Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

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Dampflok94
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(19 Aug 2018, 18:33)
=> Wo soll denn der jemals in seinem Leben legal 30.000€ herbekommen? Diese Geldstrafe ist graueste Theorie und völlig weltfremd. Da sieht man das diese Richter offensichtlich von einem anderen Planeten kommen.
Hier glauben einige offensichtlich: Einmal Krimineller, immer Krimineller! Aber das liegt natürlich auch ein Stück weit an den Medien. Über einen Wiederholungstäter wird ggf. groß berichtet. (Schlagzeile: Warum kam der überhaupt wieder frei?) Über Menschen, die ihre Strafe verbüßen und dann nie wieder auffällig werden und später ganz normale Bürger werden berichtet keine Socke.

Und was wäre denn bitte deine Alternative? Auf die Zahlung zu verzichten? Oder was?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 11:26)

Hier glauben einige offensichtlich: Einmal Krimineller, immer Krimineller! Aber das liegt natürlich auch ein Stück weit an den Medien. Über einen Wiederholungstäter wird ggf. groß berichtet. (Schlagzeile: Warum kam der überhaupt wieder frei?) Über Menschen, die ihre Strafe verbüßen und dann nie wieder auffällig werden und später ganz normale Bürger werden berichtet keine Socke.
Du willst also jemand der 16-100 Straftaten begangen hat nochmals Bewährung geben weil dann der Zeitpunkt gekommen sein könnte dass er keine Straftaten mehr begeht? Wieso gibt es "Intesivstraftäter"? Warum wird zugelassen dass diese Täter weiter Menschen das Leben zerstören obwohl zu 100% sicher ist wie die Karriere weiter geht? Denkst du auch nur ein einzige der Intensifstravtäter hat eine positive Sozialprognose? Durfte erst vor Gericht aussagen gegen einen Algerier der es (sagte mir der Polizist im Wartebereich vor dem Gerichtssaal) auf 38 Straftaten gebracht hat.

Krimineller immer Krimineller? Vermutlich nicht, irgendwann geht das Testosteron runter. Dann wird es ruhiger oder es droht eine lebenslange Karriere in der organisierten Kriminalität. Und die wird nicht dadurch verhindert dass man auf Haftaufenthalte verzichtet. Sondern durch klare Regeln und drastische Konsequenzen und nicht "du darfst erst mal 150 Straftaten begehen bevor überhaupt irgendwas passiert".
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Billie Holiday »

Polibu hat geschrieben:(20 Aug 2018, 16:30)

Was gibt es denn dazu widersprechen? Ist doch alles korrekt.
Auch wenn die eine oder andere Regung menschlich ist, sind die Selbstjustiz-Fantasien von Boracay nicht in Ordnung und in keinster Weise korrekt. Es ist menschlich, aber wir leben in einem Rechtsstaat, wo eben nicht jeder Angehörige eines Opfers wild um sich ballern kann oder den Täter nach eigenem Ermessen strafen kann.
Man darf Urteile hinterfragen und kritisieren, aber man kann auch als Außenstehender bzw. Laie ein wenig den Richtern vertrauen, dass diese deutlich mehr Kenntnisse über die Fälle haben.
Ich tue mich sehr schwer mit Bewährung bei Verletzungen von Körper und Würde eines Menschen, das gebe ich zu. Aber ich verwahre mich dagegen, dass ich deshalb automatisch für Todesstrafe und solch einen Bullshit bin. Äußerungen wie die von dem user dienen dazu, dass jedem Kritiker von Bewährungsstrafen in typischer schwarz-weiß-Denke unterstellt wird, man wolle wieder die Todesstrafe einführen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Paperbackwriter »

ponaukel hat geschrieben:(19 Aug 2018, 10:48)

https://www.bild.de/regional/hannover/h ... .bild.html

auch skandal trächtig.
Definitiv ja. Allerdings bringt ein solcher Drogenrausch eine gewaltige Strafsenkung mit sich, respektive müssen die Anklagepunkte angepasst werden. In solchen Fällen sollte man immer externe Fachleute aussagen lassen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 11:26)

Hier glauben einige offensichtlich: Einmal Krimineller, immer Krimineller! Aber das liegt natürlich auch ein Stück weit an den Medien. Über einen Wiederholungstäter wird ggf. groß berichtet. (Schlagzeile: Warum kam der überhaupt wieder frei?) Über Menschen, die ihre Strafe verbüßen und dann nie wieder auffällig werden und später ganz normale Bürger werden berichtet keine Socke.
Er ist als Krimineller geboren und wird als Krimineller sterben. Wer zu so einer Tat fähig ist, bei dem ist Hopfen und Malz verloren.
=> Wie soll denn mal eine realistische Prognose aussehen wie der zu 30.000 € legal kommt?
Und was wäre denn bitte deine Alternative? Auf die Zahlung zu verzichten? Oder was?
Die Alternative ist langjähriger Knast, so das er vielleicht nicht mehr aus Überzeugung straffällig wird, sondern aus Angst vor den Folgen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

Boracay hat geschrieben:(20 Aug 2018, 14:45)

Du willst also jemand der 16-100 Straftaten begangen hat nochmals Bewährung geben ...
Nein, das will ich nicht. Und damit hätte sich der Rest deiner Suada erledigt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 18:09)

