Flucht und Vertreibung
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- Helmuth_123
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Flucht und Vertreibung
Soll ein verfassunggemäß garantiertes Recht auf Heimat eingeführt werden?
Kurz zur Erklärung es geht dabei nicht nur um die heimatvertriebenen Deutschen, sondern allgemein um Flüchtlinge und Heimatvertriebene. Diese Menschen mussten ihre Heimat und ihre sozialen und familiären Bindungen zwangsweise aus verschiedenen Gründen verlassen und viele von denen wünschen sich eine Rückkehr in ihre Heimat.
Deswegen bin ich dafür, dass ein solches Recht eingeführt wird.
Wie steht ihr dazu?
Ich freue mich auf Antworten jedweder Couleur. Mit freundlichen Grüßen, Helmuth_123.
Kurz zur Erklärung es geht dabei nicht nur um die heimatvertriebenen Deutschen, sondern allgemein um Flüchtlinge und Heimatvertriebene. Diese Menschen mussten ihre Heimat und ihre sozialen und familiären Bindungen zwangsweise aus verschiedenen Gründen verlassen und viele von denen wünschen sich eine Rückkehr in ihre Heimat.
Deswegen bin ich dafür, dass ein solches Recht eingeführt wird.
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Re: Flucht und Vertreibung
Was die Heimatvertriebenen angeht, so können diese doch durch die EU hinziehen wohin sie wollen (Das ist nicht sarkastisch gemeint).Helmuth_123 » Di 3. Apr 2012, 19:46 hat geschrieben:Kurz zur Erklärung es geht dabei nicht nur um die heimatvertriebenen Deutschen, sondern allgemein um Flüchtlinge und Heimatvertriebene. Diese Menschen mussten ihre Heimat und ihre sozialen und familiären Bindungen zwangsweise aus verschiedenen Gründen verlassen und viele von denen wünschen sich eine Rückkehr in ihre Heimat.
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
Re: Flucht und Vertreibung
Ja, wobei ich nicht weiss inwiefern es möglich wäre dann dort auch kulturell wieder so zu leben wie vor der Vertreibung, insbesondere wenn man als deutscher Heimatvertriebener dann ganz alleine dort wäre.jack » Di 3. Apr 2012, 21:44 hat geschrieben:Was die Heimatvertriebenen angeht, so können diese doch durch die EU hinziehen wohin sie wollen (Das ist nicht sarkastisch gemeint).
Re: Flucht und Vertreibung
Nun, so "wie es früher mal war" wird es nie wieder werden. Aber die Heimatvertriebenen sind heute Rentner. Somit muss man ja nicht alleine gehen ... Es können zehntausende sein. Sie können mit der gleichen Rente und einem höheren Lebensstandard nach Breslau, Danzig, Krakau, etc... ziehen.Armstrong » Di 3. Apr 2012, 22:00 hat geschrieben:
Ja, wobei ich nicht weiss inwiefern es möglich wäre dann dort auch kulturell wieder so zu leben wie vor der Vertreibung, insbesondere wenn man als deutscher Heimatvertriebener dann ganz alleine dort wäre.
(PS: Die Altstädte sind nach der imensen Zerstörung sehr schön wieder aufgebaut worden ... im Gegensatz zu so vielen Bausünden im "Westen").
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Re: Flucht und Vertreibung
Sie müssten polnisch lernen. Die Sprache ist übrigens recht komplex und ausdrucksstark, aber das macht sie gerade interessant.Armstrong » Di 3. Apr 2012, 22:00 hat geschrieben:
Ja, wobei ich nicht weiss inwiefern es möglich wäre dann dort auch kulturell wieder so zu leben wie vor der Vertreibung, insbesondere wenn man als deutscher Heimatvertriebener dann ganz alleine dort wäre.
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Re: Flucht und Vertreibung
Es geht um Heimat. Sicher kann ein vertriebener Tibetaner auch überall in China hinziehen, aber verstehen Sie den Unterschied nicht?jack » Di 3. Apr 2012, 21:44 hat geschrieben: Was die Heimatvertriebenen angeht, so können diese doch durch die EU hinziehen wohin sie wollen (Das ist nicht sarkastisch gemeint).
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Re: Flucht und Vertreibung
Die vertriebenen Juden sind heute auch Rentner. Ihren Enkel siedelt man trotzdem hier wieder an, weil man ihnen ein Recht gibt hier zu leben.jack » Di 3. Apr 2012, 23:17 hat geschrieben: Nun, so "wie es früher mal war" wird es nie wieder werden. Aber die Heimatvertriebenen sind heute Rentner. ....
