Amtsgericht bestraft Helfer

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jack000
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Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von jack000 »

Ludwigsburg - Er hat Zivilcourage gezeigt, einem Menschen in einer Notsituation geholfen – und wird bestraft. Das Amtsgericht hat am Donnerstag einen 22-jährigen Ludwigsburger zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil dieser im Juni 2015 in der Ludwigsburger Innenstadt einen Menschen verletzt hat. Dass er dabei quasi in Notwehr handelte, ließ die Richterin unbeeindruckt, obwohl sogar die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer einen Freispruch gefordert hatte. Die Verteidigerin kündigte sofort nach der Verhandlung an, in Berufung zu gehen.

Denn die Beweisaufnahme hat zweifelsfrei ergeben, dass der Angeklagte damals versucht hat, einem hilflosen Mann beizustehen, als dieser spätnachts von einer Gruppe stark alkoholisierter Jugendlicher attackiert wurde. Der Remsecker war vor der Gaststätte Kanone niedergeschlagen und dabei schwer verletzt worden. Während er auf dem Boden lag, wurde er umringt und offenbar weiter getreten – woraufhin der Angeklagte einschritt, die Angreifer wegschubste und das Opfer aus der Gefahrenzone brachte. Bei dieser Aktion habe auch er um sich geschlagen und eventuell jemanden getroffen, erklärte er vor Gericht. „Aber das war nie meine Absicht. Ich wollte helfen und hatte Angst, dass der auf dem Boden stirbt, wenn die alle weiter auf ihn eintreten.“

Zahlreiche Zeugen stützen die Aussagen des Angeklagten

Dieser Ablauf wurde von zahlreichen Zeugen bestätigt. Auch das Opfer, der Mann aus Remseck, schilderte vor Gericht ausführlich, wie ihm der Angeklagte zur Hilfe geeilt sei. Die Staatsanwältin und die Verteidigerin kamen daher in seltener Einmütigkeit zu dem Ergebnis: Der 22-Jährige habe in einer Nothilfe-Situation gehandelt. Dass er dabei unabsichtlich jemanden verletzte, sei nicht zu bestrafen.

Die Richterin kam zu einem anderen Schluss. Zwar ließ sie die ursprüngliche Anklage – gefährliche Körperverletzung – fallen, verurteilte den 22-Jährigen aber wegen fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten und zwei Wochen Gefängnis auf Bewährung. Der Angeklagte ist somit vorbestraft, und es ist denkbar, dass er in einem Zivilprozess auf Schadensersatz verklagt wird. Das Urteil fußt darauf, dass er vor Jahren schon einmal wegen Körperverletzung mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war. Vor allem aber wurde ihm zum Verhängnis, dass einer der Jugendlichen, die er bei seiner Rettungstat zur Seite gestoßen hat, dabei einen Kiefernbruch erlitt. Ob und inwieweit dieser Verletzte zuvor an der Attacke gegen den am Boden liegenden Verletzten beteiligt war, blieb unklar. Er behauptet, der Angeklagte habe ihm grundlos eine Faust ins Gesicht geschlagen – diese Angaben wurden jedoch von keinem der neutralen Zeugen gestützt.

Auch die Richterin zweifelt nicht daran, dass der Angeklagte tatsächlich helfen wollte, geht aber davon aus, dass er dabei weit übers Ziel hinaus geschossen ist. In ihren Worten: „Das Ausmaß dieser Nothilfe war so nicht erforderlich.“ Dass ein Gericht eine Strafe verhängt, nachdem die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert hat, ist eine Seltenheit. Wie es überhaupt selten vorkommt, dass die Anklagebehörde sich derart weit von der Anklage distanziert – weil damit immer das Eingeständnis verbunden ist, dass bei den Ermittlungen Fehler gemacht wurden. Tatsächlich wirft die Vorgehensweise der Polizei auch in diesem Fall Fragen auf. Verwunderlich sei diese gewesen, sagte die Verteidigerin, und auch die Staatsanwältin bemerkte mehrfach, sie sei irritiert angesichts mancher Entscheidung.

