Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

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Aldemarin
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Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Aldemarin »

Welche Strafe hat ein Unternehmen zu erwarten, wenn es nicht die Vorgabe für die Frauenquote im Vorstand einhält? Ist diese Strafe höher oder niedriger als für die Verwendung sogenannter Mogelpackungen zum Vertrieb hergestellter Produkte?
vogulin
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von vogulin »

Auspeitschung des Vorstandes durch Malizz Strunzer. :thumbup:
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denkmal
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von denkmal »

Hier steht
Quote in Deutschland

Kürzlich hat der deutsche Bundestag eine gesetzliche Frauenquote von 30 Prozent für die Aufsichtsräte von 108 großen börsennotierten Unternehmen in Deutschland beschlossen. Wird die Quote verfehlt, so müssen Aufsichtsratsposten zur Strafe in Zukunft unbesetzt bleiben.
09.03.2015

Möglicherweise keine Strafe, sondern Selbsthilfe... :cool:
Im Laufe ihres steinernen Daseins nehmen sogar manche Denkmäler menschliche Züge an.
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Beelzebub

Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Beelzebub »

denkmal » Di 21. Apr 2015, 12:39 hat geschrieben:Hier steht

09.03.2015

Möglicherweise keine Strafe, sondern Selbsthilfe... :cool:
Was für eine wunderbar angemessene Maßnahme! Nichts könnte einen Stuhl mit einer Quotenfrau drauf besser und passender ersetzen, als ein leerer Stuhl!
Marie-Luise

Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Marie-Luise »

Beelzebub » Fr 24. Apr 2015, 11:28

Was für eine wunderbar angemessene Maßnahme! Nichts könnte einen Stuhl mit einer Quotenfrau drauf besser und passender ersetzen, als ein leerer Stuhl!
In der Tat: Das sagt mehr als tausend Worte.

;)
Maria
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

Beelzebub » Fr 24. Apr 2015, 10:28 hat geschrieben:
Was für eine wunderbar angemessene Maßnahme! Nichts könnte einen Stuhl mit einer Quotenfrau drauf besser und passender ersetzen, als ein leerer Stuhl!
Marie-Luise hat geschrieben:In der Tat: Das sagt mehr als tausend Worte.

;)
...nur nicht das, was Belzebub ausdrücken wollte :D
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firlefanz11
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von firlefanz11 »

Einen ganzen Tag lang das sinnfreie Geseier von Alice Schwarzer etragen. :D :dead:
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Frank_Stein
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Frank_Stein »

Aldemarin » Fr 17. Apr 2015, 20:07 hat geschrieben:Welche Strafe hat ein Unternehmen zu erwarten, wenn es nicht die Vorgabe für die Frauenquote im Vorstand einhält? Ist diese Strafe höher oder niedriger als für die Verwendung sogenannter Mogelpackungen zum Vertrieb hergestellter Produkte?
30% der Vorstandsvorsitzenden müssen sich geschlechtsumwandeln lassen - also Schwanz ab :?
wer davon betroffen sein wird, entscheidet der Strohhalm - wer den kürzesten zieht ...
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
It is not racism, but pattern recognition.
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Teeernte
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Teeernte »

theo » So 3. Mai 2015, 15:20 hat geschrieben:
30% der Vorstandsvorsitzenden müssen sich geschlechtsumwandeln lassen - also Schwanz ab :?
wer davon betroffen sein wird, entscheidet der Strohhalm - wer den kürzesten zieht ...
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Fadamo
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Fadamo »

Beelzebub » Fr 24. Apr 2015, 10:28 hat geschrieben:
Was für eine wunderbar angemessene Maßnahme! Nichts könnte einen Stuhl mit einer Quotenfrau drauf besser und passender ersetzen, als ein leerer Stuhl!
Ein stuhl für eine frau ohne funktion,dass liese sich doch machen. :D
Politik ist wie eine Hure,die kann man nehmen wie man will
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

Fadamo » Mo 4. Mai 2015, 01:29 hat geschrieben: Ein stuhl für eine frau ohne funktion,dass liese sich doch machen. :D
Vergrößern kann man Aufsichtsräte deswegen ja nicht so einfach, dann stimmt der Prozentsatz nicht. Dein Vorschlag heißt also was? :?: :D
Beelzebub

Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Beelzebub »

Maria » Mo 4. Mai 2015, 10:51 hat geschrieben: Vergrößern kann man Aufsichtsräte deswegen ja nicht so einfach, dann stimmt der Prozentsatz nicht. Dein Vorschlag heißt also was? :?: :D
Vergrößern ist auch nicht nötig. Nach § 108 Abs. 2 AktG ist ein Aufsichtsrat auch mit der Hälfte seiner gesetzlich vorgesehenen MItglieder beschlussfähig. Eine 50%ige FrauInnenquote könnte also ohne allzu schwerwiegende Folgen mit ausschließlich leeren Stühlen erfüllt werden.

