Kritikaster hat geschrieben:(10 Nov 2018, 11:50)
Ich wollte Dir klar machen, dass Dein Hinweis auf das Vorhandensein eines "VW-Freundes" im BVerfG an Irrelevanz kaum zu übertreffen ist.
Ja, sicher, ganz bestimmt, voll irrelevant

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Kritikaster hat geschrieben:(10 Nov 2018, 11:50)
Ich wollte Dir klar machen, dass Dein Hinweis auf das Vorhandensein eines "VW-Freundes" im BVerfG an Irrelevanz kaum zu übertreffen ist.
JJazzGold hat geschrieben:(10 Nov 2018, 12:02)
Ohne lang abschweifen zu wollen, ich finde es immer wieder erstaunlich, wie oft sich fachfremde Menschen anmaßen erforderliche Qualifikationen beurteilen zu wollen.
Tom Bombadil hat geschrieben:Schön, damit hat VW einen Freund im BVerfG, kann ja nie schaden,
Kritikaster hat geschrieben:Es steht übrigens, wie stets und allen bekannt, weder zu erwarten, dass Harbarth alleinige Entscheidungen treffen noch dass eine Beschäftigung mit VW den Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden wird.
Tom Bombadil hat geschrieben:Hat das jemand behauptet?
Kritikaster hat geschrieben:(10 Nov 2018, 12:31)
Inwiefern sollte also angesichts der von Dir bestätigten Tatsache, dass Harbarth weder vorrangig mit VW beschäftigt noch alleiniger Entscheider sein wird, Dein Hinweis auf eine "VW-Freundschaft" für seine Tätigkeit relevant sein?
Julian hat geschrieben:(10 Nov 2018, 09:56)
von daher zeigt sich doch noch viel mehr, dass wir ein systematische Problem mit unserem Rechtsstaat haben.
Tom Bombadil hat geschrieben:Ich finde es aber sehr interessant, wie sehr die Einflußnahme von Unternehmen von manchen Bürgern schon akzeptiert wird, sogar wenn sie bis in die höchsten Ämter getragen wird, für mich ist so etwas nach wie vor absolut inakzeptabel.
Richter am BVerfG ist eines der höchsten und wichtigsten Ämter, die es in der Bundesrepublik zu besetzen gibt und da dürfte kein anderer als der am besten qualifiziert Kandidat ausgewählt werden. Für mich wäre das jemand, der sich sein Berufsleben lang mit Verfassungsrecht beschäftigt hat, sei es als Richter zB. an einem Verfassungsgericht eines Bundeslandes oder als Professor/Privatdozent an einer Universität.
Julian hat geschrieben:(10 Nov 2018, 10:22)
Als Jurist mit zweitem Staatsexamen hat auch Harbarth die grundsätzliche Befähigung zum Richteramt.
Skull hat geschrieben:(10 Nov 2018, 12:53)
Ach...jetzt plötzlich doch ?![]()
Warum hast Du sie ihm aber zunächst abgesprochen.![]()
mfg
JJazzGold hat geschrieben:(10 Nov 2018, 12:02)
Heute sind wir mal wieder völlig übereinstimmender Meinung, zumindest bei diesem Thema.![]()
Ohne lang abschweifen zu wollen,
ich finde es immer wieder erstaunlich, wie oft sich fachfremde Menschen anmaßen erforderliche Qualifikationen beurteilen zu wollen.
Und um den Kreis zum Thema wieder zu schließen, es zeugt meines Erachtens die Einigung
von CDU, SPD, Grünen und FDP davon, dass man von seiner Qualifikation nicht unüberprüft überzeugt ist.
Kritikaster hat geschrieben:(10 Nov 2018, 12:52)
Das ist, um Deine Worte zu benutzen, ja nun wirklich eine Binse. Wer ttäte das nicht?
Ja, meinst Du denn, dass sich die Vertreter der Parteien, die sich für diesen Kandidaten ausgesprochen haben, von Grün über CDU und SPD bis FDP, nicht mit der Frage der Qualifikation befasst haben?
Wie ich früher schrieb, halte ich mich selbst für so wenig geeignet wie die meisten, die sich hierzu auslassen, eine fachlich hinreichende Bewertung vorzunehmen. Ist das in Deinem Fall anders?