Der Helfer saß mehrere Wochen in Untersuchungshaft

So wurde beispielsweise ein Mobiltelefon eines unmittelbar Beteiligten erst im Januar ausgewertet, weil die zuständige Polizei-Sachbearbeiterin krank war. Dabei befanden sich darauf Kurznachrichten, die belegen, dass der Angeklagte eher Helfer denn Schläger war. Dieser war, wegen vermeintlicher Fluchtgefahr, Mitte Dezember sogar in Untersuchungshaft genommen worden. Vor dem Haftrichter hatte er erneut betont, dass er damals nur eingeschritten sei, um Schlimmeres zu verhindern. „Auch er glaubte mir nicht.“
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 5dee6.html

Das es irgendwo Grenzen geben muss bei Selbstverteidigung oder Hilfe ist klar. Aber kann es richtig sein, jeden Ansatz sich gegen Kriminelle zu wehren im Keim zu ersticken? Läuft also das auch falsch im Saustall Justiz?
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nichtkorrekt
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von nichtkorrekt »

jack000 hat geschrieben:(12 Feb 2016, 17:37)

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 5dee6.html

Das es irgendwo Grenzen geben muss bei Selbstverteidigung oder Hilfe ist klar. Aber kann es richtig sein, jeden Ansatz sich gegen Kriminelle zu wehren im Keim zu ersticken? Läuft also das auch falsch im Saustall Justiz?
Die gibt es nicht, aber die Richter urteilen wie sie wollen, die BRD wird mehr und mehr zum Unrechtsstaat.
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Provokateur »

Dieses Urteil ist eine absolute Frechheit.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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unity in diversity
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von unity in diversity »

Man könnte dem Gericht Vorsatz unterstellen.
So als ob Helfer abgeschreckt werden sollen.
Damit untergräbt man das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Billie Holiday »

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber wurde nicht mal mangelnde Zivilcourage in diesem Land angeprangert?
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von jack000 »

Provokateur hat geschrieben:(12 Feb 2016, 18:21)

Dieses Urteil ist eine absolute Frechheit.
Zumal dem es ja immer heißt das man Zivilcourage zeigen soll:
https://www.google.de/search?q=Zivilcou ... sQ_AUIBigB
(Auch wenn ich Zivicourage für den falschen Ansatz halte, denn in Singapur käme ja niemand auf die Idee Werbung für Zivicourage zu machen, folglich ist der Ansatz hier schon falsch).
=> und wenn man es dann trotzdem tut erlebt man sowas ...
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Atheist »

So einfach kann eine Fahrlässigkeit, zumal im Rahmen einer Nothilfe, zu hässlichen Einträgen im BZR führen...

Ich bin gespannt, wie die Berufungsinstanz urteilen wird.



PS: Mehrere Wochen Untersuchungshaft?! :?:
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von William »

Billie Holiday hat geschrieben:(12 Feb 2016, 18:33)

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber wurde nicht mal mangelnde Zivilcourage in diesem Land angeprangert?
Nur marginal. ;)

Ich vermute in diesem Strang wird es kaum heiß hergehen, 99% der gleichen (richtigen) Meinung sein.
Was der Richterin beim Fällen dieses Urteiles auch immer durch den Kopf ging war falsch, und dies wird in nächster Instanz mit eben solcher 99%igen Wahrscheinlichkeit auch wieder eingefangen.
Manche Richter(innen) taugen einfach nicht zu diesem Job, so einfach muss man es sehen.

In dem Bericht stand nichts was gegen Nothilfe sprach, dabei ist unerheblich ob der Angeklagte eine Vorstrafe hatte oder nicht.

