12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
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12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
der EuGH hat ein recht interessantes Urteil zur Arbeitszeit von Angestellten getroffen
www.tagesschau.de/ausland/eugh-arbeitszeit-101.html
ist dieses Urteil ein Erfolg fuer die Unternehmen, da man nun in Ausnahmefaellen 12 Tage den AN beschaefigen kann oder wird dieses Urtei keinen Einfluss auf das Verhaeltnis AG-AN haben?
Auch scheint mir bei diesen Urteil der Sonntag als Arbeitszeit keine Rolle zu spielen.
Findet die Usergemeinde diese Urteil richtungsweisend und ist es zu begruessen?
www.tagesschau.de/ausland/eugh-arbeitszeit-101.html
ist dieses Urteil ein Erfolg fuer die Unternehmen, da man nun in Ausnahmefaellen 12 Tage den AN beschaefigen kann oder wird dieses Urtei keinen Einfluss auf das Verhaeltnis AG-AN haben?
Auch scheint mir bei diesen Urteil der Sonntag als Arbeitszeit keine Rolle zu spielen.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Naja - dem ganzen muss ja eine 24-Stündige Pause vorausgehen. So viel ändert sich also nicht. Ich glaube nicht, dass sich damit auch in Deutschland viel ändern wird; höchstens in der Gastro.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
twitter.com/Provokateur_Tom
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
arbeitnehmerfreundlich finde ich es nicht, wenn man 12 Tage arbeiten muss und dann erst eine Pause von 24 Stunden zugestanden bekommt.Provokateur hat geschrieben:(09 Nov 2017, 13:38)
Naja - dem ganzen muss ja eine 24-Stündige Pause vorausgehen. So viel ändert sich also nicht. Ich glaube nicht, dass sich damit auch in Deutschland viel ändern wird; höchstens in der Gastro.
Ob Sonntag oder nicht spielt auch keine Rolle
aber wir haben ja die Gewerkschaften und da mit guten Arbeitszeitvertraegen
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Wenn man die tägliche Arbeitszeit außerdem auf 12 Stunden verlängert, kann man bis zu einem Drittel Personal freisetzen.
Nur die EU-weite Durchsetzung scheint nicht so einfach.
Gewerkschaften, spontane, flächendeckende Krankschreibungen usw…
Aber vielleicht hat man Handlungsreserven für Fälle geschaffen, in denen sich die Normalität des Zusammenlebens ändert.
Zum Beispiel größere militärische Auseinandersetzungen und Belagerungszustand.
Dann gehören Zwangsverpflichtete zur Normalität des Zusammenlebens.
Die Freigesetzten werden für den reibungslosen Ablauf in den Kampfgebieten gebraucht.
Die Kampfgebiete können durch EU-interne Erosionsprozesse entstehen, oder durch einen angenommenen äußeren Feind.
Nur die EU-weite Durchsetzung scheint nicht so einfach.
Gewerkschaften, spontane, flächendeckende Krankschreibungen usw…
Aber vielleicht hat man Handlungsreserven für Fälle geschaffen, in denen sich die Normalität des Zusammenlebens ändert.
Zum Beispiel größere militärische Auseinandersetzungen und Belagerungszustand.
Dann gehören Zwangsverpflichtete zur Normalität des Zusammenlebens.
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Die Kampfgebiete können durch EU-interne Erosionsprozesse entstehen, oder durch einen angenommenen äußeren Feind.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Hallo unity in diversity.
Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besagt - mit Ausnahmen:
Wenn? ... Ja wenn! Aber immerhin stehen derartigen Überlegungen immer noch nationale Gesetze, wie Arbeitszeitgesetz, diametral gegenüber. Dieses muß auch die EU anerkennen ... und sie hat es vergangenheitlich auch erkannt.unity in diversity hat geschrieben:Wenn man die tägliche Arbeitszeit außerdem auf 12 Stunden verlängert, kann man bis zu einem Drittel Personal freisetzen.
Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) besagt - mit Ausnahmen:
- "(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
(2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht." (§ 9)
- "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
- ... steht auch in der Begründen der EU-Entscheidung:
- ... eine gewisse Flexibilität ... Diese Auslegung ... sie es erlaubt, ... am Ende eines und am Anfang .... mehrere aufeinanderfolgende Ruhetage zu gewähren.
- die Richtlinie nur Mindestnormen ... Die Mitgliedstaaten dürfen also für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer günstigere Rechts- und Verwaltungsvorschriften anwenden oder erlassen oder die Anwendung von für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer günstigeren Tarifverträgen oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern fördern oder gestatten.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Zwölf Tage sind ja der theoretische Maximalwert, der sich nicht wiederholen kann. Das Gesetz sagt, man müsse einen Tag pro Woche frei haben. Wenn in einer Woche ein Montag der "freie Tag" ist und in der darauffolgenden Woche ein Sonntag, wären es zwölf Arbeitstage. Danach könnten es aber maximal sechs weitere Arbeitstage sein. Da ist die Überschrift etwas unglücklich bzw. tendenziös.pikant hat geschrieben:(09 Nov 2017, 13:46)
arbeitnehmerfreundlich finde ich es nicht, wenn man 12 Tage arbeiten muss und dann erst eine Pause von 24 Stunden zugestanden bekommt.
