Sexualstraftäter auf freiem Fuß
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- Inferno
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Sexualstraftäter auf freiem Fuß
BGH hob Sicherungsverwahrung auf
Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Der verurteilte Sexualstraftäter Siegmar F. ist aus dem Gefängnis entlassen worden. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hatte am Dienstag ein Urteil des Landgerichts Dresden aufgehoben, das für den wegen Kindesmissbrauchs verurteilten 49-Jährigen eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet hatte. Der BGH sah sich zu dieser Entscheidung gezwungen, obwohl auch der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf dem Verurteilten eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit attestierte. Von Siegmar F. gehe eine "fraglos gesteigerte Gefahr neuer Straftaten aus", so Basdorf.
Sozialtherapie abgebrochen
Siegmar F. war im August 1999 vom Landgericht Dresden zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter hatten ihn für schuldig befunden, mehrere Kinder sexuell missbraucht, gefilmt und die Videos über das Internet verbreitet zu haben. Während der Haft hatte F. eine Sozialtherapie abgebrochen. Nach Ablauf der Haftstrafe im April 2007 hatte das Landgericht daher eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für den damals 47-Jährigen angeordnet. Diese hätte jedoch schon im ersten Verfahren zusätzlich zur Freiheitsstrafe verhängt werden müssen, kritisierte Basdorf. Gerichtsurteile können nur dann nachträglich geändert werden, wenn sich während der Haft neue Hinweise auf die Gefährlichkeit eines Täters ergeben. Dies sei bei Siegmar F. nicht der Fall gewesen.
Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/sicheru ... ng100.html
Da wird einem nur schlecht, wenn man sowas liest! Der BGH kann mal wieder bewiesen das er
unfähig ist " im Namen des Volkes" zu handeln!
Was meint ihr?
Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Der verurteilte Sexualstraftäter Siegmar F. ist aus dem Gefängnis entlassen worden. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hatte am Dienstag ein Urteil des Landgerichts Dresden aufgehoben, das für den wegen Kindesmissbrauchs verurteilten 49-Jährigen eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet hatte. Der BGH sah sich zu dieser Entscheidung gezwungen, obwohl auch der Vorsitzende Richter Clemens Basdorf dem Verurteilten eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit attestierte. Von Siegmar F. gehe eine "fraglos gesteigerte Gefahr neuer Straftaten aus", so Basdorf.
Sozialtherapie abgebrochen
Siegmar F. war im August 1999 vom Landgericht Dresden zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter hatten ihn für schuldig befunden, mehrere Kinder sexuell missbraucht, gefilmt und die Videos über das Internet verbreitet zu haben. Während der Haft hatte F. eine Sozialtherapie abgebrochen. Nach Ablauf der Haftstrafe im April 2007 hatte das Landgericht daher eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für den damals 47-Jährigen angeordnet. Diese hätte jedoch schon im ersten Verfahren zusätzlich zur Freiheitsstrafe verhängt werden müssen, kritisierte Basdorf. Gerichtsurteile können nur dann nachträglich geändert werden, wenn sich während der Haft neue Hinweise auf die Gefährlichkeit eines Täters ergeben. Dies sei bei Siegmar F. nicht der Fall gewesen.
Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/sicheru ... ng100.html
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Quatsch. Rechts unter dem Bild der Justitia steht es. Eine rechtliche Lücke gilt es seitens der Politiker zu beheben. Was kann da der BGH tun, Fräulein?Inferno hat geschrieben: Da wird einem nur schlecht, wenn man sowas liest! Der BGH kann mal wieder bewiesen das er
unfähig ist " im Namen des Volkes" zu handeln!
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Trotz Rückfallgefahr: Der BGH sieht keine rechtliche Möglichkeit, Siegmar F. in Sicherungsverwahrung zu belassen.
Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Das habe ich gestern auch im Fernsehen halb gesehen. Jura und Gerechtigkeit sind eben selten auf derselben Seite. Täterschutz geht mal wieder vor Opferschutz.
Falsch parken ist gefährlicher als Kinder zu mißbrauchen: da kennt Justitia keinen Spaß (im 1. Fall).
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Recht ist eben nicht oftmals moralisches Recht, was wir empfinden. Das ist auch gut so.mabf61 hat geschrieben:Das habe ich gestern auch im Fernsehen halb gesehen. Jura und Gerechtigkeit sind eben selten auf derselben Seite. Täterschutz geht mal wieder vor Opferschutz.
