US-Todesstrafe - allgemein

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Kritikaster
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Kritikaster »

Che Guevara hat geschrieben:(30 Nov 2020, 18:34)

Todesstrafe.. Ich würde sagen wenn Pädophile getötet werden ist es mehr als in Ordnung, weil Grundgesetz.. die Würde eines MENSCHEN ist unantastbar.. sollte geändert werden in..
die Würde eines MENSCHLICH VERHALTENDEN Menschens Ist unantastbar.
Und dann lassen wir andere als Dich entscheiden, was als menschlich zu betrachten ist, und - "schwupps" - schon könntest Du am Galgen hängen.

Kannst Du ja mögen, aber ich wäre, auch in Deinem Fall, nicht dafür.
Der am höchsten entwickelte Sinn ist der Unsinn. (Peter E. Schumacher)
Wo der Sinn aufhört, beginnt der Wahnsinn. (Erhard Horst Bellermann)
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Haegar »

Billie Holiday hat geschrieben:(30 Nov 2020, 18:36)

Gewalt und Sadismus sind menschlich. Oder welches andere Lebewesen tötet aus Lust?
Bei unseren Katzen die ab und zu mit lebenden Mäusen ihren "Spass" haben, bin ich mir manchmal nicht so sicher..
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Zahnderschreit
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Zahnderschreit »

Che Guevara hat geschrieben:(30 Nov 2020, 18:34)

Todesstrafe.. Ich würde sagen wenn Pädophile getötet werden ist es mehr als in Ordnung, weil Grundgesetz.. die Würde eines MENSCHEN ist unantastbar.. sollte geändert werden in..
die Würde eines MENSCHLICH VERHALTENDEN Menschens Ist unantastbar.
Wenn ich das Problem, dass auch fälschlicherweise ein Unschuldiger verurteilt werden könnte, ignoriere, dann würde ich dem völlig zustimmen. Andere Probleme sehe ich bei der Todesstrafe nicht.
Stoner

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Stoner »

Zahnderschreit hat geschrieben:(01 Dec 2020, 08:52)

Wenn ich das Problem, dass auch fälschlicherweise ein Unschuldiger verurteilt werden könnte, ignoriere, dann würde ich dem völlig zustimmen. Andere Probleme sehe ich bei der Todesstrafe nicht.
Ich schon. Ich möchte dem Staat kein Recht zubilligen, Menschen im Rahmen einer solchen Strafe zu legitim töten. Mir geht es dabei nicht einmal um den Veurteilten als solchen - vielen kann man die Hölle wünschen -, und trotzdem: mir ist die Allmacht des Staates suspekt. Als Gesellschaft kann man sich m.E. nicht wünschen, dass der Staat dem launischen Volksempfinden nachgibt, wer denn nun den Tod "verdient". Die Todesstrafe ist ein totalitäres Merkmal.
Eulenwoelfchen

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... fluss.html

Ein Fall, der nur bestürzen kann. Vor allem , weil dabei ein 11 Monate altes Baby zu Tode kam.
Das englischee Gericht verurteilte den Täter, den 23-jährigen Vater, wegen Totschlags, nicht wegen Mord. Das Strafmaß steht noch aus. Sollte dieser Mann nicht doch der Tat angemessen und auch hinsichtlich präventiver Abschreckung zum Tod auf Bewährung verurteilt werden? - Schließlich ging das Gericht aufgrund einer Gutachteraussage davon aus, dass der Täter wusste, dass er etwas Falsches tat. Auch, weil zu erwarten ist, dass der Täter im Gefängnis oder der Sicherungsverwahrung sowieso wieder morden wird, weil er nichts zu verlieren hat.
Senexx

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Senexx »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(01 Dec 2020, 09:15)

https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... fluss.html

Ein Fall, der nur bestürzen kann. Vor allem , weil dabei ein 11 Monate altes Baby zu Tode kam.
Das englischee Gericht verurteilte den Täter, den 23-jährigen Vater, wegen Totschlags, nicht wegen Mord. Das Strafmaß steht noch aus. Sollte dieser Mann nicht doch der Tat angemessen und auch hinsichtlich präventiver Abschreckung zum Tod auf Bewährung verurteilt werden? - Schließlich ging das Gericht aufgrund einer Gutachteraussage davon aus, dass der Täter wusste, dass er etwas Falsches tat. Auch, weil zu erwarten ist, dass der Täter im Gefängnis oder der Sicherungsverwahrung sowieso wieder morden wird, weil er nichts zu verlieren hat.
Weiter schreibt die "Daily Mail", dass der heute 23-Jährige schon im Alter von 17 eine Psychose aufgrund von Cannabis-Konsum entwickelt habe.
Das allen Cannabis-Befürwortern ins Stammbuch.
Stoner

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Stoner »

Senexx hat geschrieben:(01 Dec 2020, 09:20)

Das allen Cannabis-Befürwortern ins Stammbuch.
Sie sind Anti-Alkoholiker?
Eulenwoelfchen

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Stoner hat geschrieben:(01 Dec 2020, 09:39)

Sie sind Anti-Alkoholiker?
Daß Drogen, egal ob shit, Alk, LSD, Koks, crack, Heroin und sog. Designerdrogen das Hirn in akute Krisenzustände wie etwa Psychosen schieben können, ist nichts Neues. Der Mann ist aber offenbar schon in jungen Jahren an Schizophrenie erkrankt gewesen. Und diese Krankheit wird nicht durch Cannabis erzeugt. Ebenso können psychotische Zustände und in diesem Zustand begangene Handlungen auch andere auslösende Ursachen haben. Gerade bei Schizophrenie ist das Krankheitsbild sehr umfangreich und unterschiedlich dazu. Von Aggressionshandlungen nach aussen bis hin zu auf den Erkrankten selbst gerichteter Autoaggressivität.

Ich hatte einer unheilbar schizophrenen Frau mal den Arm von einer Kette einer Buchbinderzusammentragmaschine weggezogen, als sie von ihrem Therapieplatz aufgestanden war, sich zu dem nahegelegenem Maschinenpark eines großen Buchverlags schlich, weil ihr "eine Stimme ihrer Oma" gesagt hatte, sie müsse diese böse Maschine stoppen. Die Frau war stocknüchtern, hatte weder Alkohol getrunken oder "Zeuch" geraucht.
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Ammianus
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Ammianus »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(01 Dec 2020, 09:15)

https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... fluss.html

Ein Fall, der nur bestürzen kann. Vor allem , weil dabei ein 11 Monate altes Baby zu Tode kam.
Das englischee Gericht verurteilte den Täter, den 23-jährigen Vater, wegen Totschlags, nicht wegen Mord. Das Strafmaß steht noch aus. Sollte dieser Mann nicht doch der Tat angemessen und auch hinsichtlich präventiver Abschreckung zum Tod auf Bewährung verurteilt werden? - Schließlich ging das Gericht aufgrund einer Gutachteraussage davon aus, dass der Täter wusste, dass er etwas Falsches tat. Auch, weil zu erwarten ist, dass der Täter im Gefängnis oder der Sicherungsverwahrung sowieso wieder morden wird, weil er nichts zu verlieren hat.
Nein, dass ist nicht zu erwarten. Verurteilte Mörder werden nur äußerst selten wieder rückfällig.
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
Libanesin Anfang August 2020
Eulenwoelfchen

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Ammianus hat geschrieben:(01 Dec 2020, 11:16)

Nein, dass ist nicht zu erwarten. Verurteilte Mörder werden nur äußerst selten wieder rückfällig.
Sie haben den Kontext meines Beitrags bezüglich vorangegangener Diskussionen nicht wirklich berücksichtigt bzw. registriert, wie mir scheint.
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Ammianus
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Ammianus »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(01 Dec 2020, 23:31)

Sie haben den Kontext meines Beitrags bezüglich vorangegangener Diskussionen nicht wirklich berücksichtigt bzw. registriert, wie mir scheint.
Auch ein Versuch, der Realität aus dem Weg zu gehen. Ich empfehle trotzdem eine nähere Beschäftigung mit dem Problem "Mörder" im allgemeinen.
"Ich möchte an einem Ort sein, an dem es keine Politik gibt, keine Waffen, keine Religion."
Libanesin Anfang August 2020
Bobo
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bobo »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(30 Nov 2020, 16:57)

Was Ihnen ad persomam spammend so alles "scheint", interessiert hier nicht. Wenn Sie Dr. Thomas Müller als halbseidenen Autoren bezeichnen und sich damit lächerlich machen wollen, bitte sehr.