Und weil es so schön ist noch mal: nichts ersetzt einen Stuhl mit Quotenfrau drauf besser und passender, als ein leerer Stuhl.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Aldemarin » Fr 17. Apr 2015, 20:07 hat geschrieben:Welche Strafe hat ein Unternehmen zu erwarten, wenn es nicht die Vorgabe für die Frauenquote im Vorstand einhält? Ist diese Strafe höher oder niedriger als für die Verwendung sogenannter Mogelpackungen zum Vertrieb hergestellter Produkte?
Es gibt eine Vorgabe für eine Frauenquote im Vorstand von Aktiengesellschaften? Das wäre mir neu.
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pikant
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von pikant »

3x schwarzer Kater » Mo 4. Mai 2015, 15:46 hat geschrieben:
Es gibt eine Vorgabe für eine Frauenquote im Vorstand von Aktiengesellschaften? Das wäre mir neu.
gibt es noch nicht!
ich finde es unschluessig fuer Aufsichtsraete das gesetzlich zu beschliessen, aber nicht fuer Vorstaende.
aber ich bin da offen fuer neue Argumente warum nur in Aufsichtsraeten Quoten notwendig sind.
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3x schwarzer Kater
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

pikant » Mo 4. Mai 2015, 17:15 hat geschrieben:
gibt es noch nicht!
ich finde es unschluessig fuer Aufsichtsraete das gesetzlich zu beschliessen, aber nicht fuer Vorstaende.
aber ich bin da offen fuer neue Argumente warum nur in Aufsichtsraeten Quoten notwendig sind.
Insofern ist der Eingangspost sinnfrei. Warum sollte ein Unternehmen fur etwas bestraft werden, was es nicht beieinflussen kann?
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3x schwarzer Kater
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

denkmal » Di 21. Apr 2015, 13:39 hat geschrieben:Hier steht

09.03.2015

Möglicherweise keine Strafe, sondern Selbsthilfe... :cool:
Im mitbestimmten Aufsichtsrat wird die Partei, die es betrifft sicherlich Interesse daran haben, dass der Posten besetzt wird.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

Beelzebub » Mo 4. Mai 2015, 15:20 hat geschrieben: Vergrößern ist auch nicht nötig. Nach § 108 Abs. 2 AktG ist ein Aufsichtsrat auch mit der Hälfte seiner gesetzlich vorgesehenen MItglieder beschlussfähig. ...

Und weil es so schön ist noch mal: nichts ersetzt einen Stuhl mit Quotenfrau drauf besser und passender, als ein leerer Stuhl.
Und weil es so schön ist, noch einmal das, was zwingend daraus folgt (diesmal deutlich, weil offensichtlich keiner der "von Natur aus logikbegabten" Männer die logische Schlussfolgerung ziehen kann:

Lässt man Aufsichtsrats-, Vorstands- oder ...sitze eines bestehenden Gremiums frei, weil diese sonst von Frauen besetzt werden müssten und trompetet fröhlich in die Welt hinaus, dass dies am besten zeigt, wie (un)wichtig die Frauen sind, die man sonst da hingesetzt hätte, muss man auch die Frage beantworten, was denn all die männlichen Vorgänger auf gerade diesem Stuhl getrieben haben, wenn man ihre Arbeit einfach so weglassen kann. :D

"Schlaue" Männer werden ganz schnell das Argument herausholen, dass nun die armen "Restmänner" schuften müssen bis zum Umfallen - wie eben immer, wenn eine Frau im Team ist. ;)

Einige sind von ihrem Frauenhass allerdings so verblendet, dass sie sich dieses Argumentes selbst berauben:
Beelzebub » Mo 4. Mai 2015, 15:20 hat geschrieben:Eine 50%ige FrauInnenquote könnte also ohne allzu schwerwiegende Folgen mit ausschließlich leeren Stühlen erfüllt werden.
heißt mit anderen Worten: das, was ein ausschließlich männlich besetzter Aufsichtsrat bisher gegen viel "Aufwandsentschädigung" geleistet hat, kann ohne Konsequenzen auch von der halben Kopfzahl geleistet werden. :D
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denkmal
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von denkmal »

Maria » Mo 4. Mai 2015, 19:38 hat geschrieben:...

heißt mit anderen Worten: das, was ein ausschließlich männlich besetzter Aufsichtsrat bisher gegen viel "Aufwandsentschädigung" geleistet hat, kann ohne Konsequenzen auch von der halben Kopfzahl geleistet werden. :D
Ich habe diese Gefühl schon seit geraumer Zeit... ;)
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

denkmal » Do 7. Mai 2015, 11:55 hat geschrieben: Ich habe diese Gefühl schon seit geraumer Zeit... ;)
Woran machst du das fest?
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Beelzebub »

Maria » Mo 4. Mai 2015, 18:38 hat geschrieben: Und weil es so schön ist, noch einmal das, was zwingend daraus folgt (diesmal deutlich, weil offensichtlich keiner der "von Natur aus logikbegabten" Männer die logische Schlussfolgerung ziehen kann:

Lässt man Aufsichtsrats-, Vorstands- oder ...sitze eines bestehenden Gremiums frei, weil diese sonst von Frauen besetzt werden müssten und trompetet fröhlich in die Welt hinaus, dass dies am besten zeigt, wie (un)wichtig die Frauen sind, die man sonst da hingesetzt hätte, muss man auch die Frage beantworten, was denn all die männlichen Vorgänger auf gerade diesem Stuhl getrieben haben, wenn man ihre Arbeit einfach so weglassen kann. :D
Na und? Dass die meisten Inhaber eines Aufsichtstratssitzes tatsächlich Frühstücksdirektoren sind, die für's Däumchendrehen eine rauhe Menge Geld abgreifen, ist seit "Citizen Kane" kein Geheimnis. Man denke dort an folgenden Dialog zwischen Interviewer und Interviewtem:

Interviewer: "Ich habe wenig Zeit."

