Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

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Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

Die SPD Bundestagsfraktion hat im Wahlkampf das Thema "unanständig hohe Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften" entdeckt. Der Auslöser dafür war wohl das Ruhegehalt des zurück getretenen VW-Konzernchefs Winterkorn, wobei der Umfang seiner Verantwortung für den Kundenbetrug in der Dieselaffaire (Dieselgate) umstritten ist. Dazu kommt eine ebenso unanständig hohe Abfindung einer weiteren Mitarbeiterin im Vorstand.

Ähnliche Skandale mit dem Vorwurf "Gier nach Geld" gab es auch früher schon; aber dieses Mal sind auch hohe Gewerkschafter und Ministerpräsidenten mitverantwortlich, die solche Entartungen im Aufsichtsrat durchgewunken hatten. Natürlich stellt sich die Frage, in welchem Umfang diese Leute sich dann ebenfalls einen kräftigen Schluck aus der großen Pulle genehmigt haben.

Nun sucht die Bundestagsfraktion, nicht etwa der Wirtschaftsminister oder der Minister für Arbeit und Soziales, nach dem rechten Maß für solche Führungskräfte in Aktiengesellschaften.

Einige Gedanken traten da schon einmal in den Vordergrund:

1.
Gehälter für Vorstände aus den versteuerten Gewinnen des Unternehmens bezahlen. Das dürfte die Aktionäre (Banken, Kapitalgeber) bei der Festlegung der Vergütungen sicher etwas zögerlicher zur Sache gehen lassen.

2.
Maß und Mitte wieder herstellen durch eine Verhältniszahl der mittleren Einkünfte der Arbeitnehmer
zum Gehalt eines Vorstands. Bei 10 Mio € Vorstandsgehalt und 50.000 € Jahreseinkommen beträgt die Spreizung 200:1. Vielleicht sind Spreizungen von 50:1 vertretbarer? Und Mißerfolge müssen ebenfalls "eingepreist" werden. Bei Mitarbeitern geschieht das durch Kurzarbeit und ähnliche Anpassungsmaßnahmen an den Markterfolg. Wie verfährt man bei Vorständen, wenn VW sein Ergebnis um viele Milliarden Strafen für den Betrug vermindern muß?

3.
Wie verfährt man dann mit den Einkünften nachgefragter Künstler und Sportler? Sind solche Einkünfte ebenfalls "unanständig"? Oder aber etwas "ganz anderes", nicht zu vergleichen?

Ich finde diesen Streit ganz spannend, und ich wundere mich, daß in einem "Politik-Forum" nicht ebenfalls die Wogen hoch schlagen, zumal wir nun stramm auf politische Wahlen zulaufen.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Alter Stubentiger »

1. Richtig. Die Mangergehälter sollten nicht mehr uneingeschränkt abzugsfähig sein.
2. Auch richtig. Früher sind Manager auch nicht dermaßen überbezahlt worden. Was mich am meisten stört sind Boni die selbst bei einer Pleite ausgeschüttet werden während die Gläubiger leer ausgehen. Das ist absurd.
3. Künstler und Sportler ziehen ihr Einkommen direkt aus der persönlichen Leistung. Die tragen auch ein hohes Risiko. Persönlich. Manager tragen keinerlei Risiken. Sie sind immer abgesichert. Goldene Handschläge und Fallschirme wohin man schaut.
4. Grenzenloser Gewinn sollte nur persönlich haftenden Unternehmern zustehen. Die tragen nämlich wirklich ein Risiko.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Skull »

H2O hat geschrieben:(22 Feb 2017, 17:44)

Einige Gedanken traten da schon einmal in den Vordergrund:

1.
Gehälter für Vorstände aus den versteuerten Gewinnen des Unternehmens bezahlen. Das dürfte die Aktionäre (Banken, Kapitalgeber) bei der Festlegung der Vergütungen sicher etwas zögerlicher zur Sache gehen lassen.

2.
Maß und Mitte wieder herstellen durch eine Verhältniszahl der mittleren Einkünfte der Arbeitnehmer
zum Gehalt eines Vorstands. Bei 10 Mio € Vorstandsgehalt und 50.000 € Jahreseinkommen beträgt die Spreizung 200:1. Vielleicht sind Spreizungen von 50:1 vertretbarer? Und Mißerfolge müssen ebenfalls "eingepreist" werden. Bei Mitarbeitern geschieht das durch Kurzarbeit und ähnliche Anpassungsmaßnahmen an den Markterfolg. Wie verfährt man bei Vorständen, wenn VW sein Ergebnis um viele Milliarden Strafen für den Betrug vermindern muß?

3.
Wie verfährt man dann mit den Einkünften nachgefragter Künstler und Sportler? Sind solche Einkünfte ebenfalls "unanständig"?
Ich finde es eher unspannend. Natürlich könnte man jetzt zum x.male "hitzig" darüber diskutieren...

Die meisten wissen aber mittlerweile, was dann zum Schluss von solchen Ideen tatsächlich
GESETZLICH umgesetzt werden KANN...und wird. :D

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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

Skull hat geschrieben:(22 Feb 2017, 18:01)

Ich finde es eher unspannend. Natürlich könnte man jetzt zum x.male "hitzig" darüber diskutieren...

