Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürger?
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Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürger?
Warum können sich Nicht EU-Bürger bei der Ausreise aus Deutschland die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen? Dieser Unfug führt doch nur zum Verlust von Steuereinnahmen und ermöglicht sogar einen nicht unbedingt immer illegalen Steuerbetrug, in dem man einen Schweizer Freund zum Einkaufen nach Deutschland schickt, der sich die Mehrwertsteuer auszahlen läßt, auf Schweizer Gebiet mir den Einkauf schenkt und ich das Produkt nach Deutschland nehme. Wenn das Produkt nicht anmeldepflichtig ist, wäre dies sogar nicht mal illegal. Oder?
Re: Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürg
reg dich ab, das ist international ueblich. keine spezialität der eu oder Ds.Aldemarin » Do 12. Feb 2015, 15:13 hat geschrieben:Warum können sich Nicht EU-Bürger bei der Ausreise aus Deutschland die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen? Dieser Unfug führt doch nur zum Verlust von Steuereinnahmen und ermöglicht sogar einen nicht unbedingt immer illegalen Steuerbetrug, in dem man einen Schweizer Freund zum Einkaufen nach Deutschland schickt, der sich die Mehrwertsteuer auszahlen läßt, auf Schweizer Gebiet mir den Einkauf schenkt und ich das Produkt nach Deutschland nehme. Wenn das Produkt nicht anmeldepflichtig ist, wäre dies sogar nicht mal illegal. Oder?
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Re: Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürg
So etwas gibt es nicht. Entweder illegal oder eben kein Steuerbetrug.Aldemarin » Do 12. Feb 2015, 14:13 hat geschrieben:und ermöglicht sogar einen nicht unbedingt immer illegalen Steuerbetrug
Korrekt.Tantris » Do 12. Feb 2015, 14:20 hat geschrieben:reg dich ab, das ist international ueblich. keine spezialität der eu oder Ds.
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Re: Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürg
Damit sollen Exporte gefördert werden. Und weil es wiederum eine Einfuhrumsatzsteuer gibt.Aldemarin » Do 12. Feb 2015, 14:13 hat geschrieben:Warum können sich Nicht EU-Bürger bei der Ausreise aus Deutschland die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen? Dieser Unfug führt doch nur zum Verlust von Steuereinnahmen und ermöglicht sogar einen nicht unbedingt immer illegalen Steuerbetrug, in dem man einen Schweizer Freund zum Einkaufen nach Deutschland schickt, der sich die Mehrwertsteuer auszahlen läßt, auf Schweizer Gebiet mir den Einkauf schenkt und ich das Produkt nach Deutschland nehme. Wenn das Produkt nicht anmeldepflichtig ist, wäre dies sogar nicht mal illegal. Oder?
Zuletzt geändert von Adam Smith am Donnerstag 12. Februar 2015, 14:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürg
Das können dann die Auswirkungen sein.
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Da der Schweizer Franken gerade gut im Kurs liegt lohnt sich der Aufwand wohl. Wie hoch ist denn gerade die Schweizer Mehrwertsteuer, denn die muessen sie ja, bei Einfuhr, auch berappen wenn sie sich die deutsche Erstatten lassen...oder?
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Da der Schweizer Franken gerade gut im Kurs liegt lohnt sich der Aufwand wohl. Wie hoch ist denn gerade die Schweizer Mehrwertsteuer, denn die muessen sie ja, bei Einfuhr, auch berappen wenn sie sich die deutsche Erstatten lassen...oder?
Re: Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürg
Doppelbesteuerungsabkommen. Wenn es am Zielort ein Äquivalent zur Mehrwertssteuer gibt, hat dies Vorrang. Wenn nicht, auch.
Im Gegenzug muss man auf Importe, zu deren Wertschöpfung nie ein Deutscher beigetragen hat, in Deutschland Mehrwertssteuer zahlen.
Im Gegenzug muss man auf Importe, zu deren Wertschöpfung nie ein Deutscher beigetragen hat, in Deutschland Mehrwertssteuer zahlen.