Er ist als Krimineller geboren und wird als Krimineller sterben. Wer zu so einer Tat fähig ist, bei dem ist Hopfen und Malz verloren.
=> Wie soll denn mal eine realistische Prognose aussehen wie der zu 30.000 € legal kommt?
Meine Glaskugel ist mal wieder milchig. Wie der Typ sich entwickelt, kann ich nicht sagen. Daß der die 30.000 Euronen irgendwann auf einen Schlag zurück zahlt, ist unwahrscheinlich. Daß er mal oberhalb des Pfändungsfreibetrages Geld verdient eher nicht.
Die Alternative ist langjähriger Knast, so das er vielleicht nicht mehr aus Überzeugung straffällig wird, sondern aus Angst vor den Folgen!
Das ist gar keine Alternative. Es geht hier doch wohl um Schadensersatz. Das hat nix mit einer eventuellen Freiheitsstrafe zu tun. Andere Baustelle. Die Alternative wäre gar keinen Schadensersatz festzulegen, weil er das ja vielleicht eh nie zahlt. Eine höhere Strafe ergibt sich daraus nicht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 20:44)

Meine Glaskugel ist mal wieder milchig. Wie der Typ sich entwickelt, kann ich nicht sagen. Daß der die 30.000 Euronen irgendwann auf einen Schlag zurück zahlt, ist unwahrscheinlich. Daß er mal oberhalb des Pfändungsfreibetrages Geld verdient eher nicht.
Selbst wenn dieser Idealfall eintritt, wird das Opfer niemals eine Chance haben jemals an 30.000€ zu kommen. Was für einen Job soll der denn jemals machen, dass es dazu kommt? Vor allem welches Motiv soll der Täter haben jemals mit ehrlicher Arbeit an Geld zu kommen, wenn er doch klipp und klar nun offiziell mitgeteilt bekommen hat, das seine Taten:
- Verführung Minderjähriger
- Verkaufen Minderjähriger als Prostituierte
- Erhebliche Gewalt und Körperverletzung gegen eine Minderjährige
=> Quasi keinerlei negative Auswirkungen hat?
Das ist gar keine Alternative. Es geht hier doch wohl um Schadensersatz. Das hat nix mit einer eventuellen Freiheitsstrafe zu tun. Andere Baustelle. Die Alternative wäre gar keinen Schadensersatz festzulegen, weil er das ja vielleicht eh nie zahlt. Eine höhere Strafe ergibt sich daraus nicht.
Wieso denn das nicht? Warum ist eine langjährige Haftstrafe kein Ersatz für eine virtuelle, nicht real existierende Geldstrafe?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 20:55)

Selbst wenn dieser Idealfall eintritt, wird das Opfer niemals eine Chance haben jemals an 30.000€ zu kommen. Was für einen Job soll der denn jemals machen, dass es dazu kommt? Vor allem welches Motiv soll der Täter haben jemals mit ehrlicher Arbeit an Geld zu kommen, wenn er doch klipp und klar nun offiziell mitgeteilt bekommen hat, das seine Taten:
- Verführung Minderjähriger
- Verkaufen Minderjähriger als Prostituierte
- Erhebliche Gewalt und Körperverletzung gegen eine Minderjährige
=> Quasi keinerlei negative Auswirkungen hat?


Wieso denn das nicht? Warum ist eine langjährige Haftstrafe kein Ersatz für eine virtuelle, nicht real existierende Geldstrafe?
Wenn dir jemand einen Schaden zufügt, dann hast Du einen Anspruch auf Schadeensersatz. Aber nicht auf eine Freiheitsstrafe. Die kann sich zwar auch aus der Tat ergeben, aber das ist wie gesagt eine völlig andere Baustelle. Und der Anspruch ist völlig unabängig davon, ob der das jemals zahlen kann oder nicht. Er besteht. Und hat mit Strafe nix zu tun.
Wenn jemand mutwillig dein Auto beschädigt, so bekommt er eine Strafe wg. Sachbeschädigung. Und er ist zweitens verpflichtet, die den Schaden an deinem Auto zu ersetzen. Kann er das nicht, kann man das nicht in eine Strafe umwandeln. Er schuldet dir schlicht Geld, bis die Schuld verjährt ist.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 21:24)

Wenn dir jemand einen Schaden zufügt, dann hast Du einen Anspruch auf Schadeensersatz. Aber nicht auf eine Freiheitsstrafe. Die kann sich zwar auch aus der Tat ergeben, aber das ist wie gesagt eine völlig andere Baustelle. Und der Anspruch ist völlig unabängig davon, ob der das jemals zahlen kann oder nicht. Er besteht. Und hat mit Strafe nix zu tun.
Wenn jemand mutwillig dein Auto beschädigt, so bekommt er eine Strafe wg. Sachbeschädigung. Und er ist zweitens verpflichtet, die den Schaden an deinem Auto zu ersetzen. Kann er das nicht, kann man das nicht in eine Strafe umwandeln. Er schuldet dir schlicht Geld, bis die Schuld verjährt ist.
Der Schaden um den es hier geht ist aber nicht in einer Werkstatt zu reparieren und mit Geld gleich zu setzen. Ok also nochmal:
- Verführung Minderjähriger
- Verkaufen Minderjähriger als Prostituierte
- Erhebliche Gewalt und Körperverletzung gegen eine Minderjährige
=> Welche Werkstatt repariert das?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 21:29)

Der Schaden um den es hier geht ist aber nicht in einer Werkstatt zu reparieren und mit Geld gleich zu setzen. Ok also nochmal:
- Verführung Minderjähriger
- Verkaufen Minderjähriger als Prostituierte
- Erhebliche Gewalt und Körperverletzung gegen eine Minderjährige
=> Welche Werkstatt repariert das?
Gar keine. Und trotzdem gibt es den Anspruch auf Schadensersatz. Und diesen Anspruch gibt es in unserem System nur in Geld. Andere Kulturen haben da anderes antwickelt. Da gibt es z. B. die Vendetta. Das mag manch einer toll finden, ich nicht.

