Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Warum beläßt es niemand bei der Freiwilligkeit? "Organspender im Todesfall" kann man eintragen lassen. Und Organe Verstorbener erhält nur ein Empfänger, der sich als gesunder Erwachsener (21) als Organspender im Todesfall zur Verfügung gestellt hat. Diese Verfügung muß ein Notar bestätigen... auch die Weigerung. Testamente werden auch so gehandhabt.
Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
X3Q hat geschrieben:(04 Sep 2018, 08:48)
Eine Widerspruchslösung ist ein unzulässiger Eingriff in meine Freiheitsrechte. In einer Demokratie sollte sowas nicht möglich sein. Ich möchte explizit zustimmen müssen, ob nach meinem Ableben meinem Körper Organe ennommen werden dürfen. Ich möchte aber auch über den Verwendungszweck mitbestimmen dürfen. Ich möchte die Möglichkeit haben, gewisse Gruppen, die selber definiere, vom Erhalt meiner Organe aus- oder einschließen. Es wäre eine Verletzung meiner Freiheitsrechte, wenn z.B. Reiche, Ausländer oder Organspenderverweigerer meine Organe bekommen würden.
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Erkennbar würde ein derart modifizierter Organspendeausweis ein mehrseitiges Formular..
Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die der Leute, welche die Welt nie angeschaut haben.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Nach dem Eintritt der Totenstarre und der anschließenden Freisetzung von Leichengift, kann man sicher sein.
Die Organspendewirtschaft wird bestimmt dafür sein, einen möglichst frühen Entnahmezeitpunkt durchzusetzen.
Vielleicht wird Deutschland ja Weltmeister im Fach Organexport.
Ich Frage mich ohnehin, warum man zu lebensverlängernden Maßnahmen greift, ohne sicher zu sein, ob es für die Empfänger mehr Lebensqualität bringt.
Die Spender macht man in der gebotenen Eile sogar zu Opfern.
Ist es das Wert?
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
JJazzGold hat geschrieben:(04 Sep 2018, 10:06)
Erkennbar würde ein derart modifizierter Organspendeausweis ein mehrseitiges Formular..
Das sollten uns unsere Freiheitswerte wert sein. Aber man könnte hier auch ein Zentralregister einführen und die dafür notwendigen Informationen über die Krankenkassen einholen.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
unity in diversity hat geschrieben:(04 Sep 2018, 10:20)
Nach dem Eintritt der Totenstarre und der anschließenden Freisetzung von Leichengift, kann man sicher sein.
Die Organspendewirtschaft wird bestimmt dafür sein, einen möglichst frühen Entnahmezeitpunkt durchzusetzen.
Vielleicht wird Deutschland ja Weltmeister im Fach Organexport.
Ich Frage mich ohnehin, warum man zu lebensverlängernden Maßnahmen greift, ohne sicher zu sein, ob es für die Empfänger mehr Lebensqualität bringt.
Die Spender macht man in der gebotenen Eile sogar zu Opfern.
Ist es das Wert?
Ich würde dir auch jegliche zahnärztliche Behandlung verweigern. Lassen wir der Karies doch ihren natürlichen Lauf.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
X3Q hat geschrieben:(04 Sep 2018, 10:26)
Ich würde dir auch jegliche zahnärztliche Behandlung verweigern. LAssen wir der Karies doch ihren natürlichen Lauf.
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Bekämpft man Karies mit Spenderzähnen?
Und wie weit schränkt es die Lebensqualität ein, die Immunabwehr ständig unterdrücken zu müssen?
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Nein. Beides sind medizinische Behandlungsmethoden. Warum auf Organtransplantation verzichten und Menschen damit ein besseres Leben verweigern? Die Toten brauchen die Organe nicht mehr.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
unity in diversity hat geschrieben:(04 Sep 2018, 10:28)
Und wie weit schränkt es die Lebensqualität ein, die Immunabwehr ständig unterdrücken zu müssen?
Das müssen die Menschen für sich entscheiden, die ein Transplantat empfangen. Da hast du gar nichts zu melden.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
X3Q hat geschrieben:(04 Sep 2018, 10:34)
Das müssen die Menschen für sich entscheiden, die ein Transplantat empfangen. Da hast du gar nichts zu melden.
