Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

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Sören74

Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von Sören74 »

Zur Vorgeschichte, in Tichys Einblick wurde diese Woche ein Artikel mit dem Titel "Zeitungen, auf die die SPD heimlich und indirekt Einfluss nimmt" veröffentlicht, in dem über die Medienbeteiligungen an Zeitungen und Verlagshäusern der SPD berichtet wurde. Es wurde alles aufgelistet, mit wie vielen Anteilen die Partei an einzelnen Tageszeitungen beteiligt ist. Kurze Zeit später wurde der Artikel auf Tichys Einblick entfernt. Man habe von der SPD eine Klageandrohung erhalten und habe aus finanziellen Gründen entschlossen, nachzugeben. Das Ganze erfolgte mit der Überschrift "Es muss gelöscht werden". Die Leser fassten das als Versuch der SPD auf, Zeitungsinhalte zensieren zu lassen und sich damit als Goliath durchsetzt. Es wurde in einzelnen Diskussionsforen mit starker Empörung beklagt, wie die Meinungsfreiheit in Deutschland immer mehr verloren geht.

Nun könnte man mit diesen Informationen in den Tenor einstimmen...... bis man sich die gesamte Geschichte mal genauer anschaut. Weswegen klagt die SPD? Die Beteiligungen an den Zeitungen sind öffentlich zugänglich, man kann sie sogar in Wikipedia nachlesen. Es ist nicht bekannt, dass die SPD Wikipedia nun verklagt hätte oder ein Gericht dem je stattgeben würde.

Man ahnt eher, was der wahre Grund sein könnte, wenn man den Artikel selbst liest. Der Originaltext ist im Internet noch verfügbar. So wird zu Beginn über das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" gesprochen (https://de.wikipedia.org/wiki/Redaktion ... eutschland). Über diesen schrieb Roland Tichy wortwörtlich: "Hinter dem harmlosen Namen steckt eine der geheimnisvollsten und wirkungsvollsten Medienmanipulationsmaschinen Deutschlands." Spätestens da ahnt man, dass die SPD nicht wegen der Freigabe von öffentlichen Daten klagt, sondern hier hart an die Grenze zur Schmähkritik gefahren wird. Ohne konkrete Beweise, dass dieses Redaktionsnetzwerk Deutschland oder die SPD wirkungsvoll die Medien manipuliert haben, ist das eine unbewiesene Behauptung, die diffamierend wirkt. Ich möchte dazu gleich sagen, dass ich weder Jurist bin, noch Experte für solche Fälle. Ich möchte damit deutlich machen, dass eine solche Äußerung Gegenstand von Gerichtsverhandlungen werden könnte, wenn es zur Klage käme.

Nun könnte Roland Tichy anderer Ansicht sein und es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen, ähnlich wie beim Fall Böhmermann. Wir können nicht wissen, ob Tichy glaubt vor Gericht mit diesem Artikel nicht bestehen zu können. Fakt ist, er will es nicht drauf ankommen lassen und zieht den Artikel zurück (wohlwissend, dass dieser im Netz weiter zu lesen sein wird). In dem Punkt vermisse ich einfach die Eloquenz und das Selbstvertrauen des Herrn Tichy, für seine eigene Sache einzustehen. Es ist auch verwunderlich, warum ein Herausgeber einer Online-Zeitschrift nicht auch eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle hat oder nicht in Anspruch nehmen möchte. Andere Herausgeber hätten den Schritt vermutlich gewagt. Letztes Jahr kam mit "Die Verlegerin" im Kino das Beispiel der Washington Post, die in den 70er Jahren die geheimen Pentagon-Papers veröffentlichte, während zeitgleich die US-Regierung gegen sie klagte.

