H2O hat geschrieben:(03 Aug 2021, 19:28)
Nein, so sehr möchte ich den EuGH nicht abwerten. Ich meine, daß alle EU-Mitglieder mit ihrem Beitritt beschlossen haben, die Urteile des EuGH an zu erkennen. Da geht es dann aber um klare Regelbrüche gemeinsam beschlossener Regeln und Werte. Ich sehe allerdings keine Befugnis des EuGH, einem Mitgliedsstaat die Einkaufsmengen von Erdgas vorschreiben zu können. Da wird etwas an den Haaren herbei gezogen. Der EuGH sollte die Größe haben, seine Zuständigkeit so zu beschränken, daß an seiner Neutralität kein Zweifel aufkommen kann
Der EuGH ist so mächtig wie Ihn die Mitglieder gemacht haben und seine Aufgaben, Befugnisse ergeben sich aus dem Abkommen ect .
Das Defeniere nicht ich. Oder Du. Da können wir uns auch gar nicht streiten oder diskutieren.
Und dort hat Deutschland zugestimmt, daß es seine Liefermengen aus Rußland einschränken soll? In der Logik hieße das ja, daß Energiepolitik eine Sache der EU-Administration wäre. Also Staatswirtschaft im Großen. Kann ich mir überhaupt nicht vorstellen!
Grundsätzlich muss ich nicht richtig liegen. Aber meine Sichtweise jetzt. Deutschland kann einkaufen soviel es will. Aber wenn es nicht nur NS2 benutzen will gelten Regeln der EU
Indirekt haben alle Länder in der EU beschlossen gemeinsam eine Roadmap zu verfolgen. Ergo folgend gibt's Entscheidungen die auch in Mengen, Kapazitäten durchaus eingreifen.
Oder wie sind die Entscheidungen gegen Gazprom, Russland und Deutschland sonst legal.
Nimm den aktuellen Fall. Konkret ging es um die Frage, in welchem Umfang ein marktbeherrschendes Unternehmen wie Gazprom die von der Regulierung ausgenommene Opal-Pipeline nutzen darf. Hintergrund gibt's auch.
2009 beschloss die Bundesnetzagentur (BNetzA), Opal für die Dauer von 22 Jahren von den Vorschriften über den Netzzugang Dritter und der Entgeltregulierung gemäß der Erdgas-Binnenmarktrichtlinie (2003/55/EG v. 26.06.2003) freizustellen.
Also einem Teil der Vereinbarung Energie der EU. Konkret geht's da nach meiner Meinung darum Gazprom hat von Deutschland Ausnahmen bekommen die gegen die EU Vereinbarung verstoßen. Und auch natürlich in die Kapazitäten eingreifen.
Was Polen zurecht nicht gefällt da ja Deutschland damit wiederum in seine Rechte eingreift.
Deshalb gegen die Entscheidung klagte Polen vor dem EuG. Wenn mehr Gas über die Nordstream-Pipeline nach Mitteleuropa komme, so die Begründung, könne die Lieferung von Gas über zwei konkurrierende Pipelines durch Osteuropa gedrosselt werden. Dies bedrohe die Versorgungssicherheit in Polen und widerspreche dem in der Europäischen Union (EU) geltenden Grundsatz der Solidarität im Energiesektor sowie Vereinbarung zum Thema Energie.
Vor EuG bekam Polen schon Recht und dann vor dem EuGH. Grundsatz der Solidarität als Grundpfeiler des Union’s Rechts sagt der EuGH.
Der EuGH hat nun diese Auffassung vertreten und damit das Rechtsmittel Deutschlands zurückgewiesen. Ähnlich ging es Gazprom, Russland schon mehrfach.
Aber bitte korrigiere mich wenn Ich sage die EU Gerichte haben eingegriffen in die Souveränität von Deutschland, Liefer bzw Menge der Kapazitäten, Nutzungsrechte.
Deutschland kann soviel einkaufen wie es will.
Aber auch NS2 ect wird das Urteil treffen und wenn auch keine Ausnahme mehr von den üblichen Regeln gemacht werden darf, was Deutschland versuchte, dann dürfte Gazprom auch den anderen Regularien unterworfen sein.
Was dann faktisch durchaus bedeutet der EuGH sorgt notfalls via Urteil für gleiche Regeln zwischen Ländern, Unternehmen, EU.
Wo das die Neutralität gefährdet erkenn ich nicht direkt.
Hat nach meinem Verständnis auch für NS 1&2 mit Folgen für Gazprom. Es gibt schon einiges Neues das an Klagen kommt.
Aber anders gefragt wenn nicht EU Gerichte - Wer sollte dann dass klären
Andrij Melnyk nennt Rolf Mützenich den „widerlichsten deutschen Politiker“..wo Er Recht hat...
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