Artikel 13

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Ein Terraner
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

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fresh_
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Re: Artikel 13

Beitrag von fresh_ »

Falls einigen von euch die Streaming Plattform Twitch etwas sagt (Gaming) diese wird wohl Internationale Streams (USA,Asien ect.) für den europäischen Nutzer sperren. Auch das Streamen selbst wird erschwert, da man sehr schnell Copyright Probleme bekommen wird alleine schon wegen der Musik in einigen Videospielen kann man gesperrt werden. Super Zensur. So wie beführchtet.
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Ein Terraner
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Die CDU lügt immer noch und meinen das sie EU Recht aushebeln könnten und ihnen rennen mal wieder die Mitglieder weg.

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Tom Bombadil
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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

Tja, selber Schuld, hoffentlich gibt das bei der Europawahl einen saftigen Denkzettel und Herr Voss darf sich dann bei seinen Gönnern einen Job suchen.

Ich hoffe weiterhin auf das BVerfG, dass die das nationale Gesetz mit den Grundgesetz für nicht vereinbar halten, der EuGH wird sicher auch in der Sache angerufen werden. Vllt. geht auch jemand zum EGMR damit. Ich halte den "Krieg" noch nicht für verloren.
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Progressiver
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Re: Artikel 13

Beitrag von Progressiver »

Mir scheint nach Ansehen dieses Youtube-Videos, dass die EU hier nur einem globalen Trend folgt:

[youtube][/youtube]

Für die Leute, die sich nicht das ganze Video reinziehen wollen oder können: Paul Davids ist ein Youtuber mit circa 1 Mio. Abonennten. Er beklagt sich in dem Video, dass es ihm nicht einmal mehr möglich ist, auch nur ein einziges Gitarrenriff aus einem bekanntem Lied zu covern, um anhand dessen zum Beispiel die Genialität eines Liedes zu demonstrieren. Wenn der Rechteinhaber -also zum Beispiel die Universal Music Group aus den USA- einen Copyright Claim macht, dann fließt das gesamte Geld aus den Erlösen an diesem Video eben an Universal. So ist es zwar gerade noch möglich, über ein bestimmtes Lied zu sprechen. Aber wie soll das gehen, frägt Paul Davids, wenn gierige Rechteverwerter alle Youtube-Videos durchforsten, um sie unter Beschlag zu nehmen? Selbst mit seinen selbst geschriebenen Songs hat er Probleme, weil irgendjemand aus Indien einen Copyright Claim machen wollte. Und von Europas Gesetzgebung hat der Niederländer noch gar nicht gesprochen.

Ein Interviewpartner von ihm hat in dem Video gemeint: Wenn beispielsweise die Rechteinhaber des Liedes "Hotel California" von den Eagles auf sämtliche Youtube-Videos einen Copyright Claim machen, in dem beispielsweise nur ein Liedteil erklärt wird oder aber ein Tutorial gemacht wird, dann wird man das Lied in fünfzig Jahren vergessen haben. Und natürlich ist das auch Zensur!

Und ich frage: Aber wem nutzt das? Den Künstlern? Den Youtubern, die sich mit deren Musik befassen und sie vorstellen? Oder doch nur den Rechteinhabern? Aber schießen die sich nicht langfristig selbst ins eigene Bein, wenn die den Youtubern einen derartigen Maulkorb verpassen?

Ich weiß nicht, wie schlimm die Rechtslage außerhalb der EU aussieht. Wenn die EU aber mit diesem Gesetzesmurks sich nun ebenfalls vor den Lobbyisten der Verlage und der Musikindustrie in den Staub wirft, dann ist nicht nur das freie Internet bald Geschichte, sondern die Musikindustrie beerdigt sich am Schluss selbst. :dead:
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Tom Bombadil
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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

Das ist halt die kurzfristige Denke der Politik und Konzerne. Die Politik denkt nur von einer Legislaturperiode zur anderen, in der Wirtschaft geht das noch schneller, da sind die Quartalszahlen mittlerweile die wichtigste Information. Nachhaltigkeit sieht gänzlich anders aus.
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Enas Yorl
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Re: Artikel 13

Beitrag von Enas Yorl »

Progressiver hat geschrieben:(04 Apr 2019, 20:21)
Und ich frage: Aber wem nutzt das? Den Künstlern? Den Youtubern, die sich mit deren Musik befassen und sie vorstellen? Oder doch nur den Rechteinhabern?
In erster Linie nützt es den Rechteverwertern GEMA, Verlagen & Co. An denen wird ein erheblicher Anteil des Geldes kleben bleiben. Theoretisch könnten Medienplattformen und Rechteinhaber ja direkt Lizenzen aushandeln und abrechnen. Aber abgesehen bei den ganz erfolgreichen Kreativen, ist das für die Medienplattformen unattraktiv. Dafür ist der bürokratische Aufwand viel zu groß. Für die meisten Kreativen wird das bedeuten, sie müssen sich bei den großen Rechteverwertern unterstellen. Denn ansonsten werden die Medienplattformen ihren Content einfach blocken, wenn er nicht lizenzfrei ist.
Progressiver hat geschrieben:(04 Apr 2019, 20:21)Aber schießen die sich nicht langfristig selbst ins eigene Bein, wenn die den Youtubern einen derartigen Maulkorb verpassen?
Denn Nutzen den Reichweite bei den Medienplattformen für Kreative bietet, haben längst noch nicht alle erkannt. Aber die Lobby die hier arbeitet, ist nicht die der Kreativen, sondern die der Medienverwerter. Und diese sind nicht primär an Qualität interessiert, sondern daran an der Masse von Content über Lizenzen zu verdienen.

Schlussendlich wird das auch das Geschäftsmodell der Medienplattformen verändern. Uploadfilter kosten Geld, sowohl an deren Anbieter wie auch Rechenzeit, zusammen mit den durchaus berechtigten Lizenzgebühren an die Urheber. Auf den Kostendruck werden die Medienplattformen reagieren. Es wird stärker hinterfragt werden, welche Inhalte man uploaden lässt, und wo diese verfügbar sind. Manche Plattformen werden Content mit Lizenzgebühren nur noch lokal dort anbieten, wo sich das in Form von Werbeeinnahmen auch rechnet. Genauso könnten diese versucht sein, lizenzpflichtigen Content der sich nicht rechnet, ganz von der Plattform zu nehmen. Das würde bedeuten, das sich die Medienplattformen noch stärker auf Mainstream-Inhalte ausrichten.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

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Re: Artikel 13

Beitrag von Progressiver »

Enas Yorl hat geschrieben:(04 Apr 2019, 21:39)

In erster Linie nützt es den Rechteverwertern GEMA, Verlagen & Co. An denen wird ein erheblicher Anteil des Geldes kleben bleiben. Theoretisch könnten Medienplattformen und Rechteinhaber ja direkt Lizenzen aushandeln und abrechnen. Aber abgesehen bei den ganz erfolgreichen Kreativen, ist das für die Medienplattformen unattraktiv. Dafür ist der bürokratische Aufwand viel zu groß. Für die meisten Kreativen wird das bedeuten, sie müssen sich bei den großen Rechteverwertern unterstellen. Denn ansonsten werden die Medienplattformen ihren Content einfach blocken, wenn er nicht lizenzfrei ist.


