Warum gibt es noch Telefonbücher?

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Aldemarin
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Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Aldemarin »

Warum sind Telefonbücher (oder Telefonnummernverzeichnisse in digitaler Form) immer noch in althergebrachter Form zulässig, obwohl manche sogar keine Namen an Klingelschildern haben möchten? Müßte nicht jeder Herausgeber von Telefonnummernverzeichnissen jedes Mal bei jeden Eintrag nachfragen, ob derjenige in dem Verzeichnis erscheinen möchte? In wie weit unterliegen Telefonnummern den Datenschutz? Schließlich werden derartige Nummern gerne an Bekannte weitergeben, wo nicht immer sicher ist, ob sie dort wirklich immer sicher sind.
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Der Neandertaler
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Aldemarin.
Aldemarin hat geschrieben:Warum sind Telefonbücher (oder Telefonnummernverzeichnisse in digitaler Form) immer noch in althergebrachter Form zulässig, obwohl manche sogar keine Namen an Klingelschildern haben möchten? Müßte nicht jeder Herausgeber von Telefonnummernverzeichnissen jedes Mal bei jeden Eintrag nachfragen, ob derjenige in dem Verzeichnis erscheinen möchte? In wie weit unterliegen Telefonnummern den Datenschutz? Schließlich werden derartige Nummern gerne an Bekannte weitergeben, wo nicht immer sicher ist, ob sie dort wirklich immer sicher sind.
Telefonnummern gehören, ebenso wie etwa Namen und Adresse, zu den Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen oder zumindest beziehbar sind und so Rückschlüße auf deren Persönlichkeit erlauben. Um Deine nächste Frage vorweg zu nehmen: falls Du mal den Telephonanbieter wechseln solltes, sollter er Dir grundsätzlich zwei Fragen stellen:
  1. Ob Du Deine (alte) Telephonnummer behalten willst?
    und
  2. ob diese im Telephonbuch verzeichnet und somit veröffentlicht werden soll, bzw.: darf?
Telefonbücher in gedruckter Form gibt es immer noch, weil nicht jeder, immer und überall Zugang zum Internet hat. Aus dem gleiche Grund gibt es Telefonnummernverzeichnisse, ob in gedruckter oder in digitaler Form, weil es immer wieder Situationen gibt, daß der Ein oder Andere die ein oder ander Nummer sucht.

À propos:
  • mir ist bisher nur der Fall bekannt, daß ein Bewohner der städtischen "Wiener Wohnen" seinen Namen nicht auf dem Hausnamensschild haben möchte. Für Deutschland ist mir solch ein Fall noch nicht bekannt.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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3x schwarzer Kater
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Der Neandertaler hat geschrieben:(09 Jan 2019, 17:56)


À propos:
  • mir ist bisher nur der Fall bekannt, daß ein Bewohner der städtischen "Wiener Wohnen" seinen Namen nicht auf dem Hausnamensschild haben möchte. Für Deutschland ist mir solch ein Fall noch nicht bekannt.
In Deutschland gibt's in der Regel auch keine Zwangsbeschriftung vom Türklingeln durch den Vermieter. Da macht das der Mieter selber oder eben auch nicht, wenn er nicht will ;)
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Raskolnikof
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Raskolnikof »

Wer einen Telefonanschluß bei der Telekom beantragt hat die Möglichkeit, bei Antragstellung die Eintragung in das öffentliche Telefonbuch abzuwählen oder den Eintrag einzugrenzen (ein Name, auch Name des Partners, mit Anschrift oder ohne). Ansonsten wird die Tel.-Nr. mit Namen und Anschrift des Antragstellers automatisch veröffentlicht. Will man das zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr kann man den Eintrag telefonisch, schriftlich oder online löschen lassen. Der Onlineantrag wird sofort gelöscht, im örtlichen bzw. amtlichen Telefonbuch erscheint der Eintrag dann mit der nächsten Auflage nicht mehr.
Man muss also schon etwas dafür tun wenn man fernmeldetechnisch nicht mehr existieren möchte.

Was viele nicht wissen: Adressdaten der kommunalen Meldeämter unterliegen nicht dem Datenschutz. Jede Person hat die Möglichkeit im Meldeamt den vollständigen Namen einer gesuchten Person mit Geburtsdatum, einem evtl. Titel und genauer Anschrift zu erfragen. Bei viel Kommunen ist das sogar online, natürlich gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr (auch online) möglich. Ist die gesuchte Person verzogen wird die Meldeadresse des Ortes genannt, bei dem sich der gesuchte Bürger nach einem Wohnortwechsel wieder angemeldet hat. Eine Begründung muss der Antragstellende für sein Ersuchen nicht abgeben.
Bei einem Wohnortwechsel erfolgt immer die Weitergabe der neuen Anschrift eines Bürgers an das Meldeamt des alten Wohnsitzes.

In früheren Jahren gab es sogar s.g. Stadtadressbücher, die man im Buchhandel erwerben konnte aber auch bei fast allen Sparkassen des Sparkassen-Verbundes auslagen.

Wehren kann man sich normalerweise gegen eine Weitergabe der persönlichen Adressdaten nicht. Eine Ausnahme in Form eines Sperrvermerkes erfolgt nur auf Antrag, der aber gut begründet sein will. Ein Grund kann z.B. sein, dass eine Frau, die von ihrem Mann mißhandelt wurde aus Angst vor ihm geflohen ist und nicht möchte, dass der Mann ihre Anschrift erfährt. Derartige Anträge werden aber in aller Regel geprüft. So kann z.B. in einem solchen Fall ein Polizeibericht oder ein Gerichtsbeschluss angefordert werden.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Aldemarin »

Warum unterliegen Adressdaten der kommunalen Meldeämter nicht dem Datenschutz? Sind doch personenbezogene Daten! Welche anderen personenbezogenen Daten noch nicht dem Datenschutz? Unterliegen Telefonnummern, die nicht im Telefonbuch stehen, in vollem Umfang dem Datenschutz?
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Kamikaze
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Kamikaze »

Raskolnikof hat geschrieben:(09 Jan 2019, 23:25)
Was viele nicht wissen: Adressdaten der kommunalen Meldeämter unterliegen nicht dem Datenschutz. Jede Person hat die Möglichkeit im Meldeamt den vollständigen Namen einer gesuchten Person mit Geburtsdatum, einem evtl. Titel und genauer Anschrift zu erfragen. Bei viel Kommunen ist das sogar online, natürlich gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr (auch online) möglich. Ist die gesuchte Person verzogen wird die Meldeadresse des Ortes genannt, bei dem sich der gesuchte Bürger nach einem Wohnortwechsel wieder angemeldet hat. Eine Begründung muss der Antragstellende für sein Ersuchen nicht abgeben.
Bei einem Wohnortwechsel erfolgt immer die Weitergabe der neuen Anschrift eines Bürgers an das Meldeamt des alten Wohnsitzes.

In früheren Jahren gab es sogar s.g. Stadtadressbücher, die man im Buchhandel erwerben konnte aber auch bei fast allen Sparkassen des Sparkassen-Verbundes auslagen.

Wehren kann man sich normalerweise gegen eine Weitergabe der persönlichen Adressdaten nicht. Eine Ausnahme in Form eines Sperrvermerkes erfolgt nur auf Antrag, der aber gut begründet sein will. Ein Grund kann z.B. sein, dass eine Frau, die von ihrem Mann mißhandelt wurde aus Angst vor ihm geflohen ist und nicht möchte, dass der Mann ihre Anschrift erfährt. Derartige Anträge werden aber in aller Regel geprüft. So kann z.B. in einem solchen Fall ein Polizeibericht oder ein Gerichtsbeschluss angefordert werden.
Ich kann hier nur für den Teil der Staatsverwaltung sprechen, in dem ich tätig bin, aber für diesen Bereich ist deine Aussage Quatsch.
Natürlich sind Adressen und sogar die Namen schützenswerte Daten und es muss (im Gegenteil zu deiner Aussage) eine Anforderung dieser Daten begründet werden. Diese Begründung wird dann geprüft und die Daten nur bei entsprechender Bewilligung abgegeben.