Die meisten wissen aber mittlerweile, was dann zum Schluss von solchen Ideen tatsächlich
GESETZLICH umgesetzt werden KANN...und wird. :D

mfg

Dann finde ich es spannend, wie die SPD Bundestagsfraktion mit den bekannten Gesetzen verfahren wird, die bisher zu keinem politisch verkaufsfähigen Ergebnis geführt haben. In der Tat läßt sich ja eine Beteiligung des Gesetzgebers (der Landesregierung Niedersachsen) nicht leugnen.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(22 Feb 2017, 17:57)

1. Richtig. Die Mangergehälter sollten nicht mehr uneingeschränkt abzugsfähig sein.
2. Auch richtig. Früher sind Manager auch nicht dermaßen überbezahlt worden. Was mich am meisten stört sind Boni die selbst bei einer Pleite ausgeschüttet werden während die Gläubiger leer ausgehen. Das ist absurd.
3. Künstler und Sportler ziehen ihr Einkommen direkt aus der persönlichen Leistung. Die tragen auch ein hohes Risiko. Persönlich. Manager tragen keinerlei Risiken. Sie sind immer abgesichert. Goldene Handschläge und Fallschirme wohin man schaut.
4. Grenzenloser Gewinn sollte nur persönlich haftenden Unternehmern zustehen. Die tragen nämlich wirklich ein Risiko.
Ja, schon wahr; Künstler und Sportler sind keine Kapitalgesellschaften. Damit scheidet dieser Punkt schon einmal aus. Na, denn 'mal 'ran an die anderen!
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Skull »

H2O hat geschrieben:(22 Feb 2017, 18:40)

Ja, schon wahr; Künstler und Sportler sind keine Kapitalgesellschaften.
Damit scheidet dieser Punkt schon einmal aus. Na, denn 'mal 'ran an die anderen!
Och...in der (theoretschen) Konsequenz trifft es dann auch DIE. :D

Die Angestellten, Manager und Vorstände des BVB09 AG ?
Keine Boni und Erfolgsprämien mehr...?
Wegbesteuert...?
Gleichbehandlung zu anderen Managern ?
Vorstände versus Angestellte ?
Unterschiedliche Behandlung wegen der Rechtsformwahl ?

Fragen über Fragen...und zum Schluss steht da die große Ankündigung...und wieder nur ein laufes Lüftchen...

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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

Skull hat geschrieben:(22 Feb 2017, 19:12)

Och...in der (theoretschen) Konsequenz trifft es dann auch DIE. :D

Die Angestellten, Manager und Vorstände des BVB09 AG ?
Keine Boni und Erfolgsprämien mehr...?
Wegbesteuert...?
Gleichbehandlung zu anderen Managern ?
Vorstände versus Angestellte ?
Unterschiedliche Behandlung wegen der Rechtsformwahl ?

Fragen über Fragen...und zum Schluss steht da die große Ankündigung...und wieder nur ein laufes Lüftchen...

mfg
Ein Wirtschaftsunternehmen "Sportverein AG" wird sicher von einem Sportverein zu trennen sein, der im wesentlichen von seinen Mitgliedern getragen wird. Ansonsten sehe ich dem Verlauf der politischen Diskussionen gespannt entgegen. Die Randbedingungen dafür sind schon recht ungewöhnlich.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Alter Stubentiger »

Skull hat geschrieben:(22 Feb 2017, 19:12)

Och...in der (theoretschen) Konsequenz trifft es dann auch DIE. :D

Die Angestellten, Manager und Vorstände des BVB09 AG ?
Keine Boni und Erfolgsprämien mehr...?
Wegbesteuert...?
Gleichbehandlung zu anderen Managern ?
Vorstände versus Angestellte ?
Unterschiedliche Behandlung wegen der Rechtsformwahl ?

Fragen über Fragen...und zum Schluss steht da die große Ankündigung...und wieder nur ein laufes Lüftchen...

mfg
Die könne alle weiterhin Boni und Gehälter in jeder denkbaren Höhe erhalten. Allerdings kann die BVB 09 AG diese in Zukunft wohl nicht mehr unbegrenzt dem Steuerzahler aufbürden. Die müßen dann aus dem Gewinn bezahlt werden. Und dies geht nur wenn auch ein Gewinn anfällt. Und man muß es den Aktionären erklären deren Dividende dann entsprechend schmaler ausfällt. Der SPD-Plan hat schon Charme. Aber wie du schon sagtest. Schaun wir mal ob da am Ende was Gescheites von übrig bleibt.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Skull »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(23 Feb 2017, 10:15)

Die könne alle weiterhin Boni und Gehälter in jeder denkbaren Höhe erhalten.
Allerdings kann die BVB 09 AG diese in Zukunft wohl nicht mehr unbegrenzt dem Steuerzahler aufbürden.
Das trifft es. Die Sinnhaftigkeit dieser Vorschläge.

Man beklagt das Auseinanderklaffen von hohen und niedrigen Gehältern.
Macht einen plakativen Vorschlag.
Um, wie Du es ja richtig formulierst, weiterhin jede denkbare Höhe zu zulassen. ;)

Ob Daimler 4,876 Milliarden Gewinn macht oder 4,676 ist recht egal.
Werden halt 200 Millionen mehr Steuern gezahlt.

An der Höhe der Gehälter ändert es nichts. :D

Du hast es somit auf den Punkt gebracht.