Denn Nutzen den Reichweite bei den Medienplattformen für Kreative bietet, haben längst noch nicht alle erkannt. Aber die Lobby die hier arbeitet, ist nicht die der Kreativen, sondern die der Medienverwerter. Und diese sind nicht primär an Qualität interessiert, sondern daran an der Masse von Content über Lizenzen zu verdienen.

Schlussendlich wird das auch das Geschäftsmodell der Medienplattformen verändern. Uploadfilter kosten Geld, sowohl an deren Anbieter wie auch Rechenzeit, zusammen mit den durchaus berechtigten Lizenzgebühren an die Urheber. Auf den Kostendruck werden die Medienplattformen reagieren. Es wird stärker hinterfragt werden, welche Inhalte man uploaden lässt, und wo diese verfügbar sind. Manche Plattformen werden Content mit Lizenzgebühren nur noch lokal dort anbieten, wo sich das in Form von Werbeeinnahmen auch rechnet. Genauso könnten diese versucht sein, lizenzpflichtigen Content der sich nicht rechnet, ganz von der Plattform zu nehmen. Das würde bedeuten, das sich die Medienplattformen noch stärker auf Mainstream-Inhalte ausrichten.
Also, ich habe mir jetzt noch mehrere Videos von bekannten Youtubern angesehen. Diese klagen alle über das Gleiche: Die großen Musikfirmen machen entweder einen Copyright Claim oder aber blockieren die Videos komplett. Dies selbst dann, wenn quasi nur 20 Sekunden eines Gitarrenriffs auf einer Ukulele gespielt werden. Was also jetzt noch an Content existiert, wird früher oder später alles gelöscht werden, weil die Rechteinhaber dies so haben wollen. Wenn die EU dann noch mit Uploadfiltern kommt, dann wird auch kein neues Material mehr hochgeladen werden können. Youtube hilft den Leuten jedoch nicht, sondern lässt sie alleine. Insgesamt betrachtet, zerstört dies alles wahrscheinlich die Existenzgrundlage von Youtube. Wer will schon zwischen den ganzen Werbefilmen, die jetzt schon dauernd auf der Plattform laufen, einen Sehgenuss erkennen können? Soll das alles zurück ins Zeitalter von Musikfernsehsendern wie MTV führen? Zurück in die Vergangenheit? Und Youtube ist da nur die größte Plattform. Ich denke mal, dass diese diesen konzertierten Angriffen nicht ewig standhalten kann. Und für kleinere Plattformen, die sich keine Uploadfilter leisten können, wird das Ganze erst Recht wie ein Genickschuss wirken. Was wir hier sehen dürfen, ist folglich die Beerdigung des freien Internets. Unsere Regierungsparteien plus der Großteil der Oppositionsparteien möchten noch so sehr gegen China und Russland schimpfen, wo das Internet von oben herab zensiert wird. Indem unsere Parteien das freie Internet zerstören, sind sie auch nicht besser.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

RIP, internet wie wir es kannten.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Humelix33 »

Tom Bombadil hat geschrieben:(15 Apr 2019, 17:00)

RIP, internet wie wir es kannten.
Wenn es wirklich gravierendste Folgen haben sollte, wie befürchtet, wird es mittelfristig wieder einkassiert werden, weil vielleicht die Jugend und jungen Erwachsenen ihre Hintern mal hochbekommen und in die Parteien strömen, wenn man ihre liebste Freizeitbeschäftigung so drastisch einschränken sollte.
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Enas Yorl
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Re: Artikel 13

Beitrag von Enas Yorl »

Humelix33 hat geschrieben:(15 Apr 2019, 17:24)Wenn es wirklich gravierendste Folgen haben sollte, wie befürchtet, wird es mittelfristig wieder einkassiert werden, weil vielleicht die Jugend und jungen Erwachsenen ihre Hintern mal hochbekommen und in die Parteien strömen, wenn man ihre liebste Freizeitbeschäftigung so drastisch einschränken sollte.
Die zusätzlich abgegebene Protokolerklärung der Bundesregierung, liest sich ja schon wie die Quadratur des Kreises. Schlussendlich wird der leere Versuch einer politischen Schadensbegrenzung nichts ändern. Das Kind ist (unnötig) in den Brunnen gefallen, und 27 Staaten (UK las ich mal vor ;) ) haben jetzt 2 Jahre Zeit das in Gesetzen zu regeln. Da zeichnet sich schon das nächste Problem ab, die Fragmentierung in 27 Gesetzgebungen oder eine einheitliche für die EU? Wer glaubt, das man in 2 Jahren das EU-einheitlich geregelt bekommt? Ich nicht.
Für den Verbraucher mag es am Ende vielleicht nicht so schlimm kommen. Der nächste reguläre Wahltermin für eine Bundestagswahl ist 2021. Da könnte der Druck der jüngeren Generationen größer sein, als sich heute manch Spitzenpolitiker ausmalt. Richtig übel ist es jetzt aber, für die ganzen Start-Ups und Content-Creators innerhalb der EU. Für die steht eine Zeit der juristischen und damit auch finanziellen Unsicherheit bevor. Im EU-Parlament hatte man Google, Facebook & Co (praktisch alles US-Unternehmen) schon lange auf den Kieker. Aber die sind so groß, die Sitzen das einfach aus. Hart treffen, tut man damit hauptsächlich die IT-Unternehmen in der EU.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Zur endgültigen Verabschiedung gab es jetzt noch eine Protokoll-Erklärung, in der wird beteuert dass das alles gar nicht so gemeint ist wie es eigentlich in der Richtlinie steht.

Hier wird dieses unverbindliche Gewäsch durchgegangen.
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Tom Bombadil
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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

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Enas Yorl
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Re: Artikel 13

Beitrag von Enas Yorl »

Leistungsschutzrecht scheitert an Formalie

Die Verlage hatten sich vom deutschen Leistungsschutzrecht viel Geld versprochen. Doch sechs Jahre nach Inkrafttreten hat Google noch keinen Cent gezahlt - und wird es wohl auch nicht müssen.
Insgesamt 1,24 Milliarden Euro wollte die Verwertungsgesellschaft VG Media von Google haben - für die Veröffentlichung von Verlagsinhalten in Suchergebnissen oder auf Google News. Doch daraus wird nun nichts.
Gestützt war die Forderung auf das umstrittene deutsche Leistungsschutzrecht, das 2013 in Kraft trat. Es verbietet, Textausschnitte aus Pressebeiträgen ohne Zustimmung der Verlage öffentlich zugänglich zu machen - es sei denn es geht nur um einzelne Wörter oder kleinste Passagen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist dieses Gesetz nun aber unanwendbar.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte es damals versäumt, die EU-Kommission über den Gesetzentwurf zu unterrichten. Gegen eine solche Notifizierung hatte sich das Bundesjustizministerium auch entschieden, weil es sonst kaum möglich gewesen wäre, das Leistungsschutzrecht noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 zu verabschieden.
Die EuGH-Richter stellten nun klar, dass eine Notifizierung notwendig gewesen wäre. Nachgebessert werden kann dieses Versäumnis nicht. Folge ist die Unanwendbarkeit des Gesetzes.
https://www.tagesschau.de/inland/eugh-l ... z-101.html

