Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

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pikant
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von pikant »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 11:11)

Wer sich ohne gültige Personaldokumente in Deutschland aufhält (und nicht nur in Deutschland), hält sich illegal in Deutschland auf und ist entsprechend auszuweisen.
das ist grundfalsch!
eine Illegale Einreise oder ein illegaler Aufenthalt in Deutschland bedeutet nicht zwangslauefig, dass man ausreisen muss.
es gibt Hunderttausende Urteile von deutschen Gerichten, wo der Straftatbestand der Illegalen Einreise eingestellt wurde, wenn ein Asylantrag gestellt wurde.
ein Asylantrag ist zudem nicht von einem gueltigen Personaldokument abhaengig - dazu gibt es auch entsprechende Urteile
bite informieren - Danke!
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Antonius
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Antonius »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 11:11)

Nein - so missverständlich war/ist die Bezeichnung Flüchtlingsbefürworter gar nicht. Allerdings würde ich Flüchtlingsbefürworternicht mit den "Teddywerfern" gleichsetzen. Flüchtlingsbefürworter sind Politiker (wie die genannte), die jeglichen bezug zur Realität verloren haben, die sich keinerlei Gedanken darüber machen, wie alles finanziert werden soll und deren politische Forderungen ganz eindeutig gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen, die geltendes Recht untergraben und außer Kraft setzen wollen - sind alle die "jeder darf kommen"-, "jeder darf bleiben"-Krakeeler.
Es gibt Gesetze, mit denen Asylrecht geregelt ist. Diese Gesetze haben Gültigkeit und sind anzuwenden. Punkt!
Wer aufgrund dieser Gesetze (geltendes Recht) kein Bleiberecht hat, ist auszuweisen, wer sich illegal in Deutschland aufhält, ist auszuweisen. Punkt!
Darüber gibt es nichts zu diskutieren und auch nicht zu lamentieren.
Insbesondere Politikern sollte klar sein, dass Gesetze erlassen werden, damit sie eingehalten und angewendet werden. Genau aus diesem nennt sich das - was wir hier in der Bundesrepublik haben - Rechtsstaat.
Und @ selina - über geltendes Recht/Rechtsstaatlichkeit gibt es eben nichts zu diskutieren. Dieses geltende Recht (Art.16a GG) sagt eindeutig, wer ein Anrecht auf Asyl hat und wer nicht. Wer sich ohne gültige Personaldokumente in Deutschland aufhält (und nicht nur in Deutschland), hält sich illegal in Deutschland auf und ist entsprechend auszuweisen. Das hat nichts mit "Eiseskälte seinen Mitmenschen gegenüber" zu tun, sondern mit Rechtsstaatlichkeit.
Ich erinnere mich an einige Kontroversen mit Dir, aber damals ging es um andere Themen. :)

Bei diesem Thema ("Flüchtlingsbefürworter") möchte ich Dir meine volle Unterstützung zusprechen.
Du hast natürlich völlig Recht, wenn Du auf die Rechtslage in Deutschland verweist.
Würden wir, bzw. die staatlichen Behörden, von dieser Rechtslage abweichen, dann würden wir das Chaos programmieren
und damit letztlich auch den Asylberechtigten einen Bärendienst erweisen.
Besonders dem letzten Satz Deiner Aurgumentation möchte ich ausdrücklich zustimmen.
SAPERE AUDE - Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von pikant »

Antonius hat geschrieben:(21 Feb 2017, 11:34)

Ich erinnere mich an einige Kontroversen mit Dir, aber damals ging es um andere Themen. :)

Bei diesem Thema ("Flüchtlingsbefürworter") möchte ich Dir meine volle Unterstützung zusprechen.
Du hast natürlich völlig Recht, wenn Du auf die Rechtslage in Deutschland verweist.
Würden wir, bzw. die staatlichen Behörden, von dieser Rechtslage abweichen, dann würden wir das Chaos programmieren
und damit letztlich auch den Asylberechtigten einen Bärendienst erweisen.
Besonders dem letzten Satz Deiner Aurgumentation möchte ich ausdrücklich zustimmen.
die Rechtslage ist doch klar!
es gibt den Tatbestand der illegalen Einreise und es gibt ein Grundrecht auf Asyl!

in der Praxis ist es so, dass ein Fluechtling sich straffaellig macht indem er illegal einreist und danach sein Grundrecht auf Asyl im Land wahrnimmt.
die Gerichte entscheiden dann in der Regel, dass das Grundrecht auf Asyl staerker zu bewerten ist, als eine illegale Einreise und stellen dann das Strafverfahren ein.
so sieht das Rechtsstaatsprinzip in Deutschland aus und ja das finde ich in Ordnung.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von pikant »

jack000 hat geschrieben:(21 Feb 2017, 09:45)

Personen, die es gut finden das so viele Flüchtlinge gekommen sind/Teddybärenwerfer, bzw. die wollen dass alle von denen bleiben können (Ok, ich hätte den Ausdruck besser wählen können).
ich habe solche Leute noch nicht getroffen, aber viele, die den Fluechtlingen helfen wollen und auch geholfen haben.
ich persoenlich finde auch nicht, dass alle Fluechtlingen in Deutschland bleiben koennen - da muessen schon gute Gruende vorliegen, damit man ein Bleiberecht gewaehrt.
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Antonius
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Antonius »

pikant hat geschrieben:(21 Feb 2017, 11:43)

die Rechtslage ist doch klar!
es gibt den Tatbestand der illegalen Einreise und es gibt ein Grundrecht auf Asyl!