Re: Flucht und Vertreibung
Juden haben zumeist keinen Bock darauf, in Deutschland zu leben. Woran das liegt, muß ich dir wohl nicht erzählen, Kamerad.Krabat » Di 3. Apr 2012, 23:51 hat geschrieben:
Die vertriebenen Juden sind heute auch Rentner. Ihren Enkel siedelt man trotzdem hier wieder an, weil man ihnen ein Recht gibt hier zu leben.
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Re: Flucht und Vertreibung
Die 150.000 Kontingentjuden aus dem Osten, die wir nach dem Zusammenbruch des Kommunismus in Deutschland aufgenommen haben, sehen das anders. Deutschland ist für Juden aus dem Osten beliebter als Israel, weil man ihnen in Israel keine goldenen Finanzteppiche auslegt.pittbull » Di 3. Apr 2012, 23:53 hat geschrieben: Juden haben zumeist keinen Bock darauf, in Deutschland zu leben. Woran das liegt, muß ich dir wohl nicht erzählen, Kamerad.
Re: Flucht und Vertreibung
150000 sind Peanuts.Krabat » Mi 4. Apr 2012, 00:00 hat geschrieben:
Die 150.000 Kontingentjuden aus dem Osten, die wir nach dem Zusammenbruch des Kommunismus in Deutschland aufgenommen haben, sehen das anders. Deutschland ist für Juden aus dem Osten beliebter als Israel, weil man ihnen in Israel keine goldenen Finanzteppiche auslegt.
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Re: Flucht und Vertreibung
Was will man mit einem verfassungsmäßig garantierten Recht, dass niemand durchsetzen will. Die Palästinenser können zum Beispiel tausendmal in ihre Verfassung reinschreiben, dass die 1948 Vertriebenen wieder zurück in ihre alte Heimat, also in den Staat Israel dürfen. Wenn Israel das anders sieht, dann nützt das nicht viel.
So ist das ja meist. Aus Staat A werden Menschen vertrieben in den Staat B und das meistens mit Billigung oder sogar auf Veranlassung der Regierung. Staat B müßte nun einen Krieg beginnen um das Recht auf Heimat durchzusetzen.
So ist das ja meist. Aus Staat A werden Menschen vertrieben in den Staat B und das meistens mit Billigung oder sogar auf Veranlassung der Regierung. Staat B müßte nun einen Krieg beginnen um das Recht auf Heimat durchzusetzen.
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Re: Flucht und Vertreibung
Die Bundesrepublik Deutschland kann sicherlich diesen Menschen das Recht geben hier zu leben. Menschen, die aus welchen Ländern auch immer, nach Deutschland flüchteten, kann man zwar ein verfassungsmäßiges Recht geben dass sie in ihre Heimatländer aus denen sie vertrieben wurden zurückkehren können, nur wie soll dies durchgesetzt werden? Der Geltungsbereich des Grundgesetzes umfaßt die Gebiete der 16 Bundesländer und endet an den Grenzen zu den jeweiligen Nachbarstaaten.Krabat » Di 3. Apr 2012, 22:51 hat geschrieben:
Die vertriebenen Juden sind heute auch Rentner. Ihren Enkel siedelt man trotzdem hier wieder an, weil man ihnen ein Recht gibt hier zu leben.
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Re: Flucht und Vertreibung
Also eine kurze Erklärung Krakau war nie eine deutsche Stadt und zum Thema schön wieder aufgebaut: Das heutige Königsberg ist ein Schandfleckt, architektonisch betrachtet.Nun, so "wie es früher mal war" wird es nie wieder werden. Aber die Heimatvertriebenen sind heute Rentner. Somit muss man ja nicht alleine gehen ... Es können zehntausende sein. Sie können mit der gleichen Rente und einem höheren Lebensstandard nach Breslau, Danzig, Krakau, etc... ziehen.
(PS: Die Altstädte sind nach der imensen Zerstörung sehr schön wieder aufgebaut worden ... im Gegensatz zu so vielen Bausünden im "Westen").
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Re: Flucht und Vertreibung
Das stimmt so nicht ganz, bis heute ist es schwer sich als Deutscher in den ehemaligen Ostgebieten (Polen, Tschechische Republik) anzusiedeln. Und außerdem geht es ja nicht nur um die Heimatvertriebenen in der EU. Die von der UdSSR vertriebenen Ostpolen können sich nicht so einfach wieder in ihrer Heimat ansiedeln. Auch sind die Kurden zu nennen die aus ihrer Heimat fliehen mussten und nun in der EU leben, diese können auch nicht so einfach in ihre Heimat zurückkehren. Oder die afrikanischen Flüchtlinge, die sicher in ihre Heimat zurückkehren wollten, wenn es die dortige Situation zulassen würde. Man könnte jetzt noch andere aufzählen. Diese Menschen sollten ein verfassungsgemäß garantiertes Recht haben in die Heimat zurückzukehren und der Aufnahmestaat sollte sich dafür einsetzen, dass diese Menschen wieder in ihre Heimat zurückkehren können, wenn sie das wollen.Was die Heimatvertriebenen angeht, so können diese doch durch die EU hinziehen wohin sie wollen (Das ist nicht sarkastisch gemeint).