6 Jahre später, Kompetenz bei der Gesetzgebung wäre schon schön. Mal sehen, wie sich die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/790 (Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt) anstellen wird. Die Frist dafür ist der 7. Juni 2021, womöglich dämmert mittlerweile so manchen Politiker, was man sich da eingebrockt hat.
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Enas Yorl
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Re: Artikel 13

Beitrag von Enas Yorl »

Google zahlt französischen Verlegern keine Vergütung für News-Auszüge

Der Schuss scheint für die Verleger in Frankreich nach hinten los zu gehen. Google weigert sich, französischen Nachrichtenseiten eine Vergütung nach dem neuen EU-Urheberrecht zu zahlen und wirft die Anzeige der Anrisstexte aus den Sucherergebnissen.
https://www.borncity.com/blog/2019/09/2 ... ws-auszge/

Tja was für eine Überraschung. Vielleicht sollten die Verleger ihre eigene Suchmaschine betreiben? Wer auch noch für das Anzeigen der eigenen Inhalte bei einer Suchmaschine (was ja eine kostenlose Dienstleistung ist) bezahlt werden will, wird halt vor die Tür gesetzt.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Oh welch Überraschung, was kommt wohl als nächstes? Die Erkenntnis das funktionierende Filter KI unsere technologischen Möglichkeiten übersteigt? Nein, Doch, Oh
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Amun Ra
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Überraschung! :cool:
Handelsblatt hat geschrieben:...
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP beteuert die Bundesregierung, „etwaige bestehende Umsetzungsspielräume“ zu prüfen, „um einerseits Urheberrechte im Internet zu schützen und andererseits die Meinungs- und Informationsfreiheit zu wahren“. Ziel der Bundesregierung sei es hierbei nach wie vor, das Instrument „Uploadfilter“ so weit wie möglich überflüssig zu machen.
...
Doch offenbar sind die Experten des Bundesjustizministeriums ziemlich ratlos. Zumindest verschickte Lambrechts Ressort kürzlich ein Schreiben an Experten, mit der Aufforderung, doch bitte „konkrete Regelungstexte“ für die Umsetzung in das deutsche Recht einzureichen.
...
„Die Regierung muss endlich zugeben, dass sie uns Uploadfilter eingebrockt hat“, sagte FDP-Rechtspolitiker Roman Müller-Böhm dem Handelsblatt. Das sei ein „Erdbeben“ für die Meinungsfreiheit im Internet.
...
"Niemand hat die Absicht, Upload-Filter zu installieren!" - politischer Kommissar Axel Votz, CDU.
"Die Meinungsfreiheit wird garnicht berührt! Nur manchmal." - professioneller Dummschwätzer Axel Votz, CDU.
"Wir machen das ganz einfach ohne Upload-Filter!" - Axel Votz, CDU (Amt für Volksverarschung)

Besonders der Teil hier ist ein Goldstück:
...
Zumindest verschickte Lambrechts Ressort kürzlich ein Schreiben an Experten, mit der Aufforderung, doch bitte „konkrete Regelungstexte“ für die Umsetzung in das deutsche Recht einzureichen.
...
Auf gut deutsch: "Hey Nerds und Geeks, wir haben hier mit den neuen EU-Regelungen ein klein wenig Scheiße gebaut.... habt ihr eine Idee, wie wir aus der Scheiße wieder herauskommen, ohne unsere Kritiker aus dem Vorfeld in ihren Aussagen zu bestätigen? Wir hängen hier unerwarteter Weise ein klein wenig in der Luft..."
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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

Irgendwann wird dieser antiquierte Schwachsinn auch wieder einkassiert werden. Anstatt das Urheberrecht ans 21. Jahrhundert anzupassen versucht man das Internet ans analoge Urheberrecht aus dem letzten Jahrhundert anzupassen. Das kann nur schief gehen.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 11:00)

Auf gut deutsch: "Hey Nerds und Geeks, wir haben hier mit den neuen EU-Regelungen ein klein wenig Scheiße gebaut.... habt ihr eine Idee, wie wir aus der Scheiße wieder herauskommen, ohne unsere Kritiker aus dem Vorfeld in ihren Aussagen zu bestätigen? Wir hängen hier unerwarteter Weise ein klein wenig in der Luft..."
Gar nicht da selbst für Uploadfilter die technologischen Möglichkeit der Menschheit nicht ausreicht. Aber Google hätte da etwas, funktioniert zwar nicht wirklich, ist aber wenigstens teuer genug um dafür Steuergelder rauszuwerfen.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Ein Terraner hat geschrieben:(26 Nov 2019, 12:53)

Gar nicht da selbst für Uploadfilter die technologischen Möglichkeit der Menschheit nicht ausreicht. Aber Google hätte da etwas, funktioniert zwar nicht wirklich, ist aber wenigstens teuer genug um dafür Steuergelder rauszuwerfen.
Axel Votz, CDU (120kg menschgewordene Inkompetenz) hat damals ja argumentiert, die Industrie hätte nach Verabschiedung schliesslich noch zwei Jahre Zeit was zu entwickeln. Es ist also garnicht die Schuld der Politiker, die Industrie hat Schuld, weil sie nichts erfunden hat was funktioniert!

Politiker müsste man sein. Fürs dumm daherschwätzen bezahlt werden. Wäre ich nur Politiker geworden, ich wäre reicher als Bill Gates... :|
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Re: Artikel 13

Beitrag von odiug »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(19 Jun 2018, 18:53)

Nun die Frage war relativ einfach gestellt. Gibt es ein Urheberrechtsproblem oder sollen Autoren, Musiker, Künstler etc. eben keines haben? Sprich, soll die Verbreitung der Werke über das Internet durch jeden möglich sein. Das gilt es zu beantworten. Falls man das bejaht, kann man drüber diskutieren ob die die Maßnahmen angemessen sind und das Ziel erreichen.
Technik, wie du sie ins Spiel bringst, interessiert da erstmal überhaupt nicht.
Wie wäre es denn, wenn Facebook, YouTube und Google für die Bereitstellung von Inhalten selbst zahlen :?:
Wie wäre es denn, wenn das Hochladen von Inhalten Geld kostet und nicht das Herunterladen :?:
Diese Konzerne handeln wie Hehler ... ich hab's nicht gestohlen ... ich verkaufe nur das Silberbesteck aus dem Einbruch :eek:
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

odiug hat geschrieben:(26 Nov 2019, 14:27)

