14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

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X3Q
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von X3Q »

Dietz hat geschrieben:(02 Feb 2021, 03:29)

Heute ja, zumindest in den westlichen Kulturen. In der Historie der letzten 2500 Jahren war das erwiesenermassen anders.
... besitzt für die Gegenwart welche Relevanz?

--X
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Dietz
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Dietz »

X3Q hat geschrieben:(02 Feb 2021, 11:11)

... besitzt für die Gegenwart welche Relevanz?

--X
Keine! Der ganze Titel hat keine Relevanz für uns in Deutschland.

Woanders schon - und nicht nur bei Mohammeds vierter (jugendlicher) Ehefrau Aishe. Sonst wären die 15 vollgeschriebenen Seiten vieler Autoren hier wohl kaum zusammen gekommen.
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Dietz
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Dietz »

TheManFromDownUnder hat geschrieben:(02 Feb 2021, 11:07)

Vor 2500 Jahrehn war die Welt anders! Die Lebenserwartung war vielleicht 35!
.
Genau, bis dahin (35) mussten die Kinder also groß gezogen sein. Ueberlegen Sie doch mal, warum das alles so war. Auch wenn die Praxis Hunderte Jahre zurück liegt. In einigen Ländern hat sie sich bis heute erhalten.
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Liegestuhl
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Liegestuhl »

Mir wäre 14 Jahre zu jung. Da wüsste ich bei langen Fahrten im Auto gar nicht, über was ich mich mit mir unterhalten soll.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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TheManFromDownUnder
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von TheManFromDownUnder »

Dietz hat geschrieben:(02 Feb 2021, 11:23)

Genau, bis dahin (35) mussten die Kinder also groß gezogen sein. Ueberlegen Sie doch mal, warum das alles so war. Auch wenn die Praxis Hunderte Jahre zurück liegt. In einigen Ländern hat sie sich bis heute erhalten.
Weil die Evolution an denen die diese "Praxis" wie du Phaedophlia nennst, voruebergegangen ist.

Ist das ein Grund Kinder Fucking in 2021 klein zu reden oder zu entschuldigen?
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Tom Bombadil
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Tom Bombadil »

Wenn bei irgendwelchen Naturvölkern, deren Lebenserwartung gering ist, zwei 14jährige Geschlechtsverkehr haben, um den Stamm zu erhalten, dann wird niemand etwas dagegen sagen. Aber wenn Kinder an erwachsene Männer verkauft werden, sieht das schon anders aus: https://www.sueddeutsche.de/panorama/un ... n-1.349910 Sowas muss kritisiert werden.
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von firlefanz11 »

Liegestuhl hat geschrieben:(02 Feb 2021, 11:52)

Mir wäre 14 Jahre zu jung. Da wüsste ich bei langen Fahrten im Auto gar nicht, über was ich mich mit mir unterhalten soll.
Ich hab mit der Nichte meiner Ex, als sie in dem Alter war, recht lebhafte Gespräche geführt... ;)
Davon abgesehen hat das bei mir mit dem Alter nix zu tun. Das wusste ich teilweise auch bei meiner Ex nicht u. die war 43...
Am Rande des Wahnsinns stehen keine Geländer!
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Liegestuhl
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Liegestuhl »

firlefanz11 hat geschrieben:(02 Feb 2021, 17:04)

Ich hab mit der Nichte meiner Ex, als sie in dem Alter war, recht lebhafte Gespräche geführt... ;)
Ich verstehe. :?
Das wusste ich teilweise auch bei meiner Ex nicht u. die war 43...
Auch so ein junges Ding.
Ich schulde dem Leben das Leuchten in meinen Augen.
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Teeernte
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Teeernte »

Liegestuhl hat geschrieben:(02 Feb 2021, 11:52)

Mir wäre 14 Jahre zu jung. Da wüsste ich bei langen Fahrten im Auto gar nicht, über was ich mich mit mir unterhalten soll.
Was wenn die 5 Jahre älter ist.... - oder meinst Du - mit unterhalten "französisch" ?