Ein Kiefer ist schnell gebrochen. Hier Absicht bzw. übermäßiges Ausmaß an Gewalt zu unterstellen ist an Dreistigkeit seitens der Richterin kam zu überbieten.

Der Mann hat absolut rechtens gehandelt, deswegen sollte dies Urteil niemanden davor abschrecken selbst Nothilfe zu leisten.
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Cobra9
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Cobra9 »

jack000 hat geschrieben:(12 Feb 2016, 17:37)

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 5dee6.html

Das es irgendwo Grenzen geben muss bei Selbstverteidigung oder Hilfe ist klar. Aber kann es richtig sein, jeden Ansatz sich gegen Kriminelle zu wehren im Keim zu ersticken? Läuft also das auch falsch im Saustall Justiz?
In dem Fall ---> Fehlurteil
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Adlerauge
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Adlerauge »

Frauen taugen offenbar nichts in einem Justizberuf.
:)
Recht muss Recht bleiben, dem Unrecht muss das Recht entzogen werden!
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Atheist »

Vor allem aber wurde ihm zum Verhängnis, dass einer der Jugendlichen, die er bei seiner Rettungstat zur Seite gestoßen hat, dabei einen Kiefernbruch erlitt. Ob und inwieweit dieser Verletzte zuvor an der Attacke gegen den am Boden liegenden Verletzten beteiligt war, blieb unklar. Er behauptet, der Angeklagte habe ihm grundlos eine Faust ins Gesicht geschlagen – diese Angaben wurden jedoch von keinem der neutralen Zeugen gestützt.
Wurde der vermeintliche Mittäter nun geboxt oder weggestoßen? Falls geboxt, dann könnte man die Ansicht der Richterin noch nachvollziehen. Aber fürs Wegstoßen erscheint das sehr abwegig...
Zuletzt geändert von Atheist am Fr 12. Feb 2016, 19:24, insgesamt 1-mal geändert.
William
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von William »

Atheist hat geschrieben:(12 Feb 2016, 19:21)

Wurde der vermeintliche Mittäter nun geboxt oder weggestoßen? Falls geboxt, dann könnte man die Ansicht der Richterin noch nachvollziehen.
Macht das einen Unterschied?
Atheist

Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Atheist »

William hat geschrieben:(12 Feb 2016, 19:24)

Macht das einen Unterschied?
Ja.
William
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von William »

Atheist hat geschrieben:(12 Feb 2016, 19:24)

Ja.
Somit darf man einen Angreifer nicht "boxen" sofern das Opfer bereits auf dem Boden liegt, sondern nur "schubsen"?
Atheist

Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Atheist »

William hat geschrieben:(12 Feb 2016, 19:27)

Somit darf man einen Angreifer nicht "boxen" sofern das Opfer bereits auf dem Boden liegt, sondern nur "schubsen"?
Kommt auf die Umstände an.
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John Galt
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von John Galt »

Ob das eine Quotenrichterin war?
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von William »

Atheist hat geschrieben:(12 Feb 2016, 19:30)

Kommt auf die Umstände an.
:D :D :D :D

Der war köstlich.

Auf welche Umstände denn?
Die Jahreszeit, dem Stand des Mondes, dem Sternzeichen des Opfers oder was meinst du?
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Cobra9
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Cobra9 »

Adlerauge hat geschrieben:(12 Feb 2016, 19:10)

Frauen taugen offenbar nichts in einem Justizberuf.
:)
Doch das geht wunderbar. Diese Richterin hat eher nach Meinung geurteilt. Ich würde zur nächsten Instanz gehen. Aber ohne Urteilsbegründung weiss man nur die Hälfte
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Atheist »

William hat geschrieben:(12 Feb 2016, 19:33)

:D :D :D :D

Der war köstlich.

Auf welche Umstände denn?
Die Jahreszeit, dem Stand des Mondes, dem Sternzeichen des Opfers oder was meinst du?
Die Tatbezogenen.