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
daß gerichte nicht dazu da sind, " im Namen des Volkes" (gemeint ist ja wohl der stammtisch) zu handeln, sondern sich an die gesetze zu haltenInferno hat geschrieben:Der BGH kann mal wieder bewiesen das er
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Richtig, aber diese "Gesetzeslücke" scheint schon seit längerem zu bestehen, daher hätte der Gesetzgeber bereits "im Namen des Volkes" handeln müssen und diese Gesetzeslücke schließen müssen !petronius hat geschrieben:
daß gerichte nicht dazu da sind, " im Namen des Volkes" (gemeint ist ja wohl der stammtisch) zu handeln, sondern sich an die gesetze zu halten
"Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen"
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Naja. Eine gewisse Rechtstaatlichkeit ist durchaus im Interesse des Volkes. Zur Rechtstaatlichkeit gehört auch, dass der Staat nicht einfach beliebig Leute einsperren darf, auch wenn sie gefährlicher sind als andere. Ich bin ehrlich gesagt froh, dass der BGH sich nicht durch solches Geplärre in populistischer Richtung hat beeinflussen lassen, auch wenn es mich beunruhigt, dass solche Menschen unter uns weilen.Inferno hat geschrieben:Da wird einem nur schlecht, wenn man sowas liest! Der BGH kann mal wieder bewiesen das er unfähig ist " im Namen des Volkes" zu handeln!
- ToughDaddy
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Mann, Mann, Mann. Ist es so schwer zu kapieren, dass die Richter sich nur an die Gesetze halten können? Anscheinend nicht. Und Dein Falschparkergefassel dient auch nur zur Hetze, mehr kann man daraus nicht ziehen. Beschwert euch doch bei den Politikern, welche die Gesetze machen. Nein da wird sich lieber über die Richter aufgeregt.mabf61 hat geschrieben:Das habe ich gestern auch im Fernsehen halb gesehen. Jura und Gerechtigkeit sind eben selten auf derselben Seite. Täterschutz geht mal wieder vor Opferschutz.
Falsch parken ist gefährlicher als Kinder zu mißbrauchen: da kennt Justitia keinen Spaß (im 1. Fall).
@Mithrandir
Sehr gut erkannt.

- Thomas I
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Der Gesetzgeber ist in dem Falle aber nunmal der Bundestag und nicht der Bundesgerichtshof.jack000 hat geschrieben:
Richtig, aber diese "Gesetzeslücke" scheint schon seit längerem zu bestehen, daher hätte der Gesetzgeber bereits "im Namen des Volkes" handeln müssen und diese Gesetzeslücke schließen müssen !
Und wer genau wählt diesen Bundestag nochmal?
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Normalerweise das Volk. Leider aber immer weniger und leider weiß man immer weniger, was dann passiert nach der Wahl.Thomas I hat geschrieben:Der Gesetzgeber ist in dem Falle aber nunmal der Bundestag und nicht der Bundesgerichtshof.
Und wer genau wählt diesen Bundestag nochmal?

Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Diese Frage ist durchaus berechtigt. Aber es wäre schon verwerflich, wenn die Bürger an der Wahlurne nur daran denken würden "Wer sperrt die Sexualverbrecher weg ?" und danach deren Wahlentscheidung treffen ...Thomas I hat geschrieben:Und wer genau wählt diesen Bundestag nochmal?
Somit ist es die Aufgabe der "etablierten" Parteien dafür zu sorgen, dass solche Themen gar nicht erst wahlentscheidend sind um böse Überaschungen zu vermeiden ...
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
ist dir klar, daß ein gericht nicht "der gesetzgeber" ist?jack000 hat geschrieben:
Richtig, aber diese "Gesetzeslücke" scheint schon seit längerem zu bestehen, daher hätte der Gesetzgeber bereits "im Namen des Volkes" handeln müssen und diese Gesetzeslücke schließen müssen !
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Ist es populistisch, wenn man sich für den Schutz der Kinder ausspricht? Ich denke nicht.Mithrandir hat geschrieben: Naja. Eine gewisse Rechtstaatlichkeit ist durchaus im Interesse des Volkes. Zur Rechtstaatlichkeit gehört auch, dass der Staat nicht einfach beliebig Leute einsperren darf, auch wenn sie gefährlicher sind als andere. Ich bin ehrlich gesagt froh, dass der BGH sich nicht durch solches Geplärre in populistischer Richtung hat beeinflussen lassen, auch wenn es mich beunruhigt, dass solche Menschen unter uns weilen.
Die Frage ist doch vielmehr, was die Politiker daran hindert, solche Gesetzeslücken zu schließen?
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Party auf Sabine Christiansens Hochzeit?Inferno hat geschrieben:
Ist es populistisch, wenn man sich für den Schutz der Kinder ausspricht? Ich denke nicht.
Die Frage ist doch vielmehr, was die Politiker daran hindert, solche Gesetzeslücken zu schließen?
Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Warst schneller als ich. :friend:Inferno hat geschrieben:
Ist es populistisch, wenn man sich für den Schutz der Kinder ausspricht? Ich denke nicht.
Die Frage ist doch vielmehr, was die Politiker daran hindert, solche Gesetzeslücken zu schließen?
Heute morgen war ich übrigens mal wieder am LG. Richter handeln zwar weitgehend nach Gesetzeslage, aber der Handlungsspielraum ist groß.
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
es ist populistisch, sich mit dem argument des kinderschutzes einfach über rechtliche gegebenheiten hinwegsetzen zu wollen. das führt recht schnell dazu, mit diesem totschlagargument alle möglichen aus gutem grund in unser rechtssystem eingeführten kautelen über bord zu werfen, weil einfach gar keine abwägungen mehr getroffen werden und nur noch auf den vermeintlichen "Schutz der Kinder" geachtet wird und die rechte auch eines straftäters völlig außer kraft gesetzt werdenInferno hat geschrieben:
Ist es populistisch, wenn man sich für den Schutz der Kinder ausspricht? Ich denke nicht.
Die Frage ist doch vielmehr, was die Politiker daran hindert, solche Gesetzeslücken zu schließen?
so könnte z.b. jemand auf die idee kommen, daß "zum Schutz der Kinder" bereits der verdacht auf mißbrauch reichen sollte, jemand lebenslänglich hinter gitter zu sperren. verstehst du, worauf ich hinaus will?
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Was ist vorzuziehen: das Recht der Kinder auf Leben oder die Rechte des überführten Mörders?petronius hat geschrieben:
es ist populistisch, sich mit dem argument des kinderschutzes einfach über rechtliche gegebenheiten hinwegsetzen zu wollen. das führt recht schnell dazu, mit diesem totschlagargument alle möglichen aus gutem grund in unser rechtssystem eingeführten kautelen über bord zu werfen, weil einfach gar keine abwägungen mehr getroffen werden und nur noch auf den vermeintlichen "Schutz der Kinder" geachtet wird und die rechte auch eines straftäters völlig außer kraft gesetzt werden
so könnte z.b. jemand auf die idee kommen, daß "zum Schutz der Kinder" bereits der verdacht auf mißbrauch reichen sollte, jemand lebenslänglich hinter gitter zu sperren. verstehst du, worauf ich hinaus will?
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Es geht doch um eine "Gesetzeslücke" :petronius hat geschrieben:
es ist populistisch, sich mit dem argument des kinderschutzes einfach über rechtliche gegebenheiten hinwegsetzen zu wollen. das führt recht schnell dazu, mit diesem totschlagargument alle möglichen aus gutem grund in unser rechtssystem eingeführten kautelen über bord zu werfen, weil einfach gar keine abwägungen mehr getroffen werden und nur noch auf den vermeintlichen "Schutz der Kinder" geachtet wird und die rechte auch eines straftäters völlig außer kraft gesetzt werden
so könnte z.b. jemand auf die idee kommen, daß "zum Schutz der Kinder" bereits der verdacht auf mißbrauch reichen sollte, jemand lebenslänglich hinter gitter zu sperren. verstehst du, worauf ich hinaus will?
http://www.ftd.de/politik/deutschland/: ... 89218.htmlUnion will schärfere Sicherungsverwahrung
Ein Urteil mit Folgen: Weil der Bundesgerichtshof die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines als gefährlich geltenden Triebtäters aufhebt, will die Union eine Lücke im Gesetz schließen.
Wo liegt denn jetzt das Problem ?
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Dankje für den link. Vor allem für das hier:jack000 hat geschrieben:
Es geht doch um eine "Gesetzeslücke" :
http://www.ftd.de/politik/deutschland/: ... 89218.html
Wo liegt denn jetzt das Problem ?
Wie begeht man in Haft eine schwere Straftat, insbesondere Kindesmißhandlung?"Nachträglich kann eine Sicherungsverwahrung nur angeordnet werden, wenn sich in der Haft neue Tatsachen für die Gefährlichkeit eines Täters ergeben", sagte Gehb.
Das könne bei einem von Anfang an höchst gefährlichen Täter eigentlich nur eine erneute schwere Straftat während der Haft sein. Bei dem Mann in Sachsen sei das nicht der Fall gewesen.
Ist nicht gestern eine Meldung gekommen, daß ein anderer Schwerverbrecher von vornherein dauerhaft in Sicherungsverwahrung geht? Hab das nur im Auto halb mitbekommen.
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Genauer lesen hilft auch hier:mabf61 hat geschrieben: Dankje für den link. Vor allem für das hier:
Wie begeht man in Haft eine schwere Straftat, insbesondere Kindesmißhandlung?