in der Praxis ist es so, dass ein Fluechtling sich straffaellig macht indem er illegal einreist und danach sein Grundrecht auf Asyl im Land wahrnimmt.
die Gerichte entscheiden dann in der Regel, dass das Grundrecht auf Asyl staerker zu bewerten ist, als eine illegale Einreise und stellen dann das Strafverfahren ein.
so sieht das Rechtsstaatsprinzip in Deutschland aus und ja das finde ich in Ordnung.
Hm, der Artikel 16 GG spricht nur politisch Verfolgten das Asylrecht zu.
Also, die politische Verfolgung muß nachgewiesen werden.
Wird diese verneint, bleibt der Tatbestand der illegalen Einreise mit allen Konsequenzen bestehen.
SAPERE AUDE - Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Dark Angel »

pikant hat geschrieben:(21 Feb 2017, 11:24)
Es geht nicht um Diskussionsverbot!
Grundsatz einer Demokratie ist ja gerade, dass diskutiert werden darf - auch über Gesetze.
Solche Diskussion fndet allerdings statt bevor Gesetze erlassen werden - und zwar durch die Legislative. Die Legislative wird demokratisch gewählt.
Sind sie einmal erlassen, haben sie Gültigkeit und sind durchzusetzen. Da ist Ende mit Diskussion.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von pikant »

Selina hat geschrieben:(21 Feb 2017, 10:02)

Wer da immer nur zuerst an sich selbst denkt und dass ihm jemand Fremdes irgendetwas wegnehmen könnte oder dass eine "Obergrenze" längst erreicht sei, der sollte sich ernsthaft befragen, was mit ihm selbst nicht in Ordnung ist.
leider ist Egoismus in unserer Gesellschaft Realitaet!
erst an sich denken und dann kommt lange nichts und dann immer noch ich!

von daher war dieser 'Willkommensgruss' mal was neues und bestimmt nicht schlecht zu nennen - Dass man auch Probleme mit ins Land gebracht hat, steht wieder auf einem anderen Punkt.
Deutschland ist aber so stark, dass es diese Probleme loessen kann und es ja auch schon im grossen Masse getan hat.
ich verbinde zudem mit Fluechtlingen keine Teddybaeren - nein!
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von pikant »

Antonius hat geschrieben:(21 Feb 2017, 11:50)

Hm, der Artikel 16 GG spricht nur politisch Verfolgten das Asylrecht zu.
Also, die politische Verfolgung muß nachgewiesen werden.
Wird diese verneint, bleibt der Tatbestand der illegalen Einreise mit allen Konsequenzen bestehen.
dafuer sind unsere Gerichte zustaendig und ja ich habe Vertrauen in diese.
der Staat Bayern bringt ja jede illegale Einreise zur Anzeige und legt damit bewusst oder unbewusst ein wenig die Justiz lahm.
daher wird ja auch in der Politik diskutiert diesen Straftatbestand der illegalen Einreise abzuschaffen und es als Ordnungswidrigkeit anzusehen.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Dark Angel »

pikant hat geschrieben:(21 Feb 2017, 11:43)

die Rechtslage ist doch klar!
es gibt den Tatbestand der illegalen Einreise und es gibt ein Grundrecht auf Asyl!
Wer illegal in einen Staat einreist, der hält sich auch entsprechend illegal in diesem Staat auf.
Wer sich illegal in einem Staat aufhält - heißt seine Identität nicht anhand gültiger Personaldokumente nachweisen kann, hat kein grundrecht auf Asyl.
In Art 16a GG heißt es eindeutig:
"(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden."


pikant hat geschrieben:(21 Feb 2017, 11:43)in der Praxis ist es so, dass ein Fluechtling sich straffaellig macht indem er illegal einreist und danach sein Grundrecht auf Asyl im Land wahrnimmt.
die Gerichte entscheiden dann in der Regel, dass das Grundrecht auf Asyl staerker zu bewerten ist, als eine illegale Einreise und stellen dann das Strafverfahren ein.
so sieht das Rechtsstaatsprinzip in Deutschland aus und ja das finde ich in Ordnung.
Und genau diese Praxis widerspricht geltendem Recht. "In der Praxis" handelt es sich um Rechtsbeugung bzw um einen Verstoß gegen geltendes Recht.
Wer seine Identität, seine Herkunft nicht anhand gültiger Personaldokumente nachweisen kann, hat kein Grundrecht auf Asyl und Ende!
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von pikant »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 11:59)


Wer seine Identität, seine Herkunft nicht anhand gültiger Personaldokumente nachweisen kann, hat kein Grundrecht auf Asyl und Ende!
das ist Ihre Meinung und wird von unseren Gerichten in der grossen Mehrheit nicht geteilt - Ende!
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Quatschki »

Selina hat geschrieben:(21 Feb 2017, 10:02)
...Keiner, kein einziger macht sich auf so einen beschwerlichen Weg, gibt sein letztes Hab und Gut her, um sich auf die Flucht zu begeben, wenn er dafür nicht dringende existenzielle Gründe hätte. Ob das nun Krieg und politische Verfolgung oder Armut und Perspektivlosigkeit ist, alles kann Menschen gleichermaßen demütigen, krank, einsam und geplagt machen.
Es gibt aus der Zeit vor 1989 viele Beispiele von Menschen, die hatten alles, einen überdurchschnittlichen Lebensstandard, waren nicht verfolgt
und haben doch alles zurückgelassen, um bei Nacht und Nebel auf der Luftmatratze über die mecklenburger Bucht in den Westen zu paddeln, wo die Chance es zu schaffen bei unter 50% lag. Der "dringende existenzielle Gtund" war in diesen Fällen lediglich ein übersteigerter individualistischer Freiheitsdrang.
Das kann man sympathisch finden oder auch verantwortungslos. Jedenfalls wächst daraus keine moralische Verpflichtung, diesen Leuten Zucker hinten rein zu blasen.
Oder der Goldrausch in Kalifornien, später in Alaska. Das bloße Gerücht von der Aussicht auf schnellen Wohlstand bewog junge Männer zu zehntausenden, ihr geordnetes Leben aufzugeben, und sich in ein ungewisses Abenteuer mit nicht selten tödlichem Ausgang zu begeben...
Deshalb stimmt deine Verallgemeinerung einfach nicht!
Drauf so sprach Herr Lehrer Lämpel:
„Dies ist wieder ein Exempel!“
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Dark Angel
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Dark Angel »