Zuletzt geändert von MN7 am Donnerstag 12. Februar 2015, 19:44, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürg
Hier handelt es sich um eine Ausfuhr, die gem. § 4-8 UStG von der Umsatzsteuer befreit ist. Wenn du Ware im Kofferraum hast, wenn du die Grenze passierst, mußt du die Anmelden und die Umsatzsteuer dafür nachzahlen oder nachweisen, daß du diese Ware bereits beim Verlassen dabei hattest, sonst entsteht die Steuerpflicht. Mir scheint eher, daß du hier einen Weg zum Steuerbetrug suchst.Aldemarin » Do 12. Feb 2015, 14:13 hat geschrieben:Warum können sich Nicht EU-Bürger bei der Ausreise aus Deutschland die Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen? Dieser Unfug führt doch nur zum Verlust von Steuereinnahmen und ermöglicht sogar einen nicht unbedingt immer illegalen Steuerbetrug, in dem man einen Schweizer Freund zum Einkaufen nach Deutschland schickt, der sich die Mehrwertsteuer auszahlen läßt, auf Schweizer Gebiet mir den Einkauf schenkt und ich das Produkt nach Deutschland nehme. Wenn das Produkt nicht anmeldepflichtig ist, wäre dies sogar nicht mal illegal. Oder?
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Re: Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürg
Aber das ist doch nicht kontrollierbar? Jedes Auto filzen welches von der Schweiz nach Deutschland fährt?zollagent » Do 12. Feb 2015, 19:52 hat geschrieben: Wenn du Ware im Kofferraum hast, wenn du die Grenze passierst, mußt du die Anmelden und die Umsatzsteuer dafür nachzahlen
Wie soll denn das nachgewiesen werden?oder nachweisen, daß du diese Ware bereits beim Verlassen dabei hattest,
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Re: Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürg
Man könnte, muß aber nicht "jedes Auto filzen". Allgemein darf man schon davon ausgehen, daß die Bürger ehrlich sind. Und wer nicht ehrlich ist, und erwischt wird, wird noch ein paar mal diese Tour machen müssen, um das Bußgeld wieder "reinzukriegen".jack000 » Do 12. Feb 2015, 19:55 hat geschrieben: Aber das ist doch nicht kontrollierbar? Jedes Auto filzen welches von der Schweiz nach Deutschland fährt?
Wie soll denn das nachgewiesen werden?
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Re: Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürg
Wobei es eine Freigrenze von 300 Euro gibt. Die gilt jetzt aber nicht für alle Waren. Irgendwie habe die Bürger durch die EU vergessen, dass es früher Grenzen mit Zollkontrollen gab.zollagent » Do 12. Feb 2015, 19:58 hat geschrieben: Man könnte, muß aber nicht "jedes Auto filzen". Allgemein darf man schon davon ausgehen, daß die Bürger ehrlich sind. Und wer nicht ehrlich ist, und erwischt wird, wird noch ein paar mal diese Tour machen müssen, um das Bußgeld wieder "reinzukriegen".
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Re: Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürg
Diese Freigrenze steht für Importe von Waren aus Drittstaaten. Das hat mit dem Reimport gerade gekaufter Ware in die EU nichts zu tun. Wenn du nachweisen kannst, daß dir die Ware schon gehörte, bevor du Deutschland verlassen hast, gibts gar keine Zollrechnung.Adam Smith » Do 12. Feb 2015, 20:01 hat geschrieben: Wobei es eine Freigrenze von 300 Euro gibt. Die gilt jetzt aber nicht für alle Waren. Irgendwie habe die Bürger durch die EU vergessen, dass es früher Grenzen mit Zollkontrollen gab.
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Re: Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürg
Das würde den Fall aber interessant machen. Es wird Ware in Deutschland mit Umsatzsteuer gekauft. Bei Ausfuhr in die Schweiz erhält man die zurück und muss die Schweizer Umsatzsteuer bezahlen. Wenn man die Schweiz wieder Richtung Deutschland verlässt, erhält man die Schweizer Umsatzsteuer vermutlich zurück und braucht dann keine deutsche Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Hat man dann nicht 19% Umsatzsteuer gespart? Und schließt das System nicht gerade diesen Fall aus?zollagent » Do 12. Feb 2015, 20:41 hat geschrieben: Diese Freigrenze steht für Importe von Waren aus Drittstaaten. Das hat mit dem Reimport gerade gekaufter Ware in die EU nichts zu tun. Wenn du nachweisen kannst, daß dir die Ware schon gehörte, bevor du Deutschland verlassen hast, gibts gar keine Zollrechnung.
