HartzIV - Sammelstrang

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Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosengeld 2 (HartzIV), Rentenversicherung, Sozialgesetzbuch.

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3x schwarzer Kater
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Iwan der Liebe hat geschrieben:(26 Jan 2019, 00:57)


Man zwang mich, einen Kurs zu besuchen, wie man Bewerbungen schreibt.
Ein Kurs in dem man lernt, wie man sich bewirbt ist sicher nicht verkehrt. Manche Leute zahlen für so was sogar Geld und kriegen ihn nicht kostenlos. Man sollte froh sein, wenn man die Möglichkeit hat hier seine Fähigkeiten zu verbessern. Das schadet auch Akademikern nicht.
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twilight
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von twilight »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(26 Jan 2019, 08:46)

Ist klar, dass so was wieder von Dir kommt. Wir sind hier nicht im Wilden Westen, mein Lieber. Deutschland ist ein Sozialstaat, das steht in Art. 20 Abs. 1 GG ("Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.")
Vom Recht auf Faulheit steht dort nichts.
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Marmelada
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Marmelada »

Misterfritz hat geschrieben:(26 Jan 2019, 08:51)

So falsch kann die deutsche Arbeitsmarktpolitik nicht sein, immerhin stehen wir im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sehr gut da.
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern haben wir den größten Niedriglohnsektor. Und all jene, die ihren Dumpinglohn vom Amt aufstocken lassen müssen, sind gleichfalls ALGII-Bezieher, über die hier hergezogen wird. In die Arbeitslosenstatistik fließen sie allerdings nicht ein.
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3x schwarzer Kater
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(26 Jan 2019, 05:27)

Das habe ich nicht geschrieben, das ist eine andere Sache. Es gibt sicherlich Leute unter den Leistungsbeziehern, die haben derartige Versagensängste, dass sie wohl nie einen Job bekommen. Außerdem macht das Stigma "Ich bin ein Hartz-IV-Bezieher" nicht glücklich, sondern eher im Gegenteil: Die Leute wissen ja selber, dass sie von der Mehrheit der Bevölkerung verachtet werden. Dies und die permanenten Schikanen durch die Jobcenter führt zu psychischen Problemen. Das eigene Selbstbewusstsein wird in so einer Lage nicht gestärkt.
Wenn man Versagensängste hat, dann existieren die psychischen Probleme ja schon und entstehen nicht erst durch die "Schikanen" des Jobcenters. Das sollte man dann aber auch erkennen und sich frühzeitig in Therapie begeben.
Und Du hast es offensichtlich immer noch nicht verstanden: Bevor ich mich auf einen Job an einem anderen Ort bewerben würde, möchte ich sichergestellt haben, dass die Miete durch das dortige Jobcenter im Falle einer erneuten Arbeitslosigkeit in tatsächlicher Höhe übernommen wird. Falls dem nicht so ist, würde ich mich nicht bewerben, auch wenn ich mir den Job am anderen Ort zutrauen würde. Das hat also nichts mit der Angst in einem neuen Job zu versagen zu tun.
Genau so macht man das, wenn man von der Angst sein Leben bestimmen lässt. Eine "normale" lösungsorientierte Vorgehensweise ist, dass man sich bewirbt um überhaupt erst mal zu sehen, ob man den Job bekommen würde. Bei einer Absage hat sich das sowieso erledigt. Sollte man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, nimmt man diese Einladung selbstverständlich war. Nur so hat man die Möglichkeit zu sehen, ob die Arbeit überhaupt passt. Ob das Umfeld passt, was für eine Firma das ist. Wie die Vorgesetzten so ticken. Wenn das alles passt, dann sieht man sich in der Regel mit welchen "Umständen" die Annahme dieses Jobs verbunden wäre und entscheidet dann, ob ein weiteres Verbleiben in H4 die attraktivere Alternative ist.
Das wäre ein adäquater Umgang mit dem Problem. Einfach nichts zu tun halte ich schon für eine ziemlich schräge Einstellung.
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Senexx

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Marmelada hat geschrieben:(26 Jan 2019, 10:26)

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern haben wir den größten Niedriglohnsektor. Und all jene, die ihren Dumpinglohn vom Amt aufstocken lassen müssen, sind gleichfalls ALGII-Bezieher, über die hier hergezogen wird. In die Arbeitslosenstatistik fließen sie allerdings nicht ein.
Es geht hier um die arbeitsfähigen Vollbezieher, nicht um die Aufstocker.
Senexx

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Senexx hat geschrieben:(26 Jan 2019, 10:52)

Es geht hier um die arbeitsfähigen Vollbezieher, nicht um die Aufstocker.
Und Aufstocker sollen sich doch bitte bemühen und schauen, dass sie über Stellenwechsel gehaltsmäßig vorankommen. Sie sind nicht verpflichtet, in Niedriglohn zu verharren.
Odin1506
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Odin1506 »

Senexx hat geschrieben:(26 Jan 2019, 10:52)

Es geht hier um die arbeitsfähigen Vollbezieher, nicht um die Aufstocker.
Nö es geht hier um HartzIV, und dazu gehören auch die Aufstocker :dead:
Ich bin keine Signatur, ich putze hier nur!!! :p
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Teeernte
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Teeernte »

