Re: Aktuelles aus dem Bundestag
Verfasst: Sa 15. Mär 2014, 23:34
12.-14.3.14
Grüne: BfV auflösen und neu gründen - Inneres/Antrag
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auflösen und neu gründen, den Einsatz von V-Leuten in der rechtsextremen Szene beenden sowie die parlamentarische Kontrolle von Geheimdiensten und Polizei verbessern: So lauten die zentralen Forderungen, die von den Grünen als Konsequenz aus Fehlgriffen und Pannen der Sicherheitsbehörden bei den jahrelang erfolglosen Ermittlungen zu der dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) angelasteten Mordserie erhoben werden. In einem Antrag (18/776) macht sich die Fraktion zudem für eine neue Personalwerbung und –auswahl bei Polizei und Nachrichtendiensten sowie für eine höhere Kompetenz bei den Bediensteten der Sicherheitsinstanzen im Umgang mit Rechtsextremismus stark. Angesichts des „eklatanten und dramatischen Versagens“ der Behörden im Fall NSU bedürfe es „auch eines personellen Neustarts bei Polizei, Justiz und Geheimdiensten“, heißt es in dem Antrag.
Mit ihrem Vorstoß gehen die Grünen über die fast 50 Vorschläge hinaus, die von dem in der vergangenen Legislaturperiode zur Aufklärung der NSU-Affäre eingesetzten Untersuchungsausschuss fraktionsübergreifend erarbeitet worden waren und die im Februar dieses Jahres vom Bundestag einstimmig bekräftigt wurden. Zu diesen Reformideen gehören etwa eine intensivere Zusammenarbeit der Sicherheitsinstanzen, die Schaffung einer „zentralen ermittlungsführenden Dienststelle“ bei Fällen von länderübergreifender Bedeutung und mehr Kompetenzen für den Generalbundesanwalt. Die bei den Verfassungsschutzämtern von Bund und Ländern vorliegenden Informationen müssten „zentral zusammengeführt und auch tatsächlich gründlich ausgewertet werden“. Weitere Empfehlungen des Ausschusses und des Parlaments zielen auf eine Neuregelung des Einsatzes von V-Leuten, auf eine bessere parlamentarische Aufsicht über die Geheimdienste, auf eine Stärkung der „interkulturellen Kompetenz“ bei Nachrichtendiensten und Polizei sowie auf einen Ausbau gesellschaftlicher Präventionsbemühungen.
Die Grünen sehen in diesem Katalog einen „fraktionsübergreifenden Minimalkonsens“, der nun konsequent umgesetzt werden müsse. Für eine wirksame Bekämpfung des Rechtsextremismus reiche dieses Konzept aber nicht aus, führt der Antrag aus.
Aus Sicht der Fraktion ist es vielmehr nötig, das BfV aufzulösen und eine Inlandsaufklärung mit reduzierten Aufgaben und Befugnissen, mit neuem Personal sowie effektiven internen und externen Kontrollstrukturen neu zu gründen. Diese neue Instanz soll nur für die Aufklärung von „genau bestimmten Bestrebungen mit tatsächlichem Gewaltbezug zuständig sein“. Die dem bisherigen BfV obliegenden Beobachtungs- und Analyseaufgaben sollen einem unabhängigen Institut übertragen werden, das ohne hoheitliche Befugnisse und ohne Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel arbeiten soll. Die Grünen verlangen, die Kontrolle der Geheimdienste „entschieden zu verbessern“ und die Kompetenzen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz im Bereich der Nachrichtendienste zu erweitern. Beendet werden müsse der Einsatz von V-Leuten in der rechtsextremen Szene, „der sich als desaströs, nutzlos und kontraproduktiv erwiesen hat“.
Der Antrag plädiert für eine „neue Polizeikultur“. Geschaffen werden soll eine unabhängige Beschwerdestelle, die u. a. Klagen über Polizeigewalt prüfen soll und bei der auch Polizisten Kritik an Ermittlungen oder an Vorgesetzten äußern können. Nach dem Willen der Fraktion soll bei allen Bundespolizisten eine zumindest anonymisierte Kennzeichnung eingeführt werden. Die polizeiliche Aus- und Fortbildung soll dazu beitragen, die Sensibilität und Kompetenz bei Polizei und Geheimdiensten im Umgang mit Rechtsextremismus zu erhöhen. Zur Aufklärung mutmaßlich rechtsextremistisch motivierter Straftaten dürften nur hinreichend qualifizierte und spezialisierte Beamten eingesetzt werden.
Schließlich fordern die Grünen, zivilgesellschaftliche Initiativen nachhaltig zu fördern. Die entsprechenden Bundesmittel sollen auf jährlich mindestens 50 Millionen Euro aufgestockt werden.
Nach Krim-Referendum Sanktionen gefordert - Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Das geplante Referendum über die Unabhängigkeit der Krim von der Ukraine ist für die Bundesregierung nicht mehr nur mit Worten beantwortbar, darauf müssten Sanktionen folgen. Trotzdem müsse eine Rückkehr an den Verhandlungstisch immer möglich sein. Das sagte am Mittwoch der Ukrainebeauftragte des Auswärtigen Amtes in der Ausschusssitzung.
