Aktuelles aus dem Bundestag

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That's me
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12.-14.3.14

Grüne: BfV auflösen und neu gründen - Inneres/Antrag
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auflösen und neu gründen, den Einsatz von V-Leuten in der rechtsextremen Szene beenden sowie die parlamentarische Kontrolle von Geheimdiensten und Polizei verbessern: So lauten die zentralen Forderungen, die von den Grünen als Konsequenz aus Fehlgriffen und Pannen der Sicherheitsbehörden bei den jahrelang erfolglosen Ermittlungen zu der dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) angelasteten Mordserie erhoben werden. In einem Antrag (18/776) macht sich die Fraktion zudem für eine neue Personalwerbung und –auswahl bei Polizei und Nachrichtendiensten sowie für eine höhere Kompetenz bei den Bediensteten der Sicherheitsinstanzen im Umgang mit Rechtsextremismus stark. Angesichts des „eklatanten und dramatischen Versagens“ der Behörden im Fall NSU bedürfe es „auch eines personellen Neustarts bei Polizei, Justiz und Geheimdiensten“, heißt es in dem Antrag.

Mit ihrem Vorstoß gehen die Grünen über die fast 50 Vorschläge hinaus, die von dem in der vergangenen Legislaturperiode zur Aufklärung der NSU-Affäre eingesetzten Untersuchungsausschuss fraktionsübergreifend erarbeitet worden waren und die im Februar dieses Jahres vom Bundestag einstimmig bekräftigt wurden. Zu diesen Reformideen gehören etwa eine intensivere Zusammenarbeit der Sicherheitsinstanzen, die Schaffung einer „zentralen ermittlungsführenden Dienststelle“ bei Fällen von länderübergreifender Bedeutung und mehr Kompetenzen für den Generalbundesanwalt. Die bei den Verfassungsschutzämtern von Bund und Ländern vorliegenden Informationen müssten „zentral zusammengeführt und auch tatsächlich gründlich ausgewertet werden“. Weitere Empfehlungen des Ausschusses und des Parlaments zielen auf eine Neuregelung des Einsatzes von V-Leuten, auf eine bessere parlamentarische Aufsicht über die Geheimdienste, auf eine Stärkung der „interkulturellen Kompetenz“ bei Nachrichtendiensten und Polizei sowie auf einen Ausbau gesellschaftlicher Präventionsbemühungen.

Die Grünen sehen in diesem Katalog einen „fraktionsübergreifenden Minimalkonsens“, der nun konsequent umgesetzt werden müsse. Für eine wirksame Bekämpfung des Rechtsextremismus reiche dieses Konzept aber nicht aus, führt der Antrag aus.

Aus Sicht der Fraktion ist es vielmehr nötig, das BfV aufzulösen und eine Inlandsaufklärung mit reduzierten Aufgaben und Befugnissen, mit neuem Personal sowie effektiven internen und externen Kontrollstrukturen neu zu gründen. Diese neue Instanz soll nur für die Aufklärung von „genau bestimmten Bestrebungen mit tatsächlichem Gewaltbezug zuständig sein“. Die dem bisherigen BfV obliegenden Beobachtungs- und Analyseaufgaben sollen einem unabhängigen Institut übertragen werden, das ohne hoheitliche Befugnisse und ohne Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel arbeiten soll. Die Grünen verlangen, die Kontrolle der Geheimdienste „entschieden zu verbessern“ und die Kompetenzen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz im Bereich der Nachrichtendienste zu erweitern. Beendet werden müsse der Einsatz von V-Leuten in der rechtsextremen Szene, „der sich als desaströs, nutzlos und kontraproduktiv erwiesen hat“.

Der Antrag plädiert für eine „neue Polizeikultur“. Geschaffen werden soll eine unabhängige Beschwerdestelle, die u. a. Klagen über Polizeigewalt prüfen soll und bei der auch Polizisten Kritik an Ermittlungen oder an Vorgesetzten äußern können. Nach dem Willen der Fraktion soll bei allen Bundespolizisten eine zumindest anonymisierte Kennzeichnung eingeführt werden. Die polizeiliche Aus- und Fortbildung soll dazu beitragen, die Sensibilität und Kompetenz bei Polizei und Geheimdiensten im Umgang mit Rechtsextremismus zu erhöhen. Zur Aufklärung mutmaßlich rechtsextremistisch motivierter Straftaten dürften nur hinreichend qualifizierte und spezialisierte Beamten eingesetzt werden.

Schließlich fordern die Grünen, zivilgesellschaftliche Initiativen nachhaltig zu fördern. Die entsprechenden Bundesmittel sollen auf jährlich mindestens 50 Millionen Euro aufgestockt werden.


Nach Krim-Referendum Sanktionen gefordert - Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Das geplante Referendum über die Unabhängigkeit der Krim von der Ukraine ist für die Bundesregierung nicht mehr nur mit Worten beantwortbar, darauf müssten Sanktionen folgen. Trotzdem müsse eine Rückkehr an den Verhandlungstisch immer möglich sein. Das sagte am Mittwoch der Ukrainebeauftragte des Auswärtigen Amtes in der Ausschusssitzung.

Allgemein habe die Bundesregierung in der Ukraine-Krise versucht, mit ihrer Politik einen Ausgleich zwischen den Konfliktparteien zu finden. Dies schien mit dem Abkommen des Maidans, das die Außenminister Polens, Frankreichs und Deutschlands am 21. Februar vermittelten, erreicht worden zu sein. Die Flucht von Präsident Janukowitsch habe jedoch die Basis dafür zerstört. Nun versuche man eine Koordinierungsgruppe der OSZE zu etablieren, Russland sei darauf aber nicht eingegangen und habe die Lage kontinuierlich verschärft. So wurde der russische Druck auf ukrainische Militäreinheiten erhöht, Basen teilweise besetzt und Vertretern der OSZE der Zugang zur Krim verwehrt. Die Vertreter der Organisation befinden seien jedoch noch immer im Land. „Russland bricht das Völkerrecht schon jetzt“, sagte der Vertreter des Auswärtigen Amtes. Das für den 16. März geplante Referendum über die Unabhängigkeit der Krim und die russischen Gesetze, die eine Annexion der Krim erleichtern, sorgten zudem für eine qualitativ ganz neue Lage. Besonders das Referendum sei die rote Linie für Europa. „Da ist der Rubikon überschritten“, sagte der Vertreter, das sei nicht mehr nur mit Worten beantwortbar. Als Reaktion auf den Bruch des Völkerrechts durch Russland habe man in einer ersten Stufe Gespräche über Visa-Erleichterungen ausgesetzt. In einer zweiten Stufe wurden Einreiseverbote und Vermögenssperren gegen gezielt ausgesuchte Einzelpersonen verhängt. Eine dritte Stufe bei weiterer Destabilisierung seien Handelssanktionen, die verhängt werden sollen. Das sei bisher allerdings nur angedacht worden, da es sich angesichts der intensiven Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Russland dabei um einen hochsensitiven Bereich handele. Der Vertreter sagte weiterhin, dass es für die Bundesregierung wichtig sei, jederzeit ein Fenster für eine Rückkehr zu Verhandlungen offen zu halten und eine abgestufte und flexible Herangehensweise anzuwenden. Zur Menschenrechtslage auf der Krim sagte der Vertreter, dass man die Rechte aller Bevölkerungsgruppen im Auge behalte, sowohl die der Russen, als auch die der Krimtartaren. Gerüchte, diese würden in die Nachbarländer fliehen, könnten sich nicht bestätigen lassen. Allerdings wäre mit einer Radikalisierung der Bevölkerungsgruppe zu rechnen. Insgesamt hatte sich die Menschenrechtslage in der Ukraine schon unter Präsident Janukowitsch verschlechtert und ging während der Maidanproteste noch einmal bergab. Es gab Folter, Entführungen und Todesopfer, die noch nicht umfassend aufgeklärt wurden. Auch die neuen Regierung müsse nun auf die Bevölkerung im Osten des Landes zugehen. Hier hätte sich die Bundesregierung mehr proaktives Handeln der ukrainischen Regierung gewünscht. „Die Ukraine ist ein komplexes Ganzes mit Verantwortung für alle Beteiligten“, sagte der Vertreter.

