Cobra9 hat geschrieben:(27 Oct 2021, 10:00)
Was reine Spekulationen sind. Ich kann auch sagen die USA verhängen neue Sanktionen.
Was eher wahrscheinlich ist als eine lebensbedrohliche Situation. Oder Gewinne im lotto. Im übrigen hat der User mit dem belegten Zitat seine Meinung dargestellt gehabt und lag daneben.
Passiert, aber ausweichen ist auch nicht mehr so neu.
Ich denke es wäre gut, wenn alle Beteiligten und auch die Medien mal anfangen ganz locker durch die Hose zu atmen. Eine lebensbedrohende Krise halte ich für überzogen (wie sie der US-Beamte in deinem Handelsblatt-Link angedeutet hat). Laut Meldungen sind die Gasspeicher insgesamt zu über 70% gefüllt. Das sollte zunächst mal reichen über den Winter. Natürlich wenn es ein besonders kalter und langer Winter wird, könnte es gegen Ende vielleicht Probleme geben, aber bis dahin vergeht ja noch Zeit. Was auffällig ist, das Ende September der Gasprom-Speicher nur zu ca. 5% gefüllt war, also fast leer (Vorjahreszeitraum 87% befüllt). Da die Gasprom-Speicher ungefähr 25% der Gesamtspeicher ausmachen, ist die Erklärung für die Speicherdifferenz des aktuellen Stands zum normal üblichen Stand, vermutlich einzig in den sehr leeren Gaspromspeicher zu erklären (die anderen Speicher sind normal gefüllt und fast ausgelastet). Die Differenz zur sonst üblichen Speicherfüllung und der aktuellen, liegt vornehmlich an den unterdurchschnittlich leeren Gaspromspeicher.
Für die Zukunft, nach dem Winter, bedeutet das meiner Ansicht nach, das man die Speicherbetreibung durch Gasprom auf den Prüfstand stellen muss. Zur Not müssen die Speicher von jemand anderen betrieben werden, wenn es Gasprom nicht hinbekommt (Inkompetenz?) bzw. nicht will (politisches Instrument?), dass der Speicher ordnungsgemäß betrieben wird, hier also eine Fehlverwendung vorliegt. Hängt halt davon ab wie sich der Füllstand bis November entwickelt. Eine Versorgung durch die laufenden Lieferungen nach den langfristigen Verträgen und auch die restlichen Speicher sollte sichergestellt sein.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... er110.html
Deutschland hat derzeit kein Gasversorgungsproblem, das haben wenn überhaupt andere europäische Länder, aufgrund der hohen Preise und der geringeren Speicher. Nichtsdestotrotz ist das ein ziemlich durchschaubares Spielchen das hier von Gasprom betrieben wird, nur sollte man darauf nicht unbedingt anspringen.
Mal was allgemeines zum Thema Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):
Grundsätzlich empfiehlt es sich Gesetze bis zum Ende zu lesen. Oftmals finden sich strafrechtliche Sachverhalte weiter hinten. Wenn man zum Beispiel was zum Straftatbestand der Steuerhinterziehung lesen möchte, muss man weit hinten in der Abgabenordnung lesen (§370 ff AO), nicht im Strafgesetzbuch (StGB).
Was Preismanipulation auf den Energiemärkten betrifft, bewegt man sich nach EnWG bspw. dann unter Umständen nicht mehr im Bereich Ordnungswidrigkeit, sondern im strafrechtlichen Bereich (§95, 95a und 95b EnWG). Es ist aber allgemein bekannt, dass insbesondere die Kreml-Verantwortlichen sich immer konform zu den Gesetzen verhalten, daher ist das nur rein theoretisch und diente nur als allgemeine Information zum gerade diskutierten Thema. Wenn man den Spotmarktpreis betrachtet, muss man sich die Preisbildung vergegenwärtigen. Wie funktioniert sowas? Durch Angebot und Nachfrage. Ohne vermehrte Kauforder die nicht bedient werden, steigt der Preis auch nicht in dem Maße (Nachfrageüberhang). Es gibt natürlich auch andere Faktoren die Einfluss haben. Eine Kauforder ist aber eine Bestellung. Bei Annahme entstehen Pflichten für Käufer und Verkäufer. Der Käufer muss zahlen, der Verkäufer liefern. Im letzten EU-Gipfel -an dem die Noch-Kanzlerin Merkel letztmalig teilgenommen hat- wurde nur beschlossen, dass man die Marktentwicklungen der letzten Zeit prüfen wird.
Zum grundsätzlichen Verfahren der Betriebsgenehmigung (und zwar fernab jeglicher, sowieso völlig unwahrscheinlicher, Straftatbestände):
Zum einen gibt es das Unbundling das beachtet werden muss, zum anderen auch die Versorgungssicherheit der EU.
