Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

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Mithrandir
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Mithrandir »

Talyessin hat geschrieben:Das schreibt der Spiegel.
Ja. Glaubst Du, der Spiegel legt Leuten frei erfundene Aussagen in den Mund?
Wie diese: »Gerade vor dem Hintergrund, dass Rechtsextremisten diese Nachdrucke missbrauchen könnten, sollten wir das restriktiv handhaben"
Zumal ja bekannt ist, dass Bayern das schon lange bei Hitlers »Mein Kampf« ebenso restriktiv handhabt.

Für die These dass Bayern mitkassieren will, gibt es dagegen nichts Stützendes (und das Vorgehen wäre ein ganz anderes).
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aloa5
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von aloa5 »

ToughDaddy hat geschrieben:
s.o.
Kann ich also nur Bayern viel Glück wünschen, dies zu beweisen.
1. Das ein alleiniges Nutzungsrecht eingeräumt wurde.
2. Das es sich nur um Werke handelt nach dem Urheberrecht.
Das wird ein bayrisches Gericht entscheiden....
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ToughDaddy
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von ToughDaddy »

aloa5 hat geschrieben: Das wird ein bayrisches Gericht entscheiden....
Och das kann noch viel weitergehen.
Zuständig ist ja ein Landgericht. Ausschließliche örtliche Zuständigkeit ist bei dem Gericht, wo die unerlaubte Handlung begangen wurde, mithin dort der Verlag seinen Sitz hat.
http://wko.at/wknoe/rp/OLgerichtszust%E ... itmb06.pdf
Also nix mit bayrischen Gericht.

Zumindest ist die Rechtslage nicht so eindeutig, wie es Bayern will.
Als Bsp mal diesbezüglich "Mein Kampf":
http://de.wikipedia.org/wiki/Mein_Kampf ... lage_heute
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Talyessin
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Talyessin »

Mithrandir hat geschrieben: Ja. Glaubst Du, der Spiegel legt Leuten frei erfundene Aussagen in den Mund?
Wie diese: »Gerade vor dem Hintergrund, dass Rechtsextremisten diese Nachdrucke missbrauchen könnten, sollten wir das restriktiv handhaben"
Zumal ja bekannt ist, dass Bayern das schon lange bei Hitlers »Mein Kampf« ebenso restriktiv handhabt.

Für die These dass Bayern mitkassieren will, gibt es dagegen nichts Stützendes (und das Vorgehen wäre ein ganz anderes).
Seit der Spiegelaffäre ist das Verhältniss der schreibenden Zunft dieses Blattes zur bayrischen Staatsregierung doch sehr etwas gespannt.
Das mit mein Kampf stimmt übrigens. Gibts auch im Bayrischen Staatsarchiv.
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aloa5
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von aloa5 »

ToughDaddy hat geschrieben:Zumindest ist die Rechtslage nicht so eindeutig, wie es Bayern will.
Als Bsp mal diesbezüglich "Mein Kampf":
http://de.wikipedia.org/wiki/Mein_Kampf ... lage_heute
Die Frage wird sein, ob der Freistaat ein "Rechtsnachfolger" des Verlages in einem hier rechtlich geforderten Sinne ist.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von ToughDaddy »

aloa5 hat geschrieben: Die Frage wird sein, ob der Freistaat ein "Rechtsnachfolger" des Verlages in einem hier rechtlich geforderten Sinne ist.
Im Nutzungsrecht kann er das sein, auch wenn ich dies schon etwas lächerlich finde, da es sich auf eine Anordnung der Alliierten bezieht.
Wenn dies bejaht wird, kommt dann die Hauptfrage, was für ein Nutzungsrecht überhaupt vorliegt. Da kann Bayern viel Spass haben, bei der Suche nach Verträgen.
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Talyessin
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Talyessin »

ToughDaddy hat geschrieben:
Im Nutzungsrecht kann er das sein, auch wenn ich dies schon etwas lächerlich finde, da es sich auf eine Anordnung der Alliierten bezieht.
Wenn dies bejaht wird, kommt dann die Hauptfrage, was für ein Nutzungsrecht überhaupt vorliegt. Da kann Bayern viel Spass haben, bei der Suche nach Verträgen.