Ob Sonntag oder nicht spielt auch keine Rolle
aber wir haben ja die Gewerkschaften und da mit guten Arbeitszeitvertraegen
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Spätestens nach 3 Tagen arbeiten, fällt es mir schwer, die Augen offen zu halten. Dann muss ich mindestens 2-3 Stunden schlafen.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Ist doch in der Pflege nicht selten so.pikant hat geschrieben:(09 Nov 2017, 12:54)
der EuGH hat ein recht interessantes Urteil zur Arbeitszeit von Angestellten getroffen
http://www.tagesschau.de/ausland/eugh-a ... t-101.html
ist dieses Urteil ein Erfolg fuer die Unternehmen, da man nun in Ausnahmefaellen 12 Tage den AN beschaefigen kann oder wird dieses Urtei keinen Einfluss auf das Verhaeltnis AG-AN haben?
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
In Mitteleuropa arbeitet man an 5 Tagen für 8 Stunden und hat dann 2 Tage frei.Liegestuhl hat geschrieben:(10 Nov 2017, 13:05)
Spätestens nach 3 Tagen arbeiten, fällt es mir schwer, die Augen offen zu halten. Dann muss ich mindestens 2-3 Stunden schlafen.
Oder gehört dieser Arbeitsstil zur Konkursmasse, die aus besseren Zeiten erinnert wird?
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Mal als Laie gefragt..
Kann es nicht einfach sein das lediglich vom EuGH ein Landesgesetz bestätigt wird? ( Portugal)
Es ging doch nicht um die Arbeitszeit sondern um das Überstundengeld, das der Kläger einfordern wollte.
Die in Deutschland geltenden Arbeitszeitregeln werden doch davon gar nicht tangiert.
Kann es nicht einfach sein das lediglich vom EuGH ein Landesgesetz bestätigt wird? ( Portugal)
Es ging doch nicht um die Arbeitszeit sondern um das Überstundengeld, das der Kläger einfordern wollte.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Das EuGH-Urteil hat Mustercharakter. Jedes Streßunternehmen kann die Angleichung der eigenen Arbeitsverhältnisse verlangen.jorikke hat geschrieben:(10 Nov 2017, 17:42)
Mal als Laie gefragt..
Kann es nicht einfach sein das lediglich vom EuGH ein Landesgesetz bestätigt wird? ( Portugal)
Es ging doch nicht um die Arbeitszeit sondern um das Überstundengeld, das der Kläger einfordern wollte.
Die in Deutschland geltenden Arbeitszeitregeln werden doch davon gar nicht tangiert.
Auf Landesebene, Bundesebene und bis zum EuGH.
Richtig und flächendeckend durchgezogen, werden bis zu einem Drittel der MA entbehrlich.
Was macht man mit denen?
Die liegen dem Rest der arbeitenden Bevölkerung auf der Tasche.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Deine Darstellung eines geradezu als "Sklavenhaltergesellschaft" zu betrachtenden Gemeinwesens geht doch vollkommen an betrieblichen Realitäten vorbei.unity in diversity hat geschrieben:(11 Nov 2017, 07:35)
Das EuGH-Urteil hat Mustercharakter. Jedes Streßunternehmen kann die Angleichung der eigenen Arbeitsverhältnisse verlangen.
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Richtig und flächendeckend durchgezogen, werden bis zu einem Drittel der MA entbehrlich.
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Kein halbwegs vernünftiger AG in diesem Land hat ein Interesse daran, eine solche Mitarbeiter"verbrennung" durchzuführen, wie sie das von Dir skizzierte Horrorszenario mit sich brächte. Dazu sind bei immer komplexer werdenden Arbeitsabläufen die damit verbundenen steigenden Ansprüche an entsprechende Ausbildungen der MA mit viel zu kostspieligen und langfristigen Vorbereitungen verbunden.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Du hast ziemlich romantische Vorstellungen von der Arbeitswelt...Kritikaster hat geschrieben:(11 Nov 2017, 07:54)
Deine Darstellung eines geradezu als "Sklavenhaltergesellschaft" zu betrachtenden Gemeinwesens geht doch vollkommen an betrieblichen Realitäten vorbei.
Kein halbwegs vernünftiger AG in diesem Land hat ein Interesse daran, eine solche Mitarbeiter"verbrennung" durchzuführen, wie sie das von Dir skizzierte Horrorszenario mit sich brächte. Dazu sind bei immer komplexer werdenden Arbeitsabläufen die damit verbundenen steigenden Ansprüche an entsprechende Ausbildungen der MA mit viel zu kostspieligen und langfristigen Vorbereitungen verbunden.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Man muß abwarten, wie wirksam die Bremsen sind, die der Neandertaler beschrieben hat.Kritikaster hat geschrieben:(11 Nov 2017, 07:54)
Deine Darstellung eines geradezu als "Sklavenhaltergesellschaft" zu betrachtenden Gemeinwesens geht doch vollkommen an betrieblichen Realitäten vorbei.
Kein halbwegs vernünftiger AG in diesem Land hat ein Interesse daran, eine solche Mitarbeiter"verbrennung" durchzuführen, wie sie das von Dir skizzierte Horrorszenario mit sich brächte. Dazu sind bei immer komplexer werdenden Arbeitsabläufen die damit verbundenen steigenden Ansprüche an entsprechende Ausbildungen der MA mit viel zu kostspieligen und langfristigen Vorbereitungen verbunden.
Die Versuchung könnte groß sein, in minderqualifizierten Geschäftsfeldern den einen oder anderen Test durchzuführen.
Wenn man von einem portugiesischen Mitarbeiter Leidensfähigkeit zur Stärkung seines Standortes erwarten darf, kann man das bestimmt EU-weit verallgemeinern.
Natürlich geht so etwas nicht in hochtechnologisierten Firmen.
Sonst laufen die Montagsautos an allen Arbeitstagen vom Band.
Oder Polizei und Feuerwehr haben plötzlich keine Ortskenntnisse...