Odin1506 hat geschrieben:(26 Jan 2019, 00:47)

Dann schaue dir doch mal diese "Maßnahmen" genauer an.
Hier ist nur ein Bsp:
Wie ich beschrieb - organisierter Kindergarten. So wird es gewünscht. Absicht. ...Vorgabe. Habe selbst Labor-Ingenieure zum Möbelaufsteller umgeschult. :D :D :D
Tick|Trick|und Track

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Jan 2019, 10:33)Wenn man Versagensängste hat, dann existieren die psychischen Probleme ja schon und entstehen nicht erst durch die "Schikanen" des Jobcenters. Das sollte man dann aber auch erkennen und sich frühzeitig in Therapie begeben.
Ich kenne jemanden im Bezug von ALG II, der ist nicht in der Lage oder willens sich in eine Psychotherapie zu begeben, obwohl er an enormen Versagensängsten leidet, und das schon seit Jahrzehnten. Dem ist einfach nicht zu helfen.

Es gibt sicherlich Leute, die sind so menschenverachtend, die wollten so jemanden wie ihn einfach verhungern lassen. Wir leben aber nicht mehr in der Steinzeit oder im Mittelalter, das vergessen diese Leute oder wollen es nicht wahrhaben. Die wollen das Rad der Geschichte zurückdrehen.
3x schwarzer Kater hat geschrieben:Genau so macht man das, wenn man von der Angst sein Leben bestimmen lässt. Eine "normale" lösungsorientierte Vorgehensweise ist, dass man sich bewirbt um überhaupt erst mal zu sehen, ob man den Job bekommen würde. Bei einer Absage hat sich das sowieso erledigt. Sollte man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, nimmt man diese Einladung selbstverständlich war. Nur so hat man die Möglichkeit zu sehen, ob die Arbeit überhaupt passt. Ob das Umfeld passt, was für eine Firma das ist. Wie die Vorgesetzten so ticken. Wenn das alles passt, dann sieht man sich in der Regel mit welchen "Umständen" die Annahme dieses Jobs verbunden wäre und entscheidet dann, ob ein weiteres Verbleiben in H4 die attraktivere Alternative ist.
Das wäre ein adäquater Umgang mit dem Problem. Einfach nichts zu tun halte ich schon für eine ziemlich schräge Einstellung.
Du hast es immer noch nicht verstanden.
Senexx

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(26 Jan 2019, 15:03)

Ich kenne jemanden im Bezug von ALG II, der ist nicht in der Lage oder willens sich in eine Psychotherapie zu begeben, obwohl er an enormen Versagensängsten leidet, und das schon seit Jahrzehnten. Dem ist einfach nicht zu helfen.
Dann hilft ja wohl weder gutes Zureden noch Handauflegen.

Stütze-Entzug hilft. Garantiert.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Senexx hat geschrieben:(26 Jan 2019, 15:11)

Dann hilft ja wohl weder gutes Zureden noch Handauflegen.

Stütze-Entzug hilft. Garantiert.
Ich sach ja, Du bist einer von denen, die ich vorhin umschrieben habe.
Senexx

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(26 Jan 2019, 16:39)

Ich sach ja, Du bist einer von denen, die ich vorhin umschrieben habe.
Ich bin Steuerzahler. Und ich schaue nicht gern zu, wenn sich einer ausruht, auf unsere Kosten.
Tick|Trick|und Track

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Senexx hat geschrieben:(26 Jan 2019, 16:42)

Ich bin Steuerzahler. Und ich schaue nicht gern zu, wenn sich einer ausruht, auf unsere Kosten.
Stell Dir vor, Bezieher der Grundsicherung (ALG II und Sozialhilfe nach dem SGB XII) zahlen auch Steuern. Und noch einmal: Nur eine Minderheit der Bezieher von ALG II ruht sich aus. Ist das so schwer zu verstehen?
Senexx

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(26 Jan 2019, 16:46)

Stell Dir vor, Bezieher der Grundsicherung (ALG II und Sozialhilfe nach dem SGB XII) zahlen auch Steuern. Und noch einmal: Nur eine Minderheit der Bezieher von ALG II ruht sich aus. Ist das so schwer zu verstehen?
Über diese "Minderheitheit" sprechen wir. Wenn einer mal vorübergehend Hartz bezieht, ist das nicht weiter problematisch. Es geht um die Dauerkunden.

Die Steuern, die sie "zahlen", zahlen sie nicht von ihrem eigenen Geld, sondern von unserem Steuergeld. Sie zahlen gar nichts.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(26 Jan 2019, 16:46)

Stell Dir vor, Bezieher der Grundsicherung (ALG II und Sozialhilfe nach dem SGB XII) zahlen auch Steuern.
Das halte ich für ein Gerücht. Steuern zahlt wer zur Finanzierung des Staatshaushaltes beiträgt. Das macht ein ALG2-Empfänger eben genau nicht. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall. Er bestreitet seinen Lebensunterhalt aus dem was andere erwirtschaften.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Teeernte »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Jan 2019, 16:51)

Das halte ich für ein Gerücht. Steuern zahlt wer zur Finanzierung des Staatshaushaltes beiträgt. Das macht ein ALG2-Empfänger eben genau nicht. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall. Er bestreitet seinen Lebensunterhalt aus dem was andere erwirtschaften.
Er meint die 30 Cent Mehrwertsteuer beim Aldi.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Teeernte hat geschrieben:(26 Jan 2019, 16:58)

Er meint die 30 Cent Mehrwertsteuer beim Aldi.
Das ist klar.