Wer eigentlich mal a gwandte Gschicht, sowas anzustrengen. Nur mal um zu wissen, ob die einlenken oder nicht.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von MoOderSo »

aloa5 hat geschrieben: Die Frage wird sein, ob der Freistaat ein "Rechtsnachfolger" des Verlages in einem hier rechtlich geforderten Sinne ist.
Mit der Einräumung der Nutzungsrechte ist auch eine Vergütung verbunden.
Da Bayern aber den Laden einfach platt gemacht hat und ganz sicher niemanden dafür vergütet die "Nutzungsrechte" wahrzunehmen, sind die Nutzungsrechte schon längst verfallen, selbst wenn Bayern legitimer Rechtsnachfolger wäre.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von aloa5 »

MoOderSo hat geschrieben: Mit der Einräumung der Nutzungsrechte ist auch eine Vergütung verbunden.
Da Bayern aber den Laden einfach platt gemacht hat und ganz sicher niemanden dafür vergütet die "Nutzungsrechte" wahrzunehmen, sind die Nutzungsrechte schon längst verfallen, selbst wenn Bayern legitimer Rechtsnachfolger wäre.
Bayern müsste ggfs. auch nur vergüten wenn es Geld damit einnehmen würde (was wohl nicht der Fall ist). Das zieht als Argument nicht.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von MoOderSo »

aloa5 hat geschrieben: Bayern müsste ggfs. auch nur vergüten wenn es Geld damit einnehmen würde (was wohl nicht der Fall ist). Das zieht als Argument nicht.
Sie gebrauchen das Nutzungsrecht indem sie andere Veröffentlichungen unterbinden also haben sie auch zu blechen.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von aloa5 »

MoOderSo hat geschrieben: Sie gebrauchen das Nutzungsrecht indem sie andere Veröffentlichungen unterbinden also haben sie auch zu blechen.
Nur wenn dies ein Vertrag auch vorsieht.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Tom Bombadil »

Bayern hält die Rechte - und verbietet den Nachdruck - ja nicht aus Jux und Dollerei. "Mein Kampf" wird ja aus dem gleichen Grund nicht nachgedruckt.
Zuletzt geändert von Tom Bombadil am Samstag 17. Januar 2009, 17:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von MoOderSo »

aloa5 hat geschrieben: Nur wenn dies ein Vertrag auch vorsieht.
Die letzten Tantiemen für "Mein Kampf" ist der Freistaat der Familie Hitlers bis heute schuldig, da Bayern meint auch die Urheberrechte mit einkassiert zu haben.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
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ToughDaddy
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von ToughDaddy »

aloa5 hat geschrieben: Bayern müsste ggfs. auch nur vergüten wenn es Geld damit einnehmen würde (was wohl nicht der Fall ist). Das zieht als Argument nicht.
Die Vergütung richtet sich nicht danach, ob man damit Geld macht. Nutzungsrecht beinhaltet Vergütung.


@Talyessin

Wenn ich den britischen Verleger richtig verstanden habe, läßt er es darauf ankommen.
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aloa5
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von aloa5 »

Tom Bombadil hat geschrieben:Bayern hält die Rechte - und verbietet den Nachdruck - ja nicht aus Jux und Dollerei.
Doch
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Mithrandir
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Mithrandir »