Man braucht in jedem Falle gut funktionierende Gewerkschaften, um den Klassenkampf von oben sinnvoll abzuleiten und zu kanalisieren.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Ich bin da "mittendrin statt nur dabei".think twice hat geschrieben:(11 Nov 2017, 08:34)
Du hast ziemlich romantische Vorstellungen von der Arbeitswelt...
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Ich stimme Dir durchaus zu, dass die Versuchung, das auszutesten, vorhanden ist. Das wären dann aber Geschäftsfelder, deren AG ich nicht zu den "halbwegs vernünftigen" zählen würde.unity in diversity hat geschrieben:(11 Nov 2017, 08:35)
Man muß abwarten, wie wirksam die Bremsen sind, die der Neandertaler beschrieben hat.
Die Versuchung könnte groß sein, in minderqualifizierten Geschäftsfeldern den einen oder anderen Test durchzuführen.
Wenn man von einem portugiesischen Mitarbeiter Leidensfähigkeit zur Stärkung seines Standortes erwarten darf, kann man das bestimmt EU-weit verallgemeinern.
Natürlich geht so etwas nicht in hochtechnologisierten Firmen.
Sonst laufen die Montagsautos an allen Arbeitstagen vom Band.
Oder Polizei und Feuerwehr haben plötzlich keine Ortskenntnisse...
Man braucht in jedem Falle gut funktionierende Gewerkschaften, um den Klassenkampf von oben sinnvoll abzuleiten und zu kanalisieren.
Darüber hinaus halte ich die angesprochenen "Bremsen" für stark genug, und ich betrachte auch gut funktionierende Gewerkschaften als ein ganz wichtiges Element in unserer Gesellschaft.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Ich arbeite regelmäßig bis zu 14 Tage am Stück. Wusste gar nicht, dass das ein Problem darstellen soll. In Gesundheitswesen ist das Alltag und nichts besonderes.
Victrix causa deis placuit, sed victa Catoni
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Damit leistest du einen wirksamen Beitrag zu deinem sozialverträglichen Frühableben.Julian hat geschrieben:(11 Nov 2017, 09:59)
Ich arbeite regelmäßig bis zu 14 Tage am Stück. Wusste gar nicht, dass das ein Problem darstellen soll. In Gesundheitswesen ist das Alltag und nichts besonderes.
Steht im Duden unter B, wie Brauchfragen für Masochisten.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Wenn ich und viele andere im Gesundheitswesen das nicht machten, würden dafür viele andere sozialverträglich früh ableben, weil dann Schichten unterbesetzt wären. Ich kann nichts dafür, dass wir im Gesundheitssystem teilweise Bedingungen haben, die man in einem hochentwickelten, angeblich wohlhabenden Industrieland nicht erwarten würde.unity in diversity hat geschrieben:(11 Nov 2017, 11:00)
Damit leistest du einen wirksamen Beitrag zu deinem sozialverträglichen Frühableben.
Steht im Duden unter B, wie Brauchfragen für Masochisten.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Was sagt deine Gewerkschaft dazu?Julian hat geschrieben:(11 Nov 2017, 12:37)
Wenn ich und viele andere im Gesundheitswesen das nicht machten, würden dafür viele andere sozialverträglich früh ableben, weil dann Schichten unterbesetzt wären. Ich kann nichts dafür, dass wir im Gesundheitssystem teilweise Bedingungen haben, die man in einem hochentwickelten, angeblich wohlhabenden Industrieland nicht erwarten würde.
Oder teilst du den libertären Standpunkt, wonach Löhne und Arbeitsbedingungen individuell auszuhandeln sind?
Nach dem Motto, wenn jeder an sich denkt, ist an alle gedacht?
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Die verschwinden nicht. Entbehrlich werden bloß ein paar Teilzeitkräfte und Springer, weil jetzt alle so schön flexibel sind.unity in diversity hat geschrieben:(11 Nov 2017, 07:35)
Das EuGH-Urteil hat Mustercharakter. Jedes Streßunternehmen kann die Angleichung der eigenen Arbeitsverhältnisse verlangen.
Auf Landesebene, Bundesebene und bis zum EuGH.
Richtig und flächendeckend durchgezogen, werden bis zu einem Drittel der MA entbehrlich.
Was macht man mit denen?
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Hallo unity in diversity.
Hintergrund:
Ich bin zwar kein Freund dieser modernen Lohnsklaverei, aber es zeigt, daß erstens gute und starke Gewerkschaften vonnöten sind, zweitens: diese "Bremsen" haben offensichtlich funktioniert. Sie werden auch in der jetzigen Debatte (Aufweichung der Arbeitszeit) funktionieren.
Bevor der Gesetze zur Zeit- und Leiharbeit abgeändert wurde - bzw.: erweitert wurde, wurden "Wünsche" der Arbeitgeber laut, wonach der Kündigungsschutz aufgeweicht werden sollte.unity in diversity hat geschrieben:Man muß abwarten, wie wirksam die Bremsen sind, die der Neandertaler beschrieben hat.
Die Versuchung könnte groß sein, in minderqualifizierten Geschäftsfeldern den einen oder anderen Test durchzuführen.
[...]
Man braucht in jedem Falle gut funktionierende Gewerkschaften, um den Klassenkampf von oben sinnvoll abzuleiten und zu kanalisieren.
Hintergrund:
- Arbeitgeber konnten seinerzeit Arbeitnehmer, die sie lediglich eingestellt haben, um Auftragsspitzen abarbeiten zu können, ... diese konnten sie, aufgrund des Kündigungsschutzes, schwerlich wieder kündigen - mit dem Kündigungsgrund:
- eingestellt wegen Auftragsspitzen - Kündigung: weil Auftragsspitzen nun erledigt!
- aufweichen des Kündigungsschutzes für alle!