Ich kann nachvollziehen, daß Du die ausgesprochene Strafe für zu milde hältst. Ich kann aus den Quellen nicht entnehmen, wie es dazu kam. Den Anspruch auf Schadensersatz hätte das Opfer aber auch dann, wenn man den Täter beliebig lange in den Knast schicken würde. Was natürlich die Wahrscheinlichkeit der Zahlung noch weiter reduzieren würde. Übrigens ein Grund, warum manchmal Richter zu einem Bewährungsurteil kommen. Wovon ich in diesem Fall nicht augehe.)
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 21:39)

Gar keine. Und trotzdem gibt es den Anspruch auf Schadensersatz. Und diesen Anspruch gibt es in unserem System nur in Geld. Andere Kulturen haben da anderes antwickelt. Da gibt es z. B. die Vendetta. Das mag manch einer toll finden, ich nicht.
Und wieso war Uli Hoeness fast 3 Jahre im Knast obwohl er den entstandenen Schaden sogar bezahlt hat (+Geldstrafe) und er niemanden verletzt oder sonstwie geschädigt hat?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Bielefeld09 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 22:01)

Und jetzt?
Todeststrafe??
Gerne. Würde sogar Geld bezahlen wenn ich sie selbst vollziehen dürfte.

Du scheinst es toll zu finden wenn man für Zwnagsprostitution, Vergewaltigung und brutale Gewalt an einem Kind eine Bewährungsstrafe bekommt. eil dir in deinem linksgrünen Hirn sonst nichts einfällt kommt dann "ihr pösen Rechten, ihr wollt ja die Todesstrafe". Offensichtlich scheint das ja die einzige Alternative zu einer Nicht-Strafe zu sein.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Dampflok94 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 21:39)Was natürlich die Wahrscheinlichkeit der Zahlung noch weiter reduzieren würde.
Die Wahrscheinlichkeit ist jetzt schon 0. Da wird nie auch nur ein Cent fließen. Dazu müsste das Mädchen aus den prekären Verhältnissen dem Geld hinterher laufen und der Araber irgendwann mal was arbeiten. Ich denke aber das kann man beides ausschließen.

Der Typ kassiert ein Leben lang Hartz 4, weil wir ja für ihn sorgen müssen. Da hat er keinerlei Kürzungen zu befürchten. Und seine Puffmutter-Mama bei der er das Kind missbraucht hat wird ihn weite bemuttern und ganz stolz auf ihn sein.

Ekelhaft dieser Rechtsstaat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

jack000 hat geschrieben:(20 Aug 2018, 21:44)

Und wieso war Uli Hoeness fast 3 Jahre im Knast obwohl er den entstandenen Schaden sogar bezahlt hat (+Geldstrafe) und er niemanden verletzt oder sonstwie geschädigt hat?
Weil er eine Straftat begangen hat. (Das Urteil gegen ihn hätte übrigens auch in diesen Strang gepaßt. ;) )
Und das er niemanden geschädigt hat, stimmt schlicht nicht. Er hat uns alle geschädigt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Boracay »

Dampflok94 hat geschrieben:(21 Aug 2018, 08:38)

Weil er eine Straftat begangen hat. (Das Urteil gegen ihn hätte übrigens auch in diesen Strang gepaßt. ;) )
Und das er niemanden geschädigt hat, stimmt schlicht nicht. Er hat uns alle geschädigt.
Absolut widerlich was die Linken für ein rechtsverständnis haben. Das Abschlachten von Kindern muss ganz ganz milde bestraft werden, aber Steuerhinterzieher bekommen drei Jahre haft. Ekelhaft, widerlich und pervers.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Raul71 »

Boracay hat geschrieben:(21 Aug 2018, 12:41)

Absolut widerlich was die Linken für ein rechtsverständnis haben. Das Abschlachten von Kindern muss ganz ganz milde bestraft werden, aber Steuerhinterzieher bekommen drei Jahre haft. Ekelhaft, widerlich und pervers.
Vorsicht, nicht jeder, der links denkt, ist sol.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Dampflok94 hat geschrieben:(21 Aug 2018, 08:38)

Weil er eine Straftat begangen hat. (Das Urteil gegen ihn hätte übrigens auch in diesen Strang gepaßt. ;) )
Und das er niemanden geschädigt hat, stimmt schlicht nicht. Er hat uns alle geschädigt.

So ähnlich wie die zehntausend starffälligen Migranten uns jeden tag Geld kosten.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Dampflok94 hat geschrieben:(21 Aug 2018, 08:38)

Weil er eine Straftat begangen hat.
Der Typ der die Minderjährige auf den Strich geschickt hat doch auch.
(Das Urteil gegen ihn hätte übrigens auch in diesen Strang gepaßt. ;) )
Hatte ich bereits gepostet ;)
Und das er niemanden geschädigt hat, stimmt schlicht nicht. Er hat uns alle geschädigt.
Ich meinte damit körperliche Schäden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Eiskalt »

Er prügelt, beleidigt, stiehlt, attackiert gegnerische Fußballfans. Als brutaler Hooligan ist Philipp K. (21) aus Köln polizeibekannt. Gestern stand er schon wieder vor Gericht. Auf der Zuschauerbank saß sein Vater – Multimillionär Christoph K. (64).