Die habt ihm doch der Steuerzahler bereits spendiert. Die haben andere für ihn gezahlt.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Teeernte hat geschrieben:(26 Jan 2019, 16:58)

Er meint die 30 Cent Mehrwertsteuer beim Aldi.
Selbst die kommen aus Steuermitteln.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Es gibt noch andere Steuern als die Mehrwertsteuer, die Bezieher von ALG II zahlen (Versicherungssteuer, Benzinsteuer, auch Tabak- und Alkoholsteuer - jetzt kommt mir nicht damit, dass Arbeitslose kein Alkohol trinken und nicht rauchen dürfen - und sonstige andere indirekte Steuern wie die EEG-Umlage, Kaffeesteuer, evtl. auch die Hundesteuer usw.).

Stimmt, der Lebensunterhalt dieser Bezieher wird von den "echten" Steuerzahlern bezahlt. Aber die Leistungsbezieher zahlen diese Steuern ja wieder zurück an den Staat, in Gestalt der von mir genannten indirekten Steuern).
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(26 Jan 2019, 17:07)


. Aber die Leistungsbezieher zahlen diese Steuern ja wieder zurück an den Staat, in Gestalt der von mir genannten indirekten Steuern).
Allenfalls einen Teil. Unterm Strich zahlt der Leistungsbezieher nicht nur keine Steuern. Er er ist einer der Gründe warum andere überhaupt Steuern bezahlen müssen. Sein Beitrag zur Finanzierung des Staatshaushaltes ist negativ.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Jan 2019, 17:37)

Allenfalls einen Teil. Unterm Strich zahlt der Leistungsbezieher nicht nur keine Steuern. Er er ist einer der Gründe warum andere überhaupt Steuern bezahlen müssen. Sein Beitrag zur Finanzierung des Staatshaushaltes ist negativ.
Ja, so kann man es sehen, da gebe ich Dir Recht. Steuern werden aber immer gezahlt. Und Deutschland ist wie gesagt ein Sozialstaat.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Jan 2019, 17:37)

Sein Beitrag zur Finanzierung des Staatshaushaltes ist negativ.
Feine Umschreibung für anderen auf der Tasche liegen.
Tick|Trick|und Track

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Senexx hat geschrieben:(26 Jan 2019, 18:15)

Feine Umschreibung für anderen auf der Tasche liegen.
Stell Dir vor, Du könntest im Sinne des SGB II / XII auch mal hilfebedürftig werden.
Senexx

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(26 Jan 2019, 18:18)

Stell Dir vor, Du könntest im Sinne des SGB II / XII auch mal hilfebedürftig werden.
Und?
Tick|Trick|und Track

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Senexx hat geschrieben:(26 Jan 2019, 18:21)

Und?
Na, dann bist Du froh, dass Dir der Staat/die echten Steuerzahler unter die Arme greift/greifen.
Senexx

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Ich habe ja gar nichts gegen Hilfe in Notfällen. Sondern was gegen arbeitsfähige Dauerhartzer.
Tick|Trick|und Track

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Senexx hat geschrieben:(26 Jan 2019, 18:29)

Ich habe ja gar nichts gegen Hilfe in Notfällen. Sondern was gegen arbeitsfähige Dauerhartzer.
Okay, dann wird das schon was klarer. Meiner Schätzung zu Folge (Entsprechendes habe ich hier und dort mal gelesen, entsprechende Quellen kann ich leider nicht liefern), sind 5-10% der Bezieher von ALG II arbeitsunwillig.

Was Deine Bemerkung oben betrifft. Neben den arbeitsunwilligen, aber arbeitsfähigen Leistungsbeziehern gibt es aber auch noch die, die arbeitswillig und -fähig sind, aber keine Stelle finden. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, die ich hier im Strang schon aufgeführt hatte.
Tick|Trick|und Track

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Nachtrag: Und es gibt auch solche Leute im Bezug von ALG II, die gehören eigentlich in die Erwerbsminderungsrente, weil sie nicht erwerbsfähig sind, nur die Rentenversicherung bewilligt ihnen nicht so eine Erwerbsminderungsrente, weil sie diese Leute als nicht erwerbsunfähig betrachtet. Diese Leute bleiben dann bis auf Weiteres beim Jobcenter geparkt, werden aber auch nicht in die Arbeitsvermittlung genommen.

Bzw. sie kriegen eine Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung bewilligt, aber mit einer Restleistungsfähigkeit von 3 bis unter 6 h täglich. Und wenn ihre Rente zu gering ist, kriegen diese Leute eine Aufstockung durchs Jobcenter, sind dann aber offiziell Bezieher von ALG II.

Erst mit einer Restleistungsfähigkeit von unter 3 h täglich ist man voll erwerbsgemindert und hat dann keine Anspruch mehr auf ergänzendes ALG II durchs Jobcenter.

