Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

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Sri Aurobindo
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

Tomaner » vor 3 Minuten hat geschrieben:

Super, man darf doch keine Neonazis herabwürdigen, die Flüchtlingsheime abfackeln und seit Wiedervereinigung um die 180 Morde verübt haben. Faschisten herabzuwürdigen ist ja so eine Frechheit.
Richtig...
GG Art1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Was meinst Du wohl ist "herabwürdigen" denn anderes als Antasten der Würde?
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

Teeernte » Do 10. Sep 2015, 23:48 hat geschrieben:


Verfassungstreue ultralinke ???
Was hat dies mit RAF zu tun? Die hat sich schon lange aufgelöst!
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

Sri Aurobindo » Do 10. Sep 2015, 23:51 hat geschrieben: Richtig...
GG Art1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Was meinst Du wohl ist "herabwürdigen" denn anderes als Antasten der Würde?
Welche Würde haben Faschisten, die es zu schützen gilt? Waren es nicht sogar oberste Verfassungsrichter, die Spinnerurteil bestädigten?
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Teeernte
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Teeernte »

Tomaner » Fr 11. Sep 2015, 00:58 hat geschrieben:
Was hat dies mit RAF zu tun? Die hat sich schon lange aufgelöst!
eben - um die Raf ging es nicht....:
Na, relativieren wir mal wieder die Greueltaten linksradikaler Terrororganisationen? :rolleyes:
Schön, dass auch Du Dich wenn auch nur um drei Ecken herum als Verfassungsfeind outest...
Es ist egal wer zündelt - ob rechts links oder Glaubensterroristen.

10 Jahre Knast ...mindestens...
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Sri Aurobindo » Do 10. Sep 2015, 22:49 hat geschrieben: Das Gericht muss eine Beweisführung hinsichtlich des Vorsatzes führen.

Das ist bei Gabriel möglich.
Meine Aussagen lassen das offenkundig nicht zu.
Hallo

Das ist Deine Meinung. Wie das Ganze juristisch wirklich zu werten ist; müsste sich noch zeigen. Und auch ein Herr Gabriel würde im Zweifel darauf abheben, auf das Verhalten des "Pack's" abgezielt zu haben. Das ist nämlich das, was er gesehen hat. Für mich hat er seine Meinung zu den Vorgängen gesagt... nicht mehr und nicht weniger... und das darf er.

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tom Bombadil »

Provokateur » Mi 9. Sep 2015, 22:43 hat geschrieben:2) Nicht näher definierte Gruppen können nicht kollektiv beleidigt werden. Siehe "Soldaten sind Mörder-Urteil".
Aber bloß nicht auf den Gedanken kommen, die nicht näher definierte Gruppe "Flüchtlinge" zu nehmen, das ist dann rassistisch. Man muss schon vorsichtig sein, welche Gruppe man ran nimmt.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Provokateur »

Tom Bombadil » Fr 11. Sep 2015, 10:14 hat geschrieben: Aber bloß nicht auf den Gedanken kommen, die nicht näher definierte Gruppe "Flüchtlinge" zu nehmen, das ist dann rassistisch. Man muss schon vorsichtig sein, welche Gruppe man ran nimmt.
Expressis verbis ist das sogar korrekt. Mutatis mutandis nicht, denn hier wird nicht die Tätigkeit des Fliehens kritisiert, sondern die Flucht allzu fremdartiger Menschen hierher. Dieselben Leute, die sich als "Flüchtlings- und Asylkritiker" gebährden, haben kein Problem mit geflohenen Ostpreußen und Schlesiern und hätten auch kein Problem mit fliehenden großbusigen Schwedinnen.

Schwarze Haare und braune Augen, das ist das Problem. Für die. Nicht die Flucht.
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tom Bombadil »

Beim Soldaten reicht alleine das Tragen einer Uniform, er gilt als Mörder, auch wenn er nie auf einen Menschen geschossen hat. Verallgemeinerungen sind per se Bullshit.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tomaner »

Quatschki » Do 10. Sep 2015, 08:13 hat geschrieben: Aber wo sind denn all diese Neonazis, die angeblich das "Dritte Reich" reanimieren wollen?
Was ich sehe ist nur die Forderung nach der Rückbesinnung auf das Grundgesetz und den Wahlspruch am Reichstagsgebäude: Dem deutschen Volke und auf den Amtseid der gewählten Politiker, dem Wohle des deutschen Volkes zu dienen und Schaden von ihm abzuwenden! Deutschland soll ein Vorbild für andere Staaten sein, aber nicht die Versäumnisse von deren Regierungen ausbaden!
Was aber hat das mit Barbarei oder dem Nazistaat zu tun?
Was bitteschön hat die NPD oder Anhänger des ehemaligen Netzwerks Süd damit zu tun, eine Rückbesinnung auf das Grundgesetz zu fordern? Ist Menschenhetze, abfackeln von Flüchtlingsheimen, Lügen, Führerkult, Geschichtsverfälschung usw. mit Grundgesetz vereinbar? Teilweise erkennen ja Rechte nicht enmal das GG an und glauben das 3. Reich besteht fort, wie die Reichsbürger und wollten sogar den Reichstag besetzen.

