Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

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3x schwarzer Kater
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(01 Apr 2017, 16:04)

Na dann kann man es ja machen wenn es die Firmen nicht interessiert............. Ob die Aktionäre selbst in Krisenzeiten ohne Gewinn die Boni aus eigener Tasche berappen wollen bleibt abzuwarten.
Auf die Gehälter wird es sich überhaupt nicht auswirken. Was bleibt ist letztendlich eine Steuererhöhung. Insofern nichts als populistischer Quark der Vorschlag.
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Alter Stubentiger
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Alter Stubentiger »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(01 Apr 2017, 17:50)

Auf die Gehälter wird es sich überhaupt nicht auswirken. Was bleibt ist letztendlich eine Steuererhöhung. Insofern nichts als populistischer Quark der Vorschlag.
Ach das bißchen Steuer wirkt sich doch in den Firmen höchstens 3 Stellen hinter dem Komma aus....hast du geschrieben. Also soviel sollte uns das Gefühl für Gerechtigkeit schon wert sein.
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3x schwarzer Kater
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(01 Apr 2017, 18:23)

Ach das bißchen Steuer wirkt sich doch in den Firmen höchstens 3 Stellen hinter dem Komma aus....hast du geschrieben. Also soviel sollte uns das Gefühl für Gerechtigkeit schon wert sein.
Wie denn, wenn der gewünschte Effekt nicht erreicht wird? Das Gejammer über die hohen Gehälter hört dadurch nicht auf. Der Wähler wird für dumm verkauft, weil dem Großteil, wie man an dir sieht, in Anbetracht großer Zahlen jegliches Verhältnis für Relationen verloren geht.
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3x schwarzer Kater
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(01 Apr 2017, 18:23)

Ach das bißchen Steuer wirkt sich doch in den Firmen höchstens 3 Stellen hinter dem Komma aus....hast du geschrieben..
Nö hab ich nicht.
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John Galt
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von John Galt »

Ist schon immer wieder lustig, wie sich der Neid in Deutschland gegen die Gutverdiener richtet.

Die Reichen interessiert es nicht, wenn sie ihren Vorstandssklaven weniger bezahlen müssen. Im Gegenteil die würden sich noch darüber freuen.

Aber so ist es halt, wenn man als dummes Schaf Leuten hinterrennt die "soziale Gerechtigkeit" brüllen.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Realist2014 »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(01 Apr 2017, 18:23)

Ach das bißchen Steuer wirkt sich doch in den Firmen höchstens 3 Stellen hinter dem Komma aus....hast du geschrieben. Also soviel sollte uns das Gefühl für Gerechtigkeit schon wert sein.
uns?

Gerechtigkeit?


was haben die Gehaelter der Vorstaende mit "Gerechtigkeit" zu tun?

inwieweit betrifft das DICH oder MICH- was der Vorstand von VW oder BMW an Gehalt bekommt?

oder den "Niedriggehaltsbezieher" in diesen Unternehmen? ( was aendert sich fuer den?)
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Schwachzocker »

Realist2014 hat geschrieben:(02 Apr 2017, 06:37)
...
inwieweit betrifft das DICH oder MICH- was der Vorstand von VW oder BMW an Gehalt bekommt?

oder den "Niedriggehaltsbezieher" in diesen Unternehmen? ( was aendert sich fuer den?)
Du hättest das Wort "Gefühl" auch markieren sollen, denn darum geht es. Mann greift in die Wirtschaft ein und macht Steuergesetze, um ein "gutes Gefühl" zu haben.
Wenn das mal gut geht?! :(

Und die Aktionäre merken es angeblich nicht, weil die Millionen nur einen geringen Anteil vom Ganzen ausmachen.
Na, dann...
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Mar 2017, 18:32)

Schräge Sichtweise. Noch ist es so, dass jeder EUR mehr an Vorstandsgehalt auch mehr Steuern bringt.

Mit original derselben Logik müssten dann allerdings auch die Löhne und Gehälter der Beschäftigten exorbitant erhöht werden. Denn je höher die Bezüge, desto höher auch die Steuern. Was also hindert uns daran, dieser eigentlich grandiosen (Un)logik zu folgen? Ach, ja, richtig, weil sich einige wenige alles in die bereits übervollen Taschen stopfen, bleiben für die wirklichen Leistungserbringer stets nur noch ein paar Krümel übrig. Und selbst die werden zuvor noch grob eingesammelt und
an die Boni Berechtigten verteilt, bevor etwas den Lohnsklaven gegeben wird.
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen!“
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Alter Stubentiger
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Alter Stubentiger »

Realist2014 hat geschrieben:(02 Apr 2017, 06:37)

uns?

Gerechtigkeit?


was haben die Gehaelter der Vorstaende mit "Gerechtigkeit" zu tun?

inwieweit betrifft das DICH oder MICH- was der Vorstand von VW oder BMW an Gehalt bekommt?

oder den "Niedriggehaltsbezieher" in diesen Unternehmen? ( was aendert sich fuer den?)
Nun die Gehälter der Vorstände sind in den letzten 30 Jahren explodiert. Was leisten die denn mehr als ihre Vorgänger aus den 80er Jahren? Ich finde nichts. Und ihre angeblich so große Verantwortung die ja immer angeführt wird wenn es um Managergehälter geht? Die verflüchtigt sich wenn was schief geht. Dann sind die Manager immer völlig überrascht. Und wenn es ganz schlimm wird werden sie mit einem goldenen Handschlag verabschiedet.

Das alles nehmen viele normale Leute wahr. Leute deren Gehälter nicht explodiert sind. Deren Teil am Kuchen wird immer kleiner. Dies auszusprechen hat nichts mit Neid zu tun. Diese gigantische Umverteilung von unten nach oben die unter dem Banner des Neoliberalismus initiert wurde droht den Zusammenhalt und den sozialen Frieden zu sprengen. Wo sind also deine Vorschläge um dem entgegenzuwirken? Oder wünscht du dir weiter zunehmende Ungerechtigkeit um den Boden für einen neuen Führer vorzubereiten? Einen deutschen Trump oder Erdogan. Möchtest du dass?
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(02 Apr 2017, 10:07)

Mit original derselben Logik müssten dann allerdings auch die Löhne und Gehälter der Beschäftigten exorbitant erhöht werden. .
Nö, nach derselben Logik würden auch die Löhne und Gehälter der Beschäftigten auf Kosten des Steuerzahlers bezahlt werden. Was natürlich genau so ein Unsinn ist, wie die andere Behauptung.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(02 Apr 2017, 10:44)

Nö, nach derselben Logik würden auch die Löhne und Gehälter der Beschäftigten auf Kosten des Steuerzahlers bezahlt werden. Was natürlich genau so ein Unsinn ist, wie die andere Behauptung.