Das „Manager Magazin“ führte Immobilienmogul K. 2017 auf Platz 390 der reichsten Deutschen – mit einem Vermögen von 400 Millionen Euro. Anfang 2018 lief über seine Firma der Verkauf der weltberühmten New Yorker Markthalle „Chelsea Market“ – für 2,4 Milliarden Dollar an Google.

2017 griff er in Köln bei einer Straßenschlägerei einen Mann mit einem Schlagring an.

Im März 2018 das Urteil: acht Monate auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Im Januar 2018 soll er sich beim Spiel gegen Borussia Mönchengladbach als Ordner verkleidet haben, um eine Gladbach-Flagge zu stehlen.

Vor zwei Wochen brachten Köln-Fans einen Peilsender an einem Bus mit Fans von Union Berlin an, verfolgten das Fahrzeug, bewarfen es mit Steinen. Auch K. war unter den Angreifern, wurde in Gewahrsam genommen.

Gestern stand der Millionärssohn vor Gericht, weil er vermummt Fans von Leverkusen beleidigt und ihre Flagge zerrissen haben soll.

K. gab alles zu, bat um Verzeihung. Das Urteil fiel nach Jugendstrafrecht: zehn Monate auf Bewährung für den reichsten Hooligan Deutschlands.

Und was denkt sein Vater über den Sprössling? „Das, was ich erlebe, wünsche ich keinem“, sagte Multimillionär Christoph K. nach der Urteilsverkündung.

https://www.bild.de/regional/koeln/news ... .bild.html

Während der Bewährung hat er neue Straftaten begangen und bekommt nochmal Bewährung?
Dieser kleine verzogene Rotzlöffel?

Zum Arbeitseinsatz sollte man so einen schicken da kann er seine überschüssige Energie loswerden.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Eiskalt hat geschrieben:(29 Aug 2018, 10:31)

Er prügelt, beleidigt, stiehlt, attackiert gegnerische Fußballfans. Als brutaler Hooligan ist Philipp K. (21) aus Köln polizeibekannt. Gestern stand er schon wieder vor Gericht. Auf der Zuschauerbank saß sein Vater – Multimillionär Christoph K. (64).

Das „Manager Magazin“ führte Immobilienmogul K. 2017 auf Platz 390 der reichsten Deutschen – mit einem Vermögen von 400 Millionen Euro. Anfang 2018 lief über seine Firma der Verkauf der weltberühmten New Yorker Markthalle „Chelsea Market“ – für 2,4 Milliarden Dollar an Google.

2017 griff er in Köln bei einer Straßenschlägerei einen Mann mit einem Schlagring an.

Im März 2018 das Urteil: acht Monate auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Im Januar 2018 soll er sich beim Spiel gegen Borussia Mönchengladbach als Ordner verkleidet haben, um eine Gladbach-Flagge zu stehlen.

Vor zwei Wochen brachten Köln-Fans einen Peilsender an einem Bus mit Fans von Union Berlin an, verfolgten das Fahrzeug, bewarfen es mit Steinen. Auch K. war unter den Angreifern, wurde in Gewahrsam genommen.

Gestern stand der Millionärssohn vor Gericht, weil er vermummt Fans von Leverkusen beleidigt und ihre Flagge zerrissen haben soll.

K. gab alles zu, bat um Verzeihung. Das Urteil fiel nach Jugendstrafrecht: zehn Monate auf Bewährung für den reichsten Hooligan Deutschlands.

Und was denkt sein Vater über den Sprössling? „Das, was ich erlebe, wünsche ich keinem“, sagte Multimillionär Christoph K. nach der Urteilsverkündung.

https://www.bild.de/regional/koeln/news ... .bild.html

Während der Bewährung hat er neue Straftaten begangen und bekommt nochmal Bewährung?
Dieser kleine verzogene Rotzlöffel?

Zum Arbeitseinsatz sollte man so einen schicken da kann er seine überschüssige Energie loswerden.
Ich gebe dir insofern Recht, dass die verzögene Schläger-Göre angemessen bestraft gehört.
Auf der anderen Seite - egal wie reich sein Vater ist oder dieser bei der Erziehung versagt hat - macht der Staat mit diesen Kuschelurteilen (gegen diesen Arsch) das, was es auch bei den unverständlichen Urteilen gegen Ausländer macht, Fehler.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Wutbürger hat geschrieben:(29 Aug 2018, 21:38)

Ich gebe dir insofern Recht, dass die verzögene Schläger-Göre angemessen bestraft gehört.
Das wäre ja schon mal ein Fortschritt!
Auf der anderen Seite - egal wie reich sein Vater ist oder dieser bei der Erziehung versagt hat
Der gibt es ja auch noch selbst zu! Woran es aber liegt ist aber erstmal egal ...
- macht der Staat mit diesen Kuschelurteilen (gegen diesen Arsch) das, was es auch bei den unverständlichen Urteilen gegen Ausländer macht, Fehler.
So ist es!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Eiskalt »

Wutbürger hat geschrieben:(29 Aug 2018, 21:38)

Ich gebe dir insofern Recht, dass die verzögene Schläger-Göre angemessen bestraft gehört.
Auf der anderen Seite - egal wie reich sein Vater ist oder dieser bei der Erziehung versagt hat - macht der Staat mit diesen Kuschelurteilen (gegen diesen Arsch) das, was es auch bei den unverständlichen Urteilen gegen Ausländer macht, Fehler.
Es ist doch egal ob Ausländer oder Deutscher. Recht is Recht....