Nun der Salto zurück zum übergeordneten Thema, was darf Journalismus? Aus meiner Sicht darf er viel, und muss sogar viel machen. Sie berichtet über das, was in der Gesellschaft passiert. Deren Stellung ist im Grundgesetz hervorgehoben (Artikel 5). Wenn Journalisten auf Missstände hinweisen wollen, dann haben sie auch das Recht dazu. Und wenn man auf die Besitzverhältnisse in Tageszeitungen von der SPD aufmerksam machen will (die man sehr wohl kritisieren kann), dann soll man das auch tun. ABER wie in Internetforen auch, unter der Wahrung der Gesetze. Eine Presse, die ihre Inhalte mit Beleidigungen und Schmähkritik in Umlauf bringen würde, kann vielleicht auf hohe Verkaufszahlen hoffen, aber hilft der Sache nicht. Auch pure Verdächtigungen tragen nur bedingt zur Aufklärung der Leser bei. Wenn Gerichte nun in diesem Punkt gegen eine Zeitung entscheiden, dann wird das von vielen als Zensur gesehen. Ich finde das ist eine falsche Einschätzung. Staatliche Meinungsfreiheit kann es natürlich nur dann geben, wenn andere Grundrechte damit nicht verletzt werden. Und das müssen zur Not die Gerichte entscheiden und nicht wir mit unserem juristischen Laienverstand.
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Wolverine
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von Wolverine »

Sören74 hat geschrieben:(08 Feb 2019, 15:47)

Zur Vorgeschichte, in Tichys Einblick wurde diese Woche ein Artikel mit dem Titel "Zeitungen, auf die die SPD heimlich und indirekt Einfluss nimmt" veröffentlicht, in dem über die Medienbeteiligungen an Zeitungen und Verlagshäusern der SPD berichtet wurde. Es wurde alles aufgelistet, mit wie vielen Anteilen die Partei an einzelnen Tageszeitungen beteiligt ist. Kurze Zeit später wurde der Artikel auf Tichys Einblick entfernt. Man habe von der SPD eine Klageandrohung erhalten und habe aus finanziellen Gründen entschlossen, nachzugeben. Das Ganze erfolgte mit der Überschrift "Es muss gelöscht werden". Die Leser fassten das als Versuch der SPD auf, Zeitungsinhalte zensieren zu lassen und sich damit als Goliath durchsetzt. Es wurde in einzelnen Diskussionsforen mit starker Empörung beklagt, wie die Meinungsfreiheit in Deutschland immer mehr verloren geht.

Nun könnte man mit diesen Informationen in den Tenor einstimmen...... bis man sich die gesamte Geschichte mal genauer anschaut. Weswegen klagt die SPD? Die Beteiligungen an den Zeitungen sind öffentlich zugänglich, man kann sie sogar in Wikipedia nachlesen. Es ist nicht bekannt, dass die SPD Wikipedia nun verklagt hätte oder ein Gericht dem je stattgeben würde.

Man ahnt eher, was der wahre Grund sein könnte, wenn man den Artikel selbst liest. Der Originaltext ist im Internet noch verfügbar. So wird zu Beginn über das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" gesprochen (https://de.wikipedia.org/wiki/Redaktion ... eutschland). Über diesen schrieb Roland Tichy wortwörtlich: "Hinter dem harmlosen Namen steckt eine der geheimnisvollsten und wirkungsvollsten Medienmanipulationsmaschinen Deutschlands." Spätestens da ahnt man, dass die SPD nicht wegen der Freigabe von öffentlichen Daten klagt, sondern hier hart an die Grenze zur Schmähkritik gefahren wird. Ohne konkrete Beweise, dass dieses Redaktionsnetzwerk Deutschland oder die SPD wirkungsvoll die Medien manipuliert haben, ist das eine unbewiesene Behauptung, die diffamierend wirkt. Ich möchte dazu gleich sagen, dass ich weder Jurist bin, noch Experte für solche Fälle. Ich möchte damit deutlich machen, dass eine solche Äußerung Gegenstand von Gerichtsverhandlungen werden könnte, wenn es zur Klage käme.

Nun könnte Roland Tichy anderer Ansicht sein und es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen, ähnlich wie beim Fall Böhmermann. Wir können nicht wissen, ob Tichy glaubt vor Gericht mit diesem Artikel nicht bestehen zu können. Fakt ist, er will es nicht drauf ankommen lassen und zieht den Artikel zurück (wohlwissend, dass dieser im Netz weiter zu lesen sein wird). In dem Punkt vermisse ich einfach die Eloquenz und das Selbstvertrauen des Herrn Tichy, für seine eigene Sache einzustehen. Es ist auch verwunderlich, warum ein Herausgeber einer Online-Zeitschrift nicht auch eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle hat oder nicht in Anspruch nehmen möchte. Andere Herausgeber hätten den Schritt vermutlich gewagt. Letztes Jahr kam mit "Die Verlegerin" im Kino das Beispiel der Washington Post, die in den 70er Jahren die geheimen Pentagon-Papers veröffentlichte, während zeitgleich die US-Regierung gegen sie klagte.