Interviewter: "Ich bin Aufsichtsratsvorsitzender. Ich habe nur Zeit."
Maria » Mo 4. Mai 2015, 18:38 hat geschrieben:"Schlaue" Männer werden ganz schnell das Argument herausholen, dass nun die armen "Restmänner" schuften müssen bis zum Umfallen - wie eben immer, wenn eine Frau im Team ist. ;)
Und intelligente Männer stellen Fragen, die noch von keiner Femitrulla überzeugend beantwortet werden konnten:

Warum setzen sich so viele Frauen mit solcher Vehemenz dafür ein, eine extrem kleine Minderheit extrem privilegierter Frauen noch mehr zu privilegieren?

Und was wird sich für die vielen Frauen ändern, die in den Discounterläden an der Kasse sitzen und die Regale einräumen und die für immer weniger Reallohn und zu immer schlechteren Arbeitsbedingungen immer mehr arbeiten müssen, wenn im Vorstand des jeweiligen Discounters die eine oder andere Quotenmöse für eine Stunde Herumsitzen mehr Geld bekommt, als die Durchschnittskassiererin in einer Woche harter Arbeit?
Maria » Mo 4. Mai 2015, 18:38 hat geschrieben:Einige sind von ihrem Frauenhass allerdings so verblendet, dass sie sich dieses Argumentes selbst berauben:
Und erneut wird hier die These bestätigt, dass sich totalitäre Ideologien mit einem Immunsystem ausstatten, mit dem jedwede Kritik zur Bestätigung ihres verbohrt-vernagelten Weltbildes instrumentalisiert werden kann.

Wer der christlichen Ideologie nicht folgt, ist vom Teufel besessen.

Wer den Nationalsozialismus verabscheut, ist ein Judenknecht.

Wer den Kommunismus ablehnt, ist ein Lakai des internationalen Monopolkapitals.

Und wer Kritik an der feministischen Heilslehre wagt, ist halt ein "Frauenhasser".

Was sind in deinem schlichten, aber einfachen Weltbild eigentlich Frauen, die den Feminismus nicht mögen? Selbsthasserinnen?

Maria » Mo 4. Mai 2015, 18:38 hat geschrieben:heißt mit anderen Worten: das, was ein ausschließlich männlich besetzter Aufsichtsrat bisher gegen viel "Aufwandsentschädigung" geleistet hat, kann ohne Konsequenzen auch von der halben Kopfzahl geleistet werden. :D
Tatsächlich könnte es noch viel schöner kommen. In Norwegen hat die FrauInnenquote dazu geführt, dass die Hälfte der vom Quotenzwang betroffenen Unternehmen die Rechtsform so geändert hat, dass es dort überhaupt keinen Aufsichtsrat mehr gibt. Die Wirtschaft scheint bisher nicht darunter gelitten zu haben.

Und so könnte die femifaschistische Ideologie sich in diesem Punkt womöglich als eine Kraft erweisen, die das Böse wollte, aber das Gute geschaffen hat: indem dadurch, dass es unter dem Quotenzwang weniger börsennotierte Unternehmen gibt, der Pest der Börsenspekulation der Nährboden entzogen wird.
Zuletzt geändert von Beelzebub am So 17. Mai 2015, 15:00, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

Beelzebub » So 17. Mai 2015, 13:57 hat geschrieben: Na und? Dass die meisten Inhaber eines Aufsichtstratssitzes tatsächlich Frühstücksdirektoren sind, die für's Däumchendrehen eine rauhe Menge Geld abgreifen, ist seit "Citizen Kane" kein Geheimnis. Man denke dort an folgenden Dialog zwischen Interviewer und Interviewtem:

Interviewer: "Ich habe wenig Zeit."

Interviewter: "Ich bin Aufsichtsratsvorsitzender. Ich habe nur Zeit."
Das heißt also, es geht bei dem Widerstand gegen eine Frauenquote im Aufsichtsrat darum, dass nichsttuende Männer davor geschützt werden sollen, ihre Jobs an Frauen abzugeben? Und bevor Frauen das "Nichtstuer-Privileg" erben dürfen, soll - ätschi-bätsch - dann lieber keiner da sitzen?

War die Klage gegen Quoten nicht: gut qualifizierte, fleißige Männer müssen für schlecht qualifizierte Frauen ihre Position räumen, nur weil die das richtige Geschlecht haben? :?:

:D
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denkmal
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von denkmal »

3x schwarzer Kater » Do 7. Mai 2015, 11:57 hat geschrieben:
Woran machst du das fest?
an dem Aufsichtsrat in dem Unternehmen, für das ich momentan tätig bin...
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

denkmal » Mo 18. Mai 2015, 14:13 hat geschrieben:
an dem Aufsichtsrat in dem Unternehmen, für das ich momentan tätig bin...
Ich meine woran machst du die Leistung fest?
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Beelzebub »

Maria » So 17. Mai 2015, 14:27 hat geschrieben: War die Klage gegen Quoten nicht: gut qualifizierte, fleißige Männer müssen für schlecht qualifizierte Frauen ihre Position räumen, nur weil die das richtige Geschlecht haben?
Bei mir nicht. Da lautet die Begründung ganz altmodisch, dass niemand wegen seiner Hautfarbe, Nationaliät, Religion, Sozialer Herkunft, politischer Überzeugung oder seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf und dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau für Männer ebenso gilt wie für Frauen.