Grüne: Bankenfonds soll früher kommen - Finanzen/Antrag
Der geplante europäische Bankenabwicklungsmechanismus (SRM) soll spätestens Anfang 2015 und damit zeitnah zur Europäischen Bankenaufsicht (SSM) eingerichtet werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/774), der am Freitag im Deutschen Bundestag auf der Tagesordnung steht. Auch der Bankenabwicklungsfonds müsse möglichst direkt zum Start des Bankenabwicklungsmechanismus zur Verfügung stehen. Außerdem müsse eine Beteiligung privater Gläubiger als Bedingung für das Eingreifen des Abwicklungsfonds festgeschrieben werden. Freibeträge sollen dafür sorgen, dass kleine Banken und Sparkassen mit eigenen Institutssicherungssystemen nicht doppelt belastet werden. Dagegen sollen größere Institute stärker herangezogen werden.

Die Fraktion kritisiert, dass die Einigung der Finanzminister im EcoFin-Rat vom 18. Dezember 2013 hinter den Erfordernissen eines funktionierenden, einheitlichen Abwicklungsmechanismus zurückbleibe. So sehe die Einigung unter anderem vor, dass ein zukünftiges Abwicklungsgremium erst 2016, und damit über ein Jahr, nachdem die Europäische Zentralbank mit ihrer Aufsicht beginnt, starten soll. Die Europäische Zentralbank (EZB) wäre damit faktisch gezwungen, eine 2015 insolvent werdende Bank mit geldpolitischen Maßnahmen am Leben zu erhalten, um eine Katastrophe an den Finanzmärkten analog zur Lehman-Pleite zu verhindern. „Damit stellt der geplante Starttermin die im Vertrag von Maastricht festgeschriebene Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank in Frage. Der SRM sollte daher spätestens Anfang 2015 seine Arbeit aufnehmen“, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Nach Ansicht der Abgeordneten bleibt der geplante Bankenrestrukturierungsfonds weit hinter den Erwartungen zurück. So sei ein zehnjähriger Übergangszeitraum geplant, in welchem Bankenrettungen noch teilweise von den Steuerzahlern bezahlt werden sollen. „Diese Lösung setzt dem Teufelskreis aus überschuldeten Banken und hohen Staatsschulden auf absehbare Zeit kein Ende und trägt damit dazu bei, dass die Eurokrise unnötig verlängert und verschleppt wird“, wird kritisiert. Anstatt den Investoren und dem Bankensystem die Belastungen aus den Bankenrettungen aufzubürden, sollten erneut die Steuerzahler herangezogen werden. Damit schütze die Bundesregierung „europäische Großbanken zulasten der europäischen Steuerzahler“.

Kritik wird an der Position der Bundesregierung geübt, die darauf bestehe, den Bankenabwicklungsfonds im Rahmen eines zwischenstaatlichen Vertrages zu regeln, der nicht im üblichen Mitentscheidungsverfahren zwischen Rat und EU-Parlament, sondern lediglich zwischen den nationalen Regierungen verhandelt wird. Dies sei eine Missachtung der demokratischen Rechte des EU-Parlaments.

Widerrufe von Flüchtlingsanerkennung - Inneres/Antwort
Im vierten Quartal des vergangenen Jahres sind in Deutschland insgesamt 108 Asyl- beziehungsweise Flüchtlingsanerkennungen zurückgenommen worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/705) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/433) hervor. Danach gab es von Oktober bis einschließlich Dezember 2013 insgesamt 3.873 Entscheidungen über Widerrufsprüfverfahren. Dabei kam es in 3.765 Fällen oder 97,2 Prozent der Entscheidungen zu keinem Widerruf.

Glücksspiel und Medienmissbrauch - Gesundheit/Antwort
Neben dem Alkohol- und Tabakkonsum stehen auch die Glücksspiel- und Medikamentensucht sowie die exzessive Mediennutzung im Blickpunkt der neuen Drogenbeauftragten Marlene Mortler (CSU). Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/725) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/555) schreibt, geht es unverändert darum, gesundheitsgefährdendes und suchtförderndes Verhalten frühzeitig zu verhindern.

Die Drogenbeauftragte werde die bisherige Ausrichtung in der Drogen- und Suchtpolitik fortsetzen mit den bewährten Schwerpunkten „Prävention“, „Beratung und Behandlung“, „Maßnahmen zur Schadenreduzierung“ sowie „gesetzliche Regulierungen zur Angebotsreduzierung“. Die CSU-Politikerin Mortler hat das Amt seit Januar 2014 inne. Sie übernahm den Posten von der FDP-Abgeordneten Mechthild Dyckmans.

Wie aus der Antwort der Regierung weiter hervorgeht, gab das Bundesgesundheitsministerium 2013 rund 3,1 Millionen Euro für Forschungs- und Modellprojekte aus, die mit den Themen Drogen und Sucht zusammenhängen.

Bundesregierung zum Ausbildungsmarkt
Der Rückgang bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen hat aus Sicht der Bundesregierung mehrere Gründe. Neben dem konjunkturellen Einfluss und Veränderungen im Bildungsverhalten - immer mehr junge Menschen wollen studieren - spiele vor allem die demografische Entwicklung und die sinkende Zahl von Schülern eine Rolle. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/711) auf die Kleine Anfrage der Linken (18/530).
Allein zwischen 2005 und 2012 sei die Zahl der Schulabgänger, die für eine duale Ausbildung in Frage gekommen seien, um 167.800 gesunken. In der Folge sei das außerbetriebliche Ausbildungsangebot reduziert worden. Dies wirke sich ebenfalls auf die Gesamtzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge aus.

Die Zahl der unbesetzten Berufsausbildungsstellen (33.534) sei auf einen neuen Höchststand gestiegen. Es werde offenbar grundsätzlich schwieriger, das betriebliche Angebot und die Nachfrage der Jugendlichen zusammen zu führen – sowohl nach Berufen, wie auch regional und anforderungsspezifisch, schreibt die Bundesregierung.

Die Vertragszahlen alleine seien kein Maßstab für die Bewertung der Ausbildungsmarktsituation. Angesichts der rückläufigen Schulabgängerzahlen sei auch die Nachfrage der Jugendlichen nach Ausbildungsplätzen gesunken. Die aktuelle Ausbildungsbilanz falle daher verglichen mit früheren Jahren vergleichsweise gut aus.

Ausbildung sei Aufgabe der Wirtschaft. Die Bundesregierung könne nur flankierend tätig sein, schreibt sie in ihrer Antwort. Dazu habe sie bereits in den letzten Jahren eine Reihe von Programmen aufgelegt worden. Damit soll die Ausbildungsreife und Berufsorientierung gefördert werden und Übergänge in die Ausbildung erleichtert werden. Ziel sei es zudem, die Programme der dualen Ausbildung weiter zu stärken.

"Löschen statt Sperren ist erfolgreich" - Ausschuss Digitale Agenda
Insgesamt 6.209 Hinweise auf Seiten mit kinderpornografischen Inhalten im Internet hat das Bundeskriminalamt (BKA) im Jahr 2012 erhalten. In 5.463 Fällen wurden die jeweiligen Internet-Provider informiert, um eine Löschung der Inhalte zu erreichen. Das sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Ulrich Kelber (SPD), am Mittwoch vor dem Ausschuss Digitale Agenda. Im Inland, so Kelber weiter, sei innerhalb von einer Woche eine Löschquote von 98 Prozent erreicht worden, „nach zwei Wochen waren alle gemeldeten Inhalte gelöscht“. Bei Inhalten aus dem Ausland sei eine Löschquote von mehr als 97 Prozent innerhalb von vier Wochen erreicht worden. Kelber zog ein positives Fazit: „Die Strategie ,Löschen statt Sperren‘ ist sehr erfolgreich.“

Die Differenz zwischen der Zahl der eingegangenen Hinweise (6.209) und den weitergeleiteten Hinweisen (5.463) begründete Kelber zum einen mit der Nutzung von Anonymisierungsdiensten durch die Anbieter. Zum anderen habe man darauf verzichtet, die Behörden in jenen Ländern zu informieren, wo den Anbietern die Todesstrafe drohen könnte. In diesen Fällen habe man ein Indizierungsverfahren eingeleitet, sagte Kelber.

Was die Art der Hinweisgebung angeht, so hätten 71 Prozent den Weg über dafür eingerichtete Hotlines gewählt. Lediglich 28 Prozent hätten sich direkt an die Polizei gewandt. Auf Nachfrage, wieso das Verhältnis so sei, äußerte ein Vertreter des Bundesinnenministeriums (BMI) die Vermutung, Hinweisgeber hätten Bedenken, sich an die Polizei zu wenden, da sie ja schließlich selbst mit kinderpornografischen Seiten in Kontakt gekommen seien. Grundsätzlich, so der BMI-Vertreter, sehe das Verfahren so aus, dass sich zuerst der Hinweisgeber an das BKA oder eine Beschwerdestelle richtet. Dann werde evaluiert, ob es sich um strafbare Inhalte handelt. Wenn dies der Fall ist, werde ein Ermittlungsverfahren durch die entsprechende Landespolizei eingeleitet, da das BKA „keine Strafverfolgungskompetenz für Kinderpornografie“ habe. Die zuständige Polizeidienststelle fordere daraufhin den Provider zur Löschung der Seiten auf. „Bis zur Löschung dauert es im Inland durchschnittlich 1,26 Tage“, sagte der BMI-Vertreter.