Nun der Salto zurück zum übergeordneten Thema, was darf Journalismus? Aus meiner Sicht darf er viel, und muss sogar viel machen. Sie berichtet über das, was in der Gesellschaft passiert. Deren Stellung ist im Grundgesetz hervorgehoben (Artikel 5). Wenn Journalisten auf Missstände hinweisen wollen, dann haben sie auch das Recht dazu. Und wenn man auf die Besitzverhältnisse in Tageszeitungen von der SPD aufmerksam machen will (die man sehr wohl kritisieren kann), dann soll man das auch tun. ABER wie in Internetforen auch, unter der Wahrung der Gesetze. Eine Presse, die ihre Inhalte mit Beleidigungen und Schmähkritik in Umlauf bringen würde, kann vielleicht auf hohe Verkaufszahlen hoffen, aber hilft der Sache nicht. Auch pure Verdächtigungen tragen nur bedingt zur Aufklärung der Leser bei. Wenn Gerichte nun in diesem Punkt gegen eine Zeitung entscheiden, dann wird das von vielen als Zensur gesehen. Ich finde das ist eine falsche Einschätzung. Staatliche Meinungsfreiheit kann es natürlich nur dann geben, wenn andere Grundrechte damit nicht verletzt werden. Und das müssen zur Not die Gerichte entscheiden und nicht wir mit unserem juristischen Laienverstand.
Ich hätte es auf eine Klage ankommen lassen. Angesichts der öffentlichen Zugänglichkeit der einzelnen Beteiligungen ist die Drohung der SPD gegenstandslos. Eine solche Klage hätte die SPD unter 10 % geschoben. :D
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von schokoschendrezki »

Kurze Antwort: Eine freie Presse darf grundsätzlich alles, was nicht mit Verfassung, Strafrecht oder Ordnungsrecht in Konflikt steht.

Und eine freie Presse (einschließlich öffentlicher, gebührenfinanzierter Medien) muss eines ganz gewiss nicht: Immer die Meinung einer Mehrheit der Bevölkerung wiedergeben. Im Gegenteil: Ihre Aufgabe im demokratischen gesellschaftlichen Gefüge besteht u.a. darin, dann unbeirrt gegen den Strom zu argumentieren, wenn dies den betreffenden Journalisten angebracht erscheint.
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von Wolverine »

schokoschendrezki hat geschrieben:(08 Feb 2019, 15:58)

Kurze Antwort: Eine freie Presse darf grundsätzlich alles, was nicht mit Verfassung, Strafrecht oder Ordnungsrecht in Konflikt steht.

Und eine freie Presse (einschließlich öffentlicher, gebührenfinanzierter Medien) muss eines ganz gewiss nicht: Immer die Meinung einer Mehrheit der Bevölkerung wiedergeben. Im Gegenteil: Ihre Aufgabe im demokratischen gesellschaftlichen Gefüge besteht u.a. darin, dann unbeirrt gegen den Strom zu argumentieren, wenn dies den betreffenden Journalisten angebracht erscheint.
Dem ist nichts hinzuzufügen. :thumbup:
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von schokoschendrezki »

Zu allen Parteien in der Bundesrepublik gibt es jeweils große parteinahe Stiftungen, die Magazine, Zeitschriften und sonstige Publikationen herausgeben. Na selbstverständlich haben diese Parteien einen Einfluss auf diese Artikel. Was denn sonst? Und? Hat man die schon mal deswegen verklagt?
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von Sören74 »

Wolverine hat geschrieben:(08 Feb 2019, 15:57)

