Artikel 13

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3x schwarzer Kater
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

naddy hat geschrieben:(20 Oct 2020, 18:13)

Der Verzicht auf das Recht, die Weiterverbreitung selbst im Internet veröffentlichter Werke zu verhindern, bedeutet nicht zwingend die Erlaubnis "...dass sie z.B. von anderen Musikern kopiert und veröffentlicht werden dürfen". Denn das war ja Dein Argument.
Das war mein Argument auf deinen Vorschlag, dass derjenige der sein Werk selbst im Internet veröffentlicht alle Schutzrechte verlieren soll. Und alle Schutzrechte sind nunmal alle Schutzrechte. Und wenn es kein Schutzrechte mehr gibt, braucht man auch keine Erlaubnis um das Werk für seine Zwecke zu verwenden.
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naddy
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Re: Artikel 13

Beitrag von naddy »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 18:24)

Das war mein Argument auf deinen Vorschlag, dass derjenige der sein Werk selbst im Internet veröffentlicht alle Schutzrechte verlieren soll.
Dann haben wir uns in diesem Punkt wohl mißverstanden, möglicherweise habe ich mich auch mißverständlich ausgedrückt. Das "Originalwerk" sollte selbstverständlich geschützt bleiben und nicht zur beliebigen Zerstörung oder zum Ausschlachten zur Verfügung stehen. Insofern hätte ich das besser spezifiziert und nicht allgemein von "allen" Schutzrechten gesprochen.

Aber selbst das wird sich durch die gängigen Schutzmechanismen nicht verhindern lassen. Also bleibt wohl nur die bedingungslose Freigabe - oder eben Verzicht auf die Veröffentlichung im Internet und die Nutzung kostenpflichtiger Verbreitungswege.
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Amun Ra
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 18:01)
...
Julia Reda hat geschrieben:...
Für sie wird nicht nur der Einsatz von Uploadfiltern unumgänglich, sie müssen sogar alle Uploads noch während des Uploadvorgangs auf etwaige Urheberrechtsverletzungen durchleuchten. Mildere Maßnahmen wie etwa eine stichprobenartige Überprüfung von Inhalten, die beispielsweise besonders oft aufgerufen werden, kommen demnach nicht mehr infrage.

§ 8 des Referentenentwurfs legt fest: Versucht jemand, einen Upload zu starten, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk enthält, das zur Sperrung gemeldet wurde, muss die Plattform noch während des Uploadprozesses die Möglichkeit einräumen, diesen Upload als legal zu kennzeichnen („Pre-Flagging“). Das könnte zum Beispiel im Falle eines Zitates zutreffen oder weil der Inhalt unter einer freien Lizenz wie Creative Commons genutzt wird. Macht die Person, die den Inhalt hochlädt, von dieser Option Gebrauch, geht der Inhalt erstmal online, es sei denn, die Kennzeichnung ist „offensichtlich unzutreffend“ – auch das muss in der Praxis wohl wieder ein Filter überprüfen. Liegt aber zum Zeitpunkt des Uploads kein Sperrverlangen für den Inhalt vor, erhalten Nutzer*innen nicht die Möglichkeit zum Pre-Flagging.
...
Ich habe die relevanten Passagen mal unterstrichen.
Upload -> Filter prüft ob Sperrverlangen wegen urheberrechtlich geschütztem Mateial vorhanden ist ja/nein -> wenn nein: Upload erfolgreich, wenn ja -> User wird über Sperrverlangen informiert und erhält Möglichkeit zur Kennzeichnung der Ausnahmen -> Filter prüft ob Kennzeichnung "offensichtlich unzutreffend" ist ja/nein -> wenn nein: Upload erfolgreich, wenn ja -> Content wird blockiert.

Und kommt das Sperrverlangen erst nach dem erfolgreichen Hochladen hast du als Nutzer garnicht die Möglichkeit nachträglich deinen Content als "legal" zu kennzeichnen.

Und das muss beides mal in Echtzeit stattfinden. Über die Unzulänglichkeiten der technischen Maßnahmen wurdest du mehr als hinreichend informiert. Wieviel Content da im Filter hängen bleiben wird ist für jeden, der sich halbwegs mit der Materie beschäftigt hat, mehr als nur offensichtlich. Darum haben sich die Menschen über Uploadfilter aufgeregt. Nicht den Lizenznonsense, den du dir aus der Nase gezogen hast. Darum ging es nie.