Ich bin zwar kein Freund dieser modernen Lohnsklaverei, aber es zeigt, daß erstens gute und starke Gewerkschaften vonnöten sind, zweitens: diese "Bremsen" haben offensichtlich funktioniert. Sie werden auch in der jetzigen Debatte (Aufweichung der Arbeitszeit) funktionieren.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Unabhängig von der aktuellen Rechtslage sehe ich in der 12-h-Schicht auch für den Arbeitnehmer Vorteile, natürlich wenn die Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Nämlich dann ,wenn der Arbeitsweg relativ lang ist, d. h. der Anteil der Wegezeit reduziert sich im Bezug auf die Arbeitszeit!
Wie gesagt, vor Jahren habe ich selbst 12-h-Schicht gemacht, rund um die Uhr: 12 H Schicht, 24 h frei; das viermal, dann gab es Freischicht, beim vierten Mal Doppelfreischicht. Natürlich gab es dann noch die Nachtzuschläge, Wochenendzuschläge... Insgesamt im Vergleich zur Normalschicht relativ viel Freizeit; wenn das Umfeld passt, war bes. für Hobbygärtner,-bauern recht attraktiv. Von Vorteil war dabei, dass der Schichtplan immer ein paar Monate Vorlauf hatte.
Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit muss nicht immer zwangsläufig zu Lasten der Arbeitnehmer erfolgen...
Wie gesagt, vor Jahren habe ich selbst 12-h-Schicht gemacht, rund um die Uhr: 12 H Schicht, 24 h frei; das viermal, dann gab es Freischicht, beim vierten Mal Doppelfreischicht. Natürlich gab es dann noch die Nachtzuschläge, Wochenendzuschläge... Insgesamt im Vergleich zur Normalschicht relativ viel Freizeit; wenn das Umfeld passt, war bes. für Hobbygärtner,-bauern recht attraktiv. Von Vorteil war dabei, dass der Schichtplan immer ein paar Monate Vorlauf hatte.
Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit muss nicht immer zwangsläufig zu Lasten der Arbeitnehmer erfolgen...
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Wätätä hat geschrieben:(04 Jul 2018, 21:44)
Unabhängig von der aktuellen Rechtslage sehe ich in der 12-h-Schicht auch für den Arbeitnehmer Vorteile, natürlich wenn die Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Nämlich dann ,wenn der Arbeitsweg relativ lang ist, d. h. der Anteil der Wegezeit reduziert sich im Bezug auf die Arbeitszeit!
Wie gesagt, vor Jahren habe ich selbst 12-h-Schicht gemacht, rund um die Uhr: 12 H Schicht, 24 h frei; das viermal, dann gab es Freischicht, beim vierten Mal Doppelfreischicht. Natürlich gab es dann noch die Nachtzuschläge, Wochenendzuschläge... Insgesamt im Vergleich zur Normalschicht relativ viel Freizeit; wenn das Umfeld passt, war bes. für Hobbygärtner,-bauern recht attraktiv. Von Vorteil war dabei, dass der Schichtplan immer ein paar Monate Vorlauf hatte.
Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit muss nicht immer zwangsläufig zu Lasten der Arbeitnehmer erfolgen...
Früher war man noch jung und geldbedürftig.
Wer aber jahrelang 12 Stunden Schichten gemacht hat, weiß welche Qual das ist.
Und mit zunehmenden Alter unerträglicher.
Daher kann man nicht generell dies einführen wollen, auch in Betrieben ,wo es nicht notwendig ist, die nicht rund um die Uhr laufen.
Profilierungssüchtige Politiker hatten hiermit nicht die Vorteile für alle Arbeitnehmer zum Anlaß genommen , da etwas verändern zu wollen.
Es gibt 12 Stunden Schichten in Betrieben, aber mit anschließendem Ausgleich von Freizeit.
Davon ist bei der generellen Einführung aber nicht die Rede.
Sowie es früher auch steuerfreie Nachtschichtzuschläge gab, die dann abgeschafft wurden.
- sünnerklaas
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Meine persönliche Erfahrung: wer mehr als 10 Stunden arbeitet, baut nur noch Mist. Man kann das alles am nächsten Tag nacharbeiten.DieBananeGrillt hat geschrieben:(09 Jul 2018, 20:11)
Früher war man noch jung und geldbedürftig.
Wer aber jahrelang 12 Stunden Schichten gemacht hat, weiß welche Qual das ist.
Und mit zunehmenden Alter unerträglicher.
Daher kann man nicht generell dies einführen wollen, auch in Betrieben ,wo es nicht notwendig ist, die nicht rund um die Uhr laufen.
Profilierungssüchtige Politiker hatten hiermit nicht die Vorteile für alle Arbeitnehmer zum Anlaß genommen , da etwas verändern zu wollen.
Es gibt 12 Stunden Schichten in Betrieben, aber mit anschließendem Ausgleich von Freizeit.
Davon ist bei der generellen Einführung aber nicht die Rede.
Sowie es früher auch steuerfreie Nachtschichtzuschläge gab, die dann abgeschafft wurden.
Allerdings gibt es ein gravierendes Problem derzeit: es fehlen Arbeitskräfte. Und das Vorhaben, den Arbeitsmarkt mit Arbeitskräften aus dem Ausland aufzufüllen, dürfte man wohl als erst einmal gescheitert ansehen. Das gibt einen Aufstand.
Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Die meisten Arbeitnehmer schätzen es sehr wenn man so flexibel ist. Meine Saisonkräfte würden weinen vor Glück wenn sie den Sonntag nicht mehr verschwenden müssten.pikant hat geschrieben:(09 Nov 2017, 13:46)
arbeitnehmerfreundlich finde ich es nicht, wenn man 12 Tage arbeiten muss und dann erst eine Pause von 24 Stunden zugestanden bekommt.