Justizstaatssekretär Kelber machte deutlich, dass die Bundesregierung nicht plane, Maßnahmen gegen Anonymisierungsportale zu ergreifen, da man diese für ein Bestandteil des Internets halte. „Selbst wenn man es wollte, wäre es sehr schwierig, eine solche Infrastruktur, die auch in anderen Ländern nicht gegen geltendes Recht verstößt, auflösen zu lassen“, sagte Kelber.

Sprecher aller Fraktionen stimmten den positiven Einschätzungen der Regierungsvertreter zu. „Löschen statt Sperren“ sei von Anfang an der richtige Ansatz gewesen, hieß es von Seiten der Linksfraktion. Deren Vertreterin machte zugleich deutlich, dass es kaum sinnvoll sei, gegen Anonymisierungsnetzwerke vorzugehen. Der Bericht der Bundesregierung zeige große Fortschritte auf, sagte der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es gebe dennoch „Luft nach oben“. Phishing-Seiten, so seine Einschätzung, würden noch immer schneller gelöscht als kinderpornografische Seiten.

Ziel müsse eine hundertprozentige Löschung sein, machte ein Vertreter der Unionsfraktion deutlich. Auch CDU und CSU teilten die Ansicht, dass das Prinzip „Löschen statt Sperren“ erfolgreich sei. Von Seiten der SPD-Fraktion wurde an die „emotionalen Debatten“ erinnert, die in den vergangenen Legislaturperioden geführt worden seien. Umso erfreulicher sei das heute zu ziehende positive Fazit.

Grütters: Kultur im TTIP schützen - Ausschuss für Kultur und Medien
Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) will die Bereiche Kultur und Medien im geplanten Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA schützen. Sie plädierte am Mittwoch Nachmittag vor dem Kulturausschuss für die Aufnahme einer entsprechenden Generalklausel in das Abkommen. Es müsse sichergestellt werden, dass der Abbau von Handelshemmnissen zwischen Europa und den Vereinigten Staaten nicht dazu führt, dass der besondere Schutz für kulturelle Güter in Deutschland, beispielsweise die Buchpreisbindung, ausgehebelt werde. Grütters verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die USA umgekehrt auf eine ähnliche Generalklausel für den Bereich der Sicherheitspolitik bestehen.

Die Staatsministerin räumte vor dem Ausschuss ein, dass der Bereich Kultur und Medien im Gegensatz zu allen bisherigen Freihandelsabkommen Deutschlands beziehungsweise der EU mit anderen Ländern nicht von vornherein aus den Verhandlungen ausgenommen wurde. Allerdings sei vor allem auf die Initiative Frankreichs und Deutschlands ein ausdrücklicher Verweis auf die Unesco-Konvention über den Schutz und die Förderung der kulturellen Vielfalt in den Mandatstext für die von der EU-Kommission geführten Verhandlungen aufgenommen worden. Das TTIP dürfe nach Lesart der Bundesregierung deshalb in keinem Fall gegen die Unesco-Konvention verstoßen, erläuterte Grütters vor dem Ausschuss. Die USA haben die Konvention nicht unterzeichnet.

Grütters führte auf Fragen der Abgeordneten aus, dass die Bundesregierung das Freihandelsabkommen als sogenanntes gemischtes Abkommen betrachtet. Dies bedeute, dass das Abkommen nicht nur durch das Europäische Parlament, sondern auch durch die nationalen Parlamente in den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden müsse.

Linksfraktion will Graumarkt regulieren - Finanzen/Antrag
Der Graue Kapitalmarkt soll umfassend reguliert und einer wirksamen, einheitlichen Finanzaufsicht unterstellt werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/769), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Nach dem Willen der Fraktion soll jede Geld- und Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft reguliert werden. Außerdem wird die Einrichtung eines Finanz-TÜV gefordert, der alle Finanzinstrumente auf Nebenwirkungen und Risiken untersuchten soll. „Hochriskante und verbraucherpolitisch unseriöse Instrumente werden damit erst gar nicht zugelasen“, schreibt die Fraktion. Welche Dimension das Problem hat, macht die Linksfraktion an Zahlen deutlich: Jährlich würden die Anleger zwischen 50 und 98 Milliarden Euro „durch falsche, zumeist provisionsgetriebene, nicht verbraucherorientierte Beratung und den Verkauf unseriöser und hochriskanter Finanzinstrumente“ verlieren.

„Es ist unhaltbar und politisch unverantwortlich, dass bis heute ein halbwegs geregelter, ,weißer‘ Finanzmarkt und ein fast unregulierter Grauer Kapitalmarkt nebeneinander bestehen“, schreibt die Fraktion. Daran hätten alle gesetzgeberischen Maßnahmen der Vergangenheit nichts geändert. Der politische Wille, diese wirtschaftlichen Auswüchse überhaupt in den Griff zu bekommen, habe gefehlt. Exemplarisch für die enorme strukturelle Schieflage zwischen Grauem und halbwegs geregeltem Kapitalmarkt stehe der Fall Prokon. Den Verbrauchern, die in Form von vermeintlich sicheren Genussscheinen in die im Bereich erneuerbare Energien tätige Firma investiert hätten, drohe der Totalverlust ihrer Anlagegelder. Es müssten gesetzliche Regelungen geschaffen werden, damit der Verlauf von riskanten und weitgehend unregulierten Finanzinstrumente an Kleinanleger verboten werden könne.

Die Fraktion widmet sich auch dem Grauen Kreditmarkt jenseits der Angebote von Banken und Sparkassen. Auf diesem nahezu unregulierten Teilmarkt würden massenhaft überteuerte und betrügerische Kredite angeboten. „Zu der wachsenden Verschuldung vieler Privathaushalte würden auch Kettenumschuldungen, Zinsverlagerungen in Beiprodukte, untergeschobene Restschuldversicherungen oder Inkassokosten beitragen. Unter Berufung auf den Schuldneratlas 2013 der Wirtschaftsauskunftei „Creditreform“ schreibt die Fraktion, dass inzwischen fast jeder zehnte Deutsche über 18 Jahren überschuldet sei.

Linksfraktion gegen Waffen für Golfstaaten - Wirtschaft und Energie/Antrag
Die Bundesregierung soll keine Exporte von Kriegswaffen in die Arabische Halbinsel mehr genehmigen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/768), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages steht. Desweiteren sollen auch keine Exporte von Gütern, die zur Unterdrückung der Bevölkerung genutzt werden können, genehmigt werden. Ein Exportverbot soll auch für Waffenfabriken und andere Herstellungsanlagen zur Produktion von Rüstungsgütern dienen. Bisher sei die Bundesrepublik Deutschland einer der bedeutendsten Lieferanten von Rüstungsgütern in die Region, wird kritisiert.

Die Fraktion verweist darauf, dass die Region rund um den Persischen Golf zu den am stärksten militarisierten Gegenden der Welt gehöre und gleichzeitig zu den instabilsten. Die Menschenrechtslage in den Staaten der Region sei kritisch bis verheerend. So sei Saudi-Arabien einer der repressivsten Staaten weltweit. Die Todesstrafe und Körperstrafen würden regelmäßig und in großer Anzahl vollzogen. Religionsfreiheit existiere nicht einmal auf dem Papier. Zugleich würden Saudi-Arabien und Katar islamistische Gruppierungen unter anderem in Libyen und Syrien finanzieren und ausrüsten. Auch Terroristen würden immer noch aus Quellen auf der arabischen Halbinsel finanziert.
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17.3.14

Fraktion Die Linke gegen Pkw-Maut - Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag
Der Deutsche Bundestag soll die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland ablehnen. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/806), der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird. Zudem soll die Bundesregierung alle Planungen für eine Abgabe von Pkw zur Nutzung der Bundesfernstraßen als Maut oder Vignette sofort einstellen, heißt es weiter.