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Re: Flucht und Vertreibung
Das wäre sehr gut möglich um bei den ehemaligen Ostgebieten zu bleiben. In Deutschland wahren die Vertriebenverbände die Traditionen der vertriebenen Ostdeutschen. Desweiteren wäre man ja nicht ganz alleine dort. Auch lebten in den ehemaligen Ostgebieten nicht nur Deutsche, sondern auch Polen, Masuren und Tschechen, zwar als Minderheit. Aber diese halten die alte Kultur Pommerns, Posens, Schlesiens, der Neumark, Westpreußens und Ostpreußens noch hoch. Einige von diesen vermissen sogar ihre ehemaligen deutschen Nachbarn.Ja, wobei ich nicht weiss inwiefern es möglich wäre dann dort auch kulturell wieder so zu leben wie vor der Vertreibung, insbesondere wenn man als deutscher Heimatvertriebener dann ganz alleine dort wäre.
Aber in meinem Beitrag geht es ja nicht nur um die deutschen Heimatvertrieben, sonder allgemein um Flüchtlinge und Heimatvertriebene, die gerne in ihre Heimat zurückkehren wollen.
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Re: Flucht und Vertreibung
Du kannst nicht geschichtliche Entwicklungen mit Paragraphen rückgängig machen.Helmuth_123 » Mi 4. Apr 2012, 12:22 hat geschrieben:
Das stimmt so nicht ganz, bis heute ist es schwer sich als Deutscher in den ehemaligen Ostgebieten (Polen, Tschechische Republik) anzusiedeln. Und außerdem geht es ja nicht nur um die Heimatvertriebenen in der EU. Die von der UdSSR vertriebenen Ostpolen können sich nicht so einfach wieder in ihrer Heimat ansiedeln. Auch sind die Kurden zu nennen die aus ihrer Heimat fliehen mussten und nun in der EU leben, diese können auch nicht so einfach in ihre Heimat zurückkehren. Oder die afrikanischen Flüchtlinge, die sicher in ihre Heimat zurückkehren wollten, wenn es die dortige Situation zulassen würde. Man könnte jetzt noch andere aufzählen. Diese Menschen sollten ein verfassungsgemäß garantiertes Recht haben in die Heimat zurückzukehren und der Aufnahmestaat sollte sich dafür einsetzen, dass diese Menschen wieder in ihre Heimat zurückkehren können, wenn sie das wollen.
Viele der Menschen haben inzwischen eine neue Heimat gefunden. Die alte ist nämlich verloren. Und kommt auch nicht wieder, wenn man das irgendwo reinschreibt. Das ehemalige Ostpolen ist jetzt Teil Weißrußlands bzw. der Ukraine. Natürlich könnte man den Menschen das Recht zur Rückkehr einräumen. Aber eines ändert das nicht: Es ist nicht mehr ihre Heimat. Es ist, in diesem Fall, die Heimat von Weißrussen und Ukrainern.
Leute kauft mehr Dampflokomotiven!!!
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Re: Flucht und Vertreibung
Natürlich kann man historische Entwicklungen nicht mit Paragraphen rückgänging machen, dass ist mir klar. Aber Heimat wird nie verloren sein, solange die Menschen sich auch in der Fremde mit ihrer Heimat verbunden fühlen, wird für sie die Heimat existieren. Denn Heimat ist nicht nur der Wohnort; Heimat ist ein Gefühl der Vertrautheit, ein Verbundensein mit seiner Region, mit der dortigen Umwelt und den Menschen, das Gewissen man könnte zu jeden Baum, Stein, Haus, Weg oder Sonstiges eine Geschichte erzählen, das Wissen um die Vergangenheit seiner Region und die ein wichtiger Aspekt ist die Familie, die Freunde, die Nachbarn und Bekannten. All diese Faktoren tragen zur Heimat und zum Heimatgefühl bei. Heimat ist ein wichtige Bestandteil des menschlichen Lebens und den Heimatvertriebenen, egal welcher Nation, wurde diese Bestandteil entrissen und viele Flüchtlinge und Heimatvertriebene haben ihre Identität verloren. Und dieser Identitätsverlust kann zu großen sozialen Problemen führen. Ich betone es noch einmal es geht mir nicht primär um die Deutschen Heimatvertriebenen, sondern allgemein um Heimatvertriebene und Flüchtlinge. Gebe es ein verfassungsgemäß garantiertes Recht auf Heimat, hätte der Staat nämlich die Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass dieses Recht den Flüchtlingen und Heimatvertriebenen eingeräumt wird. Und nur zu Erinnerung: Ein Paragraph, von Stalin festgelegt, hat vielen Millionen Menschen ihre Heimat beraubt. Und damit wurde eine oftmals fast 800 jährige historische Entwicklung brutal beendet.Du kannst nicht geschichtliche Entwicklungen mit Paragraphen rückgängig machen.