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Ich würde es ungern sehen, wenn irgendein Diktator mit meinen Organen gerettet wird. Organhandel ist immerhin international.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
X3Q hat geschrieben:(04 Sep 2018, 10:24)
Das sollten uns unsere Freiheitswerte wert sein. Aber man könnte hier auch ein Zentralregister einführen und die dafür notwendigen Informationen über die Krankenkassen einholen.
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Freiheitswert erschafft bürokratisches Monster?
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Freiheit bedeutet ja nicht Chaos. Auch Freiheiten brauchen Leitplanken und Bürokratie kann da eine wertvolle Hilfestellung liefern.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
X3Q hat geschrieben:(04 Sep 2018, 08:48)
Eine Widerspruchslösung ist ein unzulässiger Eingriff in meine Freiheitsrechte. In einer Demokratie sollte sowas nicht möglich sein. Ich möchte explizit zustimmen müssen, ob nach meinem Ableben meinem Körper Organe ennommen werden dürfen. Ich möchte aber auch über den Verwendungszweck mitbestimmen dürfen. Ich möchte die Möglichkeit haben, gewisse Gruppen, die selber definiere, vom Erhalt meiner Organe aus- oder einschließen. Es wäre eine Verletzung meiner Freiheitsrechte, wenn z.B. Reiche, Ausländer oder Organspenderverweigerer meine Organe bekommen würden.
--X
Das ist auch sehr weitgehend meine Meinung. Ich möchte verhindern, daß meine Überreste als Handelsware verkauft werden. Aber ich möchte schon gern mit meinen noch brauchbaren Organen kranken Menschen helfen, wenn auch die bereit sind, ihrerseits anderen Menschen zu helfen. Mit meiner Zustimmung zur Organentnahme habe ich das so gut vorbereitet, wie das derzeit möglich ist. Einschränkungen meiner Spendenbereitschaft: Fehlanzeige. Das 3. Herz für Thurn und Taxis, ein Herz für Scheich Hassan... alles drin. Die Niere für einen bekennenden Gegner einer Organentnahme... wie großzügig!
Da könnte der Gesundheitsminister ein Register anlegen, in dem beim Ableben sofort nachgesehen werden kann, ob diese Einwilligung besteht, und welche Einschränkungen dem Spender am Herzen lagen. Für ein Bürokratiemonster halte ich das nun nicht gerade. Derzeit trage ich eine "Kreditkarte" mit mir herum. Wird die jemand finden, wenn meine Stunde geschlagen hat? Da läßt sich bestimmt etwas verbessern im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung!
Nach einigem Überlegen komme ich zu dem Schluß, daß der Zeitpunkt, wann ein Erkrankter einer Organentnahme zugestimmt hat, fast ohne Bedeutung ist. Diese Menschen stehen ja auch am Ende ihres Weges, so daß die Organentnahme nicht so weit in der Zukunft liegen wird. Allerdings sollte Widerruf dann nicht möglich sein.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Die Spender sind keine Opfer, da sie tot sind.unity in diversity hat geschrieben:(04 Sep 2018, 10:20)
Nach dem Eintritt der Totenstarre und der anschließenden Freisetzung von Leichengift, kann man sicher sein.
Die Organspendewirtschaft wird bestimmt dafür sein, einen möglichst frühen Entnahmezeitpunkt durchzusetzen.
Vielleicht wird Deutschland ja Weltmeister im Fach Organexport.
Ich Frage mich ohnehin, warum man zu lebensverlängernden Maßnahmen greift, ohne sicher zu sein, ob es für die Empfänger mehr Lebensqualität bringt.
Die Spender macht man in der gebotenen Eile sogar zu Opfern.
Ist es das Wert?
Aber Du kannst gerne glauben, dass Menschen erst tot sind, wenn die Leichenstarre eingesetzt hat. Meinetwegen kannst Du auch an den Weihnachtsmann glauben. Du musst allerdings damit rechnen, dass man Dich nicht ernst nimmt.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Klar, und dann wird wieder laut nach Datenschutz geschrien, weii zuvielele Daten erhoben und gespeichert werden. Aber wie soll die Krankenkasse sonst feststellen, ob die Leber in den Patienten darf oder nicht?X3Q hat geschrieben:(04 Sep 2018, 10:24)
Das sollten uns unsere Freiheitswerte wert sein. Aber man könnte hier auch ein Zentralregister einführen und die dafür notwendigen Informationen über die Krankenkassen einholen.
