Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

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Orbiter1
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Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Orbiter1 »

Letztes Jahr sind von 56.000 zu vollziehenden Abschiebungen (die überwältigende Mehrheit davon in andere EU-Staaten) aus diversen Gründen 31.000 gescheitert. Damit ist der deutsche Rechtsstaat im Umfeld Asyl nur sehr eingeschränkt in der Lage gesprochenes Recht auch umzusetzen. Nach meiner Wahrnehmung ist das ein großes Ärgernis in der Bevölkerung das dazu führen kann dass die Bereitschaft wirklich Schutzbedürftigen Asyl zu gewähren zurückgeht.

Um die Abschiebequote (Quotient aus der Zahl der Abgeschobenen und der Zahl der "Ausreisepflichtigen ohne Duldung" im selben Jahr) zu verbessern hat Innenminister Seehofer das Geordnete-Rückkehr-Gesetz auf den Weg gebracht, das inzwischen auch vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Hier die wesentlichen Punkte (Zitat ZEIT online)

"Abschiebehaft: Abgelehnte Asylbewerber sollen in regulären Haftanstalten untergebracht werden, wenn die dafür normalerweise vorgesehenen speziellen Einrichtungen im Bundesgebiet nicht vorhanden sind. Die Personen müssen aber getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden.

Neuer Duldungsstatus: Seehofers Gesetzentwurf sieht den neuen Status einer "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" vor. Ihn soll erhalten, wer ein "Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt".

Sozialleistungen: Geflüchtete, denen bereits von einem anderen EU-Staat internationaler Schutz gewährt worden ist, sollen keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, wenn der internationale Schutz fortbesteht. Hilfsbedürftige bekommen für maximal zwei Wochen eingeschränkte Unterstützung, um den Zeitraum bis zur Ausreise zu überbrücken – aber auch nur einmal innerhalb von zwei Jahren.

Warnung vor Abschiebungen: Behördenmitarbeiter, die Asylbewerber vor einer Abschiebung warnen, machen sich Seehofers Gesetzentwurf zufolge strafbar. Relevante Informationen seien insbesondere Zeitpunkte, Orte und Namen betroffener Personen, Vorhaben und geplante Behördenabläufe." https://www.zeit.de/politik/deutschland ... nister-faq

Nach meiner Überzeugung wird das Geordnete-Rückkehr-Gesetz nur wenig dazu beitragen die Abschiebequote zu erhöhen. Wieso es nach über 5 Jahren mit gestiegenen Asylzahlen und Gesamtschutzquoten von mittlerweile unter 40% in ganz Deutschland keine 500 Abschiebehaftplätze gibt ist mir ein Rätsel. Die Gefängnisse auf die nun ausgewichen werden soll sind aber auch schon seit längerer Zeit randvoll. Wirklich ärgerlich ist aber dass aus einem früheren Entwurf die Nichtmitwirkung an einer Identitäts-Feststellung keine größeren Auswirkungen hat. Die betroffenen Personen erhalten am Ende doch einen Duldungsstatus, d. h. wer lange genug seine Identität verschleiert darf bleiben.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Humelix33 »

Orbiter1 hat geschrieben:(20 Apr 2019, 08:08)
Wirklich ärgerlich ist aber dass aus einem früheren Entwurf die Nichtmitwirkung an einer Identitäts-Feststellung keine größeren Auswirkungen hat. Die betroffenen Personen erhalten am Ende doch einen Duldungsstatus, d. h. wer lange genug seine Identität verschleiert darf bleiben.
Damit hast du das Gesetz, als jenes selber entlarvt, was es ist, nämlich eine Luftpumpe/Luftnummer.

Normal müssten nochmal alle Anträge, seit 2015 und noch weiter zurück, genau und ordentlich überprüft werden. Auch im Zuge des Vorfalls in der Asylbehörde, wurden nur stichhaltige Proben genommen, weil schlicht die Zeit nicht da gewesen wäre, alle zig tausende Anträge genauestens zu durchleuchten, und wir sprechen hier ja von bis zu 1 Million Anträge, und den zugegebenen Umständen, das nur durchgewunken wurde, und man sich größtenteils schlicht und einfach auf die Aussagen der Antragssteller verlassen hat, was das gesamte Verfahren lächerlich macht, denn diejenigen, die hier leben wollen, haben gewusst, wie sie antworten müssen, und wie sie was vorzulegen haben, und wie Sachen, aufgrund Personalmangels nicht kontrolliert werden können.

Der Duldungsstatus müsste bei genauester Recherche und nachträglich gefundener Betrugsumstände aberkannt werden, und eine sofortige Abschiebehaft, ohne Vorankündigung erfolgen. Allerspätestens wenn eine Abschiebung rechtskräftig ist.