Wacht ihr morgens auch auf und das erste Wort ist „Ausländer...woooo“?
Kommt doch mal klar.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Eiskalt hat geschrieben:(29 Aug 2018, 22:09)

Es ist doch egal ob Ausländer oder Deutscher. Recht is Recht....

Wacht ihr morgens auch auf und das erste Wort ist „Ausländer...woooo“?
Kommt doch mal klar.
Das Thema hier beschränkt sich auf die Justiz allgemein und nicht auf die Nationalitäten/Herkünfte der Täter.
=> Selbst Uli Hoeness war schon hier thematisiert ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Jemanden umgebracht und natürlich Bewährung:
FAMILIENVATER TOT
Totschläger (19) auf Bewährung frei!

Köln – Er hat Familienvater Thomas K. (40) in Bergisch Gladbach totgeschlagen. Doch Kemal N. (19, Name geändert) muss nicht in den Jugendknast. Er wurde zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt – wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

„Sein Tod war und ist sinnlos“, so Richterin Ulrike Grave-Herkenrath deutlich zum Angeklagten. „Er wurde durch einen anderen Menschen aus dem Leben gerissen. Und dieser Mensch sind ganz alleine Sie.“

Neben den Schwestern des Opfers saßen auch die Ex-Frau und der 14-jährige Sohn im Saal. Die Witwe weinte fassungslos.

Mit einem Faustschlag hatte Kemal N. am 31. August 2017 das Opfer getroffen. Thomas K. schlug mit voller Wucht mit seinem Kopf auf den Asphalt, erlitt einen Schädelbruch und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er starb am nächsten Tag.

Eine Gruppe Jugendlicher war in der Innenstadt auf Thomas K. und zwei Kumpel getroffen, die sich nach einer Wohnungsrenovierung ein paar Bierchen gönnten. Das Opfer hatte zwei Promille im Blut. Wegen der Arbeitskleidung hielten die Jungen sie wohl für Obdachlose. Die Richterin: „Anlass ihr Mütchen zu kühlen.“

Ein Wortwechsel. Dann soll Thomas K. „Hurensohn“ zu Kemal N. gesagt haben und weggegangen sein. Der 19-Jährige ging hinterher. Die Richterin: „Er fühlte sich beleidigt, wollte sich vor den anderen stark machen. Den Obercoolen spielen.“ Aus einer Drehung versetzte er dem Opfer einen Faustschlag. Mit dramatischen Folgen.

Aber: Es sei ein klassischer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge. Die Richterin: „In hunderten Fällen eines Schlags und Sturzes geschieht nicht viel.“ Doch in diesem Fall habe er die schwere Verletzung verursacht.
https://www.bild.de/regional/koeln/tots ... .bild.html

Jaja, beleidigt. Es gibt so manche hier, die immer sehr schnell beleidigt sind. Und der Tote kann ja nun nicht mehr befragt werden ob er wirklich "Hurensohn" gesagt hat.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

jack000 hat geschrieben:(12 Sep 2018, 16:22)

Jemanden umgebracht und natürlich Bewährung:

https://www.bild.de/regional/koeln/tots ... .bild.html

Jaja, beleidigt. Es gibt so manche hier, die immer sehr schnell beleidigt sind. Und der Tote kann ja nun nicht mehr befragt werden ob er wirklich "Hurensohn" gesagt hat.

Selbst wenn er es gesagt hätte... hat der Spacken nicht das Recht ihm eins auf die Nuss zu hauen... Einem Mann, der sichtlich alkoholiseirt war!
Das die Verantwortlichen nach so einem Urteil noch schlafen können. Respekt.
Ich könnte das nicht.
Wenn es nach mir ginge (und ich höre schon den Aufschrei!), würde der Totschläger 10 Minuten mit den Angehörigen und Freunden in einen Raum gesperrt, dann wäre die Strafe verbüßt...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Wutbürger »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(13 Sep 2018, 15:13)

Chemnitz: Wieder nur Bewährung http://www.spiegel.de/panorama/justiz/c ... 4-amp.html

Ich möchte an den Fall des jungen Fausschlägers Kemal irgendwas hinweisen (iregndwo hier in den Strängen), der nach einem tödlichen Faushieb (Opfer fiel hin und brach sich den Schädel!) mit einer Bewährungsstrafe davon kam.
Da kann ein brauner Spacken sich die Schulter auskugeln beim Hitlergruß, das ist mir, gelinde gesagt, nicht so wichtog wie ein Tötungsdelikt. Sorry.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Wutbürger hat geschrieben:(13 Sep 2018, 17:24)

Ich möchte an den Fall des jungen Fausschlägers Kemal irgendwas hinweisen (iregndwo hier in den Strängen), der nach einem tödlichen Faushieb (Opfer fiel hin und brach sich den Schädel!) mit einer Bewährungsstrafe davon kam.
Da kann ein brauner Spacken sich die Schulter auskugeln beim Hitlergruß, das ist mir, gelinde gesagt, nicht so wichtog wie ein Tötungsdelikt. Sorry.
Das ist deine Sicht auf die Dinge, das ist dir unbenommen.
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Cat with a whip
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Cat with a whip »

