Europawahl 2019

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Re: Europawahl 2019

Beitrag von H2O »

Fliege hat geschrieben:(05 Jun 2018, 22:28)

Ja, genau so verhält es sich und so habe ich es gemeint. :-)


Und dein Nachschlag verfehlt meines Erachtens insofern den Punkt, als die Briten keine Bestimmer sein wollen, also nicht jammern, dass sie nicht mehr die Chefs sind, die sie schon vorher nicht waren.
Ich lege gar keinen Wert darauf, in diesem Punkt Recht zu haben. Die Sache ist entschieden, und nun hocken die Briten da mit einem dicken Kopf. Mir kam der britische Ansatz unter Cameron so vor, als ob ein Mitglied, nämlich GB, den künftigen Kurs der EU bestimmen wollte. Und da hat die EU sich nicht erschüttern lassen... vernünftigerweise. Den Briten bleibt der Trost, daß die EU aus anderen Gründen arg zerstritten ist, und uns EU-Partnern bleibt der Trost, daß die EU ansonsten doch ganz ordentlich funktioniert.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Fliege »

H2O hat geschrieben:(05 Jun 2018, 23:36)

Die Sache ist entschieden, und nun hocken die Briten da mit einem dicken Kopf.
Womöglich wird Britannien, wenn Euro und EU zusammen brechen, zur Keimzelle eines Nordbundes, der eine regional-europäische Wirtschaftsgemeinschaft neu begründet.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von H2O »

Fliege hat geschrieben:(05 Jun 2018, 23:43)

Womöglich wird Britannien, wenn Euro und EU zusammen brechen, zur Keimzelle eines Nordbundes, der eine regional-europäische Wirtschaftsgemeinschaft neu begründet.
Nein, der eine "Nordbund" EFTA ist fruchtlos verdorrt. Da war GB so etwas wie die Führungsmacht. Das würde dem nächsten Nordbund wohl kaum besser gehen. Bleiben wir lieber bei der EU und beim Euro; das ist uns bisher recht gut bekommen. Ich rechne ohnehin damit, daß GB nach diesem Ausflug in die große freie Welt wieder Lust bekommt, sich in der Enge der EU ein zu richten.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Fliege »

Fliege hat geschrieben:(05 Jun 2018, 23:43)

Womöglich wird Britannien, wenn Euro und EU zusammen brechen, zur Keimzelle eines Nordbundes, der eine regional-europäische Wirtschaftsgemeinschaft neu begründet.
H2O hat geschrieben:(06 Jun 2018, 00:33)

Nein, der eine "Nordbund" EFTA ist fruchtlos verdorrt. Da war GB so etwas wie die Führungsmacht. Das würde dem nächsten Nordbund wohl kaum besser gehen. Bleiben wir lieber bei der EU und beim Euro; das ist uns bisher recht gut bekommen. Ich rechne ohnehin damit, daß GB nach diesem Ausflug in die große freie Welt wieder Lust bekommt, sich in der Enge der EU ein zu richten.
Ich schlage vor: Wir behalten beide Prognosen (kleine Prognosen mit Wenns und Abers) im Hinterkopf und kramen sie bei Zeiten wieder hervor. :-)
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von H2O »

Fliege hat geschrieben:(06 Jun 2018, 00:36)

Ich schlage vor: Wir behalten beide Prognosen (kleine Prognosen mit Wenns und Abers) im Hinterkopf und kramen sie bei Zeiten wieder hervor. :-)
In der Not wird man immer nach einem Ausweg suchen; aber zunächst mit aller Kraft darauf hinarbeiten, daß die Not gar nicht erst entsteht. Das wäre mein Handlungskonzept. :)
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Maikel »

H2O hat geschrieben:(05 Jun 2018, 20:56)

Hier geht es aber nicht um zu erlassende Gesetze,
Doch, genau um die geht es.

Am Bsp. Vergaberecht Österreich:
Die EU, incl. EU-Paralament, gibt die Bedingungen vor, wie das Vergaberecht gestaltet werden muß.
Die Mitgliedsländer müssen jeweils für ihr Land entsprechende Gesetze, Verordnungen etc. erlassen.

Wenn die EU feststellt, daß diese nationalen Gesetze, bzw. die sich daraus ergebene Praxis, nicht (mindestens) der vorgegebenen "Richtlinie" entspricht, dann folgt auf Verwarnung o.ä. eine Klage vor dem EuGH mit ggf. folgender Strafe.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von H2O »

Maikel hat geschrieben:(06 Jun 2018, 14:13)

Doch, genau um die geht es.

Am Bsp. Vergaberecht Österreich:
Die EU, incl. EU-Paralament, gibt die Bedingungen vor, wie das Vergaberecht gestaltet werden muß.
Die Mitgliedsländer müssen jeweils für ihr Land entsprechende Gesetze, Verordnungen etc. erlassen.

Wenn die EU feststellt, daß diese nationalen Gesetze, bzw. die sich daraus ergebene Praxis, nicht (mindestens) der vorgegebenen "Richtlinie" entspricht, dann folgt auf Verwarnung o.ä. eine Klage vor dem EuGH mit ggf. folgender Strafe.
Das sind durch Ratifizierung nationale Gesetze geworden. Da müßte in Österreich eigentlich die eigene Verwaltung tätig werden. Das tut sie nicht, vermutlich aufgrund politischer Anweisungen, und dann schaltet sich die EU-Kommission ein. Ganz ohne Nachricht an die EU-Kommission läuft das bestimmt nicht. Vielleicht ein zu kurz gekommener Wettbewerber. Die EU-Kommission hätte ja viel zu tun, wenn sie allen 27 Mitgliedern ständig über die Schulter gucken wollte.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Maikel »

H2O hat geschrieben:(06 Jun 2018, 15:22)

Das sind durch Ratifizierung nationale Gesetze geworden.
Nein.
"Handelt es sich dabei um eine Richtlinie, so haben die nationalen Parlamente diesen gesetzlichen Rahmen durch ein eigenes innerstaatliches Gesetz umzusetzen." Quelle: https://www.parlament.gv.at/PERK/PE/EU/EUGesetzgebung/
Diese nationalen Gesetze fallen, alleine schon wg. der unterschiedlichen Gegebenheiten (andere nationale Gesetze) in den Ländern unterschiedlich aus.
Es gibt kein "vorformuliertes" Gesetz aus Brüssel, das nur noch "ratifiziert" werden müßte.
Ganz ohne Nachricht an die EU-Kommission läuft das bestimmt nicht. Vielleicht ein zu kurz gekommener Wettbewerber. Die EU-Kommission hätte ja viel zu tun, wenn sie allen 27 Mitgliedern ständig über die Schulter gucken wollte.
Ja, da hast du Recht; vielleicht hatte ich mich da zu kurz ausgedrückt.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Fliege »