Im Zeitungsartikel steht, dass die Richterin die Nothilfehandlung als nicht erforderlich ansah:
Erforderlichkeit der Notwehrhandlung

Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_%28Deutschland%29
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jack000
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von jack000 »

[MOD] - Das Geschlecht der Richterin spielt für dieses Thema keine Rolle!
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Atheist

Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Atheist »

jack000 hat geschrieben:(12 Feb 2016, 19:39)

[MOD] - Das Geschlecht der Richterin spielt für dieses Thema keine Rolle!
Danke!

Dass so etwas aber erwähnt werden muss, spricht mal wieder Bände.
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jack000
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von jack000 »

Atheist hat geschrieben:(12 Feb 2016, 19:38)

Die Tatbezogenen.

Im Zeitungsartikel steht, dass die Richterin die Nothilfehandlung als nicht erforderlich ansah:



https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_%28Deutschland%29
Mehrere betrunkene Männer treten auf einen am Boden liegenden anderen Mann ein. Ein weiterer Mann hilft ... wie kann man da feststellen ob schubsen ausreicht oder ein Schlag notwendig war?
Die andere Frage ist, wie man einem Helfer zumuten soll das in so einer Situation das ganze rationell zu entscheiden?
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Cobra9
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Cobra9 »

jack000 hat geschrieben:(12 Feb 2016, 19:42)

Mehrere betrunkene Männer treten auf einen am Boden liegenden anderen Mann ein. Ein weiterer Mann hilft ... wie kann man da feststellen ob schubsen ausreicht oder ein Schlag notwendig war?
Die andere Frage ist, wie man einem Helfer zumuten soll das in so einer Situation das ganze rationell zu entscheiden?
Die Vorgeschichte des Helfers dürfte für die Richterin eine Rolle gespielt haben.
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von William »

Atheist hat geschrieben:(12 Feb 2016, 19:38)

Die Tatbezogenen.
Der Remsecker war vor der Gaststätte Kanone niedergeschlagen und dabei schwer verletzt worden. Während er auf dem Boden lag, wurde er umringt und offenbar weiter getreten

Man darf somit nicht mit Fäusten Schlagen wenn ein Opfer am Boden liegt und getreten wird?
Atheist

Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Atheist »

jack000 hat geschrieben:(12 Feb 2016, 19:42)

Mehrere betrunkene Männer treten auf einen am Boden liegenden anderen Mann ein. Ein weiterer Mann hilft ... wie kann man da feststellen ob schubsen ausreicht oder ein Schlag notwendig war?
Die andere Frage ist, wie man einem Helfer zumuten soll das in so einer Situation das ganze rationell zu entscheiden?
Wenn ein Schubsen bereits ausreicht, dann sollte auch nur geschubst werden. Wenn es bei der besagten Gruppe um richtige Schläger gehandelt hätte, dann hätten auch Faustschläge des Nothilfeübenden wohl nichts gebracht, weil die sich im Rudel auf ihn gestürzt hätten.

Ein Nothilfeübender darf Nothilfe leisten, nicht das begangene Unrecht vergelten.
William
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von William »

Atheist hat geschrieben:(12 Feb 2016, 19:48)

Ein Nothilfeübender darf Nothilfe leisten, nicht das begangene Unrecht vergelten.
Einspruch: Das ist eine Unterstellung die die niemals beweisen werden kannst.
Versutus

Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Versutus »

Das Urteil fußt darauf, dass er vor Jahren schon einmal wegen Körperverletzung mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 5dee6.html

Das war wohl der Aussschlag zu dem Richterspruch.

Der Mann geht in Berufung.
Da Verteidigung und Staatsanwaltschaft sich einig sind, dürfte er gute Voraussetzungen haben.
Atheist

Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Atheist »

Versutus hat geschrieben:(12 Feb 2016, 19:51)

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/i ... 5dee6.html

Das war wohl der Aussschlag zu dem Richterspruch.

