Verballhornung meines Nicks. Zum wievielten Male? 50x?
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Ad personam. Wie üblich... weil Fremdwort und Bildungsgrad sich da gegenseitig im Weg sind
Einer Beförderung zum Vorstand steht wohl nichts mehr im Weg,
Moderator: Moderatoren Forum 7
Ad personam. Wie üblich... weil Fremdwort und Bildungsgrad sich da gegenseitig im Weg sind
Ja ... nicht anderes sage ich doch.Teeernte hat geschrieben:(01 Mar 2020, 18:58)
MANNNNNNN- ein TEIL eines Gerichtstextes in einem Verfahren zu
Resultat ?
Tötungsabsicht >> Mord. Urteil ist TOTSCHLAG. Der Unterschied lässt sich erfassen - mit BILDUNG.
Darin liegt die Heuchelei der DDR Führung.Die in den angegriffenen Urteilen getroffenen Feststellungen ergeben jedoch, daß die Gesetzeslage von Befehlen überlagert war, die für eine Eingrenzung des Schußwaffengebrauchs nach den Maßstäben des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes keinerlei Raum ließen und den Angehörigen der Grenztruppen vor Ort die Auffassung ihrer Vorgesetzten, letztlich des Nationalen Verteidigungsrates, vermittelten, Grenzverletzer seien zu "vernichten", wenn der Grenzübertritt mit anderen Mitteln nicht verhindert werden könne. Die Unterordnung des Lebensrechts des Einzelnen unter das staatliche Interesse an der Verhinderung von Grenzübertritten führte zur Hintansetzung des geschriebenen Rechts gegenüber den Erfordernissen politischer Zweckmäßigkeit. Sie war materiell schwerstes Unrecht.
Deine Beiträge sind als Sprengstoff gedacht und wirken auch so ... insofern passt das schon.
Du kannst ja noch die zweite Option wählen ... wenn das eher zutrifft..
Ad personam. Wie üblich.
Einer Beförderung zum Vorstand steht wohl nichts mehr im Weg,
Du antwortest zwar auf einen Beitrag, in dem ein Paper der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages verlinkt wird.odiug hat geschrieben:(01 Mar 2020, 17:38)
Vor allem wird dies klar, wenn im Eingangsbeitrag eine Fortsetzung des NS Unrechts durch die Missachtung von Rechtsnormen in der DDR postuliert wird.
Allein diese Gleichsetzung zeigt, welch ideologisch verblendeter Mist hier wieder als Diskussionsgrundlage einem vorgesetzt wird, in der Erwartung, man werde das schon schlucken und wenn nicht, hat man eine "rote Socke" entlarvt.
Nichts desto trotz ... die DDR war ein Unrechtsstaat und das Mauer, bzw Grenzregime zeigt dies deutlich.
Das DDR Regime ist aber keine Fortsetzung des NS Terrors.
Und wer diese Trennung nicht aufrecht erhält, ist nicht nur ein ideologisch verbrämter Hetzer, es ist auch ein geschichtsvergessener Revisionist von Kaliber eines "Vogelschiss" Historikers.
Ja...U R T E I L ..die DDR hatte eine ordentliches RECHT - nach Mauerschützenprozess - Bundesverfassungsgericht..... was übrigens dem Recht in der BRD in diesem Fall entsprach ----odiug hat geschrieben:(01 Mar 2020, 19:16)
Ja ... nicht anderes sage ich doch.
Wichtig ist folgende Feststellung:
Darin liegt die Heuchelei der DDR Führung.
Es ist nicht die Gesetzeslage zur Anwendung der Schusswaffe durch Grenztruppen, die übrigens in der DDR der der Bundes Republik Deutschland entsprach ... es ist die Missachtung geltenden DDR Rechts durch eine im Widerspruch zu diesem stehende Befehlslage, die von den Grenzsoldaten die bewusste Tötung verlangte, obwohl dies nach DDR Recht unzulässig war.
(URTEILSTEXT)..führte zur Hintansetzung des geschriebenen Rechts gegenüber den Erfordernissen...
Dir ist schon klar, was mit "Eingangsbeitrag" gemeint ist ... oder muss ich dir das jetzt erklären ?Dark Angel hat geschrieben:(01 Mar 2020, 19:37)
Du antwortest zwar auf einen Beitrag, in dem ein Paper der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages verlinkt wird.
Auf die Idee, dieses Paper auch mal zu lesen, kommst Du leider nicht, sonst hättest Du erkannt, dass es gerade NICHT um eine Gleichsetzung des NS-Regimes und der DDR geht, sondern um das Vorhandensein und die Anwendung rechtsstaatlicher Prinzipien.
Alexyessin hat geschrieben:(01 Mar 2020, 18:32)
Führt doch hier zu weit. Eine Definition von Besitzenden? Hm?