Allgemein habe die Bundesregierung in der Ukraine-Krise versucht, mit ihrer Politik einen Ausgleich zwischen den Konfliktparteien zu finden. Dies schien mit dem Abkommen des Maidans, das die Außenminister Polens, Frankreichs und Deutschlands am 21. Februar vermittelten, erreicht worden zu sein. Die Flucht von Präsident Janukowitsch habe jedoch die Basis dafür zerstört. Nun versuche man eine Koordinierungsgruppe der OSZE zu etablieren, Russland sei darauf aber nicht eingegangen und habe die Lage kontinuierlich verschärft. So wurde der russische Druck auf ukrainische Militäreinheiten erhöht, Basen teilweise besetzt und Vertretern der OSZE der Zugang zur Krim verwehrt. Die Vertreter der Organisation befinden seien jedoch noch immer im Land. „Russland bricht das Völkerrecht schon jetzt“, sagte der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Das für den 16. März geplante Referendum über die Unabhängigkeit der Krim und die russischen Gesetze, die eine Annexion der Krim erleichtern, sorgten zudem für eine qualitativ ganz neue Lage. Besonders das Referendum sei die rote Linie für Europa. „Da ist der Rubikon überschritten“, sagte der Vertreter, das sei nicht mehr nur mit Worten beantwortbar. Als Reaktion auf den Bruch des Völkerrechts durch Russland habe man in einer ersten Stufe Gespräche über Visa-Erleichterungen ausgesetzt. In einer zweiten Stufe wurden Einreiseverbote und Vermögenssperren gegen gezielt ausgesuchte Einzelpersonen verhängt. Eine dritte Stufe bei weiterer Destabilisierung seien Handelssanktionen, die verhängt werden sollen. Das sei bisher allerdings nur angedacht worden, da es sich angesichts der intensiven Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Russland dabei um einen hochsensitiven Bereich handele. Der Vertreter sagte weiterhin, dass es für die Bundesregierung wichtig sei, jederzeit ein Fenster für eine Rückkehr zu Verhandlungen offen zu halten und eine abgestufte und flexible Herangehensweise anzuwenden. Zur Menschenrechtslage auf der Krim sagte der Vertreter, dass man die Rechte aller Bevölkerungsgruppen im Auge behalte, sowohl die der Russen, als auch die der Krimtartaren. Gerüchte, diese würden in die Nachbarländer fliehen, könnten sich nicht bestätigen lassen. Allerdings wäre mit einer Radikalisierung der Bevölkerungsgruppe zu rechnen. Insgesamt hatte sich die Menschenrechtslage in der Ukraine schon unter Präsident Janukowitsch verschlechtert und ging während der Maidanproteste noch einmal bergab. Es gab Folter, Entführungen und Todesopfer, die noch nicht umfassend aufgeklärt wurden. Auch die neuen Regierung müsse nun auf die Bevölkerung im Osten des Landes zugehen. Hier hätte sich die Bundesregierung mehr proaktives Handeln der ukrainischen Regierung gewünscht. „Die Ukraine ist ein komplexes Ganzes mit Verantwortung für alle Beteiligten“, sagte der Vertreter.
Grüne: Bankenfonds soll früher kommen - Finanzen/Antrag
Der geplante europäische Bankenabwicklungsmechanismus (SRM) soll spätestens Anfang 2015 und damit zeitnah zur Europäischen Bankenaufsicht (SSM) eingerichtet werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/774), der am Freitag im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung steht. Auch der Bankenabwicklungsfonds müsse möglichst direkt zum Start des Bankenabwicklungsmechanismus zur Verfügung stehen. Außerdem müsse eine Beteiligung privater Gläubiger als Bedingung für das Eingreifen des Abwicklungsfonds festgeschrieben werden. Freibeträge sollen dafür sorgen, dass kleine Banken und Sparkassen mit eigenen Institutssicherungssystemen nicht doppelt belastet werden. Dagegen sollen größere Institute stärker herangezogen werden.
Die Fraktion kritisiert, dass die Einigung der Finanzminister im EcoFin-Rat vom 18. Dezember 2013 hinter den Erfordernissen eines funktionierenden, einheitlichen Abwicklungsmechanismus zurückbleibe. So sehe die Einigung unter anderem vor, dass ein zukünftiges Abwicklungsgremium erst 2016, und damit über ein Jahr, nachdem die Europäische Zentralbank mit ihrer Aufsicht beginnt, starten soll. Die Europäische Zentralbank (EZB) wäre damit faktisch gezwungen, eine 2015 insolvent werdende Bank mit geldpolitischen Maßnahmen am Leben zu erhalten, um eine Katastrophe an den Finanzmärkten analog zur Lehman-Pleite zu verhindern. „Damit stellt der geplante Starttermin die im Vertrag von Maastricht festgeschriebene Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank in Frage. Der SRM sollte daher spätestens Anfang 2015 seine Arbeit aufnehmen“, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Nach Ansicht der Abgeordneten bleibt der geplante Bankenrestrukturierungsfonds weit hinter den Erwartungen zurück. So sei ein zehnjähriger Übergangszeitraum geplant, in welchem Bankenrettungen noch teilweise von den Steuerzahlern bezahlt werden sollen. „Diese Lösung setzt dem Teufelskreis aus überschuldeten Banken und hohen Staatsschulden auf absehbare Zeit kein Ende und trägt damit dazu bei, dass die Eurokrise unnötig verlängert und verschleppt wird“, wird kritisiert. Anstatt den Investoren und dem Bankensystem die Belastungen aus den Bankenrettungen aufzubürden, sollten erneut die Steuerzahler herangezogen werden. Damit schütze die Bundesregierung „europäische Großbanken zulasten der europäischen Steuerzahler“.
Kritik wird an der Position der Bundesregierung geübt, die darauf bestehe, den Bankenabwicklungsfonds im Rahmen eines zwischenstaatlichen Vertrages zu regeln, der nicht im üblichen Mitentscheidungsverfahren zwischen Rat und EU-Parlament, sondern lediglich zwischen den nationalen Regierungen verhandelt wird. Dies sei eine Missachtung der demokratischen Rechte des EU-Parlaments.
Widerrufe von Flüchtlingsanerkennung - Inneres/Antwort
Im vierten Quartal des vergangenen Jahres sind in Deutschland insgesamt 108 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen zurückgenommen worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/705) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/433) hervor. Danach gab es von Oktober bis einschließlich Dezember 2013 insgesamt 3.873 Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren. Dabei kam es in 3.765 Fällen oder 97,2 Prozent der Entscheidungen zu keinem Widerruf.
Glücksspiel und Medienmissbrauch - Gesundheit/Antwort
Neben dem Alkohol- und Tabakkonsum stehen auch die Glücksspiel- und Medikamentensucht sowie die exzessive Mediennutzung im Blickpunkt der neuen Drogenbeauftragten Marlene Mortler (CSU). Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/725) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/555) schreibt, geht es unverändert darum, gesundheitsgefährdendes und suchtförderndes Verhalten frühzeitig zu verhindern.