Und das trifft übrigens nicht nur auf Youtube zu, sondern potentiell auch auf Twitter, Facebook und Co.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 19:14)

Ich habe die relevanten Passagen mal unterstrichen.
Upload -> Filter prüft ob Sperrverlangen wegen urheberrechtlich geschütztem Mateial vorhanden ist ja/nein -> wenn nein: Upload erfolgreich, wenn ja -> User wird über Sperrverlangen informiert und erhält Möglichkeit zur Kennzeichnung der Ausnahmen -> Filter prüft ob Kennzeichnung "offensichtlich unzutreffend" ist ja/nein -> wenn nein: Upload erfolgreich, wenn ja -> Content wird blockiert.

Und kommt das Sperrverlangen erst nach dem erfolgreichen Hochladen hast du als Nutzer garnicht die Möglichkeit nachträglich deinen Content als "legal" zu kennzeichnen.

Und das muss beides mal in Echtzeit stattfinden. Über die Unzulänglichkeiten der technischen Maßnahmen wurdest du mehr als hinreichend informiert. Wieviel Content da im Filter hängen bleiben wird ist für jeden, der sich halbwegs mit der Materie beschäftigt hat, mehr als nur offensichtlich. Darum haben sich die Menschen über Uploadfilter aufgeregt. Nicht den Lizenznonsense, den du dir aus der Nase gezogen hast. Darum ging es nie.

Und das trifft übrigens nicht nur auf Youtube zu, sondern potentiell auch auf Twitter, Facebook und Co.
Google wird sich freuen über die Lizenzverkäufe ihrer KI, da dürften ein paar Milliarden rum kommen.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 19:14)

. Über die Unzulänglichkeiten der technischen Maßnahmen wurdest du mehr als hinreichend informiert. Wieviel Content da im Filter hängen bleiben wird ist für jeden, der sich halbwegs mit der Materie beschäftigt hat, mehr als nur offensichtlich.
Wenn das so offensichtlich ist, wieviel Content bleibt denn da hängen?
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 19:25)

Wenn das so offensichtlich ist, wieviel Content bleibt denn da hängen?
Nach den alten Standard löscht Youtube ca. 45 Millionen Uploads im Jahr, das dürfte sich um einiges vervielfachen.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ ... 43692.html
Zuletzt geändert von Ein Terraner am Di 20. Okt 2020, 19:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 19:25)

Wenn das so offensichtlich ist, wieviel Content bleibt denn da hängen?
Das habe ich dir dargelegt, welche schwächen Content-ID hat. Hör' auf zu trollen! :mad:
Julia Reda hat geschrieben:...
Wer regelmäßig Inhalte Dritter zitiert – zum Beispiel Videokanäle, die auf Filmkritiken oder Nachrichten spezialisiert sind – weiß genau, dass Filter auf diese legalen Zitate früher oder später anschlagen werden. Nach dem neuen Vorschlag haben Nutzer*innen die Möglichkeit zum Pre-Flagging nur dann, wenn zum Zeitpunkt des Uploads bereits ein Sperrverlangen vorliegt. Entschließen sich die Rechteinhaber*innen hingegen erst später, ihre Werke zur Sperrung zu melden, sieht der Referentenentwurf vor, dass die legalen Inhalte zunächst gesperrt werden und Nutzer*innen sich dann aktiv beschweren müssen, um sie wieder freischalten zu lassen. Das kann bis zu einer Woche dauern. Das ist nicht nur ein massiver Eingriff in die Meinungsfreiheit, sondern kann Medienunternehmen, die soziale Netzwerke zur Verbreitung und Monetarisierung nutzen, auch wirtschaftlich schädigen.

Das vorgeschlagene System ist außerdem sehr anfällig für falsche Copyright Claims. Das sind Situationen, in denen eine Person oder Firma Inhalte zur Sperrung meldet, an der sie gar keine Exklusivrechte hat. Das passiert besonders oft bei frei nachnutzbaren Werken, die entweder überhaupt nicht urheberrechtlich geschützt sind, oder unter einer freien Lizenz stehen. Problematisch kann es zum Beispiel bei Creative Commons-lizenzierten Werken werden, die viele verschiedene Nutzer*innen verwenden. Wenn eine*r dieser Nutzer*innen ein eigenes Video, das dieses Lied enthält, zur Sperrung meldet, um illegale Kopien des eigenen Videos zu bekämpfen, wird der Uploadfilter das frei nutzbare Lied fälschlicherweise dieser Person zuordnen. Das resultiert darin, dass alle anderen Videos, die legal dasselbe Lied verwenden, blockiert werden.
...
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 19:22)

