JJazzGold hat geschrieben:(17 Sep 2020, 12:42)Eine monetäre Beteiligung betrachte ich als angemessen im Zuge der EU Solidarität.
Ich glaube mich zu erinnern, dass eine Beteiligung am EU-Außengrenzschutz von nahezu allen getragen werden würde.
Was natürlich nicht bezahlt wird, sind Versorgungskosten, wenn man der Meinung ist, dass diese Leute gar kein Anrecht darauf haben jahrelang teuer versorgt zu werden.
Welches Bild gibt Deutschland aktuell ab im EU-Ausland? [i]"Die laden sich hunderttausende Gäste ein und plärren dann nach Solidarität für die Bewirtungskosten. Spinnen ja!"[i]
Ich sehe aber aktuell nicht, wie du zu einer Verbesserung kommen willst? Zumindest für Deutschland ist die Situation so, dass man die große Mehrheit aller Asylantragsteller am Ende dauerhaft hier hat.
Von den 190.000 Asylanträgen 2019:
32,4% Formelle Ablehnung, weil anderes EU-Land zuständig (~60.000) -> insgesamt nur 21.000 Rückführung Gesamt 2019
29,4% Ablehnungen (~54.000) -> insgesamt nur 21.000 Rückführung Gesamt 2019
24,5% Rechtsstellung als Flüchtling -> bleibt dauerhaft in Deutschland (Voraussetzung für dauerhafte Aufenthaltserlaubnis: 9qm eigener Wohnraum, Minijob, minimale Sprachkenntnisse, 5 Jahre Aufenthalt
10,6% subsidärer Schutz -> bleibt dauerhaft in Deutschland (Voraussetzung für dauerhafte Aufenthaltserlaubnis: 9qm eigener Wohnraum, Minijob, minimale Sprachkenntnisse, 5 Jahre Aufenthalt)
3,2% Abschiebeverbot -> z.B. Islamisten, weil im Heimatland die Todesstrafe droht
1,2% Asylberechtigt nach Art 16GG -> bleibt dauerhaft in Deutschland