MoOderSo hat geschrieben:Die letzten Tantiemen für "Mein Kampf" ist der Freistaat der Familie Hitlers bis heute schuldig, da Bayern meint auch die Urheberrechte mit einkassiert zu haben.
Da Bayern die Rechte hält, schuldet es der Familie Hitlers gar nichts, egal ob mit »Mein Kampf« Geld verdient wird oder nicht (was übrigens nicht der Fall ist).
Falls die Hitlers noch Geld für »Mein Kampf« wollen, könnten sie es über die VG Wort versuchen und Anteile der Abgaben auf Kopiergeräte, Drucker usw. abgreifen.
Tom Bombadil hat geschrieben:Bayern hält die Rechte - und verbietet den Nachdruck - ja nicht aus Jux und Dollerei. "Mein Kampf" wird ja aus dem gleichen Grund nicht nachgedruckt.
Ja, der Grund ist, dass der nette Freistaat den Bürgern helfen will, zu entscheiden, was sie lesen und was nicht.
2015 ist mit »Mein Kampf« dann Schluss, dann kann es jeder nachdrucken und verkaufen wie er lustig ist. Meiner Meinung wärs ja ganz geschickt, wenn Bayern vorher eine kommentierte Ausgabe herausbringen/gestatten würde.
ToughDaddy hat geschrieben:Wenn ich den britischen Verleger richtig verstanden habe, läßt er es darauf ankommen.
Ist verständlich, denn das Risiko ist gering. Durch den restriktiven Umgang Bayerns sehe ich keine große Gefahr durch Schadenersatzforderungen, und wenn eine Klage auf Unterlassung erfolgreich ist, dann wars das halt.
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aloa5
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von aloa5 »

Mithrandir hat geschrieben:.
2015 ist mit »Mein Kampf« dann Schluss, dann kann es jeder nachdrucken und verkaufen wie er lustig ist. Meiner Meinung wärs ja ganz geschickt, wenn Bayern vorher eine kommentierte Ausgabe herausbringen/gestatten würde.
Man wird versuchen es zu verbieten - ein extra Gesetz beschließen.
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Mithrandir
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Mithrandir »

aloa5 hat geschrieben:Man wird versuchen es zu verbieten - ein extra Gesetz beschließen.
Ich befürchte das auch. Und Hitler wäre wohl ein geeignetes Zugpferd für die Medienindustrie.
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MoOderSo
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von MoOderSo »

Mithrandir hat geschrieben: Da Bayern die Rechte hält, schuldet es der Familie Hitlers gar nichts, egal ob mit »Mein Kampf« Geld verdient wird oder nicht (was übrigens nicht der Fall ist).
Bayern sieht sich als Rechtsnachfolger des Eher-Verlags.
Ist also an Rechte wie Pflichten gebunden.
Bis jetzt haben sie nur die Rechte für sich beansprucht.
Sogar Rechte, die der Verlag gar nicht besaß.
Man kann nur beschlagnahmen, was da ist.
Die Urheberrechte von "Mein Kampf" hatte der Verlag aber gar nicht.
Die lagen bei der Person Hitler bzw. bei seinen Verwandten, da er da bereits tot war.
Wie Bayern auf den Trichter kommt diese Rechte bei dem Verlag zu verorten bzw. bei sich, ist mir daher schleierhaft.
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Tom Bombadil
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Tom Bombadil »

Mithrandir hat geschrieben:Ja, der Grund ist, dass der nette Freistaat den Bürgern helfen will, zu entscheiden, was sie lesen und was nicht.
So ähnlich ;)
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Tom Bombadil »

MoOderSo hat geschrieben:Die lagen bei der Person Hitler bzw. bei seinen Verwandten, da er da bereits tot war.
Hat denn jemand Hitlers Erbe angetreten?
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von ToughDaddy »

Tom Bombadil hat geschrieben: Hat denn jemand Hitlers Erbe angetreten?
Sein Vermögen wurde beschlagnahmt. Seine Urheberrechte kann man nicht beschlagnahmen.
Die diesbezügliche Diskussion hatte ich oben schon verlinkt. Kann man sehr gut im Wiki nachlesen.
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Tom Bombadil
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Tom Bombadil »

ToughDaddy hat geschrieben:Seine Urheberrechte kann man nicht beschlagnahmen.
Warum nicht? Ist doch auch ein Vermögensgegenstand. Meine Frage, ob jemand das Erbe angetreten hat, hast du aber nicht beantwortet ;)
Die diesbezügliche Diskussion hatte ich oben schon verlinkt. Kann man sehr gut im Wiki nachlesen.
Och nö, ehrlich kein Bock drauf.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von ToughDaddy »