Der Mann geht in Berufung.
Da Verteidigung und Staatsanwaltschaft sich einig sind, dürfte er gute Voraussetzungen haben.
Das darf es aber eigentlich nicht sein, denn die Richterin hat über die konkret vorgeworfene Tat zu urteilen. Und sie hat sogar eine fahrlässige, statt der ursprünglich vorgeworfenen gefährlichen Körperverletzung erkannt. An der Vorgeschichte wird es wohl daher eher nicht liegen. Mich würde nur zu gern der genaue Wortlaut des Urteils interessieren, inwieweit die Nothilfehandlung nicht erforderlich gewesen sein soll. Denn so, wie es im Artikel prösentiert wird, hlrt sich das Urteil in der Tat abwegig an.
Zuletzt geändert von Atheist am Fr 12. Feb 2016, 20:03, insgesamt 1-mal geändert.
Dingo
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Dingo »

Atheist hat hier zitiert:
Erforderlichkeit der Notwehrhandlung

Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.
Der Angeklagte sah einen am Boden liegenden, verletzten Mann, der von mehreren Personen getreten wurde. Er befürchtete, daß der Mann durch den fortwährenden Angriff noch schlimmer verletzt werden könnte. Er wollte den Angriff beenden und dem Verletzten helfen. Da erst verschiedene Möglichkeiten, wie dem Opfer zu helfen sei, abzuwägen und zu überlegen, welche davon "das mildeste Mittel darstellt", das Ziel zu erreichen, halte ich für abwegig. Er sieht/erkennt die Situation und entscheidet spontan zu helfen - etwas, was vielen nicht einmal einfiele - und reagiert wohl aus einem Reflex heraus, fokussiert auf das Opfer am Boden. Daß er (vermutlich instinktiv und ohne groß zu überlegen) den Schutz dieses Menschen vor den Schutz von dessen Angreifern stellt, finde ich absolut nachvollziehbar.


Und dann spekuliere ich einfach mal drauflos: Wenn die angreifenden Jugendlichen betrunken waren, dann genügte vielleicht auch ein Schubs, damit sich einer beim Sturz, den er besoffen nicht abfangen konnte, den Kiefer bricht. :cool:
Ich bin ein Flüchtlingskind.

Sollten weiterführende Links auf Seiten, die ich verlinke, zu Inhalten führen, die als Gewaltaufruf verstanden werden könnten, so mache ich mir diese ausdrücklich nicht zu eigen.
Versutus

Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Versutus »

Atheist hat geschrieben:(12 Feb 2016, 19:59)

Das darf es aber eigentlich nicht sein, denn die Richterin hat über die konkret vorgeworfene Tat zu urteilen. Und sie hat sogar eine fahrlässige, statt der ursprünglich vorgeworfenen vorsätzlichen Körperverletzung erkannt. Daher würde mich nur zu gern der genaue Wortlaut des Urteils interessieren, inwieweit die Nothilfehandlung nicht erforderlich gewesen sein soll.
Das habe ich wohl überlesen.

Der Richterspruch stand auch unter dem Einfluss einer schon einmal verhandelten Körperverletzung.
Ohne genaue Kenntnisse darüber und selbstverständlich auch darüber, warum der Nothilfehandlung die Erforderlichkeit fehlte,
ist das Urteil gar nicht nachzuvollziehen.
Das würde auch bedeuten, dass sowohl die Zeugen wie das gerettete Opfer von der Richterin als nicht glaubwürdig
eingeschätzt worden sind.
Atheist

Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Atheist »

Dingo hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:02)

Atheist hat hier zitiert:



Der Angeklagte sah einen am Boden liegenden, verletzten Mann, der von mehreren Personen getreten wurde. Er befürchtete, daß der Mann durch den fortwährenden Angriff noch schlimmer verletzt werden könnte. Er wollte den Angriff beenden und dem Verletzten helfen. Da erst verschiedene Möglichkeiten, wie dem Opfer zu helfen sei, abzuwägen und zu überlegen, welche davon "das mildeste Mittel darstellt", das Ziel zu erreichen, halte ich für abwegig. Er sieht/erkennt die Situation und entscheidet spontan zu helfen - etwas, was vielen nicht einmal einfiele - und reagiert wohl aus einem Reflex heraus, fokussiert auf das Opfer am Boden. Daß er (vermutlich instinktiv und ohne groß zu überlegen) den Schutz dieses Menschen vor den Schutz von dessen Angreifern stellt, finde ich absolut nachvollziehbar.