Die Einfuhrsteuer in der Schweiz beträgt nur 8%. Selbst wenn man sie nicht zurück erhält würde sich das lohnen.
Zuletzt geändert von Adam Smith am Donnerstag 12. Februar 2015, 22:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürg
Vergiß bitte nicht, du mußt die Zahlung der Umsatzsteuer belegen. Das geschieht mit dem Kassenzettel. Bekommst du die Umsatzsteuer zurück, dann macht das Zollamt einen Stempel drauf.Adam Smith » Do 12. Feb 2015, 21:14 hat geschrieben: Das würde den Fall aber interessant machen. Es wird Ware in Deutschland mit Umsatzsteuer gekauft. Bei Ausfuhr in die Schweiz erhält man die zurück und muss die Schweizer Umsatzsteuer bezahlen. Wenn man die Schweiz wieder Richtung Deutschland verlässt, erhält man die Schweizer Umsatzsteuer vermutlich zurück und braucht dann keine deutsche Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Hat man dann nicht 19% Umsatzsteuer gespart? Und schließt das System nicht gerade diesen Fall aus?
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Re: Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürg
Die einhaltung kaum eines gesetzes ist 100% kontrollierbar.jack000 » Do 12. Feb 2015, 20:55 hat geschrieben: Aber das ist doch nicht kontrollierbar? Jedes Auto filzen welches von der Schweiz nach Deutschland fährt?
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Wie soll denn das nachgewiesen werden?[/quote]oder nachweisen, daß du diese Ware bereits beim Verlassen dabei hattest,
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Re: Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürg
Genau so ehrlich wie der Ehemalige Präsident eines Erfolgreichen Fußballvereins.zollagent » Do 12. Feb 2015, 19:58 hat geschrieben: Man könnte, muß aber nicht "jedes Auto filzen". Allgemein darf man schon davon ausgehen, daß die Bürger ehrlich sind. Und wer nicht ehrlich ist, und erwischt wird, wird noch ein paar mal diese Tour machen müssen, um das Bußgeld wieder "reinzukriegen".
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Ich leide unter Legasthenie und mache deshalb viele orthographische Fehler.
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Re: Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürg
Früher war es wimre so, dass man die MwSt. bei der Ausreise im ausländischen Zollamt anmelden musste und dann ausgezahlt bekam, wenn man Pech hatte, bekamen die deutschen Zöllner dann einen Tipp von ihren ausländischen Kollegen, man wurde angehalten und gefragt, ob man etwas zu verzollen habe, was man dann tunlichst bejahren sollte.jack000 » Do 12. Feb 2015, 19:55 hat geschrieben:Aber das ist doch nicht kontrollierbar? Jedes Auto filzen welches von der Schweiz nach Deutschland fährt?
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Re: Warum Rückerstattung der Mehrwertsteuer an Nicht EU-Bürg
Kenn ich so nicht. Deutsche Umsatzsteuer muß im deutschen Zollamt angemeldet werden. Das geht über eine Ausfuhranmeldung, nach deren Erledigung man einen Ausgangsvermerk bekommt und beim Inländischen Händler gegen die Übergabe des Ausgangsvermerks die Umsatzsteuer zurück bekommt, oder über einen Erstattungsantrag beim deutschen Zoll. Der aber dauert......Tom Bombadil » Fr 13. Feb 2015, 10:44 hat geschrieben: Früher war es wimre so, dass man die MwSt. bei der Ausreise im ausländischen Zollamt anmelden musste und dann ausgezahlt bekam, wenn man Pech hatte, bekamen die deutschen Zöllner dann einen Tipp von ihren ausländischen Kollegen, man wurde angehalten und gefragt, ob man etwas zu verzollen habe, was man dann tunlichst bejahren sollte.
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