Wie viel Geschichtsaufarbeitung haben deutsche Behörden und Gesetzgeber wirklich bewältigt?
Moderator: Moderatoren Forum 7
Wie viel Geschichtsaufarbeitung haben deutsche Behörden und Gesetzgeber wirklich bewältigt?
Eine allgemeine Frage zu einem weiten Thema, welches man an konkreten Beispielen festmachen kann. Im letzten Jahrzehnt gab es doch gefühlt einige Untersuchungen, die Fachminister angestoßen haben, um die Verantwortung ihres Hauses oder Vorgängerbehörden in der Nazizeit zu untersuchen. Zu nennen wären da die "Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Rolle des Auswärtigen Dienstes während der NS-Diktatur" noch angestoßen von Guido Westerwelle (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aamt ... s/-/217610) und im Justizministerium vom damaligen Minister Heiko Maas (https://www.sueddeutsche.de/politik/stu ... -1.3196810).
Als Bundesbürger frage ich mich schon, warum erst jetzt? Klar, besser spät als nie! Aber warum nicht besser früher als spät? Aber es sind nicht nur Behörden, die einen kritischen Blick verdient haben, es sind auch Entscheidungen des deutschen Gesetzgebers nach 1945 (oder auch Nichtentscheidungen), die mich als Normalbürger erstaunt haben. So zum Beispiel, dass dank gesetzlicher Regelungen (die geschaffen worden), "im Ausland lebende Nazi-Kollaborateure mit monatlichen Zahlungen" erhalten haben (https://www.nzz.ch/international/deutsc ... ld.1470083). Oder das lange Festhalten des § 175 StGB, ehe dieser erst 1994 ersatzlos gestrichen wurde.
Wie gehen Behörden und Gesetzgeber wirklich bei der Aufarbeitung solcher dunkler Kapitel voran? Was findet hinter den medialen Meldungen zusätzlich statt? Warum dauert es oft so lange, dass kaum noch Betroffene leben, die zumindest diese Aufarbeitung selbst noch erfahren könnten?
Als Bundesbürger frage ich mich schon, warum erst jetzt? Klar, besser spät als nie! Aber warum nicht besser früher als spät? Aber es sind nicht nur Behörden, die einen kritischen Blick verdient haben, es sind auch Entscheidungen des deutschen Gesetzgebers nach 1945 (oder auch Nichtentscheidungen), die mich als Normalbürger erstaunt haben. So zum Beispiel, dass dank gesetzlicher Regelungen (die geschaffen worden), "im Ausland lebende Nazi-Kollaborateure mit monatlichen Zahlungen" erhalten haben (https://www.nzz.ch/international/deutsc ... ld.1470083). Oder das lange Festhalten des § 175 StGB, ehe dieser erst 1994 ersatzlos gestrichen wurde.
Wie gehen Behörden und Gesetzgeber wirklich bei der Aufarbeitung solcher dunkler Kapitel voran? Was findet hinter den medialen Meldungen zusätzlich statt? Warum dauert es oft so lange, dass kaum noch Betroffene leben, die zumindest diese Aufarbeitung selbst noch erfahren könnten?
Re: Wie viel Geschichtsaufarbeitung haben deutsche Behörden und Gesetzgeber wirklich bewältigt?
Wer hat meiner KFZ Behörde solch einen Auftrag gegeben ??
Den Beamten sollte man glatt rausschmeissen !!
Den Beamten sollte man glatt rausschmeissen !!
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel.
Re: Wie viel Geschichtsaufarbeitung haben deutsche Behörden und Gesetzgeber wirklich bewältigt?
Formal gesehen handelte es sich um Dienstverhältnisse, die der deutsche Staat mit Ortskräften eingegangen ist, und aus denen Versorgungsansprüche erwachsen. Völlig unabhängig davon, wofür der deutsche Staat die Leute eingesetzt hat.Sören74 hat geschrieben:(02 Aug 2021, 17:46)
...(oder auch Nichtentscheidungen), die mich als Normalbürger erstaunt haben. So zum Beispiel, dass dank gesetzlicher Regelungen (die geschaffen worden), "im Ausland lebende Nazi-Kollaborateure mit monatlichen Zahlungen" erhalten haben (https://www.nzz.ch/international/deutsc ... ld.1470083). ...