Ist nicht gestern eine Meldung gekommen, daß ein anderer Schwerverbrecher von vornherein dauerhaft in Sicherungsverwahrung geht? Hab das nur im Auto halb mitbekommen.
Hier wurde es nachträglich angeordnet, was eben nicht mit den Gesetzen vereinbar ist.
Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Genauer lesen hilft tatsächlich. Also nochmal. Wie können Verbrecher in Knast machen neue Verbrechen?ToughDaddy hat geschrieben:
Genauer lesen hilft auch hier:
Hier wurde es nachträglich angeordnet, was eben nicht mit den Gesetzen vereinbar ist.
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Gibt genug. Drogenschmuggel. Vergewaltigung. Totschlag. Gefährliche Körperverletzung.....mabf61 hat geschrieben: Genauer lesen hilft tatsächlich. Also nochmal. Wie können Verbrecher in Knast machen neue Verbrechen?
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Inferno hat geschrieben:Ist es populistisch, wenn man sich für den Schutz der Kinder ausspricht? Ich denke nicht.
Doch das, ist es, hochgradig populistisch, allerdings nicht unbedingt im negativen Sinn. Der Schutz der Kinder ist ja ein wichtiges und berechtigtes Anliegen, ein Politiker, der darauf hinarbeitet, handelt im Interesse des Volkes, im positiven Sinne populistisch.
Im negativen Sinn populistisch ist es dann, wenn die Forderungen an Realität und rechtstaatlichen Gegebenheiten vorbei gehen. Wenn man sich als Politiker z. B. aufregt, dass in diesem Fall der BGH nicht gut entschieden hätte, um damit bei Leuten zu punkten, die beim Kinderschutz gern mal ihre Rationalität vergessen. Denn es ist doch völlig klar und zum Glück in unserem Land weitgehend Konsens, dass der Staat nicht einfach so und ohne gesetzliche Grundlage, Leute einsperren kann, wie es ihm passt.
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Bei solchen Sexualstraftätern ist es tatsächlich eher unwahrscheinlich, dass sich während der Haft neue Hinweise bezüglich ihrer Gefährlichkeit ergeben. Darum ist eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung hochproblematisch.mabf61 hat geschrieben:Genauer lesen hilft tatsächlich. Also nochmal. Wie können Verbrecher in Knast machen neue Verbrechen?
Detailliertere Hintergründe: http://www.zeit.de/online/2008/30/siche ... g?page=all
Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
weder nochmabf61 hat geschrieben: Was ist vorzuziehen: das Recht der Kinder auf Leben oder die Rechte des überführten Mörders?
aber indem du einem straftäter seine rechte verweigerst, nimmst du nicht automatisch das recht der kinder auf leben wahr
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Warum sehen eigentlich manche Menschen immer gleich einen völlig Systemumbruch, nur weil jemand die bereichtigte Frage stellt, ob es sinnvoll ist, dass Tasachen, die Gefährlichkeit eines Täters begründen, während der Hauptverhandlung ersichtlich/bekannt/nachgewiesen sein müssen. Das ist eine Sichtweise, die sich weiter von einer seriöse/sachlichen Diskussion entfernt, als die Aussage des Threaderstellers.petronius hat geschrieben: so könnte z.b. jemand auf die idee kommen, daß "zum Schutz der Kinder" bereits der verdacht auf mißbrauch reichen sollte, jemand lebenslänglich hinter gitter zu sperren.
Zumal das Gericht durchaus auch nachträgliche Entscheidungen hinsichtlich einer Sicherungsverwahrung treffen kann (§§ 66, 66a und 66b StGB).
- ToughDaddy
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Eher entfernst Du Dich von einer seriösen oder sachlichen Diskussion, wenn Dir nicht klar ist, wie der Fall hier war und Du ihn so hindrehen willst, dass es paßt.von Dahlenberg hat geschrieben: Warum sehen eigentlich manche Menschen immer gleich einen völlig Systemumbruch, nur weil jemand die bereichtigte Frage stellt, ob es sinnvoll ist, dass Tasachen, die Gefährlichkeit eines Täters begründen, während der Hauptverhandlung ersichtlich/bekannt/nachgewiesen sein müssen. Das ist eine Sichtweise, die sich weiter von einer seriöse/sachlichen Diskussion entfernt, als die Aussage des Threaderstellers.
Zumal das Gericht durchaus auch nachträgliche Entscheidungen hinsichtlich einer Sicherungsverwahrung treffen kann (§§ 66, 66a und 66b StGB).
Die Tatsachen waren aber nicht später bekannt. Solltest auch lesen, was Du verlinkst.
- von Dahlenberg
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
ToughDaddy hat geschrieben: Eher entfernst Du Dich von einer seriösen oder sachlichen Diskussion, wenn Dir nicht klar ist, wie der Fall hier war und Du ihn so hindrehen willst, dass es paßt.