Das manche Neonazis recht dumm sind, heißt doch nicht das sie keine Nazis sind. Jeden ist doch klar, sie haben sich mit Geschichte gar nicht befasst. Wenn man einzelne Punkte von Nazis ideologisch unterstützt, kann es durch aus sein, dass einige gar nicht wissen was beispielsweise eine NPD alles durchsetzt hätte sich die Möglichkeit dazu. Viele Punkte wären ohne die Vorraussetzung ein Polizeistaat zu sein, gar nicht durchsetzbar. Man ist doch nur deshalb kein Nazi, weil man zu blöde war Programme einer rechtsradikalen Gruppe die man unterstützt gar nicht gelesen oder verstanden hat.

Das selbe Spiel gab es doch unter Hitler. Das Hitler die Ermordung von Millionen befohlen hatte, das er einen Abgriffskrieg wollte, das er Millionen Deutsche von vorn herein angelogen hatte, befreit doch nicht damalige Nazis davor es vielleicht in diesem Ausmaß nicht gewußt zu haben.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Tom Bombadil » Fr 11. Sep 2015, 09:14 hat geschrieben: Aber bloß nicht auf den Gedanken kommen, die nicht näher definierte Gruppe "Flüchtlinge" zu nehmen, das ist dann rassistisch. Man muss schon vorsichtig sein, welche Gruppe man ran nimmt.
Hallo

Ach was... Sch**** auf political correctness... :cool: ...wer sich zusammenrottet um Bambule zu machen, muss es im Rahmen der Meinungsfreiheit aushalten auch mal als "Pack" bezeichnet zu werden. Mir selber ist es dabei auch reichlich "wurscht", ob man die Menschen meint, oder deren Handlung. Das eine ist ohnehin nicht vom anderen zu trennen. Und wer "Pack" sagt, kriegt halt auch mal einen "Klotz" zurück... :cool:

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

Tomaner » Heute 01:00 hat geschrieben:
Welche Würde haben Faschisten, die es zu schützen gilt?
Ich wusste, dass das kommt ...

Das mit der Würde hast Du aber nicht ganz begriffen.
Zuletzt geändert von Sri Aurobindo am Fr 11. Sep 2015, 17:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Cloudfox »

steve1974 » Mi 9. Sep 2015, 22:36 hat geschrieben:-
Sigmar Gabriel hat rechtsextreme Störer in Heidenau als "Pack" bezeichnet .
Eine gerechte Zurechtweisung oder unzulässige Beleidigung ?
Was sagen Juristen dazu ?
Bitte nur wirklich fundierte Stellungnahmen, keine Mutmaßungen .....
-

Übertriebene Rechtsrechte Wahrheitspropheten titulieren doch auch gerne all jene, die ihre Meinung nicht teilen als *linksgrünrot Versiffte naive Gutmenschen*... wird nicht als Beleidigung gesehen... :eek:

Ich finde das schenkt dem Terminus *Pack* nicht viel.

Ich persönlich benutze beide Begriffe nicht...aber wohl hat jeder aus seiner Sicht den Eindruck, der Begriff wäre nicht so abwertend und salonfähig...so what?
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Päule0815 »

obk » Do 10. Sep 2015, 07:38 hat geschrieben:

Hallo

Um letztendlich rechtliche Sicherheit zu erhalten, bräuchte es also ein Urteil... gibt es nicht. So lange bleibt hier alles "Meinung". Und ja... auch diese ist legitim.

MfG
Das sind DIE Urteile ... sie haben grundsätzlich geregelt, dass kollektive Beleidigungen nicht strafbar sind.

Wenn Gabriel also sagt, dass man dieses rechte Pack wegsperren müsse, dann ist das als kollektive Beleidigung nicht strafbewährt. Geht er auf eine bestimmte Person zu oder bennt sie und sagt, der gehört zu dem Pack oder der ist auch Pack, dann sieht das anders aus.

Ganz interessant ist dabei ein Urteil über Beleidigungen in einer politischen Debatte. Hier gehen die obersten Gerichte davon aus, dass die Hitze einer politischen Debatte auch eine Beleidigung rechtfertigen kann. Das bedeutet, dass nicht jede Beleidigung im Parlament als solche strafrechtlich verfolgt wird oder werden kann.