Dazu bedarf es aber den Willen und der Zustimmung der Mehrheit der Parteien im Bundestag, und da gibt es schon beim Koalitionspartner der Union Widerstand, der diese Nichtmitwirkung gekippt hat, weil er es aufgrund seinerIdeologie nicht verstehen können, warum es auch nicht gerecht ist, hier zu lügen und betrügen, obwohl man selber angeblich für Gerechtigkeit und soziale Politik steht.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Schwalm »

Meine persönlichen Lösungsideen:

UNO-Asyl-Zentren nur noch in Nachbarländern der Krisengebiete. Deutschland finanziert großzügig mit. Kein Asyl in Deutschland, außer Herkunft Nachbarstaat.

10 Jahre Gefängnis für jeden, der in D ohne gültige Aufenthaltserlaubnis bzw. mit Abschiebebefehl angetroffen wird = Ende des ganzen Spuks!

Würde gerne den Weltrat der Weisen, dessen sonstige Reformen mir gefallen, von solchen Ergänzungen überzeugen.
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Julian
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Julian »

Orbiter1 hat geschrieben:(20 Apr 2019, 08:08)
Nach meiner Überzeugung wird das Geordnete-Rückkehr-Gesetz nur wenig dazu beitragen die Abschiebequote zu erhöhen. Wieso es nach über 5 Jahren mit gestiegenen Asylzahlen und Gesamtschutzquoten von mittlerweile unter 40% in ganz Deutschland keine 500 Abschiebehaftplätze gibt ist mir ein Rätsel. Die Gefängnisse auf die nun ausgewichen werden soll sind aber auch schon seit längerer Zeit randvoll. Wirklich ärgerlich ist aber dass aus einem früheren Entwurf die Nichtmitwirkung an einer Identitäts-Feststellung keine größeren Auswirkungen hat. Die betroffenen Personen erhalten am Ende doch einen Duldungsstatus, d. h. wer lange genug seine Identität verschleiert darf bleiben.
Sie interpretieren das falsch: Es ist nicht das Ziel der Regierung, Abschiebungen zu erleichtern. Vielmehr geht es darum, dem Wahlbürger zu suggerieren, man täte das. Es geht darum, AfD-Wähler für die Altparteien zurückzugewinnen; dazu dient dieser ganze Aktionismus.

Solange die Grenzen nicht geschützt sind, braucht man über Abschiebungen nicht zu reden. Jeder Abgeschobene kann ja ganz legal wieder einreisen, auch groteskerweise mit Einreiseverbot, und dann erneut ein Asylverfahren anstrengen.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Skull »

Schwalm hat geschrieben:(20 Apr 2019, 11:37)

Kein Asyl in Deutschland, außer Herkunft Nachbarstaat.
Also KEIN Asyl mehr in Deutschland. Null und niemand ?

Aus unseren Nachbarländern kann und wird ja niemand Asyl beantragen. :?:

Mit Ausnahme der Schweiz handelt es sich ja um EU-Länder.

mfg
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Orbiter1
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Orbiter1 »

Humelix33 hat geschrieben:(20 Apr 2019, 08:42)

Damit hast du das Gesetz, als jenes selber entlarvt, was es ist, nämlich eine Luftpumpe/Luftnummer.
Selbst Seehofer hat nur wenig Ehrgeiz gerichtliche Entscheidungen auch tatsächlich umzusetzen. Zitat aus einem Interview mit der NZZ von heute:

"Ich bin erst zufrieden, wenn wir mehr Abschiebungen durchführen als abgebrochen werden müssen." Quelle: https://www.nzz.ch/international/horst- ... ld.1476349

Das heißt letztes Jahr wäre Seehofer bei 56.000 Abschiebungen schon zufrieden gewesen wenn es "nur" 27.999 Abbrüche gegeben hätte. Damit bleibt auch bei der Zielerreichung des Innenministers der Kasperle-Rechtssaat ein Kasperle-Rechtssaat. Ich verstehe nicht wieso im Umfeld Asyl so wenig Interesse an der Umsetzung von gerichtlichen Entscheidungen besteht. Das betrifft nicht nur die Bundesregierung sondern auch die Länderregierungen die ja letztlich für die Durchführung von Abschiebungen verantwortlich sind.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Schwalm »

Skull hat geschrieben:(20 Apr 2019, 11:44)

Also KEIN Asyl mehr in Deutschland. Null und niemand ?

Aus unseren Nachbarländern kann und wird ja niemand Asyl beantragen. :?:

Mit Ausnahme der Schweiz handelt es sich ja um EU-Länder.

mfg

Ja, weil wir nur so klarkommen mit dem Problem, dass viele eben doch Wirtschaftsflüchtlinge sind.