Und offensichtlich wollen auch die Angestellten auf der Wiesn keinen Tag Pause sondern Geld verdienen.
Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Du sagst es, Saisonkräfte. Für kurze Zeit mag das Vorteile haben. Wie Sünnerklaas schon richtig schrieb, mehr als 10 Stunden am Tag überfordert die Menschen. Und ein solches Schichtsystem kann auch nur wenige Wochen im Jahr durchgeführt werden, dann werden die Nachteile durch fehlerhafte Arbeit die Vorteile überwiegen.Boracay hat geschrieben:(05 Aug 2018, 08:10)
Die meisten Arbeitnehmer schätzen es sehr wenn man so flexibel ist. Meine Saisonkräfte würden weinen vor Glück wenn sie den Sonntag nicht mehr verschwenden müssten.
Und offensichtlich wollen auch die Angestellten auf der Wiesn keinen Tag Pause sondern Geld verdienen.
Wer an Absurditäten glaubt, wird Abscheulichkeiten begehen. (Voltaire)
Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Eine 12 h Schicht ist per se nicht für hochwertige Arbeitsleistung ausgelegt. Das wirklich fatale und menschenverachtende bei diesen Arbeiten ist im ersten Drittel der Schicht die Arbeiter total zu unterfordern, und damit Arbeitsunfälle zu produzieren. Erst gegen Ende der Schicht erreichen diese Menschen im abgeschlafften Dämmerzustand eine der Tätigkeit angemessene Augenhöhe. Erst dann ist die Harmonie zwischen den Stupiditäten beider Seiten - Arbeiter/Arbeit - hergestellt.zollagent hat geschrieben:(05 Aug 2018, 09:51)
Du sagst es, Saisonkräfte. Für kurze Zeit mag das Vorteile haben. Wie Sünnerklaas schon richtig schrieb, mehr als 10 Stunden am Tag überfordert die Menschen. Und ein solches Schichtsystem kann auch nur wenige Wochen im Jahr durchgeführt werden, dann werden die Nachteile durch fehlerhafte Arbeit die Vorteile überwiegen.
Eine 12 h Schicht ist also wir gewisse Tätigkeiten eine humane Errungenschaft.
P.S.
Keinesfalls ernst gemeint, lediglich der Versuch auf dummes Zeug noch Dümmeres drauf zu satteln.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Eine recht seltsame Rechtsauffassung!Wätätä hat geschrieben:Unabhängig von der aktuellen Rechtslage sehe ich in der 12-h-Schicht auch für den Arbeitnehmer Vorteile, natürlich wenn die Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Nämlich dann ,wenn der Arbeitsweg relativ lang ist, d. h. der Anteil der Wegezeit reduziert sich im Bezug auf die Arbeitszeit!
Seit wann zählt der Arbeitsweg ... also der Weg zur und von der Arbeitstelle zur Arbeitszeit?
In Bezug darauf ist doch der Arbeitnehmer erstmal in einer gewißen Bringpflicht.
Das heißt:
- er hat dafür zu sorgen, daß er (rechtzeitig) zur Arbeitssttelle gelangt - wie und wielange dies dauert ... seine Sache!
Allerdings:- der Weg zwischen verschiedenen Arbeitstellen wird sehr wohl zur Arbeitszeit gerechnet - dies darf aber dann auch nur max. 10 Stunden sein.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Das ist keine seltsame Rechtsauffassung, sondern eine einfache Rechnung.Der Neandertaler hat geschrieben:(05 Aug 2018, 12:49)
Eine recht seltsame Rechtsauffassung!
Seit wann zählt der Arbeitsweg ... also der Weg zur und von der Arbeitstelle zur Arbeitszeit?
Wenn ich eine Stunde zu meinem Arbeitsplatz fahre und das bei einem üblichen 8-Stunden Tag 5 mal die Woche machen muss, dann reduziert sich das bei einer 12 Stundenschicht eben.
Das Salz in der Suppe des Lebens ist nicht Selbstdisziplin, sondern kontrollierte Unvernunft
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Hallo Misterfritz.
Unabhängig der Rechnung, ...
Wie Du nun rechnest, ist nun Deine Sache, entspricht aber nicht der Definition von Arbeitszeit.
Unabhängig der Rechnung, ...
- in dem EuGh-Urteil, auf dem diese Diskussion hier aufbaut, ging es darum, daß "das Unionsrecht nicht verlangt, daß die wöchentliche Mindestruhezeit spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgt, sondern nur, daß sie innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt wird."
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Ich habe nie gesagt, dass Anfahrt zur Arbeitszeit zähltDer Neandertaler hat geschrieben:(05 Aug 2018, 13:19)
Hallo Misterfritz.
Unabhängig der Rechnung, ...Selbst die Klage des Herrn António Fernando Maio Marques da Rosa bezog sich auf die Arbeitszeiten innerhalb und deren Dauer in einem gewißen Zeitraumes. Arbeiten heißt aber, daß er im Betrieb anwesend ist. Und darauf bezogen sich auch meine Ausführungen.
- in dem EuGh-Urteil, auf dem diese Diskussion hier aufbaut, ging es darum, daß "das Unionsrecht nicht verlangt, daß die wöchentliche Mindestruhezeit spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgt, sondern nur, daß sie innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt wird."
Wie Du nun rechnest, ist nun Deine Sache, entspricht aber nicht der Definition von Arbeitszeit.