Dabei wäre es interessant zu wissen, ob dies nur unter Politikern oder irgendwelchen "Fachleuten" gilt oder auch z.B. eine öffentliche Diskussion betrifft, in der sich ein Politiker sich z.B. im Ton gegenüber teilnehmenden Menschen beleidigend äußert.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Teeernte »

Tomaner » Fr 11. Sep 2015, 10:31 hat geschrieben:
Was bitteschön hat die NPD oder Anhänger des ehemaligen Netzwerks Süd damit zu tun, eine Rückbesinnung auf das Grundgesetz zu fordern? Ist Menschenhetze, abfackeln von Flüchtlingsheimen, Lügen, Führerkult, Geschichtsverfälschung usw. mit Grundgesetz vereinbar? Teilweise erkennen ja Rechte nicht enmal das GG an und glauben das 3. Reich besteht fort, wie die Reichsbürger und wollten sogar den Reichstag besetzen.

Das manche Neonazis recht dumm sind, heißt doch nicht das sie keine Nazis sind. Jeden ist doch klar, sie haben sich mit Geschichte gar nicht befasst. Wenn man einzelne Punkte von Nazis ideologisch unterstützt, kann es durch aus sein, dass einige gar nicht wissen was beispielsweise eine NPD alles durchsetzt hätte sich die Möglichkeit dazu. Viele Punkte wären ohne die Vorraussetzung ein Polizeistaat zu sein, gar nicht durchsetzbar. Man ist doch nur deshalb kein Nazi, weil man zu blöde war Programme einer rechtsradikalen Gruppe die man unterstützt gar nicht gelesen oder verstanden hat.

Das selbe Spiel gab es doch unter Hitler. Das Hitler die Ermordung von Millionen befohlen hatte, das er einen Abgriffskrieg wollte, das er Millionen Deutsche von vorn herein angelogen hatte, befreit doch nicht damalige Nazis davor es vielleicht in diesem Ausmaß nicht gewußt zu haben.
Wenn man die Propaganda weg kürzt -bleibt NULL Fakt der Beantwortung. (Nichts weiter als ne braune Nebelkerze)
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Lighthouse »

steve1974 » Mi 9. Sep 2015, 21:36 hat geschrieben:-
Sigmar Gabriel hat rechtsextreme Störer in Heidenau als "Pack" bezeichnet .
Eine gerechte Zurechtweisung oder unzulässige Beleidigung ?
Was sagen Juristen dazu ?
Bitte nur wirklich fundierte Stellungnahmen, keine Mutmaßungen .....
-


Moin, Moin steve1974,

Vorsatz bedeutet, dass Wissen und Wollen gegeben ist. Das bedeutet, dass Sie den Tatbestand der Beleidigung erfüllen wollen und auch wissen,
dass Sie dieses tun. Im vorliegenden Fall könnte man bei einer spontanen Äußerung wohl kaum davon ausgehen. Hier kommt es aber auch auf
den Einzelfall an.

Gem. § 15 StGB ist die Strafbarkeit einer Handlung wegen Fahrlässigkeit nur gegeben, wenn diese ausdrücklich mit Strafe bedroht ist. Eine solche Regelung ist in § 185 StGB nicht gegeben.

Weshalb stellst Du diese Frage hier? Gehörst du auch zu den Menschen, die Herr Gabriel als Pack bezeichnet hat? Wenn ja würde ich zu einem Anwalt für Strafrecht gehen und mit ihm diese These erörtern.

LG Rolf
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Marcin »

steve1974 » Mi 9. Sep 2015, 22:36 hat geschrieben:-
Sigmar Gabriel hat rechtsextreme Störer in Heidenau als "Pack" bezeichnet .
Eine gerechte Zurechtweisung oder unzulässige Beleidigung ?
Was sagen Juristen dazu ?
Bitte nur wirklich fundierte Stellungnahmen, keine Mutmaßungen .....
-

Selbstverständlich darf man asozialen, fremdenfeindlichen Pöbel als Pack bezeichnen. Ich würde sogar weiter gehen und dieses Gelumpe asl widerliches Dreckpack bezeichnen.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Päule0815 » Fr 11. Sep 2015, 16:14 hat geschrieben:
Das sind DIE Urteile ... sie haben grundsätzlich geregelt, dass kollektive Beleidigungen nicht strafbar sind.
Hallo

Und ob der Fall hier zu denen zu rechnen ist, müsste eben entschieden werden... und das nicht in einem Forum, sondern von einem Richter. Das ist nunmal DIE Rechtslage bei uns. Bis dahin ist alles "Meinung" darüber.