Siehe: Volle und teilweise Erwerbsminderungsrente
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Teeernte
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Teeernte »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(26 Jan 2019, 18:34)

Okay, dann wird das schon was klarer. Meiner Schätzung zu Folge (Entsprechendes habe ich hier und dort mal gelesen, entsprechende Quellen kann ich leider nicht liefern), sind 5-10% der Bezieher von ALG II arbeitsunwillig.

Was Deine Bemerkung oben betrifft. Neben den arbeitsunwilligen, aber arbeitsfähigen Leistungsbeziehern gibt es aber auch noch die, die arbeitswillig und -fähig sind, aber keine Stelle finden. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, die ich hier im Strang schon aufgeführt hatte.
Für die wird es in Zukunft Beschäftigung geben.
Echt
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Echt »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(26 Jan 2019, 17:07)

Es gibt noch andere Steuern als die Mehrwertsteuer, die Bezieher von ALG II zahlen (Versicherungssteuer, Benzinsteuer, auch Tabak- und Alkoholsteuer - jetzt kommt mir nicht damit, dass Arbeitslose kein Alkohol trinken und nicht rauchen dürfen - und sonstige andere indirekte Steuern wie die EEG-Umlage, Kaffeesteuer, evtl. auch die Hundesteuer usw.).

Stimmt, der Lebensunterhalt dieser Bezieher wird von den "echten" Steuerzahlern bezahlt. Aber die Leistungsbezieher zahlen diese Steuern ja wieder zurück an den Staat, in Gestalt der von mir genannten indirekten Steuern).
Wieso können sich Hartz4 Empfänger überhaupt Zigaretten und Alkohol leisten? Ich denke Hartz4 wäre zu wenig? Wenn Hartz4 zu wenig ist, dann lässt ein normal denkender Mensch diesen unnützen Kram doch weg!
Nero
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Nero »

Genussmittel gehören zum Leistungsumfang grundsätzlich dazu. Hartz IV ist keine versteckte Erziehungsanstalt für höhere Töchter und abstinenter Lebensführung.
Tick|Trick|und Track

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Echt hat geschrieben:(26 Jan 2019, 22:27)

Wieso können sich Hartz4 Empfänger überhaupt Zigaretten und Alkohol leisten? Ich denke Hartz4 wäre zu wenig? Wenn Hartz4 zu wenig ist, dann lässt ein normal denkender Mensch diesen unnützen Kram doch weg!
Mir war schon klar, dass genau dieser Vorwurf kommen wird. Gewissen Usern kann man ihre Beiträge vorhersagen :D

Denkst Du, dass ein normal denkender Mensch sich sein Suchtverhalten abgewöhnt? Wenn ein ALG-II-Bezieher schon vor dem Leistungsbezug geraucht hat, dann wird er oder sie sein Suchtverhalten versuchen fortzusetzen. Wenn er aber kein Schonvermögen (mehr) hat, dann wird er oder sie es sich vielleicht überlegen, ob er oder sie mit dem Rauchen weitermachen sollte. Weil man sich ohne Schonvermögen Tabakkonsum als Bezieher von ALG II einfach nicht leisten kann.

Und typischerweise vergisst Du die Leute, die arbeiten gehen, aber so wenig Geld verdienen, dass sie mit ALG II aufstocken. Die haben dann nämlich etwas mehr Geld in der Tasche als einer, der nur ALG II bezieht. Und dann können sich diese Leute Tabak leisten.

Und selbstverständlich kauft sich ein ALG-II-Bezieher günstigen Tabak. Ich als Nicht-Arbeitsloser, ich kaufe auch nicht mehr den Markentabak (Drehtabak) an der Tankstelle, sondern kaufe eine Supermarkt-Eigenmarke im Supermarkt, da spare ich schon recht viel an Geld.

Zum Alkohol: Warum sollten ALG-II-Bezieher nicht Alkohol trinken dürfen? Sind ja nicht alle Saufnasen (im Trash-TV auf den privaten Fernsehsendern wird das natürlich teilweise anders dargestellt).

Übrigens ist Arbeitslosigkeit der wichtigste Grund für Verschuldung:
Der mit Abstand größte Auslöser für Überschuldung ist Arbeitslosigkeit. Das trifft auf 21 Prozent der Menschen zu, die 2017 eine Schuldnerberatungsstelle aufgesucht haben, wie das Statistische Bundesamt mitteilt.
https://www.t-online.de/finanzen/geldan ... ldung.html

Daraus kann man ableiten, dass die passiven Leistungen (Geldleistungen) für Bezieher von ALG I und vor allem ALG II zu niedrig sind. 3/4tel aller Arbeitslosen beziehen ALG II.

Übrigens, die Höhe des Regelsatzes wird auf der Grundlage der EVS (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe) berechnet. Die Daten, die von den in der EVS befragten Personen gewonnen werden (und zwar nur die der einkommenschwachen Haushalte), werden aber in Bezug auf den Verbrauch von Tabak und Alkohol nicht auf den Regelsatz übertragen. Früher gab es mal im Regelsatz einen Posten für Tabak und Alkohol, diese beiden Posten wurden aber 2011, soweit ich mich erinnern kann, durch die damalige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen einfach so gestrichen. Ich kann mich noch dran erinnern, dass sie sagte, Bezieher von ALG II brauchen nicht rauchen und Alkohol trinken.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband sagt hierzu Folgendes:
Paritätische Wohlfahrtsverband hat geschrieben:Grundlage für die Berechnung des Regelsatzes durch die Bundesregierung ist das Ausgabeverhalten einkommensarmer Haushalte. Grob zusammengefasst betrachtet die Bundesregierung, wofür arme Menschen wie viel Geld ausgeben und entscheidet dann, welche der Ausgabepositionen sie als „regelsatzrelevant“ anerkennt. Das sogenannte Statistikmodell, das bei der Regelsatzermittlung zur Anwendung kommt, wäre dabei theoretisch durchaus geeignet, zu bedarfsgerechten Regelsätzen zu gelangen – würde es konsequent und sachgerecht angewendet, was nicht geschieht.