Wie wäre es denn, wenn Facebook, YouTube und Google für die Bereitstellung von Inhalten selbst zahlen :?:
Genau das sieht die Reform doch letztenendes vor :?:
Genau deshalb kriegen Sie ja die Verantwortung für das was hochgeladen wird. Analog zur analogen Welt. Da ist auch der Veranstalter dafür verantwortlich, was die Künstler auf der spielen.
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Re: Artikel 13

Beitrag von odiug »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Nov 2019, 14:35)

Genau das sieht die Reform doch letztenendes vor :?:
Genau deshalb kriegen Sie ja die Verantwortung für das was hochgeladen wird. Analog zur analogen Welt. Da ist auch der Veranstalter dafür verantwortlich, was die Künstler auf der spielen.
Eben ... jede Zeitung ist auch für ihre abgedruckten Leserbriefe verantwortlich.
Das nennt sich Presserecht und gilt so auch für die Plattformen.
Und ich verstehe auch nicht ganz das Argument, die Rechtsfindung wird mit solchen Gesetzen wie das gegen Hetze und Gewalt im Netz "privatisiert".
Es steht jedem Bürger frei, diverse Inhalte zur Anzeige zu bringen und die Staatsanwaltschaften müssen das prüfen ... ganz unabhängig davon, was Facebook oder Google oder auch POLITIK-FORUM.de machen.
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Re: Artikel 13

Beitrag von odiug »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 13:42)

Axel Votz, CDU (120kg menschgewordene Inkompetenz) hat damals ja argumentiert, die Industrie hätte nach Verabschiedung schliesslich noch zwei Jahre Zeit was zu entwickeln. Es ist also garnicht die Schuld der Politiker, die Industrie hat Schuld, weil sie nichts erfunden hat was funktioniert!

Politiker müsste man sein. Fürs dumm daherschwätzen bezahlt werden. Wäre ich nur Politiker geworden, ich wäre reicher als Bill Gates... :|
Verzeihung ... aber wenn dein Geschäftsmodell auf Hehlerei basiert, dann ist das illegal und man kann sich nicht auf seine Ignoranz herausreden.
Es ist die Verantwortung von Unternehmen, das zu unterbinden ... und wenn das nicht geht, dann ist dein Geschäftsmodell falsch und der Betrieb muss eingestellt werden.
Es ist nicht die Aufgabe der Politiker, Gesetze so zu formulieren, dass illegale Geschäftsmodelle halt doch noch irgendwie funktionieren.
Es ist die Aufgabe der Unternehmen, dafür zu sorgen, dass mit ihrer Tätigkeit nicht die Rechte anderer verletz werden.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

odiug hat geschrieben:(26 Nov 2019, 14:27)

Wie wäre es denn, wenn Facebook, YouTube und Google für die Bereitstellung von Inhalten selbst zahlen :?:
Wie wäre es denn, wenn das Hochladen von Inhalten Geld kostet und nicht das Herunterladen :?:
Diese Konzerne handeln wie Hehler ... ich hab's nicht gestohlen ... ich verkaufe nur das Silberbesteck aus dem Einbruch :eek:
Wie wäre es, wenn die Unternehmen die bisher vom Traffic, den Facebook und Google ihnen beschert haben, bezahlen? :?:
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 16:28)

Wie wäre es, wenn die Unternehmen die bisher vom Traffic, den Facebook und Google ihnen beschert haben, bezahlen? :?:
jetzt wird's polemisch. Natürlich ist die Frage legitim, warum z.B. youtube als dasjenige Unternehmen, dass die Uploads letztendlich kommerziell verwertet anders behandelt werden soll als im analogen Leben ein Radiosender oder die Freiwillige Feuerwehr von Hintertupfingen.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

odiug hat geschrieben:(26 Nov 2019, 16:14)

Verzeihung ... aber wenn dein Geschäftsmodell auf Hehlerei basiert, dann ist das illegal und man kann sich nicht auf seine Ignoranz herausreden.
Es ist die Verantwortung von Unternehmen, das zu unterbinden ... und wenn das nicht geht, dann ist dein Geschäftsmodell falsch und der Betrieb muss eingestellt werden.
Es ist nicht die Aufgabe der Politiker, Gesetze so zu formulieren, dass illegale Geschäftsmodelle halt doch noch irgendwie funktionieren.
Es ist die Aufgabe der Unternehmen, dafür zu sorgen, dass mit ihrer Tätigkeit nicht die Rechte anderer verletz werden.
Das passiert doch schon längst, dafür hätte es kein neues Gesetz gebraucht.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

odiug hat geschrieben:(26 Nov 2019, 16:14)

Verzeihung ... aber wenn dein Geschäftsmodell auf Hehlerei basiert, dann ist das illegal und man kann sich nicht auf seine Ignoranz herausreden.
Diese Behauptung wird aufgestellt von Leuten die keine Ahnung haben wovon sie reden. Weder Google noch Youtube haben ein Geschäftsmodell, dass auf Hehlerei basiert. Dieser Unsinn wird mit einer Frequenz wiederholt, dass ich beinahe gewillt bin dies eine handfeste Lüge zu nennen.
Es ist die Verantwortung von Unternehmen, das zu unterbinden ...
Und das tun sie nach ihren besten Möglichkeiten.
und wenn das nicht geht, dann ist dein Geschäftsmodell falsch und der Betrieb muss eingestellt werden.
Wenn die Politik etwas erwartet, dass unmöglich umzusetzen ist, dann ist vielleicht auch was mit dem Gesetz falsch.
Es ist nicht die Aufgabe der Politiker, Gesetze so zu formulieren, dass illegale Geschäftsmodelle halt doch noch irgendwie funktionieren.
Die Geschäftsmodelle um die es geht waren nie, sind nicht und werden auch nicht illegal sein. Sie sind allerdings lukrativ und Rechteverwerter (nicht Rechteinhaber!) wollen ein dickeres Stück von dem Kuchen abhaben. Diese Artikel sind ein Musterstück an Lobbyistengesetzgebung. Kein Urheber verdient dadurch oder wird besser geschützt. Kein Autor, kein Journalist, kein Musiker, kein Filmemacher, kein Photograph. Verdienen tun nur die Rechteverwerter. GEMA, VG Wort, die Verlage und Verleger, etc. pp.