Das war eher ein Missverständnis Deinerseits. Ich denke auch Wätätä wolle das mit seinem(?) Post nicht ausdrücken, den Du zitiert hast.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Hallo Misterfritz.
ich interpretier Wätätäs Beitrag eben in der Weise, daß er sich auf die Arbeitszeit bezieht:
Ich reagier jetzt mal genau wie Du: Ich habe auch nie behauptet, daß Du dies getan hast, sondern lediglich, daß Deine Rechnung nicht der gesetzlichen Definition entspricht.Misterfritz hat geschrieben:Ich habe nie gesagt, dass Anfahrt zur Arbeitszeit zählt
Das war eher ein Missverständnis Deinerseits. Ich denke auch Wätätä wolle das mit seinem(?) Post nicht ausdrücken, den Du zitiert hast.
- ... und daß es in dem Urteil aber genau um Arbeitszeit geht.
ich interpretier Wätätäs Beitrag eben in der Weise, daß er sich auf die Arbeitszeit bezieht:
Also scheint er den Vorteil dann zu sehen, wenn der Anfahrtsweg recht lang ist - "in Bezug auf die Arbeitszeit" ... dadurch "reduziert sich ... die Arbeitszeit!"Wätätä hat geschrieben:... in der 12-h-Schicht auch für den Arbeitnehmer Vorteile, natürlich wenn die Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Nämlich dann ,wenn der Arbeitsweg relativ lang ist, d. h.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Noch mal, Du hast ihn falsch verstanden!Der Neandertaler hat geschrieben:(05 Aug 2018, 13:54)
Hallo Misterfritz.Ich reagier jetzt mal genau wie Du: Ich habe auch nie behauptet, daß Du dies getan hast, sondern lediglich, daß Deine Rechnung nicht der gesetzlichen Definition entspricht.Man sagt mir recht oft, daß ich etwas überlesen habe, aber ...
- ... und daß es in dem Urteil aber genau um Arbeitszeit geht.
ich interpretier Wätätäs Beitrag eben in der Weise, daß er sich auf die Arbeitszeit bezieht:Also scheint er den Vorteil dann zu sehen, wenn der Anfahrtsweg recht lang ist - "in Bezug auf die Arbeitszeit" ... dadurch "reduziert sich ... die Arbeitszeit!"
Wenn ich einen Anfahrtsweg von einer Stunde habe, dann habe ich bei einem 8-Stundentag 7,5 Minuten pro Arbeitsstunde Wegeaufwand.
Arbeite ich bei gleichem Arbeitsweg 12 Stunden, habe ich einen Wegeaufwand von 5 Minuten pro Arbeitsstunde.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
12-Tage Schichten, nicht 12 StundenWätätä hat geschrieben:(04 Jul 2018, 21:44)
Unabhängig von der aktuellen Rechtslage sehe ich in der 12-h-Schicht auch für den Arbeitnehmer Vorteile, natürlich wenn die Wochenarbeitszeit eingehalten wird. Nämlich dann ,wenn der Arbeitsweg relativ lang ist, d. h. der Anteil der Wegezeit reduziert sich im Bezug auf die Arbeitszeit!
Wie gesagt, vor Jahren habe ich selbst 12-h-Schicht gemacht, rund um die Uhr: 12 H Schicht, 24 h frei; das viermal, dann gab es Freischicht, beim vierten Mal Doppelfreischicht. Natürlich gab es dann noch die Nachtzuschläge, Wochenendzuschläge... Insgesamt im Vergleich zur Normalschicht relativ viel Freizeit; wenn das Umfeld passt, war bes. für Hobbygärtner,-bauern recht attraktiv. Von Vorteil war dabei, dass der Schichtplan immer ein paar Monate Vorlauf hatte.
Eine Flexibilisierung der Arbeitszeit muss nicht immer zwangsläufig zu Lasten der Arbeitnehmer erfolgen...
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Endlich fällt mal jemandem der Fehler auf.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Ok
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Für die hat das alles ein Ende - wenn die Saison vorbei ist.Boracay hat geschrieben:(05 Aug 2018, 08:10)
Die meisten Arbeitnehmer schätzen es sehr wenn man so flexibel ist. Meine Saisonkräfte würden weinen vor Glück wenn sie den Sonntag nicht mehr verschwenden müssten.
Und offensichtlich wollen auch die Angestellten auf der Wiesn keinen Tag Pause sondern Geld verdienen.
Auf den Wiesn arbeitet auch niemand volle Pulle 12 Stunden durch. Da gibt es immer wieder Ruhezeiten.
Ansonsten achte mal darauf, wie es mit der Qualität der Leistung ausschaut, die ab der 11. Arbeitsstunde erbracht wird. Das kannste meistens in die Tonne treten.
Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Kritikaster hat geschrieben:(11 Nov 2017, 07:54)
Deine Darstellung eines geradezu als "Sklavenhaltergesellschaft" zu betrachtenden Gemeinwesens geht doch vollkommen an betrieblichen Realitäten vorbei.
Kein halbwegs vernünftiger AG in diesem Land hat ein Interesse daran, eine solche Mitarbeiter"verbrennung" durchzuführen, wie sie das von Dir skizzierte Horrorszenario mit sich brächte. Dazu sind bei immer komplexer werdenden Arbeitsabläufen die damit verbundenen steigenden Ansprüche an entsprechende Ausbildungen der MA mit viel zu kostspieligen und langfristigen Vorbereitungen verbunden.
Naja, unbestreitbare Tatsache ist doch, dass bei immer mehr Ausbeutern in Deutschland "Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" sind (absoluter Nulltarif, Überstunden werden nicht bezahlt und können auch nicht abgefeiert werden) und von immer mehr Arbeitnehmern verlangt wird, dass sie faktisch immer erreichbar sind. Oder nicht?