Wie steht es derzeit in Europa um die Stärke der beiden großen Altparteien, nämlich Sozialisten und Volksparteiler (in Deutschland sind das CDU/CSU)? Reicht es nach der Wahl womöglich nicht mehr zur großen Koalition?
Zuletzt geändert von Fliege am Mi 6. Jun 2018, 18:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo H2O.
H2O hat geschrieben:Das sind durch Ratifizierung nationale Gesetze geworden. Da müßte in Österreich eigentlich die eigene Verwaltung tätig werden. Das tut sie nicht, vermutlich aufgrund politischer Anweisungen, und dann schaltet sich die EU-Kommission ein. Ganz ohne Nachricht an die EU-Kommission läuft das bestimmt nicht. Vielleicht ein zu kurz gekommener Wettbewerber. Die EU-Kommission hätte ja viel zu tun, wenn sie allen 27 Mitgliedern ständig über die Schulter gucken wollte.
Nun muß ich Maikel mal ein Lob aussprechen! Anscheinend ist er doch nicht ganz lern-resistend - er ist zumindest auf dem richtigen Weg.
Maikel hat geschrieben:Wenn die EU feststellt, daß diese nationalen Gesetze, bzw. die sich daraus ergebene Praxis, nicht (mindestens) der vorgegebenen "Richtlinie" entspricht, dann folgt auf Verwarnung o.ä. eine Klage vor dem EuGH mit ggf. folgender Strafe.
Anhand der Feinstaub- oder Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) kann man es recht gut aufzeigen.

Die Feinstaubrichtlinie trat 2008 in Kraft - sie ersetzte die bis dahin gültige Luftqualitätsrahmenrichtlinie (über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität). In beiden Richtlinien waren feste Grenzwerte für bestimmte Luftschadstoffe festgesetzt worden - neben Schwefeldioxid (SO2) auch Stickstoffdioxid (NO2) und Stickstoffoxide (NOx), sowie Feinstaub mit einer Partikelgröße bis 10 µm (PM10), Blei, Benzol, Kohlenmonoxid und Ozon. Daneben waren aber ebenfalls auch Vorgaben zu einem differenzierteren Vorgehen enthalten. Da es aber eben nur eine Richtlinie ist und diese auch nicht nach den Verursachern der Luftverschmutzung differenzierte, war es den jeweiligen nationalen Gesetzgeber überlassen, welche erforderlichen Maßnahmen sie für notwendig erachten und welche maßgeblichen Verursacher sie zur Verbesserung der Luftqualität heranzogen - z. B. Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft, Haushalte oder den Verkehr. Nur die genannten Ziele (sauberere Luft) mußten erreicht werden. Wie, egal!

2016 traten dann neue Regeln bzw.: Grenzwerte in Kraft, auf die sich alle 28 EU-Staaten einigten. Nach vollständiger Umsetzung durch die 28 EU-Staaten sollten mit diesen Verpflichtungen die gesundheitlichen Folgen der Luftverschmutzung wie Atemwegserkrankungen und vorzeitige Todesfälle bis 2030 um fast 50 Prozent verringern werden. Diese Richtlinie sollten die Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2018 in nationales Recht umsetzen und darüberhinaus sollten sie bis 2019 ein nationales Luftreinhalteprogramm ausarbeiten. Mit den darin enthaltenen Maßnahmen sollten die Emissionen der fünf wichtigsten Luftschadstoffe bis 2020 bzw. 2030 um die vereinbarten Prozentsätze verringert werden.

Lange Rede - kurzer Sinn:
  • es ist nicht buchstabengetreu die Feinstaubrichtlinie (2008/50/EG) ratifiziert worden, sondern lediglich die Grenzwerte, sowie das Ziel (sauberere Luft), sind anerkannt und festgeschrieben worden. Wo etwa Frankreich seine Autohersteller verpflichtete, zur Feinstaub-Reduzierung Rußpartikelfilter einzubauen, setzte Deutschland auf eine elegantere Methode: Vorsprung durch Technik - Stichwort: AdBlue. Da nun aber feststeht, daß (deutsche) Autohersteller geschummelt haben, und somit Deutschland die selbstverpflichtende Feinstaub-Grenzwert-Reduzierung nicht einhalten kann und wird, muß die EU-Kommission Deutschland beim EuGH verklagen - wegen nicht eingehaltener (selbstverplichtender) Grenzwerte.
@H2O:
  • Du redest in Verbindung mit der EU immer von "Gesetzen". Die EU erläßt aber keine "Gesetze". Wenn Du "Gesetze" etwa im Sinne von "Richtlinien" gebrauchst, ist es schon verständlich - diese müssen, zumindest der Ziele nach, in nationale Gesetze überführt werden. Verordnungen treten aber automatisch in Kraft - entweder mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt oder eben nach einem bestimmten Datum. Richtlinie werden ebenfalls, buchstabengetreu, irgendwann nationales Gesetz - STIMMT! ... nämlich dann, wenn der einzelne nationale Gesetzgeber es versäumt, in der genannten Zeit zu handeln.
    Solltest Du aber mit "Gesetze" Verordnungen meinen, wird's unverständlich. Denn diese müssen nicht ratifiziert werden - sie müssen lediglich (sofort) in nationale Gesetze eingebunden werden.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von H2O »

Der Neandertaler hat geschrieben:(06 Jun 2018, 18:34)

...

...

....Deutschland die selbstverpflichtende Feinstaub-Grenzwert-Reduzierung nicht einhalten kann und wird, muß die EU-Kommission Deutschland beim EuGH verklagen - wegen nicht eingehaltener (selbstverplichtender) Grenzwerte.[/list]@H2O:
  • Du redest in Verbindung mit der EU immer von "Gesetzen". Die EU erläßt aber keine "Gesetze". Wenn Du "Gesetze" etwa im Sinne von "Richtlinien" gebrauchst, ist es schon verständlich - diese müssen, zumindest der Ziele nach, in nationale Gesetze überführt werden. Verordnungen treten aber automatisch in Kraft - entweder mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt oder eben nach einem bestimmten Datum. Richtlinie werden ebenfalls, buchstabengetreu, irgendwann nationales Gesetz - STIMMT! ... nämlich dann, wenn der einzelne nationale Gesetzgeber es versäumt, in der genannten Zeit zu handeln.

Ja, da habe ich etwas dazu gelernt. Wer gar nichts tut, der hat also auch ratifiziert. Bleibt die Variante, bei der ein Parlament sich aktiv weigert, die EU-Richtlinie in seinen Vorrat von Richtlinien/Gesetzen zu übernehmen. Gab es das schon einmal?
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Der Neandertaler »

H2O hat geschrieben:Ja, da habe ich etwas dazu gelernt. Wer gar nichts tut, der hat also auch ratifiziert. Bleibt die Variante, bei der ein Parlament sich aktiv weigert, die EU-Richtlinie in seinen Vorrat von Richtlinien/Gesetzen zu übernehmen. Gab es das schon einmal?
Schön, wenn ich zu etwas beitragen konnte!