[...]

• die methodisch unzulässige ersatzlose Streichung von zahlreichen Ausgabenpositionen in der Referenzgruppe, insbesondere die Streichung oder Kürzung zahlreicher Ausgaben im Zusammenhang mit sozialer Teilhabe, aber auch etwa für Alkohol und Tabak.
Quelle: Regelbedarfe 2018. Herleitung und Bestimmung der Regelbedarfe in der Grundsicherung

Übrigens bekommen Bezieher der Sozialhilfe nach dem SGB XII die gleichen Regelsätze wie Bezieher von ALG II. Das bedeutet, dass Altersrentner, deren Rente nicht zur Deckung ihres Lebensunterhalts im gesetzlichen Sinne nicht reicht, ihre Rente mit Sozialhilfe ergänzen, so dass ihr Lebensunterhalt im gesetzlichen Sinne gedeckt ist. "Sicherung des Lebensunterhalts im gesetzlichen Sinne" bedeutet hier: Der Bezieher von Sozialhilfe nach dem SGB XII hat genau so viel Einkommen wie ein Bezieher von ALG II.

Das Gleiche gilt für befristet oder dauerhaft Erwerbsgeminderte, deren Rente nicht ihren Lebensunterhalt im gesetzlichen Sinne sichert. Diese Personengruppe hat Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe nach dem SGB XII.

Jemand, der Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen möchte, darf nicht mehr als 5.000 € Vermögen bei der Antragstellung besitzen besitzen, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bshg_ ... 00988.html. Man stelle sich mal vor, man geht mit 67 in seine oder ihre Rente, die den Lebensunterhalt nicht im gesetzlichen Sinne sichert und bezieht von dann an ergänzende Sozialhilfe nach dem SGB XII. Drei Mal dürft Ihr raten, wann man seine 5.000 € verbraucht hat - was ist, wenn man nicht mit 70 stirbt, sondern erst mit 90? Und was ist mit der Inflation in dieser Zeit?
Wähler
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Wähler »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(26 Jan 2019, 15:03)
Ich kenne jemanden im Bezug von ALG II, der ist nicht in der Lage oder willens sich in eine Psychotherapie zu begeben, obwohl er an enormen Versagensängsten leidet, und das schon seit Jahrzehnten. Dem ist einfach nicht zu helfen.
Es gibt sicherlich Leute, die sind so menschenverachtend, die wollten so jemanden wie ihn einfach verhungern lassen. Wir leben aber nicht mehr in der Steinzeit oder im Mittelalter, das vergessen diese Leute oder wollen es nicht wahrhaben. Die wollen das Rad der Geschichte zurückdrehen.
Du hast es immer noch nicht verstanden.
Dann sollte geklärt werden, ob er überhaupt arbeitsfähig ist, oder eine Behinderung vorliegt, so dass er nur bedingt arbeitsfähig ist. In den Sozialgesetzbüchern wird sich schon um die Differenzierung und Vergleichbarkeit von individuellen Lebensschicksalen bemüht. Für diese Differenzierung werden auch viele Mitarbeiter, die diese Klientel betreuen, bezahlt.
Zeitungstexte bei Genios mit Bibliotheksausweis kostenlos: https://www.wiso-net.de/login?targetUrl=%2Fdosearch (Zugang auch bundesweit)
Tick|Trick|und Track

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Wähler hat geschrieben:(27 Jan 2019, 08:29)

Dann sollte geklärt werden, ob er überhaupt arbeitsfähig ist, oder eine Behinderung vorliegt, so dass er nur bedingt arbeitsfähig ist. In den Sozialgesetzbüchern wird sich schon um die Differenzierung und Vergleichbarkeit von individuellen Lebensschicksalen bemüht. Für diese Differenzierung werden auch viele Mitarbeiter, die diese Klientel betreuen, bezahlt.
Der Betreffende will sich aber nicht als erwerbsgemindert einstufen lassen. Er lässt sich lieber durchs Jobcenter piesacken als ans Sozialamt abgegeben zu werden.