Ansonsten gibt es zu Ihren "hängt sie höher"-Statements nichts weiter zu sagen, ausser:
Montezumas kopflose Rache als ethisch/moralische Grundlage einer modernen Rechtsauffassung und Strafrechtsordnung ist entschieden abzulehnen.
Ich wäre an Ihrer Stelle etwas zurückhaltender mit dem Vorwurf des ad personam spam. Lesen Sie Ihre Beiträge einmal nach. Wer Ihnen nach dem Maul redet, der braucht seine Meinung nicht weiter zu argumentieren, wogegen Fürsprecher der Todesstrafe von Ihnen wie folgt klassifiziert werden. Nicht in der Lage … Von Rachegelüsten erfüllt, ohne Argumente … Gottgleiche Rachengel, blabla.

Dann reklamieren Sie die Wiederholung von Argumenten. Was bleibt einem denn, wenn Sie diese so hartnäckig ignorieren? Bis auf dem Hinweis zur Wiederholung, sind Sie mit keinem ernst zu nehmenden Wort darauf eingegangen. Trotz Ihrer Selbstentwaffnung fordern Sie obendrein stichhaltige Argumente für die TS, ohne zu bemerken, dass sie selbst ein bemerkenswertes Argument dafür lieferten, als sie einräumten, dass dieselbe Mörder bisher nicht abschreckte! Warum ist das so? Darüber sollten Sie sich mal ein paar Gedanken machen. Ich kann auch gern helfen. Weil sie kaum noch zur Anwendung kommt! Jeder Killer, jeder Anwalt weiß mittlerweile, er braucht nur zu gestehen, um ihr zu entkommen. Besonders brutale Fälle ausgenommen. Wenn ein Killer nicht von der ultimativen Strafe abgeschreckt wird, kann Haft es noch viel weniger! Die killen bereits zur Verdeckung ihres Verbrechens, in der Hoffnung, schon dieser Strafe zu entkommen. Wenn die Todesstrafe also nicht abschreckt, wieso gestehen denn so viele Täter sobald der Staatsanwalt sie in Aussicht stellt? Bevor sie nun dem Irrtum verfallen, ich hätte mich mit dem letzten Satz selbst ausargumentiert, stellen sie sich der Frage, wie viele der im Angesicht der TS hätten ihre Taten wohl eingestanden, wenn sie die TS nicht hätten fürchten müssen? Und bitte! Ein falsches Geständnis ließe sich aufgrund fehlendem Täterwissen leicht als solches entlarven!

Deshalb mein Hinweis auf zu ehrgeizige Staatsanwälte! Mein Schlusswort galt dem Lächerlich machen bezüglich deines Vorbildes Dr. Thomas Müller. Dem Tiroler, der Robert K. Ressler seinem Mentor nennt, einem Mann, der zuvor ein Buch mit dem reißerischen Titel für Gutgläubige veröffentlichte: „Ich jagte Hannibal Lecter“.



wohl als Verkaufs fördernde Maßnahme seiner Veröffentlichung, nachdem Ressler seine Veröffentlichungen mit dem reißerrischen Titel „Ich jagte Hannibal Lecter“ veröffentlicht hatte. Mag bei Leichtgläubigen funktionieren. Alle anderen wissen, dass Hannibal Lecter lediglich eine Kunstfigur des Romanautors Thomas Harris ist, die auf insgesamt drei Figuren basiert. Einem verurteilten Arzt und zwei Serienmörder, die der FPI Profiler John E. Douglas während seiner Tätigkeit gefasst hat. Douglas war einer der ersten Profiler beim FPI und verzeichnete erstaunliche Erfolge. Somit darfst du dich womöglich auf das nächste tolle buch deines tiroler Profilers mit dem Titel, „Ich fasste die Mörder aus dem Orientexpress“ freuen. Herkules Poirot wird da sicher blass aussehen. Wenn ein solcher Autor sich dann überrascht gibt, dass sein Serienmörder ihm im Hochsicherheitstrakt Tee anbot und sich um die nassen Socken sorgte, und sich über solch soziales Verhalten überrascht gibt, sagt das einiges über die Erwartungshaltung des Naivlings. Wenn Sie dann also nach Argumenten für und wider der US- TS suchen, dann in den USA und bitte nicht im Tirol! Das empfinde ich als lächerlich.

Gleiches gilt für die Vorstellung, Befürworter wären von irgendwelchen Rachegedanken erfüllt. Ich empfinde die Fürsprache eher als die volle Anerkennung der Realitäten! Abschreckung - siehe dazu auch oben zum Thema sowie Schutz der Gesellschaft vor dem puren Bösen durch Sicherstellen, dass abartige Killer ohne Respekt vor dem Leben anderer auf dieser Welt niemanden mehr ermorden.
Orks raus aus der Ukraine!
Eulenwoelfchen

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Ammianus hat geschrieben:(02 Dec 2020, 10:45)

Auch ein Versuch, der Realität aus dem Weg zu gehen. Ich empfehle trotzdem eine nähere Beschäftigung mit dem Problem "Mörder" im allgemeinen.
Lesen Sie doch bitte zunächst meine Beiträge auf den vorangegangenen Seiten, bevor Sie hier Empfehlungen an mich abgeben.
Vielleicht hatte ich mich bereits mit mehr Mördern beschäftigt, als Sie annehmen. ;)
Eulenwoelfchen

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Bobo hat geschrieben:(02 Dec 2020, 12:50)

Ich wäre an Ihrer Stelle etwas zurückhaltender mit dem Vorwurf des ad personam spam. Lesen Sie Ihre Beiträge einmal nach. Wer Ihnen nach dem Maul redet, der braucht seine Meinung nicht weiter zu argumentieren, wogegen Fürsprecher der Todesstrafe von Ihnen wie folgt klassifiziert werden. Nicht in der Lage … Von Rachegelüsten erfüllt, ohne Argumente … Gottgleiche Rachengel, blabla.

Dann reklamieren Sie die Wiederholung von Argumenten. Was bleibt einem denn, wenn Sie diese so hartnäckig ignorieren? Bis auf dem Hinweis zur Wiederholung, sind Sie mit keinem ernst zu nehmenden Wort darauf eingegangen. Trotz Ihrer Selbstentwaffnung fordern Sie obendrein stichhaltige Argumente für die TS, ohne zu bemerken, dass sie selbst ein bemerkenswertes Argument dafür lieferten, als sie einräumten, dass dieselbe Mörder bisher nicht abschreckte! Warum ist das so? Darüber sollten Sie sich mal ein paar Gedanken machen. Ich kann auch gern helfen. Weil sie kaum noch zur Anwendung kommt! Jeder Killer, jeder Anwalt weiß mittlerweile, er braucht nur zu gestehen, um ihr zu entkommen. Besonders brutale Fälle ausgenommen. Wenn ein Killer nicht von der ultimativen Strafe abgeschreckt wird, kann Haft es noch viel weniger! Die killen bereits zur Verdeckung ihres Verbrechens, in der Hoffnung, schon dieser Strafe zu entkommen. Wenn die Todesstrafe also nicht abschreckt, wieso gestehen denn so viele Täter sobald der Staatsanwalt sie in Aussicht stellt? Bevor sie nun dem Irrtum verfallen, ich hätte mich mit dem letzten Satz selbst ausargumentiert, stellen sie sich der Frage, wie viele der im Angesicht der TS hätten ihre Taten wohl eingestanden, wenn sie die TS nicht hätten fürchten müssen? Und bitte! Ein falsches Geständnis ließe sich aufgrund fehlendem Täterwissen leicht als solches entlarven!