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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von yogi61 »

Bemerkenswert an der derzeitigen Debatte finde ich, dass sich die CSU dem nicht grundsätzlich verschliesst. Fehlt nur noch, dass die Union jetzt das Thema soziale Gerechtkeit entdeckt. :D
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https://www.youtube.com/watch?v=Ca9jtQhnjek
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von pikant »

yogi61 hat geschrieben:(23 Feb 2017, 13:43)

Bemerkenswert an der derzeitigen Debatte finde ich, dass sich die CSU dem nicht grundsätzlich verschliesst. Fehlt nur noch, dass die Union jetzt das Thema soziale Gerechtkeit entdeckt. :D
dieser Vorschlag der SPD kommt am Stammtisch gut an und die CSU hat immer das Ohr am Stammtisch!
finde uebrigens diesen Vorschlag der SPD als Diskussionsgrundlage gut.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

Skull hat geschrieben:(23 Feb 2017, 10:40)

Das trifft es. Die Sinnhaftigkeit dieser Vorschläge.

Man beklagt das Auseinanderklaffen von hohen und niedrigen Gehältern.
Macht einen plakativen Vorschlag.
Um, wie Du es ja richtig formulierst, weiterhin jede denkbare Höhe zu zulassen. ;)

Ob Daimler 4,876 Milliarden Gewinn macht oder 4,676 ist recht egal.
Werden halt 200 Millionen mehr Steuern gezahlt.

An der Höhe der Gehälter ändert es nichts. :D

Du hast es somit auf den Punkt gebracht.

mfg
Diese Überlegung geht wohl an der "Gerechtigkeitsfrage" gedankenlos vorbei. Ich vermute, daß man sich am Ende dieser Diskussionen auf die Spreizung der Einkommen in einer Aktiengesellschaft berufen wird. Vielleicht so ähnlich wie die "Armutsgefährdung", die sich auf den Median der erzielten Einkommen bezieht.

Also, Einkommen des Vorstandsvorsitzenden < 50 * (Medianeinkommen des Betriebs), mit 50 als Spielzahl. Man muß ja bedenken, daß in diesen Abstand zum Median sämtliche Führungskräfte eingefügt werden müssen.

Noch ist der Gaul nicht tot!
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jorikke
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von jorikke »

Es gibt nicht wenige Familienunternehmen die als AG geführt werden.
Wer will es dem Inhaber verbieten seinem Vorstandsvorsitzenden ein Traumeinkommen + Boni zu zahlen?
Mich interessiert nicht die moralische Seite, sondern allein die Rechtliche.
Ist eine Begrenzung nach oben rechtlich machbar / zulässig?
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Alter Stubentiger »

jorikke hat geschrieben:(23 Feb 2017, 14:47)

Es gibt nicht wenige Familienunternehmen die als AG geführt werden.
Wer will es dem Inhaber verbieten seinem Vorstandsvorsitzenden ein Traumeinkommen + Boni zu zahlen?
Mich interessiert nicht die moralische Seite, sondern allein die Rechtliche.
Ist eine Begrenzung nach oben rechtlich machbar / zulässig?
Es soll ja gar nichts begrenzt werden. Das Traumeinkommen soll halt nur bis zu 500.000 €uro steuerlich geltend gemacht werden können.
Niemand hat vor eine Mauer zu errichten (Walter Ulbricht)
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Skull »

H2O hat geschrieben:(23 Feb 2017, 13:55)

Noch ist der Gaul nicht tot!
Ich weise lediglich auf die Widersprüche...auf "Anspruch" versus Realität,
auf Polemik versus messbare Ergebnisse hin.

In dem letzten Punkt ging es mir darum zu zeigen,
auch wenn man das Höchsteinkommen von Vorständen von AG's
mit einer 100 Prozent-Steuer beschliessen WÜRDE,
erhält der Staat zwar in der Summe kleinere Mehreinnahmen,

an dem Gehaltsgefüge und exorbitanten Auszahlungen ändert sich nichts.
Aber DAS wollte man ja ändern.

"Gerechtigkeitslücke" thematisiert, aber nichts geändert. :D

Von einem rechtlich einwandfreien und gerichtlich zu überprüfbarem Gesetz ganz zu schweigen. ;)

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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Skull »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(23 Feb 2017, 14:55)

Es soll ja gar nichts begrenzt werden.

Das Traumeinkommen soll halt nur bis zu 500.000 €uro steuerlich geltend gemacht werden können.
Der Herr Gauweiler findet das bestimmt ganz toll. :D

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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von jorikke »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(23 Feb 2017, 14:55)

Es soll ja gar nichts begrenzt werden. Das Traumeinkommen soll halt nur bis zu 500.000 €uro steuerlich geltend gemacht werden können.
Das lässt sich wohl kaum auf alle gleich hoch Verdienenden anwenden.
Mit welcher Begründung sollte z.B. Bundesligakicker mit Millioneneinkommen davon ausgenommen werden?
Ansonsten werden künftige CEO wohl als Torwart der Betriebsmannschaft angeheuert.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von relativ »

Ich halte eine gesetzliche Regelung auch nicht für Sinnvoll, ausserdem gibt es auch dort für int. Konzerne wieder etliche Möglichkeiten das hier dann geltende Gesetz zu umgehen.
Aber was muss, oder sollte geschehen, um diese, für die normale Öffentlichkeit, teils schreienden Ungerechtigkeiten bei der Vergütung bestimmter Manager zu verhindern.
Eine freiwillige Zurückhaltung fällt wohl so lange flach, solange die int. Geflogenheiten bei Managergehältern so sind wie sie zur Zeit sind. Denn diesbezüglich funktioniert der Managermarkt wohl wie der Fusballmarkt. Stimmt ein Angebot nicht, bleibt man eben beim alten Verein. Einzige Unterschied ist wohl, daß der alte Arbeitgeber für den wechselwilligen Manager keine Ablösesumme kassiert.
Das einzige wo man evtl. Gesetzlich einwirken könnte, sind die Vertragsbedingungen, die z.B. das Ausscheiden eines Managers regelt, denn da gibt es ja häufig die größsten öffentlichen Aufreger, wie jetzt z.B. beim Winterkorn.
Oder man wartet halt, bis die negative öffentliche Meinung auch bei den Entscheidern der Aktiengesellschaften angekommen ist und diese sich selbst beschränken. Einige zarte Pflänzchen sind ja schon sichtbar.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Skull »

relativ hat geschrieben:(23 Feb 2017, 15:33)

Das einzige wo man evtl. Gesetzlich einwirken könnte, sind die Vertragsbedingungen,
die z.B. das Ausscheiden eines Managers regelt, denn da gibt es ja häufig die größsten öffentlichen Aufreger,
wie jetzt z.B. beim Winterkorn.

