nur einer weniger geraucht?
Selbst in der Schweiz, ein Vorbild für AfD, gibt es Kantons wo es legal ist. Das Problem kann man nur damit beseitigen, würde es man legal in Apotheken verkaufen. Auf einen Schlag wäre dealen nicht mehr lukrativ. Jedenfalls hat dies mit Zuwanderung nichts zu tun. Selbst ohne einen einzigen Ausländer in Deutschland, würde in Deutschland kein Joint weniger geraucht werden von Deutschen.
Ich habe vor über 20 Jahren auch ca. 2 Jahre gekifft. Diejenigen von denen ich gekauft habe, haben mich nicht im Park angesprochen oder Frauen belästigt, bzw. ihre Ware auch Kindern/Jugendlichen angeboten die gar nichts kaufen wollen.
=> Das hat noch mit Diskretion und dem Wunsch nicht erwischt zu werden zu tun gehabt. Das ist heutzutage vorbei ...
Zuletzt geändert von jack000 am Do 9. Mai 2019, 19:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

MoOderSo hat geschrieben:(09 May 2019, 18:24)

Bei den deutschen Apothekenpreisen macht man keinem Straßendealer ernsthafte Konkurrenz.
Oh doch. Bedenke, dass der Strassendealer die Kriminalitätskosten einpreisen muss. In den 50ern wurde auch noch illegal Schnaps gebrannt (u.a. meine Oma, Bäuerin) aber heutzutage ist das quasi nicht mehr in Deutschland vorhanden trotz hoher Alkoholsteuern.
Und was ist mit Crystal und Co.? Verkaufen wir das dann auch frei in der Apotheke?
Wer so ein Zeug braucht, richtet sich in Kürze zu grunde. Da sollte es ärztlich verschriebene Abgaben geben. So verhindert man Dealerei.
Und warum wurde man nicht früher schon so penetrant von den Dealern belästigt?
Mehr Angebot als Nachfrage (Diejenigen, die Interesse an so einem Job haben ist ja gestiegen die letzten Jahre) und der inzwischen gescheiterte Rechtsstaat, der nicht mehr in der Lage ist Recht und Gesetz in bestimmten Kategorien durchzusetzen, sondern nur noch zusehen kann wie sich die Sache selbst entwickelt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von MoOderSo »

jack000 hat geschrieben:(09 May 2019, 19:15)

Oh doch. Bedenke, dass der Strassendealer die Kriminalitätskosten einpreisen muss. In den 50ern wurde auch noch illegal Schnaps gebrannt (u.a. meine Oma, Bäuerin) aber heutzutage ist das quasi nicht mehr in Deutschland vorhanden trotz hoher Alkoholsteuern.
Im Vergleich zur Arzneimittelpreisverordnung dürften Kriminalitätskosten vernachlässigbar sein.
https://hanfverband.de/faq/wie-teuer-is ... erarbeitet
Ich glaub, 20€ kann Otto-Normal-Dealer locker unterbieten trotz Kriminalitätskosten. ;)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

MoOderSo hat geschrieben:(09 May 2019, 19:46)

Im Vergleich zur Arzneimittelpreisverordnung dürften Kriminalitätskosten vernachlässigbar sein.
https://hanfverband.de/faq/wie-teuer-is ... erarbeitet
Ich glaub, 20€ kann Otto-Normal-Dealer locker unterbieten trotz Kriminalitätskosten. ;)
Link geht nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Vongole »

jack000 hat geschrieben:(09 May 2019, 19:07)

Ich habe vor über 20 Jahren auch ca. 2 Jahre gekifft. Diejenigen von denen ich gekauft habe, haben mich nicht im Park angesprochen oder Frauen belästigt, bzw. ihre Ware auch Kindern/Jugendlichen angeboten die gar nichts kaufen wollen.
=> Das hat noch mit Diskretion und dem Wunsch nicht erwischt zu werden zu tun gehabt. Das ist heutzutage vorbei ...
Der "ordentliche" diskrete Dealer ist also ok? :?:
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von MoOderSo »

jack000 hat geschrieben:(09 May 2019, 19:58)

Link geht nicht.
Bei mir schon. Auch im anderen Browser und am Handy.
Du hast vermutlich irgendwo einen Drogenfilter am Laufen. :?
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von MoOderSo »

Vongole hat geschrieben:(09 May 2019, 20:04)

Der "ordentliche" diskrete Dealer ist also ok? :?:
Ja, wenn man mal von der Steuerhinterziehung absieht.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Vongole hat geschrieben:(09 May 2019, 20:04)