MfG
Päule0815

Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Päule0815 »

obk » Fr 11. Sep 2015, 19:52 hat geschrieben:
Hallo

Und ob der Fall hier zu denen zu rechnen ist, müsste eben entschieden werden... und das nicht in einem Forum, sondern von einem Richter. Das ist nunmal DIE Rechtslage bei uns. Bis dahin ist alles "Meinung" darüber.

MfG
Höchrichterliche Rechtsprechung hat weniger mit Meinung zu tun. Diese Urteile haben eine Kernaussage und reduzieren sich nicht nur auf die konkrete Beleidigung.

Wenn eine kollektive Beleidigung gegenüber Polizisten, Jägern und Soldaten nicht strafbewährt ist, dann ist sie es auch nicht gegenüber Krankenschwestern, Rechten und Bäckern.
Zuletzt geändert von Päule0815 am Fr 11. Sep 2015, 20:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

Wenn ich so sehe, wie die Bezeichnung "Pack" vom Kollektiv wohlwollen aufgegriffen wird, um die Stimmung aufzuheizen, dann frage ich mich, ob das wirklich gut ist.

:s
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Päule0815 » Fr 11. Sep 2015, 19:33 hat geschrieben:
Höchrichterliche Rechtsprechung hat weniger mit Meinung zu tun. Diese Urteile haben eine Kernaussage und reduzieren sich nicht nur auf die konkrete Beleidigung.

Wenn eine kollektive Beleidigung gegenüber Polizisten, Jägern und Soldaten nicht strafbewährt ist, dann ist sie es auch nicht gegenüber Krankenschwestern, Rechten und Bäckern.
Hallo

Was nichts daran ändert, dass aus dem aktuellen Ereignis, erst einmal ein Rechtfall werden müsste, der genau das fest stellt. Und so lange bleibt alles "Meinung".

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

Päule0815 » Heute 20:33 hat geschrieben:
Höchrichterliche Rechtsprechung hat weniger mit Meinung zu tun. Diese Urteile haben eine Kernaussage und reduzieren sich nicht nur auf die konkrete Beleidigung.

Wenn eine kollektive Beleidigung gegenüber Polizisten, Jägern und Soldaten nicht strafbewährt ist, dann ist sie es auch nicht gegenüber Krankenschwestern, Rechten und Bäckern.
Wenn man die Beleidigung aber konkret an die Randalierer in Heidenau richtet, dann ist die Sachlage etwas anders. In diesem Fall sind die Individuen bestimmbar und nicht unkonkret.

Das ist dann, wie hier geschildert:
So erfüllt man beispielsweise den Straftatbestand der Beleidigung, wenn man den an sich nicht strafbaren Ausspruch „Soldaten sind Mörder“ direkt an eine kleine Gruppe anwesender Soldaten richtet und gleichzeitig den Vorsatz hat, genau diese Soldaten zu beleidigen.
(wiki - Beleidigung)
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Päule0815 »

obk » Fr 11. Sep 2015, 22:02 hat geschrieben:
Hallo

Was nichts daran ändert, dass aus dem aktuellen Ereignis, erst einmal ein Rechtfall werden müsste, der genau das fest stellt. Und so lange bleibt alles "Meinung".

MfG
Jain. Tatsächlich würde irgendjemand hergehen und dazu eine Strafanzeige erstatten. Die müsste zunächst aufgenommen werden. Dann würde zunächst ein Staatsanwalt seine rechtliche Bewertung abgeben.

Da Beleidigung kein Offizialklagedelikt ist, braucht es die Anzeige. So lange ist die Rechtslage eine Rechtsauffassung, die sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert. Meinung ist frei und hat damit nichts zu tun.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von harry52 »

Marcin » Fr 11. Sep 2015, 18:43 hat geschrieben: Selbstverständlich darf man asozialen, fremdenfeindlichen Pöbel als Pack bezeichnen. Ich würde sogar weiter gehen und dieses Gelumpe asl widerliches Dreckpack bezeichnen.
Das Gelumpe, die Abgehängten, die Bildungsverlierer, die Jungs aus schlechten Verhältnissen... sind aber doch genau die, für die die Roten Politik machen. Seit wann sind die Roten die Anwälte der Reichen, der Zufriedenen, der Gewinner???

Kümmert euch um eure Lieblinge, statt sie zu beschimpfen. Was kann ein Neonazi dafür, dass seine Mama während der Schwangerschaft geraucht und gesoffen hat. Er kommt mit IQ<90 auf die Welt, kommt in der Schule nicht mit, hat auf dem Arbeitsmarkt wenig Chancen und die Roten, die diesen Armen eigentlich helfen sollten, nennen sie Pack.

