Zunder hat geschrieben:(05 Dec 2017, 10:48)
Und?
Es geht nicht darum, dem Satz von Böckenförde eine tiefere Bedeutung beizumessen, sondern darum, daß diese Binsenweisheit ausreicht, um dein Geschwätz von der als absolut zu betrachtenden Rechtsordnung als Unsinn kenntlich zu machen.
Das "Geschwätz" besteht lediglich in der ebenfalls ziemlich trivialen und eigentlich von niemandem ernsthaft in Zweifel gezogenen Aussage (schon einmal zitiert) zum Kern des Liberalismus als politischer Philosophie:
In einem engeren Sinne liberalistischer Positionen beschränkt sich die Rolle des Staates auf den konkreten Schutz der Freiheit der Individuen und der die Freiheit garantierenden Rechtsordnung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liberalismus
Und in dieser Aussage ist von einem Böckenfördischem zusätzlichen Garantieschutz des Staats keine Rede.
Ja. Die Bezeichnung "absolut" war falsch. Schon insofern als dass sie der ständigen Neujustierung durch die Legislative untersteht. Und indem der Staat durch die Aufrechterhaltung der Rechtsordnung dem Bürger Freiheit garantiert, entledigt er ihn ja gerade von der Notwendigkeit, sich irgendeiner Absolutheit unterzuordnen. Ich brauche gewissermaßen nur kurz gegenzuchecken und kann ansonsten meinen kreativen Kräften freien Lauf lassen.
"Unabhängig" wäre wohl das passendere Attribut.