Dein "auch" zeigt mir, dass ich sehr wohl den richtigen Nerv getroffen habe!
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(02 Apr 2017, 11:53)

Dein "auch" zeigt mir, dass ich sehr wohl den richtigen Nerv getroffen habe!
Nö, es zeigt nur, dass du wie so oft Probleme mit dem Leseverständnis hast.
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jorikke
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von jorikke »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(02 Apr 2017, 10:07)

Mit original derselben Logik müssten dann allerdings auch die Löhne und Gehälter der Beschäftigten exorbitant erhöht werden. Denn je höher die Bezüge, desto höher auch die Steuern. Was also hindert uns daran, dieser eigentlich grandiosen (Un)logik zu folgen? Ach, ja, richtig, weil sich einige wenige alles in die bereits übervollen Taschen stopfen, bleiben für die wirklichen Leistungserbringer stets nur noch ein paar Krümel übrig. Und selbst die werden zuvor noch grob eingesammelt und
an die Boni Berechtigten verteilt, bevor etwas den Lohnsklaven gegeben wird.
Der Erfolg der Manager lässt sich tatsächlich auch daran messen, inwieweit sich die Lohnsumme unter seiner Ägide erhöht.
Wenn es jemand schafft aus eine dümpelnde Firma mit 300 Mitarbeitern und einem Ebit von 1-2% innerhalb weniger Jahre einen Laden aufzubauen der einen Ebit von ca. 10 % erwirtschaftet und in dem die Belegschaft verfünffacht wurde, dann ist der Mann für den Eigentümer sehr viel Geld wert.
Merkwürdigerweise wird hier oft aus der Neidperspektive geurteilt. Offensichtlich ist es für einige nicht vorstellbar, wie sehr ein "genialer" Manager eine Firma zum Positiven umkrempeln kann.
Ich habe 1960 in einer solchen Firma eine Lehre begonnen und bin dann fast 45 Jahre dort geblieben. Führungskräfte habe ich en masse kommen und gehen gesehen. Dann wurde einer für viel Geld angeworben.
Die beste Idee, die der Eigentümer jemals hatte.
1960 noch 120 Leute und einen Jahresgewinn den der Eigentümer im Portemonnaie nach Hause tragen konnte. Heute eine Firma mit etwa 6500 Mitarbeitern, gut 1,2 Milliarden Jahresumsatz und einer Rendite vor Steuern von etwa 14%.
Übrigens, das Einkommen hat dem Manager nach zwei/drei Jahren niemand aus der Belegschaft mehr missgönnt. Ein Bonmot war seinerzeit, wenn mal etwas schief geht, für den gehen wir sammeln.
Leider hat dann ein großer Konzern für ihn einige Millionen mehr geboten. Zum Glück hat er uns als Nachfolger jemanden hinterlassen, der sozusagen "kongenial" ist.
...und ja, dass die Gehälter im gleichen Maße erhöht werden müssen, ist eine Schnapsidee.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Schwachzocker »

Meinem Vorredner schließe ich mich an und füge folgendes hinzu:

In der gesamten Diskussion um Mangergehälter wird offenbar davon ausgegangen, dass Menschen in einer Marktwirtschaft zwangsläufig nach ihrer Arbeitsleistung bzw. nach ihren Arbeitsergebnissen bezahlt werden müssen. Das halte ich aber für falsch. Man kann und darf jemanden für alles mögliche bezahlen.
Eventuell ist es gerade im Beispiel von VW sinnvoll, einem ausscheidenden Vorstandsmitglied eine hohe Abfindung mit auf dem Weg zu geben. Wer weiß, wie es so wäre, wenn diese Person ihr Wissen über VW ausplaudert? Das kann Milliarden kosten. Eine Verschwiegenheitsverpflichtung im Arbeitsvertrag hilft der Firma auch nicht, wenn sie dann pleite ist.
Ich kann jemanden auch dafür bezahlen, um seine Kontakte zu höheren Regierungsmitgliedern zu nutzen. Wer zum Beispiel selbst einmal Regierungsmitglied war, weiß vielleicht, wer die eine oder andere Leiche im Keller hat und kann bei Verhandlungen in entsprechend starker Position auftreten.

Das sind alles geldwerte Dinge, die ein normaler Arbeitnehmer so nicht zu bieten hat.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(02 Apr 2017, 15:23)

Nö, es zeigt nur, dass du wie so oft Probleme mit dem Leseverständnis hast.

Nö!
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Schwachzocker hat geschrieben:(02 Apr 2017, 17:51)


Ich kann jemanden auch dafür bezahlen, um seine Kontakte zu höheren Regierungsmitgliedern zu nutzen. Wer zum Beispiel selbst einmal Regierungsmitglied war, weiß vielleicht, wer die eine oder andere Leiche im Keller hat und kann bei Verhandlungen in entsprechend starker Position auftreten.

Das sind alles geldwerte Dinge, die ein normaler Arbeitnehmer so nicht zu bieten hat.

Also als Belohnung für offensichtliche Korruption ?! Als Ersatz dafür, dass der Staatsanwalt in einem solchen Fall dann nicht bemüht wird?
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

jorikke hat geschrieben:(02 Apr 2017, 16:42)

Der Erfolg der Manager lässt sich tatsächlich auch daran messen, inwieweit sich die Lohnsumme unter seiner Ägide erhöht.
Wenn es jemand schafft aus eine dümpelnde Firma mit 300 Mitarbeitern und einem Ebit von 1-2% innerhalb weniger Jahre einen Laden aufzubauen der einen Ebit von ca. 10 % erwirtschaftet und in dem die Belegschaft verfünffacht wurde, dann ist der Mann für den Eigentümer sehr viel Geld wert.
Merkwürdigerweise wird hier oft aus der Neidperspektive geurteilt. Offensichtlich ist es für einige nicht vorstellbar, wie sehr ein "genialer" Manager eine Firma zum Positiven umkrempeln kann.
Ich habe 1960 in einer solchen Firma eine Lehre begonnen und bin dann fast 45 Jahre dort geblieben. Führungskräfte habe ich en masse kommen und gehen gesehen. Dann wurde einer für viel Geld angeworben.
Die beste Idee, die der Eigentümer jemals hatte.
1960 noch 120 Leute und einen Jahresgewinn den der Eigentümer im Portemonnaie nach Hause tragen konnte. Heute eine Firma mit etwa 6500 Mitarbeitern, gut 1,2 Milliarden Jahresumsatz und einer Rendite vor Steuern von etwa 14%.
Übrigens, das Einkommen hat dem Manager nach zwei/drei Jahren niemand aus der Belegschaft mehr missgönnt. Ein Bonmot war seinerzeit, wenn mal etwas schief geht, für den gehen wir sammeln.
Leider hat dann ein großer Konzern für ihn einige Millionen mehr geboten. Zum Glück hat er uns als Nachfolger jemanden hinterlassen, der sozusagen "kongenial" ist.
...und ja, dass die Gehälter im gleichen Maße erhöht werden müssen, ist eine Schnapsidee.