Ich ehrlich gesagt nicht. Hast du schon mal beobachtet, was passiert, wenn Leute sich in die Haare kriegen? Die Helfer gehen instinktiv zwischen sie und stoßen sie zur Seite oder halten sie fest. Dass jemand gleich drauf losrennt, um den Angreifern ins Gesicht zu boxen, habe ich persönlich noch nie erlebt. Allerdings habe ich noch nie einen zu Boden Gefallenen mit Tritten malträtiert sehen.

Aber es ist ja auch nicht klar, ob der vermeintliche Mittäter denn auch tatsächlich geboxt wurde. Zeugen konnten es wohl nicht bestätigen.

Wie gesagt, hier fehlen die entscheidenden direkten Zitate aus dem Urteil, um den Gedankenhergang der Richterin nachvollziehen zu können.



PS:
Und dann spekuliere ich einfach mal drauflos: Wenn die angreifenden Jugendlichen betrunken waren, dann genügte vielleicht auch ein Schubs, damit sich einer beim Sturz, den er besoffen nicht abfangen konnte, den Kiefer bricht. :cool:
In dem Falle wäre das Urteil nciht nachvollziehbar.
Zuletzt geändert von Atheist am Fr 12. Feb 2016, 20:17, insgesamt 2-mal geändert.
Atheist

Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Atheist »

Versutus hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:06)

Das habe ich wohl überlesen.

Der Richterspruch stand auch unter dem Einfluss einer schon einmal verhandelten Körperverletzung.
Ohne genaue Kenntnisse darüber und selbstverständlich auch darüber, warum der Nothilfehandlung die Erforderlichkeit fehlte,
ist das Urteil gar nicht nachzuvollziehen.
Das würde auch bedeuten, dass sowohl die Zeugen wie das gerettete Opfer von der Richterin als nicht glaubwürdig
eingeschätzt worden sind.
Wenn die Richterin tatsächlich nur von einem Wegschubser ausgegangen wäre, hätte sie meiner Meinung nach nicht auf eine nicht erforderliche Nothilfehandlung kommen können. Im Umkehrschluss würde es aber tatsächlich heißen, dass sie zumindestest stellenweise die Zeugen- und auch die Aussage des Angeklagten für unglaubwürdig gehalten hat. Und genau das erscheint mir recht... komisch.
William
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von William »

Atheist hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:07)

Ich ehrlich gesagt nicht. Hast du schon mal beobachtet, was passiert, wenn Leute sich in die Haare kriegen? Die Helfer gehen instinktiv zwischen sie und stoßen sie zur Seite oder halten sie fest. Dass jemand gleich drauf losrennt, um den Angreifern ins Gesicht zu boxen, habe ich persönlich noch nie erlebt. Allerdings habe ich noch nie einen zu Boden Gefallenen mit Tritten malträtiert sehen.

Aber es ist ja auch nicht klar, ob der vermeintliche Mittäter denn auch tatsächlich geboxt wurde. Zeugen konnten es wohl nicht bestätigen.