Siehe "Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern" (AGO), §9 Abs 2 und 3:

(2) Auskunft oder Akteneinsicht, die nicht ausschließlich Angelegenheiten des Antragstellers zum Gegenstand hat, darf nur gewährt werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird. Auskunft oder Akteneinsicht darf nicht gewährt werden, wenn besondere Rechts- und Verwaltungsvorschriften, das öffentliche Interesse oder überwiegende Interessen Dritter entgegenstehen.
(3) Bei der Akteneinsicht ist sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Einsicht nehmen [...].

Link zur AGO: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO-9

Das Recht auf Anonymität wird grundsätzlich sehr hoch eingestuft.
Da es sich beim Melderegister/Grundbuch/woauchimmer die Daten liegen natürlich um eine Form der Akteneinsicht handelt, gilt prinzipiell: ohne ausreichende Begründung bekommt man weder Namen, noch andere Adressdaten von bayerischen Behörden.
Natürlich können sich einzelne Kollegen darüber hin weg setzen - dabei begeben sie sich aber auf äußerst dünnes Eis, denn ein entsprechender Verstoß kann auch für Beamte zur fristlosen Kündigung führen. Stichwort "Amtsmissbrauch".
Energiewende: https://graslutscher.de/how-to-energiew ... herkommen/
PV-Forum: https://www.photovoltaikforum.com/

ignoriert: Realist2014, JJazzgold, Dieter W.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Teeernte »

Aldemarin hat geschrieben:(10 Jan 2019, 00:03)

Warum unterliegen Adressdaten der kommunalen Meldeämter nicht dem Datenschutz? Sind doch personenbezogene Daten! Welche anderen personenbezogenen Daten noch nicht dem Datenschutz? Unterliegen Telefonnummern, die nicht im Telefonbuch stehen, in vollem Umfang dem Datenschutz?
Weil die Meldeämter damit HANDELN.

Der Stsst hst sich dafür die Erlaubnis gegeben - und eine Widerspruchsformel eingebaut. Nur wer im Amt widerspricht wird nicht gemeldet.

Jede Partei kann die "Widersprecher" dann heraussuchen - da man über die Wählerlisten an (fast) alle kommt...
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Liegestuhl »

Aldemarin hat geschrieben:(10 Jan 2019, 00:03)

Warum unterliegen Adressdaten der kommunalen Meldeämter nicht dem Datenschutz? Sind doch personenbezogene Daten!
Art. 6 (1) DSGVO

Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

e. die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;

Verarbeitung im Sinne der DSGVO bedeutet auch Speicherung.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Raskolnikof
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Raskolnikof »

Kamikaze hat geschrieben:(10 Jan 2019, 07:11)

Ich kann hier nur für den Teil der Staatsverwaltung sprechen, in dem ich tätig bin, aber für diesen Bereich ist deine Aussage Quatsch.
Melderegister werden nicht bei der Staatsverwaltung geführt sondern bei den Meldeämtern der Kommunen bzw. Stadtverwaltungen. Bestimmte Mitarbeiter der Staatsverwaltung mögen da evtl. einen Zugriff auf die Online-Datenbank der Meldeämter haben. Eine Weitergabe von Auszügen aus dem Melderegister obliegt aber einzig den Meldeämtern.
Natürlich sind Adressen und sogar die Namen schützenswerte Daten und es muss (im Gegenteil zu deiner Aussage) eine Anforderung dieser Daten begründet werden. Diese Begründung wird dann geprüft und die Daten nur bei entsprechender Bewilligung abgegeben.

Siehe "Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern" (AGO), §9 Abs 2 und 3:

(2) Auskunft oder Akteneinsicht, die nicht ausschließlich Angelegenheiten des Antragstellers zum Gegenstand hat, darf nur gewährt werden, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird. Auskunft oder Akteneinsicht darf nicht gewährt werden, wenn besondere Rechts- und Verwaltungsvorschriften, das öffentliche Interesse oder überwiegende Interessen Dritter entgegenstehen.
(3) Bei der Akteneinsicht ist sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Einsicht nehmen [...].

Link zur AGO: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAGO-9
Da liegt dein Denkfehler: Bei dem von dir zitierten Auszug der AGO des Freistaates Bayern geht es um „Auskunft oder Einsicht in Akten, Dateien und Ähnliches (Akteneinsicht)“. Damit sind Auskünfte zu personenbezogenen Vorgängen (Verwaltungsakte) gemeint. Soll heißen: Anträge, Amtsentscheidungen oder Bescheide einzelner Bürger bekomme ich nicht zur Ansicht, es sei denn, ich kann ein berechtigtes Interesse nachweisen, z.B. im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Dann kümmert sich aber der RA oder der Staatsanwalt darum.
Zu deiner Behauptung, dass ich Quatsch erzähle:
https://service.berlin.de/dienstleistung/120732/
https://olmera.verwalt-berlin.de/std/Login/start.do

Das ist nur ein Beispiel. Wie du siehst, werden dir Vorname(n), Nachnamen, Geschlecht, Geburtsdatum und Anschrift der gesuchten Person gegen die Zahlung einer Verwaltungsgebühr (5 Euro) mitgeteilt, ohne dass du ein berechtigtes Interesse nachweisen musst. Weitere Auskünfte zur Person erhältst du nur, wenn du ein „berechtigtes Interesse“ glaubhaft machen kannst (erweiterte Melderegisterauskunft).

Die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses spielt noch in einem anderen Bereich der Kommunalverwaltung eine Rolle, nämlich bei der KFZ- Zulassungsstelle. Normalerweise erhalte ich dort bei Nennung eines KFZ-Kennzeichens Namen und Anschrift des Halters bzw. der Halterin nicht genannt. Wenn ich aber beispielsweise angebe, dass eine Zeugin beobachtet hat, wie ein Autofahrer beim Ausparken seines PKW aus einer Parklücke meinen Wagen streifte und dies vielleicht nicht bemerkte und wegfuhr und ich den Wagenhalter kontaktieren möchte ist damit ein berechtigtes Interesse zur Offenlegung des Fahrzeughalters glaubhaft gemacht worden.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Raskolnikof »

Teeernte hat geschrieben:(10 Jan 2019, 10:58)

Weil die Meldeämter damit HANDELN.

Der Stsst hst sich dafür die Erlaubnis gegeben - und eine Widerspruchsformel eingebaut. Nur wer im Amt widerspricht wird nicht gemeldet.