Deshalb mein Hinweis auf zu ehrgeizige Staatsanwälte! Mein Schlusswort galt dem Lächerlich machen bezüglich deines Vorbildes Dr. Thomas Müller. Dem Tiroler, der Robert K. Ressler seinem Mentor nennt, einem Mann, der zuvor ein Buch mit dem reißerischen Titel für Gutgläubige veröffentlichte: „Ich jagte Hannibal Lecter“.



wohl als Verkaufs fördernde Maßnahme seiner Veröffentlichung, nachdem Ressler seine Veröffentlichungen mit dem reißerrischen Titel „Ich jagte Hannibal Lecter“ veröffentlicht hatte. Mag bei Leichtgläubigen funktionieren. Alle anderen wissen, dass Hannibal Lecter lediglich eine Kunstfigur des Romanautors Thomas Harris ist, die auf insgesamt drei Figuren basiert. Einem verurteilten Arzt und zwei Serienmörder, die der FPI Profiler John E. Douglas während seiner Tätigkeit gefasst hat. Douglas war einer der ersten Profiler beim FPI und verzeichnete erstaunliche Erfolge. Somit darfst du dich womöglich auf das nächste tolle buch deines tiroler Profilers mit dem Titel, „Ich fasste die Mörder aus dem Orientexpress“ freuen. Herkules Poirot wird da sicher blass aussehen. Wenn ein solcher Autor sich dann überrascht gibt, dass sein Serienmörder ihm im Hochsicherheitstrakt Tee anbot und sich um die nassen Socken sorgte, und sich über solch soziales Verhalten überrascht gibt, sagt das einiges über die Erwartungshaltung des Naivlings. Wenn Sie dann also nach Argumenten für und wider der US- TS suchen, dann in den USA und bitte nicht im Tirol! Das empfinde ich als lächerlich.

Gleiches gilt für die Vorstellung, Befürworter wären von irgendwelchen Rachegedanken erfüllt. Ich empfinde die Fürsprache eher als die volle Anerkennung der Realitäten! Abschreckung - siehe dazu auch oben zum Thema sowie Schutz der Gesellschaft vor dem puren Bösen durch Sicherstellen, dass abartige Killer ohne Respekt vor dem Leben anderer auf dieser Welt niemanden mehr ermorden.
Für eine Diskussion Ihres vorstehenden "hängt sie höher"-Konvulats stehe ich nicht mehr zur Verfügung.
Ihre rachefühligen Bauchjodler und Fantasien, die Sie immer wieder zu Fakten hindrehen, werden durch ständige Wiederholung nicht zutreffender, sondern nur nervtötender.

Zu Dr. Müller und ihren "Wiki-Wissen" ist nur eines zu sagen: Lesen Sie erstmal das Buch. Damit der Stuss, den sie darüber episch breit verzapfen "müssen", wenigstens etwas überschaubarer bleibt.
Guten Tag!
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bielefeld09 »

Billie Holiday hat geschrieben:(29 Nov 2020, 01:27)

Du springst rein, liest zwei Beiträge, hast keine Ahnung, worum es geht, aber wirfst usern, die sich schon seit mehreren Seiten austauschen, Argumentationslosigkeit vor?
Na ja, ein Hinweis auf dem vorausgegangenem Threadverlauf hätte vieles erklärt.
Und ja, Einsatzantworten erhöhen die Möglichkeiten zur Fehlinterpretation meinerseits.
Und unter Gegnern der US- Todesstrafe sollte das respektvoll geklärt werden sollen.
Ich bitte Sie hier um Entschuldigung aufgrund meiner Reaktion
und würde mich über einen respektvollen Umgang weiterhin freuen.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bielefeld09 »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(28 Nov 2020, 18:26)

Das kann ich aus meinr Wahrnehmung heraus nur bestätigen. Und dahingend ist sie auch nicht verpflichtet, etwas ausführlicher zu bestätigen. Ihre Ausführungen und Begründungen waren eindeutig und klar genug, die TS abzulehnen.
Werter Herr*in, Frau* Eulenwölfchen,
niemals würde ich Ihrer Wahrnehmung widersprechen, aber es ist auch gut,
wenn Sich US-Todesstrafengegner als solche zu erkennen geben.
Ihre Unterstützung der Userin habe ich somit wohlwollend zur Kenntnis genommen
und mir Gedanken gemacht über respektvollen Umgang. Danke dafür.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von naddy »

Ein vermutlich vergeblicher Versuch die Diskussion wieder etwas sachlicher zu machen:

Vor ein oder zwei Tagen lief auf ZDF-Info eine Doku über die "Maras" in El Salvador. Dabei handelt es sich um Jugend-Gangs, die wahllos morden und die Bevölkerung terrorisieren. Da die Maßnahmen der Regierung sich bei der Bekämpfung dieses Problems als unwirksam erwiesen haben - bzw. entlegene Provinzen gar nicht erreichen -, gibt es nun Zusammenschlüsse von bewaffneten Bürgern, welche die Sache nach dem Motto: "Auge um Auge, Zahn um Zahn" selbst aus der Welt schaffen wollen. Wie sie in einem am Ende der Doku geführten Interview selbst einräumen ist ihnen bewußt, daß sie dabei "morden".

Mir geht es nun nicht um die allgemeine Bewertung von Selbstjustiz, sondern um die Frage, ob die Morde beider Gruppierungen unter strafrechtlichen und auch moralischen Gesichtspunkten als "gleichwertig" einzuordnen wären und demzufolge über die jeweiligen Täter - wenn sie gefaßt werden - das gleiche Urteil zu verhängen wäre. Oder müßte man den Angehörigen der "Bürgerwehr" eine durch staatliches Versagen verursachte "Notwehrsituation" zumindest strafmildernd zugutehalten?

Ich schreibe das mit der Intention, zu einer etwas differenzierteren Auseinandersetzung mit der Frage: "Welche Strafe bei Mord?" beizutragen.
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Billie Holiday »

Notwehr ist kein Mord.
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Eulenwoelfchen

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Bielefeld09 hat geschrieben:(02 Dec 2020, 16:55)

Werter Herr*in, Frau* Eulenwölfchen,
niemals würde ich Ihrer Wahrnehmung widersprechen, aber es ist auch gut,
wenn Sich US-Todesstrafengegner als solche zu erkennen geben.
Ihre Unterstützung der Userin habe ich somit wohlwollend zur Kenntnis genommen
und mir Gedanken gemacht über respektvollen Umgang. Danke dafür.
In dem Fall, He-Wölfchen. Sie liest aber mit, und teilt meine Haltung zur TS 1:1.
Dass Sie sich überhaupt Gedanken machen, noch dazu solche selbstreflektierenden, ehrt Sie in meinen Augen. Chapeau!
Eulenwoelfchen

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

naddy hat geschrieben:(02 Dec 2020, 17:17)

Ein vermutlich vergeblicher Versuch die Diskussion wieder etwas sachlicher zu machen:

Vor ein oder zwei Tagen lief auf ZDF-Info eine Doku über die "Maras" in El Salvador. Dabei handelt es sich um Jugend-Gangs, die wahllos morden und die Bevölkerung terrorisieren. Da die Maßnahmen der Regierung sich bei der Bekämpfung dieses Problems als unwirksam erwiesen haben - bzw. entlegene Provinzen gar nicht erreichen -, gibt es nun Zusammenschlüsse von bewaffneten Bürgern, welche die Sache nach dem Motto: "Auge um Auge, Zahn um Zahn" selbst aus der Welt schaffen wollen. Wie sie in einem am Ende der Doku geführten Interview selbst einräumen ist ihnen bewußt, daß sie dabei "morden".

Mir geht es nun nicht um die allgemeine Bewertung von Selbstjustiz, sondern um die Frage, ob die Morde beider Gruppierungen unter strafrechtlichen und auch moralischen Gesichtspunkten als "gleichwertig" einzuordnen wären und demzufolge über die jeweiligen Täter - wenn sie gefaßt werden - das gleiche Urteil zu verhängen wäre. Oder müßte man den Angehörigen der "Bürgerwehr" eine durch staatliches Versagen verursachte "Notwehrsituation" zumindest strafmildernd zugutehalten?

Ich schreibe das mit der Intention, zu einer etwas differenzierteren Auseinandersetzung mit der Frage: "Welche Strafe bei Mord?" beizutragen.

Ich habe diese Doku auch gesehen. Erwähnen sollte man auch, dass diese Bürgerwehren von bestens vernetzten Polizisten initiiert und auch ausgeführt werden. Einer Anführer einer dieser örtlichen Bürgerwehren, erklärte, er habe kraft seiner guten Beziehungen zu den staatlichen Polizeibehörden keinerlei Probleme, wg. seiner Morde, die er schon beging bzw. noch begehen werde, belangt zu werden. Er sei ja selbst Polizist und wisse, wie das gehe, zu morden, ohne erwischt werden zu können.

Strafmilderd in welchem Rechtsraum? - Einem mit oder ohne TS? - Bei letzterem: Keine Hinrichtung eines Mörders, obwohl klar ist, dass der Täter wieder morden würde?