Tom Bombadil hat geschrieben: Warum nicht? Ist doch auch ein Vermögensgegenstand. Meine Frage, ob jemand das Erbe angetreten hat, hast du aber nicht beantwortet ;)
Das Urheberrecht zählt nicht zum Vermögen, sondern zählt zu den Persönlichkeitsrechten. Darum auch im UrhG die Feststellung, dass es vererbbar ist.
Och nö, ehrlich kein Bock drauf.
Dann keine Behauptungen aufstellen. ;)
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MoOderSo
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von MoOderSo »

Tom Bombadil hat geschrieben: Warum nicht? Ist doch auch ein Vermögensgegenstand.
Es ist ein nicht handelbarer Vermögensgegenstand.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Tom Bombadil »

ToughDaddy hat geschrieben:Darum auch im UrhG die Feststellung, dass es vererbbar ist.
Und wollte es jemand haben?
Dann keine Behauptungen aufstellen. ;)
Welche denn?
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Mithrandir »

Das Urheberrecht bleibt beim Urheber (außer er stirbt), ist also auch nicht beschlagnahmbar. Problemlos übertragen werden können aber Verwertungsrechte (umgangssprachlich wird das selten differenziert).

Wie die Situation bzgl. Beschlagnahmung o. ä. von Verwertungsrechten aussieht, kann ich nicht sagen, ich vermute aber, dass es wesentlich komplizierter ist als bei materiellen Sachen. Denn schließlich hat der Urheber möglichweise nicht ein beliebig handelbares Verwertungsrecht übertragen sondern eines, das an eine bestimmte Person gebunden ist.
Zuletzt geändert von Mithrandir am Samstag 17. Januar 2009, 19:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von ToughDaddy »

Tom Bombadil hat geschrieben: Und wollte es jemand haben?
Dann gehört es trotzdem nicht Bayern. ;)
Welche denn?
Stimmt Du hast nur gefragt, ob es Erben gibt. Sorry. :blush:


@Mithrandir

Schon klar. Verwertungsrecht oder Nutzungsrecht heißt aber nicht, dass es niemand anderes benutzen darf.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Tom Bombadil »

ToughDaddy hat geschrieben:Dann gehört es trotzdem nicht Bayern. ;)
Tssss, jetzt sag doch mal. Wem gehört es dann? Dem Staat?
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Mithrandir »

ToughDaddy hat geschrieben:Schon klar. Verwertungsrecht oder Nutzungsrecht heißt aber nicht, dass es niemand anderes benutzen darf.
Völlig richtig. Allerdings ist ohne die Einräumung eines solchen Rechts die Nutzung nicht gestattet.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von ToughDaddy »

Tom Bombadil hat geschrieben: Tssss, jetzt sag doch mal. Wem gehört es dann? Dem Staat?
Dann hätten erstmal die Erben befragt werden müssen.
Ansonsten: Es muss zunächst festgestellt werden, ob die Schreiberlinge noch leben, natürlich nur jene, wo man davon ausgehen kann, dass ein Werk i.S.d. Urheberrechts vorliegt. Sind jene tot, ist zu prüfen, wann sie gestorben sind wegen den 70 Jahren. Wenn dies geschehen ist, muss festgestellt werden falls sie nicht vor 70 Jahren gestorben sind, ob und welchem Bundesland sie angehört haben zum Zeitpunkt des Todes.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1936.html
Dies muss natürlich alles Bayern dann nachweisen, wenn es glaubt, dass es rechtmäßiger Erbe der Werke ist. Kann ich dann nur viel Spass wünschen.


@Mithrandir

Nicht wirklich, denn jemand muss sich auf den Schutz beziehen. D.h. das Schutzrecht in Anspruch nehmen.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Talyessin »

Das Ding könnt sich ja zu einer richtigen Pleite entwickeln. So in Jura Sachen vertrau ich mal TD - irgendwie würds mich ja freuen.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von aloa5 »

Tom Bombadil hat geschrieben: Tssss, jetzt sag doch mal. Wem gehört es dann? Dem Staat?
Nein. Imho keinem - verwirkt. Und da widerspreche ich TD
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von ToughDaddy »

aloa5 hat geschrieben: Nein. Imho keinem - verwirkt. Und da widerspreche ich TD
Wieso verwirkt?
Das BGB ist doch da eindeutig. Wie gesagt, habe es ja noch ein wenig mehr ausgeführt, was alles zu prüfen ist.