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Das ist aber nicht Gegenstand des UrteilsKarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 17:32)
Naja, unbestreitbare Tatsache ist doch, dass bei immer mehr Ausbeutern in Deutschland "Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" sind (absoluter Nulltarif, Überstunden werden nicht bezahlt und können auch nicht abgefeiert werden) und von immer mehr Arbeitnehmern verlangt wird, dass sie faktisch immer erreichbar sind. Oder nicht?
Wenn das so ist, muss man arbeitsrechtlich dagegen angehen. Da sind vor allem die Gewerkschaften gefragt.
Überlicherweise laufen solche Pauschalbehauptungen aber ins Leere und lösen sich in ein lauwarmes Lüftchen auf.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Das sind AT Verträge. Natürlich steht es einem Arbeitnehmer zu einen Vertrag mit hoher Vergütung auszuhandeln und vom Arbeitgeber im Gegenzug keine Überstunden Bezahlung zu erwarten. Zumeist wird dabei die erwartete Höhe der Mehrarbeit/Überstunden in einer bis-zu Formulierung fixiert.KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 17:32)
Naja, unbestreitbare Tatsache ist doch, dass bei immer mehr Ausbeutern in Deutschland "Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" sind (absoluter Nulltarif, Überstunden werden nicht bezahlt und können auch nicht abgefeiert werden) und von immer mehr Arbeitnehmern verlangt wird, dass sie faktisch immer erreichbar sind. Oder nicht?
(Zumeist so 10-15%)
Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
McKnee hat geschrieben:(05 Aug 2018, 17:42)
Das ist aber nicht Gegenstand des Urteils
Wenn das so ist, muss man arbeitsrechtlich dagegen angehen. Da sind vor allem die Gewerkschaften gefragt.
Überlicherweise laufen solche Pauschalbehauptungen aber ins Leere und lösen sich in ein lauwarmes Lüftchen auf.
Mit solchen Urteilen schießt sich die EU selbst ins Knie und sorgt dafür, von immer mehr Menschen abgelehnt zu werden.
Die Deutschen werden zwar nicht gefragt, aber in vielen anderen Ländern hat arbeitender Pöbel schon eine gewisse Macht
und kann für einen Austritt sorgen, wenn er der Meinung ist, dass die EU primär eine Interessensvertretung der Profitmaximierer
ist. Und dieser Eindruck drängt sich zunehmend mehr Menschen auf, die vielleicht früher nur die Vorteile sahen.
Nach dem GAU von Tschernobyl hatte die EG nichts Eiligeres zu tun, als die Grenzwerte für zugelassene radioaktive Belastungen
in Lebensmitteln zu vervielfachen. Noch heute sind sie wesentlich höher als z.B. in Japan nach dem dortigen GAU. Auch da
drängt sich der Verdacht auf, dass der Schutz der fiskalischen Interesse der über alles geliebten EU-Bauern doch vielfach höher
priorisiert wird als der Verbraucherschutz.
So schießt man sich ins eigene Knie, gibt Wasser auf die Mühlen der "EU-Skeptiker" und schafft sich letztlich selbst ab. Bleibt
die Frage zu beantworten, wohin mit Sprachgenies wie Oettinger, wenn die EU geplatzt ist.
Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
jorikke hat geschrieben:(05 Aug 2018, 17:57)
Das sind AT Verträge. Natürlich steht es einem Arbeitnehmer zu einen Vertrag mit hoher Vergütung auszuhandeln und vom Arbeitgeber im Gegenzug keine Überstunden Bezahlung zu erwarten. Zumeist wird dabei die erwartete Höhe der Mehrarbeit/Überstunden in einer bis-zu Formulierung fixiert.
(Zumeist so 10-15%)
Könnte man aber abschaffen, mit einem einfachen und kurzen Gesetz, etwa so:
Sklaverei in Deutschland ist verboten, Arbeit muss vergütet werden, auch dann, wenn es sich um Überstunden handelt.
Aber natürlich wären CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne, AfD und andere Arbeitgebervereinigungen dagegen...
Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Aus solchen Verträgen bestand mein halbes Arbeitsleben. Ich habe mich immer sehr selbst bestimmt gesehen. Ich und Sklave...KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:10)
Könnte man aber abschaffen, mit einem einfachen und kurzen Gesetz, etwa so:
Sklaverei in Deutschland ist verboten, Arbeit muss vergütet werden, auch dann, wenn es sich um Überstunden handelt.
Aber natürlich wären CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne, AfD und andere Arbeitgebervereinigungen dagegen...
Ich glaube du blickst nicht recht durch.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Danke, das spart mir Nerven und ist kurz und knapp aufs Wesentliche gebracht.jorikke hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:15)
Aus solchen Verträgen bestand mein halbes Arbeitsleben. Ich habe mich immer sehr selbst bestimmt gesehen. Ich und Sklave...
Ich glaube du blickst nicht recht durch.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
jorikke hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:15)
Aus solchen Verträgen bestand mein halbes Arbeitsleben. Ich habe mich immer sehr selbst bestimmt gesehen. Ich und Sklave...
Ich glaube du blickst nicht recht durch.
Ich hatte auch mal einen solche Vertrag. Das gipfelte dann darin, dass der Ausbeuter eines Tages meinte, dass man nicht jeden Tag etwas essen müsse
und auch mal auf die Mittagspause verzichten solle, wenn "Projektdruck" bestehe. Jeder Eingeweihte weiß, dass in solchen Klitschen immer "Projektdruck"
besteht.
Da bin ich gegangen, soll sich der Affe einen Dümmeren suchen, auf dessen Kosten er leben kann.
Die wenigsten Deutschen sind mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden. Hier war ich also ausnahmsweise mal ein Teil der "Mehrheit", nicht der "linke Spinner".