Das wird heutzutage bei afghanischen Helfern der Bundeswehr auch nicht anders gehandhabt. Nur bei ausländischen DDR-Vertragsarbeitern tut sich die Bundesrepublik teilweise schwer, die von der Vorgängerregierung des "Beitrittsgebietes" eingegangenen Verpflichtungen anzuerkennen.
- Dark Angel
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Re: Wie viel Geschichtsaufarbeitung haben deutsche Behörden und Gesetzgeber wirklich bewältigt?
Es kommt immer darauf an, was denn unter Aufarbeitung verstanden wird, ob sie objektiv erfolgt oder ob man dabei einer Ideologie folgt.Sören74 hat geschrieben:(02 Aug 2021, 17:46)
Eine allgemeine Frage zu einem weiten Thema, welches man an konkreten Beispielen festmachen kann. Im letzten Jahrzehnt gab es doch gefühlt einige Untersuchungen, die Fachminister angestoßen haben, um die Verantwortung ihres Hauses oder Vorgängerbehörden in der Nazizeit zu untersuchen. Zu nennen wären da die "Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Rolle des Auswärtigen Dienstes während der NS-Diktatur" noch angestoßen von Guido Westerwelle (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aamt ... s/-/217610) und im Justizministerium vom damaligen Minister Heiko Maas (https://www.sueddeutsche.de/politik/stu ... -1.3196810).
Als Bundesbürger frage ich mich schon, warum erst jetzt? Klar, besser spät als nie! Aber warum nicht besser früher als spät? Aber es sind nicht nur Behörden, die einen kritischen Blick verdient haben, es sind auch Entscheidungen des deutschen Gesetzgebers nach 1945 (oder auch Nichtentscheidungen), die mich als Normalbürger erstaunt haben. So zum Beispiel, dass dank gesetzlicher Regelungen (die geschaffen worden), "im Ausland lebende Nazi-Kollaborateure mit monatlichen Zahlungen" erhalten haben (https://www.nzz.ch/international/deutsc ... ld.1470083). Oder das lange Festhalten des § 175 StGB, ehe dieser erst 1994 ersatzlos gestrichen wurde.
Wie gehen Behörden und Gesetzgeber wirklich bei der Aufarbeitung solcher dunkler Kapitel voran? Was findet hinter den medialen Meldungen zusätzlich statt? Warum dauert es oft so lange, dass kaum noch Betroffene leben, die zumindest diese Aufarbeitung selbst noch erfahren könnten?
Was verstehst du unter Aufarbeitung?
Das auswärtige Amt, war auch während der Nazizeit eine Regierungsbehörde und damit an die allgemeine Politik der Regierung gebunden.
Natürlich war das auswärtige Amt über die allgemeine Gewaltpolitik informiert und in diese eingebunden. Es wäre doch sehr verwunderlich, wenn es anders gewesen wäre.
Das trifft übrigens auf alle Regierungsbehörden zu.
Die entscheidende Frage ist, wie gehen wir heute mit unserer Vergangenheit, unserer Geschichte um, stellen wir uns unserer Geschichte, ziehen wir Lehren aus den Erkenntnissen oder stecken wir den Kopf in den Sand, versuchen wir uns durch moderne Bilderstürmerei unserer Geschichte zu entledigen, weil die bestimmte Menschen traumatisieren könne etc pp.
Was sollen denn - mögliche noch lebende Betroffene - von einer Aufarbeitung haben, welchen Nutzen sollen sie daraus ziehen?
Für mich bedeutet Aufarbeitung der Geschichte in erster Linie Sichtung und Analyse von Archivmaterial, Untersuchung und Gewichtung aller Ereignisse (egal welcher geschichtlichen Epoche) und sich dieser Geschichte stellen, mit ihr leben und zwar ohne irgendeinen Schuldkult.
Gegen die menschliche Dummheit sind selbst die Götter machtlos.
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen
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Re: Wie viel Geschichtsaufarbeitung haben deutsche Behörden und Gesetzgeber wirklich bewältigt?
Die Frage ist ja immer welches Ziel bei der Aufarbeitung verfolgt wird,
häufig ist das Ziel von Aufarbeitung, Fehler nicht zu wiederholen.
Bei manch einer Art von Aufarbeitung wird aber nicht dieses Ziel erreicht.
häufig ist das Ziel von Aufarbeitung, Fehler nicht zu wiederholen.
Bei manch einer Art von Aufarbeitung wird aber nicht dieses Ziel erreicht.