Ich habe die Inhalte des Falls weder en détail angesprochen, noch habe ich Inhalte "hingedreht". Vielmehr habe ich auf die entsprechenden Paragrafen im Gesetz hingewiesen, um die Diskussion zu versachlichen.
ToughDaddy hat geschrieben: Die Tatsachen waren aber nicht später bekannt.
Und, wann waren sie denn bekannt? Und welche Rückschlüsse ziehst du daraus? Bitte argumentiere an den o.g. Normen.
Siehst du Dinge, die andere nicht sehen? Ich habe nichts "verlinkt".ToughDaddy hat geschrieben: Solltest auch lesen, was Du verlinkst.
- ToughDaddy
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Aha Du hast nur etwas genannt, um etwas zu nennen? Es geht doch hier um einen eindeutigen Fall und nicht um allgemeines blabla.von Dahlenberg hat geschrieben:
Ich habe die Inhalte des Falls weder en détail angesprochen, noch habe ich Inhalte "hingedreht". Vielmehr habe ich auf die entsprechenden Paragrafen im Gesetz hingewiesen, um die Diskussion zu versachlichen.
Und, wann waren sie denn bekannt? Und welche Rückschlüsse ziehst du daraus? Bitte argumentiere an den o.g. Normen.
Siehst du Dinge, die andere nicht sehen? Ich habe nichts "verlinkt".
Die o.g. Normen sind doch klar oder nicht? Und somit hat es nichts mit dem Fall hier zu tun. Da brauche ich nichts weiter rumargumentieren. Die Tatsachen, welche jetzt zur Sicherheitsverwahrung nachträglich führen sollten, waren bereits in der Hauptverhandlung bekannt. Mithin kann man nachträglich nichts mehr anordnen, wurde aber auch oft genug hier schon erklärt.
- von Dahlenberg
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
ToughDaddy hat geschrieben: Aha Du hast nur etwas genannt, um etwas zu nennen? Es geht doch hier um einen eindeutigen Fall und nicht um allgemeines blabla.
Du scheintst nicht in der Lage zu sein, dem Inhalt meines Postings zu folgen. Andernfalls würdest du den Hinweis auf weiterführende Normen des Strafgesetzbuchs, die zielführende Inhalte für die hier behandelte Fragestellung beinhalten, nicht als "blabla" bezeichnen.
ToughDaddy hat geschrieben: Die o.g. Normen sind doch klar oder nicht? Und somit hat es nichts mit dem Fall hier zu tun.
Die Normen sind klar und deshalb haben sie nichts mit dem Fall zu tun??? Köstlich
ToughDaddy hat geschrieben: Da brauche ich nichts weiter rumargumentieren.
Wenn ich an dieser Stelle darauf hinweisen darf, dass du nicht argumentiert hast. Vielmehr scheinst du wirre Behauptungen und inhaltsfremde Aussagen mit einer Teilnahme an der Diskussion zu verwechseln.
Und ?ToughDaddy hat geschrieben: Die Tatsachen, welche jetzt zur Sicherheitsverwahrung nachträglich führen sollten, waren bereits in der Hauptverhandlung bekannt.
ToughDaddy hat geschrieben: Mithin kann man nachträglich nichts mehr anordnen, wurde aber auch oft genug hier schon erklärt.

Ließ einfach mal die von mir angeführten Paragrafen. Dann wirst du feststellen, dass du dich mit deinem Geschreibsel schlicht zum Depp machst. Aber großspurig erklären, dass das schon mehrfach "erklärt" wurde.

Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Sich vielleicht mal an Recht und Gesetz halten...Gaucho hat geschrieben: Quatsch. Rechts unter dem Bild der Justitia steht es. Eine rechtliche Lücke gilt es seitens der Politiker zu beheben. Was kann da der BGH tun, Fräulein?
Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
sag mal, kannst du nicht lesen oder was?von Dahlenberg hat geschrieben: Ließ einfach mal die von mir angeführten Paragrafen. Dann wirst du feststellen, dass du dich mit deinem Geschreibsel schlicht zum Depp machst. Aber großspurig erklären, dass das schon mehrfach "erklärt" wurde.
§ 66b Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
(1) 1Werden nach einer Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder eines Verbrechens nach den §§ 250, 251, auch in Verbindung mit den §§ 252, 255, oder wegen eines der in § 66 Abs. 3 Satz 1 genannten Vergehen vor Ende des Vollzugs dieser Freiheitsstrafe Tatsachen erkennbar, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen...
hier wurden eben keine neuen tatsachen nach der verurteilung bekannt, daher kann auch keine nachträgliche sicherheitsverwahrung angeordnet werden
alles klar?