Aber der Gedanke der allgemeinen Gleichberechtigung (nicht: Gleichstellung, das ist das genaue Gegenteil von Gleichberechtigung) ist ja nur so eine bescheuerte Erfindung der bösesten aller Bösen: weißen heterosexuellen europäischen alten Männern. Und daher strikt abzulehnen, gell.

Apropos Benachteiligungs- und Bevorzugungsverbot. Für den Fall, dass du als nächstes mit den asbach-uralten Jammergesängen von den jahrhundertelang ungerechterweise bevorzugten Männern kommst, sei schon jetzt erwidert:

Selbst wenn es an dem gewesen sein sollte, dass es irgendwann mal eine ungerechtfertigte spezifische Männerbevorzugung gegeben haben sollte (was aber nicht der Fall ist), dann wäre das auch kein Grund für eine Vorzugsbehandlung von Frauen, weil man Unrecht nicht mit Unrecht ausgleichen kann. Auch wieder so eine überkommene Ansicht alter heterosexueller weißer europäischer Männer. Trffft aber trotzdem zu, auch wenn's dir mißfällt.
Zuletzt geändert von Beelzebub am Mo 18. Mai 2015, 23:43, insgesamt 6-mal geändert.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

Beelzebub hat geschrieben: ....Nichts könnte einen Stuhl mit einer Quotenfrau drauf besser und passender ersetzen, als ein leerer Stuhl!

...Dass die meisten Inhaber eines Aufsichtstratssitzes tatsächlich Frühstücksdirektoren sind, die für's Däumchendrehen eine rauhe Menge Geld abgreifen, ist seit "Citizen Kane" kein Geheimnis.

Maria » So 17. Mai 2015, 14:27 hat geschrieben: War die Klage gegen Quoten nicht: gut qualifizierte, fleißige Männer müssen für schlecht qualifizierte Frauen ihre Position räumen, nur weil die das richtige Geschlecht haben?
Beelzebub » Mo 18. Mai 2015, 22:37 hat geschrieben: Bei mir nicht. Da lautet die Begründung ganz altmodisch, dass niemand wegen seiner Hautfarbe, Nationaliät, Religion, Sozialer Herkunft, politischer Überzeugung oder seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden darf und dass die Gleichberechtigung von Mann und Frau für Männer ebenso gilt wie für Frauen.
Gegen welches Kriterium der Gleichbehandlung verstößt es denn deiner Meinung nach, wenn man neben nichtstuende Männer nichtstuende Frauen setzt? Sind die Männer so viel besser qualifiziert im Nichtstun, dass es eine Benachteiligung wäre, Aufsichtsratsplätze auch an Frauen zu vergeben? :D
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Beelzebub »

Maria » Di 19. Mai 2015, 08:55 hat geschrieben:Gegen welches Kriterium der Gleichbehandlung verstößt es denn deiner Meinung nach, wenn man neben nichtstuende Männer nichtstuende Frauen setzt?
Stellst du dich nur so dumm oder bist du es wirklich?

Es verstößt gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter, wenn ein Mensch* einzig und alleine deshalb einen Sitz bekommt, weil er einem bestimmten Geschlecht angehört.

Wenn du es beim ersten Lesen nicht kapierst, lies es halt noch ein paar mal. Irgendwann wird der Groschen schon fallen.





*Dieses Wort ist zwar grammatikalisch "männlich", steht aber für alle biologischen Geschlechter, ebenso für alle imaginären sozialen Geschlechter.
Zuletzt geändert von Beelzebub am Di 19. Mai 2015, 10:06, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von garfield336 »

denkmal » Di 21. Apr 2015, 13:39 hat geschrieben:Hier steht

09.03.2015

Möglicherweise keine Strafe, sondern Selbsthilfe... :cool:
d.h. bei 10 Aufsichtssratmitgliedern bleiben einfach 3 Stühle frei. Man braucht also keine Frauen.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von garfield336 »

Beelzebub » Fr 24. Apr 2015, 11:28 hat geschrieben:
Was für eine wunderbar angemessene Maßnahme! Nichts könnte einen Stuhl mit einer Quotenfrau drauf besser und passender ersetzen, als ein leerer Stuhl!
Ein leerer Stuhl schweigt, ein mit einer Quotenfrau besetzer Stuhl nicht. :|
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von garfield336 »

Maria » Mo 4. Mai 2015, 19:38 hat geschrieben: , muss man auch die Frage beantworten, was denn all die männlichen Vorgänger auf gerade diesem Stuhl getrieben haben, wenn man ihre Arbeit einfach so weglassen kann. :D
Man wird doch dazu gezwungen sie wegzulassen. Und villeicht gibt es keine einzige Frau, die gut genug wäre die zu ersetzen, also bleibt der Stuhl leer.
Zuletzt geändert von garfield336 am Di 19. Mai 2015, 10:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Billie Holiday »

garfield336 » Di 19. Mai 2015, 10:32 hat geschrieben:
Ein leerer Stuhl schweigt, ein mit einer Quotenfrau besetzer Stuhl nicht. :|
warum sollte sie, sie hat die gleiche Qualifikation wie die anwesenden Herren, oder glaubst Du, die Putzfrau Erna Meier wird auf den Stuhl gehievt? :x
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

Maria » Di 19. Mai 2015, 08:55 hat geschrieben:Gegen welches Kriterium der Gleichbehandlung verstößt es denn deiner Meinung nach, wenn man neben nichtstuende Männer nichtstuende Frauen setzt?
Beelzebub » Di 19. Mai 2015, 09:01 hat geschrieben: Stellst du dich nur so dumm oder bist du es wirklich?

