Europa2050 hat geschrieben:(12 Feb 2019, 06:49)
Rechtsstaat ist - für den Alltagsgebrauch jenseits juristischer Feinheiten recht einfach zu definieren:
Wenn das geschriebene Recht, das jedermann geltend machen kann, über dem Nutzen für Staat, Ideologie oder Religion steht.
D.h. wenn Du dich mit der Regierung, der Staatspartei (falls vorhanden), den Oligarchen (falls vorhanden), dem König oder den Priestern anlegen kannst und dir keiner ungestraft denSchädel einschlagen oder dich einsperren kann falls Du auf deinem Recht bestehst.
Und das alles SOLL ja in einem Gottesstaat und in Russland laut des Users der Fall sein.
Da braucht niemand Angst haben.

mfg