Alexyessin » 15. Jan 2015, 21:30 hat geschrieben:
Kommt darauf an, was du unter zahlreich und unsinnig verstehen magst.
Alle Paragraphen die Meinungsäußerungen verbieten, die nicht unmittelbar real lebenden Personen schaden.
Moderator: Moderatoren Forum 8
Alexyessin » 15. Jan 2015, 21:30 hat geschrieben:
Kommt darauf an, was du unter zahlreich und unsinnig verstehen magst.
USA TOMORROW » Do 15. Jan 2015, 21:31 hat geschrieben:Alle Paragraphen die Meinungsäußerungen verbieten, die nicht unmittelbar real lebenden Personen schaden.
Alexyessin » Do 15. Jan 2015, 23:50 hat geschrieben:
Welche meinst du da genau?
Provokateur » Di 13. Jan 2015, 10:11 hat geschrieben:Majestätsbeleidigung ist in England auch noch eine Straftat. Und in Thailand erst...
firlefanz11 » Fr 16. Jan 2015, 10:17 hat geschrieben:JEHOVA, JEHOVA!!!![]()
Gotteslästerung unter Strafe ist wie Politikerschelte unter Strafe - völliger Schwachsinn. Also weg damit.
Wobei man bei Politikern wenigstens weiss, dass es sie gibt.![]()
Wir pilgern mit Martin Luther:
Auf nach Rom!
Die Papstsau Franz umbringen.
Reformation ist geil!
Anklage nach § 166 StGB: Gotteslästerung im Münsterland?
http://hpd.de/artikel/12666
Nomen Nescio hat geschrieben:(27 Jan 2016, 14:24)
ich bin prinzipiell gegen das abschaffen von paragraphen, die menschen zwingen sich etwas anständiger zu benehmen. am benehmen fehlt es heute so schrecklich. eingeschliffenen hemmungen gibt es dann nicht mehr.
laß richter evt. urteilen über was noch zumutbar ist und was nicht mehr. denn mit der zeit ändern sich auch auffassungen.
Bliebe zu klären, woher den dieser eklatante Mangel an Benehmen kommt.Nomen Nescio hat geschrieben:(27 Jan 2016, 14:24)
ich bin prinzipiell gegen das abschaffen von paragraphen, die menschen zwingen sich etwas anständiger zu benehmen. am benehmen fehlt es heute so schrecklich. eingeschliffenen hemmungen gibt es dann nicht mehr.
laß richter evt. urteilen über was noch zumutbar ist und was nicht mehr. denn mit der zeit ändern sich auch auffassungen.
Demolit hat geschrieben:(27 Jan 2016, 14:31)
Noch mal GANZ wichtig..dieser Paragraph schützt einen wichtigen Teil unserer Verfassung. Die Richter an den höchsten Gerichten legen den schon geschmeidig aus. Hätte wir mehr von diesen "Paragraphen" ( da ungeschriebene Regeln heute ja nicht mehr zählen ) sähe es ggf. etwas besser aus in unserem Gemeinwesen.
echt
Provokateur hat geschrieben:(12 Jan 2015, 14:07)
Ich glaube, das Schutzgut des 166 ist der öffentliche Frieden und nicht das religiöse Bekenntnis.
Aber ja, für eine Abschaffung wird es wohl Zeit.
Provokateur hat geschrieben:(27 Jan 2016, 14:38)
Die öffentliche Ruhe ist kein Verfassungsziel. Dieser Paragraph wurde geschrieben in einer Zeit, als es noch nicht unrealistisch war, dass beleidigte Christenmenschen marodierend durch die Straßen ziehen.
Wir müssen den Leuten einfach mehr zumuten. Mit dem Einsetzen eines Gewöhnungseffektes wird auch die öffentliche Ruhe wieder hergestellt.
Demolit hat geschrieben:(27 Jan 2016, 16:11)
Falsch, dieser Paragraph ist deshalb nicht in das StGB eingefügt worden und - ganz besonders belassen worden bei der Nachkriegsfassung. Er sichert einen ganz wichtigen Bereich unserer Verfasstheit ab so grundgesetzmäßig..und nicht um irgendwelchen alten Schmarrn zu verteidigen..
echt !
Geschütztes Rechtsgut ist der öffentliche Frieden, nicht das Bekenntnis als solches oder die bloßen Gefühle seiner Anhänger.
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