Aber nun zu der Frage:
Meines Wissens nach nur einmal!
  • ... in etwas abgeänderter Form.
Aufgrund dessen, daß im Frühjahr und Sommer 1994 zahlreiche deutsche Touristen im Ausland strandeten, und weil deren Reiseveranstalter bankrott gingen, bevor sie das Geld für den Rückflug an die Fluggesellschaft weitergeleitet hatten, ... aufgrund dessen stellten 1996 die GRÜNEN im Bundestag eine kleine Anfrage bezüglich der Richtlinie 90/314/EWG vom 13. Juni 1990. Darin wurde nämlich festgelegt, daß die Mitgliedsstaaten spätestens bis zum 31. Dezember 1992 Maßnahmen treffen müssen, um sicherzustellen, daß "Pauschalreisende gegen eine Pleite ihres Reiseveranstalters abgesichert" sind. Das Kabinett Kohl-IV, mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als Justizministerin, aber versäumte die rechtzeitige Umsetzung. Bis zum Jahr 1993 fiel dies niemandem auf.
  • Nebenbei:
    • Die Bundesregierung teilte daraufhin mit, daß sie den auszugleichenden Schaden auf 20 Mio. DM schätze. Danach wurde eilig ein Gesetz erarbeitet, mit dem Reiseveranstalter verpflichtet sind, sich gegen ihre eigene Pleite abzusichern und dem Reisenden einen Sicherungsschein darüber auszuhändigen.
      • (§ 651k - BGB)
Ach noch etwas:
  • Klage vor dem EuGH erheben kann normalerweise nur der oder die Person, die nationale Rechtswege ausgeschöpft hat. Es sei denn, wie in diesem Fall, das jeweilige Gericht (hier: das Landgericht Bonn) legt den Fall dem EuGH zur weiteren und besseren Beurteilung und Abklärung vor.
    Ansonsten sind Klagen gegen ein EU-Mitgliedsland, außer in Ausnahmefällen, nur der Kommission vorbehalten.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von H2O »

@Neandertaler:

ok, das war also der Fall, daß eine Regierung den Antrag gemäß EU-Richtlinie verschlafen hat, also die "automatische" Ratifizierung angenommen wird. Das ist mir dann auch klar.

Ich erinnere mich an Aushänge auf italienischen Flughäfen, in denen die EU die Rechte der Fluggäste gegen die Fluggesellschaften bei Verspätungen beschrieb. Der Weg dieser Richtlinie/dieses Gesetzes bleibt sicher weiterhin EU-Ministerrat -> EU-Kommission -> Partnerstaaten. Nach dem soeben Gelernten würde ein Fluggast die Fluggesellschaft beklagen, fände zu Hause beim bummeligen Gesetzgeber kein Gesetz dieser Art vor, und dann würde die EU diesen Partnerstaat "zur Brust" nehmen. Richtig?

Aber den Fall, daß eine nationale Regierung sagt: "Diese uns zugemutete Richtlinie erkennen wir nicht an!", die haben wir damit nicht erfaßt. Das ist aber ein Teil meines Streits mit Maikel. Ich hatte gesagt, daß kein EU-Staat gezwungen werden kann, eine EU-Verordnung zu ratifizieren. Was also, wenn er sie aktiv zurück weist?
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo H2O.
Entschuldige die verzögerte Antwort!
H2O hat geschrieben:Der Weg dieser Richtlinie/dieses Gesetzes bleibt sicher weiterhin EU-Ministerrat -> EU-Kommission -> Partnerstaaten.
So inetwa - JA!
H2O hat geschrieben:Nach dem soeben Gelernten würde ein Fluggast die Fluggesellschaft beklagen, fände zu Hause beim bummeligen Gesetzgeber kein Gesetz dieser Art vor, und dann würde die EU diesen Partnerstaat "zur Brust" nehmen. Richtig?
D'accord! Meist, wenn knifflige Fragen zu klären sind, die auf EU-Richtlinien oder EU-Verordnungen zurückgehen, ... dann legen, wie in diesem Fall, nationale Gerichte diese dem EuGh zur Vorabklärung vor.
H2O hat geschrieben:Aber den Fall, daß eine nationale Regierung sagt: ...
Ich hatte gesagt, daß kein EU-Staat gezwungen werden kann, eine EU-Verordnung zu ratifizieren.
Kurz und ehrlich gesagt: solch eine Richtlinie wird es wohl nie geben - theoretisch wäre dies zwar unter Umständen denkbar, aber eben nur theoretisch. Zur Beurteilung dessen, müssen wir erstmal den Aufbau der EU betrachten und deren formale Kompetenzen berücksichtigen.

Fangen wir mit dem Europäischen Parlament an. Es ist bekanntlich das einzig direkt und demokratisch gewählte EU-Organ. Ihm wurde anfangs lediglich ein Anhörungsrecht zu gebilligt. Mit Einführung der Einheitlichen Europäische Akte von 1986, sowie den Verträge von Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon wurden sukzessive die Befugnisse des Parlaments erweitert und angepaßt. So wurde ihm etwa laut Vertrag von Maastrich eine Mitentscheidung zugestanden. Seit dem Vertrag von Lissabon besitzt das EU-Parlament ein EU-Beschlußfassungssystem: das ordentliche Legislativverfahren - die Mitentscheidung: Parlament und Rat sind dabei gleichberechtigt, und das besondere Legislativverfahren - damit kommt dem Parlament nach wie vor nur eine konsultative Rolle zu. Seither besitzt es (zeitweise) also ein Vetorecht - es kann daher einen Gesetzgebungsvorschlag billigen, ablehnen und/oder Änderungen dazu vorschlagen ... es ist somit eines der beiden gesetzgebenden Gremien innerhalb der EU. Mittlerweile hat das Parlament auch ein politisches Initiativrecht. Das heißt: es kann die Kommission auffordern, ihm einen "Gesetzesvorschlag" zu unterbreiten. Was das EU-Parlament aber nach wie vor nicht kann und darf, es darf keine "Gesetze" eigenhändig und alleine ausarbeiten - alles muß also seinen gewohnten Gang gehen:
  • Die Gesetzgebungsinitiative liegt aber immer noch bei der Kommission.
Kommen wir zum Europäischen Rat! Dieser besteht aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer, sowie dem Präsident der Europäischen Kommission und dem Hohe Vertreter bzw.: der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik. Dem EU-Rat obliegt die Bestimmung der allgemeinen politischen Zielvorstellungen und der Prioritäten der Europäischen Union – ohne aber direkt für die Erlassung von Rechtsvorschriften befugt zu sein. Zusätzlich befaßt er sich mit komplexen oder sensiblen Themen, die auf einer niedrigeren Ebene der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit nicht geklärt werden können.