Jede Partei kann die "Widersprecher" dann heraussuchen - da man über die Wählerlisten an (fast) alle kommt...
So einfach ist es mit dem Widerspruch zu Melderegisterauskünften nicht. Voraussetzung für einen entsprechenden Sperrvermerk ist der Nachweis für ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften (z.B. bei bedrohten oder verfolgten Personen). Ein entsprechender Nachweis kann z.B. bei Gericht eingeholt werden. Die einfache Glaubhaftmachung in der Form "Ich will nicht, dass mein Exmann meine neue Anschrift erfährt" reicht da nicht.
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Der Neandertaler
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Aldemarin.
Aldemarin hat geschrieben:Warum unterliegen Adressdaten der kommunalen Meldeämter nicht dem Datenschutz? Sind doch personenbezogene Daten! Welche anderen personenbezogenen Daten noch nicht dem Datenschutz? Unterliegen Telefonnummern, die nicht im Telefonbuch stehen, in vollem Umfang dem Datenschutz?
Laut der "EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)" Artikel 4 - Begriffsbestimmung, Satz 1 sind "alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen", "personenbezogene Daten". Eine Speicherung, egal ob "mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren" - auch egal, ob dieser Speichervorgang das "Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung" beinhaltet, jedweder dieser Verfahren setzt Deine Zustimmung voraus - bzw.: in minderen Fällen, eventuell nur Deine Unterrichtung.
  • (Satz 2 + 11)
Dies gilt gleichermaßen für "natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet."
Das heißt:
  • hast Du einmal Deine Zustimmung erteilt, kannst Du diese zwar zu jeder Zeit widerrufen (etwa beim Eintrag in's Telephonbuch), aber bis zu dieser Zeit können diese (öffentlich gemachten) Daten zu Auskunftszwecken an jede "natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle" verwendet werden.
    • (Satz 9 - siehe hierzu: Beispiel-Link von Raskolnikof)
Einige Beispiele, die mir widerfahren sind:
  1. auf dem Parkplatz eines Supermarktes - ein Auto streift beim Ausparken mein Pkw - der Schaden ist nicht sehr groß. Ich sehe ihn noch wegfahren - merke mir Kfz-Kenzeichen und Auto-Marke. Ich fahre zur Polizei und gebe dies an. Ich möchte keine Anzeige stellen, sondern versuchen, mich so mit ihm zu einigen und frage deshalb nach der Adresse. Meine Anliegen wird geprüft - der Schaden wird geprüft (ob etwa die Schaden/Kratzer-Farbe mit meinen Angaben übereinstimmt). Wenn ja, habe ich gute Chancen, die Daten zu bekommen.
    Hintergrund der Überprüfung und eventueller Auskunfts-Weigerung:
    • Der Autobesitzer hat eventuell nie der Veröffentlichung seiner Daten (in Verbindung mit dem Kfz-Kenzeichen) zugestimmt.
  2. Ich forsche bezüglich meiner Vorfahren und bin dazu im Standesamt meiner Geburtsstadt gewesen. Dazu wollte ich nach Auskunft über meine Vorfahren.
    • "weisen Sie sich bitte aus!" kam als Antwort und Anweisung.
    Nach Feststellung meiner Identität und dem Familienzusammenhang bekam ich die gewünschten Auskünfte.
    • Hintergrund:
      • die Betroffenen haben eventuell nie einer Veröffentlichung ihrer Daten (in Verbindung mit dem Familienzusammehang) zugestimmt.
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Raskolnikof
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Raskolnikof »

Noch einmal zur Klarstellung:

Ein Telefonbucheintrag ist freiwillig und kann jederzeit zurückgezogen werden, so dass Name und Telefonnummer in zukünftigen amtlichen Telefonbüchern und Onlineverzeichnissen nicht mehr erscheinen.

Eintragungen im Melderegister unterliegen im Gegensatz zu Telefonbucheinträgen nicht Freiwilligkeit der Bürger.
Jeder Bürger hat ohne Glaubhaftmachung eines persönlichen Interesse die Möglichkeit die einfache Melderegisterauskunft eines beliebigen Bürgers einzuholen (Vornamen, Nachname, Geburtsdatum, genaue Meldeanschrift).
Für weitere Angaben (erweiterte Melderegisterauskunft) ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.

KFZ-Halterfeststellung: Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (z.B. Sachbeschädigung am PKW wie Neandertaler beschreibt) wird der Name und Anschrift des PKW-Halters genannt. Darüber, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt entscheidet im Einzelfall der Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin bei der KFZ-Zulassungsstelle, im Zweifelsfall der/die Vorgesetzte.
Wenn ich bei der Zulassung eines KFZ mein Einverständnis zur Weitergabe meiner persönlichen Daten nicht erteile so bezieht sich das auf Adressverlage, Versicherungen u.ä. zum Zweck der Werbung.

Wenn jemand nun immer noch behauptet, dass dieses nicht richtig ist, würden ja alle Städte, Kreise und Gemeinden einschließlich unserer Regierungshauptstadt Berlin rechtswidrig handeln und das jeden Tag ;)
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Aldemarin »

Jeder Bürger hat ohne Glaubhaftmachung eines persönlichen Interesse die Möglichkeit die einfache Melderegisterauskunft eines beliebigen Bürgers einzuholen (Vornamen, Nachname, Geburtsdatum, genaue Meldeanschrift).
Warum existiert diese Möglichkeit in dieser Form? Wie sieht es in anderen Ländern diesbezüglich aus?
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Raskolnikof »

Wikipedia sagt: "Die Melderegister werden in Deutschland bei den Gemeinden als öffentliches Register geführt. So können Melderegisterauskünfte, die gebührenpflichtig sind, von jedem über Dritte eingeholt werden."
Beispielsweise für gewerbetreibende, die ausstehende Forderungen bei z.B. "Empfänger unbekannt verzogen" durchsetzen wollen. Gewerbetreibende müssen allerdings im Gegensatz zu Privatpersonen die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesse erbringen. es könnte ja sein, dass der um Auskunft ersuchende Geschaftsmann eine bestimmte Person einzig sucht, um ihn zu bewerben. Und wenn es darum geht gibts keine Meldeanschrift. Und im privaten Bereich kann die Möglichkeit bestimmte Adressen zu erhalten auch praktisch sein, z.B. wenn du einen verschollenen Mitschüler für ein Klassentreffen suchst. Das geht zwar heute auch über Facebook. Aber nicht jeder ist bei Facebook registriert.

Wie es in anderen Ländern aussieht? Keine Ahnung.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Teeernte »

Aldemarin hat geschrieben:(10 Jan 2019, 18:32)

Warum existiert diese Möglichkeit in dieser Form? Wie sieht es in anderen Ländern diesbezüglich aus?
Bringt 5 Eu bei Massenabfrage in die Gemeindekasse....

...Solche Melderegister sind üblich in "vormals" Diktaturen. Spanien...Ostblock...(Hitler)Deutschland...

Wozu muss das Amt die Religion wissen ? :D :D :D Ach - damit die Kirche zu ihrem Geld kommt .... - aber warum müssen Muslime oder ungläubige "geoutet" werden ??

Das gibts in GB - zb nicht. Wohnadresse wird mit Strom oder GasRECHNUNG nachgewiesen - wenns sein muss.

Auch in den USA ....nicht ....da legt man die Fahrerlaubnis vor oder gibt die Sozialdaten an....für die Adresse....wenn es sein muss.


Geldeintreiber unterstützen ? und dafür MILLIARDEN für Meldeämter ausgeben ? ..... :D :D :D -

Es ist der REST von DIKTATUR .

Nachtrag - Namensänderung kostet in GB 50 Pfund... zuzüglich neuem Pass - wer einen haben will.
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Senexx »

Das deutsche Meldewesen hätte schon lange weggefegt werden müssen. Stattdessen verteidigt der deutsche Michel es mit Zehen und Klauen und hat auch noch der GEZ hoheitliche Befugnisse eingeräumt. Der Bildungsnotstand induLa zeitigt üble Folgen.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Raskolnikof »

Da hat doch tatsächlich jemand die Frechheit besessen, sich beim Meldeamt nach meiner Adresse zu erkundigen. Das ist ja unheimlich. Muss ich jetzt mit dem Besuch der russischen Mafia rechnen, dem US-Geheimdienst oder dem Ku Klux Klan? Wie kann ich mich schützen? Muss ich jetzt eine neue Identität annehmen und auswandern? Wohin? Osterinsel? Papua Neu-Guinea?
Mann, Mann, ihr habt Probleme...
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Der Neandertaler
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Teeernte.
Die Sätze Deiner Beiträge waren zwar schon immer recht kurz und undurchsichtig. Da diese aber als Meinungsäußerung zu erkennen waren, konnte und mußte man diese auch dementsprechend durchgehen lassen. Der Unterschied Deines jetzigen Beitrages zu vorhergehenden: die jetzigen Sätze sind eindeutig - sie entsprechen aber auch einer gewißen Verschwörungstheorie. Melderegister sind keineswegs 'nur' "üblich in "vormals" Diktaturen", sondern auch notwendig in demokratischen Ländern. Ich hoffe es ist Dir bewußt, daß Du Deutschland in und mit Deiner Äußerung ("Es ist der REST von DIKTATUR .") indirekt mit einer Diktatur vergleichst, bzw. gleichsetzt?!?