Viele der Menschen haben inzwischen eine neue Heimat gefunden. Die alte ist nämlich verloren. Und kommt auch nicht wieder, wenn man das irgendwo reinschreibt. Das ehemalige Ostpolen ist jetzt Teil Weißrußlands bzw. der Ukraine. Natürlich könnte man den Menschen das Recht zur Rückkehr einräumen. Aber eines ändert das nicht: Es ist nicht mehr ihre Heimat. Es ist, in diesem Fall, die Heimat von Weißrussen und Ukrainern.
Re: Flucht und Vertreibung
Wie soll das denn konkret aussehen? Das Ganze erinnert mich stark an die Programmatik der Volksfront von Judäa.Helmuth_123 hat geschrieben: Gebe es ein verfassungsgemäß garantiertes Recht auf Heimat, hätte der Staat nämlich die Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass dieses Recht den Flüchtlingen und Heimatvertriebenen eingeräumt wird.
JUDITH: Here! I-- I've got an idea. Suppose you agree that he can't actually have babies, not having a womb, which is nobody's fault, not even the Romans', but that he can have the right to have babies.
FRANCIS: Good idea, Judith. We shall fight the oppressors for your right to have babies, brother. Sister. Sorry.
REG: What's the point?
FRANCIS: What?
REG: What's the point of fighting for his right to have babies when he can't have babies?!
FRANCIS: It is symbolic of our struggle against oppression.
REG: Symbolic of his struggle against reality.
Arbeit. Leben. Zukunft.
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Re: Flucht und Vertreibung
Wie soll denn der Staat dieses Recht auf Rückkehr in der Praxis umsetzen? Im Land A werden z. B. Homosexuelle verfolgt und vertrieben, im Land B sind es z. B. die Angehörigen einer Religionsgemeinschaft die verfolgt und vertrieben werden. Neben anderen Ländern hat sich selbstverständlich auch die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzusetzen dass in den Ländern A und B Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Religionszugehörigkeit nicht mehr verfolgt und vertrieben werden. Dies hat aber doch unabhängig davon zu geschehen ob nun aus diesen Ländern Menschen in Deutschland Zuflucht fanden oder nicht.Helmuth_123 » Mi 4. Apr 2012, 20:50 hat geschrieben:
Natürlich kann man historische Entwicklungen nicht mit Paragraphen rückgänging machen, dass ist mir klar. Aber Heimat wird nie verloren sein, solange die Menschen sich auch in der Fremde mit ihrer Heimat verbunden fühlen, wird für sie die Heimat existieren. Denn Heimat ist nicht nur der Wohnort; Heimat ist ein Gefühl der Vertrautheit, ein Verbundensein mit seiner Region, mit der dortigen Umwelt und den Menschen, das Gewissen man könnte zu jeden Baum, Stein, Haus, Weg oder Sonstiges eine Geschichte erzählen, das Wissen um die Vergangenheit seiner Region und die ein wichtiger Aspekt ist die Familie, die Freunde, die Nachbarn und Bekannten. All diese Faktoren tragen zur Heimat und zum Heimatgefühl bei. Heimat ist ein wichtige Bestandteil des menschlichen Lebens und den Heimatvertriebenen, egal welcher Nation, wurde diese Bestandteil entrissen und viele Flüchtlinge und Heimatvertriebene haben ihre Identität verloren. Und dieser Identitätsverlust kann zu großen sozialen Problemen führen. Ich betone es noch einmal es geht mir nicht primär um die Deutschen Heimatvertriebenen, sondern allgemein um Heimatvertriebene und Flüchtlinge. Gebe es ein verfassungsgemäß garantiertes Recht auf Heimat, hätte der Staat nämlich die Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass dieses Recht den Flüchtlingen und Heimatvertriebenen eingeräumt wird. Und nur zu Erinnerung: Ein Paragraph, von Stalin festgelegt, hat vielen Millionen Menschen ihre Heimat beraubt. Und damit wurde eine oftmals fast 800 jährige historische Entwicklung brutal beendet.