MORD ist eine Tat, die das Tatmerkmal "Tötung aus niederen Beweggründen" aufweist.

Es gibt daher keine unterschiedliche Bewertung für Mord. MORD bleibt MORD. Zumindest in unserem Rechtssraum in D.
Das einzige, was hier wegfallen könnte, wäre die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Da Sie das besonders gut wissen, frage ich mich, wieso Sie hier ein solches Fass aufmachen?

Wenn schon, dann müssten Sie nicht nach dem jeweiligen Strafmaß fragen, sondern danach, ob man bestimmte Morde als Morde sehen könnte, die "moralisch" gar keine sind. Nur so ein "Mördchen".

Meines Wissens gibt es auch im anglo-amerikanischen Strafrechtsraum den Straftatbestand "Totschlag". Auch n einem minderschweren Fall.
Dann sollen halt die Geschworenen und Gerichte einen MORD, den ausgerechnet ein Polizist im vollen, wissentlichen Rechtsunbewusstsein beging, nur als so ein minderschweres Tötungsdelikt sanktionieren. :dead:

Genug Verständnis der TS-Apologeten kann man als fast sicher voraussetzten. :rolleyes:
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bielefeld09 »

naddy hat geschrieben:(02 Dec 2020, 17:17)

Ein vermutlich vergeblicher Versuch die Diskussion wieder etwas sachlicher zu machen:

Vor ein oder zwei Tagen lief auf ZDF-Info eine Doku über die "Maras" in El Salvador. Dabei handelt es sich um Jugend-Gangs, die wahllos morden und die Bevölkerung terrorisieren. Da die Maßnahmen der Regierung sich bei der Bekämpfung dieses Problems als unwirksam erwiesen haben - bzw. entlegene Provinzen gar nicht erreichen -, gibt es nun Zusammenschlüsse von bewaffneten Bürgern, welche die Sache nach dem Motto: "Auge um Auge, Zahn um Zahn" selbst aus der Welt schaffen wollen. Wie sie in einem am Ende der Doku geführten Interview selbst einräumen ist ihnen bewußt, daß sie dabei "morden".

Mir geht es nun nicht um die allgemeine Bewertung von Selbstjustiz, sondern um die Frage, ob die Morde beider Gruppierungen unter strafrechtlichen und auch moralischen Gesichtspunkten als "gleichwertig" einzuordnen wären und demzufolge über die jeweiligen Täter - wenn sie gefaßt werden - das gleiche Urteil zu verhängen wäre. Oder müßte man den Angehörigen der "Bürgerwehr" eine durch staatliches Versagen verursachte "Notwehrsituation" zumindest strafmildernd zugutehalten?

Ich schreibe das mit der Intention, zu einer etwas differenzierteren Auseinandersetzung mit der Frage: "Welche Strafe bei Mord?" beizutragen.
Na ja, wenn wir diese Diskussion beruhigen wollen,
dann sollten wir die Situation von EL-Salvador mit der in den USA noch ein wenig unterscheiden.
Das Töten mit Waffen wird aus den USA in Lateinamerikanische Länder eingeschleppt.
Vielleicht sollte man einfach Waffenhändlern eine lebenslange Freiheitsstrafe auferlegen,
wenn Sie illegal operieren!
Auch Waffenherstellern diese Strafandrohung vorhalten.
Die Todesstrafe kommt immer aus der Waffe, die hergestellt werden, um Täter zu töten!
Nun denken Sie nach!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von naddy »

Bielefeld09 hat geschrieben:(02 Dec 2020, 18:20)

Nun denken Sie nach!
Handelt es sich bei diesen ständig wiederkehrenden Imperativen mit Ausrufezeichen in Ihren Beiträgen eigentlich um einen unbedingten Reflex oder um ein Symptom kognitiver Andersbegabung?

Ich lasse mich zwar gewöhnlich nicht auf dieses Niveau herunterziehen, aber alles hat irgendwo seine Grenzen.
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bobo »

naddy hat geschrieben:(02 Dec 2020, 17:17)

Ein vermutlich vergeblicher Versuch die Diskussion wieder etwas sachlicher zu machen:

Vor ein oder zwei Tagen lief auf ZDF-Info eine Doku über die "Maras" in El Salvador. Dabei handelt es sich um Jugend-Gangs, die wahllos morden und die Bevölkerung terrorisieren. Da die Maßnahmen der Regierung sich bei der Bekämpfung dieses Problems als unwirksam erwiesen haben - bzw. entlegene Provinzen gar nicht erreichen -, gibt es nun Zusammenschlüsse von bewaffneten Bürgern, welche die Sache nach dem Motto: "Auge um Auge, Zahn um Zahn" selbst aus der Welt schaffen wollen. Wie sie in einem am Ende der Doku geführten Interview selbst einräumen ist ihnen bewußt, daß sie dabei "morden".

Mir geht es nun nicht um die allgemeine Bewertung von Selbstjustiz, sondern um die Frage, ob die Morde beider Gruppierungen unter strafrechtlichen und auch moralischen Gesichtspunkten als "gleichwertig" einzuordnen wären und demzufolge über die jeweiligen Täter - wenn sie gefaßt werden - das gleiche Urteil zu verhängen wäre. Oder müßte man den Angehörigen der "Bürgerwehr" eine durch staatliches Versagen verursachte "Notwehrsituation" zumindest strafmildernd zugutehalten?

Ich schreibe das mit der Intention, zu einer etwas differenzierteren Auseinandersetzung mit der Frage: "Welche Strafe bei Mord?" beizutragen.

Das ist eine gute Frage. Ich denke, es gibt keine pauschale Antwort darauf. Nur weil z. B. ich grundsätzlich Befürworter der Todesstrafe bin, heißt das nicht, ich sie für jeden, der unter welchen Umständen auch immer getötet hat, für anwendbar halte. Die einzig mögliche Pauschal – Antwort in diese Richtung könnte lauten. Wer in Notwehr tötet, hat nicht gemordet, der hat i.d. R. sein Leben oder das anderer im Rahmen der Nothilfe verteidigt. Daraus folgt, dass jeder Fall für sich zu bewerten wäre. Mord hieße, die Bürgerwehr zöge los und machte gezielt Jagd auf bekannte Mitglieder der Gang und tötete sie ohne besonderen Anlass, allein wegen deren Mitgliedschaft.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bobo »

Bielefeld09 hat geschrieben:(02 Dec 2020, 18:20)


Die Todesstrafe kommt immer aus der Waffe, die hergestellt werden, um Täter zu töten!
Nun denken Sie nach!

Dem würde ich widersprechen. Spritzen und Kanülen wurden nicht zum Töten hergestellt. Auch Schusswaffen wurde nicht hergestellt, um ausschließlich Täter zu töten. Richtig ist allerdings, dass Schusswaffen ursprünglich ausschließlich zum Töten hergestellt wurden. Daran ändern die wenigen Sportschützen, die auf Papierscheiben ballern, nichts.
Orks raus aus der Ukraine!
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bobo »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(02 Dec 2020, 15:33)

Für eine Diskussion Ihres vorstehenden "hängt sie höher"-Konvulats stehe ich nicht mehr zur Verfügung.
Ihre rachefühligen Bauchjodler und Fantasien, die Sie immer wieder zu Fakten hindrehen, werden durch ständige Wiederholung nicht zutreffender, sondern nur nervtötender.

Zu Dr. Müller und ihren "Wiki-Wissen" ist nur eines zu sagen: Lesen Sie erstmal das Buch. Damit der Stuss, den sie darüber episch breit verzapfen "müssen", wenigstens etwas überschaubarer bleibt.
Guten Tag!
Danke für den Hinweis. Aber lieber Wicki-Wissen als Fan eines Autors, dessen Mentor Hannibal Lecter jagte. :D
Orks raus aus der Ukraine!
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von naddy »

Bobo hat geschrieben:(03 Dec 2020, 12:11)

Mord hieße, die Bürgerwehr zöge los und machte gezielt Jagd auf bekannte Mitglieder der Gang und tötete sie ohne besonderen Anlass, allein wegen deren Mitgliedschaft.
Exakt an dieser Grenze bewegen sich die Mitglieder dieser Bürgerwehren laut eigener Auskunft. Einerseits jagen sie auf Bitte der Hinterbliebenen die Täter ganz konkreter Morde um diese zu eliminieren, andererseits bekennen sie sich auch offen zu dem Ziel, das "Grundübel" ausrotten zu wollen.

