„Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Dazu zählenunity in diversity hat geschrieben:(07 Apr 2020, 14:22)
In der Post-Corona-Ära kann man sicher alle EU-Länder zu mehr Kooperation und Solidarität bewegen, indem man von der vorsätzlichen Begriffsverwirrung abläßt.
Flüchtlinge sind Asylbewerber und als solche haben sie ein temporäres Aufenthaltsrecht, bis die Situation in ihren Herkunftsländern usw.
Migranten wollen dauerhaft bleiben, hier ist Integration eine zweiseitige Angelegenheit. Sowohl vom Migranten, als auch vom Staat seiner Wahl.
Schutzsuchender kann jeder sein, sogar ich, wenn es regnet, oder ich Schutz vor der Arbeit suche.
Dieser Begriff schreckt ab und sollte ersatzlos gestrichen werden, weil er alles bis zur Unkenntlichkeit verwischt. Dagegen wehren sich bestimmte Länder mit Fug und Recht.
Schutzsuchende mit offenem Schutzstatus (Halten sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland auf, wobei über ihren Schutzstatus noch nicht entschieden wurde.)
Schutzsuchende mit anerkanntem Schutzstatus (Besitzen einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel aus dem humanitären Bereich des Aufenthaltsgesetzes.)
Schutzsuchende mit abgelehntem Schutzstatus (Halten sich nach Ablehnung im Asylverfahren oder nach Verlust ihres humanitären Aufenthaltstitels als Ausreisepflichtige in Deutschland auf.)
Begriffe wie Flüchtlinge, Asylbewerber oder Asylberechtigte werden oftmals als Synonyme für geflüchtete Menschen genutzt, beschreiben aber im Ausländer- und Asylrecht jeweils nur eine spezifische Teilmenge der Schutzsuchenden.“
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesel ... hende.html