Wilhelm Rohde verließ das Gericht Berlin-Moabit als freier Mann. Er wurde rehabilitiert und bezog seine Beamtenpension wohl bis ans Lebensende. Über seine letzten Jahre ist nichts bekannt.
http://www.spiegel.de/einestages/emslan ... m-outbrain
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Der Umgang mit NS-Verbrechern in Westdeutschland ist ein spezielles Kapitel für sich. Da rutschten viele Massenmörder durch, die es verdient hätten erst in der Urne das Gefängnis zu verlassen.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(13 Sep 2018, 15:13)

Chemnitz: Wieder nur Bewährung http://www.spiegel.de/panorama/justiz/c ... 4-amp.html
Ich hab nichts dagegen, wenn ein Nazi-Grüsser im Wiederholungsfall ein paar Monate gesiebte Luft schnuppert. Das du das hier im Zusammenhang mit einem Toten apportierst sagt aber vieles, wenn nicht alles über dich.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Ammianus hat geschrieben:(16 Sep 2018, 17:49)

Ich hab nichts dagegen, wenn ein Nazi-Grüsser im Wiederholungsfall ein paar Monate gesiebte Luft schnuppert. Das du das hier im Zusammenhang mit einem Toten apportierst sagt aber vieles, wenn nicht alles über dich.
Es geht halt darum Prioritäten zu setzen. In den Medien spricht auch keiner mehr darüber das da jemand ermordet wurde. Es sind halt andere Sachen wichtiger.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Ammianus hat geschrieben:(16 Sep 2018, 17:49)

Ich hab nichts dagegen, wenn ein Nazi-Grüsser im Wiederholungsfall ein paar Monate gesiebte Luft schnuppert. Das du das hier im Zusammenhang mit einem Toten apportierst sagt aber vieles, wenn nicht alles über dich.
Hitlergruss ist Hitlergruß. Der Tote war dem Grüßer offenbar egal, sonst hätte er den angeblichen Trauermarsch nicht für seine NS-Darstellung verwendet. Es gibt keinen Zusamnenhang.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(16 Sep 2018, 21:45)

Hitlergruss ist Hitlergruß. Der Tote war dem Grüßer offenbar egal, sonst hätte er den angeblichen Trauermarsch nicht für seine NS-Darstellung verwendet. Es gibt keinen Zusamnenhang.
Den Zusammenhang hast du eigentlich ziemlich deutlich hergestellt.
Solche Grüßer und Leute wie du, ihr seid euch näher als ihr vorzutäuschen versucht.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Ammianus hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:30)

Den Zusammenhang hast du eigentlich ziemlich deutlich hergestellt.
Solche Grüßer und Leute wie du, ihr seid euch näher als ihr vorzutäuschen versucht.
Leute wie ich? Erklär mal.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Ammianus hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:30)

Solche Grüßer und Leute wie du, ihr seid euch näher als ihr vorzutäuschen versucht.
An den Rändern verschwimmen die Konturen, das war schon immer so. In der Weimarer Republik sind Saalschläger vom Rotfrontkämpferbund scharenweise zur SA übergelaufen und vice versa.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:34)

An den Rändern verschwimmen die Konturen, das war schon immer so. In der Weimarer Republik sind Saalschläger vom Rotfrontkämpferbund scharenweise zur SA übergelaufen und vice versa.
Es gibt da ein Foto aus Schlesien. So weit ich mich erinnere zieht da eine Schalmeienkapelle des "Rot-Front-Kämpferbundes" noch in ihren alten Uniformen unter Jubel der SA-Männer in einen Saal ein ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:31)

Leute wie ich? Erklär mal.
War ja wohl deutlich genug ...
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Ammianus hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:42)

War ja wohl deutlich genug ...
Sprich dich frei aus, Andeutungen sind unnötige Zurückhaltung. Was glaubst du?
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Tom Bombadil »

Ammianus hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:41)

Es gibt da ein Foto aus Schlesien. So weit ich mich erinnere zieht da eine Schalmeienkapelle des "Rot-Front-Kämpferbundes" noch in ihren alten Uniformen unter Jubel der SA-Männer in einen Saal ein ...
Es wird geschätzt, dass in Berlin bis 1933 15-20% Hardcore-Kommunisten zur SA übergetreten sind.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Tom Bombadil hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:47)

Es wird geschätzt, dass in Berlin bis 1933 15-20% Hardcore-Kommunisten zur SA übergetreten sind.
Ich schätze, dass es mehr waren. Hat vielen aber letztlich nichts genützt.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Sole.survivor@web.de hat geschrieben:(16 Sep 2018, 22:45)

Sprich dich frei aus, Andeutungen sind unnötige Zurückhaltung. Was glaubst du?
Sitz!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von imp »

Ammianus hat geschrieben:(17 Sep 2018, 09:28)

Sitz!
Das ist nun leider nicht so konstruktiv. Vielleicht findest du bald zu einer Diskussion zurück, die sich nicht darin erschöpft, immer von den Nazis und den Kommunisten anzufangen.