Es verstößt gegen die Gleichberechtigung der Geschlechter, wenn ein Mensch* einzig und alleine deshalb einen Sitz bekommt, weil er einem bestimmten Geschlecht angehört.
Richtig! :thumbup:

Es geht darum, dass Aktiengesellschaften verpflichtet waren, nach geeigneten Frauen zu suchen, die die geforderten Kriterien erfüllen, damit Aufsichtsräte gemischt geschlechtlich besetzt sind. Freiwillige Selbstverpflichtungen führten bisher nicht zum gewünschten Ziel, deshalb wird es jetzt mit einer gesetzlichen Quotenregelung versucht. Solche Quotenregelungen kann man gut oder schlecht finden - das ist im Moment nicht mein Thema. Mich interessierten deine logischen Ansichten dazu.

Du weigerst dich, den Grundsatz einer Quotenregelung zur Kenntnis zu nehmen, der da heißt: "bei gleicher Eignung und Qualifikation werden Frauen bis zum Erreichen einer festgelegten Quote bevorzugt berücksichtigt".

Du beklagst daher, dass jede Frau nur deshalb dort sitzt, weil sie eine Frau ist.

Dies hast du durch deine Feststellung illustriert: "Nichts könnte einen Stuhl mit einer Quotenfrau drauf besser und passender ersetzen, als ein leerer Stuhl!" Das würde nämlich zeigen, was Frauen denn wirklich so leisten - deiner Meinung nach nichts.

Tja - und nun musstest du ja irgendwie die dahinterstehende Logik, dass folgenloses Freilassen von vorher von Männern besetzen Arbeitsplätzent auch ein deutliches Schlaglicht auf deren bisherige Tätigkeiten und Qualifikationen werfen würde "ausbremsen".

Du hast das damit versucht, dass Aufsichtsräte eben nur "Frühstücksdirektoren" mit Titel und Ehre aber ohne wirkliche Aufgabe seien.

Dann bleibt dir allerdings das Problem, nun zu erklären, welche so viel weiter herausragende Qualitäten der Mensch Mann hat, dass es eine Ungleichbehandlung wäre, ihn nach Ablaufen seines Mandates durch den Mensch Frau zu ersetzen.

Die Frage nach meiner Intelligenz ist nicht so wirklich eine Antwort... :D
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von garfield336 »

Billie Holiday » Di 19. Mai 2015, 10:37 hat geschrieben:
warum sollte sie, sie hat die gleiche Qualifikation wie die anwesenden Herren, oder glaubst Du, die Putzfrau Erna Meier wird auf den Stuhl gehievt? :x
Wenn sie die gleiche Qualifikation hätte, bräuchte man keine Quote. Dann wäre sie so oder so auf diesem Stuhl.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

garfield336 » Di 19. Mai 2015, 09:53 hat geschrieben:
Wenn sie die gleiche Qualifikation hätte, bräuchte man keine Quote. Dann wäre sie so oder so auf diesem Stuhl.
Na, dann ist ja alles klar. Männer sind die besseren Nichtstuer und Frühstücksdirektoren. :p :D
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von garfield336 »

Maria » Di 19. Mai 2015, 11:02 hat geschrieben:
Na, dann ist ja alles klar. Männer sind die besseren Nichtstuer und Frühstücksdirektoren. :p :D
Ich glaube nicht an systematische Diskrimmination. Wenn diese dennoch in einigen Betrieben geben sollte, wird dies auch nicht durch eine Quote gelöst.

Ganz im Gegenteil. Ich bin strikt gegen diese Quote. Eine Quote ist der gesetzlich verordnete Sexismus.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

garfield336 » Di 19. Mai 2015, 10:31 hat geschrieben:
d.h. bei 10 Aufsichtssratmitgliedern bleiben einfach 3 Stühle frei. Man braucht also keine Frauen.
Das wird auf alle Fälle vermieden werden.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Billie Holiday »

garfield336 » Di 19. Mai 2015, 10:53 hat geschrieben:
Wenn sie die gleiche Qualifikation hätte, bräuchte man keine Quote. Dann wäre sie so oder so auf diesem Stuhl.
Deine Naivität ist göttlich :D
„Wer mich beleidigt, bestimme ich.“ (Klaus Kinski)

„Just because you’re offended, doesn’t mean you’re right.“ (Ricky Gervais)
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von garfield336 »

Billie Holiday » Di 19. Mai 2015, 11:42 hat geschrieben:
Deine Naivität ist göttlich :D
Jetzt sitzt eine Frau da, obwohl sie villeicht die Qualifikation nicht hat. Sexismus in reinform.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Billie Holiday »

garfield336 » Di 19. Mai 2015, 11:45 hat geschrieben:
Jetzt sitzt eine Frau da, obwohl sie villeicht die Qualifikation nicht hat. Sexismus in reinform.
prima, dass alle Männer so schön geeignet sind....:x
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von garfield336 »