Die Drogenbeauftragte werde die bisherige Ausrichtung in der Drogen- und Suchtpolitik fortsetzen mit den bewährten Schwerpunkten „Prävention“, „Beratung und Behandlung“, „Maßnahmen zur Schadenreduzierung“ sowie „gesetzliche Regulierungen zur Angebotsreduzierung“. Die CSU-Politikerin Mortler hat das Amt seit Januar 2014 inne. Sie übernahm den Posten von der FDP-Abgeordneten Mechthild Dyckmans.
Wie aus der Antwort der Regierung weiter hervorgeht, gab das Bundesgesundheitsministerium 2013 rund 3,1 Millionen Euro für Forschungs- und Modellprojekte aus, die mit den Themen Drogen und Sucht zusammenhängen.
Bundesregierung zum Ausbildungsmarkt
Der Rückgang bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen hat aus Sicht der Bundesregierung mehrere Gründe. Neben dem konjunkturellen Einfluss und Veränderungen im Bildungsverhalten - immer mehr junge Menschen wollen studieren - spiele vor allem die demografische Entwicklung und die sinkende Zahl von Schülern eine Rolle. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/711) auf die Kleine Anfrage der Linken (18/530).
Allein zwischen 2005 und 2012 sei die Zahl der Schulabgänger, die für eine duale Ausbildung in Frage gekommen seien, um 167.800 gesunken. In der Folge sei das außerbetriebliche Ausbildungsangebot reduziert worden. Dies wirke sich ebenfalls auf die Gesamtzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge aus.
Die Zahl der unbesetzten Berufsausbildungsstellen (33.534) sei auf einen neuen Höchststand gestiegen. Es werde offenbar grundsätzlich schwieriger, das betriebliche Angebot und die Nachfrage der Jugendlichen zusammen zu führen – sowohl nach Berufen, wie auch regional und anforderungsspezifisch, schreibt die Bundesregierung.
Die Vertragszahlen alleine seien kein Maßstab für die Bewertung der Ausbildungsmarktsituation. Angesichts der rückläufigen Schulabgängerzahlen sei auch die Nachfrage der Jugendlichen nach Ausbildungsplätzen gesunken. Die aktuelle Ausbildungsbilanz falle daher verglichen mit früheren Jahren vergleichsweise gut aus.
Ausbildung sei Aufgabe der Wirtschaft. Die Bundesregierung könne nur flankierend tätig sein, schreibt sie in ihrer Antwort. Dazu habe sie bereits in den letzten Jahren eine Reihe von Programmen aufgelegt worden. Damit soll die Ausbildungsreife und Berufsorientierung gefördert werden und Übergänge in die Ausbildung erleichtert werden. Ziel sei es zudem, die Programme der dualen Ausbildung weiter zu stärken.
"Löschen statt Sperren ist erfolgreich" - Ausschuss Digitale Agenda
Insgesamt 6.209 Hinweise auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten im Internet hat das Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2012 erhalten. In 5.463 Fällen wurden die jeweiligen Internet-Provider informiert, um eine Löschung der Inhalte zu erreichen. Das sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Ulrich Kelber (SPD), am Mittwoch vor dem Ausschuss Digitale Agenda. Im Inland, so Kelber weiter, sei innerhalb von einer Woche eine Löschquote von 98 Prozent erreicht worden, „nach zwei Wochen waren alle gemeldeten Inhalte gelöscht“. Bei Inhalten aus dem Ausland sei eine Löschquote von mehr als 97 Prozent innerhalb von vier Wochen erreicht worden. Kelber zog ein positives Fazit: „Die Strategie ,Löschen statt Sperren‘ ist sehr erfolgreich.“
Die Differenz zwischen der Zahl der eingegangenen Hinweise (6.209) und den weitergeleiteten Hinweisen (5.463) begründete Kelber zum einen mit der Nutzung von Anonymisierungsdiensten durch die Anbieter. Zum anderen habe man darauf verzichtet, die Behörden in jenen Ländern zu informieren, wo den Anbietern die Todesstrafe drohen könnte. In diesen Fällen habe man ein Indizierungsverfahren eingeleitet, sagte Kelber.
Was die Art der Hinweisgebung angeht, so hätten 71 Prozent den Weg über dafür eingerichtete Hotlines gewählt. Lediglich 28 Prozent hätten sich direkt an die Polizei gewandt. Auf Nachfrage, wieso das Verhältnis so sei, äußerte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) die Vermutung, Hinweisgeber hätten Bedenken, sich an die Polizei zu wenden, da sie ja schließlich selbst mit kinderpornografischen Seiten in Kontakt gekommen seien. Grundsätzlich, so der BMI-Vertreter, sehe das Verfahren so aus, dass sich zuerst der Hinweisgeber an das BKA oder eine Beschwerdestelle richtet. Dann werde evaluiert, ob es sich um strafbare Inhalte handelt. Wenn dies der Fall ist, werde ein Ermittlungsverfahren durch die entsprechende Landespolizei eingeleitet, da das BKA „keine Strafverfolgungskompetenz für Kinderpornografie“ habe. Die zuständige Polizeidienststelle fordere daraufhin den Provider zur Löschung der Seiten auf. „Bis zur Löschung dauert es im Inland durchschnittlich 1,26 Tage“, sagte der BMI-Vertreter.
Justizstaatssekretär Kelber machte deutlich, dass die Bundesregierung nicht plane, Maßnahmen gegen Anonymisierungsportale zu ergreifen, da man diese für ein Bestandteil des Internets halte. „Selbst wenn man es wollte, wäre es sehr schwierig, eine solche Infrastruktur, die auch in anderen Ländern nicht gegen geltendes Recht verstößt, auflösen zu lassen“, sagte Kelber.
Sprecher aller Fraktionen stimmten den positiven Einschätzungen der Regierungsvertreter zu. „Löschen statt Sperren“ sei von Anfang an der richtige Ansatz gewesen, hieß es von Seiten der Linksfraktion. Deren Vertreterin machte zugleich deutlich, dass es kaum sinnvoll sei, gegen Anonymisierungsnetzwerke vorzugehen. Der Bericht der Bundesregierung zeige große Fortschritte auf, sagte der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es gebe dennoch „Luft nach oben“. Phishing-Seiten, so seine Einschätzung, würden noch immer schneller gelöscht als kinderpornografische Seiten.
