Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:25)
Bei Asyl(recht) handelt es sich in jedem Fall um eine Einzelfallprüfung - das hat doch niemand bestritten.
Natürlich wird geprüft - und muss auch geprüft werden - ob Gründe für die Gewährung von Asyl/Aufenthaltserlaubnis vorliegen.
Dazu muss der Betreffende a) seine Identität und Herkunft und b) die Gründe für seine Flucht
nachweisen können.
Wer ohne gültige Personaldokumente einreist, kann das eben
nicht - er kann weder nachweisen wer er ist, woher er kommt noch ob tatsächliche Fluchtgründe vorliegen, die eine Aufenthaltsberechtigung rechtfertigen.
Wie stellst du dir in solchem Fall eine Einzelfallprüfung vor? Weil er ein freundliches Gesicht hat, weil er eine so jammervolle Geschichte erzählen kann, auf "Treu und Glauben"? Damit er diese Geschichte noch mehrmals erzählen und sich auf diese Weise zig Identitäten zulegen und abkassieren kann?
Verfolgst du die aktuellen Ereignisse nicht. Jetzt will man die Auslesung der Handydaten ermöglichen, wenn es nicht möglich ist mit den bisherigen Maßnahmen eine Zuordnung zu gewährleisten. Wie gesagt es geht um die Fälle wo es nicht möglich ist.
Hier wird also nicht treu geglaubt, wer dies in der Summe von unseren Behörden glaubt, der kennt die wohl schlecht. Was es gibt ist eine Überarbeitung dieser, ob der vielen Fälle.
Was wiegt denn Schwerer, der Tatbestand, daß , aus welchen Grund auch immer, der Asylbewerber sich nicht ausweisen kann, oder die Gefahr, daß beim Abschieben der Tod, Folter ect. blüht.
Wer illegal in einen Staat einreist, begeht eine Straftat und da greift eben nicht das Grundgesetz, sondern das Strafrecht.
Da gibt es keine Duldung! Mit welcher Rechtfertigung denn?
Du hast aber mit dem GG argumentiert. Eben, beim Strafgesetz entscheidet der Richter welche Relevanz der Strafbestand hat. Es gibt also kein GG, auf welches du dich im Bezug auf so einen Strafbestand berufen kannst.
Die Dultung kommt zu stande, weil die mögliche Gefahr für den Asylbewerber, diesen Strafbestand obsolet erscheinen lässt.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.