Billie Holiday » Di 19. Mai 2015, 11:56 hat geschrieben:
prima, dass alle Männer so schön geeignet sind....:x
Das sind sie nicht. Natürlich nicht.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Billie Holiday »

garfield336 » Di 19. Mai 2015, 12:02 hat geschrieben:
Das sind sie nicht. Natürlich nicht.
aber Du siehst sie trotzdem lieber auf den hohen Stühlen als eine qualifizierte Frau, die da ganz gut reinpasst, aber ohne Quote kaum Chancen gehabt hätte?
Männer wählen Männer, zur Not auch den schlechter qualifizierten.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Beelzebub »

Maria » Di 19. Mai 2015, 09:52 hat geschrieben: Du weigerst dich, den Grundsatz einer Quotenregelung zur Kenntnis zu nehmen, der da heißt: "bei gleicher Eignung und Qualifikation werden Frauen bis zum Erreichen einer festgelegten Quote bevorzugt berücksichtigt".
Mit anderen Worten: sollte es einen Bewerber und eine Bewerberin geben, die gleich geeignet sind, dann muss die Bewerberin ausgewählt werden, weil sie eine Frau ist.
Maria » Di 19. Mai 2015, 09:52 hat geschrieben:Du beklagst daher, dass jede Frau nur deshalb dort sitzt, weil sie eine Frau ist.
Wenn sie einzig auf Grund ihres Geschlechts einem gleich geeigneten männlichen Bewerber vorgezogen wird, ist das ja wohl auch der Fall.
Maria » Di 19. Mai 2015, 09:52 hat geschrieben:Dies hast du durch deine Feststellung illustriert: "Nichts könnte einen Stuhl mit einer Quotenfrau drauf besser und passender ersetzen, als ein leerer Stuhl!" Das würde nämlich zeigen, was Frauen denn wirklich so leisten - deiner Meinung nach nichts.
Wirklich starke leistungsfähige Frauen brauchen keine Quote, um sich durchzusetzen.
Maria » Di 19. Mai 2015, 09:52 hat geschrieben:Tja - und nun musstest du ja irgendwie die dahinterstehende Logik, dass folgenloses Freilassen von vorher von Männern besetzen Arbeitsplätzent auch ein deutliches Schlaglicht auf deren bisherige Tätigkeiten und Qualifikationen werfen würde "ausbremsen".

Du hast das damit versucht, dass Aufsichtsräte eben nur "Frühstücksdirektoren" mit Titel und Ehre aber ohne wirkliche Aufgabe seien.

Dann bleibt dir allerdings das Problem, nun zu erklären, welche so viel weiter herausragende Qualitäten der Mensch Mann hat, dass es eine Ungleichbehandlung wäre, ihn nach Ablaufen seines Mandates durch den Mensch Frau zu ersetzen.
Hast du es immer noch nicht begriffen? Ich habe nichts gegen Frauen in Aufsichtsräten oder sonstwo auf hohen Posten. Ich habe aber sehr wohl was gegen Frauen auf hohen Posten, die nur deswegen dorthin gelangt sind, weil sie Frauen sind.


Ich bin übrigens sehr gespannt, auf die ganz sicher über kurz oder sehr kurz bevorstehenden Beleidigungsprozesse, angestrengt von Frauen, die sich durch die Bezeichnung "Quotenfrau" als in ihrer Ehre gekränkt ansehen. :D
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Beelzebub » Di 19. Mai 2015, 12:57 hat geschrieben: Mit anderen Worten: sollte es einen Bewerber und eine Bewerberin geben, die gleich geeignet sind, dann muss die Bewerberin ausgewählt werden, weil sie eine Frau ist.


Wenn sie einzig auf Grund ihres Geschlechts einem gleich geeigneten männlichen Bewerber vorgezogen wird, ist das ja wohl auch der Fall.


Wirklich starke leistungsfähige Frauen brauchen keine Quote, um sich durchzusetzen.


Hast du es immer noch nicht begriffen? Ich habe nichts gegen Frauen in Aufsichtsräten oder sonstwo auf hohen Posten. Ich habe aber sehr wohl was gegen Frauen auf hohen Posten, die nur deswegen dorthin gelangt sind, weil sie Frauen sind.


Ich bin übrigens sehr gespannt, auf die ganz sicher über kurz oder sehr kurz bevorstehenden Beleidigungsprozesse, angestrengt von Frauen, die sich durch die Bezeichnung "Quotenfrau" als in ihrer Ehre gekränkt ansehen. :D
Die Diskussion geht vollkommen an der Thematik vorbei.
Als erstes sollte man sich mal fragen, was der Aufsichtsrat über für eine Funktion hat und welche Qualifikation dort erforderlich ist. Dann wird man sehr schnell feststellen, dass das eben keine Managementfunktion ist, für die außergewöhnliche Führungsqualitäten oder hohe Fachkompetenz notwendig ist. Des handelt sich dabei nämlich (und jetzt wird die Überraschung groß) um eine Aufsichtsfunktion, also ein Kontrollgremium. Und der Aufsichtsrat vertritt zu gleichen Teilen die Anteilseigner und die Mitarbeiter. Vor dem Hintergrund kann man sich da schon mal fragen, warum so wenig Frauen in Aufsichtsräten sitzen? Arbeiten die nicht in Unternehmen oder haben die Keine Anteile an Unternehmen?
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von garfield336 »