Was geschieht denn mit den vielen, vielen Managern, die sich für ihre Aufgabe als absolut unfähig erwiesen haben, die sozusagen ihre Unfähigkeit unter Beweis gestellt haben? Richtig, man wirft ihnen möglichst viel Geld hinterher, um sie endlich los zu werden, VW ist da gerade ein recht abschreckendes Beispiel.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Schwachzocker »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(02 Apr 2017, 19:21)

Also als Belohnung für offensichtliche Korruption ?! Als Ersatz dafür, dass der Staatsanwalt in einem solchen Fall dann nicht bemüht wird?
Welche Korruption?
Sofern diese stattgefunden hat, wäre es nichts weiter als das gute Recht der Firma (bzw. deren Vertreter) dazu zu schweigen. Jedem, wirklich jedem, wird dieses Recht zuerkannt. Jeder Anwalt würde hier dazu raten. Und ja, in diesem Fall kostet das eventuell etwas.
Im übrigen ist die "Korruption" ja bereits im Arbeitsvertrag in Form einer Verschwiegenheitsverpflichtung fixiert. Das kann jeder, der meint, dies wäre Korruption, nachlesen und entsprechend anzeigen.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Schwachzocker »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(02 Apr 2017, 19:24)

Was geschieht denn mit den vielen, vielen Managern, die sich für ihre Aufgabe als absolut unfähig erwiesen haben, die sozusagen ihre Unfähigkeit unter Beweis gestellt haben? ..
Vertrag ist Vertrag! Das der Manager "fähig" sein muss, steht da vermutlich nicht.
Frage lieber, wer diese Verträge auf Seiten von VW unterzeichnet hat? Dieselben, die jetzt Einkommensangleichung fordern!
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Boracay »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(02 Apr 2017, 19:24)

Was geschieht denn mit den vielen, vielen Managern, die sich für ihre Aufgabe als absolut unfähig erwiesen haben, die sozusagen ihre Unfähigkeit unter Beweis gestellt haben? Richtig, man wirft ihnen möglichst viel Geld hinterher, um sie endlich los zu werden, VW ist da gerade ein recht abschreckendes Beispiel.
Das gleiche wie mit unfähigen Mitarbeitern der "normalen" Belegschaft. Da es in Deutschland in großen Konzernen kaum möglich ist jemand zu entlassen dank des gestörten Kündigungsschutzes, werden gigantische Abfindungszahlungen bzw. Kaltstellpositionen angeboten. Da kostet der geistig zurückgebliebene Siemensianer den Arbeitgeber dann immer noch gut eine Million bis er in Rente geht, auch ohne irgendeinen Fatz zu arbeiten.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(02 Apr 2017, 19:24)

Was geschieht denn mit den vielen, vielen Managern, die sich für ihre Aufgabe als absolut unfähig erwiesen haben, die sozusagen ihre Unfähigkeit unter Beweis gestellt haben? Richtig, man wirft ihnen möglichst viel Geld hinterher, um sie endlich los zu werden, VW ist da gerade ein recht abschreckendes Beispiel.

noe

die haben befristete Vertraege.

Werden die einseitig gekuendigt, wird eben Zahlung bis Vertragsende faellig
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Schwachzocker hat geschrieben:(02 Apr 2017, 20:00)

Welche Korruption?
Sofern diese stattgefunden hat, wäre es nichts weiter als das gute Recht der Firma (bzw. deren Vertreter) dazu zu schweigen. Jedem, wirklich jedem, wird dieses Recht zuerkannt. Jeder Anwalt würde hier dazu raten. Und ja, in diesem Fall kostet das eventuell etwas.
Im übrigen ist die "Korruption" ja bereits im Arbeitsvertrag in Form einer Verschwiegenheitsverpflichtung fixiert. Das kann jeder, der meint, dies wäre Korruption, nachlesen und entsprechend anzeigen.

Du meinst, es tut der Firma nicht unbedingt gut, wenn Kungelei und Vetternwirtschaft in der Öffentlichkeit breit getreten werden?! Dabei braucht man nur seine Augen und Ohren zu öffnen, in D findet Korruption vor allen Dingen "nachgelagert" statt.
Diese Unsitte ist offenbar derart verbreitet, dass inzwischen sogar der Gesetzgeber immerhin minimale Schranken dagegen errichtet hat, indem er Karenzzeiten eingeführt hat.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Schwachzocker hat geschrieben:(02 Apr 2017, 20:03)

Vertrag ist Vertrag! Das der Manager "fähig" sein muss, steht da vermutlich nicht.
Frage lieber, wer diese Verträge auf Seiten von VW unterzeichnet hat? Dieselben, die jetzt Einkommensangleichung fordern!

Manager werden im Regelfall von anderen Managern eingestellt. Zuzugeben, dass die besagte Einstellung "ein Griff ins Klo" war, wirft auf die betr. Einsteller ebenfalls kein gutes Licht. Ausserdem ist es nicht das eigene Geld, das diese Leute dann sinnlos verprassen, sondern das des Unternehmens, im nächsten Atemzug werden dann den Beschäftigten, den eigentlichen Leistungserbringern, wiederum entsprechende Daumenschrauben angelegt.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Schwachzocker »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(03 Apr 2017, 16:40)
...Ausserdem ist es nicht das eigene Geld, das diese Leute dann sinnlos verprassen, sondern das des Unternehmens...
Genauer gesagt, das Geld der Aktionäre ... u.a. meines! Für mich ist das in Ordnung. Wer ein Problem damit hat, muss keine Aktien kaufen, bzw. kauft nur Aktien von Unternehmen, wo Manager relativ wenig Geld verdienen. So blöd ist natürlich niemand.
Was die Allgemeinheit die ganze Sache angeht, leuchtet mir aber nicht ein?
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Schwachzocker hat geschrieben:(03 Apr 2017, 17:24)

Genauer gesagt, das Geld der Aktionäre ... u.a. meines! Für mich ist das in Ordnung. Wer ein Problem damit hat, muss keine Aktien kaufen, bzw. kauft nur Aktien von Unternehmen, wo Manager relativ wenig Geld verdienen. So blöd ist natürlich niemand.
Was die Allgemeinheit die ganze Sache angeht, leuchtet mir aber nicht ein?