Der "ordentliche" diskrete Dealer ist also ok? :?:
Es ist schon ein Unterschied ob man im Park in Spalier belästigt wird oder ob das diskret unter Freunden stattfindet. Generell bin ich für eine Legalisierung, aber das ist in Thema für einen anderen Strang.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

MoOderSo hat geschrieben:(09 May 2019, 20:06)

Bei mir schon. Auch im anderen Browser und am Handy.
Du hast vermutlich irgendwo einen Drogenfilter am Laufen. :?
Jetzt geht es. In dem Artikel steht, dass es durch die Organisation/Regelung zu diesen Preisen kommt. Dann muss man eben die Regeln ändern, bzw. ist es Unsinn überhaupt Apotheken für den Verkauf einzusetzen.
=> Was aber nicht geht (Im Sinne des Stranges) ist, dass Drogendealer im Park quasi legalisierte Flächen bekommen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

jack000 hat geschrieben:(09 May 2019, 20:24)

Es ist schon ein Unterschied ob man im Park in Spalier belästigt wird oder ob das diskret unter Freunden stattfindet. Generell bin ich für eine Legalisierung, aber das ist in Thema für einen anderen Strang.
Legalisisierung von Marihuana auf alle Fälle. Das Verbot ist die blanke Heuchelei. Aber eben ein anderes Thema.

Hier ist doch die Frage: wer macht sich strafbar?

Der Verkauf verbotener Drogen ist eine Straftat. Wer Zeuge einer Straftat wird oder von dieser erfährt und dies nicht an die zuständigen Behörden weitergibt, macht sich meines Wissens nach auch strafbar. Hier nun wissen gesellschaftliche Entscheidungsträger von Straftaten und Starftätern und schaffen für diese Räume, in denen sie ihr kriminelles Verhalten ausüben können.

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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Ammianus hat geschrieben:(09 May 2019, 20:33)
Hier nun wissen gesellschaftliche Entscheidungsträger von Straftaten und Starftätern und schaffen für diese Räume, in denen sie ihr kriminelles Verhalten ausüben können.
Es ist nun mal die Totalkapitulation vor der Kriminalität, bzw. auch der Wunsch von Manchen Entscheidungsträgern dass sich daran halt nichts ändert. Es waren doch die Grünen, die ein Denkmal für Drogendealer aufstellen wollten, weil diese sich ja einer wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe widmen?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tomaner »

jack000 hat geschrieben:(09 May 2019, 19:07)

Ich habe vor über 20 Jahren auch ca. 2 Jahre gekifft. Diejenigen von denen ich gekauft habe, haben mich nicht im Park angesprochen oder Frauen belästigt, bzw. ihre Ware auch Kindern/Jugendlichen angeboten die gar nichts kaufen wollen.
=> Das hat noch mit Diskretion und dem Wunsch nicht erwischt zu werden zu tun gehabt. Das ist heutzutage vorbei ...
Du hast von Deutschen Dope gekauft? Sind Deutsche dann weniger kriminell wenn sie verkaufen, als Ausländer? Zweiklassenjustiz und Gesetze? Ein Gesetzbuch für deutsche und ein weiteres für Ausländer?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Tomaner hat geschrieben:(10 May 2019, 22:04)

Du hast von Deutschen Dope gekauft? Sind Deutsche dann weniger kriminell wenn sie verkaufen, als Ausländer? Zweiklassenjustiz und Gesetze? Ein Gesetzbuch für deutsche und ein weiteres für Ausländer?
Kannst du nicht endlich mal diese Dauerunterstellungen stecken lassen. Der Verkauf verbotener Substanzen ist illegal und eine Straftat. Und da ist es vollkommen egal, ob der Täter Nachtelfe, Klingone, Vampirjägerin oder sturzbetrunkener Stubenkater ist.

Na gut, der sturzbetrunkene Stubenkater bekäme wegen des Vollrausches nach deutschem Recht eine mildere Strafe ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Tomaner hat geschrieben:(10 May 2019, 22:04)

Du hast von Deutschen Dope gekauft? Sind Deutsche dann weniger kriminell wenn sie verkaufen, als Ausländer? Zweiklassenjustiz und Gesetze? Ein Gesetzbuch für deutsche und ein weiteres für Ausländer?
Woher geht die Nationalität meiner Konnekte hervor? Hast du da mal wieder was reingedichtet was gar nicht drin steht und andere Informationen die ich gegeben habe bewußt weg gelassen?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von John Galt »

In Deutschland werden nur noch Kinderschänder und Raserunfälle in Innenstädten hart bestraft. Und das auch nicht immer. Vor allem bei ersterem weil häufig zu hohen Haftstrafen auch noch Sicherungsverwahrung dazu kommt und man muss sich auch nichts vormachen, dass ist letztendlich eine höhere Strafe als lebenslänglich, weil es sich nicht stark von Knast unterscheidet und man auch nicht mehr rauskommt.