Re: Wie viel Geschichtsaufarbeitung haben deutsche Behörden und Gesetzgeber wirklich bewältigt?
Ahhhja - Datenschutz - es KANN also nur ein ZENTRALES Archiv betreffen.Dark Angel hat geschrieben:(23 Aug 2021, 18:47)
Sichtung und Analyse von Archivmaterial, Untersuchung und Gewichtung aller Ereignisse ....
Eins je LAND... Spezialarchive für RECHT, Liegenschaften....Die Archivgesetze des Bundes und der Länder regeln die Archivierung von Unterlagen der Dienststellen des Bundes bzw. der Länder sowie die Organisation des jeweiligen Archivs.
Die Voraussetzung für die Aufnahme von Unterlagen (Akten, Schriftstücken, Karten, Plänen sowie Trägern von Daten-, Bild-, Film-, Ton- und sonstigen Aufzeichnungen) in ein Archiv ist, dass die Unterlagen von bleibendem Wert sind, d. h., dass ihnen bleibender Wert für die Erforschung oder das Verständnis der deutschen Geschichte, die Sicherung berechtigter Belange der Bürger oder die Bereitstellung von Informationen für Gesetzgebung, Verwaltung oder Rechtsprechung zukommt und eine Offenbarung nicht gegen das Brief-, Post- oder Fernmeldegeheimnis verstoßen würde. Über diese sogenannte „Archivwürdigkeit“ dürfen einzig die zuständigen Archive entscheiden.
Grundsätzlich ist keine öffentliche Behörde oder Stelle befugt, eigenmächtig eine Löschung oder Vernichtung ihrer Unterlagen vorzunehmen; es besteht vielmehr eine Anbietungspflicht an das zuständige Archiv.
Oder sollte es unerlaubte private Datensammlungen von Firmen/Parteien/Massenorganisationen geben ?
Noch ein paar private Stasi Unterlagen ?
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- Dark Angel
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Re: Wie viel Geschichtsaufarbeitung haben deutsche Behörden und Gesetzgeber wirklich bewältigt?
Was willst du uns eigentlich sagen?Teeernte hat geschrieben:(23 Aug 2021, 19:10)
Ahhhja - Datenschutz - es KANN also nur ein ZENTRALES Archiv betreffen.
Eins je LAND... Spezialarchive für RECHT, Liegenschaften....
Oder sollte es unerlaubte private Datensammlungen von Firmen/Parteien/Massenorganisationen geben ?
Noch ein paar private Stasi Unterlagen ?
Ich dachte es sei allgemein bekannt, dass bestimmte Akten/bestimmtes Archivmaterial a) der Geheimhaltung unterliegt und erst nach einer bestimmten Zeit überhaupt zugänglich ist und b) ohnehin nur den entsprechenden Fachwissenschaftlern bzw Personen mit der entsprechenden Genehmigung zugänglich ist.
Da kann nicht jeder Hinz und Kunz kommen und sagen "ich will mir das mal angucken ..."
Es geht bei Sichtung und Analysen von historischen Unterlagen/Schriftstücken nicht um Datenschutz, sondern um deren Einstufung.
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Re: Wie viel Geschichtsaufarbeitung haben deutsche Behörden und Gesetzgeber wirklich bewältigt?
Nun - GEH...Heim ? Nazizeit ? Ich hab das Archiv Sachsen in Dresden (beruflich) besucht... (tolles Bauwerk - super Organisation...die Luftangriffe fast schadlos überstanden - viel Archivmaterial...)Dark Angel hat geschrieben:(24 Aug 2021, 11:18)
Was willst du uns eigentlich sagen?
Ich dachte es sei allgemein bekannt, dass bestimmte Akten/bestimmtes Archivmaterial a) der Geheimhaltung unterliegt und erst nach einer bestimmten Zeit überhaupt zugänglich ist und b) ohnehin nur den entsprechenden Fachwissenschaftlern bzw Personen mit der entsprechenden Genehmigung zugänglich ist.
Da kann nicht jeder Hinz und Kunz kommen und sagen "ich will mir das mal angucken ..."
Es geht bei Sichtung und Analysen von historischen Unterlagen/Schriftstücken nicht um Datenschutz, sondern um deren Einstufung.
Aber mit Erlaubnis (Grund) waren die Akten vor 45 schon immer zugängig.... (Ein paar zu Ostzeiten "gezogen"..) aber sonst ?
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