Oder man wartet halt, bis die negative öffentliche Meinung auch bei den Entscheidern der Aktiengesellschaften angekommen ist und diese sich selbst beschränken. Einige zarte Pflänzchen sind ja schon sichtbar.
Guckst Du. Dem kann ich mich vollumfänglich anschliessen.

Wenn, dann halte ich im Aktiengesetz selbst, den einen oder anderen Hebel oder Druckpunkt einbaubar.
Habe da auch nichts konkretes vorschweben, aber die Möglichkeit, bestimmte Dinge via AGG,
seitens Eigentümer (auch Einzelaktionäre oder Staat) Druck aufzubauen,
noch mehr Dinge publizieren zu müssen, um somit Öffentlichkeit zu erzeugen.

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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Alter Stubentiger »

jorikke hat geschrieben:(23 Feb 2017, 15:28)

Das lässt sich wohl kaum auf alle gleich hoch Verdienenden anwenden.
Mit welcher Begründung sollte z.B. Bundesligakicker mit Millioneneinkommen davon ausgenommen werden?
Ansonsten werden künftige CEO wohl als Torwart der Betriebsmannschaft angeheuert.
Es geht nur um Managergehälter. Dort laufen Dinge die nicht mehr normal sind. Und das will man nicht mehr subventionieren. Die Megagehälter sollen von den Aktionären bezahlt werden. Und da könnte es durchaus passieren daß dem Aktionär seine Dividende wichtiger ist als üppige Boni für die Manager.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

Skull hat geschrieben:(23 Feb 2017, 14:58)

Ich weise lediglich auf die Widersprüche...auf "Anspruch" versus Realität,
auf Polemik versus messbare Ergebnisse hin.

In dem letzten Punkt ging es mir darum zu zeigen,
auch wenn man das Höchsteinkommen von Vorständen von AG's
mit einer 100 Prozent-Steuer beschliessen WÜRDE,
erhält der Staat zwar in der Summe kleinere Mehreinnahmen,

an dem Gehaltsgefüge und exorbitanten Auszahlungen ändert sich nichts.
Aber DAS wollte man ja ändern.

"Gerechtigkeitslücke" thematisiert, aber nichts geändert. :D

Von einem rechtlich einwandfreien und gerichtlich zu überprüfbarem Gesetz ganz zu schweigen. ;)

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Die Gefühle kochen hoch, die Mehrheit der Mitbürger fühlt sich ungerecht entlohnt. Bei einem Lottogewinn wird der Normalverbraucher sich mit dem glücklichen Gewinner freuen. Aber bei Arbeitseinkünften entfallen solche Glücksgefühle, weil es dabei doch um einen Gegenwert geht: Hier die Leistung, da der Lohn. Und da paßt etwas überhaupt nicht mehr zusammen.

Das Thema Steuergerechtigkeit wird vielleicht im Wahlkampf 2021 eine Rolle spielen. Derzeit ist offenbar die Einkommensgerechtigkeit dran.

Warten wir einmal ab, welche Gesetze verfassungsfest geändert werden müssen, um die allgemein als Mißstand empfundene Selbstbedienung der Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften auf ein erträgliches Maß zurück zu drängen. Jetzt sind Wahlkampfzeiten... da werden viele Dinge möglich, die vorher immer wieder versandet sind, bis hin zur ganz großen Koalition im Bundestag. Politikverdrossenheit gibt es doch schon in ungesundem Maße.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von frems »

Zum Thema:

IG-Metall-Chef fordert "Obergrenze für alle"
In keinem Konzern ist die IG Metall so mächtig wie bei VW. Aber ausgerechnet bei dem Autobauer gibt es die größten Gehaltsexzesse. Gewerkschaftschef Jörg Hofmann sagt im SPIEGEL-Interview: "Das ist nicht akzeptabel."

http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 36149.html
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Elser »

Skull hat geschrieben:(22 Feb 2017, 18:01)

Ich finde es eher unspannend. Natürlich könnte man jetzt zum x.male "hitzig" darüber diskutieren...

Die meisten wissen aber mittlerweile, was dann zum Schluss von solchen Ideen tatsächlich
GESETZLICH umgesetzt werden KANN...und wird. :D

mfg
Ja ? Ich weiß das nicht. Erzähl doch mal warum eine solch begrenzte Absetzbarkeit nicht "gesetzlich" durchgebracht werden kann.

Ich hätte da übrigens noch ein Idee. Man sollte auch die Absetzbarkeit von Firmenwagen begrenzen. Es ist nicht nötig, aus beruflichen Gründen, Luxuskarossen zu fahren.