1).
Unbundling: Ist eigentlich eine Formalität die doch wohl leicht eingehalten werden kann. Es geht hier vornehmlich um Transparenz und Prüfbarkeit der Gleichbehandlung aller Netznutzer, indem Betrieb und Vertrieb getrennt werden (auch buchhalterisch). Das gilt für alle EU internen Netzbetreiber und auch für alle externen die das Netz in die EU betreiben möchten (wenn die Fertigstellung nach dem 23. Mai 2019 erfolgte). Was auch logisch ist, denn sonst wären EU interne Netzbetreiber benachteiligt. Schlussendlich hat bisher jeder einzelne EU-Staat (inklusive Deutschland… siehe Bundesnetzagentur) die Ansicht vertreten, dass das Unbundling im Fall von Nord Stream 2 gültig ist, da auf die Fertigstellung abgestellt wird und nicht auf Baubeginn. Man ist in der Form dann auch nicht gegenüber innereuropäischen Betreibern schlechter gestellt, sondern nunmehr gleichgestellt. Von daher ist schon grundsätzlich fraglich, ob eine Beschwer überhaupt vorliegt. Wenn kein Schaden entsteht, ist der Vertrauensschutz doch eher fraglich. Rechtsmittel sind dann natürlich trotzdem zulässig, bei fehlendem Schaden aber unbegründet.
2.)
Versorgungssicherheit: Hier kann sowohl das Bundeswirtschaftsministerium (schlussendlich dann über die Bundesnetzagentur) als auch die EU-Kommision prüfen, ob es hier Beeinträchtigungen gibt. Wenn das bejaht wird, kann es sein das die Betriebserlaubnis versagt wird. Da interessiert das Unbundling auch nicht mehr. Ist ein anderes Thema. Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Gefährdung der Versorgungssicherheit zunächst verneint (aktuell vom 26.10.2021). Wobei hier die regulatorischen Bedingungen ausdrücklich nicht geprüft wurden (Unbundling).
https://www.zeit.de/news/2021-10/26/zwi ... d-stream-2
Im letzten Schritt prüft die EU-Kommission das Ganze noch, damit ist sowohl Versorgungssicherheit als auch die regulatorischen Bedingungen gemeint. Die maximale Bearbeitungszeit dafür sind 4 Monate (wenn die 2 monatige Verlängerung in Anspruch genommen wird). Aber noch ist die Bundesnetzagentur nicht fertig.
Für 2022 ist die Fertigstellung der Baltic Pipe geplant, hinzu kommt wahrscheinlich eine Entspannung der Nachfragesituation, da nicht geballte und nachgeholte Nachfrage auftritt. Das verändert die Situation des Gasmarkts. Das ein jetziger Anbieter da auf die Tube drücken will und möglichst sofort möglichst langfristige Verträge abschließen will, ist nachvollziehbar, aber aus Abnehmersicht nicht unbedingt sinnvoll… je nachdem wie günstig schlussendlich die Konditionen sind und wie die Abnehmer diese bewerten.
Troh.Klaus hat geschrieben:(21 Sep 2021, 21:02)
Gelesen ja. Aber die Bundesbank macht ihre Außenhandelsstatistik nicht aus den von Dir genannten Gründen. sondern zur Ermittlung der
deutschen Handels- und Leistungsbilanz.
Und die Handels- und Leistungsbilanz ist Teil der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR), die bei weglassen von Handelsvolumina nicht aufgeht. Wie auch bei Handelsbilanzen gibt es nur eine Residualgröße (Restgröße) ansonsten funktioniert es nicht (geht nicht auf).
Zur VGR aus Wiki:
„Die VGR dient der Politik als Informationsgrundlage für konjunkturelle und wirtschaftspolitische Entscheidungen. Ohne diese Daten könnten keine Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Daten der VGR dienen auch als gesamtwirtschaftliche Entscheidungsgrundlage. Angaben wie Einkommens-, Produktivitäts- und Preisniveauentwicklungen werden von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden für Tarifverhandlungen benötigt.
Auch viele Forschungsinstitute sind für ihre Analysen auf die Daten der VGR angewiesen. Die ermittelten Daten sind ebenso Maßstab für die Einhaltung des Stabilitätsgesetzes von 1967.
Auch internationale Organisationen sind auf das Material für die Ermittlung der Finanzierungsbeiträge und Leistungen, insbesondere der EU-Eigenmittel, angewiesen. Des Weiteren ist auch die Europäische Zentralbank auf die Werte der VGR angewiesen.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Volkswirt ... mtrechnung
Statistik ist kein Selbstzweck.