Google wird sich freuen über die Lizenzverkäufe ihrer KI, da dürften ein paar Milliarden rum kommen.
Google hat ja darum fleissig an dieser Reform mitgeschraubt, wohlwissend, wessen Algorithmus sich dadurch am Besten verkaufen lässt. Aber es ging ja stets darum "die freien Urheber vor dem bösen Google zu schützen".
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 19:37)

Das habe ich dir dargelegt, welche schwächen Content-ID hat. Hör' auf zu trollen! :mad:
Nun, du hast geschrieben, dass es für jeden der sich auskennt nachvollziehbar sei wieviel Content da im Uploadfilter hängen bleibt. Bezeichnend, dass du hier auf meine Nachfrage wieviel das sei nicht antwortest.
Statt dessen antwortest du mir mit einem Zitat, dass den Uploadfilter überhaupt nicht problematisiert. Im Gegenteil. Hier wird das Problem wohl erst gesehen wenn das Werk bereits hochgeladen ist und nachträglich die Nutzung untersagt wird.
Sind Uploadfilter jetzt doch kein Problem mehr?
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:02)

Nun, du hast geschrieben, dass es für jeden der sich auskennt nachvollziehbar sei wieviel Content da im Uploadfilter hängen bleibt. Bezeichnend, dass du hier auf meine Nachfrage wieviel das sei nicht antwortest.
Statt dessen antwortest du mir mit einem Zitat, dass den Uploadfilter überhaupt nicht problematisiert. Im Gegenteil. Hier wird das Problem wohl erst gesehen wenn das Werk bereits hochgeladen ist und nachträglich die Nutzung untersagt wird.
Sind Uploadfilter jetzt doch kein Problem mehr?
Trollst du oder verstehst du das wirklich nicht? Es gibt kein nachträglich mehr, die Filterung muss vorher erfolgen und in dem Kontext ist auch der Text von Julia Reder zu verstehen. Nachträglich war die alte Lösung, jetzt heißt es vorsorglich.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:02)

Sind Uploadfilter jetzt doch kein Problem mehr?
Amun Ra hat dir jetzt sehr oft und sehr ausführlich die Lage geschildert. Warum wiederholst du dich nur immer wieder in abwechselnder Reihenfolge? Das führt doch zu nichts.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:06)

Trollst du oder verstehst du das wirklich nicht? Es gibt kein nachträglich mehr, die Filterung muss vorher erfolgen und in dem Kontext ist auch der Text von Julia Reder zu verstehen. Nachträglich war die alte Lösung, jetzt heißt es vorsorglich.
Dort steht
Nach dem neuen Vorschlag haben Nutzer*innen die Möglichkeit zum Pre-Flagging nur dann, wenn zum Zeitpunkt des Uploads bereits ein Sperrverlangen vorliegt. Entschließen sich die Rechteinhaber*innen hingegen erst später, ihre Werke zur Sperrung zu melden, sieht der Referentenentwurf vor, dass die legalen Inhalte zunächst gesperrt werden und Nutzer*innen sich dann aktiv beschweren müssen, um sie wieder freischalten zu lassen.
Also nach dem Upload. Denn wenn zum Zeitpunkt des Uploads kein Sperrverlangen vorliegt kann auch auch beim Upload nicht gesperrt werden.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:02)

Nun, du hast geschrieben, dass es für jeden der sich auskennt nachvollziehbar sei wieviel Content da im Uploadfilter hängen bleibt.
Richtig. Wird ja in dem von mir gebrachten Zitat auch nochmal erläutert. So wie ich es dir schon etliche Beiträge vorher erläutert habe. Scheinst du entweder nicht gelesen oder absichtlich ignoriert zu haben. Ist mir aber mittlerweile egal, da du an einer Diskussion offensichtlich nicht interessiert bist.
Bezeichnend, dass du hier auf meine Nachfrage wieviel das sei nicht antwortest.
Weil ich dir diese Frage bereits hinreichend beantwortet habe und ich deine Spielchen, einfach immer und immer und immer wieder den selben Unfug zu repetieren, keine Lust mehr habe.
Statt dessen antwortest du mir mit einem Zitat, dass den Uploadfilter überhaupt nicht problematisiert.
Wer Belege braucht, dass du entweder nicht Willens oder nicht in der Lage bist Beiträge zu lesen: Hier ist er. Der von mir zitierte Teil von Julia Redas Blog geht exakt auf die Schwächen des Uploadfilters ein. Deine gespielte Ignoranz wird lächerlich. Sie schreibt sogar explizit von "Filtern"!
...weiß genau, dass ==>Filter<== auf diese legalen Zitate...
Im Gegenteil. Hier wird das Problem wohl erst gesehen wenn das Werk bereits hochgeladen ist und nachträglich die Nutzung untersagt wird.
Falsch.
Sind Uploadfilter jetzt doch kein Problem mehr?
Nur wenn man die Probleme nicht sehen will. Oder wie du einfach nur herumtrollt.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Tom Bombadil hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:11)