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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Elser »

frems hat geschrieben:(24 Feb 2017, 19:53)

Zum Thema:

IG-Metall-Chef fordert "Obergrenze für alle"
In keinem Konzern ist die IG Metall so mächtig wie bei VW. Aber ausgerechnet bei dem Autobauer gibt es die größten Gehaltsexzesse. Gewerkschaftschef Jörg Hofmann sagt im SPIEGEL-Interview: "Das ist nicht akzeptabel."

http://www.spiegel.de/wirtschaft/untern ... 36149.html

Bei den Unternehmen sitzen die Gewerkschaftsbosse im Aufsichtrat. Die hohen Jobs im Betriebsrat, werden mit Nutten u.ä. gepampert. Diese Institutionen überwachen die Gehälter des Vorstandes. Der wiederum entscheidet über die "Aufwandsendschädigung" des Aufsichtrates und der "Versorgung" der Betriebsrat-Bosse. So schließt sich der Kreis. Wir beauftragen die Wölfe mit der Bewachung des Fleischvorrates. Der Unsinn muss mal "behindert" werden. Eine eingeschränkte Absetzbarkeit erscheint mir als eine absolut geeignete Maßnahme.

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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Skull »

Elser hat geschrieben:(26 Feb 2017, 17:22)

Ja ? Ich weiß das nicht. Erzähl doch mal warum eine solch begrenzte Absetzbarkeit
nicht "gesetzlich" durchgebracht werden kann.
Es geht nicht um die Absetzbarkeit. Oder steuerliche Behandlung.
Kann man ja alles VERSUCHEN zu ändern.

Meine Frage ist doch, was ändert es am Gehaltsunteschied zwischen x Millionen und tausende von Euros ?
Balsam auf die Seele...wenn überhaupt.

http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 6#p3829976

WENN, wenn es um eine begrenzte steuerliche Absetztbarkeit gehen sollte...
...bin ich halt gespannt, WIE man den Unterschied zwischen einem Vorstand einer AG
und einem Selbständigen, Sportler oder sonstwen gesetzlich implementieren möchte. :D

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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Elser »

Skull hat geschrieben:(26 Feb 2017, 17:36)

Es geht nicht um die Absetzbarkeit. Oder steuerliche Behandlung.
Kann man ja alles VERSUCHEN zu ändern.

Meine Frage ist doch, was ändert es am Gehaltsunteschied zwischen x Millionen und tausende von Euros ?
Balsam auf die Seele...wenn überhaupt.

http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 6#p3829976

WENN, wenn es um eine begrenzte steuerliche Absetztbarkeit gehen sollte...
...bin ich halt gespannt, WIE man den Unterschied zwischen einem Vorstand einer AG
und einem Selbständigen, Sportler oder sonstwen gesetzlich implementieren möchte. :D

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Du weißt doch selbst, dass ein "normaler" Selbstsändiger" seinen kompletten Überschuss auch komplett versteuern muss. Den kann er nicht als "gezahltes Gehalt" steuerlich geltend machen. Bei GmbHs ist die steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern doch genau so zu begrenzen. Bei Vereinen könnte man die Gemeinnützigkeit aberkennen, wenn deren Einnahmen in Traumgehälter umgeschichtet werden (das würde ein Hallo.... :D ). Andererseits - wenn die Fans so blöde sind und solche "Selbstbedienungsläden" noch finanzieren........ Gespannt bin ich allerdings wie das dann bei der "BVB-AG" laufen wird? :D

Waren das alle Deine rechtlichen Bedenken? :)

Elser
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Skull »

Elser hat geschrieben:(26 Feb 2017, 18:18)

Waren das alle Deine rechtlichen Bedenken?
Nö.

Lese meine Beiträge...und verstehe sie.

Wir werden ES sehen. ;)

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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Elser »

Skull hat geschrieben:(26 Feb 2017, 18:20)

Nö.

Lese meine Beiträge...und verstehe sie.

Wir werden ES sehen. ;)

mfg
Ja - genau - kann ich auch nur allen anderen empfehlen, die diesen Deinen Beitrag lesen. Ob das allerdings erhellend sein wird.......? Mir hilft es nicht weiter.

Elser
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Orwellhatterecht »

pikant hat geschrieben:(23 Feb 2017, 13:46)

dieser Vorschlag der SPD kommt am Stammtisch gut an und die CSU hat immer das Ohr am Stammtisch!
finde uebrigens diesen Vorschlag der SPD als Diskussionsgrundlage gut.


Interessant, alles, was irgendwie "am Lack" der Eliten auch nur mal zaghaft zu kratzen wagt, wird entweder als "Stammtischgelaber, linksversifft, Neiddebatte, Lieschen Müller etc. abgetan. Wunderbar, so kann man eine Diskussion über die realen Ungerechtigkeiten in diesem Land von Grund auf verhindern, merke, wer es wagt, auch mal anzuführen, dass mancher dieser Mann Nager sein Geld auch nicht annähernd wert ist, der wird sofort in die linke Ecke befördert, über Ahnung kann er ja nicht verfügen, denn sonst wüsste er ja, dass sich diese Figuren aufopferungsvoll für das jeweilige Unternehmen einsetzen und sofort die Konsequenzen ziehen, wenn sie mal eine Fehlentscheidung getroffen haben, Der Aufsichtsrat und die Aktionäre danken es ihnen, man gibt ihnen Millionen, damit sie endlich gehen...
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen!“
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H2O
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

Mir ist es ziemlich gleichgültig, wie Vorstände von Unternehmen sich letztlich bedienen, indem sie möglicherweise als Aufsichtsrat hier und als Vorstand da ihrer Seilschaft zu Phantasiegehältern verhelfen. Außerdem, das lerne ich hier voller Interesse, geht dieser Filzteppich bis in die Betriebsräte und die Landespolitik Niedersachsens hinein. Aus meiner Sicht eine Sache des Gesetzgebers, der derartige politische Vernetzungen zuläßt.