Und nur mal so nebenbei:

Wo werden denn die Flüchtlinge am schlechtesten behandelt? Das ist doch in Osteuropa. Da wo jahrzehntelang die Linken das sozialistische Paradies errichten wollten.
Zuletzt geändert von harry52 am Fr 11. Sep 2015, 22:16, insgesamt 1-mal geändert.
"Gut gemeint" ist nicht das Gleiche wie "gut gemacht".
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Päule0815 » Fr 11. Sep 2015, 21:10 hat geschrieben:
Jain. Tatsächlich würde irgendjemand hergehen und dazu eine Strafanzeige erstatten. Die müsste zunächst aufgenommen werden. Dann würde zunächst ein Staatsanwalt seine rechtliche Bewertung abgeben.
Hallo

Eben... und so lange das nicht geschehen ist... posten wir hier Meinungen... kannst diese gerne auch "*Rechtsauffassung*" nennen. Sie bleibt erst einmal unbestätigt!

MfG

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Flat »

harry52 » Fr 11. Sep 2015, 21:15 hat geschrieben:
Wo werden denn die Flüchtlinge am schlechtesten behandelt? Das ist doch in Osteuropa. Da wo jahrzehntelang die Linken das sozialistische Paradies errichten wollten.
meines Wissens sind dort derzeit vor allem ziemlich rechte Parteien am Ruder.

Vielleicht sollten wir doch lieber bei den wirklich Verantwortlichen bleiben als Nebelkerzen zu werfen.
_______
wer Rechtsradikales sagt und tut, ist rechtsradikal. Das hat nichts mit Nazikeule zu tun.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/inte ... 62231.html
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von harry52 »

Flat » Fr 11. Sep 2015, 21:19 hat geschrieben: meines Wissens sind dort derzeit vor allem ziemlich rechte Parteien am Ruder.
Ihr seid das gleiche Pack.

Zu Orban: "Seine politische Karriere startete er als Vorsitzender der Jugendorganisation der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei (Kommunistischer Jugendbund, Kommunista Ifjúsági Szövetség – KISZ)"

Putins Eltern waren auch Kommunisten und Putin war Kommunist und die, die in Ex Jugoslawien ethnische Säuberungen ausgeführt haben, waren wenige Jahre zuvor Kommunisten. Und Tsipras hat mit Rechten koaliert...
"Gut gemeint" ist nicht das Gleiche wie "gut gemacht".
Päule0815

Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Päule0815 »

obk » Fr 11. Sep 2015, 22:18 hat geschrieben:
Hallo

Eben... und so lange das nicht geschehen ist... posten wir hier Meinungen... kannst diese gerne auch "*Rechtsauffassung*" nennen. Sie bleibt erst einmal unbestätigt!

MfG

MfG
Du verstehst ganz offensichtlich nicht den Unterschied zwischen einer FREIEN Meinung und einer gültigen Rechtsauffassung.

Mir sollte es aber langsam egal sein. Bin nicht dazu da, dir die Welt zu erklären. Dein Problem damit habe ich eh nicht verstanden.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Sri Aurobindo »

Päule0815 » vor weniger als einer Minute hat geschrieben:
Du verstehst ganz offensichtlich nicht den Unterschied zwischen einer FREIEN Meinung und einer gültigen Rechtsauffassung.

Mir sollte es aber langsam egal sein. Bin nicht dazu da, dir die Welt zu erklären. Dein Problem damit habe ich eh nicht verstanden.
:D
das ist lustig
... an dem Punkt war ich gestern auch nach einer sehr ähnlichen Diskussion mit diesem User.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Päule0815 » Fr 11. Sep 2015, 21:32 hat geschrieben:
Du verstehst ganz offensichtlich nicht den Unterschied zwischen einer FREIEN Meinung und einer gültigen Rechtsauffassung.

Mir sollte es aber langsam egal sein. Bin nicht dazu da, dir die Welt zu erklären. Dein Problem damit habe ich eh nicht verstanden.
Hallo

Ich weiß... ist ärgerlich, dass Du jetzt kein Urteil verlinken kannst... :p ...aber es ist recht einfach: Solange der ganze Vorgang als solcher juristisch nicht zweifelsfrei bestätigt wurde (z.B. durch Ablehnung eines Strafantrages), kannst Du alles getrost auch als "Meinung" durchwinken. Mehr ist es nicht...

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Sri Aurobindo » Fr 11. Sep 2015, 21:34 hat geschrieben: :D
das ist lustig
... an dem Punkt war ich gestern auch nach einer sehr ähnlichen Diskussion mit diesem User.
Hallo

Ja... es gibt viele "*Hobby-Richter*". :cool:

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Nathan »

harry52 » Fr 11. Sep 2015, 22:25 hat geschrieben: Ihr seid das gleiche Pack.