Die von mir verlinkte Doku vermittelt den Eindruck, daß die "Maras" wahllos morden. Also nicht, um beispielsweise aufgrund materieller Notlagen durch Geiselnahme Lösegelder zu erpressen, sondern aus rein sadistischem "Vergnügen". Dabei bleibt es auch nicht beim Mord, die aufgefundenen Opfer wiesen teils gräßliche Verstümmelungen auf. Ob diese vor oder nach der Tötung zugefügt wurden blieb unklar.

Der bei uns geltende § 211 StGB definiert nicht die Tat, sondern den Täter und hebt dabei auf dessen Motive ab. Aus diesem Grund würde im Geltungsbereich unserer Gesetze bereits bei der Qualifizierung des Straftatbestandes zwischen den Taten der "Maras" und denen der "Bürgerwehren" zu unterscheiden sein. Meine Frage war daher, ob dieses Rechtsverständnis hier konsensfähig ist, oder ob auch die Auffassung: "Wer tötet verdient den Tod!" vertreten wird.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

naddy hat geschrieben:(03 Dec 2020, 13:03)

Der bei uns geltende § 211 StGB definiert nicht die Tat, sondern den Täter und hebt dabei auf dessen Motive ab. Aus diesem Grund würde im Geltungsbereich unserer Gesetze bereits bei der Qualifizierung des Straftatbestandes zwischen den Taten der "Maras" und denen der "Bürgerwehren" zu unterscheiden sein. Meine Frage war daher, ob dieses Rechtsverständnis hier konsensfähig ist, oder ob auch die Auffassung: "Wer tötet verdient den Tod!" vertreten wird.
Die juristische Behandlung in der Theorie und Rechtssprechungspraxis ist wohl manchmal etwas komplizierter ...
https://www.lecturio.de/magazin/verhael ... totschlag/
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von naddy »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(03 Dec 2020, 13:51)

Die juristische Behandlung in der Theorie und Rechtssprechungspraxis ist wohl manchmal etwas komplizierter ...
https://www.lecturio.de/magazin/verhael ... totschlag/
Du ahnst ja gar nicht, wie kompliziert. :|
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

naddy hat geschrieben:(03 Dec 2020, 15:14)

Du ahnst ja gar nicht, wie kompliziert. :|
Für den Fall eines geplagten Strafverteidigerdaseins und dessen juristchen Gegenspielern kann man dazu nur festellen,
Was ein Apfelsaft gemäß EU-Recht sein darf, ist wesentlich übersichtlicher. Aber ich bemühe mich, mitzufühlen. :D
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von naddy »

Eulenwoelfchen hat geschrieben:(03 Dec 2020, 15:59)

Für den Fall eines geplagten Strafverteidigerdaseins und dessen juristchen Gegenspielern kann man dazu nur festellen,...:D
Ich habe meine berufliche Zukunft bereits hinter mir.

Im Übrigen würden mich Meinungen zur von mir gestellten Sachfrage mehr interessieren, für launiges Geplänkel gibt's in der Weinstube mehr als genug Threads. ;)
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Haegar »

naddy hat geschrieben:(02 Dec 2020, 17:17)

Ein vermutlich vergeblicher Versuch die Diskussion wieder etwas sachlicher zu machen:

Vor ein oder zwei Tagen lief auf ZDF-Info eine Doku über die "Maras" in El Salvador. Dabei handelt es sich um Jugend-Gangs, die wahllos morden und die Bevölkerung terrorisieren. Da die Maßnahmen der Regierung sich bei der Bekämpfung dieses Problems als unwirksam erwiesen haben - bzw. entlegene Provinzen gar nicht erreichen -, gibt es nun Zusammenschlüsse von bewaffneten Bürgern, welche die Sache nach dem Motto: "Auge um Auge, Zahn um Zahn" selbst aus der Welt schaffen wollen. Wie sie in einem am Ende der Doku geführten Interview selbst einräumen ist ihnen bewußt, daß sie dabei "morden".

Mir geht es nun nicht um die allgemeine Bewertung von Selbstjustiz, sondern um die Frage, ob die Morde beider Gruppierungen unter strafrechtlichen und auch moralischen Gesichtspunkten als "gleichwertig" einzuordnen wären und demzufolge über die jeweiligen Täter - wenn sie gefaßt werden - das gleiche Urteil zu verhängen wäre. Oder müßte man den Angehörigen der "Bürgerwehr" eine durch staatliches Versagen verursachte "Notwehrsituation" zumindest strafmildernd zugutehalten?

Ich schreibe das mit der Intention, zu einer etwas differenzierteren Auseinandersetzung mit der Frage: "Welche Strafe bei Mord?" beizutragen.
1. Ein Staat wird meiner Ansicht nach eine solche "Notwehrsituation" niemals zulassen und seine Hilflosigkeit einräumen können (Staatsräson).
2. Notwehr und Notstand haben nach deutscher Fassung den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff als Voraussetzung und das scheidet hier aus
3. Im Interview ist es zumindest einem Mitglied der Bügerwehr bewußt, dass sie morden. Denn die hätten wohl auch andere Möglichkeiten mit den "Maras" umzugehen, ohne sie zu töten, aber durch das Prinzip Auge um Auge (Rache) wird hier deutlich warum auch sie das Morden durchführen. Damit irgend wie wieder passend zur Todesstrafendiskussion hier.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Meruem »

Aus meiner Sicht ist die Todesstrafe abzulehnen und zwar konsequent gerade dass Beispiel USA oder auch anderer Staaten mit eher noch zweifelhafteren Ruf zeigt doch dass die Todestrafe keinen relevanten Abschreckungscharakter hat, ganz zu schweigen dass durch die Todestrafe die Taten und eventuell Toten auch nicht ungeschehen gemacht werden können. Natürlich ist dieser Rache- und Gerechtigkeitsgedanke ( der den Kern der Todestrafe letztlich ausmacht) nachvollziehbar nur was ist schon gerecht? Wenn etwa ein Serienkiller oder Amokläufer nachweislich psychisch krank ist und eigentlich nichts bzw eingeschränkt was für seine Taten kann? Oder ein Vergewaltiger der seine Tat ehrlich bereut , haben die im Zweifel die Todesstrafe auch verdient? Die Todesstrafe schafft letztlich mehr Probleme statt dass sie löst und die Gesellschaft macht sich dann nicht nur moralisch äußerst fragwürdig sondern ( das Thema Knast Kosten für den Steuerzahler) einem ziemlich schlanken Fuß.
Zuletzt geändert von Meruem am Do 3. Dez 2020, 17:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Billie Holiday »

Meruem hat geschrieben:(03 Dec 2020, 16:51)

Aus meiner Sicht ist Todesstrafe abzulehnen und zwar konsequent gerade dass Beispiel USA aber anderer Staaten mit eher noch zweifelhafteren Ruf zeigt doch dass die Todestrafe keinen relevanten Abschreckungscharakter hat, ganz zu schweigen dass durch die Todestrafe die Taten und eventuell Toten auch nicht ungeschehen gemacht werden können. Natürlich ist dieser Rache- und Gerechtigkeitsgedanke ( der den Kern der Todestrafe letztlich ausmacht) nachvollziehbar nur was ist schon gerecht? Wenn etwa ein Serienkiller oder Amokläufer nachweislich psychisch krank ist und eigentlich nichts bzw eingeschränkt was für seine Taten kann? Oder ein Vergewaltiger der seine Tat ehrlich bereut , haben die im Zweifel die Todesstrafe auch verdient? Die Todesstrafe schafft letztlich mehr Probleme statt dass sie löst und die Gesellschaft macht sich dann nicht nur moralisch äußerst fragwürdig sondern ( das Thema Knast Kosten für den Steuerzahler) einem ziemlich schlanken Fuß.
Ich bin gegen die Todesstrafe, weil mein sicheres, harmonisches, schönes, gewaltfreies Umfeld im Rechtsstaat Nachkriegs-Deutschland es mir leicht macht.
Keine Ahnung, wie es ist, wenn ein Teil der Familie durch Gewalttäter getötet wurde und jedes weibliche Familienmitglied vergewaltigt, ohne dass meine Regierung etwas dagegen tut, weil alle unter einer Decke stecken und korrupt sind.
Aus berechtigter Angst um meine Kinder würde ich mit Sicherheit nicht Wohl und Leben stumpfer Gewalttäter in den Vordergrund stellen. Verurteilen tue ich Menschen nicht, die von europäischen Verhältnissen nur träumen können.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

naddy hat geschrieben:(03 Dec 2020, 16:07)

Ich habe meine berufliche Zukunft bereits hinter mir.