Mich hatte eher das Gefühl der ungerechten Verteilung von Einkommen bewegt. Schließlich gibt es mit dem Gini-Index ein Maß für schieflastige Verteilungen, die zwischen "alle haben gleiche Einkünfte" und "einer bekommt alles" liegen. Nun müßte man nur noch herausfinden, bei welcher Annäherung an eine Gleichverteilung (Gini-Index = 0) sich die größte Zufriedenheit einstellt. Das Ergebnis könnte ein wenig vom zeitweiligen Nationalcharakter abhängen.

Wenn man wüßte, daß ein Spitzeneinkommen etwa dem 50-fachen des Medianeinkommens entsprechen dürfte, ohne daß deshalb weit verbreitet heftige Neidgefühle ausbrächen, dann könnte man eine solche Kurve konstruieren zwischen Mindestlohn und Spitzeneinkommen... und alle Menschen wären weitgehend glücklich. Die absolute Höhe der Einkommen spielt dabei eine geringere Rolle. Die Verteilung der Einkommen hat den wesentlichen Einfluß auf die Zufriedenheit.

Aber solche Glücksvorstellungen verkaufe man einmal im Wahlkampf! :eek:

Nehmen wir einmal an, wir erreichten in unserer Gesellschaft einen solchen Glückszustand. Wenn dann noch jemand meckert, dann wird er zu einem Grundkurs in Mathematik verdonnert! ;)
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Dampflok94
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Dampflok94 »

Die Vertragsverhandlungen mit den Vorständen sind eine klassische Aufgabe des AR-Vorsitzenden. Letztlich entscheiden muß immer das gesamte Gremium. Aber das wird sich schwertun seinen Vorsitzenden in den Senkel zu stellen, in dem es den ausgehandelten Vetrag ablehnt.

Die Kritik an den Arbeitnehmervertretern ist sicherlich teilweise berechtigt. Aber man muß bedenken, daß der Einsatz für weniger Vorstandsbezüge keine Punkte bringt. Jedenfalls nicht im Unternehmen. Aber jede Menge schlechte Stimmung macht. Und das ist wenig hilfreich bei den Punkten, die den AN-Vertretern meist wirklich wichtig sind.
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Skull
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Skull »

H2O hat geschrieben:(26 Feb 2017, 23:01)

Wenn man wüßte, daß ein Spitzeneinkommen etwa dem 50-fachen des Medianeinkommens entsprechen dürfte, ohne daß deshalb weit verbreitet heftige Neidgefühle ausbrächen, dann könnte man eine solche Kurve konstruieren zwischen Mindestlohn und Spitzeneinkommen... und alle Menschen wären weitgehend glücklich. Die absolute Höhe der Einkommen spielt dabei eine geringere Rolle. Die Verteilung der Einkommen hat den wesentlichen Einfluß auf die Zufriedenheit.

Aber solche Glücksvorstellungen verkaufe man einmal im Wahlkampf!
Ich würde nicht meinen, das der Staat die Verantwortung hat, alle Menachen glücklich zu machen.
Es sei denn, man ist der Meinung, dem Staat gebühre die Allmacht.
Das führt aber zu anderen Systemen des Zusammenlebens. Versuche und Beispiele GAB es da ja genug.

ICH bin der Meinung, dem Staat steht es auch gar nicht zu,
einen allzu grossen Einfluss auf die Einkommensverteilung zu haben.
Es sei denn, ER SELBST ist Einkommensverteiler und stellt Einkommen zur Verfügung.
Bevor es einer wieder in den falschen Hals bekommt...
damit ist übrigens nicht gemeint, das der Staat die "Schwachen"
und deren Lebenslage nicht schützen solle.

Das ist dann alles eher eine grundsätzliche Frage, wie man sich einen Staat vorstellt.
Man dient für Lohn und liebt sich für Geschenke
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

Skull hat geschrieben:(27 Feb 2017, 09:15)

Ich würde nicht meinen, das der Staat die Verantwortung hat, alle Menachen glücklich zu machen.
Es sei denn, man ist der Meinung, dem Staat gebühre die Allmacht.
Das führt aber zu anderen Systemen des Zusammenlebens. Versuche und Beispiele GAB es da ja genug.

ICH bin der Meinung, dem Staat steht es auch gar nicht zu,
einen allzu grossen Einfluss auf die Einkommensverteilung zu haben.
Es sei denn, ER SELBST ist Einkommensverteiler und stellt Einkommen zur Verfügung.
Bevor es einer wieder in den falschen Hals bekommt...
damit ist übrigens nicht gemeint, das der Staat die "Schwachen"
und deren Lebenslage nicht schützen solle.

Das ist dann alles eher eine grundsätzliche Frage, wie man sich einen Staat vorstellt.
Die grundsätzliche Frage wird uns ewig bewegen. Zwischen "Utopia" und "1984" liegen Welten. Eigentlich könnten wir einmal wieder eine Runde "Utopia" gebrauchen. So ganz weit weg davon sind wir doch gar nicht. Noch ein Schluck Mathematik, und schon ist statistisch gesehen das höchste gesamt-gesellschaftliche Glück erreicht. ;)
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Skull »

H2O hat geschrieben:(27 Feb 2017, 09:37)

Die grundsätzliche Frage wird uns ewig bewegen.

Zwischen "Utopia" und "1984" liegen Welten. Eigentlich könnten wir einmal wieder eine Runde "Utopia" gebrauchen.