Nicht alle wollen sich//die meisten können nicht- über die vielen Phänomäne des Wassers 5 Stunden unterhalten.. :D :D :D



>> Wasserphänomene - Publikationen - sachsen.depublikationen.sachsen.de › bdb › artikel › documents
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von streicher »

Dietz hat geschrieben:(02 Feb 2021, 11:18)

Keine! Der ganze Titel hat keine Relevanz für uns in Deutschland.

Woanders schon - und nicht nur bei Mohammeds vierter (jugendlicher) Ehefrau Aishe. Sonst wären die 15 vollgeschriebenen Seiten vieler Autoren hier wohl kaum zusammen gekommen.
Natürlich hat es hier Relevanz.
Durch den Zuzug von über einer Million Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 hat die Zahl der verheirateten Minderjährigen stark zugenommen.[17] Am 31. Juli 2016 waren 361 ausländische Kinder unter 14 Jahren und insgesamt 1461 Minderjährige unter 18 Jahren im Ausländerzentralregister als „verheiratet“ gespeichert.[18] Fast die Hälfte dieser verheirateten Minderjährigen kommt demnach aus Syrien, rund 80 % sind weiblich.[19] Die Bundesregierung teilte im November 2016 mit, ein Verbot von Kinderehen zu planen.[20] Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) setzte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein, um bis zum Jahresende 2016 Lösungen zu erarbeiten. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) äußerte: „Wir haben zunehmend zu tun mit dem Phänomen von Ehen mit Minderjährigen, mit jungen Mädchen. Wir glauben, dass der Justizminister hier schnell tätig werden muss.“ Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann fasste die Koalitionspläne wie folgt zusammen: „Wir wollen keine Kinderehen. Zur Ehe gehören zwei volljährige Partner. Ich finde es unerträglich, dass schon 14-Jährige in Ehen gezwungen werden.“[21]

Der Bundestag beschloss Anfang Juni 2017 Änderungen,[22][23] die am 22. Juli 2017 in Kraft traten: Ehen, die von Personen unter 16 Jahren geschlossen werden, sind danach künftig nichtig. Ehen sollen grundsätzlich aufgehoben werden, wenn ein Gatte zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahre alt war. Davon kann nur abgesehen werden, wenn die Aufhebung eine besondere Härte darstellen würde oder wenn der zwischenzeitlich volljährig gewordene Ehepartner die Ehe bestätigt. Diese Regelungen gelten auch für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden. Für Trauungen in Deutschland gilt künftig ein absolutes Mindestalter von 18 Jahren; die früher mögliche familiengerichtliche Ausnahmegenehmigung für die Eheschließung ab 16 Jahren entfällt.
Kinderheirat#Deutschland.

In der Türkei gibt es diesen Gesetzesvorstoß:
Durch ein neues Gesetz will Erdogan Kindesmissbrauch unter bestimmten Bedingungen für straffrei erklären. Frauenrechtler befürchten Vorteile für Vergewaltiger.

Die konservative Partei AKP sorgte in der Türkei mit einem Gesetzesentwurf für Aufregung.
Der Entwurf dreht sich um Straffreiheit für Vergewaltiger minderjähriger Opfer.
Auch für bereits verurteilte Täter könnte der Entwurf zur Amnestie führen.
Kindesmissbrauch bei Heirat in der Türkei bald straffrei? Erdogans AKP schockt Frauenrechtler
Zum Vergleich:
Konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Vergewaltiger nicht bestraft werden, wenn sie ihre minderjährigen Opfer heiraten. Die Ehe muss dabei einvernehmlich geschlossen werden. Auch bereits verurteilte Männer, die für ihre Tat im Gefängnis sitzen, könnten durch ein solches Gesetz wieder freigelassen werden - sofern sie eine Ehe mit ihren Opfern eingehen. Die Regelung könnten offenbar bis zu 4000 Täter betreffen. Die derzeitige Gesetzeslage in der Türkei sieht vor, dass einem Mann, der eine Minderjährige unter 15 Jahren vergewaltigt, bis zu drei Jahren Gefängnis drohen.
Zu Mohammed:
Nach den Bestimmungen orthodoxer islamischer Rechtsschulen dürfen Mädchen ab neun Jahren heiraten. Diese Rechtsschulen orientieren sich an der Ehe des Propheten Mohammeds mit seiner dritten Frau Aischa, die nach islamischer Überlieferung (Hadith) zum Zeitpunkt des Eheschließungsvertrages sechs Jahre und bei der Hochzeit neun Jahre alt gewesen sein soll. Bei Muslim ibn al-Haddschādsch heißt es als Aussage von Aischa: „Der Gesandte Gottes, Gottes Segen und Heil sei auf ihm, heiratete mich (tazawwaǧanī), als ich sechs (Jahre) war. Er führte mich in sein Haus (banā bī), als ich ein Mädchen von neun Jahren war.“[13] Es wird angenommen, dass die Ehe mit neun Jahren auch vollzogen wurde.
Kinderheirat#Religionen
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Zinnamon »