Billie Holiday » Di 19. Mai 2015, 12:21 hat geschrieben:
aber Du siehst sie trotzdem lieber auf den hohen Stühlen als eine qualifizierte Frau, die da ganz gut reinpasst, aber ohne Quote kaum Chancen gehabt hätte?
Männer wählen Männer, zur Not auch den schlechter qualifizierten.
Ein kluger Mann weiß das. :)
Ich mag Quotenregelung nicht. Aber gut jeder hat seine Meinung.

Ich will nicht jemand wegen des Geschlechts beurteilen.

Ich beende die Diskussion hier im Strang, Man wird sich eh immer wieder mit gleichen Argumenten im Kreis drehen, wie schon die letzten 10Jahre ^^ :)
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Billie Holiday »

garfield336 » Di 19. Mai 2015, 13:35 hat geschrieben:
Ich mag Quotenregelung nicht. Aber gut jeder hat seine Meinung.

Ich will nicht jemand wegen des Geschlechts beurteilen.

Ich beende die Diskussion hier im Strang, Man wird sich eh immer wieder mit gleichen Argumenten im Kreis drehen, wie schon die letzten 10Jahre ^^ :)
Ich mag auch keine Quoten, sehe sie aber nicht als Untergang an, eben weil es sich um qualifizierte Frauen handelt.
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Maria »

3x schwarzer Kater » Di 19. Mai 2015, 12:13 hat geschrieben: Die Diskussion geht vollkommen an der Thematik vorbei.
Da stimme ich dir vollkommen zu. Denn selbstverständlich hast du auch mit deiner Definition über die Funktion eines Aufsichtsrats recht. Keine (Aktien)Gesellschaft wird viel Geld für reine "Frühstücksdirektoren" ausgeben. Keine AG wird es sich deshalb - egal aus welchem Grund - leisten, Posten unbesetzt zu lassen. (Und wie bei jeder Position gibt es gute und schlechte Positionsinhaber, wird gute und schlechte Arbeit geleistet - das ist also eine ganz andere Baustelle)

Eine Diskussion um eine Quotenregelung ist nur sinnvoll, wenn man grundsätzlich davon ausgeht, dass es eine ausreichende Anzahl von Frauen mit den geforderten Qualitäten gibt, die aus welchen Gründen auch immer diese Posten nicht erreicht haben. Nur unter dieser Voraussetzung kann man überhaupt darüber streiten, ob die Hinderungsgründe hauptsächlich in der Person der einzelnen Frauen liegen - dann würden Quoten überhaupt nichts bringen - oder ob es gesellschaftliche Gründe gibt, mit denen Frauen kämpfen müssen, die es auch für wirklich leistungsstarke Frauen schwer macht, gehobene Positionen zu erreichen. Nur wenn man anerkennt, das zu einem großen Teil der Fall ist, könnten Quoten überhaupt ein Weg sein, Benachteiligungen auszugleichen.

Wer der Meinung ist wie Garfield oben, dass Frauen eben einfach nicht so qualifiziert sind - warum auch immer - , sonst hätten sie längst die angestrebten Posten erreicht, der muss jede Quote als Bevorzugung empfinden. Die Debatte über eine Quote erübrigt sich dann sowieso, denn sie wäre dann wirklich eine Bevorzugung des Schlechteren aufgrund des Geschlechtes. Es bliebe als Diskussionsthema nur noch die Gegenwehr gegen einen Frauenstaat, der Männer der Quote zuliebe durch Frauen ersetzen will, weil sie Frauen sind, ohne dass das Können und Wissen eine Rolle spielt.

Bleibt die Frage, wie ungerecht es wäre, sich bei gleicher Qualifikation der Quote wegen für die Frau zu entscheiden. Es lässt sich leider nicht verhindern, dass bei einem Posten und zwei gleichguten Bewerbern eine/r den kürzeren ziehen muss. Muss man nun aber bei einer Quote von 30% nun wirklich befürchten, dass Männer gegen Frauen schon aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden und keine Chancen mehr haben?
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Maria » Di 19. Mai 2015, 14:37 hat geschrieben: Da stimme ich dir vollkommen zu. Denn selbstverständlich hast du auch mit deiner Definition über die Funktion eines Aufsichtsrats recht. Keine (Aktien)Gesellschaft wird viel Geld für reine "Frühstücksdirektoren" ausgeben. Keine AG wird es sich deshalb - egal aus welchem Grund - leisten, Posten unbesetzt zu lassen. (Und wie bei jeder Position gibt es gute und schlechte Positionsinhaber, wird gute und schlechte Arbeit geleistet - das ist also eine ganz andere Baustelle)

Eine Diskussion um eine Quotenregelung ist nur sinnvoll, wenn man grundsätzlich davon ausgeht, dass es eine ausreichende Anzahl von Frauen mit den geforderten Qualitäten gibt, die aus welchen Gründen auch immer diese Posten nicht erreicht haben. Nur unter dieser Voraussetzung kann man überhaupt darüber streiten, ob die Hinderungsgründe hauptsächlich in der Person der einzelnen Frauen liegen - dann würden Quoten überhaupt nichts bringen - oder ob es gesellschaftliche Gründe gibt, mit denen Frauen kämpfen müssen, die es auch für wirklich leistungsstarke Frauen schwer macht, gehobene Positionen zu erreichen. Nur wenn man anerkennt, das zu einem großen Teil der Fall ist, könnten Quoten überhaupt ein Weg sein, Benachteiligungen auszugleichen.