Eine Pkw-Maut oder eine Vignette für Personenkraftwagen zur Nutzung des deutschen Autobahnnetzes, des Netzes aller Bundesfernstraßen oder des gesamten Straßennetzes ist weder erforderlich noch sinnvoll, schreibt die Fraktion zur Begründung. Hintergrund der Forderungen nach einer entsprechenden Einführung sei die angebliche Unterfinanzierung des Straßenbaus. Dies überzeuge aber nicht, da der Staat aus dem Straßenverkehr durch die Mineralölsteuer, die Mehrwertsteuer auf diese sowie die Kfz-Steuer fast 50 Milliarden Euro jährliche Steuereinnahmen erziele. Diese Zahlen würden deutlich machen, dass die Einnahmen aus diesem Bereich grundsätzlich mehr als ausreichend seien, um die Kosten zu decken, heißt es in dem Antrag.

Linke will Dispozinsen deckeln - Recht und Verbraucherschutz/Antrag
Nach dem Willen der Linken sollen die Zinsen für eingeräumte Dispositionskredite wie auch für geduldete Überziehungskredite künftig höchstens fünf Prozentpunkte über dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen dürfen. In einem Antrag (18/807) mit der Forderung nach einer entsprechenden gesetzlichen Regelung heißt es zur Begründung, angesichts des niedrigen EZB-Leitzinses seien die hohen Zinssätze auf Dispo- und Überziehungskredite „ungerechtfertigt“ und trügen zu „Verschuldungsspiralen“ bei vielen einkommensschwachen Bankkunden bei.

Von einem „Dispokredit“ spricht man, wenn ein Konto in dem mit der Bank vereinbarten erlaubten Rahmen ins Minus gerät, von einem „Überziehungskredit“, wenn ein Konto in einem „geduldeten Rahmen“ überzogen wird. Die Linke kritisiert, dass viele Geldinstitute noch einmal fünf Prozent auf den bereits hohen Dispozins aufschlagen würden. Die Fraktion verweist auf Berechnungen der Stiftung Warentest, wonach 2013 der durchschnittliche Dispozins bei 11,3 Prozent gelegen habe, der oberste Überziehungszins sogar bei 22,5 Prozent. „Für eingeräumte und geduldete Kredite müssen die gleichen Konditionen gelten“, wird in dem Antrag betont. Diese Kredite gehörten zu den teuersten Krediten, obwohl sie für Banken angesichts einer extrem niedrigen Ausfallquote von höchstens 0,3 Prozent nur ein geringes Risiko darstellten. Aus Sicht der Linken sind Dispo- und Überziehungskredite für die Geldinstitute ein „profitables Geschäft“. Die Banken reichten die billigen Kredite, die sie bei der EZB bekämen, nicht an die Verbraucher weiter, was besonders bei den teuren Dispo- und Überziehungskredite der Fall sei. Die Geldinstitute nutzten Dispokredite häufig zur Querfinanzierung anderer Leistungen und Kosten oder zur Gewinnsteigerung, beklagt die Fraktion.

Nach Angaben im Antrag hat fast jeder fünfte Deutsche sein Konto überzogen, wobei u. a. Arbeitslose und Niedrigverdiener besonders oft auf Dispo- und Überziehungskredite zurückgreifen müssten. Viele Verbraucher seien „finanziell nicht in der Lage, zeitnah aus dem Dispokredit herauszukommen“. Es drohe eine weitere Verschuldung von immer mehr Privathaushalten, denen kein Ausweg aus der Verschuldungsspirale aufgezeigt werde.

Mehr Transparenz in der IAEO Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag
Mehr Transparenz im Umgang mit der Veröffentlichung von Daten und Zahlen bei der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/772). Nach Ansicht der Fraktion soll die IAEO ein Peer-Review-Verfahren anstoßen, das konkrete Kriterien für die Geheimhaltung von Informationen entwickelt. In diesen Prozess sollten die IAEO-Mitgliedstaaten, unabhängige Experten sowie Interessenvertreter aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft mit einbezogen werden.

Die Fraktion kritisiert, dass die IAEO offenbar mit den Präfekturen Fukushima und Fukui sowie der Medizinischen Fakultät von Fukushima Verträge ausgehandelt habe, die eine gegenseitige Geheimhaltung zu bestimmten Informationen garantierten, wenn dies eine der Parteien wünsche. Bei dem Vertrag mit der Medizinischen Fakultät sei es dabei unter anderem um Daten zur Gesundheitserhebung in der Präfektur gegangen. Mit der Präfektur Fukushima habe die IAEO unter anderem Geheimhaltung zum Verfahren bei der Atommüllentsorgung ausgehandelt.

Nach Ansicht der Abgeordneten werde durch die Geheimhaltung der betroffenen Bevölkerung die Möglichkeit genommen, sich uneingeschränkt zu informieren und dementsprechend handeln und auch schützen zu können. Gerade im Fall einer nuklearen Katastrophe mit ihren ungeheuerlichen Auswirkungen, sollte deswegen größtmögliche Transparenz die Norm und nicht die Ausnahme sein, heißt es in ihrem Antrag.

Europäische Klima- und Energieziele - Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort
Die Bundesregierung setzt sich entsprechend der im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarung innerhalb der Europäischen Union im Hinblick auf die Energie- und Klimaziele der EU für das Jahr 2030 für eine Zieltrias aus Treibhausgasreduktion, Ausbau der erneuerbaren Energien und Energieeffizienz ein. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/739) auf eine Kleine Antwort (18/638) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem hält die Regierung ein verbindliches EU-Ziel für erneuerbare Energien von 30 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2030 für erforderlich. Dies sei konsistent mit den langfristigen Klimazielen der EU und geeignet, eine EU-interne Minderung der Treibhausgase bis zum Jahr 2050 in Höhe von

mindestens 80 Prozent zu erreichen. Außerdem, schreibt sie weiter, setze sie sich für eine EU-interne Reduktion von Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent bis zum Jahr 2030 ein. Diese Minderung sei grundsätzlich geeignet, eine EU-interne Minderung der Treibhausgase bis zum Jahr 2050 in Höhe von mindestens 80 Prozent zu erreichen. Außerdem sei dies ein positives Signal für die Verhandlungen zum neuen Klimaschutzabkommen in Paris im Jahr 2015.

Ein verbindliches EU-Ziel für erneuerbare Energien sei wichtig, da es einen verlässlichen und vorhersehbaren Rahmen setze, der es ermögliche, die Herausforderungen gemeinsam und koordiniert anzugehen, heißt es in der Antwort weiter. Es verbessere zudem die Konsistenz zwischen europäischem Emissionshandel und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Die Bundesregierung führe auf verschiedenen Ebenen eine Vielzahl von Gesprächen, um einen frühzeitigen Abschluss eines ambitionierten Klima- und Energierahmens für das Jahr 2030 sicherzustellen.

Deutschland habe sich ambitionierte verbindliche nationale Ausbauziele im Bereich erneuerbaren Energien für das Jahr 2030 und darüber hinaus gesetzt, betont die Bundesregierung. An diesen nationalen Zielen halte sie fest. Die Energiewende sei jedoch kein autarkes Projekt. Der Umbau der Energieversorgung führe zu Herausforderungen, die im europäischen Verbund gelöst werden sollten. In diesem Zusammenhang sei ein „gemeinsames Verständnis in Europa über die Richtung unserer Energiepolitik zentral, auch wenn nicht jeder Mitgliedstaat dabei genau den gleichen Weg gehen“ werde, schreibt die Bundesregierung.
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17.-18.3.14
Befristung: Geteiltes Echo bei Experten Ausschuss für Arbeit und Soziales
Die Forderung der Fraktion Die Linke nach einer Abschaffung der sachgrundlosen Befristung stößt bei Experten auf ein geteiltes Echo. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag zu einem entsprechenden Gesetzentwurf (18/7) der Linken votierten vor allem Arbeitgeberverbände aber auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gegen die im Entwurf enthaltenen Vorschläge.

Darin hatten die Abgeordneten argumentiert, dass im Jahr 2012 bereits 44 Prozent aller Neueinstellungen befristet erfolgten. Da davon besonders junge Menschen betroffen seien, würde ihnen die Chance genommen, ihr Leben auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mit einer gewissen Sicherheit planen zu können. „Auch aus arbeitsrechtlicher Perspektive sind befristete Arbeitsverhältnisse hochproblematisch, da sie den Kündigungsschutz aushöhlen“, begründen die Abgeordneten ihre Initiative. Sie verlangen deshalb, im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund zu streichen. „Eine Befristung darf nur zulässig sein, wenn es für sie einen sachlichen Grund gibt“, heißt es in dem Entwurf.

Roland Wolf von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände argumentierte stattdessen, dass sachgrundlose Befristungen kein Massenphänomen seien. Für viele Arbeitnehmer seien sie aber unverzichtbar für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt, und für die Wirtschaft seien sie wichtig, um auf schwankende Auftragslagen zu reagieren.