Amun Ra hat dir jetzt sehr oft und sehr ausführlich die Lage geschildert.
Nicht schlüssig. Und das letzte Problem das Julia Dass geschildert hat ist ja nachvollziehbar.
Das hat jedoch nichts mit den Uploadfilter zu tun, sondern tritt eben bei bereits hochgeladenen Inhalten auf.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:14)

Dort steht

Also nach dem Upload. Denn wenn zum Zeitpunkt des Uploads kein Sperrverlangen vorliegt kann auch auch beim Upload nicht gesperrt werden.
Da geht es um das Pre-Flagging, vielleicht ist das hier für dich einfacher zu verstehen.

https://www.heise.de/meinung/Edit-Polic ... ml?seite=2
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:14)
...
Also nach dem Upload. Denn wenn zum Zeitpunkt des Uploads kein Sperrverlangen vorliegt kann auch auch beim Upload nicht gesperrt werden.
Mein 9-jähriger hat ein besseres Textverständnis als du. :rolleyes: Wenn kein Sperrverlangen beim ersten Filtern vorliegt wird der Content veröffentlicht. Wenn der Rechteinhaber nach der Veröffentlichung ein Sperrverlangen bekundet hast du nachträglich keine Möglichkeit mehr die legalen Ausnahmen zu kennzeichnen und dein Content bleibt gesperrt, selbst wenn er legal ist.

Diese Aussage berührt aber die Schwachpunkte des Filters garnicht, um die es geht!

Wenn der Filter das erste Mal fälschlicherweise anschlägt, hast du die Möglichkeit die legalen Ausnahmen zu kennzeichnen, wenn der Filter dann ein zweites Mal fälschlicherweise anschlägt (denn zu dieser Überprüfung ist die Plattform verpflichtet!) wird dein Content nicht veröffentlicht. Selbst wenn dein Content zu 100% aus deinem eigenen Urheberrecht besteht (das war das Beispiel mit dem Katzenschnurren, du würdest dich vielleicht erinnern, würdest du lesen was andere schreiben)!

Wenn du es jetzt immer noch nicht verstanden hast, frag einen Erwachsenen in deinem Haushalt es dir zu erklären.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:15)

Wer Belege braucht, dass du entweder nicht Willens oder nicht in der Lage bist Beiträge zu lesen: Hier ist er. Der von mir zitierte Teil von Julia Redas Blog geht exakt auf die Schwächen des Uploadfilters ein. Deine gespielte Ignoranz wird lächerlich. Sie schreibt sogar explizit von "Filtern"!
.
Korrekt. Nur sieht sie darin wohl kein Problem, weil der Gesetzentwurf ein Preflagging erlaubter Nutzung vorsieht und damit der Content hochgeladen wird.

Sie kritisiert, dass dieses Preflagging allerdings nur während des Uploads möglich ist, nicht aber dann, wenn der Inhalt bereits hochgeladen ist und der Rechteinhaber sich erst dann entschließt die Nutzung zu untersagen. Dann wird der Inhalt erst gesperrt und der Nutzer muss sich darum kümmern, dass er wieder freigeschaltet wird wenn es sich um eine erlaubte Nutzung handelt.