pikant hat geschrieben:(21 Feb 2017, 12:02)

das ist Ihre Meinung und wird von unseren Gerichten in der grossen Mehrheit nicht geteilt - Ende!
Ach meinst du?
Nun - das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes sieht das anders. Ein Grundsatzurteil (BVerwG1 C 15.14) ist für alle Gerichte bindend und jeder Richter, der sich nicht an geltendes Recht hält, macht sich (selbst) strafbar.
Die Aussage dieses Urteils ist eindeutig: Ausländer haben keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie illegal in die Bundesrepublik eingereist sind. Bei illegaler Einreise besteht kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis/Asyl und Ende. Das ist geltendes Recht und das gilt erstrecht, wenn der betreffende seine Identität nicht nachweisen kann, wenn er keine gültigen Personaldokumente mit sich führt.
Da könnte ja jeder kommen und erzählen "im Himmel ist Jahrmarkt".
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von ThorsHamar »

Selina hat geschrieben:(21 Feb 2017, 10:02)

Was mich an den meisten Flüchtlingsdiskussionen stört, ist die Haltung zum Mitmenschen an sich.
Das finde ich auch, in jede Richtung gedacht. Die Haltung vieler "Flüchtlinge" sich selbst gegenüber schon zu Hause, dann hier untereinander, uns gegenüber, unserem Staat gegenüber ist schon bemerkenswert.
Keiner, kein einziger macht sich auf so einen beschwerlichen Weg, gibt sein letztes Hab und Gut her, um sich auf die Flucht zu begeben, wenn er dafür nicht dringende existenzielle Gründe hätte.
Diese Behauptung ist faktisch unsinnig, solange ANDEREN die eigenen "dringend existenzielle Gründe" ungefragt aufs Auge gedrückt werden ...
Ich verstehe JEDEN, der zu Hause, wenn überhaupt, einen Dollar am Tag verdient und hier praktisch monatlich einen Jahresverdienst geschenkt bekommt.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Alexyessin »

jack000 hat geschrieben:(21 Feb 2017, 09:45)

Personen, die es gut finden das so viele Flüchtlinge gekommen sind/Teddybärenwerfer, bzw. die wollen dass alle von denen bleiben können (Ok, ich hätte den Ausdruck besser wählen können).
Und wieviele kennst du da?
Der neue Faschismus wird nicht sagen: Ich bin der Faschismus. Er wird sagen: Ich bin kein Nazi, aber...
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Dark Angel »

pikant hat geschrieben:(21 Feb 2017, 11:52)

leider ist Egoismus in unserer Gesellschaft Realitaet!
erst an sich denken und dann kommt lange nichts und dann immer noch ich!
Von welchem Egoismus sprichst du?
Unser Wohlstand ist das Ergebnis harter Arbeit, den haben Generationen von Menschen - die schon immer hier leben und einige die neu dazu gekommen waren bzw noch nicht so lange hier lebten/leben - erarbeitet und die erarbeiten ihn immer noch.
Ist nunmal so, wenn man gut leben will muss man dafür arbeiten, aber genau das wollen die, die neu dazu kommen ja nicht, die halten nur die Hand auf, wollen von unserem Wohlstand partizipieren.
Warum sollen wir mit jenen teilen, die nicht bereit sind, unsere Werte und unser Rechtssystem anzuerkennen/zu respektieren, die nicht bereit sind sich zu intergrieren, die immer nur Forderungen stellen?
Weshalb sollten wir eine "moralische Verpflichtung" dazu haben - auf welcher Grundlage?
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 12:51)

Ach meinst du?
Nun - das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes sieht das anders. Ein Grundsatzurteil (BVerwG1 C 15.14) ist für alle Gerichte bindend und jeder Richter, der sich nicht an geltendes Recht hält, macht sich (selbst) strafbar.
Die Aussage dieses Urteils ist eindeutig: Ausländer haben keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie illegal in die Bundesrepublik eingereist sind. Bei illegaler Einreise besteht kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis/Asyl und Ende. Das ist geltendes Recht und das gilt erstrecht, wenn der betreffende seine Identität nicht nachweisen kann, wenn er keine gültigen Personaldokumente mit sich führt.
Da könnte ja jeder kommen und erzählen "im Himmel ist Jahrmarkt".
Ja sie haben keinen Anspruch, daß heisst sie können es nicht einklagen, brauchen sie aber nicht, wenn ein Gericht die Dultung aus bestimmten Gründen vorsieht (Einzelfallprüfung).
Ich kapiere nicht wie man diese Unterschiede nicht erkennen kann.
Das GG ist etwas anderes als das Strafrecht, denn das GG ist einzig und allein Abwehrgesetze für den Bürger gegen den Staat.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:11)

