...das Verfassungs-Problem was ich hier sehe ist doch folgendes, gewährt man der deutschen Marine im Ausnahmefall hier aktiv einzugreifen, dann schaffen wir einen Präzedenzfall.ToughDaddy hat geschrieben:
Wie gesagt, auch nicht notwendig. Nothilfe kann auch so geleistet werden. Straftäterjagd aber nicht. Ist doch alles nicht so schwer.
Dass dies am Ende die BReg und dem Großteil des BT wohl wieder egal sein wird, dürfte man mittlerweile in den letzten Jahren auch mitbekommen haben. Sehr verfassungsfeindlich, was dort alles so rumsitzt.
Und genau da liegt das Problem, sagten wir einmal ja, dann wird es schwierig bei ähnlicher Lage NEIN zu sagen.
Mit anderen Worten, wir hebeln auf diese Art und Weise unsere Verfassung aus.