Ob die Gesetzesänderung dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit entspricht wird letztendlich von den Gerichten entschieden. Dein "erledigt durch die Gesetzesänderung" ist meiner Meinung nach deshalb Unsinn. Wir können uns aber gern über den Unterschied des formellen und materiellen Rechtsstaatsbegriffes unterhalten.Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Nov 2020, 12:53)
Das BVerfG konnte bereits 2011 ein 2017 geändertes Gesetz als "nicht mit der Verfassung konform" beurteilen? Wow, nicht schlecht.
Offensichtlich. Die Gewaltenteilung funktioniert, wo ist dein Problem? Es wurde rumgekräht, dass Sicherheitsverwahrung für Terroristen nicht rechtsstaatlich wäre, du verlinkst eine Gesetzesänderung, nach der das sehr wohl möglich ist, also hat sich das Gekrähe von wegen "nichts rechtsstaatlich" ja wohl erledigt. Ist diese Gesetzesänderung denn vor dem BVerfG anhängig?
Terroranschläge in Wien
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Re: Terroranschläge in Wien
- Tom Bombadil
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Re: Terroranschläge in Wien
Kannst du halten wie die Maurer, ein geltendes Gesetz gilt mMn. solange als rechtsstaatlich, bis das BVerfG nicht etwas anderes entschieden hat. MW. ist auch der Bundespräsident in der Pflicht, ein Gesetz auf Verfassungskonformität zu prüfen, ehe er es unterzeichnet, ich hoffe doch, dass er seinen Job nicht leichtfertig versieht und diese Aufgabe gewissenhaft erledigt.Haegar hat geschrieben:(13 Nov 2020, 13:12)
Dein "erledigt durch die Gesetzesänderung" ist meiner Meinung nach deshalb Unsinn.
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Re: Terroranschläge in Wien
Danke.Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Nov 2020, 13:16)
Kannst du halten wie die Maurer, ein geltendes Gesetz gilt mMn. solange als rechtsstaatlich, bis das BVerfG nicht etwas anderes entschieden hat. MW. ist auch der Bundespräsident in der Pflicht, ein Gesetz auf Verfassungskonformität zu prüfen, ehe er es unterzeichnet, ich hoffe doch, dass er seinen Job nicht leichtfertig versieht und diese Aufgabe gewissenhaft erledigt.
Ich wollte ja nur, dass Du das "Rumgekrähe" weiter lesen kannst und auch verstehst, warum es vorhanden ist. Ob Letzteres gelingt liegt aber nicht bei mir. Aber es gibt ja auch noch weitere Leser hier im Forum.
Hast Du denn Hinweise, dass der Bundespräsident leichtfertig in seinem Job ist ?
- Tom Bombadil
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Re: Terroranschläge in Wien
Ich werde das Rumgekrähe mit deinem Link beantworten, der dem Rumgekrähe die Basis entziehtHaegar hat geschrieben:(13 Nov 2020, 13:26)
Ich wollte ja nur, dass Du das "Rumgekrähe" weiter lesen kannst...
Nein. Ein Indiz mehr, dass das Gesetz rechtsstaatlich ist.Hast Du denn Hinweise, dass der Bundespräsident leichtfertig in seinem Job ist ?
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Re: Terroranschläge in Wien
Dann hast Du meinen Link falsch verstanden, aber Danke. Dann habe ich mit dem Link, ja was erreicht.Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Nov 2020, 13:27)
Ich werde das Rumgekrähe mit deinem Link beantworten, der dem Rumgekrähe die Basis entzieht
Jep, ein zusätzliches Indiz. Ob es dann reicht, werden die Gerichte erstmal im Einzelfall unabhängig davon entscheiden.Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Nov 2020, 13:27)Nein. Ein Indiz mehr, dass das Gesetz rechtsstaatlich ist.
Und damit sind wir bei der rechtsstaatlichen Umsetzung angekommen.
- Tom Bombadil
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Re: Terroranschläge in Wien
Weil ich den link nicht in deinem Sinne interpretiere
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Re: Terroranschläge in Wien
Ja, weil andere den Link dann auch lesen und sich selber eine Meinung bilden werden. Deshalb das Danke.Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Nov 2020, 13:43)
Weil ich den link nicht in deinem Sinne interpretiere
Und nochmals ja, ich interpretiere es als Nichtverstehen (wollen?) ein.
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Re: Terroranschläge in Wien
Warum? Sind für dich Gesetze nur dann rechtsstaatlich, wenn sie vom BVerfG durchgewunken wurden?Haegar hat geschrieben:(13 Nov 2020, 14:05)
Und nochmals ja, ich interpretiere es als Nichtverstehen (wollen?) ein.
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Re: Terroranschläge in Wien
Nein, ich habe auf Deine Auslegung geantwortet.Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Nov 2020, 14:22)
Warum? Sind für dich Gesetze nur dann rechtsstaatlich, wenn sie vom BVerfG durchgewunken wurden?
- Tom Bombadil
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Re: Terroranschläge in Wien
Gut, dann sind wir ja jetzt durch und meine Aussage hat in ihrer Richtigkeit Bestand
Außerdem geht es hier um Österreich
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Re: Terroranschläge in Wien
Ich finde es interessant, dass Du die Rechtsstaatsproblematik der Sicherungsverwahrung recht schnell beiseite schiebst.Tom Bombadil hat geschrieben:(13 Nov 2020, 18:16)
Gut, dann sind wir ja jetzt durch und meine Aussage hat in ihrer Richtigkeit Bestand
Außerdem geht es hier um Österreich
Meinst Du denn, der Rechtsstaat in Österreich hat nicht das gleiche Problem ?
- Tom Bombadil
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Re: Terroranschläge in Wien
Ich finde deine Schlussfolgerungen nicht minder interessantHaegar hat geschrieben:(13 Nov 2020, 19:57)
Ich finde es interessant, dass Du die Rechtsstaatsproblematik der Sicherungsverwahrung recht schnell beiseite schiebst.
Kurze Zusammenfassung:
Das hier ist Gesetz (du hattest es selber verlinkt): https://www.buzer.de/gesetz/6165/v206346-2017-07-01.htm
Desweiteren hattest du zugestimmt, dass nicht jedes Gesetz vom BverfG auf Verfassungskonformität durchgewunken werden muss, um als rechtsstaatlich zu gelten.
Last but not least hatte ich keine lebenslange Sicherheitsverwahrung gefordert.
Ergo: es gibt es keine "Rechtsstaatsproblematik der Sicherungsverwahrung". Und falls es sie doch einmal gibt, dann kümmert sich das BVerfG darum.
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