https://www.facebook.com/anabel.schunke ... eg&fref=nfIn Deutschland muss die Schuld bzw. Tatbeteiligung einwandfrei bewiesen sein, um jemanden verurteilen zu können. Im Fall Niklas hieß das, dass man Walid S. laufen lassen musste, weil man nicht nachweisen konnte, dass von ihm die tödlichen Tritte ausgingen.
In den USA verhält sich das anders. Dort gilt quasi das Prinzip des "Mitgehangen mitgefangen". Es werden quasi alle Beteiligten verurteilt. Eine äußert harte Vorgehensweise, die aber zumindest nicht dafür sorgt, dass solche Taten ungesühnt bleiben.
Die Frage ist, wie wir in Deutschland in Zukunft insbesondere mit solchen Tätern wie Walid S. und seinen Kumpels umgehen wollen. Junge Männer mit Migrationshintergrund treten zumeist in Gruppen auf. Der Fall Niklas könnte Schule machen. Man agiert aus der Gruppe heraus, im Nachhinein schweigen alle und keinem kann der tödliche Schlag oder Tritt im Nachhinein nachgewiesen werden.
Insofern tendiere ich, wie in so vielen anderen Bereichen angesichts der Herausforderungen durch die Migration, zu umfassenden Reformen im deutschen Rechtssystem, das nicht auf diese Art der Täter ausgerichtet ist. Dazu gehört letztlich auch die Anpassung des Strafrechts im Bereich solcher Taten, die aus Gruppen heraus begangen werden.
In der Tat ist das deutsche Rechtssystem nicht ansatzweise auf die inzwischen auftretende Kriminalität ausgelegt und hat dem quasi nichts entgegen zu setzen. Es werden in Zukunft Reformen im Rechtssystem notwendig sein um Verhältnisse wie in den Staaten wo die herkommen zu vermeiden.
Ein Mittel wäre das Prinzip "Mitgehangen mitgefangen" einzuführen. Natürlich eine unschöne Angelegenheit aber angesichts der ungesühnten Straftaten eher alternativlos.
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