Zu Orban: "Seine politische Karriere startete er als Vorsitzender der Jugendorganisation der Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei (Kommunistischer Jugendbund, Kommunista Ifjúsági Szövetség – KISZ)"

Putins Eltern waren auch Kommunisten und Putin war Kommunist und die, die in Ex Jugoslawien ethnische Säuberungen ausgeführt haben, waren wenige Jahre zuvor Kommunisten. Und Tsipras hat mit Rechten koaliert...
Natürlich startete er seine Karriere in der damals dominierenden, von Russland gesteuerten Partei. Anders wäre es auch nichts geworden mit Karriere. Heute sieht das aber ganz anders aus, seltsam, dass du das unterschlägst:
In gesellschaftlichen Fragen vertritt der Fidesz unter Orbán rechtskonservative Positionen. Er betont dabei insbesondere pro-kirchliche und pro-familiäre Werte. Autoritarismus und Nationalismus sind in der Rhetorik und Politik von Fidesz stark verankert;
Wes Geistes Kind Orban ist wird bei Wiki sehr deutlich, wenngleich manches vorsichtig zwischen den Zeilen geschrieben wurde: --> https://de.wikipedia.org/wiki/Viktor_Orb%C3%A1n
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Päule0815 »

obk » Fr 11. Sep 2015, 22:36 hat geschrieben:
Hallo

Ich weiß... ist ärgerlich, dass Du jetzt kein Urteil verlinken kannst... :p ...aber es ist recht einfach: Solange der ganze Vorgang als solcher juristisch nicht zweifelsfrei bestätigt wurde (z.B. durch Ablehnung eines Strafantrages), kannst Du alles getrost auch als "Meinung" durchwinken. Mehr ist es nicht...

MfG
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 5-023.html
Die Verurteilung wegen Beleidung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht; ansonsten ist der Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt.
Aber mich deucht fast, wir haben ständig aneinander vorbei geredet.

Mit Meinung meintest du, dass die Rechtsauffassung eine Meinung ist oder die Äußerung an sich (Kollektivbeleidigung) eine Meinungsäußerung darstellt?

Also ... es ist so, dass die Kollektivbeleidigung, so lange sie nicht eine Einzelperson oder eine überschaubare Gruppe betrifft, als Meinungsäußerung geschützt ist.

Vielleicht drückst du dich dahingehend klarer aus und wir stellen eventuell fest, dass wir einer Meinung sind.
Päule0815

Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Päule0815 »

obk » Fr 11. Sep 2015, 22:36 hat geschrieben:
Solange der ganze Vorgang als solcher juristisch nicht zweifelsfrei bestätigt wurde (z.B. durch Ablehnung eines Strafantrages), ...

MfG
Strafanträge kann man nicht ablehnen, man kann auf den Rechtsweg verweisen und Verfahren einstellen.

Selbst durch eine derartige Entscheidung ergibt sich keine "zweifelsfreie juristische Bestätigung". Was interessiert es die Bundesgerichte, wie ein Staatsanwalt tickt?!
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Päule0815 » Fr 11. Sep 2015, 23:02 hat geschrieben: und Verfahren einstellen.
Hallo

Und? Was kann dem vorausgehen? Richtig... dass u.U. die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt wird... aber richtig: Formal ist der Strafantrag auch dann erst einmal angenommen worden. LirumLarum... solange so etwas nicht gelaufen ist, bleibt hier alles "Meinung".

MfG
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Brimborium »

Sri Aurobindo » Fr 11. Sep 2015, 21:58 hat geschrieben:Wenn ich so sehe, wie die Bezeichnung "Pack" vom Kollektiv wohlwollen aufgegriffen wird, um die Stimmung aufzuheizen, dann frage ich mich, ob das wirklich gut ist.

:s
Gabriel hat sich da sehr unprofessionell verhalten.
Er dient damit eher der innenpolitischen Verschärfung der Debatte.

Aber, was soll man von einem Sozi auch anderes erwarten.
:D
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von NMA »

Ich habe schon Schwierigkeiten, dieses primitive Geschmeiß, das Flüchtlingsheime anzündet und Flüchtlinge mit Gewalt begrüßt, als Bürger zu betrachten. "Pack" ist da völlig in Ordnung.
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Tom Bombadil
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Tom Bombadil »

Tomaner » Fr 11. Sep 2015, 01:00 hat geschrieben:Welche Würde haben Faschisten, die es zu schützen gilt?
Da schließt sich der Kreis zwischen links- und rechtsaußen, alles eine rotbraune Soße.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Lighthouse »

NMA » Sa 12. Sep 2015, 07:37 hat geschrieben:Ich habe schon Schwierigkeiten, dieses primitive Geschmeiß, das Flüchtlingsheime anzündet und Flüchtlinge mit Gewalt begrüßt, als Bürger zu betrachten. "Pack" ist da völlig in Ordnung.