@Talyessin

Wie gesagt, ist nur das, was ich sehe. Muß nichts heißen. ;)
Interessant wirds, wenn es der britische Verleger durchzieht.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Talyessin »

ToughDaddy hat geschrieben:
Wie gesagt, ist nur das, was ich sehe. Muß nichts heißen. ;)
Interessant wirds, wenn es der britische Verleger durchzieht.
Dann wird mans wieder auf ein kleines Licht schieben.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von ToughDaddy »

Talyessin hat geschrieben:
Dann wird mans wieder auf ein kleines Licht schieben.
Das sowieso. Man will uns doch nicht enttäuschen. :lol:
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von aloa5 »

Wie sieht es mit §134 aus?
§ 134 Urheber
1Wer zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach den bisherigen Vorschriften, nicht aber nach diesem Gesetz als Urheber eines Werkes anzusehen ist, gilt, abgesehen von den Fällen des § 135, weiterhin als Urheber. 2Ist nach den bisherigen Vorschriften eine juristische Person als Urheber eines Werkes anzusehen, so sind für die Berechnung der Dauer des Urheberrechts die bisherigen Vorschriften anzuwenden.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Mithrandir »

Eine bessere Werbung hätte der nachdruckende Verlag für seine Reihe wohl kaum bekommen können…
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von ToughDaddy »

aloa5 hat geschrieben:Wie sieht es mit §134 aus?
Und? Die Probleme sind die gleichen. Wer war Urheber? Dann müßte man mal die alten Reichsvorschriften rauskramen. ;)
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von MoOderSo »

aloa5 hat geschrieben:Wie sieht es mit §134 aus?
Wie gesagt, der Eher-Verlag ist nicht Urheber also kann dessen Rechtsnachfolger nicht Urheber sein.
Dazu müssten die "bisherigen Vorschriften" erstmal ein Urheberrecht beim Publisher erfinden.
Dass das der Fall ist, würde mich doch sehr verwundern.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Olifant »

"München/Berlin (dpa) - Der Streit zwischen dem bayerischen
Finanzministerium und dem NS-Forschungsprojekt «Zeitungszeugen»
eskaliert. Prominente Historiker und NS-Forscher protestierten am
Dienstag gegen das Nachdruckverbot für Nazi-Hetzblätter im Rahmen des
Projekts. Die wissenschaftlichen Berater des Projekts mit Sitz in
Berlin erklärten am Dienstag, sie seien «bestürzt» über den Versuch
des Ministeriums, die Aufarbeitung von NS-Blättern zu vereiteln. Die
zweite Nummer von «Zeitungszeugen» soll am Donnerstag erscheinen,
einschließlich des Faksimile-Nachdrucks einer Ausgabe des NS-
Parteiorgans «Völkischer Beobachter», wie der Pressesprecher des
Projekts sagte.

Das bayerische Finanzministerium ist Inhaber der Verwertungsrechte
für NS-Propaganda und verbietet den Nachdruck weltweit. Aufklärung
über die Verbrechen des Nationalsozialismus und die Voraussetzungen
für diese Bewegung seien «ohne fundierte Analyse der Original-
Dokumente nicht möglich», schrieben dazu die Historiker Hans Mommsen,
Gerhard Botz, Wolfgang Benz und andere in ihrem Memorandum. «Nur wer
Hitlers Hassreden oder Goebbels' Hetztiraden nachgelesen, ja
möglichst gehört und gesehen hat, kann sich ein einigermaßen
authentisches Bild über den Weg in die schlimmste Katastrophe der
Geschichte der Neuzeit machen», heißt es in dem Memorandum.