Christian Hohendanner vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) verwies zwar auf den starken Anstieg befristeter Arbeitsverhältnisse. So habe sich die Zahl befristeter Arbeitsverträge von 2001 bis 2011 von 1,7 auf 2,7 Millionen und die Zahl sachgrundloser Befristungen von 2001 bis 2013 von 550.000 auf 1,3 Millionen erhöht. Er würdigte jedoch die „Brückenfunktion“ dieser Beschäftigung: „Je höher der Anteil sachgrundloser Befristungen an den in den Betrieben eingesetzten befristeten Arbeitsverhältnissen, umso höher fällt die Anzahl der innerbetrieblichen Übernahmen in unbefristete Beschäftigung aus“, sagte Hohendanner.

Barbara Pommer vom Verband der Familienunternehmer e. V. betonte, sachgrundlose Befristungen abzuschaffen, würde bedeuten, „auf dem Ast zu sägen, auf dem wir sitzen“. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten würden Unternehmen verstärkt auf dieses Instrument zurückgreifen, um trotzdem Beschäftigung zu schaffen. Außerdem seien die Übernahmequoten aus dieser Beschäftigung relativ hoch.

Unterstützung erfuhr der Gesetzentwurf dagegen von Gewerkschaftsseite. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) verwies Helga Nielebock auf die „äußerst negativen Wirkungen“ sachgrundloser Befristungen: „Wer ohne Zukunftsperspektive einen Arbeitsvertrag eingeht, von dem er nicht weiß, ob er länger als zwei Jahre besteht, schränkt sich im Konsum ein und nimmt Arbeitsbedingungen hin, die mit gesetzlichen oder tariflichen Vorschriften nicht zu vereinbaren sind.“ Zudem seien die beschäftigungspolitischen Wirkungen, die man sich mit diesem Instrument versprochen habe, nicht eingetroffen, mahnte sie.

Reingard Zimmer, Professorin für Arbeitsrecht an der Universität Hamburg, forderte ebenfalls die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung. Erstens könne von einem Ausnahmecharakter hier keine Rede sein. Zweitens hebele dieses Instrument den Sonderkündigungsschutz aus, betonte Zimmer. So ende der Arbeitsvertrag mit Ablauf der vereinbarten Zeit auch bei schwangeren Frauen, die mit einem unbefristeten Vertrag bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung dem absoluten Kündigungsschutz unterliegen. Auch befristet Beschäftigte, die in den Betriebsrat gewählt werden, genössen diesen Sonderkündigungsschutz nicht, so Zimmer.

Nadine Zeibig, Arbeitsrechtlerin und Anwältin aus Düsseldorf, verwies auf Forschungsergebnisse, die belegen, dass sachgrundlose Befristungen nicht zu zusätzlicher Beschäftigung geführt haben, sondern im Gegenteil unbefristete Beschäftigungsverhältnisse ersetzen. Sie würden außerdem weder benachteiligte Beschäftigtengruppen spürbar in den ersten Arbeitsmarkt integrieren noch eine Brücke in unbefristete Arbeitsverhältnisse darstellen. Deshalb sei die Abschaffung der sachgrundloses Befristung absolut gerechtfertigt, schlussfolgerte Zeibig.

Sachgrundlose Befristung bleibt Ausschuss für Arbeit und Soziales
Auch künftig ist es Arbeitgebern möglich, Beschäftigte ohne Begründung befristet einzustellen. Die Fraktion Die Linke konnte sich mit ihrem Gesetzentwurf (18/7) zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung nicht durchsetzen. Am Mittwochvormittag lehnte der Ausschuss für Arbeit und Soziales die Vorlage mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD ab. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Der Gesetzentwurf der Linken zielt darauf ab, im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeit der Befristung ohne Sachgrund zu streichen. „Eine Befristung darf nur zulässig sein, wenn es für sie einen sachlichen Grund gibt“, heißt es in dem Entwurf. Die Abgeordneten begründen ihren Vorstoß damit, dass im Jahr 2012 bereits 44 Prozent aller Neueinstellungen befristet erfolgten. Da davon besonders junge Menschen betroffen seien, würde ihnen die Chance genommen, ihr Leben auf der Grundlage eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mit einer gewissen Sicherheit planen zu können. „Auch aus arbeitsrechtlicher Perspektive sind befristete Arbeitsverhältnisse hochproblematisch, da sie den Kündigungsschutz aushöhlen“, schreiben die Abgeordneten.

„Wir stehen zu unserer Forderung, denn es kann doch nicht sein, dass Personalchefs in sechs Monaten nicht in der Lage sind, Mitarbeiter zu beurteilen und die sachgrundlose Befristung als verlängerte Probezeit brauchen“, verteidigte Die Linke ihre Position. Sie wies darauf hin, dass der Anteil der sachgrundlosen Befristungen an allen Befristungen allein von 2012 bis 2013 um vier Prozent gestiegen sei.

Die Grünen sprachen sich zwar ebenfalls für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung aus. Es gebe genügend andere Möglichkeiten, Beschäftigte flexibel einzustellen, so das Argument der Fraktion. Ihre Enthaltung begründete sie damit, dass sie bei Unternehmensgründungen die sachgrundlose Befristung erhalten wolle, und dies in der Vorlage der Linken nicht entsprechend berücksichtigt werde.

Die SPD-Fraktion betonte, sie habe sich in ihrem Wahlprogramm ebenfalls für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ausgesprochen. Aus Gründen der Koalitionsräson mit der Union werde die Fraktion nun jedoch gegen den Entwurf stimmen. Angesichts aktueller Zahlen über den hohen Anteil derjenigen Beschäftigten, die aus so einem Arbeitsverhältnis übernommen werden, sei diese Position auch zu rechtfertigen, hieß es aus der Fraktion.

Die CDU/CSU hob noch einmal hervor, dass es gute Gründe gebe, den Entwurf der Linken abzulehnen. „Wir brauchen einen möglichst flexiblen Arbeitsmarkt.“ Außerdem dürfe man nicht vergessen, dass sachgrundlose Befristungen grundsätzlich nur zwei Jahre möglich sind. Würde man diese ganz abschaffen, dann würden sich gerade kleine Betriebe gar nicht mehr mit dieser Thematik beschäftigen, da der Bürokratieaufwand der anderen Befristungsformen zu hoch sei.

NSA war Thema auf Innenminister-Treffen Inneres/Antwort
Die Innenminister der sechs bevölkerungsreichsten EU-Staaten – Deutschland, Frankreich, England, Italien, Spanien und Polen – haben sich bei ihrem Treffen am 5. und 6. Februar dieses Jahres in Krakau laut Bundesregierung unter anderem mit der „Überwachung von EU-Bürgern durch die US-Geheimdienste“ befasst. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/722) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/541) hervorgeht, befassten sich die Teilnehmer bereits am ersten Sitzungstag mit diesem Thema. Am zweiten Sitzungstag, an dem den Angaben zufolge auch Vertreter der USA teilgenommen haben, habe man sich mit dem Thema „Terrorismus – Aktuelle Herausforderungen“ und der Überwachung von Bürgern sowie dem Schutz der Privatsphäre befasst.

Bei den transatlantischen Themen wurden laut Antwort „Maßnahmen der U.S. National Security Agency (NSA) zur Analyse von Telekommunikations- und Internetdaten behandelt“. Die US-Seite habe zu PRISM/NSA berichtet, man „sei zu dem Schluss gekommen, dass die weitere Sammlung zur Gewährleistung der nationalen Sicherheit zwar notwendig sei, es aber eines besseren Datenschutzes und besserer Rechtschutzmöglichkeiten bedürfe“. Ziel sei mehr Transparenz, die Beschränkung der Datensammlung und Änderungen bei der Rechtsaufsicht. Man sei „bemüht, Vertrauen wiederherzustellen“.

Weiter berichtete die US-Seite der Vorlage zufolge, dass die Sammlung von Massendaten auch in den USA zu Diskussionen geführt habe. Die von US-Präsident Barack Obama angekündigten Maßnahmen würden in den nächsten Monaten umgesetzt. „Man habe auf US-Seite verstanden, dass die Nachrichtendienste nicht alles tun sollten, wozu sie technisch in der Lage seien“, heißt es in der Antwort weiter.
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Ortsumgehungen kosten 21,4 Millionen Euro -Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
Thüringen hat auf Grundlage der aktuellen Planungen für die Ortsumgehungen von Großebersdorf, Frießnitz und Burkersdorf im Zuge der B 175 Kosten in Höhe von 21,4 Millionen Euro ermittelt. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/758) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/660). Sie weist darauf hin, dass durch Baupreissteigerungen sowie die Einführung und Fortschreibung von Vorschriften gemäß dem aktuellen Stand der Technik im Laufe der Zeit höhere Baukosten zu ermitteln sind.