Und damit sind wir beim Rat der Europäischen Union ... dem Ministerrat. Er koordiniert Politikbereiche, diskutiert, ändert und nimmt Rechtsvorschriften an. Die anwesenden Minister sind befugt, "für die Regierungen der von ihnen vertretenen Mitgliedstaaten verbindlich zu handeln". Zusammen mit dem Europäischen Parlament ist der Rat der Europäischen Union also das Hauptbeschlußorgan der EU - auf Grundlage von Vorschlägen der EU-Kommission verabschiedet er gemeinsam mit dem Europäischen Parlament EU-Rechtsvorschriften. Wie Du recht gut beschrieben hast, würde allerdings kein Minister entscheiden und "Gesetze" erlassen, ohne dies nicht vorher mit seiner nationalen Regierung abgestimmt zu haben.
  • ... es sei denn, ... er oder sie hat kein Interesse an persönlicher Karriere.
    • ... oder, wie im Fall Glyphosat, eine (negative) Entscheidung hätte keine Auswirkung auf dessen Karriere.
Fazit:
  • bevor ein EU-Mitgliedsland durch eine EU-Richtlinie unter Druck gerät ... es also zuletzt überstimmt wird, wird solange weiterverhandelt, bis alle glücklich sind. Was geschieht, wenn dieses nicht eingehalten wird ... wenn also mit dem Mehrheitsprinzip abgestimmt wird, haben wir zuletzt beim EU-Flüchtlings-Verteilungsplan gesehen. Die Visegrad-Staaten sind mit Mehrheit überstimmt worden - Flüchtlinge nehmen sie trotzdem keine auf.
Denk mal an die Feinstaubrichtlinie ... bzw.: die CO²- und NOx-Grenzwerte! Alle anderen EU-Mitgliedsländer wollten recht strenge und eindeutige Grenzwerte - Merkel ... Deutschland wollte diese nicht. Sodann wurde solange verhandelt, bis alle mit diesem erzielten Kompromiss leben konnten.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von H2O »

@Neandertaler:

Vielen Dank für die Hilfestellung. Nun bin ich beruhigt, denn ich hatte Maikel genau diese Unmöglichkeit des Gesetzgebungskonflikts erklärt; mir war aber kein Fall dazu erinnerlich. Da sind wir Schicksalsgefährten! :D
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Der Neandertaler »

H2O hat geschrieben:Da sind wir Schicksalsgefährten! :
So inetwa.
"Ich teile Ihre Meinung nicht, ich werde aber bis zu meinem letzten Atemzug kämpfen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können." (Voltaire)
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Maikel »

Der Neandertaler hat geschrieben:(07 Jun 2018, 18:48)
Fangen wir mit dem Europäischen Parlament an. Es ist bekanntlich das einzig direkt und demokratisch gewählte EU-Organ.
Nein, es ist nicht demokratisch gewählt. (siehe den halben Thread)
Denk mal an die Feinstaubrichtlinie ... bzw.: die CO²- und NOx-Grenzwerte! Alle anderen EU-Mitgliedsländer wollten recht strenge und eindeutige Grenzwerte - Merkel ... Deutschland wollte diese nicht. Sodann wurde solange verhandelt, bis alle mit diesem erzielten Kompromiss leben konnten.
Trotzdem wird D jetzt wegen Nichteinhaltung der NOx-Grenzwerte von der EU verklagt.
Konkreter zum EU-Verfahren gesagt: D hat keine ausreichenden nationalen Gesetze erlassen, um die in der EU-"Richtlinie" festgelegten Grenzwerte einzuhalten.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von garfield336 »

H2O hat geschrieben:(05 Jun 2018, 19:19)

Da muß ich aber heftig schlucken! Ein Minister im EU-Ministerrat wird nie und nimmer ein Gesetz vorschlagen, das er nicht mit seiner Regierung zuvor beraten hat. Regierungen sind nach meinem Kenntnisstand immer von der Volksvertretung gewählt worden.
.

In Luxemburg werden sie nicht gewählt sondern ernannt.
Es findet keine solche Wahl statt. Sehr wohl sollte die Regierung die Mehrheit der Parlamentarier hinter sich haben, aber das ist nicht immer der Fall.

Es ist vorallem in der Zeit zwischen einer Parlamentsauflösung, neuen Wahlen und die ernennung einer neuen Regierung nicht der Fall.
Theoretisch könnte unser Grossherzog auch einfach selbst am Ministerrat teilnehmen, da ja der Chef der Exekutive ist.

Im Prinzip ist das ja kein Problem. Neue Gesetze können sie ja sowieso nicht beschliessen. Aber wenn sie jetzt über den Umweg Ministerrat Legislative Befugnisse haben, fände ich das schlecht.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von garfield336 »

Zur Europawahl: SPD und CDU sollen sich in Brüssel für eine Sperrklausel bei der Europawahl stark gemacht haben.

Es ging um eine Sperrklausel für Länder mir mehr als 35 abgeordneten. Defacto wäre nur Deutschland und Spanien betroffen. Alle andern haben schon Sperrklauseln.
Sie kann erst ab 2024 gelten.

Nun ist natürlich die Frage ob die neue Regelung nicht wieder von Verfassungsgericht gekippt wird......
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von H2O »

garfield336 hat geschrieben:(08 Jun 2018, 09:48)

In Luxemburg werden sie nicht gewählt sondern ernannt.
Es findet keine solche Wahl statt. Sehr wohl sollte die Regierung die Mehrheit der Parlamentarier hinter sich haben, aber das ist nicht immer der Fall.

Es ist vorallem in der Zeit zwischen einer Parlamentsauflösung, neuen Wahlen und die ernennung einer neuen Regierung nicht der Fall.
Theoretisch könnte unser Grossherzog auch einfach selbst am Ministerrat teilnehmen, da ja der Chef der Exekutive ist.

Im Prinzip ist das ja kein Problem. Neue Gesetze können sie ja sowieso nicht beschliessen. Aber wenn sie jetzt über den Umweg Ministerrat Legislative Befugnisse haben, fände ich das schlecht.
In Deutschland bespricht sich der Bundespräsident mit den Parteien, und dann bittet er die stärkste Partei um eine Regierungsbildung, die das Vertrauen des Parlaments hat. Das kann schon einmal ein wenig hin und her gehen, wie wir gerade erlebt haben, bevor ein Vorschlag steht. Das Regierungsbündnis benennt dann die künftigen Regierungsmitglieder, die nicht unbedingt gewählt sein müssen... meist aber doch solide in den Regierungsparteien verankert sind.

Der Bundespräsident ernennt die Regierungsmitglieder durch Aushändigung ihrer Ernennungsurkunde und Vereidigung auf unser Grundgesetz, mit oder ohne Gottesbezug im Eid.

So ganz viel anders ist das in Luxemburg sicher auch nicht. Was hat der Großherzog von einer Regierung, die vom Parlament nicht bestätigt wird? Eine Verwaltung, die sich selbst die Finanzmittel genehmigt... das wird doch nichts.

Den Fall einer "amtierenden" Regierung hatten wir in Deutschland auch gerade noch während der Verhandlungen um eine Regierungskoalition... fast 7 Monate... bisherige Rekorddauer. Das alles verläuft nach Regeln, die jeder Staatsbürger verstehen und kritisieren kann. So ist Demokratie nun einmal. Willkür war gestern.

Wenn Ihr Herr Großherzog gegen den Willen des Volkes Gesetze vorschlägt und die auch noch durch den Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit als Vorschlag des Ministerrats an die EU-Kommission weiter reichte, dann wäre da immer noch das EU-Parlament, das dann Alarm schlagen könnte. Das neu gewählte luxemburgische Parlament könnte ein solches Gesetz zurück weisen, es also gar nicht erst zulassen. So etwas hat es EU-weit noch nie gegeben, wie ich im Gespräch mit dem Teilnehmer Neandertaler bestätigt fand. Also ein sehr theoretischer Fall. Wenig sinnvoll, damit den Gesetzgeber zu befassen... meine ich.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von H2O »

garfield336 hat geschrieben:(08 Jun 2018, 10:25)

Zur Europawahl: SPD und CDU sollen sich in Brüssel für eine Sperrklausel bei der Europawahl stark gemacht haben.