Melderegister?
Ohne diese müßte sich zum Beispiel zu jeder Wahl immer jeder registrieren (lassen). Auch wäre eine sicher Planung (Infrastruktur, etc.) wohl fast unmöglich. Darüberhinaus erfolgt eine Daten-Speicherung in jeder Behörde getrennt von andere Behörden. Laut Bundesmeldegesetz (BMG) § 3 Satz 1 - Speicherung von Daten dürfen die "zuständigen Meldebehörden" nur die Daten speichern, die diese "zur Erfüllung ihrer Aufgaben" benötigen - "sowie die zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise".
  • Familienname, frühere Namen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Geschlecht, keine Eintragung
Hinzu kommt das eventuelle Sterbedatum sowie eventuelle Auskunftssperren und/oder bedingte Sperrvermerke. Diese Angaben werden sowohl für die betreffende Person selber erhoben, als auch für dessen eventuelle Mitbewohner.
Teeernte hat geschrieben:Wozu muss das Amt die Religion wissen ? :D :D :D Ach - damit die Kirche zu ihrem Geld kommt .... - aber warum müssen Muslime oder ungläubige "geoutet" werden ??
Erste Frage: "Welches Amt?" Doch wohl nur das Finanzamt!?!
  • ... um Deine gesetzmäßige Steuer zu erheben.
    • ... wobei: das Finanzamt erfährt diese Angaben auch nur (eventuell) von der Kirche.
Zum zweiten Punkt: Jeder Muslim ... jeder Bürger muß zumindest seine rechtliche nicht-"Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft" angeben - gilt übrigens auch gleichermaßen für eventuelle Atheisten.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Teeernte »

Der Neandertaler hat geschrieben:(11 Jan 2019, 13:04)

Hallo Teeernte.
Die Sätze Deiner Beiträge waren zwar schon immer recht kurz und undurchsichtig. Da diese aber als Meinungsäußerung zu erkennen waren, konnte und mußte man diese auch dementsprechend durchgehen lassen. Der Unterschied Deines jetzigen Beitrages zu vorhergehenden: die jetzigen Sätze sind eindeutig - sie entsprechen aber auch einer gewißen Verschwörungstheorie. Melderegister sind keineswegs 'nur' "üblich in "vormals" Diktaturen", sondern auch notwendig in demokratischen Ländern. Ich hoffe es ist Dir bewußt, daß Du Deutschland in und mit Deiner Äußerung ("Es ist der REST von DIKTATUR .") indirekt mit einer Diktatur vergleichst, bzw. gleichsetzt?!?

Melderegister?
Ohne diese müßte sich zum Beispiel zu jeder Wahl immer jeder registrieren (lassen). Auch wäre eine sicher Planung (Infrastruktur, etc.) wohl fast unmöglich. Darüberhinaus erfolgt eine Daten-Speicherung in jeder Behörde getrennt von andere Behörden. Laut Bundesmeldegesetz (BMG) § 3 Satz 1 - Speicherung von Daten dürfen die "zuständigen Meldebehörden" nur die Daten speichern, die diese "zur Erfüllung ihrer Aufgaben" benötigen - "sowie die zum Nachweis ihrer Richtigkeit erforderlichen Hinweise".
  • Familienname, frühere Namen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Geschlecht, keine Eintragung
Hinzu kommt das eventuelle Sterbedatum sowie eventuelle Auskunftssperren und/oder bedingte Sperrvermerke. Diese Angaben werden sowohl für die betreffende Person selber erhoben, als auch für dessen eventuelle Mitbewohner.Erste Frage: "Welches Amt?" Doch wohl nur das Finanzamt!?!
  • ... um Deine gesetzmäßige Steuer zu erheben.
    • ... wobei: das Finanzamt erfährt diese Angaben auch nur (eventuell) von der Kirche.
Zum zweiten Punkt: Jeder Muslim ... jeder Bürger muß zumindest seine rechtliche nicht-"Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft" angeben - gilt übrigens auch gleichermaßen für eventuelle Atheisten.
Gevatter....die PLANEN doch nicht nach MELDEAMT. :D :D :D

was hat das MELDEAMT für hoheitliche Aufgaben ?

PRIVAT https://einwohnermeldeamt24.de/ GELD verdienen 9,80 Eu .......OHNE JEGLICHE Nachfrage nach dem GRUND der Abfrage.

Die DATEN kannst Du hier einsehen.... https://www.buergerservice.bremen.de/si ... eldung.pdf

und

Daten auf dem Ausweis
Sichtbar sind folgende Daten der Ausweisinhaberin bzw. des Ausweisinhabers:

Familienname
Geburtsname
Vornamen
Doktorgrad
Tag der Geburt
Ort der Geburt
Lichtbild
Unterschrift
Größe
Farbe der Augen

Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe „keine Hauptwohnung in Deutschland“
Postleitzahl
Staatsangehörigkeit
Alphanumerische Seriennummer
Letzter Tag der Gültigkeitsdauer
Zugangsnummer bzw. CAN
Ggf. Ordens- oder Künstlername

Für die Wahlunterlage oder die Elektronische Lohnsteuerkarte ist natürlich die "UnterhosenGRÖSSE" und die Schamhaarfarbe sehr relevant. :D

Die anderen Ämter haben keinen Zugriff auf die Meldeämterdaten....jedesmal muss man die neu eingeben. (in der Schweiz geht das....die sind vernetzt. Name reicht - und der Vordruck kommt fertig ausgefüllt musst Du nur noch unterschreiben..)

Wayne interessierts....


....und die 10 Identitäten von "zugezogenen" sind ja nichts NEUES...

(Ja eben- wen hat die Religion zu interessieren ..)
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Raskolnikof »

Teeernte hat geschrieben:(11 Jan 2019, 13:31)
was hat das MELDEAMT für hoheitliche Aufgaben ?
Spontan fällt mir die Durchführung von Wahlen ein (Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl, Europawahl). Deshalb heißen diese Ämter ja auch zumeist "Melde- und Wahlamt".
Und wie soll wohl das Steueramt seine Bescheide für die Müllabfuhr, Grundsteuer etc. schicken, wenn die Kommune nicht einmal weiß, wer innerhalb ihres Hoheitsgebiets wohnt?
Es gab früher mal ein Schulfach "Politik" und davor "Staatsbürgerkunde". Ich habe da aufgepasst. Aber es ist nie zu spät... ;)
PRIVAT https://einwohnermeldeamt24.de/ GELD verdienen 9,80 Eu .......OHNE JEGLICHE Nachfrage nach dem GRUND der Abfrage.
Was ist daran auszusetzen, wenn ein Privatunternehme die Marktlücke für sich entdeckt und vollkommen legal Bürgern den Service anbietet gegen Bezahlung beim Meldeamt nach bestimmten Personen zu forschen?
Für die Wahlunterlage oder die Elektronische Lohnsteuerkarte ist natürlich die "UnterhosenGRÖSSE" und die Schamhaarfarbe sehr relevant. :D
Wenn du meinst, diese Daten angeben zu müssen wirst du bestimmt auch dafür eine Möglichkeit finden. Meist haben Onlineformulare ganz am Ende noch eine Spalte für "Zusätzliche (freiwillige) Angaben. ;)
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Teeernte »

Raskolnikof hat geschrieben:(11 Jan 2019, 14:11)

Spontan fällt mir die Durchführung von Wahlen ein (Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl, Europawahl). Deshalb heißen diese Ämter ja auch zumeist "Melde- und Wahlamt".
Und wie soll wohl das Steueramt seine Bescheide für die Müllabfuhr, Grundsteuer etc. schicken, wenn die Kommune nicht einmal weiß, wer innerhalb ihres Hoheitsgebiets wohnt?
Es gab früher mal ein Schulfach "Politik" und davor "Staatsbürgerkunde". Ich habe da aufgepasst. Aber es ist nie zu spät... ;)

Was ist daran auszusetzen, wenn ein Privatunternehme die Marktlücke für sich entdeckt und vollkommen legal Bürgern den Service anbietet gegen Bezahlung beim Meldeamt nach bestimmten Personen zu forschen?

Wenn du meinst, diese Daten angeben zu müssen wirst du bestimmt auch dafür eine Möglichkeit finden. Meist haben Onlineformulare ganz am Ende noch eine Spalte für "Zusätzliche (freiwillige) Angaben. ;)
Müllabfuhr ...Grundsteuer....da sind die Meldeamtsdaten VÖLLIG unerheblich.