Noch 910 Millionen Euro notwendig - Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (18/778) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/652) zur Umsetzung des Bedarfsplans Schiene im Freistaat Sachsen vor allem auf den Verkehrsinvestitionsbericht (18/580). Für die darin als offen bezeichneten Abschnitte seien nach Angaben der Deutschen Bahn AG Investitionen in Höhe von rund 910 Millionen Euro erforderlich. Die hierfür jeweils notwendigen Finanzierungsvereinbarungen würden nach Vorlage der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschlossen.

Atomkraftwerk Gundremmingen - Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort
Die Bewertung der Erdbebenfestigkeit der Nachkühlketten des Atomkraftwerks (AKW) Gundremmingen ist unabhängig vom „Zusätzlichen Nachwärmeabfuhr- und Einspeisesystem“ (ZUNA) erfolgt. Das teilt die Bundesregierung in einer Antwort (18/741) auf eine Kleine Anfrage (18/644) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit. Nach Aussage der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), sei das ZUNA errichtet worden, um einen durch denselben Fehler verursachten Ausfall der Not- und Nachkühlketten zu beherrschen.

Die Grünen-Fraktion hatte in ihrer Anfrage unter anderem wissen wollen, ob das AKW die Sicherheitsanforderungen an Atomkraftwerke erfülle und inwiefern und in welchem Umfang das ZUNA bislang zur Bewertung der Erdbebenfestigkeit der Nachkühlketten sowie zur Beherrschung von Störfällen herangezogen worden sei. Nach Ansicht der Fraktion habe die Bearbeitung eines bis Dezember 2013 anhängigen Antrags auf Leistungserhöhung für das AKW Gundremmingen Fragen zur sicherheitstechnischen Auslegung des Atomkraftwerks ergeben.

Die Bundesregierung schreibt dazu, das bisher keine abschließende Bewertung zur Erdbebenauslegung des Kraftwerks Gundremmingen seitens des StMUV vorliege. Es werde diese Bewertung aber noch im März 2014 vorlegen.

Reform des Emissionshandels
Die Bundesregierung spricht sich für eine Stärkung des Emissionshandels als das zentrale europäische Klimaschutzinstrument aus, um einen angemessenen Anreiz für Investitionen in Maßnahmen für nachhaltige Emissionsreduktionen zu erhalten. Außerdem begrüßt sie grundsätzlich den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Marktstabilitätsreserve. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/755) auf eine Kleine Anfrage (18/651) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Derzeit liege ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Marktstabilitätsreserve ab dem Jahr 2021 vor. Ob und in welcher Form dieser Vorschlag von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament angenommen werde, sei noch nicht bekannt, schreibt die Bundesregierung. Sie betont, sie befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung zu ihrer konkreten Positionierung. Die Abstimmungen zum zweiten Regierungsentwurf zum Wirtschaftsplan 2014 des Energie- und Klimafonds (EKF) sowie zu den Eckwerten für den Wirtschaftsplan 2015 seien noch nicht abgeschlossen.

Weiter schreibt die Bundesregierung, sie halte an ihrem Ziel fest, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Sie betrachte dabei den EU-Emissionshandel als das zentrale klimapolitische Instrument für die Sektoren Energiewirtschaft und energieintensive Industrie. Daher unterstütze sie eine nachhaltige Reform des EU-Emissionshandels, durch die unter anderem die Verwendung von Braun- und Steinkohle zur Stromerzeugung gegenüber der Verstromung von Erdgas verteuert würde.

Zur Stärkung des Emissionshandels sei auf europäischer Ebene bereits die vorübergehende Herausnahme von 900 Millionen Zertifikaten aus den Auktionsmengen für die Jahre 2014 bis 2016 (so genanntes Backloading) beschlossen worden, betont die Bundesregierung. Darüber hinaus begrüße sie die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Einführung einer Marktstabilitätsreserve.

Diese scheine grundsätzlich geeignet, den CO2-Preis zu stabilisieren und einen angemessenen Anreiz für Investitionen in Maßnahmen für langfristige Emissionsreduktionen zu erhalten.

Gleichberechtigte Teilhabe bleibt Ziel
Die Bundesregierung bewertet die Erwerbstätigkeit von Frauen in Deutschland insgesamt positiv. Das geht aus ihrer Antwort (18/734) auf eine Kleine Anfrage (18/525) der Fraktion Die Linke hervor. So sei die Erwerbstätigkeit von Frauen in den vergangenen zwei Jahrzehnten stetig gestiegen und lag im Jahr 2012 mit einer Quote von 71,5 Prozent so hoch wie noch nie. Im europäischen Vergleich habe Deutschland zu den skandinavischen Ländern aufgeschlossen und nehme mittlerweile den 5. Rang hinter Schweden, Finnland, Dänemark und den Niederlanden ein, schreibt die Regierung. Frauen stellten nicht nur 46 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland, sie hätten in den vergangenen zehn Jahren auch überproportional zum Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beigetragen.

„Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben ist allerdings noch nicht realisiert“, heißt es in der Antwort. Dies zeige sich an verschiedenen Punkten: an dem hohen Anteil von Teilzeitarbeit bei Frauen, an der geringen Zahl von Frauen in Führungspositionen sowie dem gesamtwirtschaftlichen Lohngefälle zwischen Frauen und Männern. „Insofern ist die Tatsache, dass Frauen in der Bildung mit den Männern zwischenzeitlich etwa gleichgezogen haben, auf dem Arbeitsmarkt noch nicht entsprechend umgesetzt“, führt die Regierung aus. Als wichtigste politische Handlungsfelder in dieser Legislaturperiode bezeichnet sie deshalb Maßnahmen zur Verringerung der Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern und zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Nicht zuletzt gelte es, stärkere Anreize für vollzeitnahe eschäftigungsformen zu setzen. „Alle Frauen und Männer sollten in dem zeitlichen Umfang arbeiten, der ihren Wünschen entspricht“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Hohes Risiko durch fehlenden Abschluss
Für eine qualifizierte Bewertung der Initiative „AusBILDUNG wird was – Spätstarter gesucht“ ist es aus Sicht der Bundesregierung noch zu früh. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/754) auf eine Kleine Anfrage (18/648) der Fraktion Die Linke. Mit dieser Initiative wollen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) verstärkt junge Menschen von 25 bis 35 Jahren dafür gewinnen, einen Berufsabschluss nachzuholen. Das Programm startete im Februar 2013.

Ein fehlender Berufsabschluss sei nach wie vor mit einem überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeitsrisiko verbunden. So habe die Arbeitslosenquote der betroffenen Personen im Jahr 2012 bei 19 Prozent gelegen. Bei Fachkräften mit beruflicher Ausbildung (ohne Hochschulabsolventen) habe sie dagegen nur 5 Prozent betragen, schreibt die Regierung. „Der qualifikationsspezifische Strukturwandel wird dazu führen, dass die Zahl der Erwerbstätigen ohne Berufsausbildung an der Gesamtbevölkerung bis zum Jahr 2030 zurückgeht. Die Anstrengungen müssen sich daher verstärkt auf die unteren Qualifikationsbereiche richten“, heißt es in der Antwort weiter.

Illegale Holzimporte nach Deutschland
Im Jahr 2009 wurden nach Berechnungen des Johann Heinrich von Thünen-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, 2,4 bis 5,2 Millionen Kubikmeter Holz und Produkte auf Basis Holz aus illegalem Einschlag nach Deutschland importiert. Das geht aus einer Antwort (18/756) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/655) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Das entspreche 2 bis 5 Prozent der gesamten Holzeinfuhren. Weiter heißt es, dass die Regierung davon ausgeht, dass die Einfuhr illegal geschlagenen Holzes seitdem gesunken ist. Das vorliegende Datenmaterial lasse keine Aussage darüber zu, ob das Holzhandels-Sicherungsgesetz (HolzSiG) zur Verminderung des illegalen Holzhandels beitrage. Die Regierung stelle aber fest, dass seit Inkrafttreten des Gesetzes im März 2013 die Importeure von Holzerzeugnissen höher sensibilisiert seien.