Von welchem Egoismus sprichst du?
Unser Wohlstand ist das Ergebnis harter Arbeit, den haben Generationen von Menschen - die schon immer hier leben und einige die neu dazu gekommen waren bzw noch nicht so lange hier lebten/leben - erarbeitet und die erarbeiten ihn immer noch.
Ist nunmal so, wenn man gut leben will muss man dafür arbeiten, aber genau das wollen die, die neu dazu kommen ja nicht, die halten nur die Hand auf, wollen von unserem Wohlstand partizipieren.
Warum sollen wir mit jenen teilen, die nicht bereit sind, unsere Werte und unser Rechtssystem anzuerkennen/zu respektieren, die nicht bereit sind sich zu intergrieren, die immer nur Forderungen stellen?
Weshalb sollten wir eine "moralische Verpflichtung" dazu haben - auf welcher Grundlage?
Die moralischen Verpflichtungen und Werte haben wir uns doch selbst gegeben und hausieren damit immer noch in der Weltgeschichte herrum. Jetzt wo die Welt sehen will, da sind diese Werte aufeinmal nur Feigenblätter gewesen? Ich spreche natürlich von der gesammten"westlichen Wertegemeinschaft".
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von pikant »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:11)


Ist nunmal so, wenn man gut leben will muss man dafür arbeiten, aber genau das wollen die, die neu dazu kommen ja nicht, die halten nur die Hand auf, wollen von unserem Wohlstand partizipieren.
in der Pauschalitaet falsch!
34 000 sind schon in Arbeit und 406 000 stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung
dass einer keine Arbeit bekommt, heisst nicht, dass er nicht arbeiten will.

ihr Satz ist in dieser Paschalitaet hetzerisch zu nennen.
pikant
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von pikant »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 12:51)

Ach meinst du?
Nun - das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes sieht das anders. Ein Grundsatzurteil (BVerwG1 C 15.14) ist für alle Gerichte bindend und jeder Richter, der sich nicht an geltendes Recht hält, macht sich (selbst) strafbar.
Die Aussage dieses Urteils ist eindeutig: Ausländer haben keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie illegal in die Bundesrepublik eingereist sind. Bei illegaler Einreise besteht kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis/Asyl und Ende. Das ist geltendes Recht und das gilt erstrecht, wenn der betreffende seine Identität nicht nachweisen kann, wenn er keine gültigen Personaldokumente mit sich führt.
Da könnte ja jeder kommen und erzählen "im Himmel ist Jahrmarkt".
Geltendes Recht ist, dass jeder Fall einzeln geprueft wird und dann die Gerichte entscheiden.
hat aber rein gar nichts damit zu tun, dass es keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis gibt - das hat hier niemand gefordert und deshalb prueft man ja jeden Fall einzeln und entscheidet dann.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Dark Angel »

relativ hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:12)

Ja sie haben keinen Anspruch, daß heisst sie können es nicht einklagen, brauchen sie aber nicht, wenn ein Gericht die Dultung aus bestimmten Gründen vorsieht (Einzelfallprüfung).
Ich kapiere nicht wie man diese Unterschiede nicht erkennen kann.
Das GG ist etwas anderes als das Strafrecht, denn das GG ist einzig und allein Abwehrgesetze für den Bürger gegen den Staat.
Bei Asyl(recht) handelt es sich in jedem Fall um eine Einzelfallprüfung - das hat doch niemand bestritten.
Natürlich wird geprüft - und muss auch geprüft werden - ob Gründe für die Gewährung von Asyl/Aufenthaltserlaubnis vorliegen.
Dazu muss der Betreffende a) seine Identität und Herkunft und b) die Gründe für seine Flucht nachweisen können.
Wer ohne gültige Personaldokumente einreist, kann das eben nicht - er kann weder nachweisen wer er ist, woher er kommt noch ob tatsächliche Fluchtgründe vorliegen, die eine Aufenthaltsberechtigung rechtfertigen.
Wie stellst du dir in solchem Fall eine Einzelfallprüfung vor? Weil er ein freundliches Gesicht hat, weil er eine so jammervolle Geschichte erzählen kann, auf "Treu und Glauben"? Damit er diese Geschichte noch mehrmals erzählen und sich auf diese Weise zig Identitäten zulegen und abkassieren kann?
Wer illegal in einen Staat einreist, begeht eine Straftat und da greift eben nicht das Grundgesetz, sondern das Strafrecht.
Da gibt es keine Duldung! Mit welcher Rechtfertigung denn?
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von jack000 »

relativ hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:16)

Die moralischen Verpflichtungen und Werte haben wir uns doch selbst gegeben und hausieren damit immer noch in der Weltgeschichte herrum. Jetzt wo die Welt sehen will, da sind diese Werte aufeinmal nur Feigenblätter gewesen? Ich spreche natürlich von der gesammten"westlichen Wertegemeinschaft".
Die moralische Verpflichtung hier jedem dahergelaufenen Glücksritter unter Einsatz extrem hoher Summen dauerhaft zu alimentieren ist mir nicht bekannt.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Dark Angel »

pikant hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:20)

Geltendes Recht ist, dass jeder Fall einzeln geprueft wird und dann die Gerichte entscheiden.
hat aber rein gar nichts damit zu tun, dass es keinen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis gibt - das hat hier niemand gefordert und deshalb prueft man ja jeden Fall einzeln und entscheidet dann.
Kapierst du's wirklich nicht oder willst du's nicht kapieren?
Auf welcher Grundlage soll die Einzelfallprüfung denn stattfinden, wenn der Betreffende illegal - ohne gültige Personaldokumente eingereist ist? Wie denn?
Hast du's immer noch nicht begriffen, dass solche "Einzelfallprüfungen" ausgehen, wie das Hornberger Schießen?
Müsste sich ja inzwischen herum gesprochen haben, dass Mehrfachidentitäten so genannter Flüchtlingen eben keine Einzelfälle sind, dass eben keine Prüfung stattfindet.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Selina »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:30)