Ich finde, die Allgemeinheit geht es eine ganze Menge an, wenn abgehalfterte Politiker anschliessend ihr recht üppiges Gnadenbrot von Industriefirmen erhalten. Dann ergibt auch so manche Gesetzesänderung, die der Betreffende in seiner aktiven Zeit als Politiker durchboxte, plötzlich wieder Sinn, obwohl sie zuvor scheinbar sinnlos erschien. Denke da beispielsweise u.a. an den Ausbau eines Flughafens im hessischen, den eigentlich kein Mensch braucht, da 2 andere, ebenfalls vom Steuerzahler subventionierte Flughäfen lediglich 80 und 130 km entfernt liegen, allerdings in einem anderen Bundesland.

Und die Allgemeinheit geht es ebenso eine ganze Menge an, wenn durch diese Aktivitäten andererseits Arbeitsplätze gestrichen werden und die Betreffenden somit in die Arbeitslosigkeit entlassen und somit den Sozialsystemen zugeführt werden.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Realist2014 »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(03 Apr 2017, 20:23)

Ich finde, die Allgemeinheit geht es eine ganze Menge an, wenn abgehalfterte Politiker anschliessend ihr recht üppiges Gnadenbrot von Industriefirmen erhalten. .

was hat das mit den Gehaeltern der Vorstaende zu tun?

nein, es geht "der Allgemeinheit" ueberhapt nichts an, was Eigentuemer ( Gesellschafter, Aktionaere mittels Aufsichtsrat usw.) an ihre Top-Mitarbeiter ( = Manager) in welcher Hoehe an Entlohung bereit sind zu bezahlen

das faellt in die von der Verfassung zugesicherte Vertragsfreiheit

egal, was die selbsternannten Sozialgerechten schwadronieren
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von jorikke »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(02 Apr 2017, 19:24)

Was geschieht denn mit den vielen, vielen Managern, die sich für ihre Aufgabe als absolut unfähig erwiesen haben, die sozusagen ihre Unfähigkeit unter Beweis gestellt haben? Richtig, man wirft ihnen möglichst viel Geld hinterher, um sie endlich los zu werden, VW ist da gerade ein recht abschreckendes Beispiel.
Das ist mir egal. Mein Beitrag bezog sich auf die Manager, die mit viel Wissen und Fleiß in herausragender Position großartiges leisten.
Für den Ausschuss bist du zuständig.
odiug

Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von odiug »

Realist2014 hat geschrieben:(05 Apr 2017, 06:54)

was hat das mit den Gehaeltern der Vorstaende zu tun?

nein, es geht "der Allgemeinheit" ueberhapt nichts an, was Eigentuemer ( Gesellschafter, Aktionaere mittels Aufsichtsrat usw.) an ihre Top-Mitarbeiter ( = Manager) in welcher Hoehe an Entlohung bereit sind zu bezahlen

das faellt in die von der Verfassung zugesicherte Vertragsfreiheit

egal, was die selbsternannten Sozialgerechten schwadronieren
Die Eigentuemer, sprich die Aktionaere bestimmen nicht die Gehalter von Managern, sondern der Vorstand ... sprich die Manager.
Aktionaere koennen den Vorstand nur "entlasten", sprich die Entscheidungen "absegnen".
Wenn sie das aber nicht tun, dann hat das keinerlei Konsequenzen.
Und weil die Aktienstruktur in Deutschland sehr institutionell ist, sprich Banken und Versicherungen die meisten Anteile halten, ist auch die Entlastung meist eine Sachen unter Managern.
Da stimmt halt Allianz fuer Siemens und andersherum.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

odiug hat geschrieben:(05 Apr 2017, 08:05)

Die Eigentuemer, sprich die Aktionaere bestimmen nicht die Gehalter von Managern, sondern der Vorstand ... sprich die Manager.
.
Korrekterweise ist es bei Aktiengesellschaften der Aufsichtsrat, der für die Vergütung des Vorstandes zuständig ist.
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odiug

Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von odiug »

jorikke hat geschrieben:(05 Apr 2017, 08:02)

Das ist mir egal. Mein Beitrag bezog sich auf die Manager, die mit viel Wissen und Fleiß in herausragender Position großartiges leisten.
Für den Ausschuss bist du zuständig.
Manager sind wie alle auch nur Menschen und kochen auch nur mit Wasser.
Also mir ist dein Urteil zu pauschal.
Es gibt gute und absolute Pfuscher, wie ueberall sonstwo auch.
Das Problem ist, dass ein pfuschender Handwerker die Konsequenzen seines Pfusch selbst zu spueren bekommt, waerend Manager oft sehr weich "fallen".
Ich habe da schon ein Problem damit, dass sich unter Managern eine Clicke gebildet hat, an die sehr schwer heranzukommen ist und sich allzu oft aus der Verantwortung stiehlt ... mit ueppigen Abfindungen.
odiug

Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von odiug »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Apr 2017, 08:10)

Korrekterweise ist es bei Aktiengesellschaften der Aufsichtsrat, der für die Vergütung des Vorstandes zuständig ist.
Korrekterweise sollte man sich dann auch die Zusammensetzung der meisten Aufsichtsraete anschauen :p
Aber der Aufsichtsrat segnet auch nur ab.
Und meist mit dem Verweiss, weil bei ABC soundsoviel gezahlt wird, muss CBA mehr zahlen.
Und so schaukelt sich das in ungeahnte Hoehen.
Aber die Verguetung ist gar nicht so mein Problem ... es ist die unzureichende Haftung dieser Leute, die mich stoerrt.
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jorikke
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von jorikke »

odiug hat geschrieben:(05 Apr 2017, 08:14)

Manager sind wie alle auch nur Menschen und kochen auch nur mit Wasser.
Also mir ist dein Urteil zu pauschal.
Es gibt gute und absolute Pfuscher, wie ueberall sonstwo auch.
Das Problem ist, dass ein pfuschender Handwerker die Konsequenzen seines Pfusch selbst zu spueren bekommt, waerend Manager oft sehr weich "fallen".
Ich habe da schon ein Problem damit, dass sich unter Managern eine Clicke gebildet hat, an die sehr schwer heranzukommen ist und sich allzu oft aus der Verantwortung stiehlt ... mit ueppigen Abfindungen.
Du hast vollkommen recht, ich bin der gleichen Meinung.
Mein Beitrag hatte die Intension die ewigen Mäkelköppe, die jedweden Manager als Parasiten der Gesellschaft darzustellen versuchen, einmal aufzuzeigen das es auch die Gegenstücke gibt.
...schon allein um ein klein wenig zur Ausgeglichenheit der Diskussion beizutragen.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

odiug hat geschrieben:(05 Apr 2017, 08:19)

