Haegar hat geschrieben:(13 Nov 2020, 19:57)
Ich finde es interessant, dass Du die Rechtsstaatsproblematik der Sicherungsverwahrung recht schnell beiseite schiebst.
Ich finde deine Schlussfolgerungen nicht minder interessant
Kurze Zusammenfassung:
Das hier ist Gesetz (du hattest es selber verlinkt):
https://www.buzer.de/gesetz/6165/v206346-2017-07-01.htm
Desweiteren hattest du zugestimmt, dass nicht jedes Gesetz vom BverfG auf Verfassungskonformität durchgewunken werden muss, um als rechtsstaatlich zu gelten.
Last but not least hatte ich keine lebenslange Sicherheitsverwahrung gefordert.
Ergo: es gibt es keine "Rechtsstaatsproblematik der Sicherungsverwahrung". Und falls es sie doch einmal gibt, dann kümmert sich das BVerfG darum.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
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Diffamierer der Linken.