In ein Asyl-Zentrum im Nachbarland flieht niemand, um sich zu bereichern. Nach Deutschland eventuell schon.
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Julian
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Julian »

Skull hat geschrieben:(20 Apr 2019, 11:44)

Also KEIN Asyl mehr in Deutschland. Null und niemand ?

Aus unseren Nachbarländern kann und wird ja niemand Asyl beantragen. :?:

Mit Ausnahme der Schweiz handelt es sich ja um EU-Länder.

mfg
So sieht es das Grundgesetz vor. Aber wen interessiert das schon?
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Schwalm »

Ja, leider stehen im Grundgesetz auch Sachen, die Selbstmord bedeuten.

Es reicht, der besonderen deutschen Schuld gerecht zu werden, indem Deutschland pro Kopf am meisten zahlt für die weltweiten Asyl-Zentren. Selbstmord muss nicht gleich sein.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Humelix33 »

Orbiter1 hat geschrieben:(20 Apr 2019, 11:44)
Ich verstehe nicht wieso im Umfeld Asyl so wenig Interesse an der Umsetzung von gerichtlichen Entscheidungen besteht. Das betrifft nicht nur die Bundesregierung sondern auch die Länderregierungen die ja letztlich für die Durchführung von Abschiebungen verantwortlich sind.
Weil wir Deutschen nicht mehr böse sein sollen, wobei es hier ja nur um die Durchführung von rechtmäßigen Verwaltungsakten handelt, die schlicht und einfach nicht durchgeführt werden wollen, weil es dabei nicht so schöne Bilder oder Reaktionen der Betroffenen hervorruft. Nur brauchen wir dann auch generell keine Justiz mehr, weil die Begeisterung sich generell in Grenzen hält, wenn man für was auch immer lange ins Gefängnis muss, oder eine unschöne Entscheidung entgegennehmen muss.

Vor allem SPD, Grüne und Linke schmeissen sich bei jeder Kleinigkeit auf dem Boden, wie ungerecht doch alles sei, selbst die abschiebepflichtigen Personen, die durch alle Instanzen gegangen sind, rechtmäßig abzuschieben. Berlin weigert sich ja total, mit der Rot-Roten Regierung, obwohl entsprechende Probleme da sind.

Selbst wenn sich Personen hier super integrieren, und sich im Nachhinein herrausstellen sollte, das sie bei ihrem Antrag gelogen haben, habe ich Magenschmerzen, wenn man aufgrund guter Integrationsbemühungen darüber dann hinwegsehen will, das ist dann weder sozial noch gerecht, gegenüber denen, die unsere Verfassung und Gesetze, außerhalb, anerkennen und nicht zu uns kommen, aber gerne würden, aber da soll man dann die Rosinen picken, und die Parteien, die soo sozial sein wollen, möchten gerne darüber hinwegsehen. Aus dem Grund kann man entsprechende Parteien auch nicht ernst nehmen, weil Regeln sind nunmal da eingehalten zu werden. Und leider lässt sich ein Teil der Union da auch mit anstecken.
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imp
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von imp »

Orbiter1 hat geschrieben:(20 Apr 2019, 08:08)

Letztes Jahr sind von 56.000 zu vollziehenden Abschiebungen (die überwältigende Mehrheit davon in andere EU-Staaten) aus diversen Gründen 31.000 gescheitert. Damit ist der deutsche Rechtsstaat im Umfeld Asyl nur sehr eingeschränkt in der Lage gesprochenes Recht auch umzusetzen. Nach meiner Wahrnehmung ist das ein großes Ärgernis in der Bevölkerung das dazu führen kann dass die Bereitschaft wirklich Schutzbedürftigen Asyl zu gewähren zurückgeht.

Um die Abschiebequote (Quotient aus der Zahl der Abgeschobenen und der Zahl der "Ausreisepflichtigen ohne Duldung" im selben Jahr) zu verbessern hat Innenminister Seehofer das Geordnete-Rückkehr-Gesetz auf den Weg gebracht, das inzwischen auch vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Hier die wesentlichen Punkte (Zitat ZEIT online)

"Abschiebehaft: Abgelehnte Asylbewerber sollen in regulären Haftanstalten untergebracht werden, wenn die dafür normalerweise vorgesehenen speziellen Einrichtungen im Bundesgebiet nicht vorhanden sind. Die Personen müssen aber getrennt von Strafgefangenen untergebracht werden.

Neuer Duldungsstatus: Seehofers Gesetzentwurf sieht den neuen Status einer "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" vor. Ihn soll erhalten, wer ein "Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt".

Sozialleistungen: Geflüchtete, denen bereits von einem anderen EU-Staat internationaler Schutz gewährt worden ist, sollen keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, wenn der internationale Schutz fortbesteht. Hilfsbedürftige bekommen für maximal zwei Wochen eingeschränkte Unterstützung, um den Zeitraum bis zur Ausreise zu überbrücken – aber auch nur einmal innerhalb von zwei Jahren.

