Innenminister Horst Seehofer lässt in seinem Ministerium prüfen, welche Konsequenzen eine Mitgliedschaft bei der AfD und anderen Parteien für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben kann.
Diese Frage werde häufiger an das Innenministerium herangetragen, sagte Seehofer den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Deshalb habe er darum gebeten, "sehr genau zu prüfen", welche Verpflichtungen bei einer Parteimitgliedschaft für einen Beamten hinsichtlich "der politischen Zurückhatung" entstünden. In vier bis acht Wochen solle der Vorgang abgeschlossen sein.
https://www.tagesschau.de/inland/seehofer-afd-109.htmlDie Prüfung gelte ganz generell, "für Rechts- wie für Linksradikale, unabhängig von der jüngsten Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD als "Prüffall" einzustufen, betonte Seehofer.
Jedem Beamten (-anwärter) muss bewußt sein, dass er an das Mäßigungsgebot gebunden ist. Für mich ist das ein Selbstverständnis aus dem Beamtenstatus heraus.
Aber wo sind da die Grenzen?
Die AfD ist eine leider in die Parlamente gewählte Partei. Leider auch, weil viele demokratische Parteien und Politiker an der Auseinandersetzung mit ihr gescheitert sind.
Die AfD ist nicht verboten, steht aber seit kurzem unter Beobachtung des Verfasssungsschutzes.
Beamte sind nicht dem politischen Willen und erst recht nicht dem politischen Diktat unterworfen (wie es gerne einige User hier behaupten). Sie sind schlichtweg nur den Regeln und Grenzen der Verfassung unterworfen, aus denen das Mäßigungsgebot sich ableitet. Und!!!! Es heisst Mäßigungsgebot, nicht Radikalisierungsverbot. Daraus leite ich eine Selbstständigkeit der Entscheidungen und damit die Verantwortung des Einzelnen ab.
Erinnern wir uns daran, dass auch "etablierte" Parteien unter Beobachtung des Verfassungsschutzes standen. Kann er der Maßstab sein? Würde bedeuten, rein inne Kartoffeln, raus ausse Kartoffeln.
Was soll nun festgestellt werden? Ein Parteienverbot für Beamte? Mit welchen Zielen und Wirkungen?
Für mich kommt dabei eher die Frage auf, ob man nicht sogar die Entfernung aus dem Dienst prüfen muss, wenn ein Beamter Mitglied einer so eingestuften Partei ist. Oder legt er mit dem Parteibuch auch seine Gesinnung und Ziele ab? Oder gehen die Beamten dann lediglich in den Parteienuntergrund und das bereits vorher, unerkannt und radikal?!
Die Seehoferkampagne ist schlichtweg politischer Populismus ohne Wirkung. Auch, wenn jene, die bei einer Mücke schon den Elefanten und Orwell 3.0 längst etabliert sehen, diese Kampagne vermutlich begrüßen ... weil sie einfach kein demokratisches Verständnis besitzen
Ich glaube nicht, dass dieses Radikalisierungspotential durch eine Verordnung allgemein und umfassend geregelt werden kann. Radikalisierungen müssen schneller und nachhaltiger geprüft und dienstrechtlich abgewickelt werden, was schon heute ausreichend möglich ist. Vielmehr sind es die verfassungsmäßigen Rechte, die Gerichte von belastenden Urteilen abhalten, was im Sinne des reinen Wortes, nicht aber einer Demokratie ist.
Die Frage ist und bleibt schwer, DIE Antwort wird es nicht geben. Was derzeit aus Berlin kommt, ist ganz sicher keine.