Keoma hat geschrieben:(22 Aug 2017, 16:13)Gewerkschafter sind ausdrücklich durch Menschenrechte geschützt?
Steht das in der Europäischen Menschenrechtskonvention?
Ja! Gewerkschaftsrechte sind
Menschenrechte, die allen Be-
schäftigten in der
Welt zustehen. Sie sind die Grundlage der
Demokratie und wichtiger denn je, um sicherzustellen, dass die
Weltwirtschaft für und nicht gegen die Menschen arbeitet. Sie
sind für die Beschäftigten ebenfalls die Grundlage bei ihrem
Kampf für angemessene Arbeit für alle und gegen
Rechtsverletzungen
wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit und
Diskriminierung am Arbeitsplatz. Doch es kommt zunehmend
zu Verletzungen des grundlegenden Rechts, eine Gewerkschaft
zu gründen und einer frei gewählten Gewerkschaft beizutreten.
Die Verbreitung der Demokratie hat für die Beschäftigten
Möglichkeiten geschaffen, ihre grundlegenden Rechte auszu-
üben, doch der verstärkte globale Wettbewerb bedroht gleich-
zeitig ihre Freiheit, sich zu organisieren und Tarifverhandlungen
zu führen.
Gewerkschaftsrechte
Gewerkschaftsrechte sind Teil der Menschenrechte.
In Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der wesentliche Arbeitnehmerrechte beschreibt,
heißt es: „Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.“ Dazu gehört auch, dass die Arbeit der Gewerkschaften nicht behindert, Gewerkschaftsmitglieder nicht diskriminiert und GewerkschafterInnen nicht bedroht, verletzt oder getötet werden dürfen. Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) veröffentlicht jährlich einen Bericht über die weltweite Verletzung von Gewerkschaftsrechten.