Soll Deutschland seine Terroristen zurückholen?
Mehr als 100 deutsche Islamisten befinden sich im Irak und in Syrien in Gefangenschaft. Die Bundesregierung sucht nach einer Lösung, wie man mit dem deutschen Terrorexport umgehen soll. Und die Zeit drängt.
Sie haben Deutschland verlassen, um sich einem islamistischen Utopia anzuschließen. Einem Kalifat unter schwarzer Flagge, genannt: Islamischer Staat (IS). Fast 1000 Islamisten aus der Bundesrepublik zog es in den vergangenen Jahren zur Terrormiliz in den Irak und nach Syrien. Manche wurden Kämpfer, Selbstmordattentäter oder Folterer, andere waren angeblich nur Hausfrauen oder Krankenpfleger. Staatsvolk im Islamistenreich.
Das IS-Kalifat existiert heute nicht mehr. Viele Dschihadisten sind verschwunden oder vermutlich tot. Rund 100 deutsche IS-Anhänger sitzen inzwischen jedoch in den Gefängnissen in der Region fest. Es sind vor allem Frauen und kleine Kinder und einige wenige Männer. Sie haben sich irakischen oder kurdischen Truppen ergeben. Oder wurden bei der Flucht aus dem IS-Gebiet gefasst.
Seit Monaten sucht die Bundesregierung nach einer Lösung dafür, was mit den inhaftierten Dschihadisten geschehen soll: Welche Verantwortung hat Deutschland gegenüber den Terrorkämpfern und ihren Familien? Sollen die Islamisten wieder in die Bundesrepublik gebracht werden? Oder soll man sie der örtlichen Justiz überlassen? Soll man ihnen gar die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen?
Der ranghöchste Deutsche beim IS, Reda Seyam, soll tot sein
Das Schicksal des deutschen Terrorexports ist zu einer diplomatischen, juristischen und sicherheitspolitischen Herausforderung geworden. Und die Zeit drängt, denn: Die Terrorhäftlinge werden zu einer Belastungsprobe für die örtlichen Stellen. Und das Bundeskriminalamt (BKA) bekommt aufgrund einer umstrittenen Aktion der Bundespolizei wohl keinen Zugang mehr zu inhaftierten Dschihadisten.
Die bisherige Linie der Bundesregierung lautet: Kinder, bei denen die deutsche Staatsbürgerschaft eindeutig belegt ist, sollen aus humanitären Gründen nach Deutschland geholt werden. In mehr als zehn Fällen ist das bereits geschehen. Darüber hinaus aber gibt es bei den zuständigen Stellen – vom Kanzleramt über das Innenministerium bis zum Auswärtigen Amt – durchaus unterschiedliche Auffassungen darüber, wie es mit den Dschihadisten aus dem zerfallenen IS-Kalifat weitergehen soll.
Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass viele der Gefangenen durch die Zeit beim IS und die Kriegserlebnisse stark radikalisiert und damit hochgefährlich sein könnten. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht gegen alle Personen in Deutschland auch Haftbefehle vorliegen. Die Staatsanwaltschaften wissen häufig zu wenig darüber, was die Islamisten vor Ort tatsächlich gemacht haben. Das heißt: Die Rückkehrer würden erst einmal nicht im Gefängnis landen, sondern müssten wohl aufwendig überwacht werden.
Bei einigen Ermittlern herrscht zudem die Ansicht, dass diejenigen, die an Straftaten beteiligt waren, sich eben auch vor der lokalen Justiz verantworten sollten. Im Irak kann dies im schlimmsten Fall die Todesstrafe bedeuten. Kein abstraktes Szenario: Hunderte IS-Terroristen sind bereits hingerichtet worden, darunter auch Ausländer.
Im Auswärtigen Amt wird darauf verwiesen, dass grundsätzlich allen deutschen Staatsbürgern, die im Ausland in Haft sitzen – egal ob Sexualstraftäter in Südostasien, Drogenschmuggler in Südamerika oder Terrorkämpfer in Nahost –, eine konsularische Betreuung zusteht. Und auch eine Rückkehr in die Bundesrepublik muss Deutschen erlaubt sein.
Oft wird zudem angeführt, dass man keine unterschiedlichen Maßstäbe anlegen dürfe: Die Bundesregierung verlange von anderen Staaten schließlich auch, dass sie ihre Straftäter wieder zurücknehmen. Warum also sollten dann deutsche IS-Terroristen im Irak oder in Syrien verbleiben?
Die Lage ist jedoch weitaus komplexer. Gerade im Norden Syriens, wo sich derzeit rund 1000 IS-Kämpfer aus etwa 50 Ländern in den Gefangenenlagern der kurdischen YPG oder Einheiten der Syrian Democratic Forces (SDF) befinden. Hinzu kommen noch etliche Frauen und Kinder. Eigentlich würde man sie gern an die Herkunftsländer übergeben – auch an Deutschland. Das syrische Kurdengebiet aber ist kein anerkannter Staat, die Milizen gelten also auch nicht als souveräne Regierung. Es gibt de facto keine politischen Beziehungen dorthin und dementsprechend auch keine konsularische Betreuung oder gar Auslieferungsabkommen.
Und so sind es vor allem Menschenrechtsorganisationen wie das Internationale Rote Kreuz oder Amnesty International, die Zugang zu den gefangenen Islamisten in den Lagern in Nordsyrien bekommen. Ebenso das amerikanische Militär, das in der Region stationiert ist. Von deutscher Seite ist der Bundesnachrichtendienst (BND) zugegen und befragt regelmäßig gefangene IS-Terroristen. Dabei geht es meist um Informationsgewinnung und nicht etwa um Rückholaktionen.
https://www.welt.de/politik/deutschland ... holen.htmlDie haben die Straftaten im Ausland gemacht und somit ist es völlig legitim, dass die auch im Irak im Knast sitzen. Was die Kinder betrifft so muss dafür natürlich eine Lösung gefunden werden. Aber der Rest soll erstmal im irakischen Knast schmoren!
Das Problem ist, dass die wohl nach dem Knast nach Deutschland abgeschoben werden und wir haben die wieder am Hals. Da denen hier ja nicht der Prozess gemacht werden kann, werden es freie Bürger sein. Nur weiß man nicht, bei wem der Matsch noch im Kopf ist und es besteht die Gefahr das die genau so weiter machen. Daher müssen die dann kostenaufwendig beobachtet werden
