Nomen Nescio hat geschrieben:(11 Sep 2018, 06:59)ich denke, daß es einen strengen strafe geben muß für den fall daß etwas bewiesen wird. sag mal mindestens 10 jahre. und bei wiederholung 20 jahre.
doppeldeutigkeit muß immer negativ gewertet werden !!ansonsten aber muß die demokratie gewährt bleiben, also man/sie darf/dürfen sagen was ihnen gefällt.
nur eine maßnahme würde ich noch nehmen: mitgliedschaft einer verbrecherischen organisation. das sollte für die »einfache« mitglieder gelten.
Sie sprechen so ungefähr das an, worauf ich hinwies: Heute haben wir viele Straftatbestände, die als solche in der Zwischenkriegszeit 1918 bis 1933 nicht in dieser Weise formuliert waren. Natürlich ist es befremdlich, wenn dann nicht gleich der Blitz aus den Wolken einschlägt. Im Deutschlandfunk hat der MP Haseloff von Sachsen-Anhalt gesagt, daß natürlich sämtliche strafrechtlich erheblichen Entgleisungen in Köthen und Halle aufgezeichnet wurden. "Nun beginnt die Aufgabe des Rechtsstaats." Zu vermuten ist das auch in den Fällen, die in Chemnitz zu beobachten waren.
Befragt, warum denn die Polizei nicht gleich dem ungesetzlichen Treiben ein Ende gemacht habe, stellte MP Hsaeloff polizeitaktische Verfahren in den Vordergrund. Dgegen ist nichts zu sagen. Wüste Prügeleien der Polizei mit fanatischen Nazis müssen wirklich nicht sein.
Was mir in unserer Rechtsordnung fehlt, das ist die anlastbare Mitschuld, wenn "Normalbürger" sich mit diesen gefährlichen Rabauken gemein machen, ihnen Publikum und Kulisse liefern und sie noch johlend bestärken. Das darf ruhig einmal etwas teuer werden und auch im Wiederholfall gesteigert werden..