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Wahrscheinlich sagen aber Deine Auswahlkriterien mehr über Dich aus, als Du eigentlich preisgeben willst

Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Misterfritz hat geschrieben:(04 Sep 2018, 13:19)
Die Spender sind keine Opfer, da sie tot sind.
Wenn man ohne ausdrückliche Zustimmung ausgenommen wird wie ein Ersatzteillager, ist man natürlich ein Opfer, auch wenn man tot ist.
Über die Definition von "Tod" kann man aber auch diskutieren. Für eine Organspende müssen die Spender ja künstlich mit Maschinen noch am Leben erhalten werden, denn die Organe eines vollständig Toten könnte man gar nicht mehr verwenden.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Liberty hat geschrieben:(04 Sep 2018, 16:30)
Wenn man ohne ausdrückliche Zustimmung ausgenommen wird wie ein Ersatzteillager, ist man natürlich ein Opfer, auch wenn man tot ist.
Über die Definition von "Tod" kann man aber auch diskutieren. Für eine Organspende müssen die Spender ja künstlich mit Maschinen noch am Leben erhalten werden, denn die Organe eines vollständig Toten könnte man gar nicht mehr verwenden.
Tod bedeutet Hirntod.
Auch Moralapostel sollten, aus Gründen der Abschreckung, dann und wann gekreuzigt werden.
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Liberty hat geschrieben:(04 Sep 2018, 16:30)
Wenn man ohne ausdrückliche Zustimmung ausgenommen wird wie ein Ersatzteillager,
ist man natürlich ein Opfer, auch wenn man tot ist.
Das wird aber i.d.R. nicht passieren. Verbuche ...ich ... mal unter Polemik.
mfg
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Wie wäre es denn mit einem Vorgehen wie bei der Wehrpflicht? Jeder Mitbürger kann nach seinem Tode als Organspender genutzt werden. Aber er kann sich dem verweigern, womit er gleichzeitig im Notfall auf eine Organspende verzichtet. Die Gesundheitsbehörde könnte ihn dazu sogar anschreiben und um seine Entscheidung bitten. Oder diese Frage mit der Ausgabe von Personalpapieren (Ausweis, Reisepaß, Gesundheitskarte, Fahrerlaubnis) verbinden.
Ja heißt Ja und Nein heißt Nein. Ja = Organspender und Organempfänger, Nein = kein Organspender und auch kein Organempfänger.
Wenn jeder Mitbürger weiß, daß er danach gefragt werden wird, dann hat er wirklich genug Gelegenheit, über diese Sache nach zu denken.
Ja heißt Ja und Nein heißt Nein. Ja = Organspender und Organempfänger, Nein = kein Organspender und auch kein Organempfänger.
Wenn jeder Mitbürger weiß, daß er danach gefragt werden wird, dann hat er wirklich genug Gelegenheit, über diese Sache nach zu denken.
Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
Liberty hat geschrieben:(04 Sep 2018, 16:30)
Wenn man ohne ausdrückliche Zustimmung ausgenommen wird wie ein Ersatzteillager, ist man natürlich ein Opfer, auch wenn man tot ist.
Über die Definition von "Tod" kann man aber auch diskutieren. Für eine Organspende müssen die Spender ja künstlich mit Maschinen noch am Leben erhalten werden, denn die Organe eines vollständig Toten könnte man gar nicht mehr verwenden.
Heute werden Verstorbene eingeäschert und verwertbare Überreste aus der Asche gesiebt. Die Kommunen überwachen inzwischen, daß das Personal sich nicht persönlich daran bereichert.
Wo ist nun Ihre Hemmung, ihren Körper vor der Einäscherung zur Entnahme brauchbarer Organe frei zu geben?
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Re: Spenderorgan-Mangel: Vorstoss Widerspruchslösung
H2O hat geschrieben:(04 Sep 2018, 17:20)
Heute werden Verstorbene eingeäschert und verwertbare Überreste aus der Asche gesiebt. Die Kommunen überwachen inzwischen, daß das Personal sich nicht persönlich daran bereichert.
Wo ist nun Ihre Hemmung, ihren Körper vor der Einäscherung zur Entnahme brauchbarer Organe frei zu geben?
Wie ist das eigentlich, wenn Omi Goldzähne im Mund hat und eingeäschert wird? Bekommen die Erben/Angehörigen die Zähne? Gegen Vorlage des Erbscheines?

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