Ziel müsse eine hundertprozentige Löschung sein, machte ein Vertreter der Unionsfraktion deutlich. Auch CDU und CSU teilten die Ansicht, dass das Prinzip „Löschen statt Sperren“ erfolgreich sei. Von Seiten der SPD-Fraktion wurde an die „emotionalen Debatten“ erinnert, die in den vergangenen Legislaturperioden geführt worden seien. Umso erfreulicher sei das heute zu ziehende positive Fazit.
Grütters: Kultur im TTIP schützen - Ausschuss für Kultur und Medien
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) will die Bereiche Kultur und Medien im geplanten Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA schützen. Sie plädierte am Mittwoch Nachmittag vor dem Kulturausschuss für die Aufnahme einer entsprechenden Generalklausel in das Abkommen. Es müsse sichergestellt werden, dass der Abbau von Handelshemmnissen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten nicht dazu führt, dass der besondere Schutz für kulturelle Güter in Deutschland, beispielsweise die Buchpreisbindung, ausgehebelt werde. Grütters verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die USA umgekehrt auf eine ähnliche Generalklausel für den Bereich der Sicherheitspolitik bestehen.
Die Staatsministerin räumte vor dem Ausschuss ein, dass der Bereich Kultur und Medien im Gegensatz zu allen bisherigen Freihandelsabkommen Deutschlands beziehungsweise der EU mit anderen Ländern nicht von vornherein aus den Verhandlungen ausgenommen wurde. Allerdings sei vor allem auf die Initiative Frankreichs und Deutschlands ein ausdrücklicher Verweis auf die Unesco-Konvention über den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt in den Mandatstext für die von der EU-Kommission geführten Verhandlungen aufgenommen worden. Das TTIP dürfe nach Lesart der Bundesregierung deshalb in keinem Fall gegen die Unesco-Konvention verstoßen, erläuterte Grütters vor dem Ausschuss. Die USA haben die Konvention nicht unterzeichnet.
Grütters führte auf Fragen der Abgeordneten aus, dass die Bundesregierung das Freihandelsabkommen als sogenanntes gemischtes Abkommen betrachtet. Dies bedeute, dass das Abkommen nicht nur durch das Europäische Parlament, sondern auch durch die nationalen Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden müsse.
Linksfraktion will Graumarkt regulieren - Finanzen/Antrag
Der Graue Kapitalmarkt soll umfassend reguliert und einer wirksamen, einheitlichen Finanzaufsicht unterstellt werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/769), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Nach dem Willen der Fraktion soll jede Geld- und Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft reguliert werden. Außerdem wird die Einrichtung eines Finanz-TÜV gefordert, der alle Finanzinstrumente auf Nebenwirkungen und Risiken untersuchten soll. „Hochriskante und verbraucherpolitisch unseriöse Instrumente werden damit erst gar nicht zugelasen“, schreibt die Fraktion. Welche Dimension das Problem hat, macht die Linksfraktion an Zahlen deutlich: Jährlich würden die Anleger zwischen 50 und 98 Milliarden Euro „durch falsche, zumeist provisionsgetriebene, nicht verbraucherorientierte Beratung und den Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente“ verlieren.
„Es ist unhaltbar und politisch unverantwortlich, dass bis heute ein halbwegs geregelter, ,weißer‘ Finanzmarkt und ein fast unregulierter Grauer Kapitalmarkt nebeneinander bestehen“, schreibt die Fraktion. Daran hätten alle gesetzgeberischen Maßnahmen der Vergangenheit nichts geändert. Der politische Wille, diese wirtschaftlichen Auswüchse überhaupt in den Griff zu bekommen, habe gefehlt. Exemplarisch für die enorme strukturelle Schieflage zwischen Grauem und halbwegs geregeltem Kapitalmarkt stehe der Fall Prokon. Den Verbrauchern, die in Form von vermeintlich sicheren Genussscheinen in die im Bereich erneuerbare Energien tätige Firma investiert hätten, drohe der Totalverlust ihrer Anlagegelder. Es müssten gesetzliche Regelungen geschaffen werden, damit der Verlauf von riskanten und weitgehend unregulierten Finanzinstrumente an Kleinanleger verboten werden könne.
Die Fraktion widmet sich auch dem Grauen Kreditmarkt jenseits der Angebote von Banken und Sparkassen. Auf diesem nahezu unregulierten Teilmarkt würden massenhaft überteuerte und betrügerische Kredite angeboten. „Zu der wachsenden Verschuldung vieler Privathaushalte würden auch Kettenumschuldungen, Zinsverlagerungen in Beiprodukte, untergeschobene Restschuldversicherungen oder Inkassokosten beitragen. Unter Berufung auf den Schuldneratlas 2013 der Wirtschaftsauskunftei „Creditreform“ schreibt die Fraktion, dass inzwischen fast jeder zehnte Deutsche über 18 Jahren überschuldet sei.
Linksfraktion gegen Waffen für Golfstaaten - Wirtschaft und Energie/Antrag
Die Bundesregierung soll keine Exporte von Kriegswaffen in die Arabische Halbinsel mehr genehmigen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/768), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Desweiteren sollen auch keine Exporte von Gütern, die zur Unterdrückung der Bevölkerung genutzt werden können, genehmigt werden. Ein Exportverbot soll auch für Waffenfabriken und andere Herstellungsanlagen zur Produktion von Rüstungsgütern dienen. Bisher sei die Bundesrepublik Deutschland einer der bedeutendsten Lieferanten von Rüstungsgütern in die Region, wird kritisiert.
Die Fraktion verweist darauf, dass die Region rund um den Persischen Golf zu den am stärksten militarisierten Gegenden der Welt gehöre und gleichzeitig zu den instabilsten. Die Menschenrechtslage in den Staaten der Region sei kritisch bis verheerend. So sei Saudi-Arabien einer der repressivsten Staaten weltweit. Die Todesstrafe und Körperstrafen würden regelmäßig und in großer Anzahl vollzogen. Religionsfreiheit existiere nicht einmal auf dem Papier. Zugleich würden Saudi-Arabien und Katar islamistische Gruppierungen unter anderem in Libyen und Syrien finanzieren und ausrüsten. Auch Terroristen würden immer noch aus Quellen auf der arabischen Halbinsel finanziert.