Es ging um eine Sperrklausel für Länder mir mehr als 35 abgeordneten. Defacto wäre nur Deutschland und Spanien betroffen. Alle andern haben schon Sperrklauseln.
Sie kann erst ab 2024 gelten.

Nun ist natürlich die Frage ob die neue Regelung nicht wieder von Verfassungsgericht gekippt wird......
Es gibt keinen vernünftigen Grund für willkürliche Sperrklauseln im EU-Parlament. Vielleicht eine "natürliche Sperrklausel". Deutschland kann 96 Abgeordnete für das EU-Parlament wählen. Also sollte ein Bewerber oder eine Partei mindestens 1/96 der gültigen Wählerstimmen erringen. Durch die unterschiedliche Zahl der Abgeordneten muß diese natürliche Sperrklausel unterschiedlich in den EU-Partnerstaaten ausfallen.

Selbst im Bundestag hat die Sperrklausel 5% nicht verhindert, daß sich dort inzwischen 7 Parteien tummeln. Direkt gewählte Abgeordnete sind ohnehin immer im Bundestag. Das ist aus meiner Sicht ein Eiertanz, der durch das Bestreben entsteht, im Bundestag möglichst genau den Willen des Volkes ab zu bilden, wenn er nur über 5% angesiedelt ist. :D

Mir gefällt das französische Wahlrecht mit 2 Wahlgängen besser. Die Abgeordneten sind dadurch auf jeden Fall in ihrem Wahlkreis mit Mehrheit gewählt. Splitterparteien haben keine besonders guten Möglichkeiten, in die Nationalversammlung gewählt zu werden. Dafür aber bekannte Persönlichkeiten. Die Zahl der Abgeordneten entspricht dadurch auch genau der Zahl der Wahlkreise... viel proportionaler geht es doch fast nicht mehr. Außerdem kann das Wahlvolk sogar noch in die Koalitionsbildung der Parteien eingreifen, die zwischen dem 1. und 2. Wahlgang geschlossen werden. Für uns deutsche Gerechtigkeitsfanatiker ist das System wohl zu einfach. :rolleyes:

Aber für die Europa-Wahl wird auch in Frankreich das Verhältniswahlrecht gelten müssen... oder man müßte die Zahl der Wahlkreise an die Zahl der zugelassenen EU-Abgeordneten aus Frankreich anpassen.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von garfield336 »

H2O hat geschrieben:(08 Jun 2018, 11:11)
Mir gefällt das französische Wahlrecht mit 2 Wahlgängen besser. Die Abgeordneten sind dadurch auf jeden Fall in ihrem Wahlkreis mit Mehrheit gewählt. Splitterparteien haben keine besonders guten Möglichkeiten,
......

Bei der Europawahl gilt auch in Frankreich Verhältniswahl.

Aber sie haben ihr Land in 8? Wahlreise eingeteilt. Im grössten (Ile de France) sind 13 Abgeordnete zu wählen in allen andern weniger.
Sie haben zwar eine 5% Sperrklausel, aber ausserhalb der Ile de France hat man auch rechnerisch keine Chance mit 5% reinzukommen.
Im kleinsten wahlkreis sind gar nur 3 zu wählen ( Departements Outre Mere)

Das Belgische System ist ähnlich.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von H2O »

garfield336 hat geschrieben:(08 Jun 2018, 11:52)

Bei der Europawahl gilt auch in Frankreich Verhältniswahl.

Aber sie haben ihr Land in 8? Wahlreise eingeteilt. Im grössten (Ile de France) sind 13 Abgeordnete zu wählen in allen andern weniger.
Sie haben zwar eine 5% Sperrklausel, aber ausserhalb der Ile de France hat man auch rechnerisch keine Chance mit 5% reinzukommen.
Im kleinsten wahlkreis sind gar nur 3 zu wählen ( Departements Outre Mere)

Das Belgische System ist ähnlich.
Diese Regelung finde ich auch nicht dumm, wenn dann die Bewerber um einen Sitz im EU-Parlament im Wahlkampf auftreten. Zugleich kann sich die Auswahl der Bewerber dann nicht auf einen Landesteil konzentrieren. Darüber hat jemand richtig nachgedacht! :thumbup:
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von garfield336 »

H2O hat geschrieben:(08 Jun 2018, 10:35)
So ganz viel anders ist das in Luxemburg sicher auch nicht. Was hat der Großherzog von einer Regierung, die vom Parlament nicht bestätigt wird? Eine Verwaltung, die sich selbst die Finanzmittel genehmigt... das wird doch nichts.
.
Der Unterschied ist aber, dass die Bundeskanzlerin explizist vom Parlament gewählt und abgewàhlt wrid.

Das ist hier nicht so. Es findet keine solche Wahl statt. Verfassungstechnisch hat der Monarch freie Han. Er ist Chef der exekutive. Punkt.
In der praxis natürlich nicht, wenn er keinen ärger haben will ^^

Ok in Deutschland ist die exekutive und legislative sowieso miteinander eng verzahnt. Ein Minister hat bei uns im Parlament zum Beispiel gar kein Stimmrecht.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von garfield336 »

H2O hat geschrieben:(08 Jun 2018, 11:59)

Diese Regelung finde ich auch nicht dumm, wenn dann die Bewerber um einen Sitz im EU-Parlament im Wahlkampf auftreten. Zugleich kann sich die Auswahl der Bewerber dann nicht auf einen Landesteil konzentrieren. Darüber hat jemand richtig nachgedacht! :thumbup:
Jeder macht quasi in seinem eigenen Wahlkreis Wahlkampf. .


Nur das Outre Mere ein Wahlkreis ist ist ein bisschen bizarr..... Denn dazu gehört sowohl Martinique als auch La reunion und zwischen beiden Inseln liegen 15.000km :s
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von garfield336 »

garfield336 hat geschrieben:(08 Jun 2018, 12:02)

Jeder macht quasi in seinem eigenen Wahlkreis Wahlkampf. .


Nur das Outre Mere ein Wahlkreis ist ist ein bisschen bizarr..... Denn dazu gehört sowohl Martinique als auch La reunion und zwischen beiden Inseln liegen 15.000km :s
Ich habe mal nachgeschaut ich glaube der Kerl hier https://fr.wikipedia.org/wiki/Maurice_Ponga
Europaabgeordnete aus Neukaledonien) ist wohl der Abgeordnete in Strasbourg mit weitesten Anreise. :D
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von H2O »

garfield336 hat geschrieben:(08 Jun 2018, 12:00)

...

In der praxis natürlich nicht, wenn er keinen ärger haben will ^^

...
Das ist eben der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Aber ich gebe zu, daß in einem Staat mit vielen Millionen Einwohnern eine solche Regelung sehr bald zu lebhaftem Streit führen würde. Glückliches Luxemburg!