Aber das wird nicht nur ignoriert, man behauptet sogar fleissig das Gegenteil, obschon dies nachweislich gelogen ist.
Es ist die Aufgabe der Unternehmen, dafür zu sorgen, dass mit ihrer Tätigkeit nicht die Rechte anderer verletz werden.
Machen Sie auch. Eine anderweitige Behauptung ist einfach rotzfrech gelogen. Klappt es immer? Nö. Manchmal geht auch dem besten einer durch. Ist es manchmal bürokratisch? Vielleicht. Aber es ist der bessere Kompromiss als die Missgeburt, die sich Axel Votz da aus der Nase gezogen hat.
Zuletzt geändert von Amun Ra am Di 26. Nov 2019, 17:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Nov 2019, 16:32)

jetzt wird's polemisch.
Keineswegs. Im Gegenteil!
Natürlich ist die Frage legitim, warum z.B. youtube als dasjenige Unternehmen, dass die Uploads letztendlich kommerziell verwertet anders behandelt werden soll als im analogen Leben ein Radiosender oder die Freiwillige Feuerwehr von Hintertupfingen.
Die Behauptung, Youtube würde anders behandelt werden ist die tatsächliche Polemik hier. Denn diese Behauptung ist schlichtweg unwahr. Youtube bezahlt GEMA und Youtube bezahlt die Künstler direkt (was zum Beispiel weder der Radiosender, noch die Freiwillige Feuerwehr macht!)
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3x schwarzer Kater
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 17:02)

Die Behauptung, Youtube würde anders behandelt werden ist die tatsächliche Polemik hier. Denn diese Behauptung ist schlichtweg unwahr. Youtube bezahlt GEMA und Youtube bezahlt die Künstler direkt (was zum Beispiel weder der Radiosender, noch die Freiwillige Feuerwehr macht!)
Das geht am Problem vorbei. Natürlich bezahlt youtube GEMA (nach jahrelangen Streitigkeiten) oder auch Künstler direkt. Aber korrekterweise natürlich nicht für alles was hochgeladen wird und die Rechte anderer verletzt. Das ist ja das Problem.
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Ein Terraner
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Nov 2019, 17:08)

Das geht am Problem vorbei. Natürlich bezahlt youtube GEMA (nach jahrelangen Streitigkeiten) oder auch Künstler direkt. Aber korrekterweise natürlich nicht für alles was hochgeladen wird und die Rechte anderer verletzt. Das ist ja das Problem.
Natürlich, weil nicht alles was hochgeladen wird die Rechte anderer verletzt.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Nov 2019, 17:08)

Das geht am Problem vorbei. Natürlich bezahlt youtube GEMA (nach jahrelangen Streitigkeiten) oder auch Künstler direkt. Aber korrekterweise natürlich nicht für alles was hochgeladen wird und die Rechte anderer verletzt. Das ist ja das Problem.
Wenn ein Video von jemandem hochgeladen wird, an dem du die Rechte hast, wird das Video entweder gelöscht oder du erhälst die Einnahmen daraus. Schon jetzt. Das ist Stand der Dinge. Dazu hat Google über hundert Millionen an Dollars für Content-ID ausgegeben. Für einen Algorithmus der urheberrechtliche Inhalte erkennt und illegal hochgeladene Videos blockt.

Darüber hinaus würde mich endlich mal interessieren, da du ja dieses Argument anführst nehme ich mal an du hast handfeste Informationen dazu, darum frage ich einfach mal unverhohlen dich: Um wieviel reden wir hier eigentlich? Wieviele Minuten, Stunden, Tage an Videos werden denn "illegal" hochgeladen? Hast du irgendwelche verlässlichen Zahlen dazu? Diejenigen, die diese Artikel verfasst haben haben dazu keine Angaben machen können. Nichtmal die GEMA selbst konnte dazu irgendwelche Angaben machen. Nichtmal die GEMA konnte quantifizieren, um wieviele rechtswidrige Uploads es überhaupt geht oder wieviel Geld ihr angeblich flöten geht. Nichtmal schätzungsweise. Nichtmal Google selbst kann dazu genaue Angaben machen. Aber irgendwie wird das immer und immer wieder postuliert, dass dies ein ach so gewaltiges Problem wäre. Wo sind also die Belege dazu? Wo sind die Beweise dafür, dass das jetzige System so furchtbar schlecht funktioniert?

Im übrigen, und das möchte ich auch nochmal anführen: Das es beim derzeitigen System gewisse Probleme gibt und die Mechanismen nicht immer korrekt greifen ist bekannt. Auch von Youtubes Seite aus. Und ja, an manchen Stellschrauben müssen gedreht werden. Niemand will den RechteINHABERN Steine in den Weg legen. Die RechteINHABER sollen ihren fairen Anteil bekommen. Und da ist beim jetzigen System sicher noch Luft nach oben. Es ist allerdings bei weitem nicht so schröööcklich wie die GEMA und ihre EU-Parlamentslakaien jedem weiss machen wollen.

Artikel 13 hilft jedoch den RechteINHABERN nicht. Sie funktioniert technisch nicht. Sie ändert an den Problemen nichts. Im Gegenteil, sie schafft neue Probleme, die vorher nicht da waren. Sie sind potentiell gefährlich für die freie Meinungsäusserung im Netz und es profitieren lediglich die RechteVERWERTER. Um es mal ganz einfach zu sagen: Dank Artikel 13 verdienen noch mehr Unternehmen an den Werken von Künstlern, ohne dass die Künstler Mehreinnahmen zu verzeichnen haben. Ist das in Ordnung für dich?

Und die Rechte von Künstlern, die nicht von den großen Rechteverwerten vertreten werden sind ebenfalls potentiell in Gefahr. Freie Kreative werden durch Artikel 13 massiv benachteiligt. Aber diese Rechtsverletzung ist wohl in Ordnung. Oder sehe ich das falsch?
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 17:32)

Wenn ein Video von jemandem hochgeladen wird, an dem du die Rechte hast, wird das Video entweder gelöscht oder du erhälst die Einnahmen daraus. Schon jetzt. Das ist Stand der Dinge. Dazu hat Google über hundert Millionen an Dollars für Content-ID ausgegeben. Für einen Algorithmus der urheberrechtliche Inhalte erkennt und illegal hochgeladene Videos blockt.
Wenn das denn so ist, dann sind die Anforderungen des Artikel 13 ja erfüllt. Dann braucht man ja auch kein Problem damit haben.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Nov 2019, 17:36)

Wenn das denn so ist, dann sind die Anforderungen des Artikel 13 ja erfüllt. Dann braucht man ja auch kein Problem damit haben.
Und wozu war dann dieses Gesetz gut wenn alles so wie es ist in Ordnung war ?
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Nov 2019, 17:36)

Wenn das denn so ist, dann sind die Anforderungen des Artikel 13 ja erfüllt. Dann braucht man ja auch kein Problem damit haben.
Nein sind sie eben nicht... :dead:

Hast du dir überhaupt den Artikel durchgelesen? Weisst du überhaupt, was in dem Artikel steht? Das ist eine ganz ehrliche Frage!
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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(26 Nov 2019, 16:32)

jetzt wird's polemisch. Natürlich ist die Frage legitim, warum z.B. youtube als dasjenige Unternehmen, dass die Uploads letztendlich kommerziell verwertet anders behandelt werden soll als im analogen Leben ein Radiosender oder die Freiwillige Feuerwehr von Hintertupfingen.
Youtube zahlt schon an die Gema.
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Re: Artikel 13

Beitrag von odiug »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 16:56)

Diese Behauptung wird aufgestellt von Leuten die keine Ahnung haben wovon sie reden. Weder Google noch Youtube haben ein Geschäftsmodell, dass auf Hehlerei basiert. Dieser Unsinn wird mit einer Frequenz wiederholt, dass ich beinahe gewillt bin dies eine handfeste Lüge zu nennen.