Nationales Waffenregister
In der „Zentralen Komponente“ des Nationalen Waffenregisters sind mit Stand Januar 2014 laut Bundesregierung knapp 1,47 Millionen natürliche Personen und gut 5,45 Millionen Waffen gespeichert gewesen. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort (18/723) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/539) erläutert, zählen zu den gespeicherten Personen nicht nur derzeitige Besitzer von Schusswaffen, sondern auch Verstorbene und ehemalige Waffenbesitzer, deren Daten noch vorzuhalten sind, sowie Personen, denen ein rechtskräftiges Waffenbesitzverbot erteilt wurde. Die Zahl der Schusswaffen beinhaltet den Angaben zufolge neben den derzeit in Privatbesitz befindlichen Waffen unter anderem auch vernichtete, deaktivierte und exportierte Waffen.

Sozialabkommen mit Uruguay angenommen
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einstimmig einen Gesetzentwurf (18/272) der Bundesregierung angenommen, der ein Abkommen über Soziale Sicherheit zwischen Deutschland und der Republik Östlich des Uruguay umsetzt. Darin geht es unter anderem um Regelungen, die eine Doppelversicherung von Arbeitnehmern verhindern sollen, die von ihren Betrieben in das jeweils andere Land entsendet werden. Die Arbeitnehmer sollen allein den Rechtsvorschriften eines Vertragsstaates, in der Regel des Heimatstaates, unterliegen, heißt es in dem Entwurf. Darüber hinaus sehen die Regelungen die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor. Die Voraussetzungen dafür könnten durch die Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden, schreibt die Regierung.

Politisch motivierte Tötungsdelikte
Die Polizei hat in den Jahren 2001 bis einschließlich 2012 im Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität zwei politisch rechts sowie zwei politisch links motivierte Tötungsdelikte erfasst, die sich gegen den „gesellschaftlichen Status“ der Tatopfer richteten. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/740) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/639) hervor. Danach entfielen die beiden politisch rechts motivierten Tötungsdelikte auf die Jahre 2002 und 2008, während sich die zwei politisch links motivierten Tötungsdelikte im Jahr 2011 ereigneten.

Erste Erfolge bei Fachkräftesicherung
Die Bundesregierung sieht die Fachkräftesicherung in Deutschland auf einem guten Weg. In ihrem Fortschrittsbericht 2013 zu ihrem Fachkräftekonzept, der nun als Unterrichtung (18/796) vorliegt, schreibt sie, auf dem Weg zur Fachkräftesicherung zeigten sich „respektable Fortschritte“. So nehme die Erwerbsbeteiligung zu und der Anteil von Frauen und Älteren im Arbeitsmarkt steige. Die Ziele Deutschlands im Rahmen der EU-2020-Strategie seien bei Älteren bereits erreicht worden. In den vergangenen Jahren habe sich deren Erwerbsbeteiligung kontinuierlich erhöht und erreichte 2012 erstmals eine Quote von 60 Prozent. „Dennoch sinkt die Teilhabe Älterer am Arbeitsmarkt weiter deutlich mit dem Alter und Ältere bleiben deutlich länger arbeitslos als Jüngere“, führt die Regierung aus. Bei Frauen nähere sich der aktuelle Anteil dem Zielwert an. Handlungsbedarf besteht aus Sicht der Regierung allerdings bei den nach wie vor hohen Teilzeitquoten und niedrigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeiten von Frauen.

Handlungsbedarf sieht die Regierung außerdem beim Thema Langzeitarbeitslosigkeit: „Diese reduzierte sich zwar in den vergangenen Jahren deutlich, bewegt sich aber trotz des insgesamt positiven Arbeitsmarktes mit etwa einer Million Langzeitarbeitslosen auf zu hohem Niveau. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit weiterer Anstrengungen in diesem Bereich“. Gleichzeitig müsse es auch darum gehen, Weiterbildung zu fördern und die Zahl der Schul- und Studienabbrüche weiter zu reduzieren, heißt es in der Unterrichtung.
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Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Beitrag von That's me »

17.-18.3.14
Freihandel mit Entwicklungsländern - Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ab Oktober dieses Jahres könnte einigen Entwicklungsländern der Marktzugang zur EU erschwert werden, wenn sie bis dann keine Interims-Wirtschaftspartnerabkommen (EPA) mit Brüssel schließen. Dies sei die Konsequenz einer entsprechenden Anpassung der EU-Marktzugangsverordnung des Rates und des Europäischen Parlaments, sagte Thomas Silberhorn (CSU), Parlamentarischer Staatssekretär im BMZ am Mittwoch im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Hintergrund sei die Notwendigkeit, die Handelsbeziehungen der EU mit der Gruppe der afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten entsprechend der Regeln der Welthandelsorganisation WTO auszugestalten. Die Verhandlungen würden bereits seit 2002 laufen, hätten bisher aber lediglich zu einem EPA-Abkommen mit den karibischen Staaten und weiteren Interimsabkommen geführt, der Abschluss eines Abkommens mit den Staaten der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS könnte im Frühjahr 2014 folgen.

Silberhorn verwies darauf, dass der Verlust des präferentiellen Marktzugangs Staaten mit vergleichsweise hohem Durchschnittseinkommen treffen könnte - etwa Namibia und Botswana. Schwächere und die am wenigsten entwickelten Länder seien vom Verlust des präferentiellen Marktzugang allerdings teilweise oder ganz ausgenommen. Zudem räume die EU bei EPA-Abkommen eine gewisse Flexibilität ein: So gewähre sie einen vollständigen Zugang zum EU-Markt, während Partnerländer für einen längeren Zeitraum noch Zölle auf 25 Prozent der EU-Importe erheben können. Auf diese Weise könnten Entwicklungsländern besonders „sensible Bereiche“ der einheimischen Wirtschaft weiterhin schützen, sagte Silberhorn.

Vertreter der Oppositionsfraktionen thematisierten die möglichen Konsequenzen der EPA-Abkommen. Für die ECOWAS-Staaten würden sie einen beträchtlichen Verlust der bisherigen Zolleinnahmen bedeuten, sagte ein Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bei gegenseitigen Marktöffnungen würden zudem insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in den Entwicklungsländern gegenüber europäischer Konkurrenz nicht bestehen können. In diese Richtung argumentierte auch die Fraktion Die Linke: Die Aufhebung von Exportzöllen stehe dem Ziel, Wertschöpfung in Entwicklungsländern zu fördern, „diametral entgegen“. Auf einen möglichen Spielraum verwies ein Vertreter der CDU/CSU: So schließen EPA zwar Exportsteuern auf Rohstoffe aus, nach den WTO-Regeln seien dies allerdings nicht verboten.

Ein Vertreter der SPD-Fraktion kritisierte zudem eine sehr „exekutivlastige“ Verhandlungspraxis der EU-Kommission, bei der Abgeordnete und erst recht die Zivilgesellschaft nur verzögert und nicht immer transparent informiert würden. Diese Einschätzungen teilte auch der als Gast geladene Vertreter des Bischöflichen Hilfswerks MISEREOR e. V., Klaus Schilder: Das sei ein „großes Problem“, weil Einwände der Zivilgesellschaft erst dann auf den Tisch kämen, wenn Abkommen bereits ausverhandelt seien. Schilder macht sich zudem für ein stärkere Berücksichtigung der Auswirkungen der EPA-Abkommen auf die Menschenrechte stark. Dies könne etwa durch eine periodische Überprüfung und einen Beschwerdemechanismus sichergestellt werden. Bei Menschenrechtsverletzungen als direkte Folge von EPA solle auch die Möglichkeit der Aussetzung solcher Wirtschaftspartnerschaftsabkommen in Betracht kommen.

Reform des Adoptionsrechts - Gesetzentwurf
Künftig sollen Lesben und Schwule ein Kind auch dann adoptieren können, wenn es zuvor vom jeweiligen Partner bereits adoptiert worden ist. Das Recht auf eine solche „Sukzessivadoption“ für eingetragene Lebenspartnerschaften proklamiert ein Gesetzentwurf der Fraktionen von Union und SPD (18/841). In dieser Ausdehnung der Adoptionsrechte für Homosexuelle sieht Justizminister Heiko Maas (SPD) einen „weiteren Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften“.

Der Vorstoß der Koalition ist die Konsequenz eines im Februar 2013 vom Bundesverfassungsgericht gefällten Urteils, wonach die bisherige rechtliche Regelung auf diesem Gebiet gegen das Grundgesetz verstößt. Man wolle „einen verfassungswidrigen Zustand beseitigen“, heißt es in der Vorlage von Union und SPD.

Bislang ist Schwulen und Lesben zwar die sogenannte „Stiefkindadoption“ gestattet, sie können also das leibliche Kind eines Lebenspartners adoptieren. Die Sukzessivadoption ist indes laut Bürgerlichem Gesetzbuch bisher lediglich heterosexuellen Ehepaaren erlaubt, nicht hingegen homosexuellen Lebenspartnern. Allerdings weist der Gesetzentwurf darauf hin, dass die Sukzessivadoption bei Schwulen und Lesben bereits seit der Verkündung des Karlsruher Urteils im Februar 2013 in der Praxis angewandt wird. Diese Übergangsregelung hatte das Verfassungsgericht bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes angeordnet. Zudem war dem Bundestag auferlegt worden, eine verfassungskonforme Neuregelung bis Ende Juni dieses Jahres zu verabschieden.