Den Bescheid bekommt auch der Grigori Kossonossow in Russland - wenn er das Haus gekauft hat....

Ich hab nen Bungalow...auch Datsche genannt... die Wollen ZEWEITWOHNUNGSSTEUER, Müllgebühren .....auch ohne JEGLICHE Meldung beim Meldeamt.

Eigentum - und ZACK das AMT will Geld.

Stabü ....ja da war die Stasi noch interessiert am Meldeamt...

Jetzt ist WESTEN. Die Kassieren unabhängig vom Wohnort.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Raskolnikof »

Wer neben seinem Hauptwohnsitz eine zweite Wohnung bezieht, muss einen Zweitwohnsitz anmelden. Wer das nicht oder zu spät tut, muss mit Strafen bis zu 1000 Euro rechnen, da in Deutschland eine Meldepflicht besteht. Und das gilt auch für den Zweitwohnsitz. Du weißt ja, Müll, Abwasser, Grundsteuer... ;)
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Teeernte »

Raskolnikof hat geschrieben:(11 Jan 2019, 15:10)

Wer neben seinem Hauptwohnsitz eine zweite Wohnung bezieht, muss einen Zweitwohnsitz anmelden. Wer das nicht oder zu spät tut, muss mit Strafen bis zu 1000 Euro rechnen, da in Deutschland eine Meldepflicht besteht. Und das gilt auch für den Zweitwohnsitz. Du weißt ja, Müll, Abwasser, Grundsteuer... ;)
Grundsteuer >> immer Eigentümer. (Kein Teil davon liegt beim Meldeamt) Abwasser ? gibt es da nich. Nebenbei ... Abwasser hängt immer am Wasseranschluss (Die Anmeldeadresse wird belastet). Für den Müll muss man sich anmelden - nur wenn keine Anmeldung für den Müll an der Adresse besteht - gibt es eine Anfrage an den Eigentümer - NICHT an die Einwohner.

Zweitwohnsitz must Du auch zahlen ohne Anmeldung.

Anmeldung ist nur möglich - wenn die Adresse geocodiert ist. Keine Geocodierung >> keine Anmeldung. GEht nicht in den Automaten... :D :D :D

Mach Dich KUNDIG .
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Raskolnikof »

ich weiß, wie es in meiner Heimaststadt funktioniert. Da war ich nun mal in der Kommunalverwaltung beschäftigt. Es läuft überall ein wenig unterschiedlich. Beispiel Wasser. Mal ist die Kommune für Wasser und Abwasser zuständig, ein andermal nur für Abwasser während das Trinkwasser von einem Energieversorgungsunternehmen geliefert und abgerechnet wird (gibts wirklich) oder einem anderen privaten Wasserversorger.
Ach so, du sprichst noch Eigentümer von immobilien bzw. Grundstücken an? Die sind alle im Melderegister aufgenommen. mit anderen Worten: Wenn ich xy-Straße Nr. 6 eingebe habe ich auch sofort den Eigentümer und/oder bei einem Mietobjekt auch alle Mietparteien. Das soll bei euch anders sein? Dann wohnst du wohl auf der Osterinsel? :D
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Teeernte.
Teeernte hat geschrieben:Gevatter....die PLANEN doch nicht nach MELDEAMT. :D :D :D


Wayne interessierts....
Nun bist Du wieder ganz der Alte. Nein, die planen natürlich nicht nach Meldeamt - die machen Schnick-Schnack-Schnuck.
  • ... oder sie würfeln es aus.
Natürlich nach Meldedaten - wonach denn sonst? Deine Antwort schreit förmlich vor Polemik!
Da Du außer diesen Bemerkungen keine guten Argumente vorzubringen hast, lohnt eine Erwiderung dazu nicht.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Teeernte »

Raskolnikof hat geschrieben:(11 Jan 2019, 17:10)
Wenn ich xy-Straße Nr. 6 eingebe habe ich auch sofort den Eigentümer und/oder bei einem Mietobjekt auch alle Mietparteien. Das soll bei euch anders sein? Dann wohnst du wohl auf der Osterinsel? :D
Das wiederum ....die Eigentumverhältmisse - stehen dem Meldeamt als Auskunft/Datenbank/Erfassung nicht zu. Auch die Mietverhältnisse als Auskunft/Datenbank/Erfassung stehen dem Meldeamt nicht zu.

Woher willst Du wissen ob Ylgrim Ützgür bei Schmid oder Meyer wohnt...wem das HAUS gehört...oder die Wohnung..oder ein 120tel des Hauses... ? Wer da einen Mietvertrag hat ... oder einen UNTERMIETvertrag.

Ich kenn hier einen Wohnungsinhaber , der für über 60 Untermieter die Post annimmt.... alles "Familienangehörige" - in einer kleinen 30qm Wohnung.

Wenn Du auf den Knopf beim Meldeamt drückst - kommt wer da auf die Adresse gemeldet ist. Nicht - wer da Gas Wasser Abwasser zahlt.....nicht mal GEZ - da werden die Daten nur WEITERGEGEBEN.

Das ist auch in unserer Landeshauptstadt nicht anders .....
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Senex.
Senexx hat geschrieben:Das deutsche Meldewesen hätte schon lange weggefegt werden müssen.
Ok, das ist ein Meinung - wenn auch eine etwas verquerte. Aber warum eigentlich nur das deutsche? Meinst Du, andere Länder brauchen keine vernünftige Daten, um effektiv planen zu können? Und ob der deutsche Michel dies mit Klauen verteidigt, wage ich darüberhinaus ebenfalls zu dezweifeln. Vielmehr scheint es so zu sein, daß Viele einsehen, daß diese Angaben nötig sind ... daß der Staat gewiße Daten benötigt. Zudem finde ich es immer wieder belustigend, daß man etwas, was man dem Staat gerne vorenthalten möchte ... was man ihm verweigern möchte, daß manche dieses oder jenes freiwillig in's Netz stellen.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Raskolnikof »

Teeernte hat geschrieben:(11 Jan 2019, 19:18)

Das wiederum ....die Eigentumverhältmisse - stehen dem Meldeamt als Auskunft/Datenbank/Erfassung nicht zu. Auch die Mietverhältnisse als Auskunft/Datenbank/Erfassung stehen dem Meldeamt nicht zu.

Woher willst Du wissen ob Ylgrim Ützgür bei Schmid oder Meyer wohnt...wem das HAUS gehört...oder die Wohnung..oder ein 120tel des Hauses... ? Wer da einen Mietvertrag hat ... oder einen UNTERMIETvertrag.

Ich kenn hier einen Wohnungsinhaber , der für über 60 Untermieter die Post annimmt.... alles "Familienangehörige" - in einer kleinen 30qm Wohnung.

Wenn Du auf den Knopf beim Meldeamt drückst - kommt wer da auf die Adresse gemeldet ist. Nicht - wer da Gas Wasser Abwasser zahlt.....nicht mal GEZ - da werden die Daten nur WEITERGEGEBEN.

Das ist auch in unserer Landeshauptstadt nicht anders .....
Bei den Meldeämtern werden alle Bewohner eines Mehrfamilienhauses erfasst, selbst wenn es ein Wohnsilo mit 80 Parteien ist. Und wenn ein Mieter ein Zimmer untervermietet wird auch der Untermieter im Melderegister erfasst. Geschieht dies nicht wohnt der Untermieter da schwarz. Dass ist in Berlin so und auch in Buxtehude. Wenn nicht dann ist das illegal. Aber das soll hier wohl nicht relevant sein, oder?
Und klar doch wird im Melderegister auch der Grundstückseigentümer eines jeden Miet-Wohnobjekts erfasst.
Willst ein wenig provozieren und trollig sein, oder?
Zuletzt geändert von Raskolnikof am Fr 11. Jan 2019, 19:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Teeernte »

Der Neandertaler hat geschrieben:(11 Jan 2019, 19:09)

Hallo Teeernte.Nun bist Du wieder ganz der Alte. Nein, die planen natürlich nicht nach Meldeamt - die machen Schnick-Schnack-Schnuck.
  • ... oder sie würfeln es aus.
Natürlich nach Meldedaten - wonach denn sonst? Deine Antwort schreit förmlich vor Polemik!
Da Du außer diesen Bemerkungen keine guten Argumente vorzubringen hast, lohnt eine Erwiderung dazu nicht.
Nun die Ergebnisse liegen mir leider vor....und ich muss blechen.