Ich meine, daß im Bundestag auch nur durch Wählerstimmen legitimierte Abgeordnete Stimmrecht haben. Dann aber auch Minister, wenn sie Abgeordnete sind. Bei 706 :rolleyes: Abgeordneten kommt es auf einen mehr oder weniger auch nicht mehr an...
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von H2O »

garfield336 hat geschrieben:(08 Jun 2018, 12:08)

Ich habe mal nachgeschaut ich glaube der Kerl hier https://fr.wikipedia.org/wiki/Maurice_Ponga
Europaabgeordnete aus Neukaledonien) ist wohl der Abgeordnete in Strasbourg mit weitesten Anreise. :D
Der arme Kerl kann sich jedes Mal neu überlegen. ob er die Erde in Richtung Osten oder Westen umrunden möchte, wenn er seinen Wahlkreis besuchen will.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Der Neandertaler »

Maikel hat geschrieben:Nein, es ist nicht demokratisch gewählt. (siehe den halben Thread)
Maikel, ich bin einer derjenigen, der es anderen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, seine oder ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen. Ich bin einer derer die in einem Wahllokal vorne sitzen, jedem potenziellen Wähler einen Wahlzettel aushändigen und später die Stimmen korrekt ausrechnen - zumal: ich bin der Vorsitzende. Wenn sich jemand vorort ... im Wahllokal derart äußert - vonwegen, die Wahlen wären undemokratisch und so ... sie würden nach undemokratischen Spielregeln ablaufen, ... mit dem würd ich erst gar nicht diskutieren - den würd ich kurzerhand vor die Tür setzen. Schließlich hab ich etwas Besseres zu tun, als ihn eines Besseren zu belehren - ich muß mich auf's Wesentliche konzentrieren ... ich muß dafür sorgen, daß die Wahlen korrekt ablaufen. Also bitte nicht nochmal alles von vorne! Eine Zeitlang dacht ich, Du seist belehrbar ... Du seist doch nicht so lern-resistend, wie es anfangs schien - stimmt aber anscheinend doch nicht so ganz?!?
Maikel hat geschrieben:Trotzdem wird D jetzt wegen Nichteinhaltung der NOx-Grenzwerte von der EU verklagt.
Konkreter zum EU-Verfahren gesagt: D hat keine ausreichenden nationalen Gesetze erlassen, um die in der EU-"Richtlinie" festgelegten Grenzwerte einzuhalten.
Nun werd ich aber langsam sauer. Wenn Du schon auf "den halben Thread" verweist - wenn es um Deine Meinung bezüglich der "undemokratischen EU-Wahlen" geht, müsstest Du auch mitbekommen haben, daß ich H2O in einem Beitrag genau dies erklärt habe:
Der Neandertaler hat geschrieben:Lange Rede - kurzer Sinn:
  • [...]
    Da nun aber feststeht, daß (deutsche) Autohersteller geschummelt haben, und somit Deutschland die selbstverpflichtende Feinstaub-Grenzwert-Reduzierung nicht einhalten kann und wird, muß die EU-Kommission Deutschland beim EuGH verklagen - wegen nicht eingehaltener (selbstverplichtender) Grenzwerte.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo garfield.
336 hat geschrieben:In Luxemburg werden sie nicht gewählt sondern ernannt.
Es findet keine solche Wahl statt. Sehr wohl sollte die Regierung die Mehrheit der Parlamentarier hinter sich haben, aber das ist nicht immer der Fall.
Nun möchte ich Dich mal etwas fragen - ich kann dies nämlich nicht ganz nachvollziehen.

Wen oder was meinst Du mit gewählt oder ernannt?
  • ... und von wem gewählt oder ernannt?
Deutsche Minister werden hierzulande auch nicht gewählt - nicht von den Wähler und auch nicht vom Parlament. Sie werden vom Bundespräsidenten (für ein bestimmtes Amt) ernannt - in enger Absprache mit der Regierung ... bzw.: dem Bundeskanzler, versteht sich. Deutsche (Fach-)Minister vertreten Deutschland, bzw.: die Bundesregierung im Ministerrat - je nachdem, welches Thema gerade behandelt wird.

Fazit:
  • der (deutsche) Minister ist gleichzeitig auch im jeweiligen EU-Ministerrat - er ist also ebenso Teil der EU-"Regierung", wie der jeweiligen nationalen Regierung. Unabhängig davon, ob dies nun eine Mehrheits- oder eine Minderheitsregierung ist - er ist Teil der nationalen Regierung, und wird daher auch nicht gegen seine eigene Regierung abstimmen und handeln.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo garfield - hab ich erst nach meiner vorherigen Antwort gesehen.
garfield336 hat geschrieben:Nun ist natürlich die Frage ob die neue Regelung nicht wieder von Verfassungsgericht gekippt wird......
Glaube ich nicht!
Sieh mal:
  • In unserer Verfassung ... unserem Grundgesetz heißt es:
    • "Bundesrecht bricht Landesrecht!"
    Obwohl Du die Euröpäische Union nicht unbedingt mit einem Staat vergleichen kannst, handelt zumindest unsere Justiz nach diesem Prinzip, wenn es um EU-Beschlüße geht. Also werden Fragen nach der EU-Verfassungmäßigkeit letztlich dem EuGh vorgelegt.

    2013 kippten die BVerfG-Richter die Sperrklausel zur EU-Wahl und stuften sie als nicht-verfassungsgemäß ein, weil "sich das Wahlverfahren in jedem Mitgliedstaat nach den innerstaatlichen Vorschriften" richtet, soweit die entsprechende EU-Richtlinie zu dem EU-"Direktwahlakt keine Vorgaben enthielt".
Fazit:
  • Die deutsche Sperrklausel gilt aber nur für die Verhältniswahl - nicht aber für die Direktwahl. Also wäre eine Sperrklausel bei der Direktwahl zum Deutschen Bundestag ebenso nicht-verfassungsgemäß. Daher mussten sie die Sperrklausel ebenso zur EU-Wahl als nicht-verfassungsgemäß einstufen. Bislang ist eine Sperrklausel in den EU-Ländern zur EU-Wahl erlaubt, aber nicht verpflichtend. Nun soll sie verpflichtend für alle Länder sein, die mehr als 35 Sitze im Parlament haben. Der Zusatz des Urteils ("Direktwahlakt keine Vorgaben enthielt") ist interessant. Da nun europaweit ... unter allen EU-Mitgliedsländern Einigkeit herrscht, daß auch Deutschland zur EU-Wahl eine Sperrklausel einführen darf ... einführen muß, besteht also für das BVerfG keine Veranlassung mehr, die Sperrklausel zu kippen - es müßte sogar jede Klage dazu abweisen. Aber schau'n wir mal, wie's sich entwickelt!
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Maikel »

Der Neandertaler hat geschrieben:(08 Jun 2018, 16:42)

Maikel, ich bin einer derjenigen, der es anderen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, seine oder ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen. [...] ich muß dafür sorgen, daß die Wahlen korrekt ablaufen.
Das ist lobenswert, daß du dich so für die Wahlen engagierst. Ich bin mir sicher, daß in deinem Einflußbereich die Wahl soweit wie möglich demokratisch abläuft.

