Clark » Sa 20. Okt 2012, 08:22 hat geschrieben:
Wie wäre es, wenn Sie mal ausnahmsweise michts verdrehen und sich an dem orientieren, was ich bereits etliche male Ihnen erklärt habe, auch wenn Sie scheinbar nicht fähig sind, es zu verstehen?
Punkt 1:
es gibt ein Gesetz, 218, das Abtreibung verbietet.
stimmt soweit
Punkt 2: es gibt ein Gesetz, 218a, das Frauen unter bestimmten Umständen eine Abtreibung ermöglicht und die Frau dafür nicht bestraft wird. Die Umstände sind z.B. Vergewaltigung oder schwere gesundheitliche oder seelische Probleme.
nö, da irrst du dich.
Wurde dir aber schon tausendmal mindestens erklärt.
Nach 218a, Absatz 1 muss eben gerade NICHT zwingend einer der von dir genannten Gründe vorliegen. allein die Frau entscheidet, ob IHRE persönlichen Gründe den Schritt erfordern.
Die Abtreibung an sich ist aber eigentlich immer noch verboten. Soweit verständlich?
nee- du irrst schon wieder!
218a, Absatz 1:
Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn......
Was genau bereitet dir da Verständnisprobleme????
Die genannten Gründe finde ich auch in Ordnung, also bis hierhin haben wir kein Problem.
Schon klar, du hast nur ein Problem damit, dass es für eine Frau Gründe geben könnte, die sie dir 1. nicht nennen braucht, die sie 2. niemandem erklären muss und die vielleicht sogar dergestalt sind, dass du sie nicht akzeptieren würdest.
DU begreifst nicht, dass Frau entscheidet- niemand sonst.
Und selbstverständlich dürfen Sie über Ihren Körper entscheiden, wenn Sie wollen, dürfen Sie sogar ausprobieren, wie lange ein freier Fall von der Europabrücke dauert.
????
Kommen wir zum Punkt, wo wir unterschiedlicher Meinung sind:
okay
In der Umsetzung des 218a ist vorgeschrieben, dass die Frau eine Beratung in Anspruch nehmen muss, in 219 wird das näher erläutert. Und da kommt der Fehler, den ich nicht akzeptiere:
Nun, akzeptieren musst du wohl-kannst ja nix ändern. Aber verstehen musst du das nicht.
Um die Persönlichkeit der Frau zu schützen, muss die Frau nicht einmal bei der Beratung ihre Gründe für eine Abtreibung offenlegen.
Und, du würdest wollen, dass sie das muss?
Im Fall, dass die Frau vergewaltigt wurde und nicht an die Öfentlichkeit will, sprich auch den Täter nicht mal anzeigen will, ist das sogar höchst sinnvoll.
wie wir ja wissen, muss nicht so etwas Schreckliches der Grund sein. Tausend andere Gründe sind denkbar und viel wahrscheinlicher.
Sie hingegen und Ihre Gespielinnen hier haben des öfteren Gründe aufgeführt, die von Gesetz wegen eine Abtreibung nicht erlauben, und das hat das BVerfG in seiner Begründung auch klar gemacht.
Meine Ansicht und die der anderen hier (und nicht nur die, sondern auch die des Gesetzgebers) sind da voll auf einer Wellenlänge. Denn auch der Gesetzgeber schreibt insbesondere für die 12-Wochen-Frist keine Gründe vor!
Da es nicht um Ihren Körper geht, sondern um ein werdendes Leben, machen Sie sich damit strafbar.
Ich? Ich bin gegen Abtreibung!
Und selbst wenn ich dafür bin, dass das jede Frau selbst zu entscheiden hat, mache ich mich nicht strafbar.
Und die Frau, die nach den Regeln des Gesetzes handelt, macht sich gleichfalls nicht strafbar.
Du solltest lesen lernen.
nochmal: 218 a, Absatz 1 :
Der Tatbestand des § 218 ist nicht verwirklicht, wenn......
Wenn Sie also die bestehende Gesetzesregelung ausnutzen, um aus Gründen wie "keine Lust auf Mann und Kind" oder anderem unter Ausnutzung des 218a und 219 einfach nichts sagen, so machen Sie sich sogar bewusst strafbar.
Och nee- so begriffsstutzig kann man ja fast gar nicht sein. Da macht sie niemand strafbar! Da wird auch nichts ausgenutzt.
Und wenn Frau sagt (zu sich selbst): "keine Lust auf Mann und Kind", und dies FÜR SICH SELBST als ausreichenden Grund ansieht, sich sodann innerhalb der gesetzl. Frist und mit Beratungsschein zur Abtreibung entschließt, dann ist das eben nicht strafbar. Ihre persönlichen Gründe gehen weder dich noch sonstwen etwas an. für diese Frau sind dann eben diese Gründe ernst genug.
Solange Sie hier weiter propagieren, dass einfach das Recht auf Selbstbestimmung ausreicht, um abtreiben zu können, werfe ich Ihnen weiter vor, dass Sie gesetzeswidriges Handeln der Frau anpreisen.
Vorsicht, Schnuckelchen! Ich preise gar nichts an. Und wenn ich vertrete, dass Frau allein über ihre Gründe bestimmt, dann ist das zu 100% gesetzeskonform.
Meine Konsequenz: Ich fordere, dass die Frau in der Beratung ihre Gründe schlüssig vortragen muss.
Nur eine kleine Änderung in § 219. Nicht mehr.

Und wenn du dich auf den Kopf stellst und La Paloma pfeifst- da kannste warten bis de schwarz wirst!
dein einziges Problem ist tatsächlich, dass Frau allein entscheidet und nicht Rechenschaft ablegen muss.
Ich beherrsche die deutsche Rechtschreibung! Aber meine Tastatur hat damit manchmal Probleme.