Abwasser.....Anlage ist DOPPELT so gross wie der BEDARF. - GEPLANT und errichtet. Das macht das Abwasser RICHTIG teuer. Nun ob hier 5000 oder 6000 Leute wohnen ist auch ohne AMT leicht ermittelbar.

Schule - .....neeee die planen nicht nach Kindern.....sondern nach ANMELDUNGEN - weil die HERREN und DAMEN Eltern die Kinder nach Gusto in der Gegend umherkarren.

Die Herren Abfallamt machen TESTS - wieviel Gewicht so eine Tonne im Durchschnitt hat - und machen eine Ausschreibung nach GESAMTGEWICHT - Abfall - Sorte - Fläche.
Die Tonnen werden dann mit Barcodeaufkleber (Papier) versehen - für JEDEN der eine Tonne zahlt direkt zugestellt.

Die Firmen - die ALLE nicht im MELDEAMT gemeldet sind gehen so wieso EXTRA. Ebenso wie die GEWERBETREIBENDEN.

Es gibt auch arme Gewerbetreibende - die in ihrer Gewerbeliegenschaft wohnen - ungemeldet... - haben halt etwas lang gearbeitet.

Das Meldeamt weiss auch nicht wer einen Stromzähler hat....oder 2 ...den geht der Wasseranschluss periphär am AAAA vorbei.... und nur das Abfallamt darf erfassen ob die Liegenschaft Ortslage B Roem II Bl4 / 5 ein Abwasseranschluss hat, der Abfluss hängt am HAUS - nicht am Bewohner.....und somit am EIGENTÜMER. Der Eigentümer kann ausserhalb des MELDEAMTSBEREICHES wohnen.

Das Umweltamt erfässt ob die Bude einen Öltank hat... das Bauamt hat die Grundrisse... NICHT das MELDEAMT.

Auch nur die EIGENTÜMER des Hauses (nach EINTRAG beim GRUNDBUCHAMT) bekommen den Preis für den neuen Fussweg//Strasse - ...

Meldeamt ? - NICHT mal die Zuwendungen vom Bund gehen nach MELDEAMT. ...da hatten grade die grossen Städte gegen geklagt... und mussten Geld zurückzahlen.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Teeernte »

Raskolnikof hat geschrieben:(11 Jan 2019, 19:36)

Bei den Meldeämtern werden alle Bewohner eines Mehrfamilienhauses erfasst, selbst wenn es ein Wohnsilo mit 80 Parteien ist. Und wenn ein Mieter ein Zimmer untervermietet wird auch der Untermieter im Melderegister erfasst. Geschieht dies nicht wohnt der Untermieter da schwarz. Dass ist in Berlin so und auch in Buxtehude. Wenn nicht dann ist das illegal. Aber das soll hier wohl nicht relevant sein, oder?
Und klar doch wird im Melderegister auch der Grundstückseigentümer eines jeden Miet-Wohnobjekts erfasst.
Willst ein wenig provozieren und trollig sein, oder?
Die EIGENTÜMER des Gründstücks dürfen NUR die Grundbuchämter verwalten !

...der Vermieter MUSS nicht Eigentümer des Grundstücks sein... auch DER wird zwar mittels Mietvertrag erfasst - aber nicht in Dateien abfragbar (Datensammlung) erfasst.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Raskolnikof »

@ Teeernte:
Für Halbwissen kann keiner was. Es kann auch nicht jeder alles wissen. Ich auch nicht. Bloß sollte man sich dann nicht in die Öffentlichkeit stellen und so tun als sei man Dr. Allwissend. Das du nicht aus der (Kommunal)Verwaltung kommst merkt jeder der sich dort im ersten Ausbildungsjahr befindet und hier mitliest.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Teeernte »

Raskolnikof hat geschrieben:(11 Jan 2019, 19:49)

@ Teeernte:
Für Halbwissen kann keiner was. Es kann auch nicht jeder alles wissen. Ich auch nicht. Bloß sollte man sich dann nicht in die Öffentlichkeit stellen und so tun als sei man Dr. Allwissend. Das du nicht aus der (Kommunal)Verwaltung kommst merkt jeder der sich dort im ersten Ausbildungsjahr befindet und hier mitliest.
Es reicht ....wenn man die Amtsleterin fragen kan... was sie hat...und darf. Darauf einen MELDEKORN!!

Sag doch einfach - was Dein Amt alles erfasst (.....ohne staatlichen Auftrag.... ) und in Datenbanken vorhält. :D
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Raskolnikof »

Alles, was erforderlich ist, um den Aufgaben einer kommunalen Behörde aufgabengemäss nachkommen zu können und gesetzeskonform ist.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von TheManFromDownUnder »

Bei uns kannst du entscheiden ob deine Nummmer "listed" ist, also im Telefon Buch oder "not listed" . Desweiteren kannst du deine Nummer fuer junk calls sperren lassen, das gilt auch fuer Anrufe von politischen Parteien.


Wir haben lediglich die land line weil sie quasi als kostenlos mit der Internetverbindung via NBN kommt. Komischwerweise ist das billiger als nur Internet ohne Telefon. Wir brauchen an sich keine Festverbindung. Unsere mobile planes fuer beide mobile phones beinhalten $ 750 calls im Monet + unlimited SMS, 30 GB Data usw. Ausserdem unlimited data ueber NBN Internet Festverbindung.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Teernte.
Vormals hast Du alle Daten aufgezählt, die jemals vom Staat, bzw.: von dessen Ämtern gespeichert werden - die Auswahl ist teilweise richtig! Dies läßt den Schluß zu, als wenn an alle diese Daten jeder ... jedes Amt so einfach herankäme ... daß jeder auf alle Daten immer Zugriff hätte. In einem Deiner Beiträge schreibst Du selber:
  • "Die anderen Ämter haben keinen Zugriff auf die Meldeämterdaten"
    und nun das:
    • "Die EIGENTÜMER des Gründstücks dürfen NUR die Grundbuchämter verwalten !"
Intelligenz erlaubt Veränderung!
  • ... und insofern beurteile ich auch Deinen Sinneswandel.
    • .. oder ist es Widersprüchlichkeit?
Das, was Du weiter schreibst und beschreibst, mag eine Tatsache sein ... kann auch sehr frustrierend für Dich sein, kann aber wohl schwerlich als Argument für ein Infragestellung der Datenspeicherung zugelassen werden. Deine Aussagen zeugen aber nicht unbedingt von sehr viel Seriösität - sie entbehren im Gegenteil einer gewißen Logik. Sie weisen eine gewiße Unwissenheit auf.
Teeernte hat geschrieben:Nun ob hier 5000 oder 6000 Leute wohnen ist auch ohne AMT leicht ermittelbar.
Schön, aber wie denn - ohne Datenaufnahme? Soll das AMT seine Mitarbeiter in alle Wohnblocks schicken, um zu überprüfen, wieviel Leute dort leben?
Nebenbei:
  • Bist Du Dir sicher, daß auch immer alle Wohnungen richtig beschildert sind?
    • ... vielleicht ist ja jemand ausgezogen - hat aber vergeßen, das Schild zu entfernen?!?
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Raskolnikof »

Außer den Mitarbeitern der Meldeämter haben Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzamt und das Bundesamt für Statistik Zugriff auf das Melderegister im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft (Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum, Meldeanschrift). Darüber hinaus wird bestimmten Mitarbeitern anderer Ämter der Kommunalverwaltung (Stadt, Landkreis, Gemeinde) der Onlinezugung zum Melderegister gewährt, wenn dies für eine ordnungsgemäße und effiziente Aufgabenerledigung sinnvoll ist (z.B. einzelne Mitarbeiter im Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Liegenschaftsamt...)
In größeren Städten besteht häufig so etwas wie ein "Servicebüro" oder "Bürgerbüro" für die Bürger, wo Bürgeranliegen geklärt bzw. bearbeitet werden. Ohne sich nun durch einzelne Ämter quälen zu müssen hat da der Bürger eine einzige Anlaufstelle, wo er sich beispielsweise nach Zuzug im Ort anmelden kann, Müllmarken oder eine Sonderparkberechtigung für Behindertenparkplätze beantragt oder eben auch eine einfache Melderegisterauskunft. Auch der dortige Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin hat also Zugriff auf die Meldedatei. Die einzelnen Ämter haben da dann überhaupt keinen Publikumsverkehr mehr. So kann da viel effizienter gearbeitet werden.