Du solltest aber auch verstanden haben, daß meine Anmerkung sich darauf bezog, daß bei den EU-Wahlen auf höherer Ebene, also außerhalb deines Einflußbereiches, eines der Prinzipien für demokratische Wahlen eben nicht eingehalten wird.
Eine Zeitlang dacht ich, Du seist belehrbar ... Du seist doch nicht so lern-resistend, wie es anfangs schien - stimmt aber anscheinend doch nicht so ganz?!?
Danke, gleichfalls.
Nun werd ich aber langsam sauer. Wenn Du schon auf "den halben Thread" verweist - wenn es um Deine Meinung bezüglich der "undemokratischen EU-Wahlen" geht, müsstest Du auch mitbekommen haben, daß ich H2O in einem Beitrag genau dies erklärt habe:
Das ist kein Grund, sauer zu werden. Es war meine ergänzende Anmerkung, ohne daß ich kontrolliert hätte, ob du Ähnliches schon geschrieben hast.
Ich fand es bemerkenswert, daß es zu Klagen kommt, obwohl scheinbar ein für alle erträglicher Kompromiß erzielt worden war.
Wahrscheinlich war der Kompromiß begleitet von "Wir schaffen das schon"; was halt nicht immer klappt.
Die menschliche Sprache ist einzigartig, aber nicht eindeutig.
Jeder Versuch, sich mitzuteilen, kann nur mit dem Wohlwollen der anderen gelingen.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von H2O »

Maikel hat geschrieben:(08 Jun 2018, 18:42)
...

Du solltest aber auch verstanden haben, daß meine Anmerkung sich darauf bezog, daß bei den EU-Wahlen auf höherer Ebene, also außerhalb deines Einflußbereiches, eines der Prinzipien für demokratische Wahlen eben nicht eingehalten wird.

...
Diese Wahlen folgen aber vertraglichen Regeln, die alle Beteiligten so anerkannt haben. Der Dreh- und Angelpunkt bleibt der EU-Ministerrat und neuerdings auch das EU-Parlament. Da fallen die Entscheidungen, wie was in der EU gemacht werden soll. Auch diese Entscheidungswege folgen vereinbarten Regeln, mit denen sich jedermann vertraut machen kann. Daran ist nichts demokratisch oder undemokratisch, sondern klar und einvernehmlich geregelt.

Wer das ändern möchte, der muß die EU-Verträge ändern. Spätestens mit einem gemeinsamen Bundesstaat / einer Föderation müssen Entscheidungswege nach demokratischen Abstimmungen geschaffen und verfolgt werden. Bis dahin gelten geschlossene und ratifizierte Verträge mit ihren vereinbarten Regeln.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Der Neandertaler »

H2O hat geschrieben:Diese Wahlen folgen aber vertraglichen Regeln, die alle Beteiligten so anerkannt haben. Der Dreh- und Angelpunkt bleibt der EU-Ministerrat und neuerdings auch das EU-Parlament. Da fallen die Entscheidungen, wie was in der EU gemacht werden soll. Auch diese Entscheidungswege folgen vereinbarten Regeln, mit denen sich jedermann vertraut machen kann. Daran ist nichts demokratisch oder undemokratisch, sondern klar und einvernehmlich geregelt.

Wer das ändern möchte, der muß die EU-Verträge ändern. Spätestens mit einem gemeinsamen Bundesstaat / einer Föderation müssen Entscheidungswege nach demokratischen Abstimmungen geschaffen und verfolgt werden. Bis dahin gelten geschlossene und ratifizierte Verträge mit ihren vereinbarten Regeln.
D'accord!
:thumbup: :thumbup: :thumbup:
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Geri2 »

Ich werde nicht waehlen. Denn ich bin gegen die EU.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Der Neandertaler »

Hallo Geri.
Geri2 hat geschrieben:Ich werde nicht waehlen. Denn ich bin gegen die EU.
Dies ist nicht nur Deine Entscheidung, sondern besonders auch legitim! Obwohl ich dies nicht ganz nachvollziehen kann. Denn wenn ich etwas ablehne, sollte und muß ich mich fragen (lassen), was denn die Alternative wäre? Wollen wir wieder zu den Nationalstaaten zurück, deren nationalstaatliches Denken und Handeln uns recht viele und blutige Kriege gebracht hat? Da ist es doch allemal besser, diese Nationalstaaten handeln friedlich und schließen sich so auch zu einem friedlich gesonnenen Bund zusammen.

Aber wie gesagt:
  • es ist Deine Entscheidung!
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Geri2 »

Neandertaler
Die EU fuehrt keinen Krieg gegen das Nichtmitglied Svhweiz, sondern nur im Orient, der Ukraine und genau genommen auch am Bosporus. Die Machthaber in der EU wurden von den Buergern nichtd
dorthin gewaehlt. Insofern handelt es sich nicht um eine Demokratie. In CZ und SK gehen keine 20% zur EU Wahl. Europaweit keine 50%.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von H2O »

Geri2 hat geschrieben:(09 Jun 2018, 14:38)

Neandertaler
Die EU fuehrt keinen Krieg gegen das Nichtmitglied Svhweiz, sondern nur im Orient, der Ukraine und genau genommen auch am Bosporus. Die Machthaber in der EU wurden von den Buergern nichtd
dorthin gewaehlt. Insofern handelt es sich nicht um eine Demokratie. In CZ und SK gehen keine 20% zur EU Wahl. Europaweit keine 50%.
Welche "Machthaber der EU" meinen Sie denn? Welche Bataillone könnten die denn aufbieten, oder welche Polizeitruppen, um ihrer Macht Geltung zu verschaffen? Im Grunde sind die führenden EU-Amtsinhaber so etwas wie gewählte Klassensprecher in einer Schulklasse, mehr nicht... siehe Donald Tusk. Oder sie sind so etwas wie die Rechtsabteilung eines Unternehmens... siehe Jean Claude Juncker. Entscheiden müssen dann schon die Inhaber des Unternehmens.

So ganz falsch wäre es sicher nicht, sich in den Aufbau und die Befugnisse der EU-Körperschaften ein zu lesen.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Der Neandertaler »

Geri, dies ist alles richtig, allerdings haben wir hier ... mitten in Euopa - mit Ausnahmen, seit langem keinen Krieg mehr. Die Wahlbeteiligung ist gesunken - europaweit, STIMMT! Auch lag die Euphorie der ehemaligen Ostblockstaaten im sowjetischen Einflußbereich und der Zuspruch, warum man in den Schoß der EU wollte, wohl eher daran, daß diese Staaten Ressentiments gegenüber ihrem ehemaligen Bruderstaat mit sich führten. Obwohl: Deren Wirtschaft und somit nachfolgend auch deren Wohlstand ist wohl nicht zuletzt wegen der EU-Mitgliedschaft gewachsen. Meine Schwägerin aus Prag sagt, sie, sowie ihre Bekannten und Arbeitskolleginnen und -kollegen, mit denen sie redet, wissen die Annehmlichkeiten (unter Anderem etwa die Sicherheit oder die Reisefreiheit, etc.) innerhalb der EU schon zu schätzen.