Dietz hat geschrieben:(27 Jan 2021, 02:15)

Mein Beitrag stellt gar nichts infrage. Er stellt nur nachprüfbare Fakten fest.

Helfen Sie mir doch lieber in der offen gebliebenen Frage, warum Gott (oder die Evolution) die Frau/das Mädchen so geschaffen hat, dass sie in der Regel mit 14 die Regel bekommt, d. h. geschlechtsreif wird. Wollte der Schoepfergott dies nur für die antiken Voelker und heute nicht nehr. Oder war das ein biologischer Unfall?

Eine moralische Bewertung ist hier nicht gefragt.
Wenn du moralische Bewertung aussen vor lassen willst bei einem ethisch/moralisch so hochbrisantem Thema, das Sex, Schwangerschaft und Mutterschaft in den frühsten Teenagerjahren tangiert, wäre meine Idee, lieber mit einer Diskussion über den Sinn und Zweck der männlichen Brustwarze zu beginnen. Da könnte man dann schon mal, ohne jegliche Verwickelung in ehtische Aspekte, die im Grundsatz übertragbare Relevanz rein evolutionstheoretischer und biologistischer Fragestellungen in der Gesellschaft der Postmoderne sehr schön herausarbeiten.
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Tom Bombadil
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von Tom Bombadil »

Der User diskutiert hier vorerst gar nichts mehr: https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 4#p4922934 ;)
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von TheManFromDownUnder »

Tom Bombadil hat geschrieben:(05 Feb 2021, 09:35)

Der User diskutiert hier vorerst gar nichts mehr: https://www.politik-forum.eu/viewtopic. ... 4#p4922934 ;)
Und das ist gut so
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Re: 14-jährige Ehefrauen... was macht unser Rechtsstaat?

Beitrag von streicher »

Zinnamon hat geschrieben:(05 Feb 2021, 08:26)

Wenn du moralische Bewertung aussen vor lassen willst bei einem ethisch/moralisch so hochbrisantem Thema, das Sex, Schwangerschaft und Mutterschaft in den frühsten Teenagerjahren tangiert, wäre meine Idee, lieber mit einer Diskussion über den Sinn und Zweck der männlichen Brustwarze zu beginnen. Da könnte man dann schon mal, ohne jegliche Verwickelung in ehtische Aspekte, die im Grundsatz übertragbare Relevanz rein evolutionstheoretischer und biologistischer Fragestellungen in der Gesellschaft der Postmoderne sehr schön herausarbeiten.
Die Art der Argumentation begegnet mir nicht zum ersten Mal. Wenn "Gott" es so eingerichtet habe, so bekommt es einen Anstrich von: "Es darf nicht in Frage gestellt werden."

Die katholische Kirche sieht übrigens nach ihrem Codex ein Mindestalter von 14 Jahren für Mädchen, von 16 Jahren für Jungen vor. Man solle sich aber an regionalen (oder "staatlichen") Sitten orientieren.
Nach unserer Gesetzgebung ist eine Gesetzgebung mit Volljährigkeit möglich, ist allerdings noch ein junges Gesetz...
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