Warnung vor Abschiebungen: Behördenmitarbeiter, die Asylbewerber vor einer Abschiebung warnen, machen sich Seehofers Gesetzentwurf zufolge strafbar. Relevante Informationen seien insbesondere Zeitpunkte, Orte und Namen betroffener Personen, Vorhaben und geplante Behördenabläufe." https://www.zeit.de/politik/deutschland ... nister-faq

Nach meiner Überzeugung wird das Geordnete-Rückkehr-Gesetz nur wenig dazu beitragen die Abschiebequote zu erhöhen. Wieso es nach über 5 Jahren mit gestiegenen Asylzahlen und Gesamtschutzquoten von mittlerweile unter 40% in ganz Deutschland keine 500 Abschiebehaftplätze gibt ist mir ein Rätsel. Die Gefängnisse auf die nun ausgewichen werden soll sind aber auch schon seit längerer Zeit randvoll. Wirklich ärgerlich ist aber dass aus einem früheren Entwurf die Nichtmitwirkung an einer Identitäts-Feststellung keine größeren Auswirkungen hat. Die betroffenen Personen erhalten am Ende doch einen Duldungsstatus, d. h. wer lange genug seine Identität verschleiert darf bleiben.
In der sächsischen Provinzstadt Gera steht derzeit ein leeres Gefängnis zum Verkauf. Gera hat auch eine Art Flughafen und eine Kaserne.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Skull »

Schwalm hat geschrieben:(20 Apr 2019, 11:53)

Ja, weil wir nur so klarkommen mit dem Problem, dass viele eben doch Wirtschaftsflüchtlinge sind.

In ein Asyl-Zentrum im Nachbarland flieht niemand, um sich zu bereichern. Nach Deutschland eventuell schon.
Watt is datt denn für ein Blödsinn.

In Deutschland gibt es ein grundgesetzliches Recht aus Asyl. Und DAS ist gut so.

Und ICH...komme ganz gut klar. :D

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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Orbiter1 »

imp hat geschrieben:(20 Apr 2019, 13:13)

In der sächsischen Provinzstadt Gera steht derzeit ein leeres Gefängnis zum Verkauf. Gera hat auch eine Art Flughafen und eine Kaserne.
Ich kenne nur Gera in Thüringen. Und Thüringen hat keinen einzigen Abschiebehaftplatz. Nach Aussage der thüringischen Landesregierung lohnt es sich aufgrund der geringen Fallzahlen nicht Abschiebehaftplätze vorzuhalten. Gefängnisse lohnen sich offenbar in Thüringen ebenfalls nicht, wenn eines zum Verkauf steht.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von imp »

Orbiter1 hat geschrieben:(20 Apr 2019, 15:04)

Ich kenne nur Gera in Thüringen. Und Thüringen hat keinen einzigen Abschiebehaftplatz. Nach Aussage der thüringischen Landesregierung lohnt es sich aufgrund der geringen Fallzahlen nicht Abschiebehaftplätze vorzuhalten. Gefängnisse lohnen sich offenbar in Thüringen ebenfalls nicht, wenn eines zum Verkauf steht.
So ist es. Die wollen ihre Knastis demnächst nach Sachsen schaffen in eine Gemeinschaftsanlage.
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Julian
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Julian »

Skull hat geschrieben:(20 Apr 2019, 14:54)

Watt is datt denn für ein Blödsinn.

In Deutschland gibt es ein grundgesetzliches Recht aus Asyl. Und DAS ist gut so.

Und ICH...komme ganz gut klar. :D

mfg
Haben Sie denn das Grundgesetz schon gelesen? Da steht doch klipp und klar drin, dass sich niemand auf das Asylrecht berufen kann, der aus der EU oder einem sicheren Drittstaat einreist. Von den Millionen Asylsuchenden ist eine winzige Minderheit tatsächlich berechtigt. Das interessiert nur niemanden, weil wir in Deutschland gemäß unserem Innenminister eine "Herrschaft des Unrechts" (Zitat Seehofer) haben.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Orbiter1 »

Julian hat geschrieben:(20 Apr 2019, 16:32)

Haben Sie denn das Grundgesetz schon gelesen? Da steht doch klipp und klar drin, dass sich niemand auf das Asylrecht berufen kann, der aus der EU oder einem sicheren Drittstaat einreist. Von den Millionen Asylsuchenden ist eine winzige Minderheit tatsächlich berechtigt. Das interessiert nur niemanden, weil wir in Deutschland gemäß unserem Innenminister eine "Herrschaft des Unrechts" (Zitat Seehofer) haben.
Ihnen ist doch inzwischen schon mindestens 20 mal erklärt worden dass der Artikel 16a des Grundgesetzes 5 Abschnitte umfasst. Und in Abschnitt 5 steht:

"(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen."