Tom Bombadil hat geschrieben:(10 Nov 2018, 13:00)
Bist du ein Universalgenie, ein Experte auf allen Gebieten, zu denen zu deine Meinung äußerst?
Kritikaster hat geschrieben:Wie ich früher schrieb, halte ich mich selbst für so wenig geeignet wie die meisten, die sich hierzu auslassen, eine fachlich hinreichende Bewertung vorzunehmen.
Tom Bombadil hat geschrieben:(10 Nov 2018, 12:15)
Aber die Politiker haben alle die erforderliche Qualifikation? Zu allen Themen, zu denen sie sich äußern und die sei mitbestimmen? Außerdem sollten wir dann das Forum schließen, den allermeisten User fehlt zu den allermeisten Themen die erforderliche Expertise.
Julian hat geschrieben:(10 Nov 2018, 11:13)
Wieso wollen Sie nicht verstehen, dass ich Erfahrungen als Richter oder einschlägige akademische Erfahrungen als Staatsrechtslehrer akzeptieren würde?
Kirchhof war Mitglied des Verfassungsgerichtshofes Baden-Württemberg, also des Landesverfassungsgerichtes. Denken Sie, er hat dort Kaffee gekocht oder als Richter gedient? Zudem hat er zusätzlich einschlägige akademische Erfahrung.
Von 2004 - 2018 ehrenamtlicher Lehrbeauftragter an derJuristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Seit 08. März 2018 Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Honorarprofessor nebenamtlicher, unentgeltlich lehrender Hochschulprofessor, der sich vor der Berufung bereits in seinem eigentlichen Beruf profiliert hat (Amtsbezeichnung). Abkürzung: Hon.-Prof.
Honorarprofessoren sind nebenberufliche Hochschullehrer. Sie müssen mehrere Jahre lang als selbstständige Dozenten oder Lehrbeauftragte ihre pädagogische Eignung nachgewiesen haben. Außerdem müssen sie besondere wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen erbracht haben. Die Qualifikation der zu bestellenden Persönlichkeit ist in einigen Bundesländern, zum Beispiel in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen, durch Gutachten externer Wissenschaftler zu belegen.[1] Honorarprofessoren führen die Amtsbezeichnung Professor (Prof.) ohne weiteren Zusatz. Sie halten Lehrveranstaltungen ab, können Prüfungen abnehmen und Doktoranden betreuen (Details regeln die jeweiligen Prüfungsordnungen der Hochschulen), sind hauptberuflich aber weiterhin außerhalb der Hochschule tätig. Durch die Bestellung von Honorarprofessoren sollen Personen mit Bezug zur Praxis für die universitäre Lehre gewonnen und dauerhaft eng an die Hochschule gebunden werden.
1991-1996 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg
1996 Erstes juristisches Staatsexamen
1996-1997 Anfertigung Doktorarbeit; Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG); Auszeichnung der Doktorarbeit mit Universitätspreis
1997-1999 Juristisches Referendariat in Berlin
1999 Zweites juristisches Staatsexamen
1999-2000 Studium an der Yale Law School, New Haven, Connecticut/USA. Stipendiat des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
2000 Abschluss des Studiums an der Yale Law School als Master of Laws (LL.M.)
JJazzGold hat geschrieben:(10 Nov 2018, 13:19)
Was mich als beobachtender Wähler dazu bringt, entweder zu konstatieren, der macht einen guten Job, den wähle ich wieder, oder vorherigen verbalen Aussagen Glauben oder Misstrauen entgegen zu bringen.
Ergo bleibt mir gar nichts Anderes übrig, als darauf zu vertrauen, dass die anteilig von mir gewählten Parteien und ihre Vertreter in der Lage sind zu beurteilen, ob und wodurch der Herr Harbath als Vizepräsident und späterer Präsident des Verfassungsgerichts für dieses Amt qualifiziert ist.
Ich muss weder alles kommentieren, noch fühle ich mich genötigt generell alles zu kritisieren.