Wenn Menschen aus ihrer Nation und ihrem vertrauten Kulturkreis flüchten müssen, führt das Leben in einem Zufluchtsland durch sprachliche Barrieren, das Leben in einem fremden Kulturkreis und der Verlust der nationalen Identität zu Spannungen. Auf die deutschen Heimatvertriebenen trifft dies eh nicht zu, denn die hatten ja die Möglichkeit aus einem Teil der Nation (der jetzt nicht mehr Teil der deutschen Nation ist) in einen anderen Teil der Nation zu flüchten. Sprachliche Barrieren gab es nicht (mal abgesehen von den Eigenheiten der unterschiedlichen deutschen Dialekte) und Flucht und Vertreibung waren auch nicht mit einer Aufgabe der nationalen Identität verbunden.
Re: Flucht und Vertreibung
Dieses gesetz braucht man heute doch nicht mehr!Helmuth_123 » Di 3. Apr 2012, 18:46 hat geschrieben:Soll ein verfassunggemäß garantiertes Recht auf Heimat eingeführt werden?
Kurz zur Erklärung es geht dabei nicht nur um die heimatvertriebenen Deutschen, sondern allgemein um Flüchtlinge und Heimatvertriebene. Diese Menschen mussten ihre Heimat und ihre sozialen und familiären Bindungen zwangsweise aus verschiedenen Gründen verlassen und viele von denen wünschen sich eine Rückkehr in ihre Heimat.
Deswegen bin ich dafür, dass ein solches Recht eingeführt wird.
Wie steht ihr dazu?
Ich freue mich auf Antworten jedweder Couleur. Mit freundlichen Grüßen, Helmuth_123.
Wen willsten vertreiben ?
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Re: Flucht und Vertreibung
Heimat ist da, wo man sich wohlfühlt. Und das muss nicht unbedingt der zufällige Ort der Geburt eines Menschen sein.Helmuth_123 » Mi 4. Apr 2012, 20:50 hat geschrieben:
Natürlich kann man historische Entwicklungen nicht mit Paragraphen rückgänging machen, dass ist mir klar. Aber Heimat wird nie verloren sein, solange die Menschen sich auch in der Fremde mit ihrer Heimat verbunden fühlen, wird für sie die Heimat existieren. Denn Heimat ist nicht nur der Wohnort; Heimat ist ein Gefühl der Vertrautheit, ein Verbundensein mit seiner Region, mit der dortigen Umwelt und den Menschen, das Gewissen man könnte zu jeden Baum, Stein, Haus, Weg oder Sonstiges eine Geschichte erzählen, das Wissen um die Vergangenheit seiner Region und die ein wichtiger Aspekt ist die Familie, die Freunde, die Nachbarn und Bekannten. All diese Faktoren tragen zur Heimat und zum Heimatgefühl bei. Heimat ist ein wichtige Bestandteil des menschlichen Lebens und den Heimatvertriebenen, egal welcher Nation, wurde diese Bestandteil entrissen und viele Flüchtlinge und Heimatvertriebene haben ihre Identität verloren. Und dieser Identitätsverlust kann zu großen sozialen Problemen führen. Ich betone es noch einmal es geht mir nicht primär um die Deutschen Heimatvertriebenen, sondern allgemein um Heimatvertriebene und Flüchtlinge. Gebe es ein verfassungsgemäß garantiertes Recht auf Heimat, hätte der Staat nämlich die Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass dieses Recht den Flüchtlingen und Heimatvertriebenen eingeräumt wird. Und nur zu Erinnerung: Ein Paragraph, von Stalin festgelegt, hat vielen Millionen Menschen ihre Heimat beraubt. Und damit wurde eine oftmals fast 800 jährige historische Entwicklung brutal beendet.
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Re: Flucht und Vertreibung
Richtig, dass habe ich ja auch versucht zu sagen. Für manche ist es ihr Geburtsort und für manche irgendein anderer Ort.Heimat ist da, wo man sich wohlfühlt. Und das muss nicht unbedingt der zufällige Ort der Geburt eines Menschen sein.
