Auch EU-Verordnungen sind kein welterschütterndes Ding, wie Sie hier nachlesen können:Julian hat geschrieben:(20 Jul 2018, 15:28)
Sie zielen offenbar auf Richtlinien ab. Es gibt jedoch auch EU-Verordnungen; diese sind unmittelbar geltendes Recht und müssen nicht von den nationalen Parlamenten ratifiziert, sondern ohne Aufmucken umgesetzt werden. Damit werden die Demokratien in den Mitgliedsstaaten ausgehebelt.
https://europa.eu/european-union/eu-law/legal-acts_de
Sie werden dort finden, welche Art von Gesetz das ist... und vor allem, daß der Rat der EU zustimmen muß.
Ich finde, daß Sie nicht im luftleeren Raum herum fuchteln sollten, sondern ein besonders empörendes Beispiel nennen sollten, das nun wirklich an den Rechten der Nationalstaaten herum fuhrwerkt.
Um beim Beispiel der genannten Quelle zu bleiben: Es ist natürlich doof, die EU für die Gemeinschaft mit Handelsvereinbarungen zu beauftragen, wenn diese Verhandlungen nicht mit einem verbindlichen Rechtsakt für die Gemeinschaft enden dürfen. Dann hätte ja auch jeder Mitgliedsstaat selbst verhandeln können und auf seine Weise den gemeinsamen Markt steuern können. Mir fällt auf, daß diese Vorstellung etwas abwegig ist. Natürlich legt die EU-Kommission dem EU-Ministerrat das Verhandlungsergebnis vor. Wenn der dann kalte Füße bekommt, dann war die EU-Verordnung eben großer Käse. In einem Fall wollte die Wallonie maßgeblich darüber entscheiden, was für den EU-Binnenmarkt für 550 Mio Mitbürger verbindlich gelten sollte. Na, daraus wurde nichts... gar nichts.. TTIP wurde 3. Klasse beerdigt.
Also, wenn wir meckern, dann sollte das Gemeckere auch auf einen sachlichen Grund zurück gehen. Den kann ich aus eigener Kraft bei EU-Verordnungen nicht erkennen. Da muß ich um Mitarbeit bitten.
Unser Thema kann auch nicht sein, die bestehenden Regeln ungeprüft in allen Fällen gut zu heißen. Die Regeln sind zu ihrer Glanzzeit sicher in bester Absicht für die Gemeinschaft ersonnen worden. Aber in der Praxis setzen sie dann Rost an und führen zu Reibungsverlusten. Oder die EU getraut sich nicht, ihre eigenen Regeln an zu wenden, weil sie einem heftigen Streit ausweichen möchte. Das Vorgehen halte ich für einen Fehler. Der Umgang mit den Visegrad-Staaten ist dafür ein trauriges Beispiel, daß bestehende Verträge ganz schlicht nicht eingeklagt werden, und daß man hinnimmt, daß gültige Voraussetzungen für eine EU-Mitgliedschaft kaltschnäuzig im Nationalstaat kassiert werden. Kein Wunder, daß nun weitere "Unbotmäßigkeiten" zum gern geübten Regelbruch werden.
Der EU Ministerrat ist schlicht zu feige, die Gemeinschaft beherzt gegen ihre Zerstörer zu verteidigen. Die EU-Kommission kann nur auf Vertragsbrüche hinweisen und auch den EuGH als "Verfassungsorgan" um ein Urteil bitten. Wer hätte vor 20 Jahren auch an solche Quertreibereien gedacht und entsprechende Abwehrwerkzeuge der Gemeinschaft überlegen sollen?