John Galt hat geschrieben:(12 May 2019, 07:23)
Kinderschänder bekommen eine höhere Strafe als Leute die aus Langeweile Kinder töten.
Rein rechnerisch hat die Frau eine um 6 Monate längere Freiheitsstrafe erhalten. Zum Thema Langeweile wüprde ich dir die Lektüre deiner eigenen Links empfehlen.
Davon rückte Staatsanwalt Harald Lustig im Laufe des Prozesses ab: Das Mordmerkmal der niederen Beweggründe sei erfüllt, die Frau habe das Kind aus Verlustängsten erwürgt. Sie habe befürchtet, die Besuche könnten bald enden. "Für mich heißt das, dass man sich selbst wichtiger nimmt als das Leben eines anderen Menschen, eines kleinen Jungen", sagte Lustig in seinem Plädoyer. Die Tat sei selbstherrlich und selbstsüchtig gewesen, so der Staatsanwalt.
nichts von Langeweile
Dass das Urteil jetzt doch Totschlag lautet, begründet der Vorsitzende der Kammer mit einem Bündel an Gründen: Die Angeklagte sei überlastet und aufgewühlt gewesen. Außerdem sei die Tat durch eine depressive Störung der Frau geprägt gewesen. Es sei nicht auszuschließen, dass die Angeklagte zur Tatzeit in ihrer Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen sei.
auch nichts von Langeweile
Damit hatte auch die Verteidigung argumentiert. Sie sah die Tat unter anderem deshalb lediglich als fahrlässige Tötung.
natürlich nichts von Langeweile
Die Tat ist schlimm genug, da braucht man deine billige Polemik nicht oben drauf.
Innenstadtraser bekommen lebenslänglich, Idioten die auf Autobahnen andere Leute totrasen, dürfen frei rumlaufen.
Andere werden wegen Mordes verurteilt
Mehrfache Gewalttäter und Messerstecher dürfen frei rumlaufen.
Andere werden wegen Mordes verurteilt.
INhaltlich bist du nicht in der Lage etwas zu bemängeln. Du reduzierst dich auf plakatives Stückwerk.
Das gibt es zu bemängeln.
Mängel erkenne ich lediglich durch die fehlenden Inhalten deiner Beiträge.