Wer der Meinung ist wie Garfield oben, dass Frauen eben einfach nicht so qualifiziert sind - warum auch immer - , sonst hätten sie längst die angestrebten Posten erreicht, der muss jede Quote als Bevorzugung empfinden. Die Debatte über eine Quote erübrigt sich dann sowieso, denn sie wäre dann wirklich eine Bevorzugung des Schlechteren aufgrund des Geschlechtes. Es bliebe als Diskussionsthema nur noch die Gegenwehr gegen einen Frauenstaat, der Männer der Quote zuliebe durch Frauen ersetzen will, weil sie Frauen sind, ohne dass das Können und Wissen eine Rolle spielt.

Bleibt die Frage, wie ungerecht es wäre, sich bei gleicher Qualifikation der Quote wegen für die Frau zu entscheiden. Es lässt sich leider nicht verhindern, dass bei einem Posten und zwei gleichguten Bewerbern eine/r den kürzeren ziehen muss. Muss man nun aber bei einer Quote von 30% nun wirklich befürchten, dass Männer gegen Frauen schon aufgrund ihres Geschlechts benachteiligt werden und keine Chancen mehr haben?
Grundsätzlich korrekt. Dazu sollte man aber auch noch wissen, dass Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden. Und zwar die Vertreter der Anteilseigner von der Hauptversammlung und die Vertreter der Arbeitnehmer, von den Arbeitnehmern. Letztendlich geht es also darum eine entsprechende Anzahl weiblicher Kandidaten zu finden. Bei den Arbeitnehmervertretern sollte das doch kein Problem sein.
Nachdem es sich ausserdem um ein Kontrollgremium handelt sollte eine ausreichende Vertretung von Frauen, gerade auf der Arbeitnehmerseite eigentlich selbstverständlich sein. Jede Betriebsrätin wäre dafür geeignet.
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paradoxx
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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von paradoxx »

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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Dampflok »

Billie Holiday » Di 19. Mai 2015, 12:46 hat geschrieben:
Ich mag auch keine Quoten, sehe sie aber nicht als Untergang an, eben weil es sich um qualifizierte Frauen handelt.
Sorry aber für einen Aufsichtsratsposten braucht man tatsächlich NULL Qualifikation. Bitte verwechsel das nicht mit Vorständen.

In Indien ist auch der Genderwahn dahingehend ausgebrochen, daß nun Entscheiderposten mit Quotenfrauen besetzt werden müssen. Und was passiert? Da setzen dann die alten Patriarchen ihre eigenen Frauen und Töchter ein. :eek:

Das bedeutet, daß sich die Schicht der Wohlhabenden die Arbeiterschicht die sich womöglich hochgearbeitet hat, damit vom Leibe halten kann.




Ich bin wieder da. Yeah, Baby! :cool:


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Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Marmorkater »

Billie Holiday » Di 19. Mai 2015, 12:46 hat geschrieben:
Ich mag auch keine Quoten, sehe sie aber nicht als Untergang an, eben weil es sich um qualifizierte Frauen handelt.
Diskriminierende Gleichschaltung geht also in Ordnung, wenn dem oder der Bevorzugten eine gewisse Qualifikation unterstellt wird ?

Das andere Individuum verliert einen Teil seiner Rechte und Möglichkeiten, wenn andere, ihm fremde Angehörige seines Geschlechtes bereits vergleichbare Positionen innehaben?!


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 3 
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Es ist nicht sinnvoll, jemanden etwas zu erklären, wenn sein Selbstbild davon abhängig ist, es eben nicht zu verstehen.
Beelzebub

Re: Strafe für Nichteinhaltung der Frauenquote

Beitrag von Beelzebub »

3x schwarzer Kater » Di 19. Mai 2015, 12:13 hat geschrieben:Vor dem Hintergrund kann man sich da schon mal fragen, warum so wenig Frauen in Aufsichtsräten sitzen? Arbeiten die nicht in Unternehmen oder haben die Keine Anteile an Unternehmen?
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Ich hab noch eine: die Mitglieder des Aufsichtsrates werden gewählt, teils von der Hauptversammlung, teils von den Arbeitnehmern. Wäre doch mal interessant zu wissen, wie viele Frauen sich überhaupt zu diesen Wahlen stellen. Sollte mich nicht wundern, wenn die Herrinnen der Schöpfung sich gar nicht erst den Mühen einer Kandidatur unterzogen haben, dafür aber anschließend "Frauenbenachteiligung" plärren und verlangen, dass ihnen der Quotensitz im Aufsichtsrat gefälligst auf dem Silbertablett zu präsentieren ist, alles andere sei frauenfeindlich.
Zuletzt geändert von Beelzebub am Di 19. Mai 2015, 23:18, insgesamt 2-mal geändert.
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