So ganz weit weg davon sind wir doch gar nicht.

Noch ein Schluck Mathematik, und schon ist statistisch gesehen das höchste gesamt-gesellschaftliche Glück erreicht.
Utopia bleibt Utopia.
Manche nannten es Paradies, andere das kommunistische Manifest. :D

Realität ist aber Realität. Und da kommt keiner dran vorbei.

mfg
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von H2O »

Skull hat geschrieben:(27 Feb 2017, 09:39)

Utopia bleibt Utopia.

Realität ist Realität.

Mit freundlichen Grüßen
Da kann man einmal sehen, wie mißraten Realitäten sein können! ;) Das geht bis in ungerechte Vorstandsgehälter hinein. :D
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Elser »

Skull hat geschrieben:(27 Feb 2017, 09:39)

Utopia bleibt Utopia.
Manche nannten es Paradies, andere das kommunistische Manifest. :D

Realität ist aber Realität. Und da kommt keiner dran vorbei.

mfg

Und das was wir jetzt haben nenne ich SEBSTBEDIENUGSLADEN. Es ist nicht die Aufgabe des Staates diesen Selbstbedienungsladen abzusichern.

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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Boracay »

Elser hat geschrieben:(05 Mar 2017, 18:23)

Und das was wir jetzt haben nenne ich SEBSTBEDIENUGSLADEN. Es ist nicht die Aufgabe des Staates diesen Selbstbedienungsladen abzusichern.

Elser
Und warum bedienst du dich nicht selbst wenn das jeder doch so einfach machen kann?
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Dampflok94 »

Ich bin weiterhin dafür erst mal die Höhe der steuerlichen Absetzbarkeit zu begrenzen. Das paßt auch voll in unser Steuersystem. Das kennt jeder. Man kann Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einer gewissen Höhe geltend machen oder auch Handwerkerrechnungen. Warum sollte das mit Managergehältern nicht auch so sein?
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Elser »

Boracay hat geschrieben:(06 Mar 2017, 10:08)

Und warum bedienst du dich nicht selbst wenn das jeder doch so einfach machen kann?

Weil ich kein politisches Amt dafür missbrauche - Du Witzbold.

Elser
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Schwachzocker »

Interessantes Thema!

Was ich an den bisher gemachten Ausführungen nicht verstehe, ist der Umstand, dass sich viele User wohl sicher sind, hier eine Regelung gefunden zu haben, die zu Lasten von Menschen mit hohen Einkommen geht und daher zur "Gerechtigkeit" beiträgt (was immer man darunter verstehen mag). Leider bin ich davon nicht überzeugt.

Die vorliegenden Pläne bedeuten letztlich eine höhere Steuerlast für Aktiengesellschaften. Damit verkleinert sich der Nettogewinn. In keiner Weise geht das zu Lasten der Vorstände, sondern zu Lasten der Eigentümer, namentlich der Aktionäre.
Den Aktionären wird das nicht gefallen. Sie werden nicht freiwillig auf einen Teil ihrer Dividende verzichten wollen.
Die Vorstände werden weiter das Nettogehalt verlangen, welches der Markt hergibt, und dies werden sie auch erhalten, weil der Markt es nun einmal hergibt.

Das Geld muss, wenn irgendwie möglich, auf andere Weise wieder hereingeholt werden.

Und jetzt dürft Ihr dreimal raten, bei wem gespart wird? Was meint Ihr?
Mir kommt es bereits vor, als wäre das längst passiert, und man kann solch eine Dummheit nicht mehr verhindern.

Offen gestanden halte ich es für sehr naiv, was sich manche Leute da im Namen der Gerechtigkeit ausdenken. Wenn es nur überflüssig wäre, müsste ich mich gar nicht darüber aufregen, aber es ist contra produktiv.
Es gibt sie nicht ...die Gerechtigkeit. Sie wird auch nicht erfunden!
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Dampflok94 »

Schwachzocker hat geschrieben:(31 Mar 2017, 17:52)

Interessantes Thema!

Was ich an den bisher gemachten Ausführungen nicht verstehe, ist der Umstand, dass sich viele User wohl sicher sind, hier eine Regelung gefunden zu haben, die zu Lasten von Menschen mit hohen Einkommen geht und daher zur "Gerechtigkeit" beiträgt (was immer man darunter verstehen mag). Leider bin ich davon nicht überzeugt.

Die vorliegenden Pläne bedeuten letztlich eine höhere Steuerlast für Aktiengesellschaften. Damit verkleinert sich der Nettogewinn. In keiner Weise geht das zu Lasten der Vorstände, sondern zu Lasten der Eigentümer, namentlich der Aktionäre.
Den Aktionären wird das nicht gefallen. Sie werden nicht freiwillig auf einen Teil ihrer Dividende verzichten wollen.
Die Vorstände werden weiter das Nettogehalt verlangen, welches der Markt hergibt, und dies werden sie auch erhalten, weil der Markt es nun einmal hergibt.
Vorstandsgehälter sollen etwas mit Markt u tun haben?