Und das tun sie nach ihren besten Möglichkeiten.

Wenn die Politik etwas erwartet, dass unmöglich umzusetzen ist, dann ist vielleicht auch was mit dem Gesetz falsch.

Die Geschäftsmodelle um die es geht waren nie, sind nicht und werden auch nicht illegal sein. Sie sind allerdings lukrativ und Rechteverwerter (nicht Rechteinhaber!) wollen ein dickeres Stück von dem Kuchen abhaben. Diese Artikel sind ein Musterstück an Lobbyistengesetzgebung. Kein Urheber verdient dadurch oder wird besser geschützt. Kein Autor, kein Journalist, kein Musiker, kein Filmemacher, kein Photograph. Verdienen tun nur die Rechteverwerter. GEMA, VG Wort, die Verlage und Verleger, etc. pp.

Aber das wird nicht nur ignoriert, man behauptet sogar fleissig das Gegenteil, obschon dies nachweislich gelogen ist.

Machen Sie auch. Eine anderweitige Behauptung ist einfach rotzfrech gelogen. Klappt es immer? Nö. Manchmal geht auch dem besten einer durch. Ist es manchmal bürokratisch? Vielleicht. Aber es ist der bessere Kompromiss als die Missgeburt, die sich Axel Votz da aus der Nase gezogen hat.
Ich erzähl dir mal eine Geschihte aus meiner Zeit in New York.
Wir hatten einen Altmetallhändler bei uns im Viertel.
Der kaufte alte Kupferrohre und Kabel auf.
Die Einbrüche in der Gegend auf Baustellen waren epidemisch.
Irgendwann, nach viel gemotze, schaffte es unsre Neighborhood Assoitation, dass der Altmetallhändler zu machen musste.
Nachweisen konnte man dem Händler nix, aber er verstieß permanent gegen Bau und Nutzungsvorshriften.
Ich liebe New York Zoning Law ... damit kannst du jedem die Hölle heiß machen :p
Danach war Ruhe.
Und ähnlich sehe ich die sozialen Netzwerke.
Ja ... sie klauen nicht ... aber ihr Geschäftsmodell funtzt nur, wenn andere klauen und ihren Junkyard nutzen, um ihr Ego zu verscherbeln.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

odiug hat geschrieben:(26 Nov 2019, 18:39)

Ich erzähl dir mal eine Geschihte aus meiner Zeit in New York.
Wir hatten einen Altmetallhändler bei uns im Viertel.
Der kaufte alte Kupferrohre und Kabel auf.
Die Einbrüche in der Gegend auf Baustellen waren epidemisch.
Irgendwann, nach viel gemotze, schaffte es unsre Neighborhood Assoitation, dass der Altmetallhändler zu machen musste.
Nachweisen konnte man dem Händler nix, aber er verstieß permanent gegen Bau und Nutzungsvorshriften.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Enas Yorl »

Ein Terraner hat geschrieben:(26 Nov 2019, 12:53)Gar nicht da selbst für Uploadfilter die technologischen Möglichkeit der Menschheit nicht ausreicht. Aber Google hätte da etwas, funktioniert zwar nicht wirklich, ist aber wenigstens teuer genug um dafür Steuergelder rauszuwerfen.
Oh die Uploadfilter werden funktionieren, nur halt für die Medienplattformen. Man wird nur für Inhalte Urheberrechte zahlen, die sich bei der Verwertung für die Plattformen auch lohnen. Wessen Inhalte das nicht erfüllen, werden von der Plattform fliegen, es sei den sie erteilen dieser eine kostenlose Lizenz. Wird etwas fehlerhaft gefiltert, ist dass das Problem des Content-Creators, der guckt dann halt in die Röhre.
Die Verlierer dieses ganzen Zinnobers werden die Urheber sein, und (in geringeren Mass) auch die Verwertungsgesellschaften. Denn die müssen erst einmal für die Rechteanmeldung einen Verwaltungsaufwand leisten (womöglich einzeln in 27 EU-Ländern), ohne Garantie das diese Inhalte überhaupt auf die Medienplattformen gelangen, oder dort dann auch Monetarisiert werden. Am Ende sitzen die Medienplattformen am längeren Hebel, wer nicht mitspielt, fliegt halt von der Plattform. GoogleNews hat das bereits mehrfach praktiziert.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Enas Yorl hat geschrieben:(26 Nov 2019, 19:39)

Oh die Uploadfilter werden funktionieren, nur halt für die Medienplattformen. Man wird nur für Inhalte Urheberrechte zahlen, die sich bei der Verwertung für die Plattformen auch lohnen. Wessen Inhalte das nicht erfüllen, werden von der Plattform fliegen, es sei den sie erteilen dieser eine kostenlose Lizenz. Wird etwas fehlerhaft gefiltert, ist dass das Problem des Content-Creators, der guckt dann halt in die Röhre.
Die Verlierer dieses ganzen Zinnobers werden die Urheber sein, und (in geringeren Mass) auch die Verwertungsgesellschaften. Denn die müssen erst einmal für die Rechteanmeldung einen Verwaltungsaufwand leisten (womöglich einzeln in 27 EU-Ländern), ohne Garantie das diese Inhalte überhaupt auf die Medienplattformen gelangen, oder dort dann auch Monetarisiert werden. Am Ende sitzen die Medienplattformen am längeren Hebel, wer nicht mitspielt, fliegt halt von der Plattform. GoogleNews hat das bereits mehrfach praktiziert.
Nein sie funktionieren eben nicht, das Google Teil kann man umgehen indem man das Bild Spiegelt oder einfach die Ränder etwas beschneidet. Wir reden hier nicht über eine KI, da wird plump Bit für Bit A mit B verglichen. Und wenn A nicht in der DB zu finden ist, gibt es auch keinen Treffer.

Dann ist die Frage, wie groß muss so eine DB sein, oder muss da jetzt jeden Plattform selber eine aufbauen. Wenn nicht, welchen Traffic verursacht das im Netz. Jeder Upload würde sinnlos vervielfältigt werden nur wegen Urheber Prüfungen. Du kannst dir ja selber ausmalen was das an zusätzlichen Ressourcen und Rechenleistung bedeuten würde.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Enas Yorl »

Ein Terraner hat geschrieben:(26 Nov 2019, 19:56)
Nein sie funktionieren eben nicht, das Google Teil kann man umgehen indem man das Bild Spiegelt oder einfach die Ränder etwas beschneidet. Wir reden hier nicht über eine KI, da wird plump Bit für Bit A mit B verglichen. Und wenn A nicht in der DB zu finden ist, gibt es auch keinen Treffer.