Kapierst du's wirklich nicht oder willst du's nicht kapieren?
Auf welcher Grundlage soll die Einzelfallprüfung denn stattfinden, wenn der Betreffende illegal - ohne gültige Personaldokumente eingereist ist? Wie denn?
Hast du's immer noch nicht begriffen, dass solche "Einzelfallprüfungen" ausgehen, wie das Hornberger Schießen?
Müsste sich ja inzwischen herum gesprochen haben, dass Mehrfachidentitäten so genannter Flüchtlingen eben keine Einzelfälle sind, dass eben keine Prüfung stattfindet.
Diese Fälle gibt es, das stimmt. Ich finde es aber nicht gut, wenn sie dafür missbraucht werden, generell gegen Flüchtlinge samt Flüchtlingspolitik zu hetzen, was das Zeug hält, wie das ja einige mit Vorliebe tun.
Drüben im Walde kängt ein Guruh - Warte nur balde kängurst auch du. Joachim Ringelnatz
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von jack000 »

pikant hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:17)

in der Pauschalitaet falsch!
34 000 sind schon in Arbeit und 406 000 stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung
Wow, über 90% arbeitslos und in den 34000 sind auch noch Praktika dabei. Letztens wolltest du hier noch ganz andere Zahlen verkaufen.
dass einer keine Arbeit bekommt, heisst nicht, dass er nicht arbeiten will.
Das Ergebnis ist aber das gleiche.
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von pikant »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:30)

Kapierst du's wirklich nicht oder willst du's nicht kapieren?
Auf welcher Grundlage soll die Einzelfallprüfung denn stattfinden, wenn der Betreffende illegal - ohne gültige Personaldokumente eingereist ist? Wie denn?
Hast du's immer noch nicht begriffen, dass solche "Einzelfallprüfungen" ausgehen, wie das Hornberger Schießen?
Müsste sich ja inzwischen herum gesprochen haben, dass Mehrfachidentitäten so genannter Flüchtlingen eben keine Einzelfälle sind, dass eben keine Prüfung stattfindet.
das findet doch taeglich statt - Kaernerarbeit der Behoerden, denn etwa 70%, die einen Asylantrag gestellt haben, kommen ohne Papiere.
BMI anrufen und die geben Ihnen gerne auskunft, wie man da verfaehrt.
die hauefigste Praxis ist, dass die Fluechtingen angeben wie Sie heissen aus welchen Land sie kommen und dann findet diese Einzelueberpruefung auf den Wahrheitsgehalt hin statt - wie gesagt Alltagsarbeit der deutschen Behoerden.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

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jack000 hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:34)

Wow, über 90% arbeitslos und in den 34000 sind auch noch Praktika dabei. Letztens wolltest du hier noch ganz andere Zahlen verkaufen.

Das Ergebnis ist aber das gleiche.
ist es nicht, denn ansosnten findet eine Leistungskuerzung statt.
sollte bekannt sein.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von relativ »

jack000 hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:29)

Die moralische Verpflichtung hier jedem dahergelaufenen Glücksritter unter Einsatz extrem hoher Summen dauerhaft zu alimentieren ist mir nicht bekannt.
Wir reden nicht von jedem "Dahergelaufenen". Allein schon deine Wortwahl für solche Menschen lässt mich über deine Intention grübeln.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von pikant »

jack000 hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:29)

Die moralische Verpflichtung hier jedem dahergelaufenen Glücksritter unter Einsatz extrem hoher Summen dauerhaft zu alimentieren ist mir nicht bekannt.
davon hat auch hier niemand gesprochen!
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Dark Angel »

pikant hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:17)

in der Pauschalitaet falsch!
34 000 sind schon in Arbeit und 406 000 stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung
dass einer keine Arbeit bekommt, heisst nicht, dass er nicht arbeiten will.

ihr Satz ist in dieser Paschalitaet hetzerisch zu nennen.
Wow - 34.000 von 1,5 Mio - ganz toll!
Nee - die Mehrheit will eben nicht arbeiten, die will nichtmal deutsch lernen. Die Mehrheit sind Analphabeten!
34.000 sind nicht einmal 1% derjenigen, "die neu dazu dazu gekommen sind" und die angeblichen 404.000 nicht einmal ein Drittel derer, die "neu dazu gekommen sind".
Ein großes Bauunternehmen wollte 100 Flüchtlingen eine Ausbildung mit Deutschkursen finanzieren und wollte diese Flüchtlinge nach erfolgreicher Ausbildung auch übernehmen. Von diesen 100 sind 30 gar nicht erst erschienen, weil "unbekannt verzogen", von den verbliebenen 70, die dann die Ausbildung tatsächlich begonnen hatten, waren weitere 69 innerhalb weniger Wochen ebenfall nicht mehr erschienen, weil "unbekannt verzogen".
Einer von 100 nimmt seine Ausbildung ernst, will wirklich etwas lernen, will arbeiten. Einer von Einundert, aber meine Aussage ist hetzerisch.
Na gut, dann ist sie das eben!
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:25)