Im Vergleich zu Gewaltstraftaten, Rasern auf Autobahnen/Landstraßen und anderen Kindertötern ist aber schon eine gewaltige Kluft.

Kind erwürgt 10,5 Jahre Haft
https://www.sueddeutsche.de/panorama/he ... -1.4400801

Kind misshandelt 10 Jahre Haft, Staatsanwaltschaft Revision will Sicherungsverwahrung
https://www.sueddeutsche.de/panorama/st ... -1.4075714
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

John Galt hat geschrieben:(12 May 2019, 01:19)

In Deutschland werden nur noch Kinderschänder und Raserunfälle in Innenstädten hart bestraft. Und das auch nicht immer. Vor allem bei ersterem weil häufig zu hohen Haftstrafen auch noch Sicherungsverwahrung dazu kommt und man muss sich auch nichts vormachen, dass ist letztendlich eine höhere Strafe als lebenslänglich, weil es sich nicht stark von Knast unterscheidet und man auch nicht mehr rauskommt.

Im Vergleich zu Gewaltstraftaten, Rasern auf Autobahnen/Landstraßen und anderen Kindertötern ist aber schon eine gewaltige Kluft.

Kind erwürgt 10,5 Jahre Haft
https://www.sueddeutsche.de/panorama/he ... -1.4400801

Kind misshandelt 10 Jahre Haft, Staatsanwaltschaft Revision will Sicherungsverwahrung
https://www.sueddeutsche.de/panorama/st ... -1.4075714
Was gibt es an den Urteilen konkret zu bemängeln?
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

.....er wusste es :D
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von John Galt »

McKnee hat geschrieben:(12 May 2019, 06:32)

Was gibt es an den Urteilen konkret zu bemängeln?
Kinderschänder bekommen eine höhere Strafe als Leute die aus Langeweile Kinder töten.

Innenstadtraser bekommen lebenslänglich, Idioten die auf Autobahnen andere Leute totrasen, dürfen frei rumlaufen.

Mehrfache Gewalttäter und Messerstecher dürfen frei rumlaufen.

Das gibt es zu bemängeln.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von McKnee »

John Galt hat geschrieben:(12 May 2019, 07:23)

Kinderschänder bekommen eine höhere Strafe als Leute die aus Langeweile Kinder töten.
Rein rechnerisch hat die Frau eine um 6 Monate längere Freiheitsstrafe erhalten. Zum Thema Langeweile wüprde ich dir die Lektüre deiner eigenen Links empfehlen.
Davon rückte Staatsanwalt Harald Lustig im Laufe des Prozesses ab: Das Mordmerkmal der niederen Beweggründe sei erfüllt, die Frau habe das Kind aus Verlustängsten erwürgt. Sie habe befürchtet, die Besuche könnten bald enden. "Für mich heißt das, dass man sich selbst wichtiger nimmt als das Leben eines anderen Menschen, eines kleinen Jungen", sagte Lustig in seinem Plädoyer. Die Tat sei selbstherrlich und selbstsüchtig gewesen, so der Staatsanwalt.
nichts von Langeweile
Dass das Urteil jetzt doch Totschlag lautet, begründet der Vorsitzende der Kammer mit einem Bündel an Gründen: Die Angeklagte sei überlastet und aufgewühlt gewesen. Außerdem sei die Tat durch eine depressive Störung der Frau geprägt gewesen. Es sei nicht auszuschließen, dass die Angeklagte zur Tatzeit in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei.
auch nichts von Langeweile
Damit hatte auch die Verteidigung argumentiert. Sie sah die Tat unter anderem deshalb lediglich als fahrlässige Tötung.
natürlich nichts von Langeweile

Die Tat ist schlimm genug, da braucht man deine billige Polemik nicht oben drauf.
Innenstadtraser bekommen lebenslänglich, Idioten die auf Autobahnen andere Leute totrasen, dürfen frei rumlaufen.
Andere werden wegen Mordes verurteilt
Mehrfache Gewalttäter und Messerstecher dürfen frei rumlaufen.
Andere werden wegen Mordes verurteilt.

INhaltlich bist du nicht in der Lage etwas zu bemängeln. Du reduzierst dich auf plakatives Stückwerk.
Das gibt es zu bemängeln.
Mängel erkenne ich lediglich durch die fehlenden Inhalten deiner Beiträge.
Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten.

Es ist mir egal, ob es ein Albert-Einstein-Zitat ist ...

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