Die Kritik kann ich nachvollziehen, hat aber nichts mit Uploadfiltern zu tun.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:21)

Das hat jedoch nichts mit den Uploadfilter zu tun, sondern tritt eben bei bereits hochgeladenen Inhalten auf.
Natürlich kann ein UPLOADfilter nicht anschlagen, wenn der Content bereits hochgeladen und zu dem Zeitpunkt als legal klassifiziert wurde.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:21)

...
Das hat jedoch nichts mit den Uploadfilter zu tun, sondern tritt eben bei bereits hochgeladenen Inhalten auf.
Jetzt! Es tritt JETZT bei bereits hochgeladenen Inhalten auf, eben weil Content-ID genau da seine Schwachstellen hat! Und genau diese Schwachstellen werden später bei der Vorabfilterung zutage treten, wenn Content-ID als Uploadfilter verwendet wird! :rolleyes:

Schreibe ich versehentlich schon wieder in Mandarin?
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:28)

Korrekt. Nur sieht sie darin wohl kein Problem, weil der Gesetzentwurf ein Preflagging erlaubter Nutzung vorsieht und damit der Content hochgeladen wird.
...
Herr im Himmel schmeiß' Hirn herunter und sorge dafür, dass er sich nirgends unterstellen kann! :rolleyes: Das pre-flagging findet statt, nachdem der Uploadfilter angeschlagen hat!
...Nach dem neuen Vorschlag haben Nutzer*innen die Möglichkeit zum Pre-Flagging nur dann, wenn zum Zeitpunkt des Uploads bereits ein Sperrverlangen vorliegt. ...
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:33)

Herr im Himmel schmeiß' Hirn herunter und sorge dafür, dass er sich nirgends unterstellen kann! :rolleyes: Das pre-flagging findet statt, nachdem der Uploadfilter angeschlagen hat!
Natürlich findet es nur statt, wenn der Uploadfilter anschlägt. :?:
Damit wird der Inhalt als erlaubt gekennzeichnet und kann hochgeladen werden. Das ist der Sinn dieser Sache.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:38)

Natürlich findet es nur statt, wenn der Uploadfilter anschlägt. :?:
Damit wird der Inhalt als erlaubt gekennzeichnet und kann hochgeladen werden. Das ist der Sinn dieser Sache.
Wenn der Uploadfilter nach der Kennzeichnung deine Kennzeichnung als "offensichtlich unzulässig" beurteilt wird dein Content eben NICHT hochgeladen!
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:40)

Wenn der Uploadfilter nach der Kennzeichnung deine Kennzeichnung als "offensichtlich unzulässig" beurteilt wird dein Content eben NICHT hochgeladen!
Korrekt, dazu müssen 90% des Inhalts übereinstimmen, also mit dem urheberrechtlich geschützten Werk. Ist das nicht der Fall, muss veröffentlicht werden.
Natürlich kann es hier zu einer Falschbeurteilung kommen. Aber über welches Ausmaß reden wir hier?
Der weitaus größte Teil aller Werke dürfte ja korrekt lizenziert sein.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:45)

Korrekt, dazu müssen 90% des Inhalts übereinstimmen, also mit dem urheberrechtlich geschützten Werk. Ist das nicht der Fall, muss veröffentlicht werden.
Natürlich kann es hier zu einer Falschbeurteilung kommen. Aber über welches Ausmaß reden wir hier?
Der weitaus größte Teil aller Werke dürfte ja korrekt lizenziert sein.
Das hatten wir alles heute mittag schon! Das haben wir alles heute mittag bereits besprochen! :mad:

UND DIE VERFICKTEN LIZENZEN SPIELEN DABEI NOCH IMMER KEINE VERFICKTE ROLLE! KRIEG DAS ENDLICH EINMAL IN DEINEN BORNIERTEN SCHÄDEL! :mad:
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 20:47)


UND DIE VERFICKTEN LIZENZEN SPIELEN DABEI NOCH IMMER KEINE VERFICKTE ROLLE! KRIEG DAS ENDLICH EINMAL IN DEINEN BORNIERTEN SCHÄDEL! :mad:
Doch, das ist der wesentliche Punkt. Denn damit muss der Nutzer nicht mehr nachweisen, dass er eine gültige Lizenz hat um das Werk hochzuladen. Vielmehr werden die Plattformen dazu verpflichtet Lizenzen zu erwerben.
Die Vorbehalte, die man noch vor etwa 2 Jahren gegen die Uploadfilter hatte dürften damit in den weitaus allermeisten Fällen vom Tisch sein.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:03)