Zudem sei angemerkt, dass es in vielen Kommunalbehörden die strikte Trennung der einzelnen Ämter gar nicht mehr gibt und deren Mitarbeiter mit den unterschiedlichsten Aufgaben in einem (Großraum)Büro betraut sind. "Das" Einwohnermeldeamt gibt es da nicht mehr. Wer da eben vielleicht noch eine Müllmarke ausgab erteilt daraufhin evt. eine Melderegisterauskunft.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Raskolnikof »

Was das Telefon betrifft: Mir liegt schon daran, für Menschen, die mich anrufen wollen aber meine Telefonnumer nicht kennen oder zur Hand haben telefonisch erreichbar zu sein. Von daher habe ich mich in öffentlichen Telefonverzeichnissen nicht löschen lassen.
Allerdings habe ich den hemmungslosen Werbefuzzis und angeblichen Meinungsforschungsinstituten die Erreichbarkeit meiner Wenigkeit erschwert: Wohl jeder DSL-Router wie z.B. die Fritzbox bietet die Möglichkeit, bestimmte Telefonnummern zu sperren. In dieser Sperrliste befinden sich mittlerweile rund 20 Telefonnummern. Damit bin ich schon mal einige notorische Dauerstörer los geworden. Dann bin ich dazu übergegangen zu schauen, von wo die meisten dieser Telefongangster anrufen und sperrte dann ganze Vowahlbereiche, in dem ich beispielsweise alle Telefonnummern für eingehende Anrufe sperrte die mit der Vorwahl 0221 für Köln, 0941 für Regensburg und 069 für Frankfurt sperrte. Da scheint ein großer Teil der Telefonmafia zu sitzen. Also weg damit! Die drei Städte (und noch andere) sind für mich seitdem ausradiert.
Allerdings funktioniert das nur bei Anrufern, die ihre Telefonnummer nicht unterdrückt haben. Dies kommt allerdings relativ selten vor. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Teeernte »

Der Neandertaler hat geschrieben:(12 Jan 2019, 11:19)

Hallo Teernte.
Vormals hast Du alle Daten aufgezählt..
Ja - das kann fehlverstanden werden.

Die Datenbeziehung Hauseigentum >> Bürger X ist ein anderer Datensatz - als Wohnort Bürger X.

Eine "Schätzung" der Einwohnerdaten ist schnell gemacht.. es gibt "Anzeiger" - sehr genaue Daten hat zB . Bertelsmann - die haben Werbemittelzusteller, (Briefzusteller) Zeitungszusteller, Mahndienste, Auskunfteien .... (alles aus einer Hand mit GEGENKONTROLLE)
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Teeernte »

Raskolnikof hat geschrieben:(12 Jan 2019, 12:16)

Was das Telefon betrifft: Mir liegt schon daran, für Menschen, die mich anrufen wollen aber meine Telefonnumer nicht kennen oder zur Hand haben telefonisch erreichbar zu sein. Von daher habe ich mich in öffentlichen Telefonverzeichnissen nicht löschen lassen.
Allerdings habe ich den hemmungslosen Werbefuzzis und angeblichen Meinungsforschungsinstituten die Erreichbarkeit meiner Wenigkeit erschwert: Wohl jeder DSL-Router wie z.B. die Fritzbox bietet die Möglichkeit, bestimmte Telefonnummern zu sperren. In dieser Sperrliste befinden sich mittlerweile rund 20 Telefonnummern. Damit bin ich schon mal einige notorische Dauerstörer los geworden. Dann bin ich dazu übergegangen zu schauen, von wo die meisten dieser Telefongangster anrufen und sperrte dann ganze Vowahlbereiche, in dem ich beispielsweise alle Telefonnummern für eingehende Anrufe sperrte die mit der Vorwahl 0221 für Köln, 0941 für Regensburg und 069 für Frankfurt sperrte. Da scheint ein großer Teil der Telefonmafia zu sitzen. Also weg damit! Die drei Städte (und noch andere) sind für mich seitdem ausradiert.
Allerdings funktioniert das nur bei Anrufern, die ihre Telefonnummer nicht unterdrückt haben. Dies kommt allerdings relativ selten vor. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.
Telefonnummer ? Dafür gibts die Auskunft.

Der Telefonbuchverlag lebt (fast NUR) von den ANZEIGEN. ....und die VERLAGE müssen die Telefonnummern Name NUMMER von der Telekom KAUFEN.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ ... -1.2720245

Das ist - wie eine KOSTENFREIE ZEITUNG . Prima Brennmaterial - in DIGITALEN Zeiten.
Jährlich erscheinen bundesweit 155 Ausgaben von Das Telefonbuch. In einer Gesamtauflage von rund 28 Millionen Exemplaren sind die Daten von rund 30 Millionen Teilnehmern zu finden.

Der Verlag Heinz Heise gibt unter der Dachmarke Heise RegioConcept derzeit gemeinsam mit der Deutschen Tele Medien GmbH elf Ausgaben von Das Telefonbuch heraus. Die erste Ausgabe im Verlag erschien 1982. Seit Juni 2015 treten die Heise-Verzeichnisverlage unter der einheitlichen Absendermarke Heise RegioConcept auf.

Weitere fünf Telefonbücher erscheinen bei Dumrath & Fassnacht, ebenfalls gemeinsam mit der Deutschen Tele Medien GmbH.
Zuletzt geändert von Teeernte am Sa 12. Jan 2019, 12:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Teeernte »

Raskolnikof hat geschrieben:(12 Jan 2019, 12:00)

Außer den Mitarbeitern der Meldeämter haben Staatsanwaltschaft, Polizei, Finanzamt und das Bundesamt für Statistik Zugriff auf das Melderegister im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft (Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum, Meldeanschrift). Darüber hinaus wird bestimmten Mitarbeitern anderer Ämter der Kommunalverwaltung (Stadt, Landkreis, Gemeinde) der Onlinezugung zum Melderegister gewährt, wenn dies für eine ordnungsgemäße und effiziente Aufgabenerledigung sinnvoll ist (z.B. einzelne Mitarbeiter im Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Liegenschaftsamt...)
In größeren Städten besteht häufig so etwas wie ein "Servicebüro" oder "Bürgerbüro" für die Bürger, wo Bürgeranliegen geklärt bzw. bearbeitet werden. Ohne sich nun durch einzelne Ämter quälen zu müssen hat da der Bürger eine einzige Anlaufstelle, wo er sich beispielsweise nach Zuzug im Ort anmelden kann, Müllmarken oder eine Sonderparkberechtigung für Behindertenparkplätze beantragt oder eben auch eine einfache Melderegisterauskunft. Auch der dortige Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin hat also Zugriff auf die Meldedatei. Die einzelnen Ämter haben da dann überhaupt keinen Publikumsverkehr mehr. So kann da viel effizienter gearbeitet werden.

Zudem sei angemerkt, dass es in vielen Kommunalbehörden die strikte Trennung der einzelnen Ämter gar nicht mehr gibt und deren Mitarbeiter mit den unterschiedlichsten Aufgaben in einem (Großraum)Büro betraut sind. "Das" Einwohnermeldeamt gibt es da nicht mehr. Wer da eben vielleicht noch eine Müllmarke ausgab erteilt daraufhin evt. eine Melderegisterauskunft.
Ja das klappt bei 80% der guuuten ordentlichen ...Bevölkerung. Den anderen, ....die von den Ämtern nachgefragt werden...sind mit "fehlerhaften Daten" (nicht erreichbar) erfasst.