Dass es auch anders geht, zeigt dieses Urteil: Fünf Monate Haft ohne Bewährung. Der Intensivtäter hat allerdings schon zahlreiche Vorstrafen. Hier muss der Rechtsstaat schneller Zähne zeigen.
https://www.mdr.de/sachsen/chemnitz/che ... z-100.html

Bei Kipo hat man leider anders entschieden. https://www.kreis-anzeiger.de/lokales/v ... t_19052909#
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Marmelada »

http://www.fr.de/politik/rechtsextremis ... -a-1595514
Zuvor hatten die zwischenzeitlich mehr als 100 Mitglieder in konzertierten Aktionen über rund anderthalb Jahre Jagd auf Andersdenkende und Ausländer gemacht, Institutionen angegriffen und knüppelnd Volksfeste überfallen. Tom W., der als „Anführer“ des harten Kerns galt, wurde in der Folge zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Auch wenn es sich bei Tom W. und seinen 100 Kameraden nicht um Flüchtlinge, Moslems, Linke oder sonstige Neger handelt, sollte das nach hiesigen Maßstäben als Kuscheljustiz gelten.
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Ammianus
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Ammianus »

Marmelada hat geschrieben:(05 Oct 2018, 09:56)

http://www.fr.de/politik/rechtsextremis ... -a-1595514
Auch wenn es sich bei Tom W. und seinen 100 Kameraden nicht um Flüchtlinge, Moslems, Linke oder sonstige Neger handelt, sollte das nach hiesigen Maßstäben als Kuscheljustiz gelten.
Es geht hier ja auch nicht um "Flüchtlinge, Moslems, Linke oder sonstige Neger" - sondern eben um "Kuscheljustiz". Aber man kann aus dem verlinkten Beitrag (bereits auf Seite 1) auch etwas anderes lernen. Gern wird von den hiesigen Relativierer immer darauf verwiesen, man kenne ja die genau Urteilsbegründung nicht und könne so die Entscheidung des Gerichts gar nicht beurteilen. Das juristische Instanzen keine Götter sind, darauf habe ich schon einmal hingewiesen. Und auch hier wurde z.B. die erste Kuschelentscheidung des Gerichts, es handle sich nicht um eine kriminelle Vereinigung, korrigiert. Trotzdem blieb es bei der Bewährung.
Da haben Leute sich zusammengeschlossen um gemeinsam in der Tradition der SA Straftaten zu begehen. Sie haben diese Straftaten über einen längeren Zeitraum begangen, Menschen ins Krankenhaus geprügelt und Angst verbreitet. Und dann sitzt da wieder mal Richter Kuschelweich, schmiert pseudosozialen Sermon als Urteilsbegründung zusammen und die Opfer des Nazihaufens dürfen sich weiterhin daran erfreuen, dass ihre Peiniger die gleiche Luft atmen wie sie auch.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von becksham »

Naja, 11 und 13 Jahre für die Höxter-Mörder finde ich jetzt auch nicht so pralle. Die haben sich bewusst Menschen zum Quälen ins Haus gelockt und das in Serie. Mir ist das Urteil zu mild.
Aber beachtlich und wohl bislang nicht so unbedingt üblich, die Frau wurde länger verurteilt als der Mann.

https://www.n-tv.de/panorama/Hoexter-Pa ... 56017.html
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von Dampflok94 »

becksham hat geschrieben:(05 Oct 2018, 12:33)

Naja, 11 und 13 Jahre für die Höxter-Mörder finde ich jetzt auch nicht so pralle. Die haben sich bewusst Menschen zum Quälen ins Haus gelockt und das in Serie. Mir ist das Urteil zu mild.
Das wurde aus prozeßökonomischen Gründen auch gar nicht angeklagt. Man hat sich auf die beiden Tötungen beschränkt, was ich für falsch halte.
Aber beachtlich und wohl bislang nicht so unbedingt üblich, die Frau wurde länger verurteilt als der Mann.
Trotzdem wurde m. w. der Mann als treibende Kraft erklärt. Ich nehme an, dem wurde sein IQ von unter 60 zu Gute gehalten. (Verminderte Schuldfähigkeit?) Und ob die Strafe wirklich geringer ausfällt, wird sich noch zeigen. Der muß ja in die Psychiatrie. Und seit Mollath wissen wir, was das heißen kann.
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von firlefanz11 »