:D :D :D

You made my day! :thumbup:
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(23 Feb 2017, 10:15)

Die könne alle weiterhin Boni und Gehälter in jeder denkbaren Höhe erhalten. Allerdings kann die BVB 09 AG diese in Zukunft wohl nicht mehr unbegrenzt dem Steuerzahler aufbürden.
Schräge Sichtweise. Noch ist es so, dass jeder EUR mehr an Vorstandsgehalt auch mehr Steuern bringt.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Realist2014 »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Mar 2017, 18:32)

Schräge Sichtweise. Noch ist es so, dass jeder EUR mehr an Vorstandsgehalt auch mehr Steuern bringt.
ob das jeder versteht? :p
Laut Aussage der linken Ideologen sind alle ökonomisch erfolgreichen dumm, und die wahre Intelligenz tritt sich in der untersten ökonomischen Etage auf die Füße.....daher muss diese Etage ausgebaut werden
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Schwachzocker »

Dampflok94 hat geschrieben:(31 Mar 2017, 18:31)

Vorstandsgehälter sollen etwas mit Markt u tun haben?

:D :D :D

You made my day! :thumbup:
Es bedaure es, wenn das bereits ausreicht, um Deinen Tag zu retten.

Ja, Vorstandsgehälter haben etwas mit dem Markt zu tun. Ein Manager fordert ein Gehalt in Höhe von 10 Millionen, und ein anderer ist bereit das zu zahlen.
Selbst wenn es so wäre, dass es in der Zentrale von VW eine Schatzkammer gibt, aus der man sich nach belieben bedienen kann, wie hier offenbar angenommen wird, dann wäre auch das "Markt". Schließlich akzeptieren diejenigen, denen das Geld gehört, das.
Im übrigen ist VW ein schlechtes Beispiel. Dort haben SPD-Mitglieder und Arbeitsnehmervertreter die Mehrheit im Aufsichtsrat. Was wollt Ihr denn noch?
Eine Steigerung wäre ja nur noch möglich, wenn Sahra Wagenknecht dort im Aufsichtsrat vertreten wäre. Aber auch die wäre intelligent genug, um zu wissen, dass sie für 500k im Jahr keinen vernünftigen Manager bekommt. Das ist deshalb so, weil andernorts auf der Welt eben 10 Millionen gezahlt werden.
Und ja, das ist "Markt".
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Alter Stubentiger »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(31 Mar 2017, 18:32)

Schräge Sichtweise. Noch ist es so, dass jeder EUR mehr an Vorstandsgehalt auch mehr Steuern bringt.
Schön wäre es. So ist es aber nicht. Die gigantischen Boni sind Aufwand für eine Firma. Die kann sie steuerlich geltend machen. Interessant wird es wie sich die Boni entwickeln wenn die Firma nur noch bis zu 500.000,-€ pro Nase steuerlich geltend machen kann. Den Rest müssen dann zu 100% die Aktionäre aufbringen. Darum geht es.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Schwachzocker »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(01 Apr 2017, 10:05)
... Interessant wird es wie sich die Boni entwickeln wenn die Firma nur noch bis zu 500.000,-€ pro Nase steuerlich geltend machen kann. Den Rest müssen dann zu 100% die Aktionäre aufbringen. Darum geht es.
Wie kommst Du darauf? Den Rest werden die Angestellten aufbringen.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(01 Apr 2017, 10:05)

Schön wäre es. So ist es aber nicht. Die gigantischen Boni sind Aufwand für eine Firma. Die kann sie steuerlich geltend machen. .
Natürlich sind sie Aufwand, aber auch Einkommen beim Vorstand. Und der Grenzsteuersatz des Vorstand ist höher als die Besteuerung thesaurierter Gewinne des Unternehmens. Daher gilt erstmal, je höher die Gehälter, je höher die Steuereinnahmen.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Schwachzocker hat geschrieben:(01 Apr 2017, 13:21)

Wie kommst Du darauf? Den Rest werden die Angestellten aufbringen.
Viel wahrscheinlicher ist, dass es niemanden interessiert. Kann man sich ja mal einfach an einem Beispiel ansehen. Bei Daimler z.b. wäre der Effekt wohl um die 10 Mio. €. Im Verhältnis zum Gewinn ist das im Promillebereich. Bei der Präsentation der Jahresergebnisse in der HV wäre der Effekt gar nicht sichtbar, weil wahrscheinlich sowieso alles in MRD. €. dargestellt wird. Bei der Dividende macht es sich auch erst drei Stellen hinter dem Komma bemerkbar. Das interessiert kein Schwein.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Alter Stubentiger »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(01 Apr 2017, 14:58)

Viel wahrscheinlicher ist, dass es niemanden interessiert. Kann man sich ja mal einfach an einem Beispiel ansehen. Bei Daimler z.b. wäre der Effekt wohl um die 10 Mio. €. Im Verhältnis zum Gewinn ist das im Promillebereich. Bei der Präsentation der Jahresergebnisse in der HV wäre der Effekt gar nicht sichtbar, weil wahrscheinlich sowieso alles in MRD. €. dargestellt wird. Bei der Dividende macht es sich auch erst drei Stellen hinter dem Komma bemerkbar. Das interessiert kein Schwein.
Na dann kann man es ja machen wenn es die Firmen nicht interessiert............. Ob die Aktionäre selbst in Krisenzeiten ohne Gewinn die Boni aus eigener Tasche berappen wollen bleibt abzuwarten.
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Re: Vorstandsgehälter in Aktiengesellschaften begrenzen?

Beitrag von Schwachzocker »

Alter Stubentiger hat geschrieben:(01 Apr 2017, 16:04)

Na dann kann man es ja machen wenn es die Firmen nicht interessiert...
Stimmt! Dann ist natürlich alles gut.
Ob die Aktionäre selbst in Krisenzeiten ohne Gewinn die Boni aus eigener Tasche berappen wollen bleibt abzuwarten.
Den zahlen die Aktionäre auch mit Gewinn aus eigener Tasche. Es ist ja ihr Gewinn.
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