Sind sie da beim Verständnis geistig überfordert oder was ist ihr Problem?
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Julian »

Orbiter1 hat geschrieben:(20 Apr 2019, 16:50)

Ihnen ist doch inzwischen schon mindestens 20 mal erklärt worden dass der Artikel 16a des Grundgesetzes 5 Abschnitte umfasst. Und in Abschnitt 5 steht:

"(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen."

Sind sie da beim Verständnis geistig überfordert oder was ist ihr Problem?
Und welche völkerrechtliche Verträge sollten das denn sein? Ich kenne keinen Vertrag, der vorsieht, dass Asylanten, die aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen, hier Asyl fordern können. Im Gegenteil: Die Dublin-Regelung sieht doch etwas ganz anderes vor. Von daher gilt der von mir zitierte Satz. Auch die Bundesregierung konnte nie erklären, auf welcher Rechtsgrundlage die Masseneinwanderung erfolgt.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Skull »

Julian hat geschrieben:(20 Apr 2019, 16:32)

Haben Sie denn das Grundgesetz schon gelesen?
Ja.

Sogar schon mehrmals...in meinem Leben. :)

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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Julian »

Skull hat geschrieben:(20 Apr 2019, 17:21)

Ja.

Sogar schon mehrmals...in meinem Leben. :)

mfg
Dann wissen Sie ja, dass Asylbewerber, die aus Österreich oder Frankreich einreisen, sich nicht auf das Asylrecht berufen können.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Trifels »

Julian hat geschrieben:(20 Apr 2019, 17:28)

Dann wissen Sie ja, dass Asylbewerber, die aus Österreich oder Frankreich einreisen, sich nicht auf das Asylrecht berufen können.
Nicht so im GG . Gültig = andere zwischenstaatliche Verträge. Somit größerer Auslegungsrahmen zur Nutzung. Geschah. Alles legal.

Versagen der BRD bzgl. Ankommenden = anderes Blatt. Zu viel dummes Geschwätz von armen Menschen.
Denkanstoß. Gesicherte Quelle/Info -> take it or leave it.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Domingo »

Sollen Frauen und Kinder auch in Haft, Herr Seehofer?
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von jack000 »

Domingo hat geschrieben:(20 Apr 2019, 18:43)

Sollen Frauen und Kinder auch in Haft, Herr Seehofer?
Es gibt neue Häuser für die wirklich Bedürftigen:
Für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge ist der Neubau in Tübingen vorgesehen, das wurde durch den Ministerrat im vergangenen Dezember entschieden. „Der Betrieb läuft, es klappt alles bestens“, sagt Marco Rigano, der stellvertretende Leiter der Einrichtung, die an diesem Freitag offiziell eröffnet wird. Bis zu 250 Plätze gibt es im Regelbetrieb, auf bis zu 500 kann bei Bedarf aufgestockt werden.

Für ausgesprochen sinnvoll hält Rigano, die Unterbringung der oft traumatisierten alleinreisenden Frauen und Kinder in einer eigenen Unterkunft. „Sie können sich so frei bewegen“, sagt Rigano.
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... 71570.html

Und deswegen:
Er kennt Einrichtungen, in denen sich Frauen kaum trauten, ihre Zimmer zu verlassen – aus Angst, von Männern bedrängt zu werden.
=> Die Männer vor denen diese Frauen Angst hatten, haben hier in Deutschland nichts zu suchen! Und die sollten in Haft kommen! Und sofort abgeschoben werden!
Zuletzt geändert von jack000 am Sa 20. Apr 2019, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von imp »

jack000 hat geschrieben:(20 Apr 2019, 20:32)

Es gibt neue Häuser für die wirklich Bedürftigen:

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... 71570.html

Und deswegen:

=> Die Männer vor denen diese Frauen Angst hatten, haben hier in Deutschland nichts zu suchen! Und die sollten in Haft kommen!
Dass jemand Angst vor Männern hat, ist kein Haftgrund für Männer.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von jack000 »

imp hat geschrieben:(20 Apr 2019, 20:34)

Dass jemand Angst vor Männern hat,
War/Ist diese Angst unbegründet?
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Orbiter1 »

Julian hat geschrieben:(20 Apr 2019, 16:58)