Wie gesagt, hier fehlen die entscheidenden direkten Zitate aus dem Urteil, um den Gedankenhergang der Richterin nachvollziehen zu können.
Wenigsten gibst du es zu keine Ahnung zu haben.
Stell dich das nächste mal neben hin wenn jemand am Boden getreten wird oder er einen Maßkrug über den Schädel gehauen bekommt, dann redest du in Zukunft vielleicht etwas anders.
In solchen Fällen entscheidet ein Verteidiger ein wenig anders als du, lässig mit Ruhepuls vor dem Rechner sitzend.
Atheist

Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Atheist »

William hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:20)

Wenigsten gibst du es zu keine Ahnung zu haben.
Stell dich das nächste mal neben hin wenn jemand am Boden getreten wird oder er einen Maßkrug über den Schädel gehauen bekommt, dann redest du in Zukunft vielleicht etwas anders.
In solchen Fällen entscheidet ein Verteidiger ein wenig anders als du, lässig mit Ruhepuls vor dem Rechner sitzend.
Wie gesagt, lass uns einfach abwarten, wozu die Berufungsinstanz kommt. Genau dazu sind Rechtsmittel da.

Irgendwelche Gründe wird die Richterin jedenfalls gehabt haben, um sich gegen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu stellen. Ob das so richtig war, werden wir sehen.
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von unity in diversity »

Atheist hat geschrieben:(12 Feb 2016, 20:49)

Wie gesagt, lass uns einfach abwarten, wozu die Berufungsinstanz kommt. Genau dazu sind Rechtsmittel da.

Irgendwelche Gründe wird die Richterin jedenfalls gehabt haben, um sich gegen Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu stellen. Ob das so richtig war, werden wir sehen.
Hoffentlich führt das nicht zu einer geänderten Handlungsweise von Helfern.
Wegen Zivilcourage und so.
Wenn es mehrere sind, Pengtole ziehen und auf den Nächsten schießen.
Während der zu Boden geht, Stellung brüllen.
Dann liegt alles mit der Schnauze im Dreck, was jemals gedient hat.
So und jetzt spielen wir Mikado, wer sich zuerst bewegt, bekommt den kostenlosen Himmelfahrtsschein!
Danach nochmal prophylaktisch auf den abfeuern, der zuerst getroffen wurde
Dann den Hilfededürftigen um die Ecke tragen und die Feuerwehr anrufen...und sich selber abseilen, bevor die Feuerwehr eintrifft.
Für jedes Problem gibt es 2 Lösungsansätze:
Den Falschen und den Unsrigen.
Aus den USA.
Päule0815

Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Päule0815 »

Erschreckendes Urteil.
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von firlefanz11 »

Cobra9 hat geschrieben:(12 Feb 2016, 19:44)
Die Vorgeschichte des Helfers dürfte für die Richterin eine Rolle gespielt haben.
Ich weiss ehrlich gesagt nicht genau wie das in D ist aber in den USA sind irgendwelche Vorstrafen wegen ähnlicher Delikte sowohl von Geschworenen als auch dem Gericht nicht zu beachten...
Mehrere Wochen Untersuchungshaft?!
Tjoa! Aber wenn sich hier ein nordafrikanischer Kerl zwecks Strafvereitelung der Pozilei in den Weg stellt u. dabei noch den Beamten droht kommt er nach 2 Stunden wieder frei... :rolleyes: :mad2:
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Nichtwähler »

Päule0815 hat geschrieben:(13 Feb 2016, 21:22)

Erschreckendes Urteil.
Ja, das ist es wohl.

Aber, es ist ja nicht das erste mal, das Staatsanwaltschaft und Verteidigung - explizit bei Notwehr - Freispruch fordern, das Gericht sich aber darüber hinwegsetzt und den Angeklagten verurteilt.