Moin, Moin NMA,

umgangssprachlich in deutschen Bierkneipen bei zwei pro Mille sicherlich.
Nur ist diese Sprache für einen Politiker kontraproduktiv. Man(n) begibt sich
sprachlich auf das Niveau der Menschen, die man als Pack bezeichnet.

LG Rolf
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Quatschki
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Quatschki »

Pack ist englisch und heißt Rudel.
Ein Rudel verteidigt sein Revier und duldet keine fremden Artgenossen.
So werden die Grundlage der eigenen Existenz geschützt und einer Überpopulation, bei der es keine Gewinner gibt, entgegengewirkt.
Vielleicht sollte die deutsche Resistance das Symbol des Wolfes wählen...
Päule0815

Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Päule0815 »

obk » Sa 12. Sep 2015, 07:15 hat geschrieben:
Hallo

Und? Was kann dem vorausgehen? Richtig... dass u.U. die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt wird... aber richtig: Formal ist der Strafantrag auch dann erst einmal angenommen worden. LirumLarum... solange so etwas nicht gelaufen ist, bleibt hier alles "Meinung".

MfG
Wenn du dann deinen Frieden findest. Da Recht haben und Recht bekommen immer zwei Paar Schuhe sind und es das restliche Forum eh nur langweilt.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von obk »

Päule0815 » Sa 12. Sep 2015, 13:08 hat geschrieben:
Wenn du dann deinen Frieden findest. Da Recht haben und Recht bekommen immer zwei Paar Schuhe sind und es das restliche Forum eh nur langweilt.
Hallo

Tja... was ich sage: Wer "Recht" hat müsste sich im Zweifel zeigen... solange bleibe ich dabei... alles Meinung! Aber danke für Deine Bestätigung... :thumbup:

MfG
Piedro

Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Piedro »

Quatschki » Sa 12. Sep 2015, 13:00 hat geschrieben:Pack ist englisch und heißt Rudel.
Ein Rudel verteidigt sein Revier und duldet keine fremden Artgenossen.
So werden die Grundlage der eigenen Existenz geschützt und einer Überpopulation, bei der es keine Gewinner gibt, entgegengewirkt.
Vielleicht sollte die deutsche Resistance das Symbol des Wolfes wählen...
Welche deutsche Resistance meinst du denn? Hälst du diese widerliche Brut in Heidenau für "die deutsche Resistance"? Erzähl doch mal, Kollege.
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Nathan
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Nathan »

Piedro » Sa 12. Sep 2015, 16:27 hat geschrieben:
Welche deutsche Resistance meinst du denn? Hälst du diese widerliche Brut in Heidenau für "die deutsche Resistance"? Erzähl doch mal, Kollege.
Zynische Semantik, nichts weiter. Die Rechtsextremen bedienen sich bevorzugt aus dem Regal positiv besetzter Begriffe ihrer Gegner. Ganz typisch kommen sie neuerdings auf die Idee, sich selbst als "Resistance" zu bezeichnen, gilt doch die Resistance als mutige, opferbereite Guerillatruppe, die gegen Eindringlinge in ihrem Land kämpfte. Das ist semantisch positiv besetzt.
Die Parallelen sind an Zynismus nicht zu übertreffen. Erstens waren es ja ausgerechnet ihre ideologischen Urväter, gegen die sich die Resistance wehrte und zweitens kann man als normal denkender Mensch Einwanderung und Asylgesuch nicht mit der militärischen Eroberung Nordfrankreichs vergleichen, während deren Verlauf es zu massenweise Toten auf den Schlachtfeldern kam und nach ihr zu massenweise Toten unter der Zivilbevölkerung, sowie zu einer völligen Vereinnahmung des gesamten Landesteils.

Aber so sind sie. Es sind drei oder vier Brunnenvergifter, die Marx oder Brecht oder andere linke Lichtgestalten zitieren, selbstredend um zu beweisen, dass schon Marx und Brecht rechtsextreme Führer waren. Der überwiegende Rest der Neonazis kann nicht lesen und läßt sich die Inhalte der rechtsradikalen Texte von einem Sozialarbeiter vorlesen und plappert sie dann nach.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Bayerische Axt »

Ich finde das Ok.
Letztlich sind solche Leute, die vor Asylheimen abwüten schlicht Arschlöcher.