Doch, das ist der wesentliche Punkt. Denn damit muss der Nutzer nicht mehr nachweisen, dass er eine gültige Lizenz hat um das Werk hochzuladen. Vielmehr werden die Plattformen dazu verpflichtet Lizenzen zu erwerben.
Die Vorbehalte, die man noch vor etwa 2 Jahren gegen die Uploadfilter hatte dürften damit in den weitaus allermeisten Fällen vom Tisch sein.
Die Lizenzen beschützen dich nicht, wenn der Uploadfilter deinen Content fälschlicherweise als Urheberrechtsverletzung markiert. Auch die bescheuerten Häkchen als Kennzeichnung legaler Inhalte werden deinen Content dann nicht vor dem blocking schützen, wenn der Uploadfilter deinen Content dann ein zweites Mal fälschlicherweise als Urheberrechtsverletzung markiert! Dein Content wird dann schlichtweg nicht veröffentlicht! Das ist das Problem mit Uploadfiltern! :rolleyes:

Entweder du begreifst das jetzt oder halt nicht. Mittlerweile ist es mir ehrlich gesagt scheißegal. Wenn jemand meint, er müsse sich hier aufführen wie der dümmste Neandertaler und das Thema mit seiner gespielten Ignoranz schreddern, dann sei es drum. :x
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Erinnert mich daran wie ich versucht habe meiner Oma ein Handy zu erklären, das kostet einfach nur Lebenszeit und am Ende ist sowieso alles vergebens.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:12)

Die Lizenzen beschützen dich nicht, wenn der Uploadfilter deinen Content fälschlicherweise als Urheberrechtsverletzung markiert. Auch die bescheuerten Häkchen als Kennzeichnung legaler Inhalte werden deinen Content dann nicht vor dem blocking schützen, wenn der Uploadfilter deinen Content dann ein zweites Mal fälschlicherweise als Urheberrechtsverletzung markiert! Dein Content wird dann schlichtweg nicht veröffentlicht! Das ist das Problem mit Uploadfiltern! :rolleyes:
In wie vielen Fällen. kommt das vor? Und im Übrigen gehe ich davon aus, dass die Plattformbetreiber eine Interesse daran haben die Qualität ihrer Filter zu verbessern. Schon allein das macht es notwendig, auch falsch zugeordnete Urheberrechtsverletzungen nachzuverfolgen. Das wiederum setzt voraus, dass der Nutzer auch das während des Uploadvorgangs kennzeichnen kann.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:17)

Erinnert mich daran wie ich versucht habe meiner Oma ein Handy zu erklären, das kostet einfach nur Lebenszeit und am Ende ist sowieso alles vergebens.
Ich mache mir die Mühe gerne, wenn ihr es nicht versteht.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Und im Anschluss lösen wir noch das mit der Antigravitation.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:24)

Ich mache mir die Mühe gerne, wenn ihr es nicht versteht.
Nein Oma, dir fehlt hier schlicht das Verständnis.
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Amun Ra
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:17)

Erinnert mich daran wie ich versucht habe meiner Oma ein Handy zu erklären, das kostet einfach nur Lebenszeit und am Ende ist sowieso alles vergebens.
Ich habe vor vielen Monden meiner ü80-Großmutter ein Seniorenhandy gekauft (große Tasten, großes Display mit großer Schrift, etc.). Das hat sie nach einer halben Stunde verstanden, nachdem ich es für sie eingerichtet habe. Und meine Großmutter war nie sehr technikaffin. Selbst auf der Fernbedienung des Fernsehers mussten ihre wichtigsten Kanäle auf den ersten neun Tasten liegen, weil es für sie zu kompliziert war mehrere Tasten hintereinander zu drücken (schlechte Hand-Auge-Koordination wegen Alter). Das war ein Spaziergang im Vergleich zu dieser Shitshow hier.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:28)

Das war ein Spaziergang im Vergleich zu dieser Shitshow hier.
Du könntest ja einfach mal anfangen die Zusammenhänge zu verstehen.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:25)

Und im Anschluss lösen wir noch das mit der Antigravitation.
Wir können ja auch einfach schnell einen Uploadfilter entwickeln, der funktioniert. So wie es Axel Voss vor zwei Jahren lauthals verkündet hat. :D
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:31)

Du könntest ja einfach mal anfangen die Zusammenhänge zu verstehen.
Zusammenhang? Ach so du meinst du profitierst davon, anders lässt sich dein getrolle nämlich nicht erklären.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

Amun Ra hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:38)

Wir können ja auch einfach schnell einen Uploadfilter entwickeln, der funktioniert. So wie es Axel Voss vor zwei Jahren lauthals verkündet hat. :D
Ich glaub selbst wenn wir die dazu benötigte Rechenleistung in Form von Quantencomputern irgendwie herstellen könnten, bräuchte es noch die entsprechende KI und ein Netz das diese Datenmengen auch verkraften würde. Da ist es realistischer ein Überlicht Raumschiff zu bauen. :cool:
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:41)