Richtungsweisend !?
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Tom Bombadil »

Tja, hilft Mann, wird Mann verknackt, hilft Mann nicht, wird Mann verspottet:
Der moderne Mann hat in Köln versagt
Die Männer haben ihren Frauen Silvester nicht geholfen. Sie waren gelähmt, orientierungslos und haben die zivilgesellschaftliche Feuerprobe unter verschärften Migrationsbedingungen nicht bestanden.

http://www.welt.de/debatte/kolumnen/Fuh ... rsagt.html

Wie Mann es macht, macht er es falsch.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
---
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Cobra9 »

quote="firlefanz11"

Ich weiss ehrlich gesagt nicht genau wie das in D ist aber in den USA sind irgendwelche Vorstrafen wegen ähnlicher Delikte sowohl von Geschworenen als auch dem Gericht nicht zu beachten...
Der Helfer hat eine Vorgeschichte die leider eine ähnliche Tat ist. Sowas wird in Deutschland natürlich vor Gericht gewertet. Beispiel:

Jemand hat einen Strafbefehl von 120 Tagessätzen wegen Betrug erhalten. Danach baut der Herr nochmals den gleichen Mist. Monate auf Bewährung, 2 Jahre Bewährungszeit. Begeht der Herr eine Straftat wie Betrug direkt erneut ---> Knast. Haut er einem dagegen auf die Schnauze , also Körperverletzung fällt das in einen ganz Bereich. Mit viel Glück werden nur die Auflagen verschärft.

Wenn Du bereits wegen Körperverletzung augefallen bist und erneut vor Gericht kommst deswegen hast Du eine negative Vorbelastung.
firlefanz11"
Tjoa! Aber wenn sich hier ein nordafrikanischer Kerl zwecks Strafvereitelung der Pozilei in den Weg stellt u. dabei noch den Beamten droht kommt er nach 2 Stunden wieder frei... :rolleyes: :mad2:
Ich hatte es schon mal erwähnt. Ohne Begründung des Urteiles und Fallakte kann man zuwenig sagen. Ob die Untersuchungshaft rechtlich okay war weiss ich daher nicht. Mein Eindruck ist das in dem Fall sehr überzogen und kleinlich reagiert wird. Im normalen Ablauf kommt Untersuchungshaft nur bei ausreichenden Gründen vor.
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...

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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Cobra9 »

Nichtwähler hat geschrieben:(15 Feb 2016, 12:14)

Ja, das ist es wohl.

Aber, es ist ja nicht das erste mal, das Staatsanwaltschaft und Verteidigung - explizit bei Notwehr - Freispruch fordern, das Gericht sich aber darüber hinwegsetzt und den Angeklagten verurteilt.

Richtungsweisend !?
Nö glaube ich nicht. Ich gehe schwer davon aus das beim Landgericht die Sache anders entschieden wird, auf der Grundlage das nicht mal die STA eine Verurteilung wollte und die sehr sehr selten sowas machen. Also muss eine Entlasung des Beschuldigten glaubhaft gewesen sein. Das Berufungsgericht wird den Fall neu aufrollen und kann auch neue Beweise erheben, es ist also nicht an den Umfang der Beweisaufnahme usw. des Amtsgericht gebunden.
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Re: Amtsgericht bestraft Helfer

Beitrag von Nichtwähler »

Cobra9 hat geschrieben:(15 Feb 2016, 14:13)

Nö glaube ich nicht. Ich gehe schwer davon aus das beim Landgericht die Sache anders entschieden wird, auf der Grundlage das nicht mal die STA eine Verurteilung wollte und die sehr sehr selten sowas machen. Also muss eine Entlasung des Beschuldigten glaubhaft gewesen sein. Das Berufungsgericht wird den Fall neu aufrollen und kann auch neue Beweise erheben, es ist also nicht an den Umfang der Beweisaufnahme usw. des Amtsgericht gebunden.
Natürlich, das ist auch mir völlig klar.

Aber was sind das für Richter, die sich " Im Namen des Volkes " anmassen, gegen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ein solches Urteil zu sprechen?
Allein schon die Anordnung der U-Haft ist ein Skandal und in meinen Augen Rechtsbeugung.

Solche Urteile durfte bisher nur Freisler bis 1945 fällen. Der aber blieb nicht straflos.
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