Alter Fall aber aus aktuellem Anlass:
Derzeit steht Andreas B. aus Monheim in Aachen vor Gericht - wegen 72 Straftaten. Ein Urteil wird Mitte November erwartet.
... einen Spitznamen "Brummi-Andi" erntete der früher auch als "Crash-Kid-Andi" bekannte Andreas B. aus dem nordrhein-westfälischen Monheim, als er 14 Jahre alt und damit gerade strafmündig war. Am 24. März 2000 stahl er in der Niederlanden einen Sattelschlepper und überrollte damit einen Polizisten, der ihn nach einer 30-stündigen Irrfahrt stoppen wollte. Der Beamte starb, Andreas B. wurde zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt.
...
Ein Jahr vor dem Vorfall in den Niederlanden schickte das Jugendamt den damals 13-Jährigen zu einer "erlebnispädagogischen Maßnahme" nach La Gomera. Dort klaute er das Auto einer Betreuerin, um damit nach Teneriffa zu verschwinden. Zwar wurde er an der Fähre von der Polizei gestoppt, trotzdem gelang es ihm, ein Boot zu stehlen und tatsächlich mehrere Wochen auf Teneriffa unterzutauchen.
...
Geläutert zeigte sich "Brummi-Andi" nach seiner Verurteilung nicht. Im Gegenteil. Mit 16 vergewaltigte er einen Mithäftling, seine Haftstrafe verlängerte sich auf sieben Jahre. Trotzdem kam er nach vier Jahren auf Bewährung frei und konnte es wieder nicht lassen. Noch während seiner Bewährungszeit überfiel er mit mehreren Komplizen einen Drogendealer aus Wuppertal, den er aus der JVA kannte.
...
Aufgrund einer "günstigen Sozialprognose" (edit: das muss man sich mal geben!) konnte er das Gefängnis 2008 wieder verlassen und heiratete seine Langzeit-Freundin Sandra, mit der er zwei Kinder in die Welt setzte. Ein glückliches Familienleben gab es dennoch nicht. Andreas B., über die Maßen eifersüchtig, glaubte, ein Bekannter wolle ihm seine Frau ausspannen. Er schlug mit einem Warndreieck auf den vermeintlichen Nebenbuhler ein. Der konnte flüchten, Andi verfolgte ihn - ohne Führerschein - mit dem Auto. Vor der Wohnung des Mannes schlug er ihn mit einem Schraubenschlüssel nieder. Wieder wurde Andreas B. verhaftet, landete vor Gericht und wurde wegen Körperverletzung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.
...
Zwölf Jahre Knast hatte "Brummi-Andi" 2017 bereits hinter sich, als er bei einem erneuten Prozess wegen Fahrens ohne Führerschein beteuerte, sich geändert zu haben. Schon wenig später tauchten auf Facebook Videos von Andreas B. auf, die ihn genau dabei zeigten. "Ich fahre ohne Führerschein, wann ich will", sagte er darin. Und er filmte sich dabei, wie er eine Frau verprügelt.
...
Im Kreis Heinsberg soll sich der heute 33-Jährige als Zuhälter zweier minderjähriger Mädchen verdingt haben. Weigerten sich die Teenager, für ihn auf den Strich zu gehen, soll er sie brutal geschlagen haben. Er habe ihnen immer wieder gedroht, ihren Familien etwas anzutun, heißt es in der Anklage. Eine junge Mutter, der er drohte, er werde ihrem Sohn "den Kopf abschneiden" und ihre "Sippschaft" würde in einem Säurefass enden, traf sich 21 Mal mit Freiern. Das gesamte Geld ging an Andreas B.
...
Die Anklage umfasst 17 verschiedene Delikte, insgesamt sind es 72 Punkte - darunter gefährliche und fahrlässige Körperverletzungen, vollendete und versuchte Zwangsprostitution, Zuhälterei, Drogenhandel, Geldfälschung, Brandstiftung, Bedrohungen, Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht und Fahren ohne Führerschein. Nun droht "Brummi-Andi" also wieder einmal eine hohe Haftstrafe. Bis zu zehn Jahre könnten es werden, wenn nach zehn Verhandlungstagen Mitte November vor dem Landgericht Aachen das Urteil fällt.
Dass so was möglich ist, stösst jeden normal denkenden Menschen vor den Kopf. Im Prinzip müsste der jetzt mind. 10 Jahren in den Knast (am besten Isolierhaft) u. danach in eine Klapse zur Sicherungsverwahrung (auch hier am besten Gummizelle) ohne Möglichkeit auf Freigang, Neubewertung oder sonst irgend eine Chance für eine inkompetenten Gutmenschen ihn wieder auf die Menschheit loszulassen...
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Re: Der Kuscheljustiz-Urteile Strang

Beitrag von jack000 »

Kindesmisshandlung => Natürlich Bewährung!
Sie verbrühten ihr Kind mit 50 Grad heißem Wasser – Bewährung!

Eine Mutter und ihr Lebensgefährte sind nach einer schweren Verbrühung ihres behinderten Sohnes zu jeweils einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Ein Flüchtlingspaar aus Syrien ist am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Es hatte seinen Sohn verbrüht.

Das Berliner Landgericht ist überzeugt: Douaa A. (27) und Shadi S. (26) haben im März 2017 den schwerstbehinderten Sohn zu heiß gebadet. Der knapp vier Jahre alte Junge erlitt an 17 Prozent der Haut Verbrühungen zweiten Grades.

„Unfall ausgeschlossen“
Das Wasser habe Gutachten zufolge mindestens 50 Grad Celsius gehabt, so die Richter: „Ein Unfall ist ausgeschlossen.“ Ebenso, dass es aus Versehen beim Duschen passiert sei. Die Strafe beträgt jeweils anderthalb Jahre Haft auf Bewährung. Das Kind lag 2017 zweieinhalb Monate im Krankenhaus.

In der Anklage waren dem Paar aus dem Stadtteil Neukölln zunächst vier mutmaßliche Übergriffe auf den schwerstbehinderten Jungen zur Last gelegt worden. Dass die Mutter und ihr Partner durch Gewalt Knochenbrüche verursacht hätten, sei im Prozess nicht nachgewiesen worden, so das Gericht. Seit der Junge in einer Pflegeeinrichtung lebe, sei es allerdings nicht mehr zu Frakturen gekommen.
https://www.bz-berlin.de/tatort/mensche ... bewaehrung

Kein Wunder, dass man den Saustall Justiz nicht mehr ernst nehmen kann!
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