Das Verbot sei «ein höchst ungeschickter Beitrag zur
Mystifizierung und Überhöhung der NS-Propaganda». Den Zeitungen werde
damit erneut das Etikett «böse und gefährlich» verpasst, was das
Material für die extreme Rechte erst attraktiv mache."
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von aloa5 »

MoOderSo hat geschrieben: Wie gesagt, der Eher-Verlag ist nicht Urheber also kann dessen Rechtsnachfolger nicht Urheber sein.
Dazu müssten die "bisherigen Vorschriften" erstmal ein Urheberrecht beim Publisher erfinden.
Dass das der Fall ist, würde mich doch sehr verwundern.
Das ist doch die Frage welche ich gestellt hatte. Wäre die juristische Person "Verlag" der Urheber nach altem Recht, würden auch die alten(?) Verjährungen gelten. Offensichtlich konnten davor juristische Personen auch Urheber sein (in welchen Fällen auch immer)

Grüße
ALOA
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von ToughDaddy »

aloa5 hat geschrieben: Das ist doch die Frage welche ich gestellt hatte. Wäre die juristische Person "Verlag" der Urheber nach altem Recht, würden auch die alten(?) Verjährungen gelten. Offensichtlich konnten davor juristische Personen auch Urheber sein (in welchen Fällen auch immer)

Grüße
ALOA
Wenn dem so wäre, wären nicht "nur" Nutzungsrecht übergegangen. ;)
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von MoOderSo »

aloa5 hat geschrieben: Das ist doch die Frage welche ich gestellt hatte. Wäre die juristische Person "Verlag" der Urheber nach altem Recht, würden auch die alten(?) Verjährungen gelten. Offensichtlich konnten davor juristische Personen auch Urheber sein (in welchen Fällen auch immer)

Grüße
ALOA
Das alte Urheberrecht aus dem Reichsgesetzblatt von 1901:
§ 2 Urheber eines Werkes ist dessen Verfasser.

§ 10 Die Zwangsvollstreckung in das Recht des Urhebers oder in sein Werk findet gegen den Urheber selbst ohne dessen Einwilligung nicht statt; die Einwilligung kann nicht durch den gesetzlichen Vertreter ertheilt werden.

Zum Verlag als Urheber:
§ 7 Bei Werken, die unter einem anderen als dem wahren Namen des Verfassers oder ohne den Namen eines Verfassers erschienen sind, ist der Herausgeber, falls aber ein solcher nicht angegeben ist, der Verleger berechtigt, die Rechte des Urhebers wahrzunehmen.

Da die Nazi-Autoren weder unbekannt sind noch freiwillig das Urheberrecht an Bayern abtraten, kann man wohl davon ausgehen, das weder Verlag noch Bayern rechtmäßig im Besitz der Urheberrechte sind oder waren.
Der Anarchist ist kein Feind der Ordnung. Er liebt die Ordnung so sehr, daß er ihre Karikatur nicht erträgt.
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Talyessin
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Talyessin »

Heute Morgen gabs die zum kaufen. Im tiefsten Bayern.
Marcin
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Marcin »

Hat man sich geeinigt?
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Talyessin »

MarcinMaximus hat geschrieben:Hat man sich geeinigt?
Keine Ahungt, aber heut früh lags beim Kiosk aus.
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MoOderSo
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von MoOderSo »

Die Bayern sind neuerdings gesprächsbereit nachdem sie gemerkt haben, dass ihre juristischen Drohungen die Engländer nicht sonderlich beeindrucken.
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von lamb of god »

2005 vs.2009

Hallo Oslo! Seit wann wird der Nobelpreis für einen Wahlkampf verliehen???
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Scharfrichter
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Re: Bayern verbietet Nachdruck von Nazi-Zeitungen

Beitrag von Scharfrichter »

Hallo Talyessin,
Talyessin hat geschrieben:Heute Morgen gabs die zum kaufen. Im tiefsten Bayern.
bei uns in Sachsen gibt´s die noch nicht wieder. Ob du wohl so nett sein könntest, ein paar Pakete zu kaufen und mir zuzusenden? Ich würde nämlich gern mal wieder einen Kameradschaftsabend abhalten, da sind Originaldokumente immer gern gesehen.

:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

mfg

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