Ich glaub selbst wenn wir die dazu benötigte Rechenleistung in Form von Quantencomputern irgendwie herstellen könnten, bräuchte es noch die entsprechende KI und ein Netz das diese Datenmengen auch verkraften würde. Da ist es realistischer ein Überlicht Raumschiff zu bauen. :cool:
Dschinn: "Du hast einen Wunsch frei!"
Voss: "Ich will ein überlichtschnelles Raumschiff!"
Dschinn: "Bleib realistisch!"
Voss: "Na gut. Dann will ich einen Uploadfilter der funktioniert!"
Dschinn: "Welche Farbe soll das Raumschiff haben?"
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:38)

Zusammenhang? Ach so du meinst du profitierst davon, anders lässt sich dein getrolle nämlich nicht erklären.
Erkennbar ist, dass weder du noch Amun ein tatsächliches Problem schildern können. Da bleibt es letztendlich immer bei vagen Befürchtungen, denen es an Substanz fehlt. Das bedeutet jetzt nicht dass der Entwurf völlig unkritisch zu sehen. Die Bedenken von Julia Reda sind ja durchaus nachvollziehbar. Auch in dem von dir verlinkten Heise-Artikel finden sich durchaus ernstzunehmende Schwächen, auch wenn er in der wesentlichen Aussage das wiedergibt was hier Amun auf den letzten Seiten zu erklären versuchte.

Von dir ist außer dummen Geschwätz noch gar nichts zum Thema gekommen.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Enas Yorl »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:03)Vielmehr werden die Plattformen dazu verpflichtet Lizenzen zu erwerben.
Für Inhalte welche der Plattformbetreiber dann auch tatsächlich online stellt. Der Betreiber hat auch immer die Möglichkeit, Inhalte mit von ihm unerwünschten Copyright zu blocken. Man kann davon ausgehen, das die Medienplattformen ihr Businessmodell kostenoptimiert anpassen werden. Inhalte sind in Zukunft möglicherweise weitaus weniger erwünscht, wenn man für diese Lizenzen erwerben muss.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:50)

Erkennbar ist, dass weder du noch Amun ein tatsächliches Problem schildern können.
Wenn du es nicht verstehen willst und hier einfach nur ein Schild aus Ignoranz vor dich hältst wird sich daran auch nichts ändern. Du hast hier jetzt mehrfach sämtliche Informationen bekommen, wenn du das Problem nicht verstehen willst oder kannst, erübrigt sich jede weitere Unterhaltung.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Amun Ra »

Enas Yorl hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:53)

Für Inhalte welche der Plattformbetreiber dann auch tatsächlich online stellt. Der Betreiber hat auch immer die Möglichkeit, Inhalte mit von ihm unerwünschten Copyright zu blocken. Man kann davon ausgehen, das die Medienplattformen ihr Businessmodell kostenoptimiert anpassen werden. Inhalte sind in Zukunft möglicherweise weitaus weniger erwünscht, wenn man für diese Lizenzen erwerben muss.
Alleine die Tatsache, dass die Verwertungsgesellschaften das Recht bekommen Urheberrechte zu vertreten, zu denen sie garnicht vertretungsberechtigt sind, sollte einem jedem, der von sich behauptet sich für Urheberrechte zu interessieren, die Fußnägel aufrollen. Hier werden ganz aktiv die Urheberrechte ausgehebelt von einer Reform, die angeblich so notwendig war um Urheberrechte zu schützen.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Enas Yorl hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:53)

Für Inhalte welche der Plattformbetreiber dann auch tatsächlich online stellt. Der Betreiber hat auch immer die Möglichkeit, Inhalte mit von ihm unerwünschten Copyright zu blocken. Man kann davon ausgehen, das die Medienplattformen ihr Businessmodell kostenoptimiert anpassen werden. Inhalte sind in Zukunft möglicherweise weitaus weniger erwünscht, wenn man für diese Lizenzen erwerben muss.
Das lese ich anders:
(1) Ein Diensteanbieter ist verpflichtet, bestmögliche Anstrengungen zu unternehmen,
die vertraglichen Nutzungsrechte für die öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke zu erwerben. Der Diensteanbieter erfüllt diese Pflicht, sofern er Nutzungsrechte erwirbt, die ihm entweder angeboten werden oder die über eine im Inland ansässige Verwertungsgesellschaft oder abhängige Verwertungseinrichtung verfügbar sind.
Der Plattformbetreiber muss also die Lizenzen erwerben sofern sie ihm angeboten werden oder verfügbar sind.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 21:55)