Ich hätte es auf eine Klage ankommen lassen. Angesichts der öffentlichen Zugänglichkeit der einzelnen Beteiligungen ist die Drohung der SPD gegenstandslos. Eine solche Klage hätte die SPD unter 10 % geschoben. :D
Nochmal, damit es deutlich wird. Ich glaube kaum, dass die Unterlassung sich auf die Veröffentlichung der freizugänglichen Daten bezieht. Das wäre gaga. Es macht aus Sicht der SPD nur Sinn, eine Klage wegen Schmähkritik einzureichen.
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von Vongole »

Wolverine hat geschrieben:(08 Feb 2019, 15:57)

Ich hätte es auf eine Klage ankommen lassen. Angesichts der öffentlichen Zugänglichkeit der einzelnen Beteiligungen ist die Drohung der SPD gegenstandslos. Eine solche Klage hätte die SPD unter 10 % geschoben. :D
Nö, hätte sie nicht, aber das unsägliche Gebaren dieses Herrn offen gelegt, der mit Halbwahrheiten und offenen Lügen gegen alles wütet, das auch nur 1mm links von der AfD (und schlimmer) existiert.
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von Wolverine »

Sören74 hat geschrieben:(08 Feb 2019, 16:10)

Nochmal, damit es deutlich wird. Ich glaube kaum, dass die Unterlassung sich auf die Veröffentlichung der freizugänglichen Daten bezieht. Das wäre gaga. Es macht aus Sicht der SPD nur Sinn, eine Klage wegen Schmähkritik einzureichen.
Jau, jetzt rattert es. :D
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von Wolverine »

Vongole hat geschrieben:(08 Feb 2019, 16:17)

Nö, hätte sie nicht, aber das unsägliche Gebaren dieses Herrn offen gelegt, der mit Halbwahrheiten und offenen Lügen gegen alles wütet, das auch nur 1mm links von der AfD (und schlimmer) existiert.
Um welchen Herrn geht es :?:
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Wolverine hat geschrieben:(08 Feb 2019, 15:57)

Ich hätte es auf eine Klage ankommen lassen.
Warum sollte er? Er hat ja das erreicht, was er wollte.
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von Wolverine »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(08 Feb 2019, 16:22)

Warum sollte er? Er hat ja das erreicht, was er wollte.
Stimmt auch wieder.....
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von Vongole »

Wolverine hat geschrieben:(08 Feb 2019, 16:20)

Um welchen Herrn geht es :?:
Da diese "Presseverschwörung der SPD" überall im Netz zu finden ist, nehme ich stark an, es geht um Ansgar Neuhof.
Der tummelt sich bei PI-News, den "Identitären", Indymedia, natürlich AfD und jeder weiteren rechtsextremen Dreckseite, die man finden kann.
Als ehemaliger RA weiß der natürlich, wie dünn das Eis ist, auf dem er sich bewegt.
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von think twice »

Hat jemand vom Schmier-Blog "tichyseinblick" was anderes erwartet als die Veröffentlichung von Verschwörungstheorien und anschliessendes Rumopfern?
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von Wolverine »

Vongole hat geschrieben:(08 Feb 2019, 16:27)

Da diese "Presseverschwörung der SPD" überall im Netz zu finden ist, nehme ich stark an, es geht um Ansgar Neuhof.
Der tummelt sich bei PI-News, den "Identitären", Indymedia, natürlich AfD und jeder weiteren rechtsextremen Dreckseite, die man finden kann.
Als ehemaliger RA weiß der natürlich, wie dünn das Eis ist, auf dem er sich bewegt.
Danke, jetzt bin ich einen Tag schlauer. :)
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von think twice »

Vongole hat geschrieben:(08 Feb 2019, 16:27)

Da diese "Presseverschwörung der SPD" überall im Netz zu finden ist, nehme ich stark an, es geht um Ansgar Neuhof.
Der tummelt sich bei PI-News, den "Identitären", Indymedia, natürlich AfD und jeder weiteren rechtsextremen Dreckseite, die man finden kann.
Als ehemaliger RA weiß der natürlich, wie dünn das Eis ist, auf dem er sich bewegt.
Bei achgut.com schreibt er auch regelmaessig. ;)
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von Sören74 »

think twice hat geschrieben:(08 Feb 2019, 16:29)