PS "Arbeitsunfähigkeit" ist nicht das Gleiche wie "Erwerbsunfähigkeit".
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Wähler »

Wähler hat geschrieben:(27 Jan 2019, 08:29)
Dann sollte geklärt werden, ob er überhaupt arbeitsfähig ist, oder eine Behinderung vorliegt, so dass er nur bedingt arbeitsfähig ist. In den Sozialgesetzbüchern wird sich schon um die Differenzierung und Vergleichbarkeit von individuellen Lebensschicksalen bemüht. Für diese Differenzierung werden auch viele Mitarbeiter, die diese Klientel betreuen, bezahlt.
Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(27 Jan 2019, 08:36)
Der Betreffende will sich aber nicht als erwerbsgemindert einstufen lassen. Er lässt sich lieber durchs Jobcenter piesacken als ans Sozialamt abgegeben zu werden.
PS "Arbeitsunfähigkeit" ist nicht das Gleiche wie "Erwerbsunfähigkeit".
Man kann sicherlich darüber streiten, ob die Regeln der Differenzierung und Vergleichbarkeit in den Sozialgesetzbüchern konsistent sind. Aber Einzelschicksale können nicht außerhalb von Regeln stehen. Der Weg führt nur über die begründete Regeländerung. Dieser Fall eignet sich dafür aber nicht so gut, weil objektiv durchaus auch eine Erwerbsminderung vorliegen kann.
Zeitungstexte bei Genios mit Bibliotheksausweis kostenlos: https://www.wiso-net.de/login?targetUrl=%2Fdosearch (Zugang auch bundesweit)
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Echt »

Tick|Trick|und Track hat geschrieben:(27 Jan 2019, 06:18)

Mir war schon klar, dass genau dieser Vorwurf kommen wird. Gewissen Usern kann man ihre Beiträge vorhersagen :D

Denkst Du, dass ein normal denkender Mensch sich sein Suchtverhalten abgewöhnt? Wenn ein ALG-II-Bezieher schon vor dem Leistungsbezug geraucht hat, dann wird er oder sie sein Suchtverhalten versuchen fortzusetzen. Wenn er aber kein Schonvermögen (mehr) hat, dann wird er oder sie es sich vielleicht überlegen, ob er oder sie mit dem Rauchen weitermachen sollte. Weil man sich ohne Schonvermögen Tabakkonsum als Bezieher von ALG II einfach nicht leisten kann.

Und typischerweise vergisst Du die Leute, die arbeiten gehen, aber so wenig Geld verdienen, dass sie mit ALG II aufstocken. Die haben dann nämlich etwas mehr Geld in der Tasche als einer, der nur ALG II bezieht. Und dann können sich diese Leute Tabak leisten.

Und selbstverständlich kauft sich ein ALG-II-Bezieher günstigen Tabak. Ich als Nicht-Arbeitsloser, ich kaufe auch nicht mehr den Markentabak (Drehtabak) an der Tankstelle, sondern kaufe eine Supermarkt-Eigenmarke im Supermarkt, da spare ich schon recht viel an Geld.

Zum Alkohol: Warum sollten ALG-II-Bezieher nicht Alkohol trinken dürfen? Sind ja nicht alle Saufnasen (im Trash-TV auf den privaten Fernsehsendern wird das natürlich teilweise anders dargestellt).

Übrigens ist Arbeitslosigkeit der wichtigste Grund für Verschuldung:



https://www.t-online.de/finanzen/geldan ... ldung.html

Daraus kann man ableiten, dass die passiven Leistungen (Geldleistungen) für Bezieher von ALG I und vor allem ALG II zu niedrig sind. 3/4tel aller Arbeitslosen beziehen ALG II.

Übrigens, die Höhe des Regelsatzes wird auf der Grundlage der EVS (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe) berechnet. Die Daten, die von den in der EVS befragten Personen gewonnen werden (und zwar nur die der einkommenschwachen Haushalte), werden aber in Bezug auf den Verbrauch von Tabak und Alkohol nicht auf den Regelsatz übertragen. Früher gab es mal im Regelsatz einen Posten für Tabak und Alkohol, diese beiden Posten wurden aber 2011, soweit ich mich erinnern kann, durch die damalige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen einfach so gestrichen. Ich kann mich noch dran erinnern, dass sie sagte, Bezieher von ALG II brauchen nicht rauchen und Alkohol trinken.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband sagt hierzu Folgendes:



Quelle: Regelbedarfe 2018. Herleitung und Bestimmung der Regelbedarfe in der Grundsicherung

Übrigens bekommen Bezieher der Sozialhilfe nach dem SGB XII die gleichen Regelsätze wie Bezieher von ALG II. Das bedeutet, dass Altersrentner, deren Rente nicht zur Deckung ihres Lebensunterhalts im gesetzlichen Sinne nicht reicht, ihre Rente mit Sozialhilfe ergänzen, so dass ihr Lebensunterhalt im gesetzlichen Sinne gedeckt ist. "Sicherung des Lebensunterhalts im gesetzlichen Sinne" bedeutet hier: Der Bezieher von Sozialhilfe nach dem SGB XII hat genau so viel Einkommen wie ein Bezieher von ALG II.

Das Gleiche gilt für befristet oder dauerhaft Erwerbsgeminderte, deren Rente nicht ihren Lebensunterhalt im gesetzlichen Sinne sichert. Diese Personengruppe hat Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe nach dem SGB XII.