Grüne: BfV auflösen und neu gründen - Inneres/Antrag
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auflösen und neu gründen, den Einsatz von V-Leuten in der rechtsextremen Szene beenden sowie die parlamentarische Kontrolle von Geheimdiensten und Polizei verbessern: So lauten die zentralen Forderungen, die von den Grünen als Konsequenz aus Fehlgriffen und Pannen der Sicherheitsbehörden bei den jahrelang erfolglosen Ermittlungen zu der dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) angelasteten Mordserie erhoben werden. In einem Antrag (18/776) macht sich die Fraktion zudem für eine neue Personalwerbung und –auswahl bei Polizei und Nachrichtendiensten sowie für eine höhere Kompetenz bei den Bediensteten der Sicherheitsinstanzen im Umgang mit Rechtsextremismus stark. Angesichts des „eklatanten und dramatischen Versagens“ der Behörden im Fall NSU bedürfe es „auch eines personellen Neustarts bei Polizei, Justiz und Geheimdiensten“, heißt es in dem Antrag.
Mit ihrem Vorstoß gehen die Grünen über die fast 50 Vorschläge hinaus, die von dem in der vergangenen Legislaturperiode zur Aufklärung der NSU-Affäre eingesetzten Untersuchungsausschuss fraktionsübergreifend erarbeitet worden waren und die im Februar dieses Jahres vom Bundestag einstimmig bekräftigt wurden. Zu diesen Reformideen gehören etwa eine intensivere Zusammenarbeit der Sicherheitsinstanzen, die Schaffung einer „zentralen ermittlungsführenden Dienststelle“ bei Fällen von länderübergreifender Bedeutung und mehr Kompetenzen für den Generalbundesanwalt. Die bei den Verfassungsschutzämtern von Bund und Ländern vorliegenden Informationen müssten „zentral zusammengeführt und auch tatsächlich gründlich ausgewertet werden“. Weitere Empfehlungen des Ausschusses und des Parlaments zielen auf eine Neuregelung des Einsatzes von V-Leuten, auf eine bessere parlamentarische Aufsicht über die Geheimdienste, auf eine Stärkung der „interkulturellen Kompetenz“ bei Nachrichtendiensten und Polizei sowie auf einen Ausbau gesellschaftlicher Präventionsbemühungen.
Die Grünen sehen in diesem Katalog einen „fraktionsübergreifenden Minimalkonsens“, der nun konsequent umgesetzt werden müsse. Für eine wirksame Bekämpfung des Rechtsextremismus reiche dieses Konzept aber nicht aus, führt der Antrag aus.
Aus Sicht der Fraktion ist es vielmehr nötig, das BfV aufzulösen und eine Inlandsaufklärung mit reduzierten Aufgaben und Befugnissen, mit neuem Personal sowie effektiven internen und externen Kontrollstrukturen neu zu gründen. Diese neue Instanz soll nur für die Aufklärung von „genau bestimmten Bestrebungen mit tatsächlichem Gewaltbezug zuständig sein“. Die dem bisherigen BfV obliegenden Beobachtungs- und Analyseaufgaben sollen einem unabhängigen Institut übertragen werden, das ohne hoheitliche Befugnisse und ohne Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel arbeiten soll. Die Grünen verlangen, die Kontrolle der Geheimdienste „entschieden zu verbessern“ und die Kompetenzen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz im Bereich der Nachrichtendienste zu erweitern. Beendet werden müsse der Einsatz von V-Leuten in der rechtsextremen Szene, „der sich als desaströs, nutzlos und kontraproduktiv erwiesen hat“.
Der Antrag plädiert für eine „neue Polizeikultur“. Geschaffen werden soll eine unabhängige Beschwerdestelle, die u. a. Klagen über Polizeigewalt prüfen soll und bei der auch Polizisten Kritik an Ermittlungen oder an Vorgesetzten äußern können. Nach dem Willen der Fraktion soll bei allen Bundespolizisten eine zumindest anonymisierte Kennzeichnung eingeführt werden. Die polizeiliche Aus- und Fortbildung soll dazu beitragen, die Sensibilität und Kompetenz bei Polizei und Geheimdiensten im Umgang mit Rechtsextremismus zu erhöhen. Zur Aufklärung mutmaßlich rechtsextremistisch motivierter Straftaten dürften nur hinreichend qualifizierte und spezialisierte Beamten eingesetzt werden.
Schließlich fordern die Grünen, zivilgesellschaftliche Initiativen nachhaltig zu fördern. Die entsprechenden Bundesmittel sollen auf jährlich mindestens 50 Millionen Euro aufgestockt werden.
Nach Krim-Referendum Sanktionen gefordert - Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Das geplante Referendum über die Unabhängigkeit der Krim von der Ukraine ist für die Bundesregierung nicht mehr nur mit Worten beantwortbar, darauf müssten Sanktionen folgen. Trotzdem müsse eine Rückkehr an den Verhandlungstisch immer möglich sein. Das sagte am Mittwoch der Ukrainebeauftragte des Auswärtigen Amtes in der Ausschusssitzung.