Dann ist die Frage, wie groß muss so eine DB sein, oder muss da jetzt jeden Plattform selber eine aufbauen. Wenn nicht, welchen Traffic verursacht das im Netz. Jeder Upload würde sinnlos vervielfältigt werden nur wegen Urheber Prüfungen. Du kannst dir ja selber ausmalen was das an zusätzlichen Ressourcen und Rechenleistung bedeuten würde.
Die Filter müssen für die Medienplattformen nicht perfekt funktionieren, die EU-Vorgabe schreibt lediglich vor das die Plattformen "wirksame Mittel" bei der Lizenzierung ergreifen. Rutscht etwas ohne Lizenz durch, kann der Rechteinhaber das immer noch anmelden. Werden Inhalte Fehlerhalt ausgeflitert, hat der Creator halt Pech gehabt, und umsonst Zeit und Geld investiert. Die Plattformen sind auf der sicheren Seite, solange sie technisch und organisatorisch ihr möglichstes tun.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Enas Yorl hat geschrieben:(26 Nov 2019, 20:14)

Die Filter müssen für die Medienplattformen nicht perfekt funktionieren, die EU-Vorgabe schreibt lediglich vor das die Plattformen "wirksame Mittel" bei der Lizenzierung ergreifen. Rutscht etwas ohne Lizenz durch, kann der Rechteinhaber das immer noch anmelden. Werden Inhalte Fehlerhalt ausgeflitert, hat der Creator halt Pech gehabt, und umsonst Zeit und Geld investiert. Die Plattformen sind auf der sicheren Seite, solange sie technisch und organisatorisch ihr möglichstes tun.
Und wie stellst du dir das Technisch vor ?
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

odiug hat geschrieben:(26 Nov 2019, 18:39)
...
Und ähnlich sehe ich die sozialen Netzwerke.
Ja ... sie klauen nicht ... aber ihr Geschäftsmodell funtzt nur, wenn andere klauen und ihren Junkyard nutzen, um ihr Ego zu verscherbeln.
Das ist schlichtweg nicht korrekt. Ich habe keine Ahnung woher du dieses Bild hast, denn du könntest mit dieser Beschreibung nicht weiter entfernt davon sein, was Google und Youtube überhaupt ausmacht. Bei Facebook stimme ich dir zu, den Laden sollte man dichtmachen, wenngleich aus gänzlich anderen Gründen, denn bei Facebook gilt: du bist nicht der Kunde, sondern die Ware. Facebook klaut ganz direkt deine persönlichen Informationen (auch die, die du nicht freiwillig an Facebook preisgibst!) und macht damit dicken Reibach. Artikel 11-13 ändern daran aber absolut garnichts. Null. Nada. Niente. Facebooks Handel mit - teilweise geklauten - persönlichen Informationen wird von diesen Artikeln nicht berührt. Facebook macht danach ganz normal weiter wie vorher.

Bei Youtube und Google liegst du aber einfach schlichtweg völlig daneben. Denn deren Geschäftsmodell basiert auf einer gänzlich anderen Prämisse. Wie zum Beispiel Google, die Suchmaschine(!), angeblich Geld verdient mit urheberrechtlich geschützten, aber geklauten Inhalten, solltest du uns mal erklären.

Ich vermute einfach mal ganz frech - bitte korrigiere mich wenn ich mich irre! - das hier einige Unklarheiten auf deiner Seite vorliegen worum es hier im Genauen geht. Google, die Suchmaschine(!), ist in erster Linie von Artikel 11 betroffen, nicht 13. Artikel 11 ist ein europäisches Leistungsschutzrecht. Google, im Besonderen die Sparte Google News, in der man vornehmlich nach Nachrichten sucht, bietet den Verlagen an bei den Suchergebnissen auch kurze Leseproben der Artikel (Snippets) sowie ein Thumbnail anzuzeigen. Google bietet dies als Service an. Kostenlos. Die Zeitungen können, müssen aber nicht, diesen Service nutzen. Die Zeitungen können diesen Service ganz einfach über die Meta-Dateien ihrer Homepages verweigern. Machen Sie aber nicht. Im Gegenteil. Sie schreiben extra markante Textsnippets, extra für Google. Weil das kostenlose Werbung ist, die Traffic auf deren Homepages generiert. Und Traffic bedeutet Werbeeinnahmen. Artikel 11 schreibt Google nun vor, für diesen Service Lizenzgebühren an die Zeitungsverlage zu bezahlen.

Stell dir vor, ich mache für dein Produkt kostenlos Werbung. Um besser Werbung zu machen gibst du mir Flyer mit, die ich verteilen soll. Die Leute kommen in deinen Laden und kaufen dein Produkt, weil ich kostenlos dafür Werbung mache indem ich deine Flyer verteile. Jetzt kommt der Gesetzgeber daher und sagt, wenn ich für dich kostenlos Werbung mache (die Werbung für die man mich bezahlt ist davon unberührt!), soll ich gefälligst auch Lizenzgebühren an dich bezahlen, weil du ja die Urheberrechte für die Flyer hast. Mal ganz davon ab, dass der Vorschlag alleine schon unverschämt ist, was wird wohl passieren? Richtig. Ich mache keine kostenlose Werbung mehr für dich. Entweder du bezahlst mich für die Werbung oder ich bewerbe dein Produkt nicht mehr.

Das dachte sich auch Google, als Spanien sein nationales Leistungsschutzrecht umgesetzt hat. Google News wurde in Spanien abgeschaltet. Dreimal darfst du raten, welche Auswirkungen das auf die Werbeeinnahmen durch Online-Traffic für die Onlinesparten der Zeitungen hatte. Und genau der sollte durch das Gesetz "beschützt" werden. Nur weiss halt - bis heute - niemand wovor eigentlich.

Aber wenn ich darauf hinweise, dass Rechteverwerter, etwa Verlage, Services die sie nutzen auch bezahlen sollen, dann ist das "Polemik".

Bei Artikel 13 wird es noch absurder.

Hier muss noch vor dem Upload deines Bildes, deines Videos oder deines Musikclips erstmal abgeglichen werden, ob es gegen irgend ein Urheberrecht verstößt. WELTWEIT. JEDES MAL. Bevor du ein Video, an dem du die Rechte hast, auf irgendeiner Plattform hochladen kannst, muss es erstmal mit ALLEN urheberrechtlich geschützten Videos, die JEMALS ins Internet hochgeladen wurden, abgeglichen werden. Das gleiche gilt für Bilder, für Texte, Musik, Kunst. Dein Bild ist urheberrechtsfrei? Macht nichts. Muss trotzdem kontrolliert werden. Das ist das Ende für legale(!), kommerzielle Plattformen (deren Geschäftsmodell darin besteht Geld mit vorgeschalteter Werbung, an der der Urheber beteiligt wird, verdienen!). Das ist schlichtweg unmöglich zu bewerkstelligen. Alleine die Datenbanken für soetwas vorzuhalten übersteigt selbst Googles Möglichkeiten.