Jemand, der Sozialhilfe nach dem SGB XII beziehen möchte, darf nicht mehr als 5.000 € Vermögen bei der Antragstellung besitzen besitzen, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bshg_ ... 00988.html. Man stelle sich mal vor, man geht mit 67 in seine oder ihre Rente, die den Lebensunterhalt nicht im gesetzlichen Sinne sichert und bezieht von dann an ergänzende Sozialhilfe nach dem SGB XII. Drei Mal dürft Ihr raten, wann man seine 5.000 € verbraucht hat - was ist, wenn man nicht mit 70 stirbt, sondern erst mit 90? Und was ist mit der Inflation in dieser Zeit?
Wenn sich Aufstocker Tabak und Alkohol leisten können, dann brauchen sie nicht mehr aufzustocken. Dann reicht der Lohn aus und die Hartz4 Leistungen können gestrichen werden.

Sucht ist kein Grund dafür, dass die Gesellschaft mehr für die Arbeitslosen ausgeben muss. Wer suchtkrank ist, der soll eine Therapie machen und von dieser Sucht loskommen und sie nicht der Gesellschaft aufs Auge drücken.

Überschuldung tritt ein, wenn man mehr ausgibt als man hat. Das bedeutet nicht, dass Hartz4 Empfänger zu wenig bekommen, sondern dass sie zu viel ausgeben. Konsum einschränken und man überschuldet sich nicht.
Tick|Trick|und Track

Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tick|Trick|und Track »

Echt hat geschrieben:(27 Jan 2019, 09:16)

Wenn sich Aufstocker Tabak und Alkohol leisten können, dann brauchen sie nicht mehr aufzustocken. Dann reicht der Lohn aus und die Hartz4 Leistungen können gestrichen werden.

Sucht ist kein Grund dafür, dass die Gesellschaft mehr für die Arbeitslosen ausgeben muss. Wer suchtkrank ist, der soll eine Therapie machen und von dieser Sucht loskommen und sie nicht der Gesellschaft aufs Auge drücken.

Überschuldung tritt ein, wenn man mehr ausgibt als man hat. Das bedeutet nicht, dass Hartz4 Empfänger zu wenig bekommen, sondern dass sie zu viel ausgeben. Konsum einschränken und man überschuldet sich nicht.
Deine Reaktion war mal wieder vollkommen erwartbar. Du bist empathie- und verständnislos für die Situation von Leuten, denen es sozioökonomisch schlecht geht.

Und natürlich schreibst Du auch mal wieder Unsinn. Ein ALG-II-Bezieher, der aufstockt, kann in den meisten Fällen doch gar nicht nur von seinem Lohn leben. Bestes Beispiel der 450-€-Job: Könntest Du von 450 € leben? Na, ich bin auf Deine Antwort gespannt, aber sicherlich wirst Du diese Frage nicht oder nur ausweichend/ablenkend beantworten.

Zum Thema "Suchtkrank" - Du hast nicht verstanden, was ich in meinem letzten Beitrag geschrieben und auch belegt habe: Die Kosten für Tabak und Alkohol sind im Regelsatz gestrichen worden. Und bis zu dem Zeitpunkt, als diese Posten gestrichen wurden, gab es keine Unsummen im Regelsatz für Tabak und Alkohol. Wer raucht oder Alkohol trinkt, ist nicht automatisch suchtkrank. Jetzt kapiert?

Und zum Thema "Konsumverzicht": Der Regelsatz soll das Existenzminimum sichern. Da ist nichts mehr mit weiterem Konsumverzicht, weil der ja schon zu 100% ausgelotet wird (abgesehen vom lebensnotwendigen Konsum + ein ganz wenig Teilhabe am gesellschaftlichen Leben). Ich möchte Dich mal sehen, wenn Du als Alleinstehender ohne Schonvermögen von monatlich 424 € leben müsstest (da Du angibst, eine Partnerin zu haben, würdest Du davon auch nur 90% bekommen, also 382 €, siehe hier). Lebe mal, sagen wir 6 Monate lang, von diesem Geld, und dann reden wir weiter.

Und außerdem übersiehst Du wieder die Tatsache, dass die Jobcenter die tatsächlichen Mietkosten maximal 6 Monate lang übernehmen, sollten die tatsächlichen Mietkosten höher sein als in den kommunalen Mietobergrenzen festgelegt. Danach zahlt das Jobcenter nicht mehr die kompletten Mietkosten. Und so was kommt recht häufig vor. In solchen Fällen müssen die Leistungsbezieher einen Teil ihres Regelsatzes für die Miete aufwenden (darauf hatte ich in diesem Strang schon mindestens 2 Mal hingewiesen), ergo haben sie weniger Geld für den lebensnotwendigen Konsum. Was die Gefahr vergrößert, dass sie sich verschulden.

Aber all diese Dinge übersiehst Du geflissentlich, weil Du pauschal gegen Arbeitslose wetterst. Differenzierungen passen da in Deine negativen Urteile über Arbeitslose nicht rein, ist klar.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tom Bombadil »

Diese Gehetze gegen Arbeitslose ist nichts weiter als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Skull »

Tom Bombadil hat geschrieben:(27 Jan 2019, 10:04)

Diese Gehetze gegen Arbeitslose ist nichts weiter als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Guten Morgen,

so weit würde ich nicht gehen.

Einige User wollen hier nur andere User provozieren. Im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten.
Ich finde das auch nicht gut. Man sollte sich aber einfach nicht provozieren lassen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tom Bombadil »

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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Nero hat geschrieben:(27 Jan 2019, 06:13)

Genussmittel gehören zum Leistungsumfang grundsätzlich dazu. Hartz IV ist keine versteckte Erziehungsanstalt für höhere Töchter und abstinenter Lebensführung.
Alkohol und Tabak sind im Regelsatz nicht enthalten.