Im Übrigen würden mich Meinungen zur von mir gestellten Sachfrage mehr interessieren, für launiges Geplänkel gibt's in der Weinstube mehr als genug Threads. ;)
Die von Ihnen aufgestellte Behauptung wurde ja von mir in dem eingestellten Link in der Sche behandelt.

Aber gut, ich halte ihre These, dass der § 211 ausschließlich einen Täter, und keinen Straftatbestand definiert, aus dem, was unter anderem in meinem Link dazu ausgeführt wird, auch für in der Sche ausreichend genug begründet und darauf fußend für falsch.

Kurzum, Mord bleibt Mord, es gibt keine moralische Rechtfertigung oder mildernde Umstände, erst recht nicht für Todesschwadrone, die aus Polizisten bestehen, die bewusst morden, wie diese selbst freimütig zugeben. Das gilt auch für das eingestellte Fallbeispiel "El Slavador". Zu dem ich mich ebenfalls äusserte und relevante Inhalte ergänzte, die nicht genannt wurden. Warum auch immer...

Staatliches Versagen ist im übrigen ein Scheinargument für Selbstjustiz, das man nicht nur für El Salvador in Anspruch nehmen könnte. Sondern auch bei uns, wenn man zum beispeil mit unserer Rechtssprechung nicht einverstanden ist, weil die einzig angemessene und auch moralisch gerechtfertigte Strafe für Mörder, die Todesstrafe, nicht verhängt und ausgeübt wird.
Die Mörder stattdessen im Knast weiter morden können oder nach ein "paar" Jahren wieder frei herumlaufen und wieder morden.

Der Staat also versagt.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von naddy »

Billie Holiday hat geschrieben:(03 Dec 2020, 17:01)

Ich bin gegen die Todesstrafe, weil mein sicheres, harmonisches, schönes, gewaltfreies Umfeld im Rechtsstaat Nachkriegs-Deutschland es mir leicht macht.
Keine Ahnung, wie es ist, wenn ein Teil der Familie durch Gewalttäter getötet wurde und jedes weibliche Familienmitglied vergewaltigt, ohne dass meine Regierung etwas dagegen tut, weil alle unter einer Decke stecken und korrupt sind.
Ich habe in etlichen Strafverfahren wegen Tötungsdelikten mitgewirkt, in denen die Hinterbliebenen der Opfer das gefällte Urteil im Verhältnis zu ihrem Schmerz und persönlich empfundenen Verlust als völlig unangemessen erlebt haben und dies anschließend auch deutlich zum Ausdruck brachten. Um das nachvollziehen zu können muß man sich vergegenwärtigen, daß die Angehörigen mit allen Einzelheiten der Tat konfrontiert werden, wenn sie am Prozeß teilnehmen. Dazu gehören beispielweise auch detaillierte Schilderungen der Abtrennung von Gliedmaßen, das Anschauen entsprechender Fotos der eigenen verstümmelten Kinder und ähnliche Grausamkeiten.

Man könnte das nun profan als daraus entstandenes "nicht befriedigtes Rachebedürfnis" interpretieren, aber so einfach ist das nicht.

Auch in unseren Strafzwecktheorien findet sich der "Vergeltungsgedanke", der teilweise auch in die Urteilsfindung einfließt. Allerdings trat er lange Zeit hinter andere Erwägungen zurück, aus aktuellem Anlaß (mehrere Verfahren wegen massenhaften Kindesmißbrauchs) ist er jedoch wieder in die Diskussion geraten. Dazu hat ein Strafrechtler und Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht in diesem Artikel Stellung genommen. Darin heißt es unter anderem:
Prof. Dr. Tonio Walter hat geschrieben:Verhindern, dass Bürger Polizei spielen

In der Diskussion um die Straftheorie wird die Vergeltungsidee bisher überwiegend mit Immanuel Kant und der Behauptung verbunden, sie verlange eine Strafe als Selbstzweck. Seit einigen Jahren indes begründet man Vergeltung auch anders.

Eigentlich ist das einfach: Gerechte Vergeltung stiftet einen gesellschaftlichen Nutzen, weil sie für Rechtsfrieden sorgt, indem sie das Gerechtigkeitsbedürfnis der Bürger befriedigt. Sonst bestände die Gefahr, dass die Bürger sich innerlich vom ungerecht-untätigen Staat distanzieren und ihr Recht in die eigenen Hände nehmen. Weil dieser Gedanke auf gesellschaftliche Vorgänge Bezug nimmt, könnte man von einer soziologischen Vergeltungstheorie sprechen.

Den gesellschaftlichen Nutzen, auf den sie verweist, könnte man wieder als Prävention bezeichnen, das heißt als Vorbeugung. Allerdings geht es nicht um jene Prävention, die im Zentrum der herkömmlichen Präventionstheorien steht. Denn während diese Theorien eine Vergewaltigung bestrafen wollen, um künftige Vergewaltigungen zu verhindern, will der neue Ansatz die Strafe, um zu verhindern, dass die Bürger ihr Vertrauen in Polizei und Justiz verlieren – und sich an deren Stelle setzen: untätige Polizisten beleidigen, Verdächtige misshandeln und wahre oder vermeintliche Täter lynchen...

Die zentrale Frage lautet dann allerdings, wer oder was bestimmt, wie viel Strafe für eine gerechte Vergeltung erforderlich ist. Vergeltungstheoretiker alten Schlages versuchen sich in metaphysischen Herleitungen, die alle die Schwäche haben, nur etwas zum Ob der Strafe zu sagen und nicht zu deren Höhe. Für eine soziologische Vergeltungslehre hingegen ist ein anderer Maßstab vorgezeichnet: die in der Gesellschaft mehrheitlich und nachhaltig vorhandenen Auffassungen zur Höhe gerechter Strafen. Weil diese Auffassungen empirisch ermittelbar sind, lässt sich die zugehörige Straftheorie empirisch-soziologische Vergeltungslehre nennen.
Und das führt zu der Frage, die auch dieser Thread aufwirft: Welche Strafe erfüllt nach allgemeiner Auffassung den Anspruch "gerechter Vergeltung" bei Mord?
"Das gefährliche an der Dummheit ist, daß sie die dumm macht, die ihr begegnen." (Sokrates).
Stoner

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Stoner »

naddy hat geschrieben:(04 Dec 2020, 18:25)

Ich habe in etlichen Strafverfahren wegen Tötungsdelikten mitgewirkt, in denen die Hinterbliebenen der Opfer das gefällte Urteil im Verhältnis zu ihrem Schmerz und persönlich empfundenen Verlust als völlig unangemessen erlebt haben und dies anschließend auch deutlich zum Ausdruck brachten. Um das nachvollziehen zu können muß man sich vergegenwärtigen, daß die Angehörigen mit allen Einzelheiten der Tat konfrontiert werden, wenn sie am Prozeß teilnehmen. Dazu gehören beispielweise auch detaillierte Schilderungen der Abtrennung von Gliedmaßen, das Anschauen entsprechender Fotos der eigenen verstümmelten Kinder und ähnliche Grausamkeiten.

Man könnte das nun profan als daraus entstandenes "nicht befriedigtes Rachebedürfnis" interpretieren, aber so einfach ist das nicht.

Auch in unseren Strafzwecktheorien findet sich der "Vergeltungsgedanke", der teilweise auch in die Urteilsfindung einfließt. Allerdings trat er lange Zeit hinter andere Erwägungen zurück, aus aktuellem Anlaß (mehrere Verfahren wegen massenhaften Kindesmißbrauchs) ist er jedoch wieder in die Diskussion geraten. Dazu hat ein Strafrechtler und Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht in diesem Artikel Stellung genommen. Darin heißt es unter anderem:



Und das führt zu der Frage, die auch dieser Thread aufwirft: Welche Strafe erfüllt nach allgemeiner Auffassung den Anspruch "gerechter Vergeltung" bei Mord?
Was ist eine "allgemeine Auffassung"? Das Recht oder die am lautesten hinausgebrüllte Meinung?