- Helmuth_123
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Re: Flucht und Vertreibung
Praktisch könnte diese Recht umgesetzt werde, indem sich Deutschland im Rahmen der UNO darum bemüht, dass die Menschen wieder in ihre Heimat zurückdürfen. Deutschland könnte auch damit aufhören Diktatoren zu hofieren und gegenüber diesen eine härtere Gangart annehmen.Wie soll denn der Staat dieses Recht auf Rückkehr in der Praxis umsetzen? Im Land A werden z. B. Homosexuelle verfolgt und vertrieben, im Land B sind es z. B. die Angehörigen einer Religionsgemeinschaft die verfolgt und vertrieben werden. Neben anderen Ländern hat sich selbstverständlich auch die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzusetzen dass in den Ländern A und B Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Religionszugehörigkeit nicht mehr verfolgt und vertrieben werden. Dies hat aber doch unabhängig davon zu geschehen ob nun aus diesen Ländern Menschen in Deutschland Zuflucht fanden oder nicht.
Wenn Menschen aus ihrer Nation und ihrem vertrauten Kulturkreis flüchten müssen, führt das Leben in einem Zufluchtsland durch sprachliche Barrieren, das Leben in einem fremden Kulturkreis und der Verlust der nationalen Identität zu Spannungen. Auf die deutschen Heimatvertriebenen trifft dies eh nicht zu, denn die hatten ja die Möglichkeit aus einem Teil der Nation (der jetzt nicht mehr Teil der deutschen Nation ist) in einen anderen Teil der Nation zu flüchten. Sprachliche Barrieren gab es nicht (mal abgesehen von den Eigenheiten der unterschiedlichen deutschen Dialekte) und Flucht und Vertreibung waren auch nicht mit einer Aufgabe der nationalen Identität verbunden.
Und zu deinem zweiten Teil gebe ich dir Recht, dass habe ich versucht auszudrücken, außer mit den Deutschen Heimatvertriebenen gab es die ertsen Jahre Integrationsprobleme und in der DDR wurde diese sogar unterdrückt, aber du hast Recht heute ist das glücklicherweise nicht mer so. Und bei dem letzten Satz von dir kann ich garnicht zustimmen für mich bedeutet Flucht und Vertreibung schon die Aufgabe nationaler Identität.
- Helmuth_123
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Re: Flucht und Vertreibung
Deine Antwort gefällt mir.Wie soll das denn konkret aussehen? Das Ganze erinnert mich stark an die Programmatik der Volksfront von Judäa.
JUDITH: Here! I-- I've got an idea. Suppose you agree that he can't actually have babies, not having a womb, which is nobody's fault, not even the Romans', but that he can have the right to have babies.
FRANCIS: Good idea, Judith. We shall fight the oppressors for your right to have babies, brother. Sister. Sorry.
REG: What's the point?
FRANCIS: What?
REG: What's the point of fighting for his right to have babies when he can't have babies?!
FRANCIS: It is symbolic of our struggle against oppression.
REG: Symbolic of his struggle against reality.

Ich hoffe, dass ich die Antwort, wie das aussehen könnte, schon oben beantwortet habe. Wenn nicht, dann einfach nochmal nachfragen.
Re: Flucht und Vertreibung
Dürfen sie ja. Denn durch ihre Flucht verlieren sie ja nicht ihre Staatsangehörigkeit. Das Problem ist doch ein ganz anderes: In ihrer Heimat haben sie mit ihren Einstellungen (politisch, religiös oder anderes) keine Freunde und sind ggf Verfolgung ausgesetzt. Nun kann man die Meinung vertreten Deutschland müsse als Weltpolizist auftreten und Verfolgung und menschenfeindliche Regime in aller Welt bekämpfen. Aber wo ist der Zusammenhang mit einem "Recht auf Heimat"? Es braucht dazu eine neue außenpolitische Doktrin.Helmuth_123 hat geschrieben: Praktisch könnte diese Recht umgesetzt werde, indem sich Deutschland im Rahmen der UNO darum bemüht, dass die Menschen wieder in ihre Heimat zurückdürfen.
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Re: Flucht und Vertreibung
Deine Aussage ist nicht sehr konkret: Geht es Dir um das Recht der Rueckkehr oder das Recht, eine Heimat zu haben? Beides ist nicht verboten, wenn ich mich nicht irre, und dementsprechend gegeben. Sollte es aber gesetzlich verankert werden, dann habe ich folgende Frage anhand eines konkreten Beispiels:Helmuth_123 » Di 3. Apr 2012, 18:46 hat geschrieben:Soll ein verfassunggemäß garantiertes Recht auf Heimat eingeführt werden?
Kurz zur Erklärung es geht dabei nicht nur um die heimatvertriebenen Deutschen, sondern allgemein um Flüchtlinge und Heimatvertriebene. Diese Menschen mussten ihre Heimat und ihre sozialen und familiären Bindungen zwangsweise aus verschiedenen Gründen verlassen und viele von denen wünschen sich eine Rückkehr in ihre Heimat.