Da aber viele Hartzer rauchen und trinken, also Geld für Suchtmittel abzwrigen können, folgt daraus dass der Regelsatz zu hoch ist, er also mindestens im die durchschnittlichen Ausgaben eines Hartzers für Suchtmttel gekürzt werden müsste.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Skull »

Senexx hat geschrieben:(27 Jan 2019, 10:55)

folgt daraus dass der Regelsatz zu hoch ist,
er also mindestens im die durchschnittlichen Ausgaben eines Hartzers für Suchtmttel gekürzt werden müsste.
Was natürlich komletter Blödsinn ist.

Und DAS weißt sogar Du.

Deine verquerten Gedanken zur Berechnung des Regelsatzes spielen (zum Glück) keine Rolle.

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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Wähler »

Tom Bombadil hat geschrieben:(27 Jan 2019, 10:04)
Diese Gehetze gegen Arbeitslose ist nichts weiter als gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Das kann man so sehen. Es wird aber die Provokateure nicht beeindrucken. Wichtig ist es, sich klar zu machen, dass die Sozialgesetzbücher viele unterschiedliche Lebensschicksale differenzieren und vergleichbar machen müssen. Populisten, die die Komplexität menschlicher Lebensverhältnisse vereinfachend wegdiskutieren wollen, gilt es, immer wieder mit dieser Komplexität zu konfrontieren und ihnen adäquate Gegenvorschläge abzuverlangen. Nur im klaren Kontrast entsteht eine erkennbare Unterschiedlichkeit der sozialpolitischen Positionen.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Nero »

Senexx hat geschrieben:(27 Jan 2019, 10:55)

Alkohol und Tabak sind im Regelsatz nicht enthalten.

Da aber viele Hartzer rauchen und trinken, also Geld für Suchtmittel abzwrigen können, folgt daraus dass der Regelsatz zu hoch ist, er also mindestens im die durchschnittlichen Ausgaben eines Hartzers für Suchtmttel gekürzt werden müsste.
Das sind Erziehungsversuche. Wehe du kaufst 'n Bier und Kippen. Ein Bedürftiger darf sich genauso an sowas erfreuen wie ein Arbeitender auch.

Skull hat recht, deine Ansichten sind zum Glück nicht relevant...
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Skull hat geschrieben:(27 Jan 2019, 10:58)

Was natürlich komletter Blödsinn ist.

Und DAS weißt sogar Du.

Deine verquerten Gedanken zur Berechnung des Regelsatzes spielen (zum Glück) keine Rolle.

mfg
Der Regelsatz wird aufgrund der EVS empirisch ermittelt. Ohne Suchtmttel.

Wenn Hartzer Geld für Suchtmttel abzwrigen kann, dann stimmt die empirische Ermittlung nicht. Ist fehlerhaft.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tom Bombadil »

Senexx hat geschrieben:(27 Jan 2019, 11:05)

Wenn Hartzer Geld für Suchtmttel abzwrigen kann, dann stimmt die empirische Ermittlung nicht. Ist fehlerhaft.
Ein Süchtiger wird an Lebensmitteln oder Klamotten sparen, aber nicht an seiner Sucht.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Nero »

Senexx hat geschrieben:(27 Jan 2019, 11:05)

Der Regelsatz wird aufgrund der EVS empirisch ermittelt. Ohne Suchtmttel.

Wenn Hartzer Geld für Suchtmttel abzwrigen kann, dann stimmt die empirische Ermittlung nicht. Ist fehlerhaft.
Definiere mal Suchtmittel. Gilt das auch für ne Monsterpackung Chips anstatt Erbsen und Wurzeln sparsam angedünstet ohne Butter?

Und: erkläre mal wie die Berechnung mit der Motivation, bloß keinen "Unfug" zuzulassen, aussehen soll - das geht nämlich gar nicht, der Betreffende kann sieben Euro für Ziggis immer abknappsen. Die Alternative wären Gutscheine, wo dann nur noch Magerquark und Schnitzel unpaniert für den zu Erziehenden ausgewiesen sind.

Besser so?
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Senexx »

Tom Bombadil hat geschrieben:(27 Jan 2019, 11:24)

Ein Süchtiger wird an Lebensmitteln oder Klamotten sparen, aber nicht an seiner Sucht.
Man kann sich auch die Sucht abgewöhnen.

Teilnahme am Erwerbsleben erfordert eine hohes Maß an Selbstdisziplin. Suchtentwöhnung ist ein erster guter Ansatz zur Einübung von Selbstdiszipilin.
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Nero »

Und wie schaut's aus mit Frühsport am Morgen, um den Kreislauf in Gang zu bringen?

Was hast du sonst noch für Tipps aus dem Senexxschen Erziehungsheim?
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Re: HartzIV - Sammelstrang

Beitrag von Tom Bombadil »

Senexx hat geschrieben:(27 Jan 2019, 12:29)

Man kann sich auch die Sucht abgewöhnen.
Kann man, aber solange finanzierst du alle Süchtigen mit, auch über deine Beiträge zu Krankenkasse.
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