Wenn du es nicht verstehen willst und hier einfach nur ein Schild aus Ignoranz vor dich hältst wird sich daran auch nichts ändern. Du hast hier jetzt mehrfach sämtliche Informationen bekommen, wenn du das Problem nicht verstehen willst oder kannst, erübrigt sich jede weitere Unterhaltung.
Dann mach doch mal Nägel mit Köpfen und erklär wo deiner Meinung nach das Problem liegt. Am besten an einem Beispiel.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 22:19)

Dann mach doch mal Nägel mit Köpfen und erklär wo deiner Meinung nach das Problem liegt. Am besten an einem Beispiel.
Nein, das würde dir jetzt oft genug erklärt, lies den heise Artikel.
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 22:21)

Nein, das würde dir jetzt oft genug erklärt, lies den heise Artikel.
Hab ich. Dort steht vieles was ich auch hier auf den letzten Seiten erklärt habe.
Vor allem aber - und das ist das Wesentliche - heult die Autorin nicht wie du oder Amun substanzlos rum sondern hält den Gesetzesentwurf für einen diskussionswürdigen Vorschlag, der noch eben durchaus Schwächen hat, die man adressieren muss. Im Unterschied zu euch beiden setzt sie sich aber konstruktiv damit auseinander.

Das natürlich nichts von dir kommt ist bezeichnend.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 22:43)

Hab ich. Dort steht vieles was ich auch hier auf den letzten Seiten erklärt habe.
Vor allem aber - und das ist das Wesentliche - heult die Autorin nicht wie du oder Amun substanzlos rum sondern hält den Gesetzesentwurf für einen diskussionswürdigen Vorschlag, der noch eben durchaus Schwächen hat, die man adressieren muss. Im Unterschied zu euch beiden setzt sie sich aber konstruktiv damit auseinander.

Das natürlich nichts von dir kommt ist bezeichnend.
Nein das macht der Autor nicht, er erklärt wo das Problem liegt das du nicht verstehen willst. Wieviele Nägel willst du also noch verbiegen?
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Re: Artikel 13

Beitrag von 3x schwarzer Kater »

Ein Terraner hat geschrieben:(20 Oct 2020, 23:07)

Nein das macht der Autor nicht, er erklärt wo das Problem liegt das du nicht verstehen willst. Wieviele Nägel willst du also noch verbiegen?
Autorin, Julia Reda. Aber du hattest ja vorhin schon Schwierigkeiten den einen Absatz von ihr den Amun zitiert hat im Kontext zu erfassen.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Ein Terraner »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 23:15)

Autorin, Julia Reda. Aber du hattest ja vorhin schon Schwierigkeiten den einen Absatz von ihr den Amun zitiert hat im Kontext zu erfassen.
Nein hatte ich nicht, du warst es der nicht verstanden hat das es um Pre Flagging geht und was das überhaupt sein soll. Und jetzt gute Nacht ich hab die Schnauze voll von diesem Kindergarten.
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Re: Artikel 13

Beitrag von Tom Bombadil »

Rechtsstaat war gestern:
Es ist soweit, die privaten Netzsperren sind da. Seit kurzem ist die "Clearingstelle Urheberrecht im Internet" (CUII) arbeitsfähig und hat auch bereits die ersten Websites gesperrt – ohne Prozess, ohne richterliche Anordnung. [..] Man sollte meinen, in einem Rechtsstaat entscheidet immer noch die Justiz über die Legalität einer Website. Bisher tat sie das schließlich auch. [..] Doch beim jetzt implementierten Verfahren ist weit und breit kein Gericht in Sicht.
https://hpd.de/artikel/erste-blume-fael ... nets-19158
The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants. It is its natural manure.
Thomas Jefferson
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Re: Artikel 13

Beitrag von Teeernte »

3x schwarzer Kater hat geschrieben:(20 Oct 2020, 22:17)

Das lese ich anders:



Der Plattformbetreiber muss also die Lizenzen erwerben sofern sie ihm angeboten werden oder verfügbar sind.
Es MUSS "gekauft//verkauft" werden. Frei verfügbar ist nichts ?
Obs zu kalt, zu warm, zu trocken oder zu nass ist:.... Es immer der >>menschgemachte<< Klimawandel. :D
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