Allgemein habe die Bundesregierung in der Ukraine-Krise versucht, mit ihrer Politik einen Ausgleich zwischen den Konfliktparteien zu finden. Dies schien mit dem Abkommen des Maidans, das die Außenminister Polens, Frankreichs und Deutschlands am 21. Februar vermittelten, erreicht worden zu sein. Die Flucht von Präsident Janukowitsch habe jedoch die Basis dafür zerstört. Nun versuche man eine Koordinierungsgruppe der OSZE zu etablieren, Russland sei darauf aber nicht eingegangen und habe die Lage kontinuierlich verschärft. So wurde der russische Druck auf ukrainische Militäreinheiten erhöht, Basen teilweise besetzt und Vertretern der OSZE der Zugang zur Krim verwehrt. Die Vertreter der Organisation befinden seien jedoch noch immer im Land. „Russland bricht das Völkerrecht schon jetzt“, sagte der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Das für den 16. März geplante Referendum über die Unabhängigkeit der Krim und die russischen Gesetze, die eine Annexion der Krim erleichtern, sorgten zudem für eine qualitativ ganz neue Lage. Besonders das Referendum sei die rote Linie für Europa. „Da ist der Rubikon überschritten“, sagte der Vertreter, das sei nicht mehr nur mit Worten beantwortbar. Als Reaktion auf den Bruch des Völkerrechts durch Russland habe man in einer ersten Stufe Gespräche über Visa-Erleichterungen ausgesetzt. In einer zweiten Stufe wurden Einreiseverbote und Vermögenssperren gegen gezielt ausgesuchte Einzelpersonen verhängt. Eine dritte Stufe bei weiterer Destabilisierung seien Handelssanktionen, die verhängt werden sollen. Das sei bisher allerdings nur angedacht worden, da es sich angesichts der intensiven Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Russland dabei um einen hochsensitiven Bereich handele. Der Vertreter sagte weiterhin, dass es für die Bundesregierung wichtig sei, jederzeit ein Fenster für eine Rückkehr zu Verhandlungen offen zu halten und eine abgestufte und flexible Herangehensweise anzuwenden. Zur Menschenrechtslage auf der Krim sagte der Vertreter, dass man die Rechte aller Bevölkerungsgruppen im Auge behalte, sowohl die der Russen, als auch die der Krimtartaren. Gerüchte, diese würden in die Nachbarländer fliehen, könnten sich nicht bestätigen lassen. Allerdings wäre mit einer Radikalisierung der Bevölkerungsgruppe zu rechnen. Insgesamt hatte sich die Menschenrechtslage in der Ukraine schon unter Präsident Janukowitsch verschlechtert und ging während der Maidanproteste noch einmal bergab. Es gab Folter, Entführungen und Todesopfer, die noch nicht umfassend aufgeklärt wurden. Auch die neuen Regierung müsse nun auf die Bevölkerung im Osten des Landes zugehen. Hier hätte sich die Bundesregierung mehr proaktives Handeln der ukrainischen Regierung gewünscht. „Die Ukraine ist ein komplexes Ganzes mit Verantwortung für alle Beteiligten“, sagte der Vertreter.
Grüne: Bankenfonds soll früher kommen - Finanzen/Antrag
Der geplante europäische Bankenabwicklungsmechanismus (SRM) soll spätestens Anfang 2015 und damit zeitnah zur Europäischen Bankenaufsicht (SSM) eingerichtet werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/774), der am Freitag im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung steht. Auch der Bankenabwicklungsfonds müsse möglichst direkt zum Start des Bankenabwicklungsmechanismus zur Verfügung stehen. Außerdem müsse eine Beteiligung privater Gläubiger als Bedingung für das Eingreifen des Abwicklungsfonds festgeschrieben werden. Freibeträge sollen dafür sorgen, dass kleine Banken und Sparkassen mit eigenen Institutssicherungssystemen nicht doppelt belastet werden. Dagegen sollen größere Institute stärker herangezogen werden.
Die Fraktion kritisiert, dass die Einigung der Finanzminister im EcoFin-Rat vom 18. Dezember 2013 hinter den Erfordernissen eines funktionierenden, einheitlichen Abwicklungsmechanismus zurückbleibe. So sehe die Einigung unter anderem vor, dass ein zukünftiges Abwicklungsgremium erst 2016, und damit über ein Jahr, nachdem die Europäische Zentralbank mit ihrer Aufsicht beginnt, starten soll. Die Europäische Zentralbank (EZB) wäre damit faktisch gezwungen, eine 2015 insolvent werdende Bank mit geldpolitischen Maßnahmen am Leben zu erhalten, um eine Katastrophe an den Finanzmärkten analog zur Lehman-Pleite zu verhindern. „Damit stellt der geplante Starttermin die im Vertrag von Maastricht festgeschriebene Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank in Frage. Der SRM sollte daher spätestens Anfang 2015 seine Arbeit aufnehmen“, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Nach Ansicht der Abgeordneten bleibt der geplante Bankenrestrukturierungsfonds weit hinter den Erwartungen zurück. So sei ein zehnjähriger Übergangszeitraum geplant, in welchem Bankenrettungen noch teilweise von den Steuerzahlern bezahlt werden sollen. „Diese Lösung setzt dem Teufelskreis aus überschuldeten Banken und hohen Staatsschulden auf absehbare Zeit kein Ende und trägt damit dazu bei, dass die Eurokrise unnötig verlängert und verschleppt wird“, wird kritisiert. Anstatt den Investoren und dem Bankensystem die Belastungen aus den Bankenrettungen aufzubürden, sollten erneut die Steuerzahler herangezogen werden. Damit schütze die Bundesregierung „europäische Großbanken zulasten der europäischen Steuerzahler“.
Kritik wird an der Position der Bundesregierung geübt, die darauf bestehe, den Bankenabwicklungsfonds im Rahmen eines zwischenstaatlichen Vertrages zu regeln, der nicht im üblichen Mitentscheidungsverfahren zwischen Rat und EU-Parlament, sondern lediglich zwischen den nationalen Regierungen verhandelt wird. Dies sei eine Missachtung der demokratischen Rechte des EU-Parlaments.
Widerrufe von Flüchtlingsanerkennung - Inneres/Antwort
Im vierten Quartal des vergangenen Jahres sind in Deutschland insgesamt 108 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen zurückgenommen worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/705) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/433) hervor. Danach gab es von Oktober bis einschließlich Dezember 2013 insgesamt 3.873 Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren. Dabei kam es in 3.765 Fällen oder 97,2 Prozent der Entscheidungen zu keinem Widerruf.
Glücksspiel und Medienmissbrauch - Gesundheit/Antwort
Neben dem Alkohol- und Tabakkonsum stehen auch die Glücksspiel- und Medikamentensucht sowie die exzessive Mediennutzung im Blickpunkt der neuen Drogenbeauftragten Marlene Mortler (CSU). Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/725) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/555) schreibt, geht es unverändert darum, gesundheitsgefährdendes und suchtförderndes Verhalten frühzeitig zu verhindern.