Deswegen bin ich dafür, dass ein solches Recht eingeführt wird.
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Wer sich seine Heimat "DDR" zurueckwuenscht - moechtest Du ihm diese verfassungsgemaess garantieren? Denn ein Gesetz gilt dann fuer Alle, nicht? Man kann naemlich auch seine Heimat verlieren, obwohl man noch vor Ort ist!
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Re: Flucht und Vertreibung
Ok, da hat du Recht, da hätte ich etwas konkreter werden müssen. Aber dazu sind solche Foren ja da, Gedanken- und Meinungsaustausch und Ideenbildung. Es geht mir um beides, also ein Recht auf Heimat und ein Recht auf Rückkehr in diese Heimat. In einigen Fällen ist es verboten in seine Heimat zurückzukehren, etwa aufgrund ethnischer, politischer oder religiöser Verfolgung. Ein Beispiel wären da die Balkanvölker, da gab es ethische Säuberungen im schlimmsten Ausmaß. Machmal ist zwar nicht offiziel verboten zurückzukehren, aber eine Rückkehr würde Verfolgung, Verhaftung oder gar Tod bedeuten. Und machmal wird eine Rückkehr auch erschwert, ich habe schon in einer anderer Antwort geschrieben, dass es trotz EU immer noch schwierig ist für Deutsche sich in den ehemaligen preußischen Ostprovinzen wieder anzusiedeln.Deine Aussage ist nicht sehr konkret: Geht es Dir um das Recht der Rueckkehr oder das Recht, eine Heimat zu haben? Beides ist nicht verboten, wenn ich mich nicht irre, und dementsprechend gegeben. Sollte es aber gesetzlich verankert werden, dann habe ich folgende Frage anhand eines konkreten Beispiels:
Wer sich seine Heimat "DDR" zurueckwuenscht - moechtest Du ihm diese verfassungsgemaess garantieren? Denn ein Gesetz gilt dann fuer Alle, nicht? Man kann naemlich auch seine Heimat verlieren, obwohl man noch vor Ort ist!
Und zu deiner zweiten Frage. Die DDR war ein Staat, dass ist für mich ein gewaltiger Unterschied zu Heimat. Ein Staat stellt für mich ein politisches System des Zusammenlebens von Menschen dar. Heimat ist für mich soziales Umfeld, Traditionen, Regionalität, Familie u.s.w und kein politisches System. Ein Beispiel: Die Heimat der Schlesier ist Schlesien, mit Schlesier meine ich sowohl die Deutschen als auch die Altpolen, der Staat war aber von 1871 bis 1945 Deutschland und ab 1945 Polen. Trotzdem bleibt Schlesien die Heimat der Schlesier, Schlesien könnte auch zu einen anderen Staat gehören, das würde nichts ändern. Der Einfachheit halber habe ich die Zeit vor 1871 weggelassen, falls dich das stört, bin ich bereit auch die Zeit davor anzugeben, aber das würde der eigentlichen Fragestellung nicht zuträglich sein.
Re: Flucht und Vertreibung
Nun, ich verstehe, was Du meinst. Das Recht des einen und anderen besteht ja aber. Nur, die Frage ist, inwiefern koennte unsere Verfassung Verfolgung, verhaftung oder gar Tod im Ursprungsland bei eventueller Heimkehr verhindern?Helmuth_123 » Sa 7. Apr 2012, 19:46 hat geschrieben: Ok, da hat du Recht, da hätte ich etwas konkreter werden müssen. Aber dazu sind solche Foren ja da, Gedanken- und Meinungsaustausch und Ideenbildung. Es geht mir um beides, also ein Recht auf Heimat und ein Recht auf Rückkehr in diese Heimat. In einigen Fällen ist es verboten in seine Heimat zurückzukehren, etwa aufgrund ethnischer, politischer oder religiöser Verfolgung. Ein Beispiel wären da die Balkanvölker, da gab es ethische Säuberungen im schlimmsten Ausmaß. Machmal ist zwar nicht offiziel verboten zurückzukehren, aber eine Rückkehr würde Verfolgung, Verhaftung oder gar Tod bedeuten. Und machmal wird eine Rückkehr auch erschwert, ich habe schon in einer anderer Antwort geschrieben, dass es trotz EU immer noch schwierig ist für Deutsche sich in den ehemaligen preußischen Ostprovinzen wieder anzusiedeln.
Das ist unmoeglich.