Und welche völkerrechtliche Verträge sollten das denn sein? Ich kenne keinen Vertrag, der vorsieht, dass Asylanten, die aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen, hier Asyl fordern können. Im Gegenteil: Die Dublin-Regelung sieht doch etwas ganz anderes vor. Von daher gilt der von mir zitierte Satz.
Nein, dann halt zum einundzwanzigsten mal, der Satz gilt nicht. Die Dublin-Verordnung erlaubt aus humanitären Gründen ein Selbsteintrittsrecht. Und Deutschland durfte das Selbsteintrittsrecht auch anwenden. Das hat der EuGH höchstrichterlich entschieden.
Auch die Bundesregierung konnte nie erklären, auf welcher Rechtsgrundlage die Masseneinwanderung erfolgt.
Selbstverständlich beruft sich auch die Bundesregierung auf das Selbsteintrittsrecht. Zitat von Angela Merkel aus ihrer letzten Regierungserklärung vom 28.06.2018

"Ich will noch einmal darauf verweisen, dass der 4. September 2015, um den sich ja heute viele Diskussionen ranken, mitnichten eine unilaterale Aktion war. Es waren schon 400 000 Flüchtlinge gekommen. Es waren sehr viele in Ungarn. Der ungarische Ministerpräsident hat den österreichischen Bundeskanzler gebeten, zu helfen. Der österreichische Bundeskanzler Werner Faymann hat mich angerufen. Die Außenministerien haben sich koordiniert, weil gerade ein Außenministerrat stattfand. Wir haben gesagt: In einer Ausnahmesituation werden wir helfen. – Das haben wir getan. Das halte ich im Rückblick auch nach wie vor für richtig, meine Damen und Herren. In dieser Ausnahmesituation hat Deutschland für eine Zeit auf die Rücküberstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens verzichtet. Das ist das sogenannte Selbsteintrittsrecht. Es ist vor dem Europäischen Gerichtshof beklagt worden. Es gab im Sommer 2017 ein Urteil, dass das politisch möglich und damit rechtlich nicht fragwürdig war. Das wurde ganz eindeutig vom Europäischen Gerichtshof so festgestellt." Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... el-1140170

Haben sie es jetzt endlich verstanden?
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von jack000 »

Orbiter1 hat geschrieben:(20 Apr 2019, 23:15)

Nein, dann halt zum einundzwanzigsten mal, der Satz gilt nicht. Die Dublin-Verordnung erlaubt aus humanitären Gründen ein Selbsteintrittsrecht. Und Deutschland durfte das Selbsteintrittsrecht auch anwenden.
Man durfte also und war nicht verpflichtet dazu. Man haette also den größten Fehler der Nachkriegsgeschichte also nicht begehen muessen!
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Orbiter1 »

jack000 hat geschrieben:(21 Apr 2019, 06:41)

Man durfte also und war nicht verpflichtet dazu. Man haette also den größten Fehler der Nachkriegsgeschichte also nicht begehen muessen!
Nein, man war nicht dazu verpflichtet. Glauben sie denn mit massiver Gewalt gegen die Flüchtlinge vorzugehen und die Mitgliedstaaten Ungarn, Griechenland sowie den Balkan im Flüchtlingschaos untergehen zu lassen wäre der historisch kleinere Fehler gewesen?
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Julian »

Orbiter1 hat geschrieben:(20 Apr 2019, 23:15)

Nein, dann halt zum einundzwanzigsten mal, der Satz gilt nicht. Die Dublin-Verordnung erlaubt aus humanitären Gründen ein Selbsteintrittsrecht. Und Deutschland durfte das Selbsteintrittsrecht auch anwenden. Das hat der EuGH höchstrichterlich entschieden.
Selbstverständlich beruft sich auch die Bundesregierung auf das Selbsteintrittsrecht. Zitat von Angela Merkel aus ihrer letzten Regierungserklärung vom 28.06.2018

"Ich will noch einmal darauf verweisen, dass der 4. September 2015, um den sich ja heute viele Diskussionen ranken, mitnichten eine unilaterale Aktion war. Es waren schon 400 000 Flüchtlinge gekommen. Es waren sehr viele in Ungarn. Der ungarische Ministerpräsident hat den österreichischen Bundeskanzler gebeten, zu helfen. Der österreichische Bundeskanzler Werner Faymann hat mich angerufen. Die Außenministerien haben sich koordiniert, weil gerade ein Außenministerrat stattfand. Wir haben gesagt: In einer Ausnahmesituation werden wir helfen. – Das haben wir getan. Das halte ich im Rückblick auch nach wie vor für richtig, meine Damen und Herren. In dieser Ausnahmesituation hat Deutschland für eine Zeit auf die Rücküberstellung im Rahmen des Dublin-Verfahrens verzichtet. Das ist das sogenannte Selbsteintrittsrecht. Es ist vor dem Europäischen Gerichtshof beklagt worden. Es gab im Sommer 2017 ein Urteil, dass das politisch möglich und damit rechtlich nicht fragwürdig war. Das wurde ganz eindeutig vom Europäischen Gerichtshof so festgestellt." Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... el-1140170

Haben sie es jetzt endlich verstanden?
Die Schlussfolgerung ist: Es gab und gibt keine Pflicht durch völkerrechtliche Verträge, Asylanten, die aus der EU oder Drittländern einreisen, ein Asylverfahren zu ermöglichen. Es mag die Möglichkeit geben, aber eben keine Pflicht. Damit gilt das Grundgesetz, das besagt, dass sich diese Leute nicht auf das Asylrecht berufen dürfen.

