Alpha Centauri hat geschrieben:(01 May 2019, 12:27)Ja ich weiß als Minderjähriger soll man zwar für seine Taten belangt werden können ist aber zugleich nicht mal voll geschäftsfähig, dass ist für mich blanker Unsinn und wie mein Bekannter mir erklärte, wissenschaftlich unhaltbar bei einem 14jährigen etwa ganz generell von einer Strafmündigkeit auszugehen.
Daher plädiere ich auch für eine Heraufsetzung auf 18 Jahre es erscheint wissenschaftlich gesehen sinnvoller.
Wissenschaftler vertreten auch Tendenzen und in der Interpretation von "Forschungsergebnissen" lebt die Wissen schaft ihr Vielfalt.
Du sprichst zu Recht von nicht
voll geschäftsfähig. Mal unabhängig davon, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, sind Jugendliche auch nicht nach Erwachsenenrecht sanktionierbar. Somit ist den Erfordernissen Genüge getan.
Ist dein Bekannter Kriminologe? Manch einer verlässt halt sein Spezialgebiet und verrennt sich dann.
Es gibt viel Rechte, die Minderjährigen zugesprochen werden. Wollen wir die auch alle aufheben oder leben die Kids in einer Welt ohne Pflichten?
Ich bin der Auffassung, dass das JGG den Erfordernissen gerecht wird. Allerdings bin ich auch der Meinung, dass eine generelle Höchststrafe von 10 Jahren nicht mehr zeitgemäß ist. Auch das Alter der Strafmündigkeit wäre verhandelbar und ich würde es auf 10 Jahre senken. Das ist so in etwas das Alter, in dem man auf eine weiterführende Schule geht.