Hat jemand vom Schmier-Blog "tichyseinblick" was anderes erwartet als die Veröffentlichung von Verschwörungstheorien und anschliessendes Rumopfern?
Ehrlich gesagt habe ich wirklich von Roland Tichy mehr Format und konsequentes Eintreten erwartet. Zu Zeiten des Handelsblatt war er zumindest noch anders drauf. Ich glaube kaum, dass er in der Form so einen Artikel im Handelsblatt veröffentlicht hätte oder von einem Journalistenkollegen freigegeben. Man muss auch dazu sagen, dass Tichy ein Meister des Andeutens ist. Er betont, dass er ja nichts weiter über den Fall sagen dürfe, wohlwissend das damit der Mythos weiter befeuert wird, dass er wegen den veröffentlichten Zahlen auf Unterlassung verklagt wurde. Im Grunde müsste er nur die diffamierenden Textstellen in seinem Artikel weglassen, und er könnte ihn sofort veröffentlichen (es sei denn, es wurden falsche Zahlen genannt, was ich nicht überprüfen kann).
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von think twice »

Sören74 hat geschrieben:(08 Feb 2019, 16:43)

Ehrlich gesagt habe ich wirklich von Roland Tichy mehr Format und konsequentes Eintreten erwartet. Zu Zeiten des Handelsblatt war er zumindest noch anders drauf. Ich glaube kaum, dass er in der Form so einen Artikel im Handelsblatt veröffentlicht hätte oder von einem Journalistenkollegen freigegeben. Man muss auch dazu sagen, dass Tichy ein Meister des Andeutens ist. Er betont, dass er ja nichts weiter über den Fall sagen dürfe, wohlwissend das damit der Mythos weiter befeuert wird, dass er wegen den veröffentlichten Zahlen auf Unterlassung verklagt wurde. Im Grunde müsste er nur die diffamierenden Textstellen in seinem Artikel weglassen, und er könnte ihn sofort veröffentlichen (es sei denn, es wurden falsche Zahlen genannt, was ich nicht überprüfen kann).
Ehrlich gesagt, ist der Tichy-Blog völlig unwichtig für die deutsche Medienlandschaft. Wer kennt schon Roland Tichy?
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von Sören74 »

think twice hat geschrieben:(08 Feb 2019, 16:48)

Ehrlich gesagt, ist der Tichy-Blog völlig unwichtig für die deutsche Medienlandschaft. Wer kennt schon Roland Tichy?
Na Deppen und Medien-Junkies wie wir. ;) Aber im Grunde genommen hast Du schon Recht. In den größeren Medien findet das Thema praktisch nicht statt.
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von Dissident »

ich kenn nur Ijon tichy und der is genial trotz problem mit trinkerei.
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von Tom Bombadil »

Sören74 hat geschrieben:(08 Feb 2019, 17:18)

In den größeren Medien findet das Thema praktisch nicht statt.
Logisch, denn wes Brot sie fressen, des Lied sie singen.
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
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Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von imp »

Sören74 hat geschrieben:(08 Feb 2019, 17:18)

Na Deppen und Medien-Junkies wie wir. ;) Aber im Grunde genommen hast Du schon Recht. In den größeren Medien findet das Thema praktisch nicht statt.
Der Blog nicht, das Personennetzwerk, das da mitmischt, leider doch sehr.
"Don't say words you gonna regret" - Eric Woolfson
Sören74

Re: Was Journalismus darf und was nicht. am Beispiel Tichys Einblick und die SPD

Beitrag von Sören74 »

Es gibt übrigens einen Kommentar vom Blogger Stefan Niggemeier zu dem Fall:

https://uebermedien.de/35556/kein-kampf ... zum-opfer/

Seine Bewertung ist ziemlich eindeutig:
Der bekannte Publizist behauptet, dass man in Deutschland Wahrheiten nicht mehr aussprechen darf, die den Mächtigen missfallen. Und anstatt für das Recht zu kämpfen, die Wahrheit zu sagen, gibt er kampflos auf. Anstatt sich mit den Mächtigen anzulegen, geht er der Auseinandersetzung mit ihnen aus dem Weg.

Das ist effektiver, als es klingt. Denn er nimmt die eigene Kapitulation als Beleg dafür, dass man Wahrheiten nicht mehr aussprechen darf, die den Mächtigen missfallen. Und er gibt seinen Nichtkampf als heroischen Kampf aus.
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