Bei Asyl(recht) handelt es sich in jedem Fall um eine Einzelfallprüfung - das hat doch niemand bestritten.
Natürlich wird geprüft - und muss auch geprüft werden - ob Gründe für die Gewährung von Asyl/Aufenthaltserlaubnis vorliegen.
Dazu muss der Betreffende a) seine Identität und Herkunft und b) die Gründe für seine Flucht nachweisen können.
Wer ohne gültige Personaldokumente einreist, kann das eben nicht - er kann weder nachweisen wer er ist, woher er kommt noch ob tatsächliche Fluchtgründe vorliegen, die eine Aufenthaltsberechtigung rechtfertigen.
Wie stellst du dir in solchem Fall eine Einzelfallprüfung vor? Weil er ein freundliches Gesicht hat, weil er eine so jammervolle Geschichte erzählen kann, auf "Treu und Glauben"? Damit er diese Geschichte noch mehrmals erzählen und sich auf diese Weise zig Identitäten zulegen und abkassieren kann?
Verfolgst du die aktuellen Ereignisse nicht. Jetzt will man die Auslesung der Handydaten ermöglichen, wenn es nicht möglich ist mit den bisherigen Maßnahmen eine Zuordnung zu gewährleisten. Wie gesagt es geht um die Fälle wo es nicht möglich ist.
Hier wird also nicht treu geglaubt, wer dies in der Summe von unseren Behörden glaubt, der kennt die wohl schlecht. Was es gibt ist eine Überarbeitung dieser, ob der vielen Fälle.
Was wiegt denn Schwerer, der Tatbestand, daß , aus welchen Grund auch immer, der Asylbewerber sich nicht ausweisen kann, oder die Gefahr, daß beim Abschieben der Tod, Folter ect. blüht.
Wer illegal in einen Staat einreist, begeht eine Straftat und da greift eben nicht das Grundgesetz, sondern das Strafrecht.
Da gibt es keine Duldung! Mit welcher Rechtfertigung denn?
Du hast aber mit dem GG argumentiert. Eben, beim Strafgesetz entscheidet der Richter welche Relevanz der Strafbestand hat. Es gibt also kein GG, auf welches du dich im Bezug auf so einen Strafbestand berufen kannst.
Die Dultung kommt zu stande, weil die mögliche Gefahr für den Asylbewerber, diesen Strafbestand obsolet erscheinen lässt.
Zuletzt geändert von relativ am Di 21. Feb 2017, 13:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von pikant »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:42)

Wow - 34.000 von 1,5 Mio - ganz toll!
ich habe Ihnen doch die Zahl genannt - Ende August 2016 waren es 406 000 Fluechtlinge, die dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung standen.
in den ersten Monaten ist es Fluechtlingen gesetzlich untersagt zu arbeiten und Kinderarbeit ist bei uns verboten.
auch abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung duerfen nicht arbeiten.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Dark Angel »

Selina hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:33)

Diese Fälle gibt es, das stimmt. Ich finde es aber nicht gut, wenn sie dafür missbraucht werden, generell gegen Flüchtlinge samt Flüchtlingspolitik zu hetzen, was das Zeug hält, wie das ja einige mit Vorliebe tun.
Nein - nicht generell gegen Flüchtlinge - jedenfalls nicht gegen wirkliche Flüchtlinge! Allerdings halten sich nach Angaben der Bundespolizei ca. 80% der "Flüchtlinge" illegal in Deutschland auf, haben die Staatsgrenze ohne gültige Personaldokumente überschritten.
Sorry, aber angsichts solcher Zahlen, angesichts des Missbrauchs, der immer öfter aufgedeckt wird, hat Kritik - sogar massive Kritik an Merkes Flüchtlingspolitik nichts mit Hetze zu tun.
Ich empfehle man Garbriels Kritik an Merkels Flüchtlingspolitik (Interview im "Stern" vor ein paar Wochen) zu lesen! Ist wahrscheinlich auch nur Hetze.
Macht doch endlich mal die Augen auf und setzt vor allem die rosarote Brille ab!
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Dark Angel »

pikant hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:46)

ich habe Ihnen doch die Zahl genannt - Ende August 2016 waren es 406 000 Fluechtlinge, die dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung standen.
in den ersten Monaten ist es Fluechtlingen gesetzlich untersagt zu arbeiten und Kinderarbeit ist bei uns verboten.
auch abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung duerfen nicht arbeiten.
Nein - abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung sind auszuweisen! Und zwar schnellstens!
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:42)

Wow - 34.000 von 1,5 Mio - ganz toll!
Nee - die Mehrheit will eben nicht arbeiten, die will nichtmal deutsch lernen. Die Mehrheit sind Analphabeten!
Wer hat dir den dieses AfD Stammtischmärchen aufgetischt?
34.000 sind nicht einmal 1% derjenigen, "die neu dazu dazu gekommen sind" und die angeblichen 404.000 nicht einmal ein Drittel derer, die "neu dazu gekommen sind".
Ein großes Bauunternehmen wollte 100 Flüchtlingen eine Ausbildung mit Deutschkursen finanzieren und wollte diese Flüchtlinge nach erfolgreicher Ausbildung auch übernehmen. Von diesen 100 sind 30 gar nicht erst erschienen, weil "unbekannt verzogen", von den verbliebenen 70, die dann die Ausbildung tatsächlich begonnen hatten, waren weitere 69 innerhalb weniger Wochen ebenfall nicht mehr erschienen, weil "unbekannt verzogen".
Einer von 100 nimmt seine Ausbildung ernst, will wirklich etwas lernen, will arbeiten. Einer von Einundert, aber meine Aussage ist hetzerisch.
Na gut, dann ist sie das eben!
Das häufigste Hindernis sind aber eher die bürokratische Hürden.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Dark Angel »

pikant hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:35)

ist es nicht, denn ansosnten findet eine Leistungskuerzung statt.
sollte bekannt sein.
Die Leistungskürzung findet aber nur bei denjenigen statt, die einen deutschen Pass haben. Bei denen die "neu dazu gekommen sind" wird das eben nicht praktiziert!
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:50)

Nein - abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung sind auszuweisen! Und zwar schnellstens!
Nein, immer noch nicht. Erst wenn geklärt ist, daß ihnen in der Heimat keine gefahr droht wäre dies möglich und sollte dann auch gemacht werden.
Auch bei kriminellen Wiederholungstätern ist eine schnellere Abschiebung angebracht. Handelt man so, dann sehe ich, bei der Masse, auch kein Akzeptanzproblem.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von jack000 »

relativ hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:36)