Der EuGH ist ein Gerichtshof, der für mich nicht relevant ist, da er außerhalb, ja sogar gegen unser Grundgesetz steht und traditionell mit Leuten besetzt wird, die die Machtkonzentration in Brüssel und Luxemburg unterstützen und dazu auch bereit sind, unsere nationalen Demokratien zu schwächen und zu zerstören.
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Orbiter1
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Orbiter1 »

Julian hat geschrieben:(21 Apr 2019, 07:46)

Der EuGH ist ein Gerichtshof, der für mich nicht relevant ist
Ach so einer sind sie. Alles klar.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Julian »

Orbiter1 hat geschrieben:(21 Apr 2019, 07:33)

Nein, man war nicht dazu verpflichtet. Glauben sie denn mit massiver Gewalt gegen die Flüchtlinge vorzugehen und die Mitgliedstaaten Ungarn, Griechenland sowie den Balkan im Flüchtlingschaos untergehen zu lassen wäre der historisch kleinere Fehler gewesen?
Die Flüchtlinge kamen doch erst, weil sich Merkel hingestellt und gesagt hat: Kommet doch alle, es gibt keine Obergrenze!

Das Chaos haben die Flüchtlinge selbst angerichtet, weil sie erstens illegal eingereist waren und zweitens nicht bereit waren, den ungarischen Polizisten Folge zu leisten und in die dafür vorgesehenen Lager zu gehen. Verhungert ist aber trotzdem niemand, und wäre auch niemand, trotz der Panikmache, die Sie hier verbreiten.

Natürlich gehören unsere Grenzen geschützt, und wenn es sein muss, auch mit Gewalt. So macht das fast jeder funktionierende Staat, außer natürlich Deutschland, das sich langsam aufzulösen scheint.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Julian »

Orbiter1 hat geschrieben:(21 Apr 2019, 07:49)

Ach so einer sind sie. Alles klar.
Es gibt zahlreiche deutsche Juristen, die dem EuGH gegenüber sehr kritisch eingestellt sind. Was sich dieser Gerichtshof unter Missachtung der nationalen Rechtsordnungen herausnimmt, ist ziemlich unglaublich.

Nein, ich bin kein Anhänger der EU-Religion und betrachte, was aus Luxemburg, Brüssel oder Straßburg kommt, nicht als heiliges Evangelium, das unserem Grundgesetz übergeordnet ist.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Orbiter1 »

Julian hat geschrieben:(21 Apr 2019, 07:52)

Nein, ich bin kein Anhänger der EU-Religion und betrachte, was aus Luxemburg, Brüssel oder Straßburg kommt, nicht als heiliges Evangelium, das unserem Grundgesetz übergeordnet ist.
Dann sind sie in diesem Forum grundsätzlich falsch und wären in einem Reichsbürger-Forum besser aufgehoben. Deutschland ist Mitglied der EU und der EuGH ist das oberste rechtsprechende Organ der EU, ob ihnen das passt oder nicht.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Julian »

Orbiter1 hat geschrieben:(21 Apr 2019, 08:12)

Dann sind sie in diesem Forum grundsätzlich falsch und wären in einem Reichsbürger-Forum besser aufgehoben. Deutschland ist Mitglied der EU und der EuGH ist das oberste rechtsprechende Organ der EU, ob ihnen das passt oder nicht.
Die obersten Gerichte sind für mich die obersten deutschen Gerichte, etwa der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht, nicht irgendwelche nicht verfassungsmäßig legitimierten internationalen Gerichte.

Mit Reichsbürgern hat das gar nichts zu tun, war aber ein netter Versuch von Ihnen, mich hier zu diffamieren, um nicht diskutieren zu müssen.

Mit der Kritik am EuGH bin ich, wie erwähnt, nicht allein.
Ehemaliger BVerfG-Vizepräsident Kirchhof rügt EuGH
Der Ex-Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, übt im Interview mit der "Neuen Juristischen Wochenschrift" harsche Kritik am Europäischen Gerichtshof. Er wirft den Luxemburger Richtern "einseitige Entscheidungen ohne Rücksicht auf gewachsene nationale Rechtsinstitute" vor. Er unterbreitet zugleich mehrere Gegenvorschläge.