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Petronius hat Recht: es steht ganz klar im Gesetz drin ! Und die höchste Gerichtsbarkeit in Dtl., der BGH, hat das "übersehen" ?petronius hat geschrieben:
sag mal, kannst du nicht lesen oder was?
§ 66b Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung
(1) 1Werden nach einer Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung oder eines Verbrechens nach den §§ 250, 251, auch in Verbindung mit den §§ 252, 255, oder wegen eines der in § 66 Abs. 3 Satz 1 genannten Vergehen vor Ende des Vollzugs dieser Freiheitsstrafe Tatsachen erkennbar, die auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit hinweisen, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen...
hier wurden eben keine neuen tatsachen nach der verurteilung bekannt, daher kann auch keine nachträgliche sicherheitsverwahrung angeordnet werden
alles klar?
Schafft nicht einmal ein Student im 1. Semester, hab ich gehört....
Das Abbrechen einer Therapie ist ja wohl ZEICHEN genug... !
- von Dahlenberg
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Ich denke, dass zunächst einmal nichts "klar" ist. Fakt ist, dass die Therapieunwilligkeit nach dem Urteil und während der Haftzeit festgestellt worden ist. Dies ist unstrittig und wird auch in diesem Zusammenhang nicht vom BGH in Frage gestellt. Das LG Dresden wurde vom BGH in erster Linie dafür gerügt, dass es die Therapiebereitschaft des Inhaftierten nicht bereits früher überprüft hatte. Demnach wäre es angeblich unter Hinzuziehung eines Gutachters möglich gewesen, die Einstellung des Täters zu einer Therapie bereits im Rahmen der Hauptverhandlung zu klären. Wie das allerdings in zeitlicher Hinsicht erfolgen soll, bleibt Geheimnis des BGH. Zumindest mir will sich nicht erschließen, wie man die Ergebnisse einer möglicher Weise langjährigen Therapie innerhalb der Verhandlung abklären will. Wir sehen hier zumindest eine offene Fragestellung, die vom BGH nicht zwingend in der Art und Weise hätte beantwortet werden müssen, wie es dann letztlich geschehen ist. Dass die Entscheidung des BGH nun formaljuristisch korrekt und begründbar ist, steht außer Frage. Ob es die einzig Mögliche Entscheidung war, darf sicherlich bezweifelt werden.petronius hat geschrieben: hier wurden eben keine neuen tatsachen nach der verurteilung bekannt, daher kann auch keine nachträgliche sicherheitsverwahrung angeordnet werden
alles klar?
Außerdem scheint es so zu sein, dass auch noch andere Tatsachen während der Haftzeit bekannt wurden, die für die Gefährlichkeit des Inhaftierten sprechen. So soll er laut einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen (http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431 ... ntent.html) einem Mithäftling gegenüber neue, noch grausamere Taten angekündigt haben. Da fragt man sich natürlich, wie dieses Faktum bereits in der Hauptverhandlung durch das LG Dresden hätte vorausgesehen werden sollen.
- von Dahlenberg
- Beiträge: 2438
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Marianne hat geschrieben: Petronius hat Recht: es steht ganz klar im Gesetz drin ! Und die höchste Gerichtsbarkeit in Dtl., der BGH, hat das "übersehen" ?
Nein, der BGH hat gerügt, dass das LG Dresden die Vorschriften angeblich falsch angewendet haben soll.
Wäre es, wenn der BGH nicht festgestellt hätte, dass es ein angeblich nicht nachträglich bekannt gewordenes Faktum sei. Was es zeitlich gesehen sicherlich war.Marianne hat geschrieben: Das Abbrechen einer Therapie ist ja wohl ZEICHEN genug... !
- ToughDaddy
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
@von Dahlenberg
Ich kann nichts dafür, dass Du offensichtlich die Normen nicht richtig lesen kannst oder verstehen kannst und somit auch nicht erkennen kannst, dass diese Normen auf den vorliegenden Fall nicht angewendet werden können. Da braucht man nicht mal ein Jura-Studium, um das normalerweise zu verstehen.
Mithin machst nur Du Dich zum Depp, und das auf eine wirklich großkotzige Art und Weise.
@Marianne
Der Abbruch einer Sozial-Therapie genügt dafür nicht.
Und wenn man sich mal einiges dazu durchliest, wurde die Sozial-Therapie anscheinend auch nicht durch das urteilende Gericht angeordnet.
@all
Der Vorstoss der CDU diesbezüglich ist natürlich lächerlich, auch wenn es notwendig erscheint, da es dadurch zu einer Verletzung des Rückwirkungsverbotes führen kann.