Wir reden nicht von jedem "Dahergelaufenen". Allein schon deine Wortwahl für solche Menschen lässt mich über deine Intention grübeln.
Was ist unkorrekt?
Sledge Hammer: Ich mag einem Verbrecher nicht seine Verbrechen vorlesen ... aber ich kann wenigstens lesen!
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von pikant »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:50)

Nein - abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung sind auszuweisen! Und zwar schnellstens!
das geht erst dann, wenn die Behoerden ihre Kaernerarbeit gemacht haben und die Identitaet des Asylbewerbers festgestellt haben und wenn der abgelehnte Asylbewerber nicht aus einem Land kommt, wo man nicht hin abschieben darf.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Dark Angel »

pikant hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:34)

das findet doch taeglich statt - Kaernerarbeit der Behoerden, denn etwa 70%, die einen Asylantrag gestellt haben, kommen ohne Papiere.
BMI anrufen und die geben Ihnen gerne auskunft, wie man da verfaehrt.
die hauefigste Praxis ist, dass die Fluechtingen angeben wie Sie heissen aus welchen Land sie kommen und dann findet diese Einzelueberpruefung auf den Wahrheitsgehalt hin statt - wie gesagt Alltagsarbeit der deutschen Behoerden.
Sag mal, in welchem Paralleluniversum lebst du eigentlich?
Wenn die Behörden so akkurat arbeiten würden und "Einzelfallprüfungen auf den Wahrheitsgehalt" hin stattfinden würden, dürfte es nicht massenhaft Mehrfachidentitäten geben. Die Behörden sind ja nicht einmal untereinander vernetzt!
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von pikant »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:57)

Sag mal, in welchem Paralleluniversum lebst du eigentlich?
Wenn die Behörden so akkurat arbeiten würden und "Einzelfallprüfungen auf den Wahrheitsgehalt" hin stattfinden würden, dürfte es nicht massenhaft Mehrfachidentitäten geben. Die Behörden sind ja nicht einmal untereinander vernetzt!
Kriminalitaet ist nirgends auszuschliessen, auch bei Fluechtlingen nicht und bei der Vernetzung von Behoerden gibt es Verbesserungsbedarf, ohne dass man die gesetzlichen Vorschriften beim Datenschutz brechen darf.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von relativ »

jack000 hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:56)

Was ist unkorrekt?
Das du von der Gruppe der Asylsuchenden pauschal von "Dahergelaufenen" schreibst.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von CaptainJack »

Adam Smith hat geschrieben:(20 Feb 2017, 13:27)

In den USA leben Millionen deutsche Auswander. Kein Land auf der Welt stellt hier einen höheren Anteil.
Die USA ist deshalb die USA, weil diese Leute in das Land kamen. Die bauten u.a. das fast leere und große Land auf.
Wer so ein sinnloses Beispiel bringt, will nur provozieren!
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von relativ »

CaptainJack hat geschrieben:(21 Feb 2017, 14:17)

Die USA ist deshalb die USA, weil diese Leute in das Land kamen. Die bauten u.a. das fast leere und große Land auf.
Wer so ein sinnloses Beispiel bringt, will nur provozieren!
Du vergisst dabei, daß die Einwanderung in die USA nicht nur temporär war, sondern dauerhaft und mal mehr, mal weniger hoch.
Viele fanden dort auch Zuflucht, als unser geliebter Führer...öhah... Diktator natürlich, hier bei uns das Zepter schwang. Oder weil die hier aus religösen Gründen verfolgt wurden, die Meisten waren aber reine Wirtschaftsflüchtlinge. :eek:
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Dark Angel »

relativ hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:43)

Verfolgst du die aktuellen Ereignisse nicht. Jetzt will man die Auslesung der Handydaten ermöglichen, wenn es nicht möglich ist mit den bisherigen Maßnahmen eine Zuordnung zu gewährleisten. Wie gesagt es geht um die Fälle wo es nicht möglich ist.
Hier wird also nicht treu geglaubt, wer dies in der Summe von unseren Behörden glaubt, der kennt die wohl schlecht. Was es gibt ist eine Überarbeitung dieser, ob der vielen Fälle.
Was wiegt denn Schwerer, der Tatbestand, daß , aus welchen Grund auch immer, der Asylbewerber sich nicht ausweisen kann, oder die Gefahr, daß beim Abschieben der Tod, Folter ect. blüht.
Einreise ohne gültige Personaldokumente in einen Staat, ist nach geltendem Recht, illegal und damit eine Straftat. Ende!
Da gibt es keinen anderen Tatbestand, als den der illegalen Einreise, kein "hätte, wäre, wenn", kein "was wiegt schwerer".
Genau deswegen gibt es Grenzkontrollen, um illegale Einreise zu verhindern und solche Leute bereits an der Grenze abzuweisen.
Das ist geltendes Recht und das nicht nur in Deutschland. Diese Situation besteht ja nur deshalb, weil Merkel eigenmächtig - ohne demokratische Legitimation, geltendes Recht außer Kraft gesetzt hat.
relativ hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:43)Du hast aber mit dem GG argumentiert. Eben, beim Strafgesetz entscheidet der Richter welche Relevanz der Strafbestand hat. Es gibt also kein GG, auf welches du dich im Bezug auf so einen Strafbestand berufen kannst.
Die Dultung kommt zu stande, weil die mögliche Gefahr für den Asylbewerber, diesen Strafbestand obsolet erscheinen lässt.
Ich habe mit dem GG bezüglich Asylrecht argumentiert und einen Antrag auf Asyl kann derjenige stellen, der legal eingereist ist, also mit gültigen Personaldokumenten.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.