Das ändert nichts an den Problemen, die momentan herrschen, aber Proteste vor einem Asylheim sind schäbig.
Da greift man ja direkt die Leute an die dort untergebracht sind. Natürlich haben die Leute dann Angst, wenn draußen Krawall herrscht.
Wenn laut Merkel der Islam zu Deutschland gehört, dann gehört Bayern nicht zu Deutschland (BP)
Päule0815

Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Päule0815 »

obk » Sa 12. Sep 2015, 16:24 hat geschrieben:
Hallo

Tja... was ich sage: Wer "Recht" hat müsste sich im Zweifel zeigen... solange bleibe ich dabei... alles Meinung! Aber danke für Deine Bestätigung... :thumbup:

MfG
Meister, keine Bestätigung...der Klügere.... :thumbup:
Haegar
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Haegar »

Quatschki » Sa 12. Sep 2015, 14:00 hat geschrieben:Pack ist englisch und heißt Rudel.
Ein Rudel verteidigt sein Revier und duldet keine fremden Artgenossen.
So werden die Grundlage der eigenen Existenz geschützt und einer Überpopulation, bei der es keine Gewinner gibt, entgegengewirkt.
Vielleicht sollte die deutsche Resistance das Symbol des Wolfes wählen...
Hat doch schon der Heinrich versucht, mit seinem kleinem Werwolf-Projekt.

Aufrufe zur Bildung des Werwolfs fanden in der Bevölkerung und unter Angehörigen der Wehrmacht nur ein geringes Echo.

https://de.wikipedia.org/wiki/Werwolf_% ... ewegung%29

Das die Rechten nix im Hirn haben sieht man wieder deutlich an solchen Gespinnsten.
Bei Resistance denkt doch jeder zuerst an die Franzosen; fast so blöd wie RAF.

:D
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Provokateur »

Der Wolf ist außerdem schon das Symbol der türkischen Rechtsextremen.

Muss eben ein anderes Tier gewählt werden, welches an Rechtsextreme erinnert.

Wie wäre es mit der Wanderratte?
- Braun
- markanter Schnurrbart
- tritt zumeist in Gruppen auf
- territorial
- lichtscheu
- Schädling und Krankheitsüberträger
- nahezu weltweit verbreitet
- nicht auszurotten
Harry riss sich die Augen aus dem Kopf und warf sie tief in den Wald. Voldemort schaute überrascht zu Harry, der nun nichts mehr sehen konnte.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von relativ »

Soweit ich mich erinnern kann, hat Gabriel von diesem Pack gesprochen, damit meinte er explizit die Menschen, die vor Flüchtlingsheimen stehen und Hass verbreiten und diese auch noch anzünden. Dazu gehören sowohl die Ausführenden als auch die Gaffer, die nur danebenstehen und die Jungs anfeuern, applaudieren ect..
Das man zu dieser Gruppe eine persönliche Meinung hat, kann man den Gabriel kaum vorwerfen und ich hätte wohl noch schlimmere Worte für solch ein Ungeziefer gebraucht.
Ich bin da für klare Worte und ein Arschloch bleibt ein Arschloch, egal wie man dies ausdrückt.
Zuletzt geändert von relativ am Mo 14. Sep 2015, 10:31, insgesamt 1-mal geändert.
Das Banale braucht man nicht zu schälen.
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Agesilaos Megas »

Quatschki » Sa 12. Sep 2015, 14:00 hat geschrieben:Pack ist englisch und heißt Rudel.
Ein Rudel verteidigt sein Revier und duldet keine fremden Artgenossen.
So werden die Grundlage der eigenen Existenz geschützt und einer Überpopulation, bei der es keine Gewinner gibt, entgegengewirkt.
Vielleicht sollte die deutsche Resistance das Symbol des Wolfes wählen...

Ganz schlechtes Bsp. ...

Nach NS-Werwölfen jetzt Quatschkis Blut-und-Boden-Revierwölfe.


Sag mal, wenn die Wölfe für Dich so vorbildlich sind, warum strullst Du dann nicht an das nächste Asylantenheim, nur um zu zeigen, wie "wehrhaft deutsch" Du doch im Revierkampf bist. Ich denke, dass das für viel Unterhaltung sorgen wird. Denn so stellen sich die finstersten Antideutschen, wie Deinesgleichen sie gern nennt, den Teutonen vor.

:rolleyes:
gentibus solidaritas, una fit humanitas.
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Flat
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Re: Darf ein Politiker Bürger beleidigen ?

Beitrag von Flat »

Moin,

letztlich ist die Bezeichnung für solche Typen wirklich schwierig.

Nehmen wir mal das hier schon genannte Arschloch. Da kommt zwar Scheiße raus, aber es ist ein sehr nützliches Organ.

Bei dem Nazipack kommt auch Scheiße raus, aber es ist nicht im geringsten nützlich.

schwierig, schwierig
_______
wer Rechtsradikales sagt und tut, ist rechtsradikal. Das hat nichts mit Nazikeule zu tun.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/inte ... 62231.html
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