Niemand behauptet, die EU sei perfekt - dies gilt übrigens ebenso gleichermaßen für die Demokratie ansich, aber so wie es wohl keine bessere und friedlicher Regierungsform als die Demokratie gibt, wird es wohl auch keine bessere und friedlicher Alternative zur EU geben. Beides ist zuweilen schwierig ... ein Komprommis zu finden ist ebenso langwierig, allerdings verläuft dieser nur mit verbalen attackierenden Begleiterscheinungen ab.
  • ... und eben nicht, daß Krieg die legitime Fortsetzung von Politik ist, nur mit anderen Mitteln.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Der Neandertaler »

H2O hat geschrieben:So ganz falsch wäre es sicher nicht, sich in den Aufbau und die Befugnisse der EU-Körperschaften ein zu lesen.
... oder man kennt einen, der sich damit auskennt?!?
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Geri2 »

H2O hat geschrieben:(09 Jun 2018, 15:10)

Welche "Machthaber der EU" meinen Sie denn? Welche Bataillone könnten die denn aufbieten, oder welche Polizeitruppen, um ihrer Macht Geltung zu verschaffen? Im Grunde sind die führenden EU-Amtsinhaber so etwas wie gewählte Klassensprecher in einer Schulklasse, mehr nicht... siehe Donald Tusk. Oder sie sind so etwas wie die Rechtsabteilung eines Unternehmens... siehe Jean Claude Juncker. Entscheiden müssen dann schon die Inhaber des Unternehmens.

So ganz falsch wäre es sicher nicht, sich in den Aufbau und die Befugnisse der EU-Körperschaften ein zu lesen.
Juncker waere nie in dieser Machtposition, wenn die EU Buerger ihn waehlen muessten, schon gar nicht als Luxemburger.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von H2O »

Geri2 hat geschrieben:(09 Jun 2018, 19:47)

Juncker waere nie in dieser Machtposition, wenn die EU Buerger ihn waehlen muessten, schon gar nicht als Luxemburger.
EU-Präsident Juncker hat die Macht eines Büroleiters; er leitet die Rechtsabteilung der EU, genannt Kommission. Entscheiden darf Herr Junker gar nichts außerhalb seines Verantwortungsbereichs. So schwer ist die EU doch gar nicht zu verstehen. Warum verbreiten Sie nur so abwegige Behauptungen?
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von frems »

Geri2 hat geschrieben:(09 Jun 2018, 13:30)

Ich werde nicht waehlen. Denn ich bin gegen die EU.
Etwas skurril, wenn man sich dann über die Politik gewählter Volksvertreter beschwert, aber zu bequem ist, sich für eine andere Politik zu engagieren.
Labskaus!

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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Geri2 »

frems hat geschrieben:(09 Jun 2018, 20:13)

Etwas skurril, wenn man sich dann über die Politik gewählter Volksvertreter beschwert, aber zu bequem ist, sich für eine andere Politik zu engagieren.
ich kenne Sie nicht, wuerde mir deshalb nicht das anmassen, was Sie mir gegenueber tun.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von frems »

Geri2 hat geschrieben:(09 Jun 2018, 20:20)

ich kenne Sie nicht, wuerde mir deshalb nicht das anmassen, was Sie mir gegenueber tun.
Wenn jemand schreibt, er werde nicht wählen gehen, um sich anschließend zu ärgern, der sagt ja, was er tut. Zudem führt kein Land des freien Europas Krieg gegen die Ukraine. Die dort ausländischen Soldaten kommen aus anderer Richtung und dies ist auch keine EU-Angelegenheit, was man schon daran sah, dass nationale Staats- und Regierungschefs in Minsk Vereinbarungen trafen. Aber bei Europa hält es sich halt wie bei anderen Dingen: je größer des Unwissen über dieses neue, fremde, unbekannte Ding, desto größer erstmal die Ablehnung.
Labskaus!

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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Misterfritz »

Geri2 hat geschrieben:(09 Jun 2018, 20:20)

ich kenne Sie nicht, wuerde mir deshalb nicht das anmassen, was Sie mir gegenueber tun.
Was soll das denn für eine Anmassung sein? frems hat doch nur zusammengefasst und findet es skurril - ich im übrigen auch.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Wähler »

Geri2 hat geschrieben:(09 Jun 2018, 19:47)
Juncker waere nie in dieser Machtposition, wenn die EU Buerger ihn waehlen muessten, schon gar nicht als Luxemburger.
Juncker war Spitzenkandidat der EVP bei den letzten Europawahlen und wurde in dieser Funktion durch Wahlkampf den Wählern bekannt gemacht.
Zeitungstexte bei Genios mit Bibliotheksausweis kostenlos: https://www.wiso-net.de/login?targetUrl=%2Fdosearch (Zugang auch bundesweit)
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Geri2 »

Wähler hat geschrieben:(10 Jun 2018, 09:53)

Juncker war Spitzenkandidat der EVP bei den letzten Europawahlen und wurde in dieser Funktion durch Wahlkampf den Wählern bekannt gemacht.
Er wurde aber nicht gewaehlt.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von Der Neandertaler »

Geri2 hat geschrieben:Er wurde aber nicht gewaehlt.
Geri: Du solltest Dich schon genauer und deutlicher ausdrücken!
"... gewählt"? ... von wem?
Von den Wählern ... den Bürgern nicht - das ist RICHTIG! Er wurde aber vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit vorgeschlagen und anschließend vom Europäischen Parlament mit absoluter Mehrheit der Mitglieder gewählt.

Ebenso verhält es sich beim Bundeskanzler:
  • er oder sie wird als Quasi-Bundeskanzler und Spitzenkandidat einer Partei der Bevölkerung vorgestellt, im Falle eines Sieges vom Bundespräsidenten mit einer Regierungsbildung beauftragt und anschließend eventuell mit der Mehrheit im Bundestag gewählt.
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Re: Europawahl 2019

Beitrag von H2O »

Geri2 hat geschrieben:(10 Jun 2018, 09:58)

Er wurde aber nicht gewaehlt.
Das ist doch völlig Wurst! Die EU ist ein "Unternehmen", das von 27 oder zuvor 28 Gesellschaftern betrieben wird. Die Gesellschafter bestimmen die Geschäftspolitik durch Mehrheiten und gelegentlich auch ein Veto. Sie haben sich einen Klassensprecher (Präsident des Ministerrats der EU) und einen Geschäftsleiter (Präsident der EU-Kommission) gewählt. Diese Wahl wurde bestätigt vom EU-Parlament. Der EU-Mijnisterrat ist das wahre Machtzentrum der EU. Dort sitzen die Spitzen der Volksvertretungen der 27 (28) und entscheiden nach demokratischen Regeln, wohin die Reise geht. Ein Abglanz davon ist inzwischen auch im EU-Parlament angesiedelt, das aus gewählten Volksvertretern besteht.

Bei Umgestaltung der EU zu einer Föderation von Mitgliedsländern müßte man die Machtverhältnisse umkehren: Gesetzgeber wäre dann das Parlament, bestätigendes/verwerfendes Organ wäre der Ministerrat. Aber so weit sind wir noch lange nicht.

Sie offenbaren völliges Unverständnis des Aufbaus der EU in ihrer derzeitigen Verfassung!
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