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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von CaptainJack »

relativ hat geschrieben:(21 Feb 2017, 14:22)

Du vergisst dabei, daß die Einwanderung in die USA nicht nur temporär war, sondern dauerhaft und mal mehr, mal weniger hoch.
Viele fanden dort auch Zuflucht, als unser geliebter Führer...öhah... Diktator natürlich, hier bei uns das Zepter schwang. Oder weil die hier aus religösen Gründen verfolgt wurden, die Meisten waren aber reine Wirtschaftsflüchtlinge. :eek:
Das ist ja auch, im Gegensatz zu unserem kleinen und überbevölkerten, ein klassisches Einwanderungsland. Aber falls dir das noch nicht aufgefallen ist .. das ist überwiegend "gezielte" Einwanderung, niente Flüchtlinge aus islamischen Ländern.. Die waren ja schon unter Obama nicht mal in der Lage 10.000 Syrer aufzunehmen. Merkst du was?
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von pikant »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 14:36)


Ich habe mit dem GG bezüglich Asylrecht argumentiert und einen Antrag auf Asyl kann derjenige stellen, der legal eingereist ist, also mit gültigen Personaldokumenten.
viel zu kompliziert!
illegal einreisen, dann Asylantrag stellen - geht besser und ist erfolgreicher.
so machen es 99% aller Fluechtlinge, die dann zu 60% ein Bleiberecht zugesprochen bekommen.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Umetarek »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 14:36)

Einreise ohne gültige Personaldokumente in einen Staat, ist nach geltendem Recht, illegal und damit eine Straftat. Ende!
Da gibt es keinen anderen Tatbestand, als den der illegalen Einreise, kein "hätte, wäre, wenn", kein "was wiegt schwerer".
Genau deswegen gibt es Grenzkontrollen, um illegale Einreise zu verhindern und solche Leute bereits an der Grenze abzuweisen.
Das ist geltendes Recht und das nicht nur in Deutschland. Diese Situation besteht ja nur deshalb, weil Merkel eigenmächtig - ohne demokratische Legitimation, geltendes Recht außer Kraft gesetzt hat.


Ich habe mit dem GG bezüglich Asylrecht argumentiert und einen Antrag auf Asyl kann derjenige stellen, der legal eingereist ist, also mit gültigen Personaldokumenten.
Ende ist gut, den Kopten wurde am Flughafen von den Behörden die Ausweispapiere abgenommen, sie haben sie nie wieder bekommen, jetzt wollen die unterstellen, dass sie ohne eingereist wären. MIT DEM FLUGZEUG!

Das muß man sich erstmal geben.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von relativ »

Dark Angel hat geschrieben:(21 Feb 2017, 14:36)

Einreise ohne gültige Personaldokumente in einen Staat, ist nach geltendem Recht, illegal und damit eine Straftat. Ende!
Da gibt es keinen anderen Tatbestand, als den der illegalen Einreise, kein "hätte, wäre, wenn", kein "was wiegt schwerer".
Genau deswegen gibt es Grenzkontrollen, um illegale Einreise zu verhindern und solche Leute bereits an der Grenze abzuweisen.
Das ist geltendes Recht und das nicht nur in Deutschland. Diese Situation besteht ja nur deshalb, weil Merkel eigenmächtig - ohne demokratische Legitimation, geltendes Recht außer Kraft gesetzt hat.
Was du da schreibst hat aber nix mit der Realität, oder der mom. gängigen Rechtspraxis zu tun und nu?
Ich habe mit dem GG bezüglich Asylrecht argumentiert und einen Antrag auf Asyl kann derjenige stellen, der legal eingereist ist, also mit gültigen Personaldokumenten.
Wohl kaum, es sei denn du/man kann den Asylanstragsteller beweisen, daß er seine Papiere absichtlich entsorgt hat.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Dark Angel »

relativ hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:52)

Wer hat dir den dieses AfD Stammtischmärchen aufgetischt?
Welches Stammtischmärchen?
Allein 2015 sind 890.000 Flüchtlinge nach Deutschland, zuzüglich 305.000 Flüchtlinge in 2016 - sind nach Adam Riese ca. 1,2 Mio (Quelle: BAMF)
Vom BAMF nicht als Flüchtlinge eingerechnet werden die mehr als 100.000 Personen, die als "Familiennachzug" 2016 ein Einreisevisum erhielten.
Nun es sind 1,3 Mio - ich hatte 1,5 Mio geschätzt und lag damit gar nicht so weit daneben, denn dieser Familiennachzug muss auch finanziert werden.
Remember: 22,1 Mrd€ in 2016 und 27,6 Mrd.€ für 2017 geplant - sind satte 8,3% des Bundes-Staatshaushaltes.
relativ hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:52)Das häufigste Hindernis sind aber eher die bürokratische Hürden.
Das häufigste Hindernis sind nicht vorhandene Deutschkenntnisse, Analphabetentum und nicht vorhandene Ausbildung.
Es sind keine bürokratische Hürden! Plapperst du immer noch das Märchen von den Fachkräften nach? Selbst Frau Merkel hat sich bereits korrigiert und spricht von den "Fachkräften von morgen" = Nächste Generation.
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Re: Flüchtlingsbefürworter - Was sind das für Leute?

Beitrag von Dark Angel »

pikant hat geschrieben:(21 Feb 2017, 13:57)

das geht erst dann, wenn die Behoerden ihre Kaernerarbeit gemacht haben und die Identitaet des Asylbewerbers festgestellt haben und wenn der abgelehnte Asylbewerber nicht aus einem Land kommt, wo man nicht hin abschieben darf.
Es ging um abgelehnte Asylbewerber ohne Duldung und die können und müssen abgeschoben werden.
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