Vielleicht sollte man dem Artikel von Prof. Dr. Tonio Walter zunächst die Definition, i.e., die Bedeutng des Wortes Vergeltung,
dazu stellen?
Im Duden steht dazu:
Bedeutungen (2) INFO
das Vergelten
Rache, Revanche
BEISPIELE
[blutige] Vergeltung für etwas üben
auf Vergeltung sinnen
Auf DWDS.de findet man zum Begriff Rache folgendes:
Bedeutung
(leidenschaftliche) persönliche Vergeltung eines erlittenen oder vermeintlich erlittenen Unrechts, einer erlittenen oder vermeintlich erlittenen Beleidigung, Demütigung, Niederlage
Beispiele:
eine grausame, grimmige, blutige, harte, kleinliche, niedrige Rache
die Rache des Feindes
und für Vergeltung:
Bedeutung
Rache
Beispiele:
der Tag, die Stunde der Vergeltung
diese böse Tat schreit nach Vergeltung
für etw. Vergeltung üben (= sich für etw. rächen)
ich habe es nicht um Vergeltung (= des Dankes willen) getan
an jmdm. für etw. Rache nehmen
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wer es besonders ausführlich will:
https://www.dwds.de/wb/Vergeltung
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Zunächst haben wir es mit zwei kraft Verfassung gegebenen Rechtsräumen zu tun. Dem der USA mit Todesstrafe und hier in D (keine Todesstrafe möglich).
Unter diesen Grundbedingungen wäre dann die zentrale Frage von Prof. Walter zu beantworten:
"Wer oder was bestimmt, wie viel Strafe für eine gerechte Vergeltung erforderlich ist?"
Wobei das "wieviel Strafe" bei Todesstrafe hinfällig ist und nur für Länder diskutiert werden kann, die Todesstrafe als Höchststrafe vorsehen. Wie etwa in den USA.
Bei uns in D kann gemäß der von Prof. Dr. Walter genannten Straftheorie der empirisch-soziologischen Vergeltungslehre
also nur gefragt werden, ob die aktuelle Höchsstrafe für Mord (25 Jahe ohne vorzeitige Entassung) dem genügt, i.e. den
"in der Gesellschaft mehrheitlich und nachhaltig vorhandenen Auffassungen zur Höhe" des Strafmaßes für Mord. Oder dieses Strafmaß für Mord ungenügend ist.
Dei Mehrheitsmeinung in den USA, die nach Prof. Walter eindeutig belegt sei, und für zu hart in den Stafen gesehen werde, könnte einerseits nahelegen, dass in den USA die Todesstrafe keine Mehrheit habe. Allerdings war seine Formulierung im Artikel zu allgemein gehalten, und könnte also nur eine Mehrheitsmeinung für weniger schlimme Delikte betreffen wie Drogenvergehen, Diebstahl etc., nicht aber die Todesstrafe, die er in diesem Aspekt zu den USA (bewusst?) nicht erwähnt.
Meine Antwort auf die Frage ist für den Rechtsraum Deutschlands:
Ich halte das Strafmaß für Mord für angemessen. Auch nach dem von Prof. Dr. Walter angeführtem, einzig sinngebendem Zweck der Rache oder Vergeltung. Im Sinne einer emotionalen Befriedigung des mehrheitlichen Gerechtigkeitsempfindens und Vergeltungs-/Rachebedürfnisses.
Wenngleich mir der Vergeltungs-/Rachegedanke als ethische Leitlinie nicht behagt.
Mir wäre statt Vergeltung/Rache der Begriff, für eine Schuld angemessen zu bezahlen, lieber.
Der Begriff Schuldtheorie statt Vergeltungstheorie.
Angemessene Bezahlung von schwerer Schuld durch sehr langjährigen Freiheitsentzug oder sogar tatsächlich lebenslangem, im Falle von fortgesetzter Sicherungsverwahrung. Verlorene Lebensjahre in Unfreiheit und Fremdbestimmung in einer kleinen Zelle. Das ist ein sehr hoher Preis. Aber auch angemessen für Untaten wie Mord.
Die Todesstrafe halte ich in jedem Fall, nicht nur bei uns in D, weiterhin für absolut inakzeptabel.