"Autoritative Antworten" mindern Akzeptanz der Bürger
Auch wenn nationale Gerichte dem EuGH – wie vorgeschrieben – Rechtsfragen vorlegten, habe das bisher nur "autoritative Antworten" gebracht, "die Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und die Vorschriften zur Rücksichtnahme in den europäischen Verträgen außer Acht ließen", kritisiert Kirchhof. Dabei sollten diese Regeln doch "das Gegengewicht zu Anwendungsvorrang und europäischer Verpflichtung der Mitgliedstaaten sichern". Die Luxemburger Richter griffen in Bereiche ein, die die Mitgliedstaaten bewusst für sich selbst von europäischen Regeln freigehalten hätten. "Das schadet nicht nur dem Gesamtsystem aus europäischen und nationalen Regeln, sondern mindert auch die Akzeptanz für den Bürger."
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/ehe ... ruegt-eugh
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von PeterK »

Julian hat geschrieben:(21 Apr 2019, 08:34)
Die obersten Gerichte sind für mich die obersten deutschen Gerichte, etwa der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht, nicht irgendwelche nicht verfassungsmäßig legitimierten internationalen Gerichte.
Art. 23 GG. Bitte aufmerksam lesen und verstehen.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Julian »

PeterK hat geschrieben:(21 Apr 2019, 09:02)

Art. 23 GG. Bitte aufmerksam lesen und verstehen.
Ist mir bekannt. Das ist der Hebel, mit dem das Grundgesetz außer Kraft gesetzt werden soll, quasi aus sich selbst heraus, nicht unähnlich der Weimarer Verfassung.

Ich lasse mir jedoch meine Freiheiten nicht nehmen und werde die demokratischen Institutionen und unseren Rechtsstaat verteidigen gegen solche Angriffe, auch wenn Sie und andere über verschiedene Einfallstore unseren Staat aufweichen wollen und durch einen europäischen Superstaat, der dann qua Bürokratie und demokratisch nicht legitimiert durchregieren soll, ersetzen wollen.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von PeterK »

Julian hat geschrieben:(21 Apr 2019, 09:11)
Ist mir bekannt. Das ist der Hebel, mit dem das Grundgesetz außer Kraft gesetzt werden soll, quasi aus sich selbst heraus, nicht unähnlich der Weimarer Verfassung.

Ich lasse mir jedoch meine Freiheiten nicht nehmen und werde die demokratischen Institutionen und unseren Rechtsstaat verteidigen gegen solche Angriffe, auch wenn Sie und andere über verschiedene Einfallstore unseren Staat aufweichen wollen und durch einen europäischen Superstaat, der dann qua Bürokratie und demokratisch nicht legitimiert durchregieren soll, ersetzen wollen.
Verstehe ich richtig, dass Dir Teile unserer Verfassung nicht gefallen?
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Nightrain »

Der eigentliche Fehler war mehr als 1,5 Millionen Migranten überhaupt in das Asylsystem zu pressen und einen rechtlichen Anspruch auf dauerhafte Migration nach Deutschland zu eröffnen.

Sinnvoller wäre gewesen ohne Prüfung den allgemeinen Status als Kriegsflüchling zu vergeben und die Unterbringung in deutschen Flüchtlingslagern nach UNHCR Standard zu organisieren.

Naheliegend wäre es auch gewesen bei der UNHCR Listen anzufordern, welche Flüchtlinge in welchen Camps schon längst registriert waren, um deren Rücktransport zu gewährleisten.
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Re: Geordnete-Rückkehr-Gesetz wird geordnete Rückkehr kaum verbessern

Beitrag von Gen_Y »

Orbiter1 hat geschrieben:(20 Apr 2019, 23:15)
"Ich will noch einmal darauf verweisen, dass der 4. September 2015, um den sich ja heute viele Diskussionen ranken, mitnichten eine unilaterale Aktion war. Es waren schon 400 000 Flüchtlinge gekommen. Es waren sehr viele in Ungarn. Der ungarische Ministerpräsident hat den österreichischen Bundeskanzler gebeten, zu helfen. Der österreichische Bundeskanzler Werner Faymann hat mich angerufen. Die Außenministerien haben sich koordiniert, weil gerade ein Außenministerrat stattfand. Wir haben gesagt: In einer Ausnahmesituation werden wir helfen. - Das haben wir getan."
Wichtig ist, was Merkel nicht sagt. Warum waren im Herbst 2015 400.000 Flüchtlinge an die EU-Grenze gekommen?
Im Prinzip ist es auch völlig egal. Mit der Aktion, richtig oder falsch, wurde das politische System irreparabel zerstört.
Da kann die GroKo noch so viele Alibigesetze verabschieden, die niemand umsetzen will oder kann.
Die CDU muss beten, dass sich bis 2021 noch irgendwas beim "Klimatet" tut, damit es für Schwarz-Grün reicht, sonst bekommen wir niederländische Verhältnisse, was für die Bürger gar nicht so schlecht wäre.
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