Die Drogenbeauftragte werde die bisherige Ausrichtung in der Drogen- und Suchtpolitik fortsetzen mit den bewährten Schwerpunkten „Prävention“, „Beratung und Behandlung“, „Maßnahmen zur Schadenreduzierung“ sowie „gesetzliche Regulierungen zur Angebotsreduzierung“. Die CSU-Politikerin Mortler hat das Amt seit Januar 2014 inne. Sie übernahm den Posten von der FDP-Abgeordneten Mechthild Dyckmans.
Wie aus der Antwort der Regierung weiter hervorgeht, gab das Bundesgesundheitsministerium 2013 rund 3,1 Millionen Euro für Forschungs- und Modellprojekte aus, die mit den Themen Drogen und Sucht zusammenhängen.
Bundesregierung zum Ausbildungsmarkt
Der Rückgang bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen hat aus Sicht der Bundesregierung mehrere Gründe. Neben dem konjunkturellen Einfluss und Veränderungen im Bildungsverhalten - immer mehr junge Menschen wollen studieren - spiele vor allem die demografische Entwicklung und die sinkende Zahl von Schülern eine Rolle. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/711) auf die Kleine Anfrage der Linken (18/530).
Allein zwischen 2005 und 2012 sei die Zahl der Schulabgänger, die für eine duale Ausbildung in Frage gekommen seien, um 167.800 gesunken. In der Folge sei das außerbetriebliche Ausbildungsangebot reduziert worden. Dies wirke sich ebenfalls auf die Gesamtzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge aus.
Die Zahl der unbesetzten Berufsausbildungsstellen (33.534) sei auf einen neuen Höchststand gestiegen. Es werde offenbar grundsätzlich schwieriger, das betriebliche Angebot und die Nachfrage der Jugendlichen zusammen zu führen – sowohl nach Berufen, wie auch regional und anforderungsspezifisch, schreibt die Bundesregierung.
Die Vertragszahlen alleine seien kein Maßstab für die Bewertung der Ausbildungsmarktsituation. Angesichts der rückläufigen Schulabgängerzahlen sei auch die Nachfrage der Jugendlichen nach Ausbildungsplätzen gesunken. Die aktuelle Ausbildungsbilanz falle daher verglichen mit früheren Jahren vergleichsweise gut aus.
Ausbildung sei Aufgabe der Wirtschaft. Die Bundesregierung könne nur flankierend tätig sein, schreibt sie in ihrer Antwort. Dazu habe sie bereits in den letzten Jahren eine Reihe von Programmen aufgelegt worden. Damit soll die Ausbildungsreife und Berufsorientierung gefördert werden und Übergänge in die Ausbildung erleichtert werden. Ziel sei es zudem, die Programme der dualen Ausbildung weiter zu stärken.
"Löschen statt Sperren ist erfolgreich" - Ausschuss Digitale Agenda
Insgesamt 6.209 Hinweise auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten im Internet hat das Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2012 erhalten. In 5.463 Fällen wurden die jeweiligen Internet-Provider informiert, um eine Löschung der Inhalte zu erreichen. Das sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Ulrich Kelber (SPD), am Mittwoch vor dem Ausschuss Digitale Agenda. Im Inland, so Kelber weiter, sei innerhalb von einer Woche eine Löschquote von 98 Prozent erreicht worden, „nach zwei Wochen waren alle gemeldeten Inhalte gelöscht“. Bei Inhalten aus dem Ausland sei eine Löschquote von mehr als 97 Prozent innerhalb von vier Wochen erreicht worden. Kelber zog ein positives Fazit: „Die Strategie ,Löschen statt Sperren‘ ist sehr erfolgreich.“
Die Differenz zwischen der Zahl der eingegangenen Hinweise (6.209) und den weitergeleiteten Hinweisen (5.463) begründete Kelber zum einen mit der Nutzung von Anonymisierungsdiensten durch die Anbieter. Zum anderen habe man darauf verzichtet, die Behörden in jenen Ländern zu informieren, wo den Anbietern die Todesstrafe drohen könnte. In diesen Fällen habe man ein Indizierungsverfahren eingeleitet, sagte Kelber.
Was die Art der Hinweisgebung angeht, so hätten 71 Prozent den Weg über dafür eingerichtete Hotlines gewählt. Lediglich 28 Prozent hätten sich direkt an die Polizei gewandt. Auf Nachfrage, wieso das Verhältnis so sei, äußerte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) die Vermutung, Hinweisgeber hätten Bedenken, sich an die Polizei zu wenden, da sie ja schließlich selbst mit kinderpornografischen Seiten in Kontakt gekommen seien. Grundsätzlich, so der BMI-Vertreter, sehe das Verfahren so aus, dass sich zuerst der Hinweisgeber an das BKA oder eine Beschwerdestelle richtet. Dann werde evaluiert, ob es sich um strafbare Inhalte handelt. Wenn dies der Fall ist, werde ein Ermittlungsverfahren durch die entsprechende Landespolizei eingeleitet, da das BKA „keine Strafverfolgungskompetenz für Kinderpornografie“ habe. Die zuständige Polizeidienststelle fordere daraufhin den Provider zur Löschung der Seiten auf. „Bis zur Löschung dauert es im Inland durchschnittlich 1,26 Tage“, sagte der BMI-Vertreter.
Justizstaatssekretär Kelber machte deutlich, dass die Bundesregierung nicht plane, Maßnahmen gegen Anonymisierungsportale zu ergreifen, da man diese für ein Bestandteil des Internets halte. „Selbst wenn man es wollte, wäre es sehr schwierig, eine solche Infrastruktur, die auch in anderen Ländern nicht gegen geltendes Recht verstößt, auflösen zu lassen“, sagte Kelber.
Sprecher aller Fraktionen stimmten den positiven Einschätzungen der Regierungsvertreter zu. „Löschen statt Sperren“ sei von Anfang an der richtige Ansatz gewesen, hieß es von Seiten der Linksfraktion. Deren Vertreterin machte zugleich deutlich, dass es kaum sinnvoll sei, gegen Anonymisierungsnetzwerke vorzugehen. Der Bericht der Bundesregierung zeige große Fortschritte auf, sagte der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es gebe dennoch „Luft nach oben“. Phishing-Seiten, so seine Einschätzung, würden noch immer schneller gelöscht als kinderpornografische Seiten.