Und Vergeltung: Aus welcher Sicht? Wer hat Anspruch auf Vergeltung? Die Angehörigen, das scheint unstrittig. Aber hat "die Gesellschaft" auch einen?
Eulenwoelfchen

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Vielleicht sollte man dem Artikel von Prof. Dr. Tonio Walter zunächst die Definition, i.e., die Bedeutng des Wortes Vergeltung,
dazu stellen?

Im Duden steht dazu:
Bedeutungen (2) INFO

das Vergelten
Rache, Revanche

BEISPIELE
[blutige] Vergeltung für etwas üben
auf Vergeltung sinnen

Auf DWDS.de findet man zum Begriff Rache folgendes:
Bedeutung
(leidenschaftliche) persönliche Vergeltung eines erlittenen oder vermeintlich erlittenen Unrechts, einer erlittenen oder vermeintlich erlittenen Beleidigung, Demütigung, Niederlage
Beispiele:
eine grausame, grimmige, blutige, harte, kleinliche, niedrige Rache
die Rache des Feindes

und für Vergeltung:
Bedeutung
Rache
Beispiele:
der Tag, die Stunde der Vergeltung
diese böse Tat schreit nach Vergeltung
für etw. Vergeltung üben (= sich für etw. rächen)
ich habe es nicht um Vergeltung (= des Dankes willen) getan
an jmdm. für etw. Rache nehmen
---
wer es besonders ausführlich will:
https://www.dwds.de/wb/Vergeltung

---
Zunächst haben wir es mit zwei kraft Verfassung gegebenen Rechtsräumen zu tun. Dem der USA mit Todesstrafe und hier in D (keine Todesstrafe möglich).
Unter diesen Grundbedingungen wäre dann die zentrale Frage von Prof. Walter zu beantworten:
"Wer oder was bestimmt, wie viel Strafe für eine gerechte Vergeltung erforderlich ist?"
Wobei das "wieviel Strafe" bei Todesstrafe hinfällig ist und nur für Länder diskutiert werden kann, die Todesstrafe als Höchststrafe vorsehen. Wie etwa in den USA.

Bei uns in D kann gemäß der von Prof. Dr. Walter genannten Straftheorie der empirisch-soziologischen Vergeltungslehre
also nur gefragt werden, ob die aktuelle Höchsstrafe für Mord (25 Jahe ohne vorzeitige Entassung) dem genügt, i.e. den
"in der Gesellschaft mehrheitlich und nachhaltig vorhandenen Auffassungen zur Höhe" des Strafmaßes für Mord. Oder dieses Strafmaß für Mord ungenügend ist.

Dei Mehrheitsmeinung in den USA, die nach Prof. Walter eindeutig belegt sei, und für zu hart in den Stafen gesehen werde, könnte einerseits nahelegen, dass in den USA die Todesstrafe keine Mehrheit habe. Allerdings war seine Formulierung im Artikel zu allgemein gehalten, und könnte also nur eine Mehrheitsmeinung für weniger schlimme Delikte betreffen wie Drogenvergehen, Diebstahl etc., nicht aber die Todesstrafe, die er in diesem Aspekt zu den USA (bewusst?) nicht erwähnt.

Meine Antwort auf die Frage ist für den Rechtsraum Deutschlands:
Ich halte das Strafmaß für Mord für angemessen. Auch nach dem von Prof. Dr. Walter angeführtem, einzig sinngebendem Zweck der Rache oder Vergeltung. Im Sinne einer emotionalen Befriedigung des mehrheitlichen Gerechtigkeitsempfindens und Vergeltungs-/Rachebedürfnisses.

Wenngleich mir der Vergeltungs-/Rachegedanke als ethische Leitlinie nicht behagt.

Mir wäre statt Vergeltung/Rache der Begriff, für eine Schuld angemessen zu bezahlen, lieber.
Der Begriff Schuldtheorie statt Vergeltungstheorie.

Angemessene Bezahlung von schwerer Schuld durch sehr langjährigen Freiheitsentzug oder sogar tatsächlich lebenslangem, im Falle von fortgesetzter Sicherungsverwahrung. Verlorene Lebensjahre in Unfreiheit und Fremdbestimmung in einer kleinen Zelle. Das ist ein sehr hoher Preis. Aber auch angemessen für Untaten wie Mord.

Die Todesstrafe halte ich in jedem Fall, nicht nur bei uns in D, weiterhin für absolut inakzeptabel.
Eulenwoelfchen

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

Stoner hat geschrieben:(04 Dec 2020, 21:01)

Was ist eine "allgemeine Auffassung"? Das Recht oder die am lautesten hinausgebrüllte Meinung?

Und Vergeltung: Aus welcher Sicht? Wer hat Anspruch auf Vergeltung? Die Angehörigen, das scheint unstrittig. Aber hat "die Gesellschaft" auch einen?
Es kann nur um den mehrheitlichen Anpruch der Gesamtgesellschaft gehen. Diesen Anspruch an unsere Rechtssprechnug bejaht Prof. Walter nicht nur ausdrücklich. Sondern er begründet diesen und eine entspechende Zufriedenstellung dieses Anspruchs als obligatorisch: Zur Vermeidung eines Empfindens von Staatsversagen, Lynchjustiz oder andern persönlichen Strafaktionen des Individuums. Gegen Täter oder vermeintliche Täter oder auch "scheinbar untätige" Polizisten etc., wie er anmerkt.

Ein Strafrecht, das auf die individuellen Vergeltungsansprüche Betroffener zugeschnitten ist und vorrangig oder nur deren Anspruch auf Vergeltung zufriedenstellt, ist unmöglich. Wie sollte das gehen?
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bielefeld09 »

naddy hat geschrieben:(03 Dec 2020, 00:43)

Handelt es sich bei diesen ständig wiederkehrenden Imperativen mit Ausrufezeichen in Ihren Beiträgen eigentlich um einen unbedingten Reflex oder um ein Symptom kognitiver Andersbegabung?

Ich lasse mich zwar gewöhnlich nicht auf dieses Niveau herunterziehen, aber alles hat irgendwo seine Grenzen.
Vielleicht habe ich eine kognitive Andersbegabung.
Und bestimmt möchte ich Sie nicht auf mein Niveau herunterziehen,
aber alles hat auch seine Grenzen.
Auch die US-Todesstrafe- allgemein.
Was verstehen Sie daran nicht aus deutscher Sicht?
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bielefeld09 »

Meruem hat geschrieben:(03 Dec 2020, 16:51)

Aus meiner Sicht ist die Todesstrafe abzulehnen und zwar konsequent gerade dass Beispiel USA oder auch anderer Staaten mit eher noch zweifelhafteren Ruf zeigt doch dass die Todestrafe keinen relevanten Abschreckungscharakter hat, ganz zu schweigen dass durch die Todestrafe die Taten und eventuell Toten auch nicht ungeschehen gemacht werden können. Natürlich ist dieser Rache- und Gerechtigkeitsgedanke ( der den Kern der Todestrafe letztlich ausmacht) nachvollziehbar nur was ist schon gerecht? Wenn etwa ein Serienkiller oder Amokläufer nachweislich psychisch krank ist und eigentlich nichts bzw eingeschränkt was für seine Taten kann? Oder ein Vergewaltiger der seine Tat ehrlich bereut , haben die im Zweifel die Todesstrafe auch verdient? Die Todesstrafe schafft letztlich mehr Probleme statt dass sie löst und die Gesellschaft macht sich dann nicht nur moralisch äußerst fragwürdig sondern ( das Thema Knast Kosten für den Steuerzahler) einem ziemlich schlanken Fuß.
Was denn nun?
Rache, Blut und Tote oder Rechtsfrieden für alle.
Diese Frage können doch auch Sie einfach beantworten.
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Schnitter »

*ups*
Zuletzt geändert von Schnitter am Di 8. Dez 2020, 00:46, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bielefeld09 »

Schnitter hat geschrieben:(08 Dec 2020, 00:42)

Neueste Entwicklung bei den Covidioten Gurus:

Jetzt teilen Schwindelmann & Co auch ganz ungeniert QAnon Inhalte auf Telegram, schwurbeln vom "Deep State" und dem "Great Reset".