Das Märchen vom lieben Arbeitgeber, der sich kümmert, kannst Du Deinem Frisör erzählen, aber keinem Menschen, der einmal bei einem mittelständischen
Ausbeuter gearbeitet hat.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:30)
Die wenigsten Deutschen sind mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden. Hier war ich also ausnahmsweise mal ein Teil der "Mehrheit", nicht der "linke Spinner".
Das Märchen vom lieben Arbeitgeber, der sich kümmert, kannst Du Deinem Frisör erzählen, aber keinem Menschen, der einmal bei einem mittelständischen
Ausbeuter gearbeitet hat.
Ich dachte mir, bei deiner Pauschalisierungstendenz, dass es auf deine ureigenste Unzufriedenheit hinaus läuft.
Hier sieht es anders aus
https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-04/ ... beitnehmer
Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass du an deiner Unzufriedenheit nicht ganz schuldlos bist.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Du solltest aber nicht von Dir auf andere...und noch weniger auf die Mehrheit schliessen.
Ich kenne viele, die mit Ihren AT-Verträgen recht zufrieden sind.
Sollte ja auch so sein, sonst würde man sich ja nicht freiwillig in den höher bezahlten AT-Bereich begeben.
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Nein, da irrst Du!KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 17:32)
Naja, unbestreitbare Tatsache ist doch, dass bei immer mehr Ausbeutern in Deutschland "Überstunden mit dem Gehalt abgegolten" sind (absoluter Nulltarif, Überstunden werden nicht bezahlt und können auch nicht abgefeiert werden) und von immer mehr Arbeitnehmern verlangt wird, dass sie faktisch immer erreichbar sind. Oder nicht?
Der Anweisung von Überstunden ist nur in absoluten Ausnahmesituationen Folge zu leisten.
Das Weisungsrecht (Direktionsrecht) berechtigt den Arbeitgeber nicht dazu, vom Arbeitnehmer Überstunden zu verlangen. Das liegt daran, dass der Arbeitsvertrag den Umfang der von Ihnen als Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit festlegt. Könnte der Arbeitgeber einseitig im Wege des Weisungsrechts an dieser Schraube drehen, würde er die wesentlichen Vertragsinhalte einseitig verändern.
Etwas anders gilt bei Notsituationen, die allerdings sehr selten sind. Mit „Notsituation“ ist nicht etwa ein plötzlicher Großauftrag gemeint oder eine verspätet eintreffende große Warenlieferung, sondern eine Katastrophe wie eine Überschwemmung oder ein Brand. Solche Ereignisse kann der Arbeitgeber nicht vorhersehen, und außerdem steht dann möglicherweise die Existenz des Betriebs auf dem Spiel. In solchen, extrem seltenen echten Notsituationen kann der Arbeitgeber einseitig Überstunden anordnen. https://www.hensche.de/Ueberstunden_Arb ... l#tocitem1
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: 12 Tage arbeiten am Stueck ist rechtens - EuGH
Lieber Karl Ranseier, die Menschen machen in ihrem Arbeitsleben - auch abhängig von ihren Fähigkeiten-, die unterschiedlichsten Erfahrungen.KarlRanseier hat geschrieben:(05 Aug 2018, 18:30)
Ich hatte auch mal einen solche Vertrag. Das gipfelte dann darin, dass der Ausbeuter eines Tages meinte, dass man nicht jeden Tag etwas essen müsse
und auch mal auf die Mittagspause verzichten solle, wenn "Projektdruck" bestehe. Jeder Eingeweihte weiß, dass in solchen Klitschen immer "Projektdruck"
besteht.
Da bin ich gegangen, soll sich der Affe einen Dümmeren suchen, auf dessen Kosten er leben kann.
Die wenigsten Deutschen sind mit ihren Arbeitsbedingungen zufrieden. Hier war ich also ausnahmsweise mal ein Teil der "Mehrheit", nicht der "linke Spinner".
Das Märchen vom lieben Arbeitgeber, der sich kümmert, kannst Du Deinem Frisör erzählen, aber keinem Menschen, der einmal bei einem mittelständischen
Ausbeuter gearbeitet hat.
Ich habe fast 45 Jahre in der gleichen Firma gearbeitet. Angefangen als Feinmechaniker Lehrling mit einer Monats Vergütung von 15,-DM. Das war 1960.
Ausgelernt, übernommen. 1,5 Jahre Werkstatt-Fertigung. Dann Wechsel in die Montage. Nach zwei Jahren Wechsel in das Angestelltenverhältnis. Assistent vom Leiter des Ausbildungscenter für Außendienstmitarbeiter aus aller Welt. Dann Leiter des Schulungscenters. Für kurze Zeit nur, dann Übertragung eines Verkaufsbezirks mit Personalverantwortung für die angestellten Service-Techniker. Der Verkaufsbezirk entwickelte sich prächtig. 1980 erstmals 100.000,-DM Einkommen. In Rente gegangen 2003 mit einem Jahreseinkommen von 73.000 €.
Ich bin keinesfalls sonderlich begabt. Übrigens, der Laden hatte viele Mitarbeiter wie mich. Der Inhaber war Spitze. Er hat jeden gefördert, der sich engagiert hat.
Entsprechend haben es die Leute gedankt.
Im Ergebnis, 1960 513 Mitarbeiter, 1969 930 Mitarbeiter, heute weltweit 7500 Mitarbeiter mit Milliarden Umsatz.
...und du meinst wirklich noch solcherlei Erfahrung im Arbeitsleben soll ich das Märchen vom lieben Arbeitgeber, der sich kümmert, meinem Friseur erzählen?
Das gibt es.
Du hast da offensichtlich ein Erfahrungsmanko.