Gibt es Ausnahmen? Sicherlich. Nichtkommerzielle Plattformen. Aber an denen verdient der Urheber nichts, denn diese setzen für gewöhnlich voraus, dass der Urheber auf seine Urheberrechtsansprüche verzichtet, seine Werke also gemeinfrei werden. Denn Nichtkommerzielle Plattformen vergüten Künstler nicht. Sie erwerben auch keine Lizenzen. Entweder gemeinfrei, oder kein Upload. Und selbst auf diesen Plattformen wird der Rechtemissbrauch, der bei Youtube beklagt wird, von Artikel 13 in keinster Weise verhindert.

Und dann aber steht Frau Merkel alle paar Monate vor den Kameras und wundert sich, warum Europa, besonders Deutschland, im digitalen Markt immer weiter zurück hängt. Ist ihr absolut unbegreiflich. Kann ihr auch niemand erklären.
Zuletzt geändert von Amun Ra am Di 26. Nov 2019, 20:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Enas Yorl hat geschrieben:(26 Nov 2019, 20:14)

Die Filter müssen für die Medienplattformen nicht perfekt funktionieren, die EU-Vorgabe schreibt lediglich vor das die Plattformen "wirksame Mittel" bei der Lizenzierung ergreifen. Rutscht etwas ohne Lizenz durch, kann der Rechteinhaber das immer noch anmelden. Werden Inhalte Fehlerhalt ausgeflitert, hat der Creator halt Pech gehabt, und umsonst Zeit und Geld investiert. Die Plattformen sind auf der sicheren Seite, solange sie technisch und organisatorisch ihr möglichstes tun.
Wenn etwas "durchrutscht" können kommerzielle Plattformen mit satten Bußgeldern bestraft werden. Völlig gleichgültig ob es durchgerutscht ist weil der Algorithmus technisch das Urheberrecht nicht erkennen kann oder weil schlampig gearbeitet wurde.

Ganz davon ab, dass diese Filter technisch schlichtweg nicht machbar sind. Auf Youtube werden pro Minute um die 400 Stunden Videomaterial hochgeladen. Selbst Youtubes Content-ID würde bei einem Bruchteil dessen an seine Grenzen stoßen. Von den notwendigen Datenbanken, die Google vorhalten müsste, ganz zu schweigen. Wie sollen das also kleinere Plattformen jemals stemmen können, wenn schon Google dabei an seine Grenzen stößt?`

Und "Pech gehabt" ist ein tolles Argument für ein Gesetz, dessen Zweck angeblich darin besteht die Arbeit dieses Creators zu beschützen und zu garantieren, dass er fair entlohnt wird. :rolleyes:

Gut, wer nichts veröffentlicht, dessen Urheberrechte können auch nicht verletzt werden. CDU-Logik.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Enas Yorl »

Ein Terraner hat geschrieben:(26 Nov 2019, 20:27)Und wie stellst du dir das Technisch vor ?
LOL. frag dass das EU-Parlament. :D

Nach der EU-Vorgabe müssen Rechteinhaber den Medienplattformen erst einmal die "nötigen" Informationen über die Inhalte dessen Urheberrechte sie vertreten, zur Verfügung stellen. Ja , was vielen nicht klar ist, ein Urheber muss seine Rechte anmelden. Wie das geschehen soll, was für Informationen das umfasst, und über welche Schnittstelle das geschieht. Darüber findet sich in der EU-Vorgabe kein Wort. Das dürfen jetzt die EU-Länder einzeln regeln. Schon daran wird das vermutlich scheitern.
Denn meisten ist vermutlich gar nicht klar, was für ein Verwaltungsaufwand hier auf die Urheber bzw. deren Vertreter zu kommt. Die Beweislast seine Rechte wirksam anzumelden, liegt erst mal bei den Rechteinhabern. An diesen Informationen werden sich auch die Filterpolitik und Technik der Medienplattformen orientieren.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Enas Yorl hat geschrieben:(26 Nov 2019, 20:48)

LOL. frag dass das EU-Parlament. :D

Nach der EU-Vorgabe müssen Rechteinhaber den Medienplattformen erst einmal die "nötigen" Informationen über die Inhalte dessen Urheberrechte sie vertreten, zur Verfügung stellen. Ja , was vielen nicht klar ist, ein Urheber muss seine Rechte anmelden. Wie das geschehen soll, was für Informationen das umfasst, und über welche Schnittstelle das geschieht. Darüber findet sich in der EU-Vorgabe kein Wort. Das dürfen jetzt die EU-Länder einzeln regeln. Schon daran wird das vermutlich scheitern.
Denn meisten ist vermutlich gar nicht klar, was für ein Verwaltungsaufwand hier auf die Urheber bzw. deren Vertreter zu kommt. Die Beweislast seine Rechte wirksam anzumelden, liegt erst mal bei den Rechteinhabern. An diesen Informationen werden sich auch die Filterpolitik und Technik der Medienplattformen orientieren.
Na gut dann wären wir wieder bei den Punkt, technologisch unmöglich.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Enas Yorl »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 20:47)Wenn etwas "durchrutscht" können kommerzielle Plattformen mit satten Bußgeldern bestraft werden. Völlig gleichgültig ob es durchgerutscht ist weil der Algorithmus technisch das Urheberrecht nicht erkennen kann oder weil schlampig gearbeitet wurde.
Nein, die Plattformen müssen ihre Inhalte mit fremden Urheberrechten (wenn nötig) lizenzieren, und je nachdem auch für diese zahlen. Das müssen sie in einer "wirksamen" Weise tun. Rutscht etwas durch, müssen dafür dann natürlich Lizenzgebühren bezahlt werden. Bußgelder würden nur fällig, wenn die Plattform generell seiner Pflicht nicht nachkommt.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Amun Ra hat geschrieben:(26 Nov 2019, 20:38)

Hier muss noch vor dem Upload deines Bildes, deines Videos oder deines Musikclips erstmal abgeglichen werden, ob es gegen irgend ein Urheberrecht verstößt. WELTWEIT. JEDES MAL. Bevor du ein Video, an dem du die Rechte hast, auf irgendeiner Plattform hochladen kannst, muss es erstmal mit ALLEN urheberrechtlich geschützten Videos, die JEMALS ins Internet hochgeladen wurden, abgeglichen werden. Das gleiche gilt für Bilder, für Texte, Musik, Kunst. Dein Bild ist urheberrechtsfrei? Macht nichts. Muss trotzdem kontrolliert werden. Das ist das Ende für legale(!), kommerzielle Plattformen (deren Geschäftsmodell darin besteht Geld mit vorgeschalteter Werbung, an der der Urheber beteiligt wird, verdienen!). Das ist schlichtweg unmöglich zu bewerkstelligen. Alleine die Datenbanken für soetwas vorzuhalten übersteigt selbst Googles Möglichkeiten.
Mal so ein blöder Gedanke, so eine Datenbank voller Urheberrechtlich geschützten Werken. Verstößt die eigentlich nicht gegen das Urheberrecht? Vor allem wenn die dann irgendwann mal als Lizenzen an andere Unternehmen verkauft wird damit die ebenfalls einen Filter integrieren können. Hat sich darüber schon mal jemand den Kopf zerbrochen ?
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