Ich kann nichts dafür, dass Du offensichtlich die Normen nicht richtig lesen kannst oder verstehen kannst und somit auch nicht erkennen kannst, dass diese Normen auf den vorliegenden Fall nicht angewendet werden können. Da braucht man nicht mal ein Jura-Studium, um das normalerweise zu verstehen.
Mithin machst nur Du Dich zum Depp, und das auf eine wirklich großkotzige Art und Weise.
@Marianne
Der Abbruch einer Sozial-Therapie genügt dafür nicht.
Und wenn man sich mal einiges dazu durchliest, wurde die Sozial-Therapie anscheinend auch nicht durch das urteilende Gericht angeordnet.
@all
Der Vorstoss der CDU diesbezüglich ist natürlich lächerlich, auch wenn es notwendig erscheint, da es dadurch zu einer Verletzung des Rückwirkungsverbotes führen kann.
- von Dahlenberg
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Mein vorletztes Posting setzte sich ganz konkret mit den einschlägigen Normen des StGB und der Entscheidung des BGH auseinander. Mit den darin enthaltenen Fragestellungen und neuen Erkenntnissen zu diesem Fall hast du dich leider nicht ansatzweise beschäftigt. Warum die nachträgliche Sicherungsverwahrung auch in diesem Fall nicht völlig abwegig ist, sondern vielmehr im Rahmen der Begründung des BGH lag, die leicht auch eine andere Ausprägung hätte bekommen können, habe ich in bereits zitiertem Posting nachgewiesen.ToughDaddy hat geschrieben:@von Dahlenberg
Ich kann nichts dafür, dass Du offensichtlich die Normen nicht richtig lesen kannst oder verstehen kannst und somit auch nicht erkennen kannst, dass diese Normen auf den vorliegenden Fall nicht angewendet werden können.
ToughDaddy hat geschrieben: Da braucht man nicht mal ein Jura-Studium, um das normalerweise zu verstehen.
Siehst du und genau deshalb bin ich ein bisschen entäuscht, dass du mit nicht mal zwei Schritte folgen konntest. Aber noch einfacher kann ich es für dich beim besten Willen nicht mehr darstellen.
Möglicherweise wirkt es auch dich großkotzig, weil du es schlicht nicht verstehst. Anstatt auf diese Weise zu kapitulieren solltest du lieber nochmal in Ruhe die genannten Artikel studieren und dir Gedanken über die neuen Anhaltspunkte für die Möglichkeiten einer nachträglichen Sicherungsverwahrung machen.ToughDaddy hat geschrieben: Mithin machst nur Du Dich zum Depp, und das auf eine wirklich großkotzige Art und Weise.![]()
- von Dahlenberg
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Guck mal, auch hier liegst du wieder total daneben. Der Abbruch der Therapie, genauer gesagt das Verhalten des Verurteilten während der Therapie, wäre sehr wohl als Grund heranzuziehen gewesen. Der BGH hat aber festgestellt, dass eine entsprechende Prognose bereits im Rahmen der Hauptverhandlung zu Begründung der anschließenden Sicherungsverwahrung hätte erstellt werden müssen. Hierzu, so der BGH, wäre ein Gutachter hinzuzuziehen gewesen.ToughDaddy hat geschrieben: @Marianne
Der Abbruch einer Sozial-Therapie genügt dafür nicht.
„Nach der Ausgangsverurteilung im Jahr 1999 seien keine neue Tatsachen über die Gefährlichkeit des Täters erkennbar geworden. Damals hätten es die Dresdner Richter versäumt, ein psychiatrisches Gutachten über den Triebtäter erstellen zu lassen und eine an die Haftzeit anschließende Sicherungsverwahrung zu prüfen. Die Möglichkeit, die Maßregel nachträglich anzuordnen, sei jedoch nicht dazu da, ein Ausgangsurteil zu korrigieren.“
http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431 ... ntent.html
Und genau hier liegt der „Knackpunkt“. Es geht darum, dass der BGH der Ansicht des LG Dresden nicht folgen will, dass es zunächst nicht ersichtlich war, dass der Verurteilte jegliche Therapiebemühungen boykottiert und offenbar trotz des Urteils aus 1999 weiter Straftaten der selben Art begehen will. Und dieses sogar noch mit größerer Brutalität. Ich frage mich allen Ernstes, wie man diese Einschätzung bereits zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung hätte treffen sollen. Hellsehen können selbst Richter am LG noch nicht.
- von Dahlenberg
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Der Preis der Entscheidung des BGH
Die Entscheidung des BGH hat weitreichende Folgen für die Sicherheit der Bürger und für die Einsatzkräfte der Polizei.