Nun, die Zeiten haben sich geaendert. Schlesien wird niemals mehr Schlesien werden so wie es die "alten" Schlesier noch kannten. Das ist eine Illusion, ausser, die Nachkommen wuerden sich wieder in den Ostgebieten, welche unsere Regierung, ohne ueberhaupt das Volk gefragt zu haben, einfach abgetreten haben, ansiedeln. Aber eine Forderung der "Annexierung" wuerde nicht viele Jahre auf sich warten lassen. Genau deshalb haben sie es schwer, sich wieder anzusiedeln. Sie sind dort aus diesem einen Grund unerwuenscht. Das Recht auf Heimat - nun, das haette sich die BRD ueberlegen sollen, bevor sie grosszuegig die Heimat ihrer Landsgenossen verschenkte. Es waere ja fast grotesk, wenn jetzt die gleiche BRD das Recht auf Heimat gesetzlich verankern wuerde. Ehrlich, Dein Grundgedanke ist gut, und ich befuerworte ihn. Aber in der Umsetzung sehe ich schwarz.Helmuth_123 » Sa 7. Apr 2012, 19:46 hat geschrieben: Und zu deiner zweiten Frage. Die DDR war ein Staat, dass ist für mich ein gewaltiger Unterschied zu Heimat. Ein Staat stellt für mich ein politisches System des Zusammenlebens von Menschen dar. Heimat ist für mich soziales Umfeld, Traditionen, Regionalität, Familie u.s.w und kein politisches System. Ein Beispiel: Die Heimat der Schlesier ist Schlesien, mit Schlesier meine ich sowohl die Deutschen als auch die Altpolen, der Staat war aber von 1871 bis 1945 Deutschland und ab 1945 Polen. Trotzdem bleibt Schlesien die Heimat der Schlesier, Schlesien könnte auch zu einen anderen Staat gehören, das würde nichts ändern. Der Einfachheit halber habe ich die Zeit vor 1871 weggelassen, falls dich das stört, bin ich bereit auch die Zeit davor anzugeben, aber das würde der eigentlichen Fragestellung nicht zuträglich sein.
Betreffend das DDR-Beispiel: Du hast Recht, die DDR war ein Staat. Aber sie repraesentierte fuer viele auch Werte, Tradition, und die Gestaltung des Miteinanders, nicht nur die kommunistische Einstellung.
- Helmuth_123
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Re: Flucht und Vertreibung
Vieleicht bin ich auf Grund meines jungen Alters noch etwas zu idealistisch, aber wo wären wir ohne Idealismus. Die Verfassung an sich könnte das nicht verhindern, aber sie könnte den Flüchtlingen in unserem Land etwas Hoffnung geben. Sie könnte ihnen eine Art Rechtschutz bieten, die Bundesrepublik setzt sich für ihr Recht ein, dass sie ihr Leben frei in ihrer Heimat gestallten können.Nun, ich verstehe, was Du meinst. Das Recht des einen und anderen besteht ja aber. Nur, die Frage ist, inwiefern koennte unsere Verfassung Verfolgung, verhaftung oder gar Tod im Ursprungsland bei eventueller Heimkehr verhindern?
Das ist unmoeglich.
Den Kommunismus ist bei meiner Antwort nicht das Hauptanliegen gewesen. Ich finde die Werte wurden nicht durch den Staat repräsentiert, sonder vielmehr durch die Menschen, welche ihn bewohnten und die gibt es ja heute auch noch. Also können diese Werte, Traditionen und das soziale Miteinander auch in der BRD gestalltet werden. Aber, wie gesagt, möglicherweise bin ich da etwas zu idealistisch und "jugendlich".Betreffend das DDR-Beispiel: Du hast Recht, die DDR war ein Staat. Aber sie repraesentierte fuer viele auch Werte, Tradition, und die Gestaltung des Miteinanders, nicht nur die kommunistische Einstellung.
Re: Flucht und Vertreibung
Wenn eine Heimat als Heimat zerstört wurde, bringt auch ein Recht auf Heimat nichts mehr. Um seine Heimat zu verlieren muss man nicht vertrieben werden.Helmuth_123 » Di 3. Apr 2012, 18:46 hat geschrieben:Soll ein verfassunggemäß garantiertes Recht auf Heimat eingeführt werden?
Kurz zur Erklärung es geht dabei nicht nur um die heimatvertriebenen Deutschen, sondern allgemein um Flüchtlinge und Heimatvertriebene. Diese Menschen mussten ihre Heimat und ihre sozialen und familiären Bindungen zwangsweise aus verschiedenen Gründen verlassen und viele von denen wünschen sich eine Rückkehr in ihre Heimat.
Deswegen bin ich dafür, dass ein solches Recht eingeführt wird.
Wie steht ihr dazu?
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