Siehe auch Bundesfinanzasgleich der nach NASE verteilt wird.

Das AMT ist über ... War mal GUUUUT - zu Wehrdienstzeiten. Nun nur noch DOPPELERFASSUNG.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Raskolnikof »

Teeernte hat geschrieben:(12 Jan 2019, 12:45)

Telefonnummer ? Dafür gibts die Auskunft.

Der Telefonbuchverlag lebt (fast NUR) von den ANZEIGEN. ....und die VERLAGE müssen die Telefonnummern Name NUMMER von der Telekom KAUFEN.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ ... -1.2720245

Das ist - wie eine KOSTENFREIE ZEITUNG . Prima Brennmaterial - in DIGITALEN Zeiten.
Ja das ist so. Allerdings gibt geben auch die Telekom und andere (Online)Telefonbuchverlage nur Rufnummern heraus, deren Anschlußinhaber keine Auskunftssperre erteilt haben. Will mich nun so ein Callcenter beispielsweise aus Köln nach Recherche in Telefonverzeichnissen anrufen geht der Ruf ins Leere, da Kölner Rufnummern bei mir gesperrt sind.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Raskolnikof »

Teeernte hat geschrieben:(12 Jan 2019, 12:52)

Ja das klappt bei 80% der guuuten ordentlichen ...Bevölkerung. Den anderen, ....die von den Ämtern nachgefragt werden...sind mit "fehlerhaften Daten" (nicht erreichbar) erfasst. (...) Das AMT ist über ... War mal GUUUUT - zu Wehrdienstzeiten. Nun nur noch DOPPELERFASSUNG
Nein, die Kommunen und Ämter werden durch immer bessere Vernetzung in vielen Bereichen immer besser. Sicher gibt es immer noch Betrügereien, z.B. im Bereich von Sozialleistungen. Die Städte und Gemeinden sind aber dabei, die Schlupflöcher der Sozialschmarotzer zu stopfen (z.B. Fingerabdruckscanner bei Flüchtlingen). Natürlich wird das nicht zu hundert Prozent gelingen. Wo geht das schon?

Aber wir kommen ab vom Thema. Es geht doch hier um grundsätzliche Fragen zur Daseinsberechtigung von Telefonbüchern. Meine Antwort dazu: Ein Telefonbuch in gedruckter Form benötige ich nicht. Mir reicht es, wenn ich im Bedarfsfall eine Rufnummer online in Erfahrung bringen kann. Was mich in dem Zusammenhang aber ärgert ist die Tatsache, dass die amtlichen Telefonbücher jedes Jahr in Unmengen gedruckt und zur Mitnahme in Supermärkten oder Kiosken zum kostenlosen Mitnehmen ausliegen. Da nehmen viele Bürger den dicken Wälzer dann mit wo der dann nicht selten zuhause im Papierkorb landet. In unserer Gemeinde wird das Telefonbuch seit einigen Jahren sogar kostenlos an alle Haushaltungen verteilt. Welch eine Verschwendung! Und der Bürger bezahlts. Warum wird das amtliche Telefonbuch nicht bedarfsgerecht gedruckt und dann im Zeitschriftenhandel gegen Entgeld vermarktet?
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Der Neandertaler
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Raskolnikof.
Raskolnikof hat geschrieben:Es geht doch hier um grundsätzliche Fragen zur Daseinsberechtigung von Telefonbüchern. Meine Antwort dazu: Ein Telefonbuch in gedruckter Form benötige ich nicht. Mir reicht es, wenn ich im Bedarfsfall eine Rufnummer online in Erfahrung bringen kann. Was mich in dem Zusammenhang aber ärgert ist die Tatsache, dass die amtlichen Telefonbücher jedes Jahr in Unmengen gedruckt und zur Mitnahme in Supermärkten oder Kiosken zum kostenlosen Mitnehmen ausliegen. Da nehmen viele Bürger den dicken Wälzer dann mit wo der dann nicht selten zuhause im Papierkorb landet.
"DeTeMedien" ist ein wirtschaftliches Unternehmen, insofern, denke ich, würde das Unternehmen wohl nichts tun, was dessen Gewinn großartig schmälern würde. Und, diese mag Dir nun unnsinnig erscheinen, aber ob der Verlag nun z.B. 1000 oder ca. 1100 oder 2000 Bücher druckt, ... dazu läßt er nur die Druckmaschine lediglich etwas länger laufen - die Kosten liegen im überschaubaren Bereich. Bevor nachher doch zu wenig Bücher da sind, ...

Was das "Telefonbuch in gedruckter Form" angeht, welches viele Bürger mitnehmen oder benutzen - wo Dir "im Bedarfsfall ... online" reicht:
  • es soll immer noch Leute geben, die entweder keinen Internetanschluß haben, oder damit nicht umgehen können, etc., ... dies ist ebenso mit dem öffentlichem Telephon - braucht fast niemand mehr.
    • ... außer eben die, die kein Handy haben (wollen).
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Raskolnikof »

Hallo Neandertaler,
ich gebe dir da ja voll recht. ich will das telefonbuch ja auch nicht abgeschafft wissen. Es wäre nur eben meiner Meinung nach besser, wenn dieses bedarfsgerecht gedruckt und nicht ungefragt an jeden Haushalt verteilt wird.
es soll immer noch Leute geben, die entweder keinen Internetanschluß haben, oder damit nicht umgehen können, etc., ... dies ist ebenso mit dem öffentlichem Telephon - braucht fast niemand mehr.

... außer eben die, die kein Handy haben (wollen).
Nun ja, wer einen Internetanschluss hat hat automatisch auch einen Telefonanschluß. Telefonieren gibts heute gratis dazu.
Allerdings ist heute immer noch ein reiner Festnetz-Telefonanschluss bei der Telekom ohne Surfmöglichkeit zu haben.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Raskolnikof.
Raskolnikof hat geschrieben:Es wäre nur eben meiner Meinung nach besser, wenn dieses bedarfsgerecht gedruckt und nicht ungefragt an jeden Haushalt verteilt wird.
Ich denke, dieses "Bedarfsgerechte" zu ermitteln, wäre vielleicht doch etwas zu aufwendig?!? Es würde zumindest voraussetzen, daß nicht nur die Telekom ihren Bedarf anmeldet, sondern vielleicht auch andere Telephonanbieter. Und einen Telephonanschluß bedeutet ja nicht zwangsweise auch, daß ich nicht dochmal in die Verlegenheit kommen, eine Nummer zu suchen? Vielleicht suche ich aber auch keine Nummer, sondern möchte meinen Freund selber besuchen - weiß zwar den Namen, habe aber die Anschrift vergessen.

Es gibt bestimmt viele gute Gründe, Telephonbücher abzuschaffen, bzw. einzuschränken, aber ebenso gute Gründe, es nicht zu tun. Ich persönlich nutze ja auch kein, oder nur ganz selten das gedruckte Telephonbuch.

À propos:
  • Es soll ja auch noch Funklöcher, respektive: schwarze Flecken auf der Telephonangebotskarte geben - nicht alle sind DeTe Medien bekannt.
    • ... meist ja noch nicht mal den Telephonanbieter selber.
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Re: Warum gibt es noch Telefonbücher?

Beitrag von imp »

Raskolnikof hat geschrieben:(12 Jan 2019, 15:18)

Hallo Neandertaler,
ich gebe dir da ja voll recht. ich will das telefonbuch ja auch nicht abgeschafft wissen. Es wäre nur eben meiner Meinung nach besser, wenn dieses bedarfsgerecht gedruckt und nicht ungefragt an jeden Haushalt verteilt wird.
Ich habe seit etwa 2003 Telefonbücher nur noch, weil ich sie mir an zentralen Abholpunkten zu bestimmten Zeiten im Jahr geholt habe - genau wie die Gelben Seiten, die ich aber nicht mehr habe.
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