In der Vorlage der Koalitionsfraktionen wird erläutert, inwiefern aus Karlsruher Sicht das Verbot der Sukzessivadoption bei Homosexuellen das Recht auf Gleichheit verletzt. Betroffen sei der Nachwuchs von schwulen und lesbischen Lebenspartnern, weil diese Kinder sowohl gegenüber leiblichen Kindern eines Lebenspartners wie auch gegenüber Kindern von heterosexuellen Ehegatten benachteiligt seien. Gleiches gelte für homosexuelle Lebenspartner, die im Vergleich zu Ehegatten benachteiligt seien, weil diese das vom Ehepartner adoptierte Kind annehmen dürften.

Der Gesetzentwurf von Union und SPD legt dar, dass das Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern es den EU-Staaten erlaubt, die Sukzessivadoption durch Lebenspartner zuzulassen.

Allerdings wird in Deutschland bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften weiterhin nicht das gleiche Adoptionsrecht gelten. Für Schwule und Lesben wird es auch künftig nicht möglich sein, gemeinsam ein Kind zu adoptieren, eine solche Reform sieht die Vorlage von CDU/CSU und SPD nicht vor. Dieses Recht auf eine gemeinsame Adoption bleibt heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten. In diesem Punkt setzt sich in der Großen Koalition bislang die Union durch. Und so heißt es denn in dem Entwurf der beiden Fraktionen, man werde von der nach internationalem Recht eröffneten Möglichkeit, auch die gemeinsame Adoption von Kindern durch homosexuelle Lebenspartner zu gestatten, „keinen Gebrauch machen“.

Mobbing: eigene Verordnung möglich
Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass es in Zukunft eine eigenständige Verordnung, zum Beispiel in Form einer Anti-Stress-Verordnung, zum Schutz vor Mobbing geben kann. In ihrer Antwort (18/779) auf eine Kleine Anfrage (18/654) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist sie darauf, dass ihr keine aktuellen Daten zu Mobbing vorliegen. Vor einer entsprechenden Entscheidung müssten zunächst weitere wissenschaftliche Erkenntnisse erhoben werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin habe dazu bereits ein Forschungsprojekt konzipiert, heißt es in der Antwort.

Dort hält die Bundesregierung gleichzeitig fest, dass Mobbing am Arbeitsplatz „ein ernstes gesellschaftliches Problem mit negativen Auswirkungen“ sei. Nach dem 2006 beschlossenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) könne Mobbing eine unzulässige Benachteiligung aus den im Gesetz aufgeführten Diskriminierungsgründen darstellen. Insofern enthalte das geltende Recht bereits einen angemessenen Schutz für Mobbing-Opfer. Die Schaffung spezieller Regelungen stelle sich aus Sicht der Regierung jedoch als schwierig dar, weil Mobbing vielfältige Erscheinungsformen habe, heißt es in der Antwort weiter.
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Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Beitrag von Olifant »

Ich frage mich einmal mehr, was dieser Thread eigentlich soll, wenn doch über die Themen (die ohne Quellenangeba eingestellt werden) anscheinend niemand diskutieren will.
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Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Beitrag von That's me »

Olifant » Mi 19. Mär 2014, 13:33 hat geschrieben:Ich frage mich einmal mehr, was dieser Thread eigentlich soll, wenn doch über die Themen (die ohne Quellenangeba eingestellt werden) anscheinend niemand diskutieren will.
Vielen Dank, dass du dich erneut und trotz Hinweis des Mods, der Beiträge bereits löschte
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 6#p2422536 über die Forenregeln hinwegsetzt und diesen Strang erneut bespamst.
Meine Antwort findest du in einigen Minuten erneut genau da, wo sie hingehört!
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Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Beitrag von Olifant »

That's me » Mi 19. Mär 2014, 15:07 hat geschrieben: Vielen Dank, dass du dich erneut und trotz Hinweis des Mods, der Beiträge bereits löschte
http://www.politik-forum.eu/viewtopic.p ... 6#p2422536 über die Forenregeln hinwegsetzt und diesen Strang erneut bespamst.
Meine Antwort findest du in einigen Minuten erneut genau da, wo sie hingehört!
Da mein Beitrag sich auf diesen Strang bezieht, gehört er auch in exakt diesen hinein, kleines Mimöschen.
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Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Beitrag von That's me »

Olifant » Mi 19. Mär 2014, 14:09 hat geschrieben:Da mein Beitrag sich auf diesen Strang bezieht, gehört er auch in exakt diesen hinein, kleines Mimöschen.
Da irrst du dich gewaltig! Großer Provokateur :?:
Kopernikus » Sa 1. Mär 2014, 14:18 hat geschrieben:Es wurde eine Reihe von Beiträgen entfernt, die entweder off topic waren oder aber in den Diskussionsthread gehören: http://politik-forum.eu/viewtopic.php?f=5&t=42209

Kopernikus [MOD]
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Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Beitrag von Olifant »

That's me » Mi 19. Mär 2014, 15:17 hat geschrieben:Da irrst du dich gewaltig! Großer Provokateur :?:
Es haben Dich ja schon einige darauf hingewiesen, ich mach's aber gern nochmal: Du bist hier kein Mod und solltest Dich nicht als solchen aufspielen. Das ist ganz schlecht für den Teint.

Kopernikus oder Rainald werden schon wissen, wie sie zu verfahren haben und Beiträge im Einzelfall und im Kontext bewerten.
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Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Beitrag von pikant »

zum Thema :D :thumbup:

http://www.bundestag.de

zur Zeit laueft die Fragestunde und dann gibt es heute noch eine aktuelle Debatte ueber Atomkraftwerke

ich wuerde allen Usern empfehlen sich das ganze Bild zu machen und jetzt in den Bundestag reinzuklicken - aktueller geht es nicht mehr :thumbup:
Zuletzt geändert von pikant am Mi 19. Mär 2014, 14:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Aktuelles aus dem Bundestag

Beitrag von That's me »

01. Änderung des Grundgesetzes

Berlin: (hib/STO) Verfassungsfeindliche Parteien sollen nach dem Willen des Bundesrates von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen sein. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Grundgesetzes (18/12100) hervor, der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach sollen Parteien, "die Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland verfolgen", von einer staatlichen Teilfinanzierung oder steuerlichen Begünstigung ausgeschlossen werden. Über einen solchen Ausschluss entscheiden soll laut Vorlage das Bundesverfassungsgericht.

Darin wird darauf verwiesen, dass die Verfassungsgericht mit seinem Urteil vom 17. Januar 2017 den Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD abgelehnt und sich damit gegen ein Parteiverbot ausgesprochen hat. Gleichwohl habe das Gericht festgestellt, dass die Ziele der NPD und das Verhalten ihrer Anhänger "gegen die Menschenwürde und den Kern des Demokratieprinzips verstoßen und dass sie Elemente der Wesensverwandtschaft mit dem historischen Nationalsozialismus aufweisen". Zudem "sei die Programmatik der NPD auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet".

Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die NPD mit seinem jüngsten Urteil nicht als Partei verboten habe, gebe es "andere Reaktionsmöglichkeiten, um aufzuzeigen, dass in Parteien kein Platz für Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeindlichkeit ist", heißt es in der Vorlage weiter. Das könne wirkungsvoll mithilfe eines Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung erreicht werden. Eine wehrhafte Demokratie müsse es "nämlich nicht hinnehmen, dass die Grundprinzipien der Verfassung mit ihren eigenen Mitteln untergraben werden". Die verfassungsrechtlich gebotene Toleranz anderer Meinungen und Ziele ende dort, wo konkrete extremistische Bestrebungen zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung genutzt werden. Solche konkreten Bestrebungen sollten künftig Tatbestandsvoraussetzung für einen Ausschluss politischer Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung sein.
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02. Ausschluss von Parteienfinanzierung

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Begleitgesetzes zur von ihm angestrebten Grundgesetzänderung "zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung" (18/12101) vorgelegt. Danach soll die staatliche Teilfinanzierung für verfassungsfeindliche Parteien ausgeschlossen werden. Die Vorlage, die ebenso wie der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verfassungsänderung (18/12100) am Freitag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sieht Änderungen des Parteiengesetzes sowie des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes, des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftssteuergesetzes vor.
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