Ich sage mal.....isch over :D
Na ja, vielleicht doch den falschen Thread gewählt?
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Billie Holiday »

Bielefeld09 hat geschrieben:(08 Dec 2020, 00:28)

Was denn nun?
Rache, Blut und Tote oder Rechtsfrieden für alle.
Diese Frage können doch auch Sie einfach beantworten.
Vielleicht solltest du die userschaft überraschen und ein einziges mal einen Beitrag aufmerksam und verstehend lesen, bevor du sie mit wirren Antworten amüsierst.
Der user hat sich eindeutig gegen die TS ausgesprochen.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bielefeld09 »

Billie Holiday hat geschrieben:(08 Dec 2020, 10:02)

Vielleicht solltest du die userschaft überraschen und ein einziges mal einen Beitrag aufmerksam und verstehend lesen, bevor du sie mit wirren Antworten amüsierst.
Der user hat sich eindeutig gegen die TS ausgesprochen.
Ach, Sie schon wieder.
Ich hatte doch nur um eine eindeutige Antwort gebeten zu der Frage: US Todesstrafe- allgemein.
Es scheint hier nicht ohne Sie zu gehen, glauben Sie!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Billie Holiday »

Bielefeld09 hat geschrieben:(08 Dec 2020, 10:41)

Ach, Sie schon wieder.
Ich hatte doch nur um eine eindeutige Antwort gebeten zu der Frage: US Todesstrafe- allgemein.
Es scheint hier nicht ohne Sie zu gehen, glauben Sie!
Ja, ich, wenns erlaubt ist. :D Die user sind so dreist und posten ohne Rûcksicht auf dich.

Lies doch einfach die Beiträge der user, dann mußt du nicht ständig nachfragen. Was hast du denn nicht verstanden, alles oder einzelne Sätze?
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von naddy »

Bielefeld09 hat geschrieben:(08 Dec 2020, 00:18)

Vielleicht habe ich eine kognitive Andersbegabung.
Und bestimmt möchte ich Sie nicht auf mein Niveau herunterziehen,
aber alles hat auch seine Grenzen.
Auch die US-Todesstrafe- allgemein.
Was verstehen Sie daran nicht aus deutscher Sicht?
Na, geht doch.

Danke.
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bielefeld09 »

naddy hat geschrieben:(08 Dec 2020, 12:48)

Na, geht doch.

Danke.
Schön, das ich Ihnen erklären konnte, das jede vorsätzliche Handlung die zum ableben eines Menschen führt als Mord zu bewerten ist.
Das gilt auch für die US-Todesstrafe-allgemein.
Und was die kognitive Andersbegabung anbelangt,
so bezog sich diese auf das Grundgesetz von Deutschland und dem darin enthaltendem Verbot der Todesstrafe.
Bitteschön!
Sorry Mods, lasst diese Laden am laufen. Das ist eben Demokratie :( :p
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Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Eulenwoelfchen »

TODESSTRAFE IN AMERIKA :
Trump lässt mehr hinrichten
Die Trump-Regierung hat in diesem Jahr mehr Menschen hingerichtet als die Bundesstaaten. Zuvor hatte der Bund 17 Jahre lang keine Todesurteile vollstreckt.
https://www.faz.net/aktuell/politik/aus ... 06488.html

Donald Trump lässt auf Bundesebene fleißig hinrichten. Der Bund hatte, bis Trump kam, seit 17 Jahren kein Todesurteil vollstreckt. Er gedenkt noch vor seinem Abtritt weitere Todesurteile zu vollstrecken. Die Rache des weissen Mannes und Wahlverlierers, der sich seinen Anhängern als Mann für Recht, Ordung und vor allem gerechte Strafen präsentieren will.

Joe Biden will die Todesstrafe des Bundes abschaffen. Insgesamt gab es seit 1973 gut 170 Todesurteile, bei denen die Täter später ganz oder teilweise entlastet wurden. Wieviele Todeurteile in dieser Gruppe an Unschuldigen vollstreckt wurden, lässt sich wohl nicht mehr ermitteln...

Die meisten Todesurteile vollstreckt Texas. Als 22. Bundesstaat schaffte Colorado die Todesstrafe ab. Utah und Louisiana richteten die letzten 10 Jahre niemanden mehr hin.

Trump ließ 2020 insgesamt 10 Todesurteile (des Bundes) vollstrecken. Eines davon durch einen Richterspruch des SC (6:3 Stimmen für die Hirichtung). Davon fallen drei Todesurteile in den Zeitraum, als er schon abgewählt war. Damtit ist Trump seit dem 19. Jahrhundert der erste abgewählte Präsident, der Todesurteile vollstrecken lässt. Seine Anhänger und möglicherweise auch Befürworter der Todesstrafe hier im Thread werden ihn sicher dafür loben.
Bobo
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Registriert: Fr 5. Okt 2012, 10:41

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Bobo »

naddy hat geschrieben:(03 Dec 2020, 13:03)

Exakt an dieser Grenze bewegen sich die Mitglieder dieser Bürgerwehren laut eigener Auskunft. Einerseits jagen sie auf Bitte der Hinterbliebenen die Täter ganz konkreter Morde um diese zu eliminieren, andererseits bekennen sie sich auch offen zu dem Ziel, das "Grundübel" ausrotten zu wollen.

Die von mir verlinkte Doku vermittelt den Eindruck, daß die "Maras" wahllos morden. Also nicht, um beispielsweise aufgrund materieller Notlagen durch Geiselnahme Lösegelder zu erpressen, sondern aus rein sadistischem "Vergnügen". Dabei bleibt es auch nicht beim Mord, die aufgefundenen Opfer wiesen teils gräßliche Verstümmelungen auf. Ob diese vor oder nach der Tötung zugefügt wurden blieb unklar.

Der bei uns geltende § 211 StGB definiert nicht die Tat, sondern den Täter und hebt dabei auf dessen Motive ab. Aus diesem Grund würde im Geltungsbereich unserer Gesetze bereits bei der Qualifizierung des Straftatbestandes zwischen den Taten der "Maras" und denen der "Bürgerwehren" zu unterscheiden sein. Meine Frage war daher, ob dieses Rechtsverständnis hier konsensfähig ist, oder ob auch die Auffassung: "Wer tötet verdient den Tod!" vertreten wird.

Verzeih die späte Antwort. Ich war sehr eingespannt.

bis das Gegenteil erwiesen ist, gehe ich innerhalb unseres Landes von dem gesunden demokratischen Konsens aus, dass das Monopol zur Gewaltausübung beim Staat liegt; es sei denn, ein Betroffener gerät in die Situation, eines der sogenannten Jedermanns Rechte gemäß BGB und / oder STGB in Anspruch nehmen zu müssen. Da z. B. die Notwehr nicht ausdrücklich an die Verhältnismäßigkeit gebunden ist, wäre eine Tötung in Notwehr unter Umständen nicht automatisch rechtswidrig -, wenn der, von dem die angenommene Notwehr ausging, die Situation nicht durch eigenes Handeln selbst herbeigeführt hat.

§ 211 STGB fiele mir folgendes ein. Es ist ein offizial Delikt und ein Verbrechen. Wer Kenntnis über die Planung oder ein durchgeführtes Verbrechen gemäß § 211 verfügt und die Obrigkeit (Staatsanwaltschaft oder Polizei) nicht darüber informiert, wird, je nach Umstand, ähnlich oder gleich dem Täter bestraft. Wenn also das bloße Wissen zu solch einem Verbrechen strafbar ist, so kann sich jeder mit gesundem Menschenverstand ausrechnen, wie Gerichte Tötungen im Rahmen der Selbstjustiz ahnden täte.

Damit bleiben die Aussagen der von dir zitierten Bürgerwehr jedoch unkommentiert. Das Übel ausrotten wollen, ist nicht zwingend mit der Absicht zum Mord gleichzusetzen. Es könnte sich auch darauf beziehen, dem Treiben einer Gang ein Ende zu setzen. Du schreibst ja selbst, dass du den Eindruck hast. Eindrücke und Fakten bewerte ich unterschiedlich.
Orks raus aus der Ukraine!
Liberty
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Registriert: So 26. Aug 2018, 21:58

Re: US-Todesstrafe - allgemein

Beitrag von Liberty »

Übermorgen wird Lisa Montgomery hingerichtet. Die erste Frau seit 68 Jahren.

Sie hat eine hochschwangere Frau überfallen, fast erwürgt und ihr dann noch lebendig mit einem Küchenmesser den Bauch aufgeschnitten um das Baby zu kidnappen.
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