Ziel müsse eine hundertprozentige Löschung sein, machte ein Vertreter der Unionsfraktion deutlich. Auch CDU und CSU teilten die Ansicht, dass das Prinzip „Löschen statt Sperren“ erfolgreich sei. Von Seiten der SPD-Fraktion wurde an die „emotionalen Debatten“ erinnert, die in den vergangenen Legislaturperioden geführt worden seien. Umso erfreulicher sei das heute zu ziehende positive Fazit.
Grütters: Kultur im TTIP schützen - Ausschuss für Kultur und Medien
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) will die Bereiche Kultur und Medien im geplanten Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA schützen. Sie plädierte am Mittwoch Nachmittag vor dem Kulturausschuss für die Aufnahme einer entsprechenden Generalklausel in das Abkommen. Es müsse sichergestellt werden, dass der Abbau von Handelshemmnissen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten nicht dazu führt, dass der besondere Schutz für kulturelle Güter in Deutschland, beispielsweise die Buchpreisbindung, ausgehebelt werde. Grütters verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die USA umgekehrt auf eine ähnliche Generalklausel für den Bereich der Sicherheitspolitik bestehen.
Die Staatsministerin räumte vor dem Ausschuss ein, dass der Bereich Kultur und Medien im Gegensatz zu allen bisherigen Freihandelsabkommen Deutschlands beziehungsweise der EU mit anderen Ländern nicht von vornherein aus den Verhandlungen ausgenommen wurde. Allerdings sei vor allem auf die Initiative Frankreichs und Deutschlands ein ausdrücklicher Verweis auf die Unesco-Konvention über den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt in den Mandatstext für die von der EU-Kommission geführten Verhandlungen aufgenommen worden. Das TTIP dürfe nach Lesart der Bundesregierung deshalb in keinem Fall gegen die Unesco-Konvention verstoßen, erläuterte Grütters vor dem Ausschuss. Die USA haben die Konvention nicht unterzeichnet.
Grütters führte auf Fragen der Abgeordneten aus, dass die Bundesregierung das Freihandelsabkommen als sogenanntes gemischtes Abkommen betrachtet. Dies bedeute, dass das Abkommen nicht nur durch das Europäische Parlament, sondern auch durch die nationalen Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden müsse.
Linksfraktion will Graumarkt regulieren - Finanzen/Antrag
Der Graue Kapitalmarkt soll umfassend reguliert und einer wirksamen, einheitlichen Finanzaufsicht unterstellt werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/769), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Nach dem Willen der Fraktion soll jede Geld- und Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft reguliert werden. Außerdem wird die Einrichtung eines Finanz-TÜV gefordert, der alle Finanzinstrumente auf Nebenwirkungen und Risiken untersuchten soll. „Hochriskante und verbraucherpolitisch unseriöse Instrumente werden damit erst gar nicht zugelasen“, schreibt die Fraktion. Welche Dimension das Problem hat, macht die Linksfraktion an Zahlen deutlich: Jährlich würden die Anleger zwischen 50 und 98 Milliarden Euro „durch falsche, zumeist provisionsgetriebene, nicht verbraucherorientierte Beratung und den Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente“ verlieren.
„Es ist unhaltbar und politisch unverantwortlich, dass bis heute ein halbwegs geregelter, ,weißer‘ Finanzmarkt und ein fast unregulierter Grauer Kapitalmarkt nebeneinander bestehen“, schreibt die Fraktion. Daran hätten alle gesetzgeberischen Maßnahmen der Vergangenheit nichts geändert. Der politische Wille, diese wirtschaftlichen Auswüchse überhaupt in den Griff zu bekommen, habe gefehlt. Exemplarisch für die enorme strukturelle Schieflage zwischen Grauem und halbwegs geregeltem Kapitalmarkt stehe der Fall Prokon. Den Verbrauchern, die in Form von vermeintlich sicheren Genussscheinen in die im Bereich erneuerbare Energien tätige Firma investiert hätten, drohe der Totalverlust ihrer Anlagegelder. Es müssten gesetzliche Regelungen geschaffen werden, damit der Verlauf von riskanten und weitgehend unregulierten Finanzinstrumente an Kleinanleger verboten werden könne.
Die Fraktion widmet sich auch dem Grauen Kreditmarkt jenseits der Angebote von Banken und Sparkassen. Auf diesem nahezu unregulierten Teilmarkt würden massenhaft überteuerte und betrügerische Kredite angeboten. „Zu der wachsenden Verschuldung vieler Privathaushalte würden auch Kettenumschuldungen, Zinsverlagerungen in Beiprodukte, untergeschobene Restschuldversicherungen oder Inkassokosten beitragen. Unter Berufung auf den Schuldneratlas 2013 der Wirtschaftsauskunftei „Creditreform“ schreibt die Fraktion, dass inzwischen fast jeder zehnte Deutsche über 18 Jahren überschuldet sei.
Linksfraktion gegen Waffen für Golfstaaten - Wirtschaft und Energie/Antrag
Die Bundesregierung soll keine Exporte von Kriegswaffen in die Arabische Halbinsel mehr genehmigen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/768), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Desweiteren sollen auch keine Exporte von Gütern, die zur Unterdrückung der Bevölkerung genutzt werden können, genehmigt werden. Ein Exportverbot soll auch für Waffenfabriken und andere Herstellungsanlagen zur Produktion von Rüstungsgütern dienen. Bisher sei die Bundesrepublik Deutschland einer der bedeutendsten Lieferanten von Rüstungsgütern in die Region, wird kritisiert.
Die Fraktion verweist darauf, dass die Region rund um den Persischen Golf zu den am stärksten militarisierten Gegenden der Welt gehöre und gleichzeitig zu den instabilsten. Die Menschenrechtslage in den Staaten der Region sei kritisch bis verheerend. So sei Saudi-Arabien einer der repressivsten Staaten weltweit. Die Todesstrafe und Körperstrafen würden regelmäßig und in großer Anzahl vollzogen. Religionsfreiheit existiere nicht einmal auf dem Papier. Zugleich würden Saudi-Arabien und Katar islamistische Gruppierungen unter anderem in Libyen und Syrien finanzieren und ausrüsten. Auch Terroristen würden immer noch aus Quellen auf der arabischen Halbinsel finanziert.