Selbstverständlich bleibt es nichts desto trotz jedem User selbst überlassen, ob er sich in die Peinlichkeit begibt, hier mangelnde Fachkenntnis zu offenbaren, durch Ideologie oder nur bloße Kritik an Äusserlichkeiten zu ersetzen. In dieser Hinsicht bin ich völlig liberal.
Für mich kann ich entscheiden, dass mir die Kriterien zur Qualifikationsbeurteilung des Herrn Harbath nicht vorliegen und mir daher nichts anderes übrig bleibt, als Vertrauen in meine gewählten Vertreter zu haben und ihn zu einem späteren Zeitpunkt an seiner ausgeübten Tätigkeit zu beurteilen.
McKnee hat geschrieben:(10 Nov 2018, 13:40)
Warum wollen sie nicht verstehen, dass sie hier Fakten vorgeben und dann die Augen vor der Realität verschließen.
Sie sind darüber hinaus ganz offensichtlich nicht über den Unterschied zwischen einem berufenem Richter und einem Mitarbeiter im Bilde.
"Stimmt" akademische Erfahrung hat Harbarth nicht
http://www.stephan-harbarth.de/index.php/person
so der Duden
Darüber hinaus habe ich dann noch, das ihnen bestens bekannte, Wikipedia bemüht
Soviel zur Lehrerfahrung und wissenschaftlichen Qualifikation.
Zur akademischen Erfahrung, wie sie es bezeichen, des Herrn Harbarth
http://www.stephan-harbarth.de/index.php/person
Julian hat geschrieben:(10 Nov 2018, 14:04)
Ein Honorarprofessor ist etwas anderes als ein berufener Universitätsprofessor, auch wenn Ihnen das nicht einleuchten mag. Die akademische Welt wird von allen möglichen Dozenten und Lehrbeauftragten bevölkert, gerade in den Rechtswissenschaften fällt ja sehr viel Lehre an, auf die die eigentlichen Professoren keine Lust haben. Manche der Lehrbeauftragten bekommen als Schmuck eben den Titel eines Honorarprofessors. Bei Politikern hofft man da sicherlich auch auf eine Gegenleistung.
Im übrigen habe ich bereits erwähnt, dass der Mann an der Universität ja nicht Staatsrecht, sondern Wirtschaftsrecht unterrichtet hat - eben das, was er in seiner Kanzlei auch gemacht hat. Was ihn da für Verfassungsrecht qualifizieren soll, erschließt sich mir nicht.
Normalerweise würde niemand auf die Idee kommen, ihn in die engere Wahl für solch ein Amt zu ziehen. Seine Qualifikation besteht darin, dass er ein CDU-Parteibuch hat und die Grünen durch seine einschmeichelnde Rede zum Migrationspakt überzeugt hat.
Tom Bombadil hat geschrieben:(10 Nov 2018, 13:57)
Welche Expertise hast du denn, um zu beurteilen, ob ein Politiker oder ein Amtsträger einen guten oder einen schlechten Job gemacht hat? Wie analysierst du das? Im übrigen habe ich nicht geschrieben, dass Harbarth mit Sicherheit einen schlechten Job machen würde, es kann durchaus sein, dass er ein guter Richter am BVerfG wird, er ist ja auch noch jung genug, um sich in Sachen Verfassungsrecht weiterzubilden.
Tut mir leid, mir fehlt dieses Gottvertrauen in unsere Politiker, ganz besonders in die, die ich nicht gewählt habe.
Auf welchen Fachgebieten siehst du dich denn als Experten an, der genügend Wissen mitbringt, um sich zu einem Thema äußern zu dürfen?
Es bleibt dir natürlich selber überlassen, dich durch mehr oder weniger subtile Beleidigungen aus der sachlichen Diskussion zu verabschieden, in der Hinsicht bin ich auch völlig liberal.
Du bist also Verfassungsrechtler? Oder woher kommt deine Qualifikation, die Arbeit des Herrn Harbarth in einigen Jahren beurteilen zu können? Welche bessere Qualifikation könnte ein Berufspolitiker und Wirtschaftsanwalt, der zudem von der Großindustrie mandatiert wurde, gegenüber einem eher unabhängigen Verfassungsrechtler aufweisen, wenn es darum geht, die Verfassung gegen die Begehrlichkeiten der Politik und Industrie zu schützen?
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