"Siegmar F. steht unter Beobachtung - das hat er gleich am Mittwoch zu spüren bekommen. Einen Tag nach der Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt fand an seinem geheim gehaltenen neuen Wohnort eine "polizeiliche Gefährderansprache" mit dem 49 Jahre alten Sexualstraftäter aus Sachsen statt. "Man hat ihm klar gemacht, dass man ein Auge auf ihn haben wird", sagt Frank Wend, Sprecher des sächsischen Innenministeriums.
Siegmar F. steht unter strikter Führungsaufsicht, die nicht nur der Betreuung eines entlassenen Straftäters mit negativer Sozialprognose dient, sondern auch die Überwachung ermöglicht. Es gehe nun darum, die Bevölkerung so gut zu schützen, wie es rechtsstaatlich möglich sei, sagt der Sprecher des Justizministeriums, Martin Marx."
http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431 ... ntent.html
Nunmehr wird ein naturgemäß lückenhafter Schutz Unschuldiger mit einem gigantischen Aufwand an Mannstunden der Polizei für eine unbestimmte Zeit gefahren. Beides für die Sicherheit in diesem Land ein Debakel. Fraglich ist, ob der BGH nicht Interpretationsspielraum bei seiner Entscheidung gehabt hätte und diesen unhaltbaren Zustand hätte verhindern können.
"Siegmar F. steht unter Beobachtung - das hat er gleich am Mittwoch zu spüren bekommen. Einen Tag nach der Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt fand an seinem geheim gehaltenen neuen Wohnort eine "polizeiliche Gefährderansprache" mit dem 49 Jahre alten Sexualstraftäter aus Sachsen statt. "Man hat ihm klar gemacht, dass man ein Auge auf ihn haben wird", sagt Frank Wend, Sprecher des sächsischen Innenministeriums.
Siegmar F. steht unter strikter Führungsaufsicht, die nicht nur der Betreuung eines entlassenen Straftäters mit negativer Sozialprognose dient, sondern auch die Überwachung ermöglicht. Es gehe nun darum, die Bevölkerung so gut zu schützen, wie es rechtsstaatlich möglich sei, sagt der Sprecher des Justizministeriums, Martin Marx."
http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431 ... ntent.html
Nunmehr wird ein naturgemäß lückenhafter Schutz Unschuldiger mit einem gigantischen Aufwand an Mannstunden der Polizei für eine unbestimmte Zeit gefahren. Beides für die Sicherheit in diesem Land ein Debakel. Fraglich ist, ob der BGH nicht Interpretationsspielraum bei seiner Entscheidung gehabt hätte und diesen unhaltbaren Zustand hätte verhindern können.
- ToughDaddy
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
@von Dahlenberg
Der BGH bestätigt es doch, ein psychatrisches Gutachten hätte gemacht werden können, dann ein Urteil direkt mit anschließender Sicherheitsverwahrung oder als Auflage die Therapie.
Für die Anordnung einer Therapie braucht man nicht Hellseher sein.
Der BGH bestätigt es doch, ein psychatrisches Gutachten hätte gemacht werden können, dann ein Urteil direkt mit anschließender Sicherheitsverwahrung oder als Auflage die Therapie.
Für die Anordnung einer Therapie braucht man nicht Hellseher sein.
- von Dahlenberg
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
Stimmt. Für die Anordnung einer Therapie braucht man tatsächlich nicht Hellseher zu sein. Nur leider ging es nie darum, dass jemand versäumt hätte, eine "Therapie" anzuordnen. Es ging darum, dass der BGH die Auffassung vertreten hat, dass die Therapiunfähigkeit/der Therapieboykott bereits durch einen Gutachter im Rahmen der Hauptverhandlung hätte festgestellt werden können/sollen. Ich denke, man erkennt den gravierenden Unterschied.ToughDaddy hat geschrieben: Für die Anordnung einer Therapie braucht man nicht Hellseher sein.
Pass auf ToughDaddy, ich habe keine Lust mehr mit jemandem zu diskutieren, der sich nicht eingehend mit dem Sachverhalt beschäftigen will und in der Lage ist, die Kernpunkte der Fragestellung zu erkennen und zu beleuchten. Aus dem Grunde werde ich hier nicht mehr schreiben, es sei denn, es finden sich noch ernstzunehmende Diskutanten.
- jmjarre
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Re: Sexualstraftäter auf freiem Fuß
ausserdem sind wir doch sozial in Deutschland und müssen mehrmals den Verbrechern Chancen geben... :irony:
Strang über die SED und deren Stasi Aktivitäten -neueste Enthüllungen...Hier:
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=20&t=39858
http://www.youtube.com/watch?v=uDvsezvR7LA
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.php?f=20&t=39858
http://www.youtube.com/watch?v=uDvsezvR7LA