Korrekterweise sollte man sich dann auch die Zusammensetzung der meisten Aufsichtsraete anschauen :p
Aber der Aufsichtsrat segnet auch nur ab.
Und meist mit dem Verweiss, weil bei ABC soundsoviel gezahlt wird, muss CBA mehr zahlen.
Und so schaukelt sich das in ungeahnte Hoehen.
Aber die Verguetung ist gar nicht so mein Problem ... es ist die unzureichende Haftung dieser Leute, die mich stoerrt.
Nun der Aufsichtsrat besteht zur Hälfte aus Vertretern der Aktionäre und zur anderen Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer.
Und wofür ein Vorstand haften muss ist gesetzlich geregelt. Was gefällt dir daran nicht?
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von odiug »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Apr 2017, 08:27)

Nun der Aufsichtsrat besteht zur Hälfte aus Vertretern der Aktionäre und zur anderen Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer.
Und wofür ein Vorstand haften muss ist gesetzlich geregelt. Was gefällt dir daran nicht?
Die gesetzliche Regelung natuerlich.
Wobei das mit den Abfindungen seit 2008 nun besser ist.
Wenigstens muessen Manager seit dem ihre Sorgfalt beweisen, um ihre Abfindungen zu kassieren.
Nonnenmacher laesst gruessen :p
Was aber immer noch keinerlei Schadensersatzansprueche rechtfertigt ium Falle von klarem Missmanagement.
Aber wie lax das ist, kann man hier nachlesen:
https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/ ... -vorstands
"Der Vorstand muss daher vielmehr ein erkennbares Risiko bewusst unberücksichtigt gelassen haben, um zur Verantwortung gezogen werden zu können."
Wow ... damit ist der VW Vorstand vom Haken.
Weil bewusst betrogen haben ja nur die kleinen Ingenieure, die dem Kostendruck des
Vorstands nicht standhielten :rolleyes:
Vorausgesetzt, es findet sich nicht irgendwo doch noch ein Memo oder E mail von Herrn Piech oder Winterkorn :p
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Realist2014 hat geschrieben:(05 Apr 2017, 06:54)

was hat das mit den Gehaeltern der Vorstaende zu tun?

nein, es geht "der Allgemeinheit" ueberhapt nichts an, was Eigentuemer ( Gesellschafter, Aktionaere mittels Aufsichtsrat usw.) an ihre Top-Mitarbeiter ( = Manager) in welcher Hoehe an Entlohung bereit sind zu bezahlen

das faellt in die von der Verfassung zugesicherte Vertragsfreiheit

egal, was die selbsternannten Sozialgerechten schwadronieren
Das hat etwas mit dem Gesetz der korrespondierenden Hände zu tun !
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen!“
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

jorikke hat geschrieben:(05 Apr 2017, 08:02)

Das ist mir egal. Mein Beitrag bezog sich auf die Manager, die mit viel Wissen und Fleiß in herausragender Position großartiges leisten.
Für den Ausschuss bist du zuständig.

Nein, mein Lieber, für den Ausschuss ist nicht selten auch die Allgemeinheit zuständig.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

odiug hat geschrieben:(05 Apr 2017, 15:18)

Die gesetzliche Regelung natuerlich.
Wobei das mit den Abfindungen seit 2008 nun besser ist.
Wenigstens muessen Manager seit dem ihre Sorgfalt beweisen, um ihre Abfindungen zu kassieren.
Nonnenmacher laesst gruessen :p
Was aber immer noch keinerlei Schadensersatzansprueche rechtfertigt ium Falle von klarem Missmanagement.
Aber wie lax das ist, kann man hier nachlesen:
https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/ ... -vorstands
"Der Vorstand muss daher vielmehr ein erkennbares Risiko bewusst unberücksichtigt gelassen haben, um zur Verantwortung gezogen werden zu können."
Wow ... damit ist der VW Vorstand vom Haken.
Weil bewusst betrogen haben ja nur die kleinen Ingenieure, die dem Kostendruck des
Vorstands nicht standhielten :rolleyes:
Vorausgesetzt, es findet sich nicht irgendwo doch noch ein Memo oder E mail von Herrn Piech oder Winterkorn :p
Nun Dummheit und Unfähigkeit sind auch bei einem Vorstand keine Grund für Haftung, auch wenn das manche gerne so hätten. Letztendlich muss er seiner Sorgfaltspflicht nachkommen und ist da (im deutschen Rechtssystem eher unüblich) in der Beweispflicht, dass er das gemacht hat. Und was die Abfindungen angeht. Das ist halt die Konsequenz, wenn man befristete Dienstverträge ohne Kündigungsmöglichkeit schließt. Dann zahlt man halt bis zum Vertragsende (bei Freistellung) oder einigt sich eben auf eine Abstandszahlung. Und was VW angeht, da ermittelt immer noch die Staatsanwaltschaft. Und falls es dir entgangen ist. Da hat Piech sich selbst und Winterkorn belastet.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von odiug »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(05 Apr 2017, 22:42)

Nun Dummheit und Unfähigkeit sind auch bei einem Vorstand keine Grund für Haftung, auch wenn das manche gerne so hätten. Letztendlich muss er seiner Sorgfaltspflicht nachkommen und ist da (im deutschen Rechtssystem eher unüblich) in der Beweispflicht, dass er das gemacht hat. Und was die Abfindungen angeht. Das ist halt die Konsequenz, wenn man befristete Dienstverträge ohne Kündigungsmöglichkeit schließt. Dann zahlt man halt bis zum Vertragsende (bei Freistellung) oder einigt sich eben auf eine Abstandszahlung. Und was VW angeht, da ermittelt immer noch die Staatsanwaltschaft. Und falls es dir entgangen ist. Da hat Piech sich selbst und Winterkorn belastet.
"Manager" bedeutet "verwaltender Angestellter".
Woher kommen also diese Sondervertraege, die jeden Tarifvertrag wie ein Waisenkind aussehen lassen ?
Nun argumentiert man, mit den besonderen Verantwortung die diese Taetigkeit mit sich bringt ...
Aber wo ist die ?
Wo wird sie eingefordert ?
Und ja ... Dummheit ist nicht strafbar oder verboten ... aber sie kostet Geld.
Und wenn ich dumm bin, zB wenn ich dem Zimmermann anweise einen an und fuer sich noch guten Balken zu ersetzen, dann ist das mein Geld, dass da durch Dummheit zum Fenster hinaus fliegt.
Wie ist das aber bei Managern ?
Da ist es das Geld der Aktionaere und Arbeitnehmer ... dank Dragi und seiner Politik des easy moeny derzeit nur die Arbeitnehmer und Steuerzahler.
Ackermann und Konsorten sei gedankt :thumbup:

Ich gebe den LINKEN hier darin recht, dass derzeit etwas fundamental faul im Staate ist.
Ich hege jedoch schwere Zweifel, ob die LINKEN darauf die richtige Antwort sind.

Uebrigens ... da wir gerade dabei sind ... Piech, Porsche SE ... ist eigentlich interessant, woher dieses Vermoegen kommt.
Aber dieses Fass machen wir derzeit lieber nicht auf :p
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Elser »

Skull hat geschrieben:(27 Feb 2017, 09:39)

Utopia bleibt Utopia.
Manche nannten es Paradies, andere das kommunistische Manifest. :D

Realität ist aber Realität. Und da kommt keiner dran vorbei.

mfg

Tut mir leid aber - andere würdest Du für'n so hohles Geschwätz verbal kreuzigen

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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

odiug hat geschrieben:(06 Apr 2017, 09:32)

"Manager" bedeutet "verwaltender Angestellter".
Woher kommen also diese Sondervertraege, die jeden Tarifvertrag wie ein Waisenkind aussehen lassen ?
Nun argumentiert man, mit den besonderen Verantwortung die diese Taetigkeit mit sich bringt ...
Aber wo ist die ?
Wo wird sie eingefordert ?
Und ja ... Dummheit ist nicht strafbar oder verboten ... aber sie kostet Geld.
Und wenn ich dumm bin, zB wenn ich dem Zimmermann anweise einen an und fuer sich noch guten Balken zu ersetzen, dann ist das mein Geld, dass da durch Dummheit zum Fenster hinaus fliegt.
Wie ist das aber bei Managern ?
Da ist es das Geld der Aktionaere und Arbeitnehmer ... dank Dragi und seiner Politik des easy moeny derzeit nur die Arbeitnehmer und Steuerzahler.
Ackermann und Konsorten sei gedankt :thumbup:

Ich gebe den LINKEN hier darin recht, dass derzeit etwas fundamental faul im Staate ist.
Ich hege jedoch schwere Zweifel, ob die LINKEN darauf die richtige Antwort sind.

Uebrigens ... da wir gerade dabei sind ... Piech, Porsche SE ... ist eigentlich interessant, woher dieses Vermoegen kommt.
Aber dieses Fass machen wir derzeit lieber nicht auf :p

Ich schreibe das Wort gelegentlich so, wie es einst mein Opa aussprach, wenn er es in der Zeitung und laut vorlas. Früher habe ich mich immer wegen seiner nicht vorhandenen Englisch Kenntnisse gegenüber meinen Spielkameraden geschämt,
wenn er dann so etwas vorlas und, wie ich damals glaubte zu wissen, falsch aussprach. Heute, nachdem ich viele dieser Spezies persönlich kennen gelernt habe, weiss ich, er konnte zwar kein Englisch, doch seine Aussprache "Mann Nager" war richtig und völlig korrekt.
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen!“
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von jorikke »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(26 Apr 2017, 18:42)

Ich schreibe das Wort gelegentlich so, wie es einst mein Opa aussprach, wenn er es in der Zeitung und laut vorlas. Früher habe ich mich immer wegen seiner nicht vorhandenen Englisch Kenntnisse gegenüber meinen Spielkameraden geschämt,
wenn er dann so etwas vorlas und, wie ich damals glaubte zu wissen, falsch aussprach. Heute, nachdem ich viele dieser Spezies persönlich kennen gelernt habe, weiss ich, er konnte zwar kein Englisch, doch seine Aussprache "Mann Nager" war richtig und völlig korrekt.
Du hast dich deinen Spielkameraden gegenüber geschämt, dass dein Großvater keine Englisch Kenntnisse hatte?
Ich hatte auch einen Großvater dem Englisch völlig fremd war. Nicht einer meiner Kumpel wusste das. Und wenn, es wäre ihnen vermutlich völlig egal gewesen.
Die Macke muss bei dir liegen.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

jorikke hat geschrieben:(26 Apr 2017, 19:00)

Du hast dich deinen Spielkameraden gegenüber geschämt, dass dein Großvater keine Englisch Kenntnisse hatte?
Ich hatte auch einen Großvater dem Englisch völlig fremd war. Nicht einer meiner Kumpel wusste das. Und wenn, es wäre ihnen vermutlich völlig egal gewesen.
Die Macke muss bei dir liegen.

Ja, das wird dann wohl so sein, ich bin Dir jedenfalls sehr dankbar, dass Du mich darüber aufgeklärt hast.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von odiug »

jorikke hat geschrieben:(26 Apr 2017, 19:00)

Du hast dich deinen Spielkameraden gegenüber geschämt, dass dein Großvater keine Englisch Kenntnisse hatte?
Ich hatte auch einen Großvater dem Englisch völlig fremd war. Nicht einer meiner Kumpel wusste das. Und wenn, es wäre ihnen vermutlich völlig egal gewesen.
Die Macke muss bei dir liegen.
Aber "Mann-nager" ist trotzdem gut :p
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Positiv Denkender »

H2O hat geschrieben:(22 Feb 2017, 17:44)

Die SPD Bundestagsfraktion hat im Wahlkampf das Thema "unanständig hohe Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften" entdeckt. Der Auslöser dafür war wohl das Ruhegehalt des zurück getretenen VW-Konzernchefs Winterkorn, wobei der Umfang seiner Verantwortung für den Kundenbetrug in der Dieselaffaire (Dieselgate) umstritten ist. Dazu kommt eine ebenso unanständig hohe Abfindung einer weiteren Mitarbeiterin im Vorstand.

Ähnliche Skandale mit dem Vorwurf "Gier nach Geld" gab es auch früher schon; aber dieses Mal sind auch hohe Gewerkschafter und Ministerpräsidenten mitverantwortlich, die solche Entartungen im Aufsichtsrat durchgewunken hatten. Natürlich stellt sich die Frage, in welchem Umfang diese Leute sich dann ebenfalls einen kräftigen Schluck aus der großen Pulle genehmigt haben.

Nun sucht die Bundestagsfraktion, nicht etwa der Wirtschaftsminister oder der Minister für Arbeit und Soziales, nach dem rechten Maß für solche Führungskräfte in Aktiengesellschaften.

Einige Gedanken traten da schon einmal in den Vordergrund:

1.
Gehälter für Vorstände aus den versteuerten Gewinnen des Unternehmens bezahlen. Das dürfte die Aktionäre (Banken, Kapitalgeber) bei der Festlegung der Vergütungen sicher etwas zögerlicher zur Sache gehen lassen.

2.
Maß und Mitte wieder herstellen durch eine Verhältniszahl der mittleren Einkünfte der Arbeitnehmer
zum Gehalt eines Vorstands. Bei 10 Mio € Vorstandsgehalt und 50.000 € Jahreseinkommen beträgt die Spreizung 200:1. Vielleicht sind Spreizungen von 50:1 vertretbarer? Und Mißerfolge müssen ebenfalls "eingepreist" werden. Bei Mitarbeitern geschieht das durch Kurzarbeit und ähnliche Anpassungsmaßnahmen an den Markterfolg. Wie verfährt man bei Vorständen, wenn VW sein Ergebnis um viele Milliarden Strafen für den Betrug vermindern muß?

3.
Wie verfährt man dann mit den Einkünften nachgefragter Künstler und Sportler? Sind solche Einkünfte ebenfalls "unanständig"? Oder aber etwas "ganz anderes", nicht zu vergleichen?

Ich finde diesen Streit ganz spannend, und ich wundere mich, daß in einem "Politik-Forum" nicht ebenfalls die Wogen hoch schlagen, zumal wir nun stramm auf politische Wahlen zulaufen.
Ich finde diesen Streit eher als unsinnig . Gehälter zahlen Firmen nicht der Staat . Wenn man Gehälter beschränken will müsste man bei Sportprofis
wie BL Spieler anfangen .18 Bundesligavereine mit durchschnittlich 20 Einkommensmillionären in den Reihen übertrifft die Zahl der Manager mit über 1 Millionen
Jahresgehalt bei weitem . Dazu kommen noch sogenannte Künstler aus der Film und Musikbranche usw. usw. .
Fakt bleibt, egal wem man Gehälter kürzt, niemand hätte deshalb mehr . Als Ergebnis würden Topmanager und Spitzensportler das Land scharenweise verlassen
die Zeiten wo Deutschland Weltmeister wird oder deutsche Clubs in der Champions Liga mitmischen wären endgültig vorbei. Bleibt anzumerken das der Top Manger eines Konzerns sicherlich weitaus mehr Verantwortung hat als ein BL Spieler .
Übrigens BL Profi bis 13 Mill . Ein Mitglied des Vereins zahlt noch etwas ohne etwas zu bekommen .Dese Spreizung auszurechen überlasse ich jedem selbst .
In einem freien Land hat die Politik sich nicht in privaten Dingen einzumischen .Je mehr Spitzenverdiener je besser für das Land.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

Positiv Denkender hat geschrieben:(27 Apr 2017, 15:27)

Ich finde diesen Streit eher als unsinnig . Gehälter zahlen Firmen nicht der Staat . Wenn man Gehälter beschränken will müsste man bei Sportprofis
wie BL Spieler anfangen .18 Bundesligavereine mit durchschnittlich 20 Einkommensmillionären in den Reihen übertrifft die Zahl der Manager mit über 1 Millionen
Jahresgehalt bei weitem . Dazu kommen noch sogenannte Künstler aus der Film und Musikbranche usw. usw. .
Fakt bleibt, egal wem man Gehälter kürzt, niemand hätte deshalb mehr . Als Ergebnis würden Topmanager und Spitzensportler das Land scharenweise verlassen
die Zeiten wo Deutschland Weltmeister wird oder deutsche Clubs in der Champions Liga mitmischen wären endgültig vorbei. Bleibt anzumerken das der Top Manger eines Konzerns sicherlich weitaus mehr Verantwortung hat als ein BL Spieler .
Übrigens BL Profi bis 13 Mill . Ein Mitglied des Vereins zahlt noch etwas ohne etwas zu bekommen .Dese Spreizung auszurechen überlasse ich jedem selbst .
In einem freien Land hat die Politik sich nicht in privaten Dingen einzumischen .Je mehr Spitzenverdiener je besser für das Land.
Nein, der Streit ist keineswegs unsinnig. Hier geht es um eine Kaste von Seilschaften, die sich ohne wesentliche Verdienste um das Funktionieren eines Unternehmens mit fürstlichen Einkünften versorgt.

Ihre Bewertung läuft daraus hinaus, daß der Eigentümer eines Unternehmens gefesselt werden soll. Der ist Herr seines Unternehmens und der kann den gesamten Gewinn nach Steuern auf sein Konto überweisen. Seine Sache und sein Risiko, wenn sein Unternehmen dabei gedeiht und er sich keine Betrügereien nachweisen lassen muß zum Schaden Dritter. Schlecker und Schleckerfrauen.

Nein, hier geht es um Angestellte, die mit dem Eigentum der Kapitalgeber so umgehen, als wären die Umsätze des Unternehmens ihre höchst persönlichen Gewinne, und die sich daraus bedienen. Die Leute die das bewilligen sind ihrerseits auch Angestellte in Banken und anderen Unternehmen, die den Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft bilden... und sich ebenfalls diesen Hungerlohn genehmigen. Denn der eine Vorstand ist des anderen Aufsichtsrat... und umgekehrt.

Man kann auch den Zeitpunkt recht gut bestimmen, von dem an diese Unsitte in D eingerissen ist. Das war anläßlich der Übernahme von Chrysler durch Daimler. Da stellten die Daimler-Vorstände fest, daß die Vorstände des Pleitekandidaten Chrysler so unverschämt viel mehr verdienten als die Vorstände bei Daimler, daß es Herrn Schrempp nicht ruhen ließ, bis er und Gefolgschaft nicht schließlich auch so klotzige Einkünfte bekamen.

Und das ließ nun wieder Dritte nicht ruhen...

Der Marktwert eines Sportlers oder Künstlers wird von diesem durch seine persönliche Leistung bestimmt. Das ist bei Managern in Aktengesellschaften gar nicht der Fall... also haben da irrsinnige
Personalchefs gar nicht die Hand im Spiel! Das ist schon fortgeschrittene Ausbeutung fremder Vermögen. Darum geht's: Ungerechtfertigte Einkommensspreizung in der Wirtschaft.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Positiv Denkender »

H2O hat geschrieben:(27 Apr 2017, 16:16)

Nein, der Streit ist keineswegs unsinnig. Hier geht es um eine Kaste von Seilschaften, die sich ohne wesentliche Verdienste um das Funktionieren eines Unternehmens mit fürstlichen Einkünften versorgt.

Ihre Bewertung läuft daraus hinaus, daß der Eigentümer eines Unternehmens gefesselt werden soll. Der ist Herr seines Unternehmens und der kann den gesamten Gewinn nach Steuern auf sein Konto überweisen. Seine Sache und sein Risiko, wenn sein Unternehmen dabei gedeiht und er sich keine Betrügereien nachweisen lassen muß zum Schaden Dritter. Schlecker und Schleckerfrauen.

Nein, hier geht es um Angestellte, die mit dem Eigentum der Kapitalgeber so umgehen, als wären die Umsätze des Unternehmens ihre höchst persönlichen Gewinne, und die sich daraus bedienen. Die Leute die das bewilligen sind ihrerseits auch Angestellte in Banken und anderen Unternehmen, die den Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft bilden... und sich ebenfalls diesen Hungerlohn genehmigen. Denn der eine Vorstand ist des anderen Aufsichtsrat... und umgekehrt.

Man kann auch den Zeitpunkt recht gut bestimmen, von dem an diese Unsitte in D eingerissen ist. Das war anläßlich der Übernahme von Chrysler durch Daimler. Da stellten die Daimler-Vorstände fest, daß die Vorstände des Pleitekandidaten Chrysler so unverschämt viel mehr verdienten als die Vorstände bei Daimler, daß es Herrn Schrempp nicht ruhen ließ, bis er und Gefolgschaft nicht schließlich auch so klotzige Einkünfte bekamen.

Und das ließ nun wieder Dritte nicht ruhen...

Der Marktwert eines Sportlers oder Künstlers wird von diesem durch seine persönliche Leistung bestimmt. Das ist bei Managern in Aktengesellschaften gar nicht der Fall... also haben da irrsinnige
Personalchefs gar nicht die Hand im Spiel! Das ist schon fortgeschrittene Ausbeutung fremder Vermögen. Darum geht's: Ungerechtfertigte Einkommensspreizung in der Wirtschaft.
Der Marktwert eines Topmanagers wird vom Aufsichtsrat oder den Firmeninhabern bestimmt . Ich denke kein Unternehmen stellt einen Mitarbeiter ein ,von dem es
nicht überzeugt ist ,dass Unternehmen voranzubringen . Bedienen kann sich kein angestellter Manager, sondern auch sein Einkommen ist vertraglich geregelt.
In Deutschland haben wir die Mitbestimmung ,soll heißen AN und AG Vertreter bestimmen über die Einkünfte der Top Manager .Im Vergleich zur
Einwohnerzahl ist die Zahl der Manger mit über einer Millionen Jahreseinkommen weniger als ein Fliegenschiss .
Diese Art von Neiddebatten gibt es nur in Deutschland .Selbst wenn man einen Manger das Gehalt um 1-2 Millionen € kürzen würde hätte deswegen niemand
mehr ,nur der Finanzminister weniger . Übrigens gibt es genügend Beispiele das Sportler ihren angeblichen Marktwert niemals gerecht wurden
während der Verein, bis zum Vertragsende ,auf deren vertraglich zugesagten Gehalt sitzen bleibt .
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

H2O hat geschrieben:(27 Apr 2017, 16:16)

Nein, der Streit ist keineswegs unsinnig. Hier geht es um eine Kaste von Seilschaften, die sich ohne wesentliche Verdienste um das Funktionieren eines Unternehmens mit fürstlichen Einkünften versorgt.

Ihre Bewertung läuft daraus hinaus, daß der Eigentümer eines Unternehmens gefesselt werden soll. Der ist Herr seines Unternehmens und der kann den gesamten Gewinn nach Steuern auf sein Konto überweisen. Seine Sache und sein Risiko, wenn sein Unternehmen dabei gedeiht und er sich keine Betrügereien nachweisen lassen muß zum Schaden Dritter. Schlecker und Schleckerfrauen.

Nein, hier geht es um Angestellte, die mit dem Eigentum der Kapitalgeber so umgehen, als wären die Umsätze des Unternehmens ihre höchst persönlichen Gewinne, und die sich daraus bedienen. Die Leute die das bewilligen sind ihrerseits auch Angestellte in Banken und anderen Unternehmen, die den Aufsichtsrat der Aktiengesellschaft bilden... und sich ebenfalls diesen Hungerlohn genehmigen. Denn der eine Vorstand ist des anderen Aufsichtsrat... und umgekehrt.

Man kann auch den Zeitpunkt recht gut bestimmen, von dem an diese Unsitte in D eingerissen ist. Das war anläßlich der Übernahme von Chrysler durch Daimler. Da stellten die Daimler-Vorstände fest, daß die Vorstände des Pleitekandidaten Chrysler so unverschämt viel mehr verdienten als die Vorstände bei Daimler, daß es Herrn Schrempp nicht ruhen ließ, bis er und Gefolgschaft nicht schließlich auch so klotzige Einkünfte bekamen.

Und das ließ nun wieder Dritte nicht ruhen...

Der Marktwert eines Sportlers oder Künstlers wird von diesem durch seine persönliche Leistung bestimmt. Das ist bei Managern in Aktengesellschaften gar nicht der Fall... also haben da irrsinnige
Personalchefs gar nicht die Hand im Spiel! Das ist schon fortgeschrittene Ausbeutung fremder Vermögen. Darum geht's: Ungerechtfertigte Einkommensspreizung in der Wirtschaft.


Damit hast Du voll ins schwarze getroffen, genauso ist es. Neidvoll schauten die Manager immer auf die bei uns zu jener Zeit utopisch anmutenden Einkommen am. Manager, übersehen wurde dabei allerdings gnädigst, dass in D die Manager
wesentlich geringer ist als die der amerikanischen.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Positiv Denkender »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(27 Apr 2017, 16:55)

Damit hast Du voll ins schwarze getroffen, genauso ist es. Neidvoll schauten die Manager immer auf die bei uns zu jener Zeit utopisch anmutenden Einkommen am. Manager, übersehen wurde dabei allerdings gnädigst, dass in D die Manager
wesentlich geringer ist als die der amerikanischen.
Ohrwell dein Leiden auf Grund angeblich zu hoher Managergehälter muss ja enorm sein .
Da habe ich es besser .Ich weiß weder ich noch ein Mitarbeiter eines Unternehmens noch der Staat hätte einen Cent mehr würde ,man die
Gehälter begrenzen . Steuerlich ist das wurscht .
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Positiv Denkender »

Orwellhatterecht hat geschrieben:(02 Apr 2017, 19:24)

Was geschieht denn mit den vielen, vielen Managern, die sich für ihre Aufgabe als absolut unfähig erwiesen haben, die sozusagen ihre Unfähigkeit unter Beweis gestellt haben? Richtig, man wirft ihnen möglichst viel Geld hinterher, um sie endlich los zu werden, VW ist da gerade ein recht abschreckendes Beispiel.
Jeder hat das Recht auf seine vertraglich zugesagten Einkünfte zu bestehen . Auch Manager .
Gilt auch für BL Spieler . Die bekommen bis Vertragsende ihr zugesichertes Gehalt .
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

Positiv Denkender hat geschrieben:(27 Apr 2017, 17:11)

Jeder hat das Recht auf seine vertraglich zugesagten Einkünfte zu bestehen . Auch Manager .
Gilt auch für BL Spieler . Die bekommen bis Vertragsende ihr zugesichertes Gehalt .


Stimmt, da haben es dagegen die Mitarbeiter schon wesentlich schwerer, wenn die Manager Mist bauen, sind vor allem sie es, die gehen